Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 (2019)
ATV - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 (2019)
Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch die Immobilienwirtschaft, erbittet ein Angebot für die Übernahme von Leistungen für
Baustelleneinrichtung
für den Neubau einer Doppelstock Zweifeldsporthalle des RBZ (Regionales Bildungszentrum) Wirtschaft in Kiel.
ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und DIN VOB Teil C DIN 18299 (2019)
Nachfolgende Angaben erfolgen gem. DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer; AG = Auftraggeber
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrten
Anschrift Objekt:
Parkplatz und Bolzplatz am Westring
(zwischen RBZ-Wirtschaft und Holstein-Halle)
Gemeinde: Kiel, Gemarkung: Kiel-L, Flur: 21, bestehend aus 3 Flurstücken
Flurstücksnummer: 33, Fläche:1571 m² (Bestandsparkplatz)
Flurstücksnummer: 34, Fläche: 893 m² (Bolzplatz)
Flurstücksnummer: 35, Fläche: 2416 m² (Bolzplatz)
= 4880 m² = Grundstücksfläche (GF)
Neubau Doppelstock-Zweifachsporthalle
Westring 470
24118 Kiel
Das Baugrundstück liegt im historisch als Klein Kielstein bezeichneten Bereich im Stadtteil Ravensberg. Es wird begrenzt durch die Straßen Westring, Kleiststraße, Niebuhrstraße und das RBZ Wirtschaft bzw. die Kleingartenanlage "Klein Kielstein" im Südosten. Die gesamte Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Das Baugrundstück wird bislang als Bolzplatz und zum Teil als Parkplatz genutzt und ist bis auf einen Ballfangzaun unbebaut.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeit zu informieren.
Darüber hinaus entscheidet er selbst, ob die Einsichtnahme in die Ausführungspläne erforderlich ist. Nachforderungen oder spätere Reklamationen wegen Unkenntnis dieser Kalkulationsvoraussetzung werden nicht berücksichtigt.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Um den Fehlbedarf an Sportkapazitäten im Stadtteil Kiel Ravensberg zu decken, wird auf dem Areal des Bolzplatzes für Vereins- und Schulsportbelange eine gestapelte Vierfachhalle (Doppelstock, 2 Zweifach-Hallen) neu errichtet.
Auf dem Flachdach der Sporthalle soll ein Grün-Solar-Dach realisiert werden.
Der Bestandsparkplatz wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.
Die Gesamt-Bauzeit ist von Frühjahr 2026 bis Herbst 2028 geplant.
Baudaten:
Die lichte Grundfläche einer Zweifachhalle beträgt ca. 45 x 22 m. Die Gebäudehöhe über Oberkante Erdgeschossfußboden beträgt ca. 13,5 m (OK Attika). Die lichte Höhe der Hallen werden 5,5 bzw. 7,0 m betragen. Die untere Halle wird ca. 4 m ins Erdreich versenkt. Zum Westring und an der nord-östlichen Gebäudeaußenecke sollen Spundwände zur Ausführung kommen.
NUF ca. 3.000 m²
BGF ca. 3.800 m²
BRI ca. 26.150 m³
Gegenstand der Baumaßnahme ist auch die Herstellung der Freianlagen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Verkehrsbeschränkungen
Das Grundstück wird über einen Fuß- und Radweg hinweg vom Westring aus erschlossen. Eine Grundstückszufahrt vom Westring auf den Bestandsparkplatz ist vorhanden. Am Westring steht eine schützens- und erhaltenswerte Platanenallee. Auch einige Bestandsgehölze auf dem Parkplatzbereich, welcher als BE-Fläche während der Bauzeit fungiert, sind schützenswert. Die Auflagen des GOF und B-Planes 1039 "Klein Kielstein" sind zu beachten. Das Gelände steigt in Richtung des Wasserturms um rund 5 m an, der Bolzplatz ist eingeebnet. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird keine vollflächige Gebäudeumfahrt als Baustraße möglich sein. Das Überschwenken öffentlicher Flächen mit Lasten, insbesondere des Fuß- und Radwegs sowie des Westrings, ist nicht gestattet.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die öffentliche Straße (Westring) ist für den Durchgangs- und Rettungsverkehr freizuhalten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück ist nur begrenzt auf von der Bauleitung ausgewiesenen Plätzen möglich.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen
Materialanlieferung per LKW/Transporter kann nur über die Zufahrtstraße (Westring) erfolgen. Halteverbotszonen im Bereich der Bestands-PKW-Parkflächen am Westring, siehe Punkt 0.1.15.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser
Für Bauwasser, Baustrom und die Bauleistungsversicherung erhebt der AG eine Umlage von der Netto-Abrechnungssumme.
Der Beitrag Ihres Gewerkes beträgt:
Baustrom mit ' 0,5' %
Bauwasser mit ' 0,5' %
Bauleistungsversicherung mit ' 0,2' %
Gesamt mit '1,2' %
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem AN überlassenen Flächen und Räume
Das benötigte Material darf nur mit Zustimmung und in Koordination mit der Bauleitung/dem AG direkt auf dem Baugrundstück zwischengelagert werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Sollten Informationen über die Bodenverhältnisse, die Tragfähigkeit des Bodens oder der Grundwasserverhältnisse für die Kalkulation oder Ausführung der hier nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sein, so kann das bauseitige Bodengutachten auf Anforderung jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Die Verwendung und/oder Arbeiten mit besonders gefahrenträchtigen Stoffen, die z. B. starke Geruchsentwicklungen verursachen, Lärm von mehr als 70 dB in 10 m Entfernung von der Geräuschquelle, starke Staubentwicklungen etc. erzeugen, sind nur im Ausnahmefall zulässig, wenn andere, schonendere Verfahren zu einem unzumutbaren Aufwand für den AN führen. Entsprechende Arbeitsvorgänge sind der Bauleitung so rechtzeitig zu melden, dass über das Verfahren selbst entschieden werden kann und ggf. Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Der Bieter versichert mit seiner Unterschrift unter diesem Angebot, dass mit seinen Lieferungen und Leistungen keine vermeidbaren Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden sind und das Schadstoffe von den Bauteilen bzw. Baustoffen, wenn überhaupt nur unterhalb der amtlich festgelegten tolerierbaren Grenzwerte abgegeben werden.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die arbeitstägliche Abfallentsorgung ist Sache des AN, in dessen Bereich Abfälle / Schutt / Abwasser anfallen. Der Bieter versichert durch seine Unterschrift unter diesem Angebot, dass er Abfälle / Schutt / Abwasser ausschließlich nach den Bestimmungen der Stadt Kiel entsorgen wird. Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK)
Daimlerstraße 2; 24109 Kiel
Telefon: +49/ (0)431/58 54 -0
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel | ABK (abki.de) (www.abki.de/home.html)
Die Andienungspflicht für gefährliche Baustoffe besteht mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) -. Nähere Auskünfte von dort zur Abfallverwertung und - beseitigung bei Bau-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten.
Bei Abbruch von Gefahrenstoffen (Schadstoffen) sind die entsprechen behördlichen Bestimmungen/Satzungen/ Verordnungen/Gesetzen/ TRGS bei den Ausführungsarbeiten sowie Anmeldefristen bei den zuständigen Behörden einzuhalten.
Der unbelastete Bauschutt, der zur Wiederverwendung dem Wirtschaftskreislauf gemäß §7 Abs. 2 KrWG i. Z. m. §9 zugeführt werden muss, kann der AN wirtschaftlich in eigener Regie seiner Kalkulation einbeziehen.
Kosten für Sortieren, Container, Abfuhr und Deponie, Containerregie sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, vom AN in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die fachgerechte Entsorgung ist der eingesetzten AN-Fachbauleitung und dem AG durch Liefer- und Wiegescheine, Belege der Deponien nachzuweisen.
Die Arbeits- und Lagerstellen, sowie die von dem Baustellenbetrieb gemeinsam genutzten Erschließungswege und alle sonstigen vom AN benutzten Räume und Flächen im Außen- und Innenbereich sind stets gem. VOB/B+C zu reinigen. Staubentwicklung ist wirksam zu vermeiden, damit einhergehende Behinderungsanzeigen von Drittgewerken sind schadensersatzpflichtig.
Bei Zuwiderhandlung lässt der AG ggf. Vertreten durch die Bauleitung, den entsprechenden Bereich ohne weitere Vorankündigung reinigen. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
Hinterlassenschaften, die offenbar unsachgemäß auf der Baustelle gelagert oder verloren oder vergessen oder weggeworfen wurden, werden ohne weitere Vorwarnungen der Bauleitung auf Kosten des Verursachers entsorgt. Die Kosten trägt der zuständige AN, kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, werden die Kosten auf die Gewerke verteilt. (z.B. wie Bauschuttmischmasch oder Reste von Materialien wie z.B. flüssige Spachtel/ Kleber/ Grundierungen, oder wie Folien, Dämmstoffe, Metallreste, Holz/Holzverbundstoffe, Putz u. Zemente etc.)
Auf VOB/C DIN 18299 Abschnitt 4.1.12 wird ausdrücklich hingewiesen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Schutz von Vegetationsflächen:
Die Platanenallee am Westring ist schützens- und erhaltenswert. Festlegungen hierzu sind dem B-Plan 1039 "Klein Kielstein" zu entnehmen. Die Flächen im Kronentraufbereich dürfen nicht als Lagerfläche o.ä. genutzt oder überfahren werden.
0.1.14 Art u. Umfang d. Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen
Bäume, Pflanzbestände dürfen durch die Bautätigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfen Vegetationsflächen und Flächen in unmittelbarer Nähe von Bäumen für Lagerung und / oder Bautätigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Vorhandene Bäume um das Gebäude bleiben stehen und sind ggf. zu schützen.
Da die Zufahrt über eine bestehende öffentliche Zuwegung erfolgt, sind alle Arbeiten und An- u. Ablieferungen so durchzuführen, dass der Bestand nicht verschmutzt und /oder beschädigt wird. Sollten Beschädigungen / Verschmutzungen trotzdem auftreten, ist es Sache des AN, diese sofort auf seine Kosten zu beseitigen. Die Bauleitung ist dennoch sofort zu informieren.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Für erforderliche temporäre Straßenabsperrungen sind vom Unternehmer eigenständig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die genutzten, nach der StVO zu sichernden, Flächen nach Abschluss der Nutzung in den Ursprungszustand zurück zu versetzten.
Die Zugangsfreiheit für Anlieferungen von zum Beispiel Baumaterial sind eigenständig vom Auftragnehmer durch zeitgerechte Beantragung und Veranlassung von zeitlich befristete Halteverbotszonen, einschließlich der erforderlichen Beschilderung, sicherzustellen und Vorab mit der Bauleitung im Rahmen des wöchentlichen Baubesprechungsprotokolls abzustimmen.
Kontakt für Anträge für "zeitlich befristete Halteverbotszonen"
Landeshauptstadt Kiel; Bürger- und Ordnungsamt
-Einwohner- und Verkehrsangelegenheiten-
Saarbrückenstraße 147; 24113 Kiel
Fax: 0431/ 901-62008
Tel.: 0431/ 901-2014
Sachbereich Straßenverkehrsbehörde (kiel.de) (www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=9892020)
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de (strassenverkehrsbehoerde@kiel.de)
Diese Leistung ist, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Mehrkosten, die daraus resultieren, gelten innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten.
0.1.16 vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- u. Versorgungsleitungen
Auf dem Baugelände befinden sich im Bereich des Bestandsparkplatzes bestehende Oberflächenentwässerungsanschlüsse, Entsorgungsleitungen und Schächte. Diese Einbauten sind zu schützen und dürfen durch die Ausführung der eigenen Leistungen, durch Lieferverkehr sowie Lagerung von Material nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Verursacher von Beschädigungen werden haftbar gemacht. Der AN steht auch für seine Subunternehmer und Lieferanten diesbezüglich in Verantwortung.
Ein Trassenplan wird ab Frühjahr 2024 vorliegen und kann auf Anforderung eingesehen oder als Pdf -Plan M=1:200 zur Verfügung gestellt werden.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Nicht bekannt
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- u. ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtl. Kampfmitteln erfüllt wurden
Auf dem Grundstück liegt eine Verdachtsfläche. Eine Überprüfung auf Kriegsaltlasten (Luftbildauswertung) des LKA, Abt.3, Dez.33 (Kampfmittelräumdienst) SG 331 liegt vor und kann auf Anforderung eingesehen oder als Pdf zur Verfügung gestellt werden. Bodeneingriffsmaßnahmen nur in Abstimmung mit AG und Kampfmittelräumkonzeptersteller (Tepe mbH, Zuckerberg 3, 49688 Lastrup, Tel.: 0171/4322442)
Kampfmittelräumkonzept siehe Anlage.
0.1.19 Baustellenverordnung
Dieses Bauvorhaben unterliegt der Baustellenverordnung und für den Bauablauf hält der AG eine sicherheitstechnische Baustellenordnung vor. Diese wird nach Vertragsabschluss ausgehändigt.
Alkohol- oder sonstiger Drogenkonsum sind untersagt; "0-Promille-Baustelle".
Der AG und seine Bauleitung sind berechtigt, bei Verletzung der vorgenannten Verhaltensregel dauerhafte Baustellenverweise gegen Mitarbeiter des AN auszusprechen. Auch bei hierbei entstehendem Verzug der Ausführungsarbeiten verlangt der AG nach Wiedergutmachung des gesamten Schadens.
Der AN hat seine Mitarbeiter und ggfs. Subunternehmer technisch und in den Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen und zu kontrollieren, ob die Sicherheitsregeln -einschließlich der vorschriftsmäßigen "PSA" (persönlichen Sicherheitsausrüstung) eingehalten werden. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften UVV, Bau-BG sind zu beachten. Die Beachtung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft liegt in der Eigenverantwortung des AN. Alle durch Unterlassung dieser Weisung bedingten Folgen gehen zu Lasten des AN! Auch bei hierbei entstehendem Verzug der Ausführungsarbeiten
verlangt der AG nach Wiedergutmachung des gesamten Schadens!
Etwaige Ausfallzeiten, die aus der Nichteinhaltung der UVV herrühren, sind durch Mehreinsatz/ Personalverstärkung unaufgefordert und umgehend zu kompensieren.
Die Verwendung von offenen Flammen, Schweißen etc. setzt voraus, dass
keine andere zumutbare Methode den gleichen geforderten Erfolg hat,
die Mitarbeiter des AN in die besonderen Gefahren und die Brandverhütung eingewiesen sind,
bei Arbeiten, die erfahrungsgemäß mit der Gefahr von Schwelbränden verbunden sind, Brandwachen ausreichend lange nach Beendigung der Arbeiten die potenziellen Brandstellen kontrollieren,
bei Arbeiten mit offener Flamme Feuerlöscher mit entsprechender Klassifikation und Prüfzeichen im unmittelbaren Umfeld in ausreichender Anzahl bereitgehalten werden.
0.1.20 Besondere Anordnungen
Keine Ergänzung
0.1.21 Art u. Umfang v. Schadstoffbelastungen
Keine Ergänzung, nicht bekannt
0.1.22 Art u. Umfang d. v. AG veranlassten Vorarbeiten
Keine Ergänzung
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Der AN muss davon ausgehen, das zeitgleich mehrere eigene und fremde Kolonnen tätig sein werden. Die Verzahnung der Arbeiten hinsichtlich der Fein-Angaben zu Einsatzort, Liefer- und Einbauterminen der zeitgleich vor Ort tätigen Gewerke erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung.
Insofern sich durch den Fortgang der Bauarbeiten und das Zusammenwirken der verschiedenen Gewerke nach Ort, Zeit und Art der Leistung sich Abweichungen im Zeitplan oder Ablaufgefüge ergeben, wie sie bei Umbaumaßnahmen dieser Art eintreten können, sind vom AN in die Planungen der Ausführung seiner Leistung, soweit noch zumutbar, anzupassen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen und -beschränkungen
Ausführungszeitraum:
Gründung GEWI + Sohle: 23.07. - 07.10. 2026
Rohbau UG - EG Decken: 08.10. - 16.02. 2027
Rohbau 1.OG - 2.OG Decken: 22.03. - 25.06. 2027
Dachtragwerk: 30.06. - 04.08. 2027
in Abstimmung mit der Bauleitung und Rohbau AN
Die Terminfeinabstimmungen erfolgen mit der Bauleitung.
Die Bauzeiten sind insgesamt durch ausreichenden Personal- und Geräteeinsatz nicht zu überschreiten.
Zeit und termingerechte Planung, Bestellung, Personal- und Materialdisposition sind zwingend gefordert.
Die Leistungen der verschiedenen Titel sind ineinandergreifend zeitlich abgestimmt auszuführen.
Es ist gefordert, die Arbeiten mit voller Ganztagesleistung werktäglich Montag - Samstag auszuführen.
Es ist gefordert, das der AN mit mehreren Kolonnen an den unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Fassadenabschnitten, Geschossen oder Gebäudezonen gleichzeitig arbeitet! Nach Abstimmung mit dem AG ist eine Kompensation durch Personalaufstockung möglich, insofern vom AN nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Bauvolumen und Termine ebenso erreicht werden.
Die Verzahnung der Arbeiten hinsichtlich der Fein-Angaben zu Liefer- und Einbauterminen der zeitgleich vor Ort tätigen Gewerke erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung.
Die Fachbauleitung des AN hat die Pflicht, die beauftragten Leistungen mit zeitgleich laufenden
Leistungen anderer Gewerke zu koordinieren und Schnittstellen abzustimmen.
Zur Terminabstimmung finden wöchentlich Baubesprechungen zwischen den Fachbauleitern des AN sowie der Objektüberwachung des AG statt, an denen Vertreter der eingeladenen Firmen teilnehmen müssen.
Der turnusgemäße Termin mit Uhrzeit und Ort wird zu Beginn der Maßnahme abgestimmt und bekanntgegeben.
Verzögerungen im Bauablauf durch Vorgewerke verschieben die Fristen nur der betroffenen Bereiche um die Verzögerungstage des Einsatzbeginnes.
Durch den AN verursachte Bauzeitverzögerungen sind durch ausreichenden Personaleinsatz wieder einzuholen.
Es ist grundsätzlich mit mehrfachen Anfahrten zu kalkulieren.
Die genannten Fristen und Termine sind verbindliche Ausführungstermine und Bestandteil der Vertragsbedingungen des AG vertreten durch Amt 60 Immobilienwirtschaft der LH Kiel.
Änderungen im Bauablauf werden durch die Bauleitung und die Protokolle kommuniziert.
Die hier in der Ausschreibung genannten Termine und Fristen sind für den störungsfreien Ablauf benannt. Bei Unterbrechungen des Bauablaufes bzw. der Ausführung des Gewerkes durch unvorhergesehene Ereignisse wird der Einsatzbeginn des Gewerkes, sowie dessen Meilenstein- und Fertigstellungstermine bzw. der Wiederbeginn jeweils um 10 Werktage verschoben.
Im Einzelfall können diese Termine nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Bauleitung und dem künftigen Auftragnehmer auch unterschritten werden.
Dieser Zeitraum soll unter anderem eine angepasste neue Rüstzeit zur Organisation des Personaleinsatzes und der Materialbestellungen für einen Einsatzbeginn ermöglichen. Der unter Umständen eingetretene Terminverzug des Gewerkes soll wieder in einen koordinierten Bauablauf des Gesamtprojektes eingebunden werden und so weit als möglich wieder eingeholt werden. Die Bauleitung wird daher jeweils aktualisierte Bauzeitenpläne ausarbeiten die entsprechend zu beachten sein werden.
Diese dann neuen Folgetermine werden bei Bedarf, sobald ein erforderlicher Aufschub absehbar wird, schriftlich dokumentiert und von beiden Vertragsparteien bestätigt.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Keine Ergänzung
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. BaustellenVO ergeben
Keine Ergänzung
0.2.4 Unfallverhütung u. z. Gesundheitsschutz
Nach Paragraph 12 Arbeitsschutzgesetz und UVV BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" §7 müssen die Beschäftigten des AN bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Die Protokolle über die erfolgte Unterweisung sind dem AG vorzulegen.
Der Unternehmer hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der
Baustelle zeitgleich und örtlich zusammentreffen, haben sich gem. der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 "Allgemeine Vorschriften" § 6 Abs. 2 mit den anderen abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden.
0.2.5 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Keine Ergänzung
0.2.6 Baustelleneinrichtung
Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen ist in die angebotenen Leistungen einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen für die Baustelleneinrichtung beschrieben sind.
Wir empfehlen, dass der Bieter sich vor Angebotsabgabe von der Lage und Beschaffenheit des Geländes und des Gebäudes vor allem im Hinblick auf die beengten Grundstücksverhältnisse und den Umfang der möglichen einzusetzenden / geplanten Baumaschinen und Geräte per Augenschein sachkundig machen sollte. Mehrkosten, die ihre Ursache in der Besonderheit der Örtlichkeit bzw. in der Lage und der Beschaffenheit der Baustelle haben oder mit der Unkenntnis dieser begründet werden, müssen mit dem Tage des Baubeginns benannt und bewertet werden, ansonsten gelten sie innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Hier gilt VOB -Teil A, B und C!
Das Aufstellen eigener Container o.ä. darf nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung erfolgen und ist vorher anzuzeigen.
0.2.7 Auf- u. Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
Alle erforderlichen Gerüste, Leitern, sonstige Hilfsgerätschaften sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Unternehmer zu stellen. Der Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Mehrkosten, die daraus resultieren, gelten innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten.
0.2.9 Wie lange, f. welche Arbeiten u. ggf. f. welche Beanspruchung der AN Gerüste vorzuhalten hat
Keine Vorhaltungen für Dritte.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe u. Bauteile
Sämtliche einzubauenden Materialien müssen dem Standard "gesundheitlich unbedenklich" entsprechen.
Starke Gerüche von bedenklichen Chemikalien und Lösungsmitteln bei Bodenbelagsarbeiten DIN 18365, oder bei Bautischlerarbeiten DIN 18355, die nach längeren Zeiträumen weiterhin wahrnehmbar sind, werden als Mangel am Bauwerk nach VOB/B- Vertrag bemängelt.
Es ist bei allen zum Einsatz kommenden Produkten auf ihre Nutzung und Einsatz bei den TRGS oder sonstigen zu Schäden führenden Stoffen (z. B. geringe Abluftzeit) zu achten, da die Räume als Baustelle betrieben werden.
Der Bieter versichert mit seiner Unterschrift unter diesem Angebot, dass mit seinen Lieferungen und
Leistungen keine vermeidbaren Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden sind und das Schadstoffe von
den Bauteilen bzw. Baustoffen, wenn überhaupt nur unterhalb der amtlich festgelegten tolerierbaren
Grenzwerte abgegeben werden.
Sämtliche einzubauenden Materialien müssen dem Standard gesundheitlich unbedenklich entsprechen.
Eingesetzte Produkte müssen emissionsarm (in Anlehnung an den EMI-Code EC-1 der GEV) und nach Ende der Abluftzeit frei von gesundheitsschädlichen Raumluftbelastungen sein.
Von Auftragnehmern, die entgegen den Festsetzungen des Bauvertrages und gültigen gesetzlichen Bestimmung zum Zweck des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit zuwiderhandeln, wird Schadensersatz verlangt.
0.2.13 Art und Umfang der Eignungs- und Gütenachweise
Stoffe, Bauteile, Bauelemente etc. müssen ungebraucht und bauaufsichtlich zugelassen sein.
Der AN hat dem AG den Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung der einzelnen Bauteile/-stoffe/-verfahren auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Bei der Verwendung alternativer Erzeugnisse, abweichend von der in dieser Ausschreibung genannten Fabrikaten, Typen, Bauarten und Stoffen, sind vom Unternehmer die entsprechenden Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen auf Verlangen vorzulegen.
Alle Bauteile, die Fertigoberflächen bilden, sind in Abstimmung mit der Bauleitung des AN+AG zu bemustern.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1 andere als in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen Regelungen
Zu beachten sind sämtliche "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) mit ihren einschlägigen Bestimmungen die zur Erbringung der angebotenen Bauleistung erforderlich sind.
Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen und Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die für die vorgesehenen Konstruktionen, deren Materialien u. ihrer Verarbeitung und Montage anwendbar sind.
Alle nicht in den Normen angegebenen Arbeiten des Gewerkes sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Auszugsweise wird hingewiesen auf:
EU-Bauproduktenverordnung und Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein einschließlich ihrer eventuellen ergänzenden Vorschriften.
die Anforderungen der Baugenehmigung,
die Anforderungen für die Zustimmung im Einzelfall für Sonderkonstruktionen,
die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
die Sicherheitsvorschriften der BG,
die UVV -Unfallverhütungsvorschriften,
die AEB -Abfallentsorgungsbestimmungen Vorschriften der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger,
die Vorschriften des VDE und VDS,
die Herstellervorschriften der verwendeten Produkte.
Soweit in den Leistungsbeschreibungen auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen etc. Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
Sofern in den Leistungspositionen die fachgerechten Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle in dieser Baubeschreibung enthaltenen Hinweise sind bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen und resultierende Mehraufwendