Wärmedämmverbundsystem
Neubau einer Seniorenresidenz Helmstedt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Außenbereich ein Maurergerüst für die Ausführungszeit der Fassaden zur  Verfügung. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unbe- rücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beein- flussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherr- schaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des  Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei  Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftrag- geber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des  Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforder- ung der Bauleitung auf Kosten aller z. Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die  Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich vorab angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen oder nachzubeauftragen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung/Abgabe des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. GIPSER UND SPACHTELARBEITENUND ARBEITEN MIT WÄRMEDÄMMVERBNDSYSTEMEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1)  Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschließlich      Transport, Transporteinrichtungen und Geräte und der Kosten für: a)  Putz- und Spachtelnacharbeiten und Arbeiten mit Wärmedämmverbundsystemen auch soweit sie nicht im Zuge der      Hauptleistung ausgeführt werden können, z.B. Ein-, Zu- und Beiputze bzw. Beispachteln an Fenstern, Türzargen,      Rollladenkästen und -schienen, Simsen, Wand- und Bodenbelägen, Treppenbelägen, Einrichtungsgegenständen,      Geländern, Trennschienen, Verschalungen, Installationen jeder Art, Wand- und Deckendurchbrüchen. Bei      Öffnungen über 1,0 m² werden die geputzten Leibungen nach dem LV-Einheitspreis, m² - Preis aufgemessen      und abgerechnet. b)  Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind,      z.B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Stahl- und Blechteile jeder      Art, Beschläge, Simsen, Einrichtungsgegenstände, Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen usw.:      Aluminium-Bauteile sind äußerst solide abzudecken bzw. mit einem Folienanstrich zu versehen. c) Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenständen und Einrichtungen so gründlich, dass für die     Folgeunternehmer, vor allem Maler, Bodenleger, Baufeinreinigung usw. über deren vertraglichen Verpflichtungen     hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden. d) Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung von Verputz- und Anstricharbeiten im Inneren und Äußeren,     Abschrankungen, Blenden, Abdeckungen - auch zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs und Dritten gegenüber -     Gerüstbeleuchtung, einschließlich Unterhaltung und Wartung, Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B.     Treppenräumen). Sollten die Anstricharbeiten durch eine andere Firma ausgeführt werden, sind die Gerüste in     Abstimmung mit der Bauleitung dieser Firma zur Verfügung zu stellen. e) Schutz der Arbeiten gegen Kälte. Vom Auftragnehmer sind geeignete Heizmöglichkeiten als auch das eventuell     notwendige Verschließen von Tür- und Fensteröffnungen vorzusehen und mit einzukalkulieren. f) Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche wegen Terminüberschreitung notwendig    werden. Dies ist in jedem Fall erforderlich bei frostgefährdeten Wasseranschlüssen, die der Unternehmer zur    Bauwasserbenutzung hat. g) Verschnitt h) Aufwendungen für das Schließen kleinerer Aussparungen an Decken und Wänden (z.B. Kabelschlitze,     Elt-Installation, Heiz- und Warm-/Kaltwasserleitungen). i) Reinigung von Betonflächen mit Bürste und Wasser bei einlagigen Putzen sowie die Untergrundvorbereitung    allgemein. 2)           Ausführungs- und Gütebestimmungen     DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten     DIN 18 363 Anstricharbeiten     DIN  4 420 Gerüstordnung Richtlinien für Gerüstausführung und Gebrauchsüberlassung lt. VOB Anhang, neueste     Ausgabe     DIN  4 109 Schallschutz im Hochbau     DIN  4 108 Wärmeschutz im Hochbau     DIN 18 180 Perlgipsplatten     DIN 18 163 Gips- Zwischenwandplatten     DIN  4 102 Feuerschutz     DIN  1 101 Holzwolle- Leichtbauplatten     DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmung im Hochbau     DIN 18 165 Faserdämmstoffe für den Hochbau     DIN  1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten     DIN 18 202 Maßtoleranzen Die Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Zulieferfirmen sind genauestens einzuhalten. Wandputze im Inneren sind grundsätzlich mit Putzleisten bis auf Oberkante Rohdecke zu führen. Dir Leistungsbeschreibung wird unterschieden zwischen: a) einlagige oder mehrlagige Putze als Maschinenputz oder Handarbeit b) Spachtelungen Die Oberfläche der Putze ist zu glätten. Kalk- und Kalkzementputze im Inneren sind zu filzen. Dehnfugen sind besonders zu beachten und auszubilden. Rissgefährdete Flächen, Ecken und Kanten erfordern zwingend die Ausbildung einer Rissbrücke bzw. eine vollflächige, gut überlappte Überspannung (s. bes. Pos.). Zu glatte, schalölbehaftete und absandende Untergründe müssen besonders behandelt werden bzw. sind erforderliche Zusätze zum Putz- oder Spachtelmörtel notwendig. Gipsplattenwände sind gut zu verankern, risssicher zu versetzen und allseitig anzuschließen. Bei doppelwandigen Plattenwänden muss das Versetzen im Einvernehmen mit den Installateuren erfolgen (Unterputzinstallation). 3) Aufmaß und Abrechnung Putze, Spachtelungen, Dämm-Matten und -Platten, Überspannungen, Gipswände, Gipsplatten, Anstriche werden nach Sichtflächen (qm) abgerechnet. Zugrunde gelegt werden die Rohbaumaße. Bei Dämmplatten, einlegen zwischen Sparren oder Balken, werden die Holzteile übermessen. Bei Öffnungen über 1,0 m² werden diese abgezogen und die geputzten Leibungen nach dem LV-Einheitspreis, m² - Preis aufgemessen und abgerechnet. Bei Nischen wird nur die tatsächlich verputzte Fläche vergütet (1-fach). Bei Nischen wird nur die tatsächlich verputzte Fläche vergütet (1-fach). 4) Über den Umfang und  Art der Leistungen sowie über etwaige Erschwernisse hat sich der Anbieter zu unterrichten     und dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Daher sind Nachforderungen jeder Art ausgeschlossen ( d.h. vor     Abgabe findet ein Baustellenbesuch statt). 5) Der Aufwand Nachputzarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen. 6) Holzwerk, welches für Naturbehandlung vorgesehen ist, ist vor dem Einputzen an den gefährdeten Stellen mit Folie     o.ä. sicher abzukleben. Diese Arbeit wird nicht besonders vergütet. Die Abklebung muss rückstandsfrei entfernt     werden. 7) Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten, soweit sie nicht mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden konnten, sowie die     Unterhaltung und Nachputzarbeiten, die bei der Ausführung der Schreiner-, Elektroinstallations-, Sanitär-     installations-, Schlosser-, Heizungs- und Plattenarbeiten erforderlich werden sollten sowie das Einputzen     nachträglich eingesetztes Fenster sind fortlaufend und unentgeltlich auszuführen und mit den Einheitspreis     abgegolten. Ebenso ist das Verputzen der Gerüstlöcher im Innen- und Außenbereich und ein dickerer Putz im     Bereich der Fensterleibungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8) Der Unternehmer ist verpflichtet, sich vor Annahme des Auftrags die in Frage kommenden Pläne, Massenbe-     rechnungen und Beschreibungen anzusehen und auf eventuelle Fehler in diesen Hinzuweisen. Nach dem Unter-     schreiben des Auftragsschreibens können Einwendungen über Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Unterlagen     nicht mehr erhoben werden. Der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. 9) Sämtlicher Bauschutt ist täglich tadellos zu entfernen. Die Räume müssen nach vollendeter Arbeit besenrein von     Bauschutt befreit sein. Unternehmern, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden auf Anordnung der     Bauleitung die Kosten hierfür an ihrer Rechnung in Abzug gebracht.     Stahltürzargen, Blockrahmen, Installationen und dergleichen werden vor dem Putzen eingebaut. Sämtliche     Anschlüsse an diese sind sauber und passend herzustellen. Dosen oder Kasten für Schalter und dergl., die bündig     liegen müssen, sind entsprechend einzuputzen. Schraubenlöcher werden vom Installateur gebohrt. 10) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm daraus       entsteht, dass ihn der Bauherr wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt       und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt auch, wenn die Ansprüche des       Bauherrn gegen den Unternehmer bereits verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung       unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend z machen. Der Unternehmer hat keinen       Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung durch den Architekten 11) Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen       und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im       LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 12) Das Einputzen von Fenstern und Türen ist in den Einheitspreisen mit einzurechnen. 13) Fenster und Türblätter sind vor Verschmutzungen durch geeignete Maßnahmen zu schützen (abkleben). Diese       Leistung wird nicht gesondert vergütet, sie ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Die Abklebungen       müssen rückstandsfrei entfernbar sein. Das Entfernen darf erst nac Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. 14) Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der       Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung       auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt       anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. 15) Das Überputzen von Unterputz-Elt-Dosen und Revisionsöffnungen Heizung/Sanitär ist unzulässig. Eventuelle       Mehraufwendungen der betreffenden Gewerke zur Wiederherstellung de entsprechenden Öffnungen werden von       der Abrechnung des Auftragnehmers abgezogen. 16) Putzuntergrund sind Kalksand-Steine, sowie teilweise Styrodur-Dämmplatten o. ä. Das erforderliche Ausputzen       des an den Ecken und Querwandanschlüssen, sowie Fenster- und Türleibungen sichtbaren Verzahnungen ist mit       in den Einheitspreise einzurechnen. 17) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen, Türen usw. entstehenden Fugen sowie aller bestehenden       Fugen im Bereich der Zargen, Türen usw. mit dauerelastischem Material ist ohne besondere Vergütung vorzu-       nehmen. 18) Aussparungen, Durchbrüche etc. sind bei den Wänden und Decken in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. 19) Dem Auftraggeber sind Musterflächen gemäß Farbleitplan je Farbton eine Körnung anzubieten, bei Bedarf werden       weitere Körnungen angeboten. 20) An allen Öffnungen werden diagonal über die Ecken Bewehrungen zur Vermeidung von Eckabrissen eingebracht       und ordnungsgemäß verspachtelt. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. 21) Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen Innenputz, Außenputz und Gipskarton oder       ähnlichen Ecke und Kanten sowie an allen sonstigen Ecken und Kante und wo erforderlich und notwendig ist       ohne besondere Vergütung durchzuführen. Das gleiche gilt bei den Anschlussfugen an Einbauteilen, z. B. Fenster-       rahmen, Armaturen usw. 22) An sämtlichen Kanten, Absätzen und wo sinnvoll und erforderlich werden Eckschutzschienen eingebaut. Bereiche       mit Materialwechsel werden übergreifend überspannt. Betonflächen werden mit Betonkontakt vorbehandelt. Der       Bereich gedämmter Flächen ist mit geeigneten Putzträgern zu versehen. 23) Putzflächen sind mit umlaufender Trennfuge auszubilden. Fenster und Türen sind so einzuputzen, dass die       Anschlüsse scharfwinklig werden. Die Stoßflächen zwischen Putz und Einbauteilen sind mittels verzinkter       Anschlussprofile mit Schattenfuge sauber zu trennen. Sämtliche eingeputzte Teile sind unverzüglich von Mörtel       und allen anderen Verunreinigungen zu befreien. Wo erforderlich, sind alle Einbauteile durch Abkleben oder       Abdecken mittels einer Folie zu schützen.       Stoßen in der Putzfläche zwei verschiedene Untergrundmaterialien zusammen, so sind im Putz verzinkte Putz-       anschlussprofile mit Schattenfuge einzuputzen.       An allen Außenecken sind verzinkte Unterputz-Kantenschutzschienen, 2 m hoch, anzubringen. Vor dem Anbringen       des Putzes auf Kalksandsteinflächen, Betonwänden und Massivdecken sind diese mit einem Zementmörtel im       Spritzverfahren zu behandeln, wobei Benachbarte Sichtflächen durch Folie o.ä. zu schützen sind. Alle Eisenteile sind vor dem Verputzen mit Zementmilch gut deckend zu streichen. Für den Putz sind ausschließlich Materialien eines Herstellers zu verwenden. Für das Wärmedämmverbundsystem ist ein komplettes System eines Herstellers zu verwenden. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Die Zulassung für das verwendete System ist vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Bestands- und Abnahmeunterlagen Als Voraussetzung der Abnahme sind für das Bauvorhaben nachfolgende Bestands- und Abnahmeunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben: Alle Revisionspläne und alle weiteren Revisionsunterlagen sind in Papierform spätestens 15 Werktage nach Abnahme dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Sind die Revisionspläne und -unterlagen geprüft und vom Auftraggeber freigegeben, erhält der Auftraggeber diese in 6-facher Ausfertigung in Papier und komplett digitalisiert 1-fach auf DVD. Die Revisionspläne und -unterlagen müssen den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und maschinell erstellt werden. Alle Revisionspläne müssen alle Informationen zu Lage, Anschluss und Funktion der eingebauten Anlagen detailliert enthalten. Für alle technischen Einrichtungen sind hier die tatsächlich ausgeführten Installationen und den installierten Funktionen im Detail zu dokumentieren. Alle Dokumente und Pläne sind mit Inhaltsverzeichnis in DIN A4 OrdnernSn abzuheften und in elektronischer Form zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Seniorenresidenz in 38350 Helmstedt, Vorsfelder Straße. Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt. Die Seniorenresidenz ist 4-geschossig und teilweise dreigeschossig, ohne Unterkellerung. Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig verputzt und erhalten außenseitig ein 240 mm starkes Wärmedämmverbundsystem. Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika und als Satteldach mit einer Betondachsteineindeckung ausgeführt. Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
160 Wärmedämmverbundsystem
160
Wärmedämmverbundsystem
160.10 Wärmedämmverbundsystem, Seniorenresidenz
160.10
Wärmedämmverbundsystem, Seniorenresidenz
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 19, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den .............     ....................................................................      - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber