Generalunternehmer
Neubau einer ALDI SÜD Filiale
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweise zur Ausschreibung und zur Bau- und Leistungsbeschreibung Im Rahmen der Vertraulichkeit setzen wir voraus, dass über alle im Rahmen dieser Ausschreibung in Besitz gelangenden Informationen / Konditionen rechtsverbindlich Stillschweigen bewahrt wird. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die Leistungsbeschreibung für das Bauvorhaben sind den beigefügten Dokumenten zu entnehmen. Es wird empfohlen, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, da diese die Grundlage für die Erstellung des Angebots bilden. Der Generalunternehmer ist verpflichtet, alle zur kompletten, vollständig fix und fertigen Herstellung des projektierten Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Bei dem Angebot handelt es sich ausschließlich um eine Einzelbaumaßnahme. Das bedeutet, dass das Angebot so zu kalkulieren ist, dass die ausgeschriebene Baumaßnahme unabhängig von anderen Maßnahmen als eigenständige Einzelmaßnahme vergeben werden kann.
Hinweise zur Ausschreibung und zur Bau- und
Begriffsdefinition Vermieter/Mieter in der Bau- und Leistungsbeschreibung In der Bau- und Leistungsbeschreibung werden die Begriffe Vermieterin und Mieterin verwendet, wobei die Bezeichnung "Mieterin" synonym für "Auftraggeber" steht. Die Vermieterin wird hierbei als Generalunternehmer definiert. Es ist wichtig zu betonen, dass der Generalunternehmer alle in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zu kalkulieren hat, die für das betreffende Objekt relevant sind und nicht durch den Auftraggeber erbracht werden. Wenn Leistungen als Mieterleistungen bezeichnet werden oder Bauteile von der Mieterin beschafft werden müssen (z. B. Kälteanlage, Kühlzellen, Tresor, Werbeanlagen), erfolgt die Beschaffung bauseits. Eine Weiterbelastung an den Generalunternehmer ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Der Generalunternehmer ist jedoch verpflichtet, alle notwendigen baulichen Vorarbeiten durchzuführen und diese in seinem Angebot einzukalkulieren. Für die in den Anlagen und Musterplänen aufgeführten Leuchten bestehen Rahmenverträge zwischen ALDI SÜD und den Herstellern. Die Bestellung und die Rechnungszahlung erfolgt durch die Mieterin. Eine Weiterbelastung an den Generalunternehmer erfolgt nicht. Die betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme der elektrischen Installationen wird auf Kosten des Generalunternehmers von der Elektrofirma des Generalunternehmers durchgeführt. Dies schließt auch die komplette Verkabelung, die Montage der Beleuchtung sowie aller erforderlichen Anschlüsse und Nebenarbeiten ein.
Begriffsdefinition Vermieter/Mieter in der Bau- und
Hinweis zur Verwendung der Langtexte bei den Positionen Der Langtext, der den aufgeführten Gewerkesummen bzw. Positionen zugeordnet ist, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in Bezug auf alle notwendigen Gewerke und Leistungen, die der jeweiligen Position zugeordnet sein könnten. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Auflistung, sondern vielmehr um eine Hilfestellung, um dem Generalunternehmer eine bessere Orientierung zu geben. Das Ziel des Langtextes ist es, dem Generalunternehmer zu ermöglichen, die von ihm ermittelten und kalkulierten Gewerke und Leistungen möglichst präzise und eindeutig den vorgegebenen Positionen im Leistungsverzeichnis zuzuordnen. Somit dient der Langtext als Ergänzung, um Missverständnisse bei der Zuordnung zu vermeiden und die Vergleichbarkeit der Angebote zu erleichtern. Es wird darauf hingewiesen, dass es dennoch in der Verantwortung des Generalunternehmers  liegt, alle für die jeweilige Position notwendigen Leistungen vollständig zu erfassen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis zur Verwendung der Langtexte bei den Positionen
Anwendung von Rahmenverträgen gemäß Bau- und Leistungsbeschreibung Im Rahmen der Abstimmung zu Produkten und Lieferanten in Bezug auf die Bau- und Leistungsbeschreibung werden die Firmen definiert, die der Generalunternehmer gemäß den geltenden Rahmenverträgen beauftragen muss. Der Generalunternehmer erhält somit die Konditionen, die zuvor von ALDI SÜD vereinbart wurden.
