Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist.
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle einzubauenden Stoffe sind entsprechend dem gewählten Fußbodensystem in den einzelnen Räumen auszuwählen.( Zementestrich)
Die geforderten Eigenschaften bzw. vorgegebenen Festigkeiten sind entsprechend einzuhalten.
Angaben zur Ausführung
Der Estrich wird generell auf Stahlbetondecken verlegt.
Teilweise sind Leitungen der TGA auf dem Rohfußboden montiert.
Schein- und Bewegungsfugen sind nur in Abstimmung mit AG herzustellen
Schwimmende Estriche sind von allen angrenzenden Bauteilen fachgerecht und dauerhaft schalltechnisch zu entkoppeln.
Bei der Herstellung sind alle Maßnahmen zur Vermeidung von Schwindrissen, Aufschüsseln etc. vollumfänglich durchzuführen
Sämtliche Vorleistungen von Fremdgewerken sind vor Einbau zu prüfen insbesondere Einbauhöhen, Rohrüberdeckungen etc.
Mehrleistungen z.B. durch Estrichmehrstärken sind vor Ausführung anzuzeigen und mit der Bauleitung abzustimmen
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, falls nicht gesondert ausgeschrieben:
Alle Maßnahmen die zur funktionsfähigen und vollständigen Erbringung der geforderten Leistung notwendig sind, sind einzukalkulieren.
Untergrundvorbereitung inkl. Säubern, ggf. Grundieren etc.
Anarbeiten an Stützen, Einbauteile und Einrichtungs- gegenständen.
Anschlüsse im Estrich an elektrische und sanitäre Installationen, Rohrstützen, Öffnungsaussparungen, Rohrdurchführungen etc
Herstellen sämtlicher notwendiger Aussparungen
schalltechnische Entkopplung an aufgehenden Bauteilen
Herstellen und kraftschlüssiges Schließen von Schwind- und Arbeitsfugen
Verfüllen von Aussparungen durch Installationsleitung in der Dämmebene mit zementgebundener Perlite-Schüttung
Schutz- und Absperrmaßnahmen für die Vermeidung von Zugluft
Eventuell durch Schüsselungen erforderliches nachträgliches Schleifen des Estrichs für das Herstellen einer belegreifen Oberfläche
Stellen von Randschalung bei Öffnungen und Aussparungen
Besonderer Schutz angrenzender Bauteil wie Fenster- und Türelemente etc.
Oberflächenherstellung gemäß der beschriebenen Nutzung erforderlichen Qualität
Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken.
Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und Abfahrten einzurechnen
Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und werden in digitaler Form mit der Ausschreibung übergeben:
Bezeichnung Plannummer
Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung):
BE-Plan BS50_260915_AP_BE_BG_100.0
Grundriss EG BS50_260915_AP_ GR_BG_50.1
Grundriss 1.OG BS50_260915_AP_ GR_1OG_50.1
Grundriss 2.OG BS50_260915_AP_ GR_2OG_50.1
Grundriss SG BS50_260915_AP_ GR_SG_50.1
Dachdraufsicht BS50_260915_AP_ GR_DA_50.1
Schnitt A - A BS50_260915_AP_ SC_A1_D1_50.1
Schnitt B - B BS50_260915_AP_ SC_B_50.1
Schnitt D - D BS50_260915_AP_ SC_D_50.1
Schnitt C - C BS50_260915_AP_ SC_C_50.1
Schnitt E - E BS50_260915_AP_ SC_E_50.1
Schnitt F - F BS50_260915_AP_ SC_F_50.1
Ansicht Nord BS50_260915_AP_ AN_N_50.1
Ansicht Süd BS50_260915_AP_ AN_S_50.1
Detail 09 BS50_260915_AP_D09_10.1
Detail 10 BS50_260915_AP_D10_10.1
Detail 11 BS50_260915_AP_D11_10.1
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweise zur Baukalkulation Die Nutzung des bauseitigen Baukrans ist nach Abstimmung möglich, solange dieser auf der Baustelle vorhanden ist.
Eventuell anfallende Kosten für einen externen Kranführer gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Bei sämtlichen Metall- bzw. Schlosserarbeiten im Bereich von Dachflächen, Terrassen, Balkonen und sonstigen Flächen mit vorhandener oder neu hergestellter Abdichtung ist die Abdichtung zwingend vor Beschädigungen zu schützen. Die Anforderungen sind bei der Kalkulation vollständig zu berücksichtigen.
Hinweise zur Baukalkulation
01.__.__.0001 Baustelle einrichten und räumen Einmaliges Einrichten der Baustelle, An- und Abfuhr der Geräte und maschinellen Einrichtungen während der gesamten Bauzeit, anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge, Wegegelder, Fahrtkosten usw. Vorhalten der gesamten Baustelleneinrichtungen für sämtliche in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen.
Räumen der Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme, sowie Reinigen und Wiederherrichten der benutzten Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand.
01.__.__.0001
Baustelle einrichten und räumen
1,00
Psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__.__.0001 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung
(z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, etc.)
durch scharfes abfegen.
Anfallenden Schutt (im Mittel bis 2 kg/qm) aus dem
Gebäude schaffen und entsorgen.
Nebenleistungen n. ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.1
werden nicht gesondert vergütet.
Ausführung nur nach Abstimmung mit der Bauleitung
und den Architekten.
Ausführung: alle Flächen
Einbauort EG,1.OG, 2.OG und SG Alle Räume
02.__.__.0001
Reinigen des Untergrundes
437,50
m2
03 Dämmung Treppenhaus
03
Dämmung Treppenhaus
Vorbemerkungen Ausführung Estricharbeiten Treppenpodeste Auf allen Treppenpodesten wird Zementestrich eingebaut.
Die Dämmschichten, inkl. Trittschalldämmung, werden durch den Estrichleger verlegt, einschl. Abkleben von Plattenstößen und Einbau von Randdämmstreifen.
Bei Belagswechsel, z. B. auf Fliesen, ist der Estrich mit einer Höhendifferenz von 5,0 mm einzubauen.
Vorbemerkungen Ausführung Estricharbeiten Treppenpodeste
03.__.__.0001 Dämmung, Styropor EPS DEO, d=90 mm Styropor EPS DEO, d=90 mm, druckfest,
WLG 035, als Installationsebene.
Ausführung: Gemäß Detail 09
Einbauort: Treppenpodeste EG,1.0G und 2.OG
03.__.__.0001
Dämmung, Styropor EPS DEO, d=90 mm
41,00
m²
03.__.__.0002 Trittschalldämmung, EPS 045 DES sm 30-3, d=30 mm Einbau einer Trittschalldämmung, EPS 045 DES sm 30-3, d=30mm dynamische Steifigkeit < 15,
Fabrikat: Saint Gobain oder glw.
Vorleistung: EPS DEO
Angebotenes Fabrikat:........................
Ausführung: Gemäß Detail 09
Einbauort: Treppenpodeste EG,1.0G und 2.OG
03.__.__.0002
Trittschalldämmung, EPS 045 DES sm 30-3, d=30 mm
41,00
m²
03.__.__.0003 PE-Folie als Trennlage PE-Folie als Trennlage für schwimmend verlegten Zementestrich. Folienstöße müssen mindestens eine Überlappung von 8 cm aufweisen und verklebt werden.
Ausführung: Gemäß Detail 09
Einbauort: Treppenpodeste EG, 1.OG und 2.OG
03.__.__.0003
PE-Folie als Trennlage
41,00
m²
03.__.__.0004 Randdämmstreifen, 80 mm Randdämmstreifen für schwimmend verlegten Estrich umlaufend anbringen, Höhe ca 80 mm auf die in den Vorpositionen genannte und eingebaute Dämmung.
Höhe: 80 mm
Ausführung: Gemäß Detail 09
Einbauort: Treppenpodeste EG, 1.OG und 2.OG.
03.__.__.0004
Randdämmstreifen, 80 mm
43,00
lfm
04 Zementestrich
04
Zementestrich
Vorbemerkungen Ausführung Estricharbeiten Die im BE-Plan dargestellten Einrichtungsflächen wurden seitens des Auftraggebers angemietet und könneb, in Absprache mit den anderen Gewerken und der Bauüberwachung zur Anlieferung genutzt werden.
In allen Wohnungen wird Zement-Heizestrich eingebaut.
Die Dämmschichten (Trittschalldämmung als Tackerplatte sowie weitere Dämmschicht als Install.-Ebene) werden bauseits durch die Haustechnikfirma (Gewerk Heizung) verlegt einschl. Abkleben von Plattenstößen und Einbau von Randdämmstreifen.
Bei Belagswechsel, z. B. Parkett auf Fliesen, ist der Estrich mit einer Höhendifferenz von 5,0 mm einzubauen.
Die Verlegung des Heizestrichs hat erst nach Abnahme der haustehnischen Installation der Tackerplatten einschl. Fußbodenheizung durch die TGA-Bauüberwachung zu erfolgen.
Vorbemerkungen Ausführung Estricharbeiten
04.__.__.0001 Abstellen Bodengleicher Dusche Abstellen der Flächen für die Bodengleichen Duschen in den Badezimmern für nachträgliche Erstellung des Gefälleestrichs.
Höhe: ca. 190 mm
Ausführung: Gemäß Ausführungspl.
Grundrisse EG, 1.OG, 2.OG und SG
Einbauort: Bäder
04.__.__.0001
Abstellen Bodengleicher Dusche
8,00
St
04.__.__.0002 Heizestrich ohne Dämmschichten, d= 65 mm, Wohnungen EG-SG Liefern und fachgerechtes Einbauen von Zement-
Heizestrich ohne Dämmschichten wie folgt:
- Zement-Heizestrich CT - F4 - S - H, d = 65 mm, Ober-
fläche planeben abgezogen und abgerieben für
bauseitigen Einbau von Bodenfliesen.
- Trockenrohdichte des Zementestrichs = ca. 2.100kg/m³
- Anforderung an die Ebenheit nach DIN 18202,
Tabelle 3, Zeile 3.
Hinweis:
- Untergrund: Trittschalldämmung System-Tackerplatte
mit Fußbodenheizung, bauseits verlegt
- Verkehrslasten: 3 kN/m²
- Randdämmstreifen, umlaufend, bauseits verlegt
Einbauort: alle Wohnungen, EG, 1.OG, 2.OG und SG
Bezeichnung Fußbodenaufbau in der Ausführungsplanung: F1.1 + F2.4 (s. Grundrisse)
04.__.__.0002
Heizestrich ohne Dämmschichten, d= 65 mm, Wohnungen EG-SG
397,00
m²
04.__.__.0003 Schwimmenden Zementestrich, d=65 mm, Treppenpodeste als schwimmenden Zementestrich, d=65 mm
Liefern und fachgerecht Einbauen
Ausführung: Gemäß Detail 09
Einbauort: Treppenpodeste EG, 1.OG und 2.OG
04.__.__.0003
Schwimmenden Zementestrich, d=65 mm, Treppenpodeste
W
41,00
m²
04.__.__.0004 Bewegungsfugen im SG Bewegungsfugen fachgerecht herstellen, durch einstellen eines Dämmstreifens.
Liefern und Verlegen In fix und fertiger Arbeit.
Bewegungsfugenhöhe: 80 mm
Angebotenes Fabrikat:.......................
Einbauort: Zimmer Wohnen/Kochen/ Esssen
Diele/Lounge
04.__.__.0004
Bewegungsfugen im SG
5,00
m
04.__.__.0005 Scheifugen herstellen Scheinfugen fachgerecht herstellen.
Einbauort: Innentüren von Wohnungen
EG, 1.OG, 2.OG und SG
04.__.__.0005
Scheifugen herstellen
41,00
m
04.__.__.0006 Verharzen von Scheinfugen Vorhandene Sollbruchstellen, Tagesansatzfugen, Scheinfugen und evtl. vorhandene Schwundrisse aufweiten
und ca. alle 20 cm quer zur Fuge bzw. zum Riss bis 2/3 der Estrichtiefe einschneiden, mit
Industriestaubsauger gründlich absaugen und mit 2-Komponenten-Polyesterharz kraftschlüssig
unter Einlegen von Wellenbindern schließen, frisches Harz an der Oberfläche mit Quarzsand
(Körnung 0,7 bis 1,2 mm) abstreuen.
Aufnehmen des nicht eingebundenen Quarzsands nach
vollständiger Durchreaktion des Polyesterharzes.
Der Preis ist inklusive gesonderter Anfahrt zu kalkulieren.
04.__.__.0006
Verharzen von Scheinfugen
41,00
m
04.__.__.0007 Zulage Bewehrung mit Kunstfasern Zulage zu vorgeschriebenen Zementsstrichen
d= 45 mm bis 65 mm für den Einbau von Bewehrungen
aus Stahl- oder Kunstharzfasern, für Fliesenflächen.
04.__.__.0007
Zulage Bewehrung mit Kunstfasern
E
437,00
m²
04.__.__.0008 Zulage: Abbindebeschleuniger, 5 Tage Zulage zu den vorbeschriebenen Estrichen für
das Liefern und Einbauen von Schnellzement-
estrich SZE, Belegereife max. 5 Tage nach
Einbau mit max. 0,5 Volumenprozent Estrich-
restfeuchte. Die Restfeuchte ist mit einem
CM-Gerät zu prüfen und das Ergebnis ist der
Bauleitung der Architekten schriftlich mitzuteilen.
04.__.__.0008
Zulage: Abbindebeschleuniger, 5 Tage
437,00
m²
04.__.__.0009 Zulage: Abbindebeschleuniger, 10 Tage Zulage zu den vorbeschriebenen Estrichen für
das Liefern und Einbauen von Schnellzement-
estrich SZE, Belegereife max. 10 Tage nach
Einbau mit max. 0,5 Volumenprozent Estrich-
restfeuchte. Die Restfeuchte ist mit einem
CM-Gerät zu prüfen und das Ergebnis ist der
Bauleitung der Architekten schriftlich mitzuteilen.
04.__.__.0009
Zulage: Abbindebeschleuniger, 10 Tage
E
437,00
m²
04.__.__.0010 Mehr- / Minderstärke Estrich Zulage zu den vorbeschriebenen Estrichen für
das Liefern und Einbauen von Mehr- und Minder-
stärken je 5 mm Mehrstärke pro m².
04.__.__.0010
Mehr- / Minderstärke Estrich
E
437,00
m²
04.__.__.0011 Zulage nachträgliche Kleinflächen Zulage zu den vorbeschriebenen Estrichen für
das Liefern und Einbauen von Zementestrich
in Kleinstflächen bis ca. 1,5 m² Fläche,
nachträglich einbauen. Ausführung mit Schnell-
zementestrich SZE, Belegereife max. 5 Tage
nach Einbau mit max. 0,5 Volumenprozent
Estrichrestfeuchte. Die Restfeuchte ist mit einem
CM-Gerät zu prüfen und das Ergebnis ist der
Bauleitung der Architekten schriftlich mitzuteilen.
04.__.__.0011
Zulage nachträgliche Kleinflächen
E
1,00
m²
04.__.__.0012 Ausgleichsmasse / Nivelliermasse im Verbund Ausgleichen von Unebenheiten, insbesondere zur Beseitigung von Senkungen im Randbereich und in den Raumecken, um Schattenfugen und Risse an Wandanschlüssen zu vermeiden.
Liefern und fachgerechtes Einbauen einer selbstverlaufenden, schwindarmen, spannungsarmen und zementgebundenen Bodenausgleichsmasse (Nivelliermasse) im Verbund auf bestehendem Untergrund (z.B. Zementestrich).
Hochwertige, standfeste Nivelliermasse, geeignet für den vorgesehenen Bodenbelag,.z.B. Parkettboden
Schichtdicke: ca, 2-4 mm
Angebotenes Produkt:..........................
04.__.__.0012
Ausgleichsmasse / Nivelliermasse im Verbund
2,50
m²
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor
Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei
Arbeitstagen zu bescheinigen lassen oder innerhalb
einer Woche an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht
anerkannt werden.
Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden
mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet.
In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen
enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis
zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen
vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen
vergütet !
Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor
05.__.__.0001 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet:
05.__.__.0001
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
E
10,00
h
05.__.__.0002 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet:
05.__.__.0002
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
E
10,00
h