Metallbau-/ Verglasungsarbeiten
Neubau Edeka Verkaufsmarkt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Bauherr ist die Hebe GmbH, Papenreye 20, 22453 Hamburg. 1. Bauabschnitt: Neubau eines Edeka-Verkaufsmarktes einschl. Herstellung der Außenanlagen mit Stellplätzen und Grünanlagen in der Altonaer Chaussee 30, 22869 Schenefeld. 2. Bauabschnitt: Partielle Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes zu einem Getränkeverkaufsmarkt in der Altonaer Chaussee 24 -28, 22869 Schenefeld. Der Neubau ist nicht unterkellert, die Verkaufsfläche beträgt ca. 1.000 m², der Sozialtrakt ist aufgeteilt in zwei Ebenen. Der Rohbau wird in Massivbauweise hergestellt. Die Brettschichtbinder mit Spannweiten bis zu 30 m ermöglichen eine stützenfreie Konstruktion des Verkaufsraumes. Die äußere Hülle wird durch eine Verblend- und WDVS-Fassade, Aluminum-Glas-Elemente und ein Trapezblechdach mit Aufdachdämmung geprägt.
Baubeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art der Abrechnung informieren konnte. Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen Leistung notwendig sind. Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage beizufügen. Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen. In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl. eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen. Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers. Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten, wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten. Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt. Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen. Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke bereitzustellen. Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart. Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur Schlusszahlung vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme. Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf. Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung entstehen, aufzukommen. Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten. Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist  in Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann, wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt, soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen. Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch Nachunternehmern aufzuerlegen. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind. Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von ihm bevollmächtigte Person. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen: die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;- den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.);  Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind; Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten. Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung jeweils bei der Bauleitung zu melden. Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen. Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf  den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten. Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner. Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen. Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten,  hat der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem anderen Baubeteiligten zu vertreten sind. Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige Bestandspläne und Revisionsunterlagen auf CDROM (Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen  hat er rechtzeitig hinzuweisen. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung, Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und  genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine gesonderte Position im  Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist. Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6. Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er diese eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG. Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung. Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das  Gleiche gilt für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu erwirken. Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu beschränken. Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt). Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr (insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln. Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN. Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen. Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken  unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen, wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen. Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- _ / Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als akzeptiert. Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorgelegt wird. Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten nicht erfolgen dürfen. Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen. Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu berücksichtigen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen, spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten nach billigem Ermessen berechtigt. Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der örtlichen Verfügbarkeit gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt. Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen. Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Metallbau-/ Verglasungsarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 18111-2 Türzargen - Stahlzargen - Teil 2: Sonderzargen (1- und 2-schalig) für gefälzte und ungefälzte Türen in Mauerwerkswänden und Ständerwerkswänden DIN 18111-3 Türzargen - Stahlzargen - Teil 3: Einbau von Stahlzargen nach DIN 18111-1 und DIN 18111-2 DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden - Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung DIN EN 356 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff DIN EN 410 Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen DIN EN 1063 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss DIN EN 13830 Vorhangfassaden - Produktnorm DIN EN 14179-2 Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Produktnorm DIN EN 14321-1 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung DIN EN 14321-2 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen ISO 16936-1 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 1: Prüfung und Klasseneinteilung bei mehrfachem Kugelfall ISO 16936-2 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 2: Prüfung und Klasseneinteilung bei Hammer- und Axtschlägen bei Raumtemperatur ISO 16936-3 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 3: Prüfung und Klasseneinteilung bei manuellem Angriff ISO 16936-4 Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 4: Prüfung und Klasseneinteilung beim Pendelschlag unter thermischer Belastung und unter Flammeneinwirkung BFS Merkblatt Nr. 23 Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern; Richtlinie zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern und Fenstertüren bei Verwendung von Dichtstoffen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-07/3 Mehrscheiben-Isolierglas mit beweglichen Sonnenschutzsystemen integriert im Scheibenzwischenraum, Nachweis der Gebrauchstauglichkeit Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-08/4 Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme Herausgeber: ift Rosenheim ift-Fachinformation VE-12/1 Überkopfverglasungen mit geringer Neigung; Technische Umsetzung anspruchsvoller Details Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie VE-13/2 Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie WA-08/3 Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter, Teil 1: Ermittlung des repräsentativen ?-Wertes für Fensterrahmenprofile Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie WA-17/1 Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter -  Teil 2: Ermittlung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit durch Messung Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 10 Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 13 Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder) Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) RAL-GZ 520 Mehrscheiben-Isolierglas - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 975 Brandschutz im Ausbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2163 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Verglasungen, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2270 VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Alarmgläser, Anforderungen Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VFF Richtlinie ES.01 Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.01 Absturzsichernde Verglasungen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.02 Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.03 Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.04 Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.05 Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.06-1 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.07 Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.03 Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau  Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.03 Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine Bestätigung über Materialqualität zu übergeben. Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. In der Leistungsbeschreibung angegebene Beanspruchungsgruppen beziehen sich auf die ift-Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern des Institutes für Fenstertechnik, Rosenheim. ift-Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern Herausgeber: ift Rosenheim Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in der Werkstatt des Auftragnehmers für die betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Wenn in der Leistungsbeschreibung Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden. Bei der Verglasung von Unterdecken ist eine spannungsfreie Verlegung durch Entkopplung mit dem tragenden System sicherzustellen. Eine Montageanleitung zum Herausnehmen und Wiedereinsetzen von Scheiben ist dem Auftraggeber zu übergeben. Fenster und Fenstertüren Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.10.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Angaben zur Abrechnung Bei Abrechnung nach dem Längenmaß wird jeweils die größte Länge der einzelnen Scheiben zugrunde gelegt, auch bei schräg geschnittenen oder ausgeklinkten Gläsern. Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: Planungsunterlagen gem. aktueller Planliste
Metallbau-/ Verglasungsarbeiten
01 Allgemeine Anforderungen
01
Allgemeine Anforderungen
Falls in den Leistungstexten nicht anders beschrieben, sind die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen. Oberfläche pulverbeschichtet, Farbton RAL 7016 anthrazitgrau, nach Wahl des Bauherren. Wärmeschutzanforderungen Fenster Gesamtkonstruktion Uw 0,95 W/m²K, g-Wert 0,37 P+R Fassade Uw 1,10 W/m²K Außentüren Gesamtkonstruktion Ud 1,50 W/m²K Windfanganlagen Uw 1,00 W/m²K Glas: Wärmschutzglas gem. GEG-Nachweis 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Wärmeschutz und Schalldämmprüfzeugnis. Bodentiefe Einstände und Sockelbereiche werden fachgerecht mit Flüssigkunststoff durch den Dachdecker eingedichtet. Generell sind die Befestigung aller Fenster an dem Baukörper statisch nach zu weisen und mit zugelassenen Ankern zu befestigen. Untergrund Stahlbeton, KS-MW, Porenbeton, Fenster mit Fenstersystem in der Dämmebene gem. Ausführungsplanung inkl. aller erforderlichen UK, z.B. Trag- und Haltekonsolen, Dübel /Verschraubungen usw. Nachweise des AN: statischer Nachweis der Trag- und Haltekonsolen, Befestigungsmittel mit zugelassenen Ankern (Montageanker für die Überbrückung des Hohlschichtbereiches) Gläser (TRAV), Rahmenbeiwert (als Nachweis der Einhaltung des Bauteilnachweises, GEG) Es ist ein Vorort Aufmaß anzufertigen. Vor Produktion sind Werkstatt- zeichnungen mit Angabe der jeweiligen individuellen Ausstattung und Detailangaben für jedes Fenster zu erstellen und dem Architekten zur Ausführungsfreigabe vorzulegen. Vor Übergabe sind die Fenster fachgerecht einzustellen. Der Einbau der Elemente ist wie folgt in die EP einzukalkulieren mit umlaufend PU-Schaum einschließlich Dampfsperre Andichtung Fenster / Mauerwerk mit Dicht-Flexband Fabr. Illbruck Aktiv o.glw., einer Versiegelung, Bei Ausführung der Fugenanschlüsse mit selbstexpandierenden Kompri-Bändern, ist die Leistung mit dem Projektleiter abzustimmen. Die Elemente sind während der Bauzeit (Rahmen und Glas) innen und außen durch eine Schutzfolie zu schützen. Nach Fertigstellung der Estricharbeiten ist die Folie in Abstimmung mit der Bauleitung rückstandsfrei zu entfernen einschl. deren Nebenleistungen. Angrenzende Bauteile sind vollständig und umlaufend anzudichten und von Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Die Prüfung, Inbetriebnahme und Einweisung von Brandschutzeinrichtungen und kraftbetätigte Tore ist zu berücksichtigen. Prüfbücher sind mit Abgabe der Revisionsunterlagen auszuhändigen. Die Erstellung der Werk- und Montageplanung einschl. Statik, Einreichung bei dem Prüfstatiker, ggf. Abstimmung und Anpassung gem. Prüfanmerkungen ist zu berücksichtigen. Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, einschl. Abladen, lagern und Transport bis zur Einbaustelle. Alle ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen. Siehe Positionsplan!
Falls in den Leistungstexten nicht anders beschrieben,
02 Aluminium-Glas-Elemente
02
Aluminium-Glas-Elemente
02.__. 1 Alu-Glas Fenster 2610 x 1310 mm Pos. 006 Lieferung & Montage eines Brüstungsfensters aus gedämmten Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen: - Profilsystem: Schüco AWS/ADS 70.HI o. glw. - 2-tlg. Fenster mit Stulp, 2x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 2610 x 1347 mm - Wärmeschutz Uw: 0,95 W/(m²K) - Sonnenschutzverglasung g-Wert: 0,37 - Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau - Einbausituation: Porenbeton/ WDVS - Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2), Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die bauseitigen Dosen Unterputz verlegen - Fliegenschutzgitter aus Edelstahl-Gewebe V2A im Außenfalz der Rahmen, Demontagemöglichkeit für Reinigungszwecke nach innen per Clipsystem - Fenstergriff Aluminium - keine Anforderungen an den Einbruchschutz - Position: 006 Angebotenes Produkt:
02.__. 1
Alu-Glas Fenster 2610 x 1310 mm Pos. 006
1,00
St
02.__. 2 Alu-Glas Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 007 Wie Vorpos. jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 1360 x 1310 mm - Position: 007
02.__. 2
Alu-Glas Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 007
3,00
St
02.__. 3 Alu-Glas Fenster 860 x 1310 mm Pos. 008 Wie Vorpos. jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 860 x 1310 mm - Position: 008
02.__. 3
Alu-Glas Fenster 860 x 1310 mm Pos. 008
2,00
St
02.__. 4 Alu-Glas Fenster 985 x 1310 mm Pos. 009 Wie Vorpos. jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 985 x 1310 mm - Position: 009
02.__. 4
Alu-Glas Fenster 985 x 1310 mm Pos. 009
1,00
St
02.__. 5 Alu-Glas Fenster 860 x 810 mm Pos. 010 Wie Fensterpos. 006 jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit Kippfunktion, Oberlichtöffner mit Handhebel - Öffnungsmaß B x H: 860 x 810 mm - Einbausituation: MW, Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - Position: 010
02.__. 5
Alu-Glas Fenster 860 x 810 mm Pos. 010
13,00
St
02.__. 6 Alu-Glas-Fenster 1110 x 1310 mm Pos. 012 Wie Fensterpos. 006 jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 1110 x 1310 mm - Einbausituation: Stb.-Beton, MW / Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - Position: 012
02.__. 6
Alu-Glas-Fenster 1110 x 1310 mm Pos. 012
1,00
St
02.__. 7 Alu-Glas Fenster 2110 x 810 mm Pos. 014 Wie Fensterpos. 006 jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion, Oberlichtöffner mit Handhebel - Öffnungsmaß B x H: 2110 x 810 mm - Einbausituation: MW/ Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - Position: 014
02.__. 7
Alu-Glas Fenster 2110 x 810 mm Pos. 014
1,00
St
02.__. 8 Alu-Glas-Fenster 735 x 1060 mm Pos. 018 Wie Fensterpos. 006 jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 735 x 1060 mm - Einbausituation: MW/ Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - Verglasung satiniert, blickdichte Ausführung in WC- und Umkleideräumen - kein Fliegenschutzgitter - keine Sonnenschutzverglasung - Position: 018
02.__. 8
Alu-Glas-Fenster 735 x 1060 mm Pos. 018
4,00
St
02.__. 9 Alu-Glas-Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 019 Wie Fensterpos. 006 jedoch: - 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion - Öffnungsmaß B x H: 1360 x 1310 mm - Einbausituation: MW/ Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - keine Sonnenschutzverglasung - Position: 019
02.__. 9
Alu-Glas-Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 019
2,00
St
02.__. 10 Alu-Glas-Außentür 1250 x 3285 mm Pos. 013 Lieferung & Montage einer Außentür aus gedämmten Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen: - Profilsystem: Schüco AWS/ADS 70.HI o. glw. - 1-tlg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 1250 x 3285 mm - Wärmeschutz Uw: 1,50 W/(m²K) - Sonnenschutzverglasung g-Wert: 0,37 - Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau - Einbausituation: MW/ Verblendfassade - Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2), Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die bauseitigen Dosen Unterputz verlegen - Ansteuerung der Tür von außen durch ein Chip-/ Kartenlesegerät -> Lieferung & Montage eines elektrischen Türöffners - Brandschutzanforderungen: DS - einschl. Obentürschließer - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Beschlag: horizontale Betätigungsstange als Panikverschluss gem. DIN EN 1125 und Knauf außenseitig - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - Position: 013
02.__. 10
Alu-Glas-Außentür 1250 x 3285 mm Pos. 013
1,00
St
02.__. 11 Minderkosten Entfall Fliegenschutz Pos. 010/ 019 Zulage zu der Fenster Pos. 010/019: Entfall des Fliegenschutzgitters für Fenster im Bereich des Verkaufsraumes und Pausenraum (Notausstieg 2. RW)
02.__. 11
Minderkosten Entfall Fliegenschutz Pos. 010/ 019
8,00
St
02.__. 12 Minderkosten Entfall Sonnenschutzverglasung Pos. 010 Zulage zu der Fenster Pos. 010.: Entfall der Sonnenschutzverglasung für nördlich ausgerichtete Fenster.
02.__. 12
Minderkosten Entfall Sonnenschutzverglasung Pos. 010
2,00
St
02.__. 13 Windfang-Element außen inkl. Automatiktür 4455 x 3415 mm Pos. 015 Lieferung & Montage einer Pfosten-Riegel-Fassade mit Automatiktür aus gedämmten Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen: - Profilsystem: Schüco FWS 50 o. glw. - 7-tlg. P+R-Fassade mit 6x Festverglasungen und 1x Automatiktür - Öffnungsmaß B x H: 4455 x 3415 mm - Wärmeschutz Uw: 1,0 W/(m²K) - Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau - Einbausituation: Stb.-Beton/ Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A Kurzbeschreibung Automatiktür - lichte Türöffnung B x H: 2,20 x 2,40 m - geeignet für eine Fluchtwegtür gem. AutSchR Die Schiebetürantriebstechnik ist in Modulbauweise mit einer Antriebshöhe von maximal 100 mm und einer Antriebstiefe von 185 mm auszuführen. Die Antriebe sollen steckerfertig eingebaut werden und über eine redundante 2-Motoren-Technik verfügen. Ein Notöffnungs-Akku-System mit intelligenter Ladeschaltung zur Überwachung der Akkukapazität muss eingebaut werden. Die Schließkräfte müssen den aktuellen Vorschriften entsprechen. Die Antriebe müssen mit einer intelligenten Mikroprozessor-Steuerung, selbstlernend ausgestattet sein. Insbesondere soll Offenhaltezeit sowie die Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar sein. Die Sensoren über den Türen sollen als richtungsempfindliche Ansteuer- und Absicherungssensoren mit Selbstüberwachung sowie 3D-Absicherungsvorhang ausgeführt werden. Im Außenbereich muss eine transparente Regenabdeckhaube über dem Radarmelder angebracht werden. Die Steuerung muss über Eingänge für potentialfreie Kontakte verfügen. Hierüber werden externe Geräte wie Öffnung bei Auslösung der BMA oder RWA, Zutrittskontrollsysteme und Kartenleser angeschlossen. Die Steuerung muss ebenso über Ausgänge für potentialfreie Kontakte zum Anschluss externer Geräte, wie die Verriegelungsüberwachung für die Einbruchmeldeanlage, verfügen. Für die Bedienung werden Programmschalter eingesetzt. Die Programmschalter müssen mit Schlüsselschalter für den Einbau von Profilhalbzylindern als Schutz vor unbefugter Bedienung ausgestattet sein. Zusätzlich werden in Abstimmung mit dem Mieter im Außenbereich bei Bedarf Schlüsseltaster für die einmalige Öffnung eingebaut. Das Trägerprofil zur Aufnahme der Antriebstechnik soll mit integrierter, gummigelagerter Laufschiene für hohen Laufkomfort ausgestattet sein. Die Antriebsverkleidung wird mit von außen nicht sichtbarer, innenliegend konzipierter Befestigungsvariante ausgeführt. In den Antriebsprofilen sind für die verdeckte Kabelführung vom Wandanschluss bis zu den Anschlüssen der Antriebe Leerrohre mit Zugdraht einzubauen. Die Glas- und Fassadenart ist so auszulegen und zu wählen das eine Beklebung durch Folie für Werbezwecke oder Sonnenschutz angebracht werden kann. Hier muss explizit ein Hinweis in der Dokumentation (Revisionsunterlagen) erfolgen um die passende Art der Folie bestimmen zu können. Ein thermischer Glasbruch ist auszuschließen. - Position: 015
02.__. 13
Windfang-Element außen inkl. Automatiktür 4455 x 3415 mm Pos. 015
1,00
St
02.__. 14 Windfang-Element innen inkl. Automatiktür 4500 x 5500 mm Pos. 016 Wie Vorpos. 015 jedoch: - 7-tlg. Windfangelement mit 6x Festverglasungen und 1x Automatiktür - Abmaße B x H: 4500 x 5500 mm, das Element ist bis UK Trapezblechprofil zu führen und fachgerecht anzuschließen. - keine Anforderungen hinsichtlich Wärmeschutz und Sonnenschutz - Position: 016
02.__. 14
Windfang-Element innen inkl. Automatiktür 4500 x 5500 mm Pos. 016
1,00
St
02.__. 15 P+R-Fassade 19610 x 3340 mm Pos. 011 Lieferung & Montage einer Pfosten-Riegel-Fassade aus gedämmten Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen: - Profilsystem: Schüco FWS 50 o. glw. - 16-tlg. P+R-Fassade mit 13x Festverglasungen, 2x Oberlichter mit Kippfunktion und Oberlichtöffner mit Handhebel, 1x Außentür - Öffnungsmaß B x H: 19610 x 3340 mm - Wärmeschutz Uw: 1,1 W/(m²K) - Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau - Einbausituation: Stb.-Beton/ Verblendfassade - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A, geeignet für eine Beklebung mit Folie für Werbezwecke oder Sonnenschutz. Es ist explizit ein Hinweis in der Dokumentation (Revisionsunterlagen) zu hinterlegen, um die passende Art der Folie bestimmen zu können. Ein thermischer Glasbruch ist auszuschließen. Außentür: - 1-tlg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 1200 x 2260 mm (Abmaße noch zu klären) - Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2), Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die bauseitigen Dosen Unterputz verlegen - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - einschl. Obentürschließer - Beschlag: Wechselgarnitur Edelstahl - Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A - Position: 011
02.__. 15
P+R-Fassade 19610 x 3340 mm Pos. 011
1,00
St
02.__. 16 Oberlicht-Beschlag mit Elektroantrieb Pos. 011 Lieferung & Montage eines Oberlicht-Beschlags mit Elektroantrieb für die Pos. 011. - Der Antrieb soll für Nachströmungszwecke und Entrauchung genutzt werden, die Öffnung erfolgt parallel mit der Öffnung der Oberlichter auf dem Dach - Die Scheren sind durch die Betätigung eines Druckknopfes zu Reinigungszwecken aushängbar. - Die erforderliche Anzahl der Scheren und Bänder sowie der Einsatz senkrechter Verriegelungen ist - unter Berücksichtigung der Lastannahmen für die jeweilige Flügelgröße - nach den Bemessungsgrundlagen des System-Herstellers zu ermitteln. Angebotenes Produkt:
02.__. 16
Oberlicht-Beschlag mit Elektroantrieb Pos. 011
–
2,00
St
02.__. 17 Innenfenster 3200 x 1000 mm Pos. 20 Lieferung & Montage eines Innenfensters aus Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen: - 2-tlg. Eckfenster mit 2x Festverglasungen - Öffnungsmaß B x H: 1100/2100 x 1000 mm - RAL Farbton nach Wahl des Bauherren - schmale Profil-Ansichtsbreite -Brandschutzanforderung: G30 - Einbausituation: KS-MW - Position: 020 - Einbauort: Kassenbüro Angebotenes Produkt:
02.__. 17
Innenfenster 3200 x 1000 mm Pos. 20
1,00
St
02.__. 18 Zulage "Spionverglasung" Zulage zur Vorpos.: Verglasung mit niedriger Lichttransmission für Beobachtungszwecke im Kassenbüro und zum Schutz des Durchblicks von der Kassenseite.
02.__. 18
Zulage "Spionverglasung"
1,00
psch
03 Stahltüren
03
Stahltüren
03.__. 1 Stahltür außen 1110 x 2410 mm Pos. 001.1 Lieferung & Montage einer wärmegedämmten Außentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 1110 x 2410 mm - Wärmeschutz Uw: 1,50 W/(m²K) - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - einschl. Blockzarge, geeignet für 2-schaliges MW - Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2), Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die bauseitigen Dosen Unterputz verlegen - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Brandschutzanforderungen: DS, nach außen öffnend - einschl. Obentürschließer - Beschlag: Wechselgarnitur Edelstahl - Einbruchschutz: RC2 - als Wetterschutz ist oberhalb der Tür eine Regenleiste anzubringen - Position: 001.1 Angebotenes Produkt:
03.__. 1
Stahltür außen 1110 x 2410 mm Pos. 001.1
1,00
St
03.__. 2 Stahltür außen 1360 x 2410 mm Pos. 001.2 Wie Pos. 001.1 jedoch: - Öffnungsmaß B x H 1360 x 2410 mm - keine Brandschutzanforderungen - geeignet als Fluchtwegstür, nach außen öffnend - Position: 001.2 Angebotenes Produkt:
03.__. 2
Stahltür außen 1360 x 2410 mm Pos. 001.2
1,00
St
03.__. 3 Stahltür außen 1360 x 2285 mm Pos. 001.3 Wie Pos. 001.1 jedoch: - Öffnungsmaß B x H 1360 x 2285 mm - keine Brandschutzanforderungen - geeignet als Fluchtwegstür, nach außen öffnend - Beschlag: horizontale Betätigungsstange als Panikverschluss gem. DIN EN 1125 und Knauf außenseitig - Fluchttürterminal für die elektrische Verriegelung der Tür im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, geeignet für die Anbindung & Steuerung über eine Einbruchmeldeanlage und Weiterleitung von Meldungen an die Gebäudeleittechnik. Eine Temporäre Freischaltung für den normalen Durchgangsverkehr durch das Personal mittels Transponder oder Schlüssel muss gegeben sein. Komplettsystem einschl. Nottaster, Türzentrale, Fluchttüröffner sowie fachgerechte Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung. des Betreibers. - Position: 001.3 Angebotenes Produkt:
03.__. 3
Stahltür außen 1360 x 2285 mm Pos. 001.3
1,00
St
03.__. 4 Stahltür außen 2210 x 2310 mm Pos. 003.1 Wie Pos. 001.1 jedoch: - 2-flg.Türelement mit Schließfolgeregelung - Öffnungsmaß B x H 2210 x 2310 mm - Gehflügel geeignet als Fluchtwegstür nach außen öffnend, Standflügel mit Klappriegelverschluss - Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl - keine erhöhten Anforderungen an Einbruchschutz - Position: 003.1 Angebotenes Produkt:
03.__. 4
Stahltür außen 2210 x 2310 mm Pos. 003.1
1,00
St
03.__. 5 Stahltür innen 2260 x 2240 mm Pos. 029 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 2-flg. Türelement mit Schließfolgeregelung - Öffnungsmaß B x H: 2260 x 2240 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Eckzarge, Befestigung in eine Trockenbauöffnung mit Brandwand-Qualität, d = 20,5 cm - Brandschutzanforderungen: T90-RS - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Offenhaltung durch eine Feststellanlage mit Türhaftmagnet und Gegenplatte, 3 Stück Brandmelder einschl. 1x Sockel für die Sturzmontage und 2xKragarme für die Wandmontage, 1x Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung. Die Tür soll nur im Brandereignis geschlossen werden. - Beschlag: Drücker-Drücker Garnitur aus Edelstahl - Position: 029 Angebotenes Produkt:
03.__. 5
Stahltür innen 2260 x 2240 mm Pos. 029
1,00
St
03.__. 6 Stahltür innen 1135 x 2240 mm Pos. 030 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 1135 x 2240 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine Massivwand, d = 24 cm - Brandschutzanforderungen: T30-RS - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ, geeignet für eine Fluchtwegstür - Beschlag: horizontale Betätigungsstange als Panikverschluss gem. DIN EN 1125 und Drücker aus Edelstahl - Fluchttürterminal für die elektrische Verriegelung der Tür im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, geeignet für die Anbindung & Steuerung über eine Einbruchmeldeanlage und Weiterleitung von Meldungen an die Gebäudeleittechnik. Eine Temporäre Freischaltung für den normalen Durchgangsverkehr durch das Personal mittels Transponder oder Schlüssel muss gegeben sein. Komplettsystem einschl. Nottaster, Türzentrale, Fluchttüröffner sowie fachgerechte Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung des Betreibers. - Position: 030 Angebotenes Produkt:
03.__. 6
Stahltür innen 1135 x 2240 mm Pos. 030
1,00
St
03.__. 7 Stahltür innen 885 x 2240 mm Pos. 031 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 885 x 2240 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine Massivwand, d = 24 cm - Brandschutzanforderungen: T30-RS - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Glasauschnitt (Standardmaß so groß wie möglich) - Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl - Position: 031 Angebotenes Produkt:
03.__. 7
Stahltür innen 885 x 2240 mm Pos. 031
1,00
St
03.__. 8 Stahltür innen 1010 x 2240 mm Pos. 032 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 1010 x 2240 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine Massivwand, d = 11,5 cm - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Glasauschnitt (Standardmaß so groß wie möglich) - Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl - Position: 032 Angebotenes Produkt:
03.__. 8
Stahltür innen 1010 x 2240 mm Pos. 032
2,00
St
03.__. 9 Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 033 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 885 x 2285 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine Massivwand, d = 24 cm - Brandschutzanforderungen: T30-RS - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl - Position: 033 Angebotenes Produkt:
03.__. 9
Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 033
1,00
St
03.__. 10 Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 034 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 885 x 2285 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine Massivwand, d = 24 cm - Brandschutzanforderungen: T30-RS - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Glasauschnitt (Standardmaß so groß wie möglich) - Offenhaltung durch eine Feststellanlage mit Türhaftmagnet und Gegenplatte,  1x Brandmelder einschl. 1x Sockel für die Sturzmontage, 1x Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung. - Beschlag: Drücker-Drücker Garnitur aus Edelstahl - Position: 034 Angebotenes Produkt:
03.__. 10
Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 034
1,00
St
03.__. 11 Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 035 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement - Öffnungsmaß B x H: 885 x 2285 mm - Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung - Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine Trockenbauwand, d = 12,5 cm - Brandschutzanforderungen: T30-RS - Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ - Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl - Position: 035 Angebotenes Produkt:
03.__. 11
Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 035
1,00
St
03.__.0012 Stahltür innen 1010 x 2000 mm Pos. 039 Lieferung & Montage einer Innentür aus Edelstahl V2A mit folgenden Anforderungen: - 1-flg. Türelement als Pendeltür - Öffnungsmaß B x H: 1010 x 2000 mm - Edelstahl Umfassungszarge, Blechdicke 1,5 mm, Befestigung in eine Brandwand, d = 17,5 cm einschl. Zarge mit auswechselbare PVC Dämpferprofil - Oberfläche geschliffen Korn 240 - Sichtfenster/ Bullauge nach Wahl des Bauherren - Türbänder zweidimensional justierbar aus Edelstahl, schwere Ausführung - abschließbarer Türschließer, vorgerüstet für PZ- Schließung - an der Stirnseite ist eine Gummilippe ca. 20 - 30 mm anzubringen - Offenhaltung bei 90° Öffnung möglich - Klimaklasse III, Beanspruchungsklasse S - der Brandabschluss wird durch eine Schiebetür auf der Verkaufsraum abgewandten Seite hergestellt - Position: 039 - Einbauort: Fleischabteilung, innere Brandwand Achse 7 Angebotenes Produkt:
03.__.0012
Stahltür innen 1010 x 2000 mm Pos. 039
1,00
Stk
04 Toranlagen
04
Toranlagen
04.__. 1 Industrie Sektionaltor 380 x 326 cm Anlieferungszone Lieferung & Montage eines wärmegedämmten Sektionaltors im Bereich der Anlieferungszone: - Öffnungsmaße roh: 380 x 326 cm - Wärmeschutz: Ud: 1,60 W/(m²K) - Farbton nach Wahl des Bauherren, RAL 7016 - einschl. aller Komponenten wie Motor, Steuereinheiten, Dichtungen, Fingerklemmschutz, Schließkantensicherung, Notbedienung, Führungsschienen - Einbruchschutz: RC2 - Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2), Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die bauseitigen Dosen Unterputz verlegen - außenliegendes, elektrisches Chip-/ Kartenlesegerät zur Bedienung des Tores von außen für befugte Personen - Torrandabdichtung mit flexibler Knautschzone Angebotenes Produkt:
04.__. 1
Industrie Sektionaltor 380 x 326 cm Anlieferungszone
1,00
St
04.__. 2 Schnelllauftor 226 x 224 cm Lager/ Verkaufsraum Pos. 028 Lieferung & Montage eines Schnelllauftores zwischen Verkaufsbereich und Warenlager: - Öffnungsmaße roh: 226 x 224 cm - Seitenteile, Verkleidungen von Führungen und Antriebe sollen farblich beschichtet werden im RAL Farbton nach Wahl des Bauherren - Behang aus Gewebe mit Motiv nach Wahl des Bauherren (Verkaufsraum-seitig) - Antrieb mit modularem Frequenzumrichtersteuerung, 230 V und 50 Hz Anschluss Endschalter mit Arbeitsstrombremse - Öffnungsgeschwindigkeit: 0,8 - 1,5 m/s; Schließgeschwindigkeit: 0,25 - 0,5 m/s, frei einstellbare Geschwindigkeiten - Bei Stromausfall, Brand- und Fluchtereignisse muss das Tor durch eine Notöffnungsfunktion automatisch öffnen - Bei Anfahrschaden oder Gefahrenfall muss der Behang beschädigungsfrei aus der Führungsschiene gedrückt werden (Crashfunktion) - Bedienung verkaufsraumseitig per Pilzkopftaster, verkaufsraum-abgewandte Seite per Sensor, auf beiden Seiten ist nach Wunsch des Betreibers ein Zugseil auszuführen - Torsteuerung mit Not-Aus-Taster und Schutzart IP 54 - Montage Schaltschrank Lagerseite - Absicherung des Durchgangsbereiches mit einem Lichtgittervorhang mit min. 1,30 m Höhe im Bereich der Laufebene - beidseitiger Anfahrschutz für Führungsschienen und Leibungen der Schnelllauftore je links und rechts, Farbton RAL 7016, eingerückt jeweils 5 cm in den Fahrwegen - der Brandabschluss wird durch eine 2-flg. Stahltür auf der Verkaufsraum-abgewandten Seite hergestellt - Einbauort: innere Brandwand Achse 9 Angebotenes Produkt:
04.__. 2
Schnelllauftor 226 x 224 cm Lager/ Verkaufsraum Pos. 028
1,00
St
04.__. 3 Brandschutzschiebetor 101 x 200 cm Fleischtheke/ Vorbereitung Lieferung & Montage eines Brandschutzschiebetors innerhalb einer Brandwand: - Öffnungsmaße min.: 101 x 200 cm - Brandschutzanforderung: T90 RS/ EI290 S200 - geeignet für häufige Nutzungszyklen und hohe Schließgeschwingkeiten 0,25 - 0,5 m/s - Bedienung beidseitig per Pilzkopftaster - einschl. aller Komponenten wie Motor, Steuereinheiten, Dichtungen, Fingerklemmschutz, Schließkantensicherung, Notbedienung, Führungsschienen - Offenhaltung durch eine Feststellanlage mit Rauchschaltzentrale einschl. zusätzlichen Brandmelder & Kragarm für die Wandmontage (verkaufsraumseitig) sowie Steuerung und Verkabelung. - geeignet für den Einbau im Hygienebereich - Einbauort: Fleischabteilung, innere Brandwand Achse 7 Angebotenes Produkt:
04.__. 3
Brandschutzschiebetor 101 x 200 cm Fleischtheke/ Vorbereitung
1,00
St
04.__. 4 Brandschutzschiebefenster 101 x 101 cm Fleischtheke/ Vorbereitung Wie Vorpos. jedoch: - Ausführung als Brandschutzschiebefenster, 1-flg. Element bestehend aus Aluminiumprofilen und Brandschutzverglasung - Öffnungsmaße der Durchreiche: 101 x 101 cm - Einbau in eine Massivwand d = 17,5 cm - Offenhaltung wie in der Vorpos. beschrieben Angebotenes Produkt:
04.__. 4
Brandschutzschiebefenster 101 x 101 cm Fleischtheke/ Vorbereitung
E
–
1,00
St
05 Allgemein
05
Allgemein
05.__. 1 Fensterbänke Aluminium a = 165 mm Verblend-Fassade Lieferung & Montage von Aluminium-Fensterbänken aus Strangpressprofilen, Ausladung ca. 165 mm mit seitlichen Aufkantungen: - Ableitung von Schlagregenwasser durch min. 5% Neigung sicher nach außen über die Fassade, Wasser darf nicht in das Gebäude bzw. in die Wärmedämmungen eindringen. - Antidröhnbeschichtung auf der Unterseite - thermisch bedingte Längenänderungen sind durch ausreichende Dehnmöglichkeiten/ geeignete Stoßverbinder sicherzustellen. - Abdichtung zwischen Fensterbank und Mauerwerk herstellen als zweite Dichtungsebene - Übergänge zu Fensterelementen u. Fassade sind elastisch zu versiegeln - Einbauort: Fensterbänke Verblendfassade
05.__. 1
Fensterbänke Aluminium a = 165 mm Verblend-Fassade
18,00
m
05.__. 2 Fensterbänke Aluminium a = 165 mm WDVS-Fassade Wie Vorpos. jedoch: - Einbausituation: WDVS (Fenster OG Achse 2)
05.__. 2
Fensterbänke Aluminium a = 165 mm WDVS-Fassade
9,00
m
05.__. 3 Wandtürstopper aus Edelstahl liefern u. montieren Angebotenes Produkt:
05.__. 3
Wandtürstopper aus Edelstahl liefern u. montieren
E
1,00
St
05.__. 4 Fluchttürterminal Lieferung & Montage eines Fluchttürterminals für die elektrische Verriegelung von Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, geeignet für die Anbindung & Steuerung über eine Einbruchmeldeanlage und Weiterleitung von Meldungen an die Gebäudeleittechnik. - Eine Temporäre Freischaltung für den normalen Durchgangsverkehr durch das Personal mittels Transponder oder Schlüssel muss gegeben sein. Lieferung eines Komplettsystems einschl. Nottaster, Türzentrale, Fluchttüröffner sowie fachgerechte Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung des Betreibers. Einbauort: Notausgangstüren/ Außentüren Angebotenes Produkt:
05.__. 4
Fluchttürterminal
E
1,00
St
05.__. 5 Feststellanlage mit Haftmagnet 1-flg. Tür Lieferung & Montage einer Feststellanlage für eine 1-flg. Tür mit Türhaftmagnet und Gegenplatte, Rauchschaltzentrale, 1x Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung. Die Prüfung und Inbetriebnahme der Brandschutzeinrichtung ist zu berücksichtigen. Angebotenes Produkt:
05.__. 5
Feststellanlage mit Haftmagnet 1-flg. Tür
E
1,00
St
05.__. 6 Feststellanlage mit Haftmagnet 2-flg. Tür Lieferung & Montage einer Feststellanlage für eine 2-flg. Tür mit Türhaftmagnet und Gegenplatte, Rauchschaltzentrale, 1x Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung. Die Prüfung und Inbetriebnahme der Brandschutzeinrichtung ist zu berücksichtigen. Angebotenes Produkt:
05.__. 6
Feststellanlage mit Haftmagnet 2-flg. Tür
E
1,00
St
05.__. 7 Zulage Brandmelder Zulage zur Vorpos. für zwei zusätzliche Brandmelder bei einem Abstand von mehr als 1 m von OK Türsturz bis UK Decke einschl. Kragarme zur Befestigung. Preis je Feststellanlage.
05.__. 7
Zulage Brandmelder
E
1,00
St
05.__. 8 Elektrischer Türöffner liefern u. montieren
05.__. 8
Elektrischer Türöffner liefern u. montieren
E
1,00
St
05.__. 9 Sonnenschutzverglasung 0,37 Mehr-/Minderkosten für Sonnenschutzverglasung g-Wert: 0,37
05.__. 9
Sonnenschutzverglasung 0,37
E
1,00
m²
05.__. 10 Sonnenschutzverglasung 0,25 Mehr-/Minderkosten für Sonnenschutzverglasung g-Wert: 0,25
05.__. 10
Sonnenschutzverglasung 0,25
E
1,00
m²
05.__. 11 Lohnstunden Facharbeiter Lohnstunden für nicht im LV beschriebene Leistungen, Ausführung erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung, Abrechnung zum Nachweis.
05.__. 11
Lohnstunden Facharbeiter
E
1,00
h
05.__. 12 Lohnstunden Helfer Lohnstunden für nicht im LV beschriebene Leistungen, Ausführung erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung, Abrechnung zum Nachweis.
05.__. 12
Lohnstunden Helfer
E
1,00
h