Fassade Innenputz EFH
Neubau EFH mit Einliegerwohnung Kleingraupa
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN UND KALKULATIONSHINWEISE - Allgemeine Projektbeschreibung und Geltungsbereich Projekt: Innenputzarbeiten an einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (EG und DG) Untergrund: Porenbeton-Mauerwerk (Wände), Beton-Elementdecken (Decken) Regelwerk: VOB/C – DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) Die vorliegende Ausschreibung umfasst die vollständige Ausführung von Innenputzarbeiten (Gips-Innenputz Q2 und Kalk-Zement-Putzsystem in Feuchträumen) sowie das Verspachteln und Armieren von Elementdeckenfugen an einem Einfamilienhaus-Neubau mit Einliegerwohnung (Erdgeschoss und Dachgeschoss). Mit der Aufstellung dieses Leistungsverzeichnisses wird die vollständige, betriebsfertige und mangelfreie Funktion aller beschriebenen Bauteile und Gewerke bezweckt. Alle Leistungen sind als Komplettleistung inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen zu kalkulieren, auch wenn diese im Text nicht explizit einzeln aufgeführt sind, sofern sie zur fachgerechten Ausführung gehören. Maßgebende Vorschriften und Regelwerke Für die Ausführung und Abrechnung gelten die nachfolgenden Vorschriften in der jeweils am Tage der Ausführung gültigen Fassung: VOB Teil A (DIN 1960): Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. VOB Teil B (DIN 1961): Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. VOB Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen – ATV): DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten. Die aktuellen Verarbeitungsrichtlinien des Materialherstellers (maxit). Die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV), der Berufsgenossenschaften (BG Bau) und des Arbeitsschutzes. Besondere Kalkulationshinweise für den Bieter Örtliche Gegebenheiten: Der Bieter is verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebots durch eine Ortsbesichtigung über die Gegebenheiten der Baustelle, Zufahrten und Lagerflächen zu informieren. Spätere Forderungen wegen Unkenntnis werden nicht anerkannt. Untergrundprüfung: Vor Beginn der Verputzarbeiten hat der Auftragnehmer den Untergrund gemäß seiner VOB-Prüfpflicht auf Eignung, Ebenheitstoleranzen (DIN 18202) und Trocknungsgrad zu prüfen. Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen (VOB/B § 4 Abs. 3). Insbesondere ist die Saugfähigkeit des Porenbeton-Mauerwerks zu prüfen und ggf. durch eine Aufbrennsperre/Grundierung auszugleichen. Energie und Wasser: Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn an zentraler Stelle auf dem Grundstück gestellt. Verbrauchskosten trägt der Bauherr. Die Zuleitungen ab Entnahmestelle sowie alle notwendigen Verteiler/Schläuche sind vom Auftragnehmer vorzuhalten. Entsorgung: Sämtliche anfallenden Abfälle, Reststoffe, Materialverpackungen und der eigene Bauschutt sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, fachgerecht und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche sind täglich grob zu reinigen. Wichtige Abrechnungsregeln (nach VOB/C) Übermessungsregeln (Fenster und Türen): Aussparungen und Öffnungen mit einer Einzelgröße von bis zu 2,5 m² werden übermessen (nicht abgezogen). Die Laibungen solcher Öffnungen werden dafür nicht separat vergütet, es sei denn, es sind im LV separate Zulagenpositionen dafür ausgewiesen. Öffnungen über 2,5 m² Einzelgröße werden vom Flächenmaß abgezogen; in diesem Fall werden die Laibungen nach Längenmaß (Meter) abgerechnet. Eigenverantwortliche Massenermittlung und Aufmaßpflicht Eigenverantwortung des Auftragnehmers (AN): Die im Leistungsverzeichnis (LV) genannten Mengen sind geschätzte Circa-Massen und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für den Preisvergleich. Dem Auftragnehmer obliegt es, vor Ausführungsbeginn und fortlaufend während der Bauphase die tatsächlichen Maße eigenverantwortlich durch örtliches Aufmaß oder anhand der Ausführungspläne zu ermitteln. Aufmaß als zwingende Rechnungsanlage: Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach den tatsächlichen Maßen (Ist-Maß) auf Grundlage der Abrechnungsregeln der VOB/C (insb. DIN 18350). Jeder Abschlagsrechnung (Teilrechnung) sowie der Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer ein prüfbares, detailliertes und nachvollziehbares Aufmaß zwingend beizufügen. Anforderungen an das Aufmaß: Das Aufmaß muss in Form von übersichtlichen Aufmaßblättern (aufgeteilt nach Räumen, Wänden, Decken und unter Angabe der mathematischen Formeln wie „Länge × Höhe“) erstellt werden. Die Übermessungsregeln der VOB (z. B. Nichtabzug von Öffnungen unter 2,5 m² Einzelgröße) sind dabei exakt auszuweisen. Gemeinsames Aufmaß (VOB/B § 14): Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber (AG) rechtzeitig vor der Erstellung des Aufmaßes zu benachrichtigen, um ein gemeinsames Aufmaß vor Ort zu ermöglichen. Wird das Aufmaß vom AN einseitig erstellt, trägt dieser das Risiko für Verzögerungen bei der Rechnungsprüfung. Ohne ein prüffähiges Aufmaß wird die Fälligkeit der jeweiligen Rechnung (Teil- oder Schlussrechnung) nicht begründet. Ausführungsfristen und Witterung Putzarbeiten dürfen nur bei geeigneten Witterungs- und Raumklimaverhältnissen ausgeführt werden (Untergrund- und Lufttemperatur mindestens +5 °C). Die Räume müssen ausreichend belüftet und vor zu rascher Austrocknung oder Frost geschützt werden. Angebotserstellung und Fabrikatsbindung Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die gesamte Dauer der vereinbarten Bauzeit. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leitfabrikate (maxit IP 18 E, maxit multi 300, maxit multi 270 FP) sind für die Kalkulation bindend. Werden gleichwertige Produkte („oder gleichwertig“) angeboten, sind die genauen Produktbezeichnungen und technischen Datenblätter dem Angebot zwingend beizufügen. Ein systemfremdes Mischen von Produkten verschiedener Hersteller ist unzulässig.
VORBEMERKUNGEN UND KALKULATIONSHINWEISE - Allgemeine Projektbeschreibung und Geltungsbereich
01 01 Innenputzarbeiten
01
01 Innenputzarbeiten
01.01 01.01 Innenputzarbeiten EG und DG
01.01
01.01 Innenputzarbeiten EG und DG
Zusammenstellung der Vergabesumme und Bietererklärung Bietererklärung: Umfang und Vollständigkeit: Das vorstehende Leistungsverzeichnis umfasst alle aufgeführten Positionen. Der Bieter bestätigt, dass ihm alle für die Kalkulation und Ausführung relevanten Unterlagen vorliegen. Vergabegrundlagen: Die Ausführung, Abrechnung und Vergabe erfolgen strikt auf Basis der VOB Teile A, B und C (insbesondere DIN 18299 und DIN 18350) in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung. Die Vorbemerkungen und Kalkulationshinweise werden vollinhaltlich anerkannt. Massen und Aufmaß: Die genannten Mengen sind Circa-Massen und dienen dem Preisvergleich. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Ist-Maß per gemeinsamem Aufmaß gemäß VOB/B § 14 und VOB/C. Ortsbesichtigung und Bedenken: Der Bieter erklärt, dass er die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle vorab geprüft hat. Etwaige Unklarheiten oder nach VOB/B § 4 Abs. 3 anzuzeigende Bedenken wurden der Bauleitung vor Angebotsabgabe schriftlich mitgeteilt. Bindefrist: An dieses Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Frist gebunden. Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für den gesamten vereinbarten Bauzeitraum vom 01.09.2026 bis 31.12.2026. Wir freuen uns auf die Zureichung Ihres Angebots. Mit freundlichen Grüßen Schneider Bau GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Martin Schneider
Zusammenstellung der Vergabesumme und Bietererklärung