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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Bauherr ist die Hebe GmbH, Papenreye 20, 22453 Hamburg.
1. Bauabschnitt:
Neubau eines Edeka-Verkaufsmarktes einschl.
Herstellung der Außenanlagen mit Stellplätzen und
Grünanlagen in der
Altonaer Chaussee 30, 22869 Schenefeld.
2. Bauabschnitt:
Partielle Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes zu
einem Getränkeverkaufsmarkt in der Altonaer Chaussee 24
-28, 22869 Schenefeld.
Der Neubau ist nicht unterkellert, die Verkaufsfläche
beträgt ca. 1.000 m², der Sozialtrakt ist aufgeteilt
in zwei Ebenen.
Der Rohbau wird in Massivbauweise hergestellt. Die
Brettschichtbinder mit Spannweiten bis zu 30 m
ermöglichen eine
stützenfreie Konstruktion des Verkaufsraumes. Die
äußere Hülle wird durch eine Verblend- und
WDVS-Fassade,
Aluminum-Glas-Elemente und ein Trapezblechdach mit
Aufdachdämmung geprägt.
Baubeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag
Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er
sich über die Lage und
Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten
der Ausschreibung
und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich
aus den erhaltenen
Unterlagen über den Umfang der vertraglichen
Leistungen sowie über die Art
der Abrechnung informieren konnte.
Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis,
Zeichnungen und
einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist
schriftlich schon mit
Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der
Meinung, dass die
Leistungsbeschreibung oder Teile der
Leistungsbeschreibung oder die
ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder
fehlerhaft sind, ist er
verpflichtet, diesen einem gesonderten
Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist,
welche
Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen
Leistung notwendig sind.
Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und
abgefragte Einheitspreise ist zwingend
vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind
als
Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als
besondere Anlage
beizufügen.
Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne
Leistungen aus dem LV des
AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen.
In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der
vertraglichen Leistung
notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
Hilfsgeräte, Transporte einschl.
eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche
Lohnnebenkosten wie
Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für
die vorgegebenen
Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte
Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung
der beschriebenen
Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der
Leistungsbeschreibung
selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen.
Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge
werden nur in dem
Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die
Ableistung derartiger
Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei
Verzug des Auftragnehmers.
Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur
Schlussrechnung gelten,
wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht
vereinbart gelten.
Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht
berücksichtigt
werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger
schriftlicher Ankündigung
und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung
ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen
Angaben (Art und Umfang
der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen
und Qualifikation der
die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen
und dem AG innerhalb
einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die
Unterschrift unter
Stundenlohnzetteln gilt nicht als
Rechnungsanerkennung. Es bleibt die
Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder
Vertragsarbeiten
handelt.
Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern
der Auftrag
pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen
gegenüber den
ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des
Bauentwurfs oder der Ausführung
entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen
abgerechnet.
Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche
Leistungen anzuordnen,
auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber
zweckmäßig für die Realisierung
des Projektes sind. Das gilt auch für
Beschleunigungsanordnungen und für
Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich
bestimmten Bauzeit
führen.
Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen
Materialien und Teile
sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem
Umfang so frühzeitig zu
liefern und zu montieren, dass hierdurch der
Baufortschritt nicht gefährdet
wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber
verlangten Nachweis trägt
der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien
entbindet den
Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit
hinsichtlich der Qualität
dieser Materialien.
Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der
Schriftform, wenn die
Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich
durch eine Behinderung
oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN
diese dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er
schuldhaft diese Mitteilung,
hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu
ersetzen.
Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von
ihm zu vertreten den
Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet,
dies beim AG schriftlich
anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen
Zustände sein Personal
innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen
Mannstärke
bereitzustellen.
Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen
schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als
vereinbart.
Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche
noch bis zur
Schlusszahlung vorbehalten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers bleiben
unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des
verantwortlichen
Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter
durchgeführt. Die
Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat
für die Abnahme die
notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter
Mängelrüge. Der AG kann
daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die
Mängelbeseitigung
verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme.
Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der
mängelfreien Abnahme
durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der
Gewährleistungsfrist ein
Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für
alle
Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten
Mangels, bis der AN seine
Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen
gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf.
Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit
vertragswidrigem Material
ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu
beseitigen und durch
fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür
verantwortlich, dass die
Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den
AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die
dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung
entstehen, aufzukommen.
Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten
Frist nicht beseitigt, so
ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen
durch einwandfreie zu
ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle
durch die mangelhafte
Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat
der AN zu erstatten.
Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG
mindestens das 2-fache der
Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die
Mängel beseitigt sind.
Mängelansprüche richten sich - soweit nichts
Abweichendes bestimmt ist in
Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch
schon vor der
Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13
Nr. 5, Abs. 2 VOB/B
geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-)
Kündigung des
Vertrages, damit der AG unter die weiteren
Voraussetzungen zur
Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten
kann. Verstreicht eine Aufforderung zur
Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG
berechtigt, die
Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer
beseitigen zu lassen, wenn
nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert.
Dies gilt auch dann,
wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN
nochmals auftritt,
soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG
ausnahmeweise zumutbar
ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.
Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der
Leistungen.
Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des
Auftrages ausreichende
Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine
Kopie spätestens mit der
Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die
Versicherungspflicht ist auch
Nachunternehmern aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf
berufen, nicht oder nicht
ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung
wird nicht dadurch
ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm
vorgelegte Unterlagen zur
Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die
Bauleitung oder
sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind.
Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie
beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin
folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an
sein
Angebot gebunden.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er
die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten
Unterlagen ausdrücklich
anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der
Auftragnehmer oder die von
ihm bevollmächtigte Person.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen
dem AG schriftlich zu benennen:
die von ihm eingesetzten verantwortlichen,
deutschsprachigen Fachbauleiter; deren
deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;-
den auf der Baustelle unmittelbar
deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier,
Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und
Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar
sind;
Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten.
Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Die Fachbauleiter haben sich in einer dem
Arbeitsaufwand angemessenen
Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen
Fragen zur Ausführung
jeweils bei der Bauleitung zu melden.
Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen
und deren
unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu
verlangen, falls Tatsachen
den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte
unzureichende
Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten
vertragsgerecht
auszuführen oder durch persönliches Verhalten den
Arbeitsablauf auf der
Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die
abgelehnten Arbeitskräfte sofort
durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen.
Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den
Gesetzgeber
gesetzten Voraussetzungen (z.B.
Sozialversicherungspflicht) ist nicht
gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten
Arbeitskräfte habe ihren
Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen.
Der Auftraggeber ist
berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet,
Listen über die auf den Baustellen täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen,
dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde
zur Einsichtnahme
vorgelegt werden können.
Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN
1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung
weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind
mit den Vertragspreisen abgegolten.
Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm
angefertigte
Ausführungspläne einschließlich Montage- und
Werkstattpläne zur
Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie
ausgeführt werden
dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner.
Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab
Eingang der Pläne bei
ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine
Woche für jeden
weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu,
den AN vor Fehlern und
Schäden zu schützen, die dieser in Folge der
übernommenen
Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN
für die Richtigkeit
der von ihm erstellten und geprüften
Planungsergebnisse allein
verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits
freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich
als solche zu kennzeichnen und in einem
Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar
fortzuführen.
Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen
Bau-Solls beinhalten, hat
der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen.
Unterlässt der AN einen
solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit
den vorgelegten
Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht
verbunden sind. Mit
Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine
rechtsgeschäftliche
Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs-
und Bau-Solls vor.
Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig beim
AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu
prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen
Maße müssen,
soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers
betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft
oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach
Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen.
Alle Unstimmigkeiten
sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei
Nichterfüllung
dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder
ihn selbst treffenden
Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom
AG oder von einem
anderen Baubeteiligten zu vertreten sind.
Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie
sich zu beschaffen
und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung
vorzulegen. Mit der Genehmigung
übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung.
Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen,
Urkunden und
sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich
Eigentum des AG.
Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder
veröffentlicht noch dritten
Personen zugänglich gemacht werden.
Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme
vollständige
Bestandspläne und Revisionsunterlagen auf CDROM (Pläne
entweder im
DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und
PDF-Format), andere
Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und
übergibt
sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und
Pflegeanleitungen nach Anforderung des
AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten
Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle
Unterlagen sind in
deutscher Sprache zu liefern.
Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich
besondere behördliche
Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich
sind, müssen
diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig
eingeholt bzw.
veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw.
Abnahmeprotokolle sind
unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl
einzureichen.
Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der
Baustelle nach den
gesetzlichen und polizeilichen
Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen
Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung
auszuführen oder diese zu
veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der
Bauausführung anderer
AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen hat er
rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen
seiner Leistung, ohne besondere
Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle
Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung
dritter Personen auf der
Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die
Schutzvorrichtungen
so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von
Personen oder
Sachen ausgeschlossen ist.
Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die
Baustelleneinrichtung
hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen
(Beschild- erung,
Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden,
sind diese mit den
zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu
lassen. Die
entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind
in den
Einheitspreis der entsprechenden Position mit
einzukal- kulieren, wenn keine
gesonderte Position im Leistungs- verzeichnis
aufgeführt ist.
Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten
Arbeitskräfte zu verpflichten,
die von den zuständigen Berufsgenossenschaften
vorgeschriebenen
persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme,
Sicherheitsschuhe) zu
tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in
ausreichender Anzahl
zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die
ihrer Verpflichtung zum
Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten
als fachlich und
persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6.
Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige
Konstruktion seiner Gerüste
und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und
Einrichtungen hat er
diese eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG
nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine
Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und
Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien
Abnahme durch den AG.
Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die
fertige Leistung.
Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse
auf der Baustelle
sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich
innerhalb von 2
Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur
Verfügung. Das Gleiche gilt
für die Anliefermöglichkeiten. Für die
Nutzungsmöglichkeit öffentlicher
Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige
Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes
Risiko und auf
eigene Kosten zu erwirken.
Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor
Beginn der
Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen
Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der
Abwicklung des notwendigen
Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung
sowie Freigabe
vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des
AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen
als
Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche
gilt für die mit dem AG
abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine
Beeinträchtigung der
nachbarlichen Belange der angrenzenden
Nachbargrundstücke
auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares
Maß zu
beschränken.
Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind
besonders zu beachten (u. a. ausreichende
Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und
der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu
entwickelten
blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der
Feuerwehrzufahrt).
Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des
AN oder seiner
Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte,
Arbeitsgeräte,
Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während
der Arbeitsruhe, sind
Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich,
auch wenn sich diese
Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch
genommenen öffentlichen
und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche
Beschädigungen oder
Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu
beseitigen, damit keine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies
gilt auch für
Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN
wie für eigenes
Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen
Beschädigungen oder
Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage.
Der Auftragnehmer ist
dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden
Baustellenverkehr
(insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der
Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln.
Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von
Bauwasser- und
Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u.
ä. Einrichtungen
und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist,
gilt: Der AN stellt
solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle
tätigen Gewerken
innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung.
Die Berechnung von Nutzungsgebühren
gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken
obliegt dem AN.
Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und
Geräte anderer
Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet
sich, mit dem solche
Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer
direkte Vereinbarungen über die Nutzung
und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen.
Die vom AG als besondere Leistung geforderte und
vergütete Einrichtungen und Geräte, sind
anderen Gewerken unentgeltlich zur Verfügung zu
stellen.
Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5
VOB/B hingewiesen,
wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und
die ihm für die
Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor
Beschädigung
und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen
Schutzmaßnahmen sind im
Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Insbesondere sind eigene Leistungen mit
geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor
Verschmutzungen
durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in
die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches
Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu
führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen.
Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf
Anforderung muss der
verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein.
Für unentschuldigtes
Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen
Leistungen) bei der
Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung
50,- _ /
Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird
vom
Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax
oder E Mail
zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des
Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach
Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als
akzeptiert.
Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN
verpflichtet, seine
Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren.
Der AN hat die
anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und
umfassend zu informieren,
dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der
zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den
betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese
Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile
als
erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder
Prüfzeichen einer anerkannten
Prüfanstalt vorgelegt wird.
Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb
bestimmter Zeiten
nicht erfolgen dürfen.
Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der
angrenzenden
Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten
Belästigungen und
Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein
nach den neusten
technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß
zu reduzieren. Für
unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben
den überdies
einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Arbeitszeiten festgelegen.
Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des
AN angemessen zu
berücksichtigen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten
umgehend zu räumen.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende
Aufforderung nicht
unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle
auf Kosten des
Auftragnehmers räumen lassen.
Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach
Erfordernis zu beseitigen,
spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind
arbeitstäglich
gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen
Reinigungspflichten nicht
nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen
Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten
des AN zu
beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene
Reinigung nicht zu
vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur
Quotelung der Kosten
nach billigem Ermessen berechtigt.
Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der
örtlichen Verfügbarkeit gegen
Kostenbeteiligung bereitgestellt.
Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für
seine Leistungen ausschließlich gemäß §
644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung.
Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer
unverzüglich anzuzeigen.
Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und
umfassend einzuweisen.
Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme
jeder Anlage zu
erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist
durch die Bauleitung zu bestätigen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er
die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten
Unterlagen ausdrücklich
anerkennt.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Metallbau-/ Verglasungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, Internationale Normen,
Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in
Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische
Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 18111-2
Türzargen - Stahlzargen - Teil 2: Sonderzargen (1- und
2-schalig) für gefälzte und ungefälzte Türen
in Mauerwerkswänden und Ständerwerkswänden
DIN 18111-3
Türzargen - Stahlzargen - Teil 3: Einbau von
Stahlzargen nach DIN 18111-1 und DIN 18111-2
DIN EN 949
Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden -
Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von
Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren
Stoßkörpers
DIN EN 1192
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine
Anwendungen - Spezifikationen
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten
Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff -
Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und
Prüfung
DIN EN 356
Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung -
Prüfverfahren und Klasseneinteilung des
Widerstandes gegen manuellen Angriff
DIN EN 410
Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen und
strahlungsphysikalischen Kenngrößen
von Verglasungen
DIN EN 1063
Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung -
Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den
Widerstand gegen Beschuss
DIN EN 13830
Vorhangfassaden - Produktnorm
DIN EN 14179-2
Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch
vorgespanntes
Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2:
Produktnorm
DIN EN 14321-1
Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes
Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 1:
Definition und Beschreibung
DIN EN 14321-2
Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes
Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
ISO 6362-4
Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen -
Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4:
Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen
ISO 16936-1
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende
Sicherheitsverglasung - Teil 1: Prüfung und
Klasseneinteilung bei mehrfachem Kugelfall
ISO 16936-2
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende
Sicherheitsverglasung - Teil 2: Prüfung und
Klasseneinteilung bei Hammer- und Axtschlägen bei
Raumtemperatur
ISO 16936-3
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende
Sicherheitsverglasung - Teil 3: Prüfung und
Klasseneinteilung bei manuellem Angriff
ISO 16936-4
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende
Sicherheitsverglasung - Teil 4: Prüfung und
Klasseneinteilung beim Pendelschlag unter thermischer
Belastung und unter Flammeneinwirkung
BFS Merkblatt Nr. 23
Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im
Hochbau und von Verglasungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS)
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur
Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von
Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-06/01
Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern;
Richtlinie zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern
und Fenstertüren bei Verwendung von
Dichtstoffen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-07/3
Mehrscheiben-Isolierglas mit beweglichen
Sonnenschutzsystemen integriert im
Scheibenzwischenraum, Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-08/4
Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Fachinformation VE-12/1
Überkopfverglasungen mit geringer Neigung; Technische
Umsetzung anspruchsvoller Details
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-13/2
Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie WA-08/3
Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter, Teil 1:
Ermittlung des repräsentativen ?-Wertes für
Fensterrahmenprofile
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie WA-17/1
Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter - Teil 2:
Ermittlung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit
durch Messung
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 10
Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren
Dichtstoffen. Dichtstoffe für
Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 13
Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen
mit Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren
Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 22
Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau
sowie konstruktiven Glasbau.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und
vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie
Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit
vorkomprimierten und imprägnierten
Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der
Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 520
Mehrscheiben-Isolierglas - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 975
Brandschutz im Ausbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
VdS 2163
VdS-Richtlinien für mechanische
Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende
Verglasungen,
Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2270
VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Alarmgläser,
Anforderungen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.01
Absturzsichernde Verglasungen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.02
Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und
Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.03
Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.04
Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.05
Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.06-1
Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von
Glas für das Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.07
Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.01
Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten
Aluminium-Bauteilen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten
(lackierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.03
Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten
(eloxierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.01
Kraftbetätigte Fenster
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und
Fassadenbau Planung und Ausführung
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.03
Smart Windows
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.01
Beschichten von Stahlteilen im Metallbau
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF)
VFF Merkblatt ST.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten
(lackierten) Oberflächen auf Stahl
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.03
Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl
Rostfrei
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine
Bestätigung über Materialqualität zu
übergeben.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und
lichtbeständig sowie mindestens schwer
entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen
chemische und atmosphärische Einflüsse,
gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten
müssen dem Verwendungszweck dauerhaft
entsprechen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder
Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen
Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine
Anlauffarben sichtbar sein.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu
verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden
kann, um gegenseitige Störungen der am
Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung
zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber
rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in
Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten
Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät
zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten
Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern,
dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen
nicht sichtbarer Leitungen und Rohre
entstehen.
In der Leistungsbeschreibung angegebene
Beanspruchungsgruppen beziehen sich auf die
ift-Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern des Institutes für
Fenstertechnik, Rosenheim. ift-Richtlinie VE-06/01
Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von
Fenstern Herausgeber: ift Rosenheim
Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in
der Werkstatt des Auftragnehmers für die
betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im
Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist.
Wenn in der Leistungsbeschreibung
Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht
ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden.
Bei der Verglasung von Unterdecken ist eine
spannungsfreie Verlegung durch Entkopplung mit dem
tragenden System sicherzustellen. Eine
Montageanleitung zum Herausnehmen und
Wiedereinsetzen von Scheiben ist dem Auftraggeber zu
übergeben.
Fenster und Fenstertüren
Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und
Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen.
Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt
3.1.10.5 ATV DIN 18360 auch die
entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN
18355. Der damit verbundene Aufwand ist
mit einzukalkulieren.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum
Austausch oder zur Aufarbeitung ist so
aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des
Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine
Kosten die Öffnungen vorübergehend
provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium
lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat
der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle
oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er
sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht
gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen
über die Ausbildung der Fensterprofile
sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den
Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile
sind bindend für die konstruktive Ausbildung
und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind
auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird,
gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI
2719.
Angaben zur Abrechnung
Bei Abrechnung nach dem Längenmaß wird jeweils die
größte Länge der einzelnen Scheiben
zugrunde gelegt, auch bei schräg geschnittenen oder
ausgeklinkten Gläsern.
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit
Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt
unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt
4.1.5.
Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich
ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und
auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge
durch Beiputz bei bereits vorhandenem
Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist
dagegen keine Besondere Leistung, sondern
Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen
und wird deshalb nicht gesondert vergütet.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen
immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der
Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt:
Planungsunterlagen gem. aktueller Planliste
Metallbau-/ Verglasungsarbeiten
01 Allgemeine Anforderungen
01
Allgemeine Anforderungen
Falls in den Leistungstexten nicht anders beschrieben,
sind die
folgenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Oberfläche pulverbeschichtet, Farbton RAL 7016
anthrazitgrau,
nach Wahl des Bauherren.
Wärmeschutzanforderungen
Fenster Gesamtkonstruktion Uw 0,95 W/m²K, g-Wert 0,37
P+R Fassade Uw 1,10 W/m²K
Außentüren Gesamtkonstruktion Ud 1,50 W/m²K
Windfanganlagen Uw 1,00 W/m²K
Glas: Wärmschutzglas gem. GEG-Nachweis
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Wärmeschutz und
Schalldämmprüfzeugnis.
Bodentiefe Einstände und Sockelbereiche werden
fachgerecht
mit Flüssigkunststoff durch den Dachdecker
eingedichtet.
Generell sind die Befestigung aller Fenster an dem
Baukörper
statisch nach zu weisen und mit zugelassenen Ankern zu
befestigen. Untergrund Stahlbeton, KS-MW, Porenbeton,
Fenster mit Fenstersystem in der Dämmebene gem.
Ausführungsplanung inkl. aller erforderlichen UK, z.B.
Trag- und
Haltekonsolen, Dübel /Verschraubungen usw.
Nachweise des AN: statischer Nachweis der Trag- und
Haltekonsolen, Befestigungsmittel mit zugelassenen
Ankern
(Montageanker für die Überbrückung des
Hohlschichtbereiches)
Gläser (TRAV), Rahmenbeiwert (als Nachweis der
Einhaltung
des Bauteilnachweises, GEG)
Es ist ein Vorort Aufmaß anzufertigen. Vor Produktion
sind
Werkstatt- zeichnungen mit Angabe der jeweiligen
individuellen
Ausstattung und Detailangaben für jedes Fenster zu
erstellen
und dem Architekten zur Ausführungsfreigabe vorzulegen.
Vor Übergabe sind die Fenster fachgerecht einzustellen.
Der Einbau der Elemente ist wie folgt in die EP
einzukalkulieren
mit umlaufend PU-Schaum einschließlich Dampfsperre
Andichtung Fenster / Mauerwerk mit Dicht-Flexband Fabr.
Illbruck Aktiv o.glw., einer Versiegelung, Bei
Ausführung der
Fugenanschlüsse mit selbstexpandierenden
Kompri-Bändern,
ist die Leistung mit dem Projektleiter abzustimmen.
Die Elemente sind während der Bauzeit (Rahmen und Glas)
innen und außen durch eine Schutzfolie zu schützen.
Nach Fertigstellung der Estricharbeiten ist die Folie
in
Abstimmung mit der Bauleitung rückstandsfrei zu
entfernen
einschl. deren Nebenleistungen. Angrenzende Bauteile
sind
vollständig und umlaufend anzudichten und von
Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen.
Die Prüfung, Inbetriebnahme und Einweisung von
Brandschutzeinrichtungen und kraftbetätigte Tore ist zu
berücksichtigen. Prüfbücher sind mit Abgabe der
Revisionsunterlagen auszuhändigen.
Die Erstellung der Werk- und Montageplanung einschl.
Statik,
Einreichung bei dem Prüfstatiker, ggf. Abstimmung und
Anpassung gem. Prüfanmerkungen ist zu berücksichtigen.
Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die
Lieferung der
dazugehörigen Stoffe, einschl. Abladen, lagern und
Transport
bis zur Einbaustelle. Alle ausgeschriebenen Positionen
sind
fertige Leistungen.
Siehe Positionsplan!
Falls in den Leistungstexten nicht anders beschrieben,
02 Aluminium-Glas-Elemente
02
Aluminium-Glas-Elemente
02.__. 1 Alu-Glas Fenster 2610 x 1310 mm Pos. 006 Lieferung & Montage eines Brüstungsfensters aus
gedämmten
Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen:
- Profilsystem: Schüco AWS/ADS 70.HI o. glw.
- 2-tlg. Fenster mit Stulp, 2x Öffnungsflügel mit
DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 2610 x 1347 mm
- Wärmeschutz Uw: 0,95 W/(m²K)
- Sonnenschutzverglasung g-Wert: 0,37
- Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau
- Einbausituation: Porenbeton/ WDVS
- Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und
Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2),
Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die
bauseitigen
Dosen Unterputz verlegen
- Fliegenschutzgitter aus Edelstahl-Gewebe V2A im
Außenfalz
der Rahmen, Demontagemöglichkeit für Reinigungszwecke
nach innen per Clipsystem
- Fenstergriff Aluminium
- keine Anforderungen an den Einbruchschutz
- Position: 006
Angebotenes Produkt:
02.__. 1
Alu-Glas Fenster 2610 x 1310 mm Pos. 006
1,00
St
02.__. 2 Alu-Glas Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 007 Wie Vorpos. jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 1360 x 1310 mm
- Position: 007
02.__. 2
Alu-Glas Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 007
3,00
St
02.__. 3 Alu-Glas Fenster 860 x 1310 mm Pos. 008 Wie Vorpos. jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 860 x 1310 mm
- Position: 008
02.__. 3
Alu-Glas Fenster 860 x 1310 mm Pos. 008
2,00
St
02.__. 4 Alu-Glas Fenster 985 x 1310 mm Pos. 009 Wie Vorpos. jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 985 x 1310 mm
- Position: 009
02.__. 4
Alu-Glas Fenster 985 x 1310 mm Pos. 009
1,00
St
02.__. 5 Alu-Glas Fenster 860 x 810 mm Pos. 010 Wie Fensterpos. 006 jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit Kippfunktion,
Oberlichtöffner mit Handhebel
- Öffnungsmaß B x H: 860 x 810 mm
- Einbausituation: MW, Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- Position: 010
02.__. 5
Alu-Glas Fenster 860 x 810 mm Pos. 010
13,00
St
02.__. 6 Alu-Glas-Fenster 1110 x 1310 mm Pos. 012 Wie Fensterpos. 006 jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 1110 x 1310 mm
- Einbausituation: Stb.-Beton, MW / Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- Position: 012
02.__. 6
Alu-Glas-Fenster 1110 x 1310 mm Pos. 012
1,00
St
02.__. 7 Alu-Glas Fenster 2110 x 810 mm Pos. 014 Wie Fensterpos. 006 jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion,
Oberlichtöffner mit Handhebel
- Öffnungsmaß B x H: 2110 x 810 mm
- Einbausituation: MW/ Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- Position: 014
02.__. 7
Alu-Glas Fenster 2110 x 810 mm Pos. 014
1,00
St
02.__. 8 Alu-Glas-Fenster 735 x 1060 mm Pos. 018 Wie Fensterpos. 006 jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 735 x 1060 mm
- Einbausituation: MW/ Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- Verglasung satiniert, blickdichte Ausführung in WC-
und
Umkleideräumen
- kein Fliegenschutzgitter
- keine Sonnenschutzverglasung
- Position: 018
02.__. 8
Alu-Glas-Fenster 735 x 1060 mm Pos. 018
4,00
St
02.__. 9 Alu-Glas-Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 019 Wie Fensterpos. 006 jedoch:
- 1-tlg. Fenster, 1x Öffnungsflügel mit DK-Funktion
- Öffnungsmaß B x H: 1360 x 1310 mm
- Einbausituation: MW/ Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- keine Sonnenschutzverglasung
- Position: 019
02.__. 9
Alu-Glas-Fenster 1360 x 1310 mm Pos. 019
2,00
St
02.__. 10 Alu-Glas-Außentür 1250 x 3285 mm Pos. 013 Lieferung & Montage einer Außentür aus gedämmten
Aluminiumprofilen mit folgenden Anforderungen:
- Profilsystem: Schüco AWS/ADS 70.HI o. glw.
- 1-tlg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 1250 x 3285 mm
- Wärmeschutz Uw: 1,50 W/(m²K)
- Sonnenschutzverglasung g-Wert: 0,37
- Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau
- Einbausituation: MW/ Verblendfassade
- Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und
Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2),
Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die
bauseitigen
Dosen Unterputz verlegen
- Ansteuerung der Tür von außen durch ein Chip-/
Kartenlesegerät -> Lieferung & Montage eines
elektrischen
Türöffners
- Brandschutzanforderungen: DS
- einschl. Obentürschließer
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Beschlag: horizontale Betätigungsstange als
Panikverschluss
gem. DIN EN 1125 und Knauf außenseitig
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- Position: 013
02.__. 10
Alu-Glas-Außentür 1250 x 3285 mm Pos. 013
1,00
St
02.__. 11 Minderkosten Entfall Fliegenschutz Pos. 010/ 019 Zulage zu der Fenster Pos. 010/019:
Entfall des Fliegenschutzgitters für Fenster im
Bereich des
Verkaufsraumes und Pausenraum (Notausstieg 2. RW)
02.__. 11
Minderkosten Entfall Fliegenschutz Pos. 010/ 019
8,00
St
02.__. 12 Minderkosten Entfall Sonnenschutzverglasung Pos. 010 Zulage zu der Fenster Pos. 010.:
Entfall der Sonnenschutzverglasung für nördlich
ausgerichtete
Fenster.
02.__. 12
Minderkosten Entfall Sonnenschutzverglasung Pos. 010
2,00
St
02.__. 13 Windfang-Element außen inkl. Automatiktür 4455 x 3415 mm Pos. 015 Lieferung & Montage einer Pfosten-Riegel-Fassade mit
Automatiktür aus gedämmten Aluminiumprofilen mit
folgenden
Anforderungen:
- Profilsystem: Schüco FWS 50 o. glw.
- 7-tlg. P+R-Fassade mit 6x Festverglasungen und 1x
Automatiktür
- Öffnungsmaß B x H: 4455 x 3415 mm
- Wärmeschutz Uw: 1,0 W/(m²K)
- Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau
- Einbausituation: Stb.-Beton/ Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
Kurzbeschreibung Automatiktür
- lichte Türöffnung B x H: 2,20 x 2,40 m
- geeignet für eine Fluchtwegtür gem. AutSchR
Die Schiebetürantriebstechnik ist in Modulbauweise mit
einer
Antriebshöhe von maximal 100 mm und einer
Antriebstiefe von
185 mm auszuführen. Die Antriebe sollen steckerfertig
eingebaut werden und über eine redundante
2-Motoren-Technik
verfügen. Ein Notöffnungs-Akku-System mit intelligenter
Ladeschaltung zur Überwachung der Akkukapazität muss
eingebaut werden. Die Schließkräfte müssen den
aktuellen
Vorschriften entsprechen. Die Antriebe müssen mit einer
intelligenten Mikroprozessor-Steuerung, selbstlernend
ausgestattet sein. Insbesondere soll Offenhaltezeit
sowie die
Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar sein.
Die
Sensoren über den Türen sollen als
richtungsempfindliche
Ansteuer- und Absicherungssensoren mit
Selbstüberwachung
sowie 3D-Absicherungsvorhang ausgeführt werden. Im
Außenbereich muss eine transparente Regenabdeckhaube
über dem Radarmelder angebracht werden. Die Steuerung
muss über Eingänge für potentialfreie Kontakte
verfügen.
Hierüber werden externe Geräte wie Öffnung bei
Auslösung der
BMA oder RWA, Zutrittskontrollsysteme und Kartenleser
angeschlossen. Die Steuerung muss ebenso über Ausgänge
für
potentialfreie Kontakte zum Anschluss externer Geräte,
wie die
Verriegelungsüberwachung für die Einbruchmeldeanlage,
verfügen. Für die Bedienung werden Programmschalter
eingesetzt. Die Programmschalter müssen mit
Schlüsselschalter für den Einbau von
Profilhalbzylindern als
Schutz vor unbefugter Bedienung ausgestattet sein.
Zusätzlich
werden in Abstimmung mit dem Mieter im Außenbereich bei
Bedarf Schlüsseltaster für die einmalige Öffnung
eingebaut. Das
Trägerprofil zur Aufnahme der Antriebstechnik soll mit
integrierter, gummigelagerter Laufschiene für hohen
Laufkomfort ausgestattet sein. Die Antriebsverkleidung
wird mit
von außen nicht sichtbarer, innenliegend konzipierter
Befestigungsvariante ausgeführt. In den
Antriebsprofilen sind für
die verdeckte Kabelführung vom Wandanschluss bis zu den
Anschlüssen der Antriebe Leerrohre mit Zugdraht
einzubauen.
Die Glas- und Fassadenart ist so auszulegen und zu
wählen
das eine Beklebung durch Folie für Werbezwecke oder
Sonnenschutz angebracht werden kann. Hier muss
explizit ein
Hinweis in der Dokumentation (Revisionsunterlagen)
erfolgen
um die passende Art der Folie bestimmen zu können. Ein
thermischer Glasbruch ist auszuschließen.
- Position: 015
02.__. 13
Windfang-Element außen inkl. Automatiktür 4455 x 3415 mm Pos. 015
1,00
St
02.__. 14 Windfang-Element innen inkl. Automatiktür 4500 x 5500 mm Pos. 016 Wie Vorpos. 015 jedoch:
- 7-tlg. Windfangelement mit 6x Festverglasungen und 1x
Automatiktür
- Abmaße B x H: 4500 x 5500 mm, das Element ist bis UK
Trapezblechprofil zu führen und fachgerecht
anzuschließen.
- keine Anforderungen hinsichtlich Wärmeschutz und
Sonnenschutz
- Position: 016
02.__. 14
Windfang-Element innen inkl. Automatiktür 4500 x 5500 mm Pos. 016
1,00
St
02.__. 15 P+R-Fassade 19610 x 3340 mm Pos. 011 Lieferung & Montage einer Pfosten-Riegel-Fassade aus
gedämmten Aluminiumprofilen mit folgenden
Anforderungen:
- Profilsystem: Schüco FWS 50 o. glw.
- 16-tlg. P+R-Fassade mit 13x Festverglasungen, 2x
Oberlichter
mit Kippfunktion und Oberlichtöffner mit Handhebel, 1x
Außentür
- Öffnungsmaß B x H: 19610 x 3340 mm
- Wärmeschutz Uw: 1,1 W/(m²K)
- Oberfläche RAL 7016, anthrazitgrau
- Einbausituation: Stb.-Beton/ Verblendfassade
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A, geeignet für
eine
Beklebung mit Folie für Werbezwecke oder Sonnenschutz.
Es
ist explizit ein Hinweis in der Dokumentation
(Revisionsunterlagen) zu hinterlegen, um die passende
Art der
Folie bestimmen zu können. Ein thermischer Glasbruch
ist
auszuschließen.
Außentür:
- 1-tlg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 1200 x 2260 mm (Abmaße noch zu
klären)
- Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und
Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2),
Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die
bauseitigen
Dosen Unterputz verlegen
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- einschl. Obentürschließer
- Beschlag: Wechselgarnitur Edelstahl
- Einbruchschutz: RC2, Verglasung P4A
- Position: 011
02.__. 15
P+R-Fassade 19610 x 3340 mm Pos. 011
1,00
St
02.__. 16 Oberlicht-Beschlag mit Elektroantrieb Pos. 011 Lieferung & Montage eines Oberlicht-Beschlags mit
Elektroantrieb für die Pos. 011.
- Der Antrieb soll für Nachströmungszwecke und
Entrauchung
genutzt werden, die Öffnung erfolgt parallel mit der
Öffnung der
Oberlichter auf dem Dach
- Die Scheren sind durch die Betätigung eines
Druckknopfes zu
Reinigungszwecken aushängbar.
- Die erforderliche Anzahl der Scheren und Bänder
sowie der
Einsatz senkrechter Verriegelungen ist - unter
Berücksichtigung
der Lastannahmen für die jeweilige Flügelgröße - nach
den
Bemessungsgrundlagen des System-Herstellers zu
ermitteln.
Angebotenes Produkt:
02.__. 16
Oberlicht-Beschlag mit Elektroantrieb Pos. 011
–
2,00
St
02.__. 17 Innenfenster 3200 x 1000 mm Pos. 20 Lieferung & Montage eines Innenfensters aus
Aluminiumprofilen
mit folgenden Anforderungen:
- 2-tlg. Eckfenster mit 2x Festverglasungen
- Öffnungsmaß B x H: 1100/2100 x 1000 mm
- RAL Farbton nach Wahl des Bauherren
- schmale Profil-Ansichtsbreite
-Brandschutzanforderung: G30
- Einbausituation: KS-MW
- Position: 020
- Einbauort: Kassenbüro
Angebotenes Produkt:
02.__. 17
Innenfenster 3200 x 1000 mm Pos. 20
1,00
St
02.__. 18 Zulage "Spionverglasung" Zulage zur Vorpos.:
Verglasung mit niedriger Lichttransmission für
Beobachtungszwecke im Kassenbüro und zum Schutz des
Durchblicks von der Kassenseite.
02.__. 18
Zulage "Spionverglasung"
1,00
psch
03 Stahltüren
03
Stahltüren
03.__. 1 Stahltür außen 1110 x 2410 mm Pos. 001.1 Lieferung & Montage einer wärmegedämmten Außentür aus
verzinktem Stahlblech, grundiert mit folgenden
Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 1110 x 2410 mm
- Wärmeschutz Uw: 1,50 W/(m²K)
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- einschl. Blockzarge, geeignet für 2-schaliges MW
- Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und
Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2),
Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die
bauseitigen
Dosen Unterputz verlegen
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Brandschutzanforderungen: DS, nach außen öffnend
- einschl. Obentürschließer
- Beschlag: Wechselgarnitur Edelstahl
- Einbruchschutz: RC2
- als Wetterschutz ist oberhalb der Tür eine
Regenleiste
anzubringen
- Position: 001.1
Angebotenes Produkt:
03.__. 1
Stahltür außen 1110 x 2410 mm Pos. 001.1
1,00
St
03.__. 2 Stahltür außen 1360 x 2410 mm Pos. 001.2 Wie Pos. 001.1 jedoch:
- Öffnungsmaß B x H 1360 x 2410 mm
- keine Brandschutzanforderungen
- geeignet als Fluchtwegstür, nach außen öffnend
- Position: 001.2
Angebotenes Produkt:
03.__. 2
Stahltür außen 1360 x 2410 mm Pos. 001.2
1,00
St
03.__. 3 Stahltür außen 1360 x 2285 mm Pos. 001.3 Wie Pos. 001.1 jedoch:
- Öffnungsmaß B x H 1360 x 2285 mm
- keine Brandschutzanforderungen
- geeignet als Fluchtwegstür, nach außen öffnend
- Beschlag: horizontale Betätigungsstange als
Panikverschluss
gem. DIN EN 1125 und Knauf außenseitig
- Fluchttürterminal für die elektrische Verriegelung
der Tür im
Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, geeignet für die
Anbindung & Steuerung über eine Einbruchmeldeanlage und
Weiterleitung von Meldungen an die Gebäudeleittechnik.
Eine
Temporäre Freischaltung für den normalen
Durchgangsverkehr
durch das Personal mittels Transponder oder Schlüssel
muss
gegeben sein. Komplettsystem einschl. Nottaster,
Türzentrale,
Fluchttüröffner sowie fachgerechte Inbetriebnahme,
Abnahme
und Einweisung. des Betreibers.
- Position: 001.3
Angebotenes Produkt:
03.__. 3
Stahltür außen 1360 x 2285 mm Pos. 001.3
1,00
St
03.__. 4 Stahltür außen 2210 x 2310 mm Pos. 003.1 Wie Pos. 001.1 jedoch:
- 2-flg.Türelement mit Schließfolgeregelung
- Öffnungsmaß B x H 2210 x 2310 mm
- Gehflügel geeignet als Fluchtwegstür nach außen
öffnend,
Standflügel mit Klappriegelverschluss
- Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl
- keine erhöhten Anforderungen an Einbruchschutz
- Position: 003.1
Angebotenes Produkt:
03.__. 4
Stahltür außen 2210 x 2310 mm Pos. 003.1
1,00
St
03.__. 5 Stahltür innen 2260 x 2240 mm Pos. 029 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 2-flg. Türelement mit Schließfolgeregelung
- Öffnungsmaß B x H: 2260 x 2240 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Eckzarge, Befestigung in eine Trockenbauöffnung mit
Brandwand-Qualität, d = 20,5 cm
- Brandschutzanforderungen: T90-RS
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Offenhaltung durch eine Feststellanlage mit
Türhaftmagnet
und Gegenplatte, 3 Stück Brandmelder einschl. 1x
Sockel für
die Sturzmontage und 2xKragarme für die Wandmontage, 1x
Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung. Die
Tür
soll nur im Brandereignis geschlossen werden.
- Beschlag: Drücker-Drücker Garnitur aus Edelstahl
- Position: 029
Angebotenes Produkt:
03.__. 5
Stahltür innen 2260 x 2240 mm Pos. 029
1,00
St
03.__. 6 Stahltür innen 1135 x 2240 mm Pos. 030 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 1135 x 2240 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine
Massivwand, d =
24 cm
- Brandschutzanforderungen: T30-RS
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ, geeignet für
eine
Fluchtwegstür
- Beschlag: horizontale Betätigungsstange als
Panikverschluss
gem. DIN EN 1125 und Drücker aus Edelstahl
- Fluchttürterminal für die elektrische Verriegelung
der Tür im
Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, geeignet für die
Anbindung & Steuerung über eine Einbruchmeldeanlage und
Weiterleitung von Meldungen an die Gebäudeleittechnik.
Eine
Temporäre Freischaltung für den normalen
Durchgangsverkehr
durch das Personal mittels Transponder oder Schlüssel
muss
gegeben sein. Komplettsystem einschl. Nottaster,
Türzentrale,
Fluchttüröffner sowie fachgerechte Inbetriebnahme,
Abnahme
und Einweisung des Betreibers.
- Position: 030
Angebotenes Produkt:
03.__. 6
Stahltür innen 1135 x 2240 mm Pos. 030
1,00
St
03.__. 7 Stahltür innen 885 x 2240 mm Pos. 031 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 885 x 2240 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine
Massivwand, d =
24 cm
- Brandschutzanforderungen: T30-RS
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Glasauschnitt (Standardmaß so groß wie möglich)
- Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl
- Position: 031
Angebotenes Produkt:
03.__. 7
Stahltür innen 885 x 2240 mm Pos. 031
1,00
St
03.__. 8 Stahltür innen 1010 x 2240 mm Pos. 032 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 1010 x 2240 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine
Massivwand, d =
11,5 cm
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Glasauschnitt (Standardmaß so groß wie möglich)
- Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl
- Position: 032
Angebotenes Produkt:
03.__. 8
Stahltür innen 1010 x 2240 mm Pos. 032
2,00
St
03.__. 9 Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 033 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 885 x 2285 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine
Massivwand, d =
24 cm
- Brandschutzanforderungen: T30-RS
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl
- Position: 033
Angebotenes Produkt:
03.__. 9
Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 033
1,00
St
03.__. 10 Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 034 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 885 x 2285 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine
Massivwand, d =
24 cm
- Brandschutzanforderungen: T30-RS
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Glasauschnitt (Standardmaß so groß wie möglich)
- Offenhaltung durch eine Feststellanlage mit
Türhaftmagnet
und Gegenplatte, 1x Brandmelder einschl. 1x Sockel
für die
Sturzmontage, 1x Handauslösetaster, Steuerung einschl.
Verkabelung.
- Beschlag: Drücker-Drücker Garnitur aus Edelstahl
- Position: 034
Angebotenes Produkt:
03.__. 10
Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 034
1,00
St
03.__. 11 Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 035 Lieferung & Montage einer Innentür aus verzinktem
Stahlblech,
grundiert mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement
- Öffnungsmaß B x H: 885 x 2285 mm
- Oberfläche grundiert für bauseitige Beschichtung
- Stahlumfassungszarge, Befestigung in eine
Trockenbauwand,
d = 12,5 cm
- Brandschutzanforderungen: T30-RS
- Antipanikschloss, vorgerichtet für PZ
- Beschlag: Drücker-Drücker aus Edelstahl
- Position: 035
Angebotenes Produkt:
03.__. 11
Stahltür innen 885 x 2285 mm Pos. 035
1,00
St
03.__.0012 Stahltür innen 1010 x 2000 mm Pos. 039 Lieferung & Montage einer Innentür aus Edelstahl V2A mit folgenden Anforderungen:
- 1-flg. Türelement als Pendeltür
- Öffnungsmaß B x H: 1010 x 2000 mm
- Edelstahl Umfassungszarge, Blechdicke 1,5 mm, Befestigung in eine Brandwand, d = 17,5 cm einschl. Zarge mit auswechselbare PVC Dämpferprofil
- Oberfläche geschliffen Korn 240
- Sichtfenster/ Bullauge nach Wahl des Bauherren
- Türbänder zweidimensional justierbar aus Edelstahl, schwere Ausführung
- abschließbarer Türschließer, vorgerüstet für PZ- Schließung
- an der Stirnseite ist eine Gummilippe ca. 20 - 30 mm anzubringen
- Offenhaltung bei 90° Öffnung möglich
- Klimaklasse III, Beanspruchungsklasse S
- der Brandabschluss wird durch eine Schiebetür auf der Verkaufsraum abgewandten Seite hergestellt
- Position: 039
- Einbauort: Fleischabteilung, innere Brandwand Achse 7
Angebotenes Produkt:
03.__.0012
Stahltür innen 1010 x 2000 mm Pos. 039
1,00
Stk
04 Toranlagen
04
Toranlagen
04.__. 1 Industrie Sektionaltor 380 x 326 cm Anlieferungszone Lieferung & Montage eines wärmegedämmten Sektionaltors
im
Bereich der Anlieferungszone:
- Öffnungsmaße roh: 380 x 326 cm
- Wärmeschutz: Ud: 1,60 W/(m²K)
- Farbton nach Wahl des Bauherren, RAL 7016
- einschl. aller Komponenten wie Motor,
Steuereinheiten,
Dichtungen, Fingerklemmschutz, Schließkantensicherung,
Notbedienung, Führungsschienen
- Einbruchschutz: RC2
- Magnetkontakt und Riegelkontakt: Öffnungs- und
Verschlussüberwachung VdS Klasse B (Sicherheitsgrad 2),
Anschlusskabel in ausreichender Länge bis in die
bauseitigen
Dosen Unterputz verlegen
- außenliegendes, elektrisches Chip-/ Kartenlesegerät
zur
Bedienung des Tores von außen für befugte Personen
- Torrandabdichtung mit flexibler Knautschzone
Angebotenes Produkt:
04.__. 1
Industrie Sektionaltor 380 x 326 cm Anlieferungszone
1,00
St
04.__. 2 Schnelllauftor 226 x 224 cm Lager/ Verkaufsraum Pos. 028 Lieferung & Montage eines Schnelllauftores zwischen
Verkaufsbereich und Warenlager:
- Öffnungsmaße roh: 226 x 224 cm
- Seitenteile, Verkleidungen von Führungen und
Antriebe sollen
farblich beschichtet werden im RAL Farbton nach Wahl
des
Bauherren
- Behang aus Gewebe mit Motiv nach Wahl des Bauherren
(Verkaufsraum-seitig)
- Antrieb mit modularem Frequenzumrichtersteuerung,
230 V
und 50 Hz Anschluss Endschalter mit Arbeitsstrombremse
- Öffnungsgeschwindigkeit: 0,8 - 1,5 m/s;
Schließgeschwindigkeit: 0,25 - 0,5 m/s, frei
einstellbare
Geschwindigkeiten
- Bei Stromausfall, Brand- und Fluchtereignisse muss
das Tor
durch eine Notöffnungsfunktion automatisch öffnen
- Bei Anfahrschaden oder Gefahrenfall muss der Behang
beschädigungsfrei aus der Führungsschiene gedrückt
werden
(Crashfunktion)
- Bedienung verkaufsraumseitig per Pilzkopftaster,
verkaufsraum-abgewandte Seite per Sensor, auf beiden
Seiten
ist nach Wunsch des Betreibers ein Zugseil auszuführen
- Torsteuerung mit Not-Aus-Taster und Schutzart IP 54
- Montage Schaltschrank Lagerseite
- Absicherung des Durchgangsbereiches mit einem
Lichtgittervorhang mit min. 1,30 m Höhe im Bereich der
Laufebene
- beidseitiger Anfahrschutz für Führungsschienen und
Leibungen der Schnelllauftore je links und rechts,
Farbton RAL
7016, eingerückt jeweils 5 cm in den Fahrwegen
- der Brandabschluss wird durch eine 2-flg. Stahltür
auf der
Verkaufsraum-abgewandten Seite hergestellt
- Einbauort: innere Brandwand Achse 9
Angebotenes Produkt:
04.__. 2
Schnelllauftor 226 x 224 cm Lager/ Verkaufsraum Pos. 028
1,00
St
04.__. 3 Brandschutzschiebetor 101 x 200 cm Fleischtheke/ Vorbereitung Lieferung & Montage eines Brandschutzschiebetors
innerhalb
einer Brandwand:
- Öffnungsmaße min.: 101 x 200 cm
- Brandschutzanforderung: T90 RS/ EI290 S200
- geeignet für häufige Nutzungszyklen und hohe
Schließgeschwingkeiten 0,25 - 0,5 m/s
- Bedienung beidseitig per Pilzkopftaster
- einschl. aller Komponenten wie Motor,
Steuereinheiten,
Dichtungen, Fingerklemmschutz, Schließkantensicherung,
Notbedienung, Führungsschienen
- Offenhaltung durch eine Feststellanlage mit
Rauchschaltzentrale einschl. zusätzlichen Brandmelder &
Kragarm für die Wandmontage (verkaufsraumseitig) sowie
Steuerung und Verkabelung.
- geeignet für den Einbau im Hygienebereich
- Einbauort: Fleischabteilung, innere Brandwand Achse 7
Angebotenes Produkt:
04.__. 3
Brandschutzschiebetor 101 x 200 cm Fleischtheke/ Vorbereitung
1,00
St
04.__. 4 Brandschutzschiebefenster 101 x 101 cm Fleischtheke/ Vorbereitung Wie Vorpos. jedoch:
- Ausführung als Brandschutzschiebefenster, 1-flg.
Element
bestehend aus Aluminiumprofilen und
Brandschutzverglasung
- Öffnungsmaße der Durchreiche: 101 x 101 cm
- Einbau in eine Massivwand d = 17,5 cm
- Offenhaltung wie in der Vorpos. beschrieben
Angebotenes Produkt:
04.__. 4
Brandschutzschiebefenster 101 x 101 cm Fleischtheke/ Vorbereitung
E
–
1,00
St
05 Allgemein
05
Allgemein
05.__. 1 Fensterbänke Aluminium a = 165 mm Verblend-Fassade Lieferung & Montage von Aluminium-Fensterbänken aus
Strangpressprofilen, Ausladung ca. 165 mm mit
seitlichen
Aufkantungen:
- Ableitung von Schlagregenwasser durch min. 5% Neigung
sicher nach außen über die Fassade, Wasser darf nicht
in das
Gebäude bzw. in die Wärmedämmungen eindringen.
- Antidröhnbeschichtung auf der Unterseite
- thermisch bedingte Längenänderungen sind durch
ausreichende Dehnmöglichkeiten/ geeignete Stoßverbinder
sicherzustellen.
- Abdichtung zwischen Fensterbank und Mauerwerk
herstellen
als zweite Dichtungsebene
- Übergänge zu Fensterelementen u. Fassade sind
elastisch zu
versiegeln
- Einbauort: Fensterbänke Verblendfassade
05.__. 1
Fensterbänke Aluminium a = 165 mm Verblend-Fassade
18,00
m
05.__. 2 Fensterbänke Aluminium a = 165 mm WDVS-Fassade Wie Vorpos. jedoch:
- Einbausituation: WDVS (Fenster OG Achse 2)
05.__. 2
Fensterbänke Aluminium a = 165 mm WDVS-Fassade
9,00
m
05.__. 3 Wandtürstopper aus Edelstahl liefern u. montieren Angebotenes Produkt:
05.__. 3
Wandtürstopper aus Edelstahl liefern u. montieren
E
1,00
St
05.__. 4 Fluchttürterminal Lieferung & Montage eines Fluchttürterminals für die
elektrische
Verriegelung von Türen im Verlauf von Flucht- und
Rettungswegen, geeignet für die Anbindung & Steuerung
über
eine Einbruchmeldeanlage und Weiterleitung von
Meldungen an
die Gebäudeleittechnik.
- Eine Temporäre Freischaltung für den normalen
Durchgangsverkehr durch das Personal mittels
Transponder
oder Schlüssel muss gegeben sein. Lieferung eines
Komplettsystems einschl. Nottaster, Türzentrale,
Fluchttüröffner
sowie fachgerechte Inbetriebnahme, Abnahme und
Einweisung
des Betreibers.
Einbauort: Notausgangstüren/ Außentüren
Angebotenes Produkt:
05.__. 4
Fluchttürterminal
E
1,00
St
05.__. 5 Feststellanlage mit Haftmagnet 1-flg. Tür Lieferung & Montage einer Feststellanlage für eine
1-flg. Tür mit
Türhaftmagnet und Gegenplatte, Rauchschaltzentrale, 1x
Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung.
Die Prüfung und Inbetriebnahme der
Brandschutzeinrichtung ist
zu berücksichtigen.
Angebotenes Produkt:
05.__. 5
Feststellanlage mit Haftmagnet 1-flg. Tür
E
1,00
St
05.__. 6 Feststellanlage mit Haftmagnet 2-flg. Tür Lieferung & Montage einer Feststellanlage für eine
2-flg. Tür mit
Türhaftmagnet und Gegenplatte, Rauchschaltzentrale, 1x
Handauslösetaster, Steuerung einschl. Verkabelung.
Die Prüfung und Inbetriebnahme der
Brandschutzeinrichtung ist
zu berücksichtigen.
Angebotenes Produkt:
05.__. 6
Feststellanlage mit Haftmagnet 2-flg. Tür
E
1,00
St
05.__. 7 Zulage Brandmelder Zulage zur Vorpos. für zwei zusätzliche Brandmelder
bei einem
Abstand von mehr als 1 m von OK Türsturz bis UK Decke
einschl. Kragarme zur Befestigung.
Preis je Feststellanlage.
05.__. 7
Zulage Brandmelder
E
1,00
St
05.__. 8 Elektrischer Türöffner liefern u. montieren
05.__. 8
Elektrischer Türöffner liefern u. montieren
E
1,00
St
05.__. 9 Sonnenschutzverglasung 0,37 Mehr-/Minderkosten für Sonnenschutzverglasung
g-Wert: 0,37
05.__. 9
Sonnenschutzverglasung 0,37
E
1,00
m²
05.__. 10 Sonnenschutzverglasung 0,25 Mehr-/Minderkosten für Sonnenschutzverglasung
g-Wert: 0,25
05.__. 10
Sonnenschutzverglasung 0,25
E
1,00
m²
05.__. 11 Lohnstunden Facharbeiter Lohnstunden für nicht im LV beschriebene Leistungen,
Ausführung erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung,
Abrechnung zum Nachweis.
05.__. 11
Lohnstunden Facharbeiter
E
1,00
h
05.__. 12 Lohnstunden Helfer Lohnstunden für nicht im LV beschriebene Leistungen,
Ausführung erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung,
Abrechnung zum Nachweis.
05.__. 12
Lohnstunden Helfer
E
1,00
h