Anwendung von Rahmenverträgen gemäß Bau- und
Beauftragung von Architekten und Fachplanern Architekten und Fachplaner werden von ALDI SÜD bis maximal zur Leistungsphase 4 beauftragt. Ausgenommen hiervon sind die Fachplanungen in den Bereichen Elektrotechnik und Lichtplanung; diese werden auf Kosten der Mieterin gemäß dem bestehenden Rahmenvertrag ausgeführt und anschließend an den Generalunternehmer übergeben. Der ausgewählte Fachplaner für Elektrotechnik ist vollständig in die Baumaßnahme zu integrieren und muss an den Baubesprechungen teilnehmen. Der Generalunternehmer ist verpflichtet, die Leistungen über die Leistungsphase 4 hinaus zu erstellen. Diese sind eigenständig und auf eigene Kosten auf Grundlage der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den weiteren projektbezogenen Vorgaben und Details durchzuführen. Die Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 ist dem Auftraggeber vor Baubeginn zur Prüfung und Durchsicht zu übergeben. Dem Auftraggeber werden für die Prüfung und Durchsicht der Unterlagen zwei Wochen gewährt.
Beauftragung von Architekten und Fachplanern
Hinweis zum Generalunternehmervertrag sowie zum Zahlungsplan Generalunternehmervertrag Der Generalunternehmervertrag stellt eine wesentliche Anlage in der Ausschreibung dar und regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und dient als rechtliche Grundlage für die Durchführung des Bauprojekts. In der Anlage wird ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt, der als Vorlage dient und zur Angebotserstellung berücksichtigt werden muss. Zahlungsplan und Sicherheitseinbehalt Der Zahlungsplan stellt sicher, dass alle finanziellen Aspekte des Projekts transparent und nachvollziehbar sind. Er ist Grundlage des Vertrages, legt die Modalitäten sowie Zeitpunkte der Zahlungen während der Vertragslaufzeit fest und unterstützt sowohl den Generalunternehmer  als auch den Auftraggeber bei der finanziellen Planung. Bei der Freigabe von Abschlagszahlungen wird grundsätzlich ein Sicherheitsabschlag von 10 % einbehalten. Dieser setzt sich aus 5% Vertragserfüllungsbürgschaft und 5% Gewährleistungsbürgschaft zusammen. Der Sicherheitsabschlag kann durch Stellung entsprechender Bürgschaften ersetzt werden. Durch den Generalunternehmer sind maximal 9 Abschlagsrechnungen zu stellen.
