01 Estricharbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Estricharbeiten Die Estricharbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 18560 (Estriche im Bauwesen) sowie den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C, ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“, auszuführen.
Die Dämmschichten (Systemdämmplatten mit integrierter Trittschalldämmung, PE-Folie, Bodendämmplatten, Randdämmstreifen) sowie die Fußbodenheizkreise in den beheizten Bereichen (Erd- und Obergeschoss sowie Wohnräume im Kellergeschoss) werden bauseits durch das Gewerk Heizung/Lüftung/Sanitär hergestellt und sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Der Auftragnehmer Estrich hat den vorgefundenen Untergrund vor Beginn seiner Leistungen auf Eignung zu prüfen und etwaige Bedenken rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
In den nicht beheizten Nebenräumen im Kellergeschoss (Abstell- und Hausanschlussraum) ist der vollständige Fußbodenaufbau einschließlich Wärme- und Trittschalldämmung durch den Auftragnehmer Estrich herzustellen.
Sämtliche Mengenangaben wurden anhand der Ausführungspläne (Grundrisse und Schnitte, Planungsstand V1 vom 15.09.2026) ermittelt. Maßgebend sind die tatsächlichen Maße am Bauwerk; Abweichungen sind vor Ausführung zu klären.
Die Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in den Einheitspreisen der jeweiligen Positionen enthalten, insbesondere Anarbeiten an aufgehende Bauteile und Einbauten, Herstellung erforderlicher Bewegungs- und Randfugen, Schutz der fertigen Flächen sowie die für die Belegreife erforderlichen Prüfungen und Nachweise.
Allgemeine Vorbemerkungen Estricharbeiten
01.01 Kellergeschoss
01.02 Erdgeschoss
01.03 Obergeschoss
01.04 Allgemeine Leistungen Estrich
Allgemeine Leistungen Estrich