Grünflächen und Vegetationsarbeiten
Neubau einer ALDI SÜD Filiale
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Das Projekt Neubau ALDI Eggolsheim wurde an den Generalunternehmer HD Bau GmbH aus Michelfeld beauftragt. Der Neubau fügt sich zwischen den vorhandenen Gebäuden Bäcker "Der Beck" und der Apotheke ein. Die Außenanlagen vom Gebäude Bäcker "Der Beck" sind fertiggestellt. Die Außenanlagen der Apotheke werden im Zuge des Neubaus ALDI zurückgebaut und komplett neu hergestellt, es soll optisch eine einheitliche Außenanlage entstehen. Grünflächen, die für die Baustelleneinrichtung und Umsetzung des Projektes gerodet wurden, werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme gemäß den geplanten Außenanlagen auf ein Höhenniveau von -20cm Fertigoberfläche wieder tragfähig mit geeignetem, unbelastetem Material vom GU aufgefüllt. Der Mutterboden wurde abgetragen und entsorgt und muss vom Bieter für alle notwendigen Flächen angefahren werden. Die Wiederherstellung und Neuerstellung der Grünanlagen ab dem Niveau -20cm Fertigoberfläche erfolgt durch diese Ausschreibung. Die neue Grünanlage soll gemäß dem Bebauungsplan, dem Entwässerungsplan und auch gemäß den Vorstellungen des Auftraggebers als Bienenfreundliche und auch pflegeleichte Grünanlage optisch angelehnt an den vorhandenen Bäcker "Der Beck" hergestellt werden. In der Zeit vom 04.09.2026 bis 20.09.2026 können urlaubsbedingt keine Fragen beantwortet werden.
Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass ihm für die Kalkulation alle erforderlichen Informationen vorgelegen haben, er sich über die Bedingungen vor Ort ausreichend informiert hat und eventuell besondere Umstände sowie daraus resultierende Einflüsse in seinem Angebot berücksichtigt hat. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, alle einschlägigen technischen Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung und die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller einzuhalten. Gleiches gilt für alle zutreffenden Gesetze, Auflagen und Satzungen der Gemeinden oder sonstiger zustimmungspflichtiger Behörden und Institutionen. Sind dem Auftragnehmer einzelne Vorschriften, Normen, Satzungen o.ä. nicht bekannt so hat er sich darüber selbständig und eigenverantwortlich zu informieren. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Für das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und wieder Räumen der Baustelle ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Hierzu gehören auch das Besorgen aller zum Betrieb der Baustelle erforderlichen Genehmigungen und Gestattungen, alle Leistungen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke, das Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen und die Übernahme aller anfallenden Kosten, z.B. Gebühren und Mieten. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Einrichtung der Baustelle und insbesondere die Nutzung der verfügbaren Flächen auf dem Baugrundstück muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind die Kosten des für die Leistungserbringung erforderlichen Bedarfs von Wasser und Energie vom Auftragnehmer zu übernehmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Kosten bei der Rechnungsstellung anteilig, pauschal und angemessen zu berücksichtigen. Näheres regelt der Vertrag. Dem Bieter entsteht daraus kein Rücktrittsrecht. Verlangt der Auftragnehmer eine Abrechnung der Strom- und Wasserkosten nach tatsächlichem Verbrauch, hat er auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Abbrucharbeiten sind umsichtig und gewissenhaft vorzunehmen. Alle Kosten die durch vermeidbare Beschädigungen an der verbleibenden Bausubstanz entstehen, sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Zur Ausführung der Leistung dürfen ausschließlich ungebrauchte Materialien, Stoffe und Bauteile verwendet werden. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gelieferten und verbauten Baustoffe und Bauteile die entsprechenden Zulassungen, Prüfzeugnisse, Produktinformationen u. ä. zu beschaffen und vorzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diese kostenfrei vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine geeignete und sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Poliere) zu stellen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verstehen sich grundsätzlich - wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt - als Komplettleistungen, bestehend aus Herstellung, Anfahrt, Lieferung und Einbau und, soweit erforderlich, Rückbau und Entsorgung (bei Provisorien und Abbruchleistungen). Der Auftragnehmer ist für evtl. erforderliche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen allein verantwortlich. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen welche für die geforderte Leistung benötigt werden, sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Werden ihm diese Einrichtungen laut Leistungsverzeichnis durch Dritte gestellt und sind jedoch bei Arbeitsbeginn nicht vorhanden, hat er dies unverzüglich dem Auftraggeber oder dessen Vertreter mitzuteilen. Abfälle, Abbruch- und Verpackungsmaterial, Verarbeitungsreste und sonstige durch den Auftragnehmer verursachte Verunreinigungen sind zu trennen und regelmäßig und umgehend zu entsorgen. Die Kosten, incl. Container und Ladegebühren, sind in den Einheitspreisen enthalten. Soweit die Entsorgung der Abfälle durch den Auftragnehmer nicht regelmäßig und umgehend erfolgt, veranlasst die Bauleitung die Reinigung durch Dritte. Die Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Kostennachweis und Aufteilung erfolgen durch den Auftraggeber. Ein vorheriger schriftlicher Hinweis muss nicht erfolgen. Vorsorge und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, ohne Aufforderung und ohne besondere Vergütung zu erbringen. Dies gilt auch für Leistungen die für das Arbeiten bei niedrigen Temperaturen erforderlich sind, sofern für die vorgesehene Zeit der Arbeiten damit zu rechnen ist. Baustoffe die vor Ort gelagert werden sind ohne besondere Vergütung gegen Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen. Der Auftraggeber behält sich vor, für ausgeschriebene Materialien ausreichend Muster zur Besichtigung vor Ort zu fordern. Diese Muster sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Näheres regelt der Vertrag. Dem Bieter entsteht daraus kein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Dauer der Gewährleistung eine Sicherheitsleistung zu vereinbaren. Näheres regelt der Vertrag. Dem Bieter entsteht daraus kein Rücktrittsrecht. Dem Auftraggeber steht es frei einen Werkvertrag nach BGB oder die VOB als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Sofern ein BGB-Werkvertrag abgeschlossen wird, können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - insbesondere zu Abrechnungszwecken - Vertragsbestandteil werden soll. Andernfalls sind alle Massen und Leistungen nach tatsächlichem Verbrauch bzw. Umfang abzurechnen. Sogenannte Nebenleistungen i. S. der VOB Teil C werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Die Bindefrist beträgt einen Kalendermonat und beginnt mit Eingang des Angebotes beim AG bzw. dessen Vertreter. Etwaige allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden grundsätzlich nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter diese zum Vertragsbestandteil erklärt und dieser Erklärung nicht widersprochen wird. Zur Ausführung erhält der Auftragnehmer alle Planunterlagen in elektronischer Form im Dateiformat PDF. Die benötigten Ausdrucke aller Unterlagen sind vom Auftragnehmer selbst und auf eigene Kosten herzustellen. Der Bieter verpflichtet sich zur Kooperation mit allen am Bau Beteiligten und ist verpflichtet, alle für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten vorzunehmen. Mit der Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die oben genannten Bedingungen ohne Einschränkungen.
Besondere Vertragsbedingungen
Lage und Beschreibung des Projekt und Baugrundstücks Das Baugrundstück befindet sich in Eggolsheim unmittelbar neben der Staatsstraße 2264 an der Abfahrt Weinhütten. Für den Neubau eines ALDI Markt  wurden mit den Nachbarn Beck und Apotheke Erbpachtverträge geschlossen und die Flächen zu einem Baugrundstück verbunden. Das Baugrundstück wird im Zuge der Neubaumaßnahmen komplett überarbeitet, bestehenden Gebäude bleiben erhalten, die Außenanlagen und Grünanlagen werden zurück gebaut. Die Stellplatzanlage wird in den Fahrbereichen asphaltiert und in den Stellplatzbereichen mit versickerungsfähigem Pflaster hergestellt. Die Bereiche für Grünanlagen werden vom Erdbauer des GU auf ein Höhenniveau von -0,20cm unter Fertighöhe als tragfähiges Grobplanum hergestellt. Der Bauablauf richtet sich nach der Fertigstellung der Erdarbeiten und dem Gesamt-Fertigstellungstermin zum 20.11.2026
Lage und Beschreibung des Projekt und Baugrundstücks
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Anwendbare Vorschriften DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten DIN 18919  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) ATV DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten FLL Baumschulpflanzen - Gütebestimmung für Baumschulpflanzen FLL Stauden - Gütebestimmung von Stauden FLL RSM - Regel-Saatgut-Mischungen Rasen RSM Regio - Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut, Regiosaatgut Regiosaatgut-Mischungen, Naturraumtreues Saatgut Übertrag von Mähgut, Druschgut, Saatgut, Vegetationssoden, Oberboden Folgende Besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C gehören - sofern in der jeweiligen Einzelposition nicht anders vermerkt - zur vertraglichen Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Einmessarbeiten, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind, sind in die Einzelpositionen einzukalkulieren. Die Einheitspreise gelten auch für Kleinflächen. Zuschläge werden nicht gewährt, soweit die Flächen insgesamt ohne Unterbrechung hergestellt werden können. Alle zur Verwendung kommenden Materialien, Böden und Auffüllungen müssen der LAGA - Zuordnugnsklasse Z0 entsprechend und güteüberwacht sein. Entsprechende Nachweise sind an den Auftraggeber zu übergeben.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Vorbereitenden Maßnahmen
01
Vorbereitenden Maßnahmen
01.__.010 Vorhandene Vegetationsschicht abtragen Vorhandene Vegetationsschichten, die im Zuge der Abbruchmaßnahmen nicht entfernt wurden ca. 15-20cm stark abtragen. Untergrund Grobplanieren und für Oberbodenauftrag oder Schottereinbau herrichten. Pflanzenteile und Aushub wird Eigentum des Auftragnehmers und sind fachgerecht zu entsorgen. Mit Kleinflächen ist zu rechnen.
01.__.010
Vorhandene Vegetationsschicht abtragen
E
50,00
01.__.020 Oberboden liefern und einbauen Oberboden auf den zu bepflanzenden Flächen liefern und auf bauseitig vorgerichtetem Grobplanum verteilen und für Bepflanzung vorbereiten. Lockern in separater Position. Als Material ist wasserdurchlässiger, belebter Boden nach DIN 18300 und DIN 18915, wurzelunkrautfrei und mit geringem Steinanteil zu liefern. Dicke im Mittel ca. 20cm
01.__.020
Oberboden liefern und einbauen
770,00
01.__.030 Vegetationsschichten lockern Vegetationsschichten fachgerecht lockern durch Fräsen in mehreren Arbeitsgängen. Steine über 3cm, Unrat, Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen, das unbrauchbare Material wird Eigentum Auftragnehmer und ist fachgerecht zu entsorgen. Bearbeitungsbereich: Neue Pflanzflächen und ca. 20cm Streifen als Übergang zu bestehendem Grünstreifen entlang der Staatsstraße Bearbeitungstiefe:        ca. 20cm
01.__.030
Vegetationsschichten lockern
570,00
01.__.040 Schotterflächen um Werbeanlagen und Traufstreifen Vorhandene Fundamente von Werbeanlagen rundum + 0,50m mit Schotter abdecken als Abgrenzung zu Grünflächen. Neu angelegte Traufstreifen mit Schotter füllen als Fassadenschutz Schotter liefern und auf vorgerichtetem Grobplanum einbauen. Dicke im Mittel ca. 20cm Material:  Gebrochenes Steinmaterial dunkelgrau/anthrazit nach Wahl AN. Körnung;  32/56-64 mm
01.__.040
Schotterflächen um Werbeanlagen und Traufstreifen
67,00
02 Rasenansaat
02
Rasenansaat
02.__.010 Wiesenansaat Blumenwiese , gebietsheimische Arten Wiesenansaat einer Blumenwiese aus passendem Ursprungsgebiet gemäß Konzept Bienenprojekt ALDI. Bevorzugter Hersteller: Rieger-Hofmann GmbH – In den Wildblumen 7-13 – 74572 B.-Raboldshausen Siehe Anlage Blumenwiese. Die Ansaat ist fachgerecht mit gebietsheimischen Arten (RSM-Regio nach FLL-Regelwerk "Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut") herzustellen. Der Boden muss vor dem Einbringen des Saatguts ausreichend gelockert und vorbereitet werden. Siehe gesonderte Position. Wurzeln, Steine und sonstige erdfremde Bestandteile sind auszulesen und vom AN zu entsorgen. Die Flächen sind gleichmäßig anzudrücken und unter Berücksichtigung der Bodensetzung feinzuplanieren. Ansaatstärke 3 g/m2, 30 kg/ha (Wildblumen + Wildgräser) Eventuell notwendige Ansaathilfen wie Sojaschrot o.ä. ist im EP einzukalkulieren. Hinweis: Die Flächen sind als Mulden für die flächige Versickerung des Oberflächenwasser anzulegen und zu pflegen. Siehe Entwässerungsplanung.
02.__.010
Wiesenansaat Blumenwiese , gebietsheimische Arten
570,00
03 Gehölze und Stauden
03
Gehölze und Stauden
03.__.010 Pflanzgrube für Großgehölze herstellen Aushub Pflanzgrube für Großgehölze einschließlich tiefgründigem Lockern der Grubensohle herstellen. Laden von nicht mehr benötigtem Aushubmaterial, dieses wird Eigentum AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Oberboden in Pflanzgrube liefern und für Bepflanzung vorbereiten. Größe Pflanzgrube ist vom AN nach einzusetzendem Gehölz der Folgepositionen vorzusehen.
03.__.010
Pflanzgrube für Großgehölze herstellen
8,00
Stk.
03.__.020 Wurzelbewässerungs- und belüftungssystem liefern und einbauen Wurzelbewässerungs- und belüftungssystem liefern und im Wurzelbereich des Großgehölz der Folgepositionen einbauen. System nach Wahl AN. Angebotenes System bitte angeben.
03.__.020
Wurzelbewässerungs- und belüftungssystem liefern und einbauen
8,00
Stk.
03.__.030 Laubgehölz Winterlinde D = 18-20cm liefern und pflanzen Laubgehölz Tilia cordata "Winterlinde" als Hochstamm Durchmesser 18-20cm mit Drahtballierung liefern und gemäß Planung in der Grünfläche einsetzen. Als Auffüllmaterial ist mineralisches Baumpflanzsubstrat nach aktueller FLL-Richtlinie zu liefern und unter leichter Verdichtung (Handwalze) einzubauen. Das Material muss den Anforderungen an offene nicht überbaute Pflanzgruben entsprechen. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Erdarbeiten und Leistungen einzukalkulieren, die für die Fertigstellungspflege mit anschließender Entwicklungspflege notwendig sind. Für den Zeitraum des Anwachsens ist der Ballen des Gehölzes nach Wahl des AN gegen Verlagerung zu schützen. (Dreibock o.ä.)
03.__.030
Laubgehölz Winterlinde D = 18-20cm liefern und pflanzen
G
8,00
Stk.
03.__.040 Laubgehölz Bergahorn D = 18-20cm liefern und pflanzen wie vor, jedoch Acer pseudoplatanus "Bergahorn"
03.__.040
Laubgehölz Bergahorn D = 18-20cm liefern und pflanzen
A
8,00
Stk.
03.__.050 Laubgehölz Spitzahorn D = 18-20cm liefern und pflanzen wie vor, jedoch Acer platanoides "Spitzahorn"
03.__.050
Laubgehölz Spitzahorn D = 18-20cm liefern und pflanzen
A
8,00
Stk.
03.__.060 Hecke immergrün liefern und pflanzen Einreihige Hecke mit der Mindest-Pflanzqualität "verpflanzte Sträucher und Heister" 100-150 cm hoch liefern und pflanzen. Die Hecke dient als Blendschutz durch parkende Fahrzeuge entlang der Staatsstraße und ist in einer durchgehenden Pflanzreihe anzuordnen. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Erdarbeiten, Lockerungen, Bodenverbesserungen und Verfüllarbeiten zu kalkulieren. Es ist ein ortstypischer, immergrüner und pflegearmer Pflanzenmix zu wählen. Es dürfen keine stark kontakt- und verzehrgiftige Gehölze zur Verwendung kommen. Die Wahl des AN hat sich an den Auflagen aus der Baugenehmigung zu orientieren.
03.__.060
Hecke immergrün liefern und pflanzen
100,00
m
03.__.070 Unkrautschutzvlies liefern und einbauen Flächengewicht 120g/m² als Trennlage zwischen Boden und Schotter-/Mulchschicht liefern und einbauen
03.__.070
Unkrautschutzvlies liefern und einbauen
200,00
03.__.080 Mulchschicht mineralisch liefern und einbauen Mineralische Mulchschicht im Bereich der Großgräser gemäß Planung mit einer Schichtstärke von 5-7 cm liefern und einbauen. Material:  Gebrochenes Steinmaterial dunkelgrau/anthrazit nach Wahl AN. Körnung;  16/32 mm
03.__.080
Mulchschicht mineralisch liefern und einbauen
G
200,00
03.__.090 Mulchschicht organisch liefern und einbauen wie vor, jedoch organisches Material Rindenmulch o.ä.
03.__.090
Mulchschicht organisch liefern und einbauen
A
200,00
03.__.100 Chinaschilf "Ferner Osten" liefern und einbauen Solitäre Großgräser liefern und fachgerecht einbauen. Miscanthus sinensis "Ferner Osten" Anzahl als Richtwert. Die genaue Anzahl ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber vor Ort festzulegen.
03.__.100
Chinaschilf "Ferner Osten" liefern und einbauen
50,00
03.__.110 Chinaschilf "Kleine Föntäne" liefern und einbauen Solitäre Großgräser liefern und fachgerecht einbauen. Miscanthus sinensis "Kleine Föntäne" Anzahl als Richtwert. Die genaue Anzahl ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber vor Ort festzulegen.
03.__.110
Chinaschilf "Kleine Föntäne" liefern und einbauen
50,00
03.__.120 Federborstengras "Hameln" liefern und einbauen Solitäre Großgräser liefern und fachgerecht einbauen. Pennisetum alopecerodies "Hameln" Anzahl als Richtwert. Die genaue Anzahl ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber vor Ort festzulegen.
03.__.120
Federborstengras "Hameln" liefern und einbauen
50,00
04 Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege
04
Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege
04.__.010 Fertigstellungspflege Laubgehölz Fertigstellungspflege und Garantieleistungen für die Laubgehölze gemäß DIN 18916 über die Dauer eines kompletten Kalenderjahres vom Tag der Abnahme gerechnet. Somit bis 31.12.2027. In diesem Zeitraum sind folgende Leistungen zu erbringen: Tiefe Bodenlockerung der Pflanzscheiben und mechanische Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Abfall einschließlich deren fachgerechte Entsorgung. Wurzelunkräuter sind auszustechen. Der Einsatz von chemischen Unkraubekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. Übernahme der vollen Anwuchsgarantie für die Pflanzen. Zurückgerodete Pflanzen gelten als nicht gewachsen und müssen vom AN auf seine Kosten ersetzt werden. Schäden an der Bepflanzung durch Dritte sind davon ausgenommen. Notwendige Erziehungs- und Entwicklungsschnitte unter Berücksichtigung der art- und wuchsbedingten Besonderheiten der betreffenden Pflanze, einschließlich fachgerechte Entsorgung des Schnittguts. Verankerung / Baumbefestigung überprüfen und ggf. nachrichten. Sukzessive Lockerung der Befestigung, um Dickenwachstum des Stamm zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang zusammen für alle neu gepflanzten Bäume. In der Kalkulation ist von 8 Stk. neue Bäume pro Arbeitsgang auszugehen. Es sind 3 Arbeitsgänge pro Jahr vorgesehen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen.
04.__.010
Fertigstellungspflege Laubgehölz
3,00
Stk.
04.__.020 Entwicklungspflege Laubgehölz, 2. Standjahr Entwicklungspflege und Garantieleistungen für die Laubgehölze gemäß DIN 18916 ab dem 2. Standjahr. In diesem Zeitraum sind folgende Leistungen zu erbringen: Tiefe Bodenlockerung der Pflanzscheiben und mechanische Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Abfall einschließlich deren fachgerechte Entsorgung. Wurzelunkräuter sind auszustechen. Der Einsatz von chemischen Unkraubekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. Übernahme der vollen Anwuchsgarantie für die Pflanzen. Zurückgerodete Pflanzen gelten als nicht gewachsen und müssen vom AN auf seine Kosten ersetzt werden. Schäden an der Bepflanzung durch Dritte sind davon ausgenommen. Notwendige Erziehungs- und Entwicklungsschnitte unter Berücksichtigung der art- und wuchsbedingten Besonderheiten der betreffenden Pflanze, einschließlich fachgerechte Entsorgung des Schnittguts. Verankerung / Baumbefestigung überprüfen und ggf. nachrichten. Sukzessive Lockerung der Befestigung, um Dickenwachstum des Stamms zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang zusammen für alle neu gepflanzten Bäume. In der Kalkulation ist von 8 Stk. neue Bäume pro Arbeitsgang auszugehen. Es sind 3 Arbeitsgänge pro Jahr vorgesehen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen.
04.__.020
Entwicklungspflege Laubgehölz, 2. Standjahr
3,00
Stk.
04.__.030 Entwicklungspflege Laubgehölz, 3. Standjahr wie vor, jedoch Entwicklungspflege und Garantieleistungen für die Laubgehölze gemäß DIN 18916 ab dem 3. Standjahr.
04.__.030
Entwicklungspflege Laubgehölz, 3. Standjahr
3,00
Stk.
04.__.040 Entwicklungspflege Laubgehölz, 4. Standjahr wie vor, jedoch Entwicklungspflege und Garantieleistungen für die Laubgehölze gemäß DIN 18916 ab dem 4. Standjahr.
04.__.040
Entwicklungspflege Laubgehölz, 4. Standjahr
3,00
Stk.
04.__.050 Entwicklungspflege Laubgehölz, 5. Standjahr wie vor, jedoch Entwicklungspflege und Garantieleistungen für die Laubgehölze gemäß DIN 18916 ab dem 5. Standjahr.
04.__.050
Entwicklungspflege Laubgehölz, 5. Standjahr
3,00
Stk.
04.__.060 Fertigstellungspflege Hecke immergrün wie vor, jedoch Fertigstellungspflege und Garantieleistungen für die komplette neu errichtete Hecke aus Vorposition. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang für die gesamte Länge der gepflanzten Hecke, es sind 3 Arbeitsgänge pro Jahr vorgesehen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen.
04.__.060
Fertigstellungspflege Hecke immergrün
3,00
Stk.
04.__.070 Fertigstellungspflege der solitären Gräser im ersten Standjahr wie vor, jedoch Fertigstellungspflege und Garantieleistungen für die neu errichteten solitären Großgräser aus Vorpositionen. Wildkrautaufwuchs im Umgriff (ca. 30cm Radius) der Pflanzen entfernen. Pflanze wässern, Wasser wird bauseits gestellt. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang für je 1 Stück Großgras. Klarstellung: Der angebotenen EP gilt somit für einen Arbeitsgang pro Großgras und wird pro Jahr mehrfach abgerechnet. Es sind mit 6 bis 8 Arbeitsgänge pro Jahr zu rechnen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen.
04.__.070
Fertigstellungspflege der solitären Gräser im ersten Standjahr
150,00
Stk.
04.__.080 Wässern der Laubgehölze, 1. Standjahr Wässern der Bäume im 1. Standjahr. Wasser und Gießgeräte sind vom Bieter zu stellen. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang zusammen für alle neu gepflanzten Bäume. In der Kalkulation ist von 8 Stk. neue Bäume pro Arbeitsgang auszugehen. Es sind 10 Arbeitsgänge pro Jahr vorgesehen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen.
04.__.080
Wässern der Laubgehölze, 1. Standjahr
10,00
Stk.
04.__.090 Wässern der Hecke, 1. Standjahr wie vor, jedoch Wässern der Hecke im 1. Standjahr.
04.__.090
Wässern der Hecke, 1. Standjahr
10,00
Stk.
04.__.100 Wässern der Laubgehölze, 2. Standjahr Wässern der Bäume im 2. Standjahr. Ab 01.01.2025 Wasser wird bauseits gestellt. Gartenanschluss im Anlieferungsbereich ALDI. Schlauchmaterial hat der AN vorzuhalten. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang zusammen für alle neu gepflanzten Bäume. In der Kalkulation ist von 8 Stk. neue Bäume pro Arbeitsgang auszugehen. Es sind 10 Arbeitsgänge pro Jahr vorgesehen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen.
04.__.100
Wässern der Laubgehölze, 2. Standjahr
10,00
Stk.
04.__.110 Wässern der Laubgehölze, 3. Standjahr wie vor, jedoch Wässern der Bäume im 3. Standjahr.
04.__.110
Wässern der Laubgehölze, 3. Standjahr
10,00
Stk.
04.__.120 Wässern der Laubgehölze, 4. Standjahr wie vor, jedoch Wässern der Bäume im 4. Standjahr.
04.__.120
Wässern der Laubgehölze, 4. Standjahr
10,00
Stk.
04.__.130 Wässern der Laubgehölze, 5. Standjahr wie vor, jedoch Wässern der Bäume im 5. Standjahr.
04.__.130
Wässern der Laubgehölze, 5. Standjahr
10,00
Stk.
05 Unterhaltspflege
05
Unterhaltspflege
05.__.010 Unterhaltspflege Wiesenansaat Blumenwiese Blumenwiese gemäß den Empfehlungen des Saatgutherstellers zweimalig mähen. Einschließlich Abräumen und fachgerechtes Entsorgen des Mahdgutes auf Kosten AN und Beseitigung von Abfall in der Fläche. Abfall kann in vorhandenen Müllcontainern entsorgt werden. Im 1. Jahr nach Ansaat sind bei unerwünschtem Samenpotenzial im Boden zusätzliche Pflegeschnitte und das Entsorgen des Schnittguts notwendig. Mahd mit tierschonendem Mähgerät. Der Einsatz von Kreisel- und Schlegelmähern und chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln ist untersagt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der tatsächlichen gemähten Fläche und pro Pflegegang. Klarstellung: Der EP gilt für einen Arbeitsgang und wird pro Jahr mehrfach abgerechnet. Hinweis: Die Flächen sind als Mulden für die flächige Versickerung des Oberflächenwasser anzulegen und zu pflegen. Siehe Entwässerungsplanung.
05.__.010
Unterhaltspflege Wiesenansaat Blumenwiese
570,00
05.__.020 Unterhaltspflege der Hecke ab 2. Standjahr Hecke hacken und Unkraut entfernen. Wurzelunkräuter sind auszustechen. Inkl. Pflegeschnitt für die Hecke. Einschließlich Abräumen und fachgerechtes Entsorgen des Grüngutes auf Kosten AN und Beseitigung von Abfall in der Fläche. Abfall kann in vorhandenen Müllcontainern entsorgt werden. Bei Trockenheit Hecke ausreichend wässern, Abrechnung über Position Wässern der Hecke. Die Abrechnung erfolgt gemäß der tatsächlichen gepflegten Heckenlänge und pro Pflegegang. Klarstellung: Der EP gilt für einen Arbeitsgang und wird pro Jahr bei Bedarf mehrfach abgerechnet.
05.__.020
Unterhaltspflege der Hecke ab 2. Standjahr
100,00
m
05.__.030 Unterhaltspflege der solitären Gräser ab 2. Standjahr Rückschnitt im Frühjahr Wildkrautaufwuchs im Umgriff (ca. 30cm Radius) der Pflanzen entfernen. Pflanze wässern, Wasser wird bauseits gestellt. Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsgang für je 1 Stück Großgras. Es sind 3 Arbeitsgänge pro Jahr vorgesehen. Die Anzahl Arbeitsgänge richtet sich nach fachlicher Beurteilung des AN. Weitere Arbeitsgänge sind vorher vom AG freigeben zu lassen. Klarstellung: Der EP gilt für einen Arbeitsgang und wird pro Jahr mehrfach abgerechnet.
05.__.030
Unterhaltspflege der solitären Gräser ab 2. Standjahr
150,00
Stk.