Hinweis zum Generalunternehmervertrag sowie zum Zahlungsplan
Abrechnung BWG (bewegliche Wirtschaftsgüter) Durch den Generalunternehmer sind BWGs (bewegliche Wirtschaftsgüter) unter Titel 3 des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Im Leistungsverzeichnis sind diese als separate Positionen anzubieten, verbleiben jedoch im Falle einer Beauftragung im Gesamtangebot (Titel 1) und die Leistungen werden ganzheitlich in einem Generalunternehmervertrag vereinbart. Für die BWGs ist nach Abschluss des Projekts eine separate Rechnung zu stellen. Hierzu wird dem Generalunternehmer ein gesonderter Rechnungsempfänger mitgeteilt. Rechnungsempfänger BWG: ALDI SE & Co. KG Holzäckerstraße 1 91325 Adelsdorf
Abrechnung BWG (bewegliche Wirtschaftsgüter)
Leistungsumfang des Bieters Zu dem geschuldeten Leistungsumfang des Generalunternehmers gehört uneingeschränkt alles, was zur vollständig kompletten, mängelfreien, betriebsfertigen und termingerechten Herstellung des Bauvorhabens erforderlich und zweckmäßig ist. Dazu gehören unter anderem: 1.      die Herstellung der fix und fertigen kompletten Bauleistung einschließlich der Lieferung aller benötigten Materialien unter der eigenen Bauleitung (Objektüberwachung) des Generalunternehmers einschließlich ihrer Fachbauleitung nach den Bestimmungen der Landesbauordnung; 2.      das Tragwerk und die Tragwerksplanung; 3.      die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß Baustellenverordnung; 4.      die technische Ausrüstung, soweit nicht bauseits wie beschrieben gestellt; 5.      der Wärmeschutz einschließlich der Lüftungs- und der Klimatechnik mit allen dafür benötigten Anlagen und Einrichtungen; 6.      die technische und wirtschaftliche Betreuung des Bauvorhabens bis zur Abnahme; 7.      mit Ausnahme der Baugenehmigung die Beibringung aller zur Herstellung und zum uneingeschränkten Betrieb des Bauvorhabens erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen insbesondere etwaiger Erlaubnisse der Straßenverkehrsbehörde, Nachbargenehmigungen, Abnahmebescheinigungen z.B. des TÜV, des Schornsteinfegers etc.; aller Betriebsanleitungen und -beschreibungen und Berechnungen, wie z.B. für die gesamte Haustechnik; aller Ausführungszeichnungen, soweit diese nicht bereits Gegenstand der Baugenehmigung sind, wie Werkstatt- und Montagepläne, Konstruktionszeichnungen, Bestands- und Revisionspläne etc. und überhaupt aller technischer Unterlagen, die zum ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb aller Baulichkeiten und baulichen und technischen Anlagen erforderlich sind. die Planung und Erbringung aller Leistungen zur kompletten Erschließung des Bauvorhabens einschließlich der im und am Grundstück erforderlichen Erdarbeiten, Leitungsverlegungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation. die komplette Baustelleneinrichtung über die gesamte Dauer der Bauzeit; eine etwa erforderliche Wasserhaltung, die Sicherung der Baustelle nebst Zu- und Abfahrt gegen Unfälle und Gefahren und die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die Gestellung und Vorhaltung von Baustrom und Bauwasser auf eigene Kosten des Generalunternehmers; die gesamte Schmutzbeseitigung einschließlich der Beseitigung aller Verpackungsmaterialien von Baustoffen und die ständige Sauberhaltung der Baustelle einschließlich der Zufahrtswege, der Beibringung aller zur Ausführung und zum Betrieb der Bauleistung erforderlicher Genehmigungen, z.B. für Bewehrungen, Rohbau- und Gebrauchsabnahmen, Schornsteinfeger usw. die Durchführung aller schalltechnisch erforderlichen Messungen und deren gutachterliche Dokumentation; die etwa erforderliche Bestellung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauinspektors, falls erforderlich auch für Elektro- und HLS-Gewerke; die Beauftragung einer vom Betonwerk unabhängigen Firma mit der Fertigung von Betonwürfelproben, auch für die Fertigteile; die Überprüfung des fertigen Planums durch den Bodengutachter vor der Herstellung von Fundamenten und der Bodenplatte; die Einholung der Genehmigung für die Benutzung des Objektes (falls erforderlich); die Führung eines Bautagebuchs, das an der Baustelle zur jederzeitigen Einsicht für den Auftraggeber und den Architekten bereitzuhalten und ihm nach der Abnahme auszuhändigen ist; die Beibringung von Prüf- und Abnahmebescheinigungen, Die vollständige Übergabe aller relevanten Revisionsunterlagen gemäß der beigefügten Ordnerstruktur. Nachtragsleistungen Nachtragsleistungen, die zur Ausführung des Hauptauftrages notwendig sind oder aufgrund von Änderungswünschen zur ursprünglichen Planung ausgeführt werden sollen, sind durch den Unternehmer im Rahmen des Hauptauftrages auszuführen, anzuzeigen und sobald als möglich in Form eines Nachtragsangebotes schriftlich vorzulegen und durch den Bauherrn zu beauftragen. Hinweis zur Erschließung und Hausanschlüsse Der Bieter kann für den Strom, Wasser und Dachentwässerung die vorhandenen Hausanschlüsse verwenden. Ob für den neuen ALDI Markt eine Hausanschlusserhöhung Strom notwendig ist, wird vom Fachplaner Elektro noch geprüft. Die Medienverteilung der vorhandenen Hausanschlüsse auf dem Baugrundstück sind vom Bieter nach dessen Planung zu kalkulieren und im Angebotspreis zu berücksichtigen. Eventuell weitere notwendige Leitungsgräben und Kopflöcher ab der Grundstücksgrenze sind in Abstimmung mit den Energieversorgern vom Bieter herzustellen. Entsprechende aktuelle Spartenauskünfte liegen den Unterlagen bei. (Baustellen-)Zufahrten Die bestehende Zufahrt über die Fährstraße wird weiterverwendet und während der Bauzeit durch den Kundenverkehr Apotheke stark frequentiert. Es ist die Neugestaltung bzw. Erweiterung der Zufahrt über die Weinstraße entlang der bestehenden Bäckerei „Der Beck“ vorgesehen. Die Neugestaltung bzw. Erweiterung der gesamten Stellplatzanlage ist gemäß den Ausschreibungsvorgaben vom Bieter in seinem Angebot mit zu berücksichtigen, zu planen und auszuführen. Das Nachbargrundstück Flst. 126/20 kann für Parken und Anlieferungen mit genutzt werden, Einschränkungen hierzu siehe Plan "Leistungsabgrenzung Außenanlage zum Bestand". Vermessung Zum Baubeginn werden dem Bieter keine Vermessungsleistungen zur Verfügung gestellt. Die Pläne sind in Höhe und Lage bestimmt. Der Generalunternehmer hat die notwendigen Grobabsteckung und Feinabsteckung auf Basis der übergebenen Planunterlagen selbst durchzuführen.
Leistungsumfang des Bieters
Projekttermine Vom Bieter ist im Angebot anzugeben, welche der Terminvarianten gemäß dem Rahmenterminplan in der Anlage von ihm geplant und umgesetzt wird. Die Eröffnung des neuen Marktes ist entweder für Weihnachten 2026 oder Ostern 2027 angedacht. Vom Generalunternehmer ist ein Grobterminplan für die Projektabwicklung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Projekttermine
Versicherungen Bauherren-Haftpflichtversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen Bauwesenversicherung Eine Bauwesenversicherung wird nicht vom Auftraggeber abgeschlossen und ist im Bedarfsfall vom Generalunternehmer selbst abzuschließen.
Versicherungen
Abnahme und Übergabe Es erfolgt eine einmalige vollumfängliche Abnahme aller Bauteile für das fertiggestellte Objekt zum Tag der Übergabe zwischen dem Generalunternehmer und Auftraggeber. Zwischenabnahmen erfolgen nicht, es finden jedoch regelmäßige Baustellenbesprechungen mit Begehungen durch einen Vertreter des Auftraggebers statt. Dabei vorgefundene mangelhafte Bauausführungen sind vom Generalunternehmer im Baustellenprotokoll festzuhalten und zu beseitigen. Durch den Generalunternehmer erfolgt bis zum Zeitpunkt der Übergabe eine vollständige Reinigung des Objekts und der Außenanlagen. Für die Übergabe wird das in der Anlage beigefügte Übergabeprotokoll verwendet.
Abnahme und Übergabe
Allgemeine Regelung zur Einbringung von Leistungen vor Abnahme Der Generalunternehmer erkennt an, dass der Auftraggeber berechtigt ist, vor der Übergabe bzw. Abnahme des Projekts bestimmte Leistungen, wie -          die Verrohrung der Kältetechnik, -          die Lieferung und Montage der Schaltschränke und der Kühlregale zur Kältetechnik, -          die Lieferung und Montage des Tresors, -          die Lieferung und Montage der Werbeanlagen, -          die Lieferung und Montage der Backöfen, -          die Lieferung und Montage der Pfandautomaten, -          die Lieferung und Montage der digitalen Werbeelemente, -          die Lieferung und Montage der Truhen und Truhenüberbauschränke, -          die Lieferung und Montage des Containers für die Papierpresse, -          die Lieferung und Montage der PV-Anlage, selbst oder durch Dritte zu erbringen. Der Generalunternehmer verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Einbringung zu ermöglichen und wird die Arbeiten des Auftraggebers nicht verzögern oder behindern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Generalunternehmer mindestens 14 Tage im Voraus über die geplanten Einbringungsmaßnahmen zu informieren, um eine reibungslose Koordination zu gewährleisten. Der Generalunternehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die Einbringung der vom Auftraggeber durchgeführten Leistungen entstehen, solange diese ordnungsgemäß und gemäß vertraglicher Vereinbarungen erbracht wurden.
Allgemeine Regelung zur Einbringung von Leistungen vor
Wartung und Gewährleistung Soweit der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages Leistungen der "Technischen Ausrüstung", wie insbesondere maschinelle und/oder elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon zu liefern hat (z. B. Heizungsanlage, Klima-/Lüftungsanlage, Sonnenschutz usw.), bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beabsichtigt der Auftraggeber, dem Auftragnehmer, seinem fachkundigen Nachunternehmer oder einem fachkundigen Dritten die Wartung für die Dauer der Gewährleistungsfrist zu übertragen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Beauftragung der Wartung besteht nicht. Im Fall anderweitiger Beauftragung der Wartung wird die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers für die Leistungen der Technischen Ausrüstung nicht eingeschränkt.
Wartung und Gewährleistung
Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen und Hinweise zur Angebotsaufteilung: Die Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung für das Bauvorhaben stehen in den nachfolgenden Dokumenten zur Verfügung. Diese beinhalten alle relevanten Informationen und Vorgaben, die für die Erstellung eines vollständigen und aussagekräftigen Angebots erforderlich sind. Die entsprechenden Inhalte sind den Ordnern mit den folgenden Bezeichnungen zu entnehmen: -          01 Allgemeine Leistungsbeschreibung -          02 Bestandsunterlagen (BU) -          03 Baugenehmigungsunterlagen -          04 Statik -          05 Gutachten und Prüfberichte -          06 Pläne und Zeichnungen -          07 Vertragsbedingungen -          08 Sonstige Anhänge Neben den Ausschreibungsunterlagen sind vom Bieter folgende Bestimmung zu beachten und einzuhalten: 1)      die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sowie alle sonst noch für die ordnungsgemäße und mängelfreie Herstellung des Bauvorhabens geltenden DIN-Bestimmungen und die Allgemeinen Regeln der Bautechnik; 2)      die Bestimmungen der am Ort des Bauvorhabens geltenden Landesbauordnung mit allen Nebenbestimmungen und Durchführungsverordnungen sowie alle gesetzlichen und technischen Bestimmungen, die für das Bauobjekt und seine besondere vorgesehene Nutzungsart maßgeblich sind, jeweils in neuester Fassung, einschließlich aller relevanten Bestimmungen des Umwelt-, Brand-, Schall-, Wärme-, und Arbeitsschutzes, insbes. der Arbeitsschutzverordnung; Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht nur in Bezug auf die Ausführung als solche einzuhalten, sondern auch in Bezug auf die Eigenschaften, welche die hergestellten Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen zum ordnungsgemäßen Betrieb haben müssen. Nachzureichende Unterlagen Die Baugenehmigung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vollständig fertiggestellt. Der AG behält sich daher vor, folgende Unterlagen nachzureichen, die vom Bieter im Gesamtangebot zu berücksichtigen sind: 1.    Die Baugenehmigung wird Mitte Februar 2026 erwartet. Angebotsform Um eine einheitliche und faire Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote sicherzustellen, wird  darum gebeten, dass das Generalunternehmerangebot für die Erstellung der vollständig fertiggestellten Bauleistung wie folgt in Gewerkesummen aufgeteilt wird:
Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung
01 Ausschreibung Neubau ALDI SÜD
01
Ausschreibung Neubau ALDI SÜD
01.010 Baubegleitende Maßnahmen * Baustelleneinrichtung und -logistik * Bauzaun * SiGeKo
01.010
Baubegleitende Maßnahmen
1,00
psch
01.020 Abbrucharbeiten * Rückbau bestehender Gebäude oder Bauwerke * Entfernen von Fundamenten und Bodenplatten * Trennung und Entsorgung von Materialien (z. B. Beton, Stahl, Holz, Sonderabfälle) * Recycling von Abbruchmaterialien (falls vorgeschrieben) * Fachgerechte Entsorgung gemäß gesetzlichen Vorgaben
01.020
Abbrucharbeiten
1,00
psch
01.030 Grundstückserschließung * Erdbauarbeiten * (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation)
01.030
Grundstückserschließung
1,00
psch
01.040 Rohbau * Erdarbeiten und Gründung (z. B. Tiefgründung bei schwierigen Baugrundverhältnissen) * Tragwerk inkl. Außenwände
01.040
Rohbau
1,00
psch
01.050 Fassade * Wärmedämmverbundsystem oder alternative Fassadensysteme * Fenster und Türen
01.050
Fassade
1,00
psch
01.060 Dacharbeiten * Dacheindeckung (Trapezbleche) * Dachabdichtung und Wärmedämmung * Dachbegrünung
01.060
Dacharbeiten
1,00
psch
01.070 Ausbauarbeiten * Innenwände und Trockenbau * Fußbodenaufbau und -beläge * Malerarbeiten * Metallbau- und Schlosserarbeiten: * Rammschutz (nicht Kältetechnik bzw. Verkaufsraum) * Schnelllauftore, Torabdichtung, Sektionaltore * Baureinigung
01.070
Ausbauarbeiten
1,00
psch
01.080 Technische Gebäudeausrüstung (TGA) * Elektroinstallation * Sanitärinstallation * Heizung, Lüftung, Klimatisierung
01.080
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
1,00
psch
01.090 Außenanlagen * Tiefbauarbeiten * Entwässerungs- & Versickerungsanlagen * Kanalarbeiten mit Rinnen und Einläufen * Parkplatz-Erstellung (Erdarbeiten, Asphalt bzw. Verbundsteine) * Parkplatzmarkierungen * Stützwände, Geländeabsicherung, Geländer * Montage Parkplatzbeleuchtung und Zuleitungen
01.090
Außenanlagen
1,00
psch
01.100 Planungsleistung / Nebenkosten * Ausführungsplanung, Fachplanung * Bauabsteckungen * Energieausweis * Sonstige Planungskosten * Zwischen- und Schlussabnahmen Sachverständige
01.100
Planungsleistung / Nebenkosten
1,00
psch
02 Zuschläge und Stundenverrechnungssätze
02
Zuschläge und Stundenverrechnungssätze
02.010 Generalunternehmeraufschlag Angabe des im Angebot kalkulierten Generalunternehmerzuschlags in %.
02.010
Generalunternehmeraufschlag
0,00
%
Stundenverrechnungssatz Alle Arbeiten, die auf Stundenbasis abgerechnet werden sollen und nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, müssen vor Ausführung angekündigt und vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Abrechnung erfolgt zu den im Angebot angegebenen Stundverrechnungssätzen. Jede Stunde ist mit Datum, Dauer, ausführender Leistung und Mitarbeiterqualifikation zu dokumentieren.
Stundenverrechnungssatz
02.020 Oberbauleiter
02.020
Oberbauleiter
E
1,00
Std
02.030 Bauleiter
02.030
Bauleiter
E
1,00
Std
02.040 Polier / Vorarbeiter
02.040
Polier / Vorarbeiter
E
1,00
Std
02.050 Facharbeiter
02.050
Facharbeiter
E
1,00
Std
02.060 Bauhelfer / ungelernte Arbeitskräfte
02.060
Bauhelfer / ungelernte Arbeitskräfte
E
1,00
Std
02.070 Technischer Zeichner / Planer
02.070
Technischer Zeichner / Planer
E
1,00
Std
02.080 Kalkulator / Projektkaufmann
02.080
Kalkulator / Projektkaufmann
E
1,00
Std
02.090 Überstunden- / Nachtzuschlag
02.090
Überstunden- / Nachtzuschlag
E
0,00
%
02.100 Wochenend-/Feiertagszuschlag
02.100
Wochenend-/Feiertagszuschlag
E
0,00
%
02.110 Wegezeiten / Anfahrtskosten
02.110
Wegezeiten / Anfahrtskosten
E
1,00
Std
03 Abrechnung BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
03
Abrechnung BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
03.010 Überladebrücke Liefern und montieren einer Überladebrücke auf Basis des im Anhang befindlichen Rahmenvertrags. Ausführung, Dimensionen und Ausstattung gemäß Rahmenvertragsbedingungen und Projektanforderungen. Einbau inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen, Funktionsprüfung und Übergabe betriebsbereit.
03.010
Überladebrücke
1,00
psch
03.020 Zaunanlage für Kälteanlage Liefern und montieren einer Zaunanlage als Stabgitterzaun, Höhe ca. 2,00 m, inkl. Zugangstür. Ausführung: Doppelstabgittermatten, Maschenweite ca. 50/200 mm, Drahtstärke mind. 8/6/8 mm. Pfosten aus Vierkantstahl, mit Abdeckkappen, zum Einbetonieren oder auf Dübelplatten (je nach Projektvorgabe). Oberfläche: verzinkt und pulverbeschichtet, Farbton RAL 7016 (Anthrazitgrau). Zugangstür 1-flügelig, lichte Weite ca. 1,00 m, inkl. Drückergarnitur, Schloss und Schließzylinder, gleichschließend mit Gesamtanlage (Projektvorgabe beachten). Lieferung und Montage inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien, Fundamentarbeiten und Nebenleistungen.
03.020
Zaunanlage für Kälteanlage
1,00
psch
03.030 Schrankenanlage (optional) Liefern und montieren einer handbetriebenen Schrankenanlagezur Regelung der Zufahrt auf das Grundstück. Schrankenbaum aus Aluminium, mit reflektierender Folie. Durchfahrtsbreite projektspezifisch, ca. 3,50 - 6,00 m (genaue Länge nach Vorgabe). Dreh- oder Kippmechanismus mit Gegengewicht, zur komfortablen Handbedienung. Verriegelung in offener und geschlossener Stellung durch Schloss oder Vorhängeschloss. Lieferung inkl. Fundamentarbeiten, Montage und Funktionsprüfung.
03.030
Schrankenanlage (optional)
1,00
psch
03.040 Müllcontainerbox (optional, projektindividuell) Liefern und montieren einer Müllcontainerbox als Gitterbox mit Dach und abschließbarer Schiebetür. Ausführung in pulverbeschichtetem Stahl, Farbton RAL 7060. Inkl. Fundamentarbeiten (Herstellen, Betonieren, Einbau). Größe und Anzahl der Containerplätze nach Projektanforderung (bauseits festzulegen). Konstruktion witterungsbeständig, robust und abschließbar. Detaillierte Abstimmung mit Bauherrn/Planer erforderlich.
03.040
Müllcontainerbox (optional, projektindividuell)
1,00
psch
03.050 Vakuumanlage (optional, falls erforderlich) Liefern und montieren einer Vakuumanlage inkl. aller erforderlichen Materialien, Komponenten, Leitungen und Nebenleistungen. Dimensionierung und Ausführung gemäß projektspezifischen Anforderungen. Anlage betriebsfertig inkl. Verrohrung, Anschlüssen, Befestigung und Steuerung. Lieferung inkl. Montage, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation. Wartungs- und Betriebshinweise beizulegen.
03.050
Vakuumanlage (optional, falls erforderlich)
1,00
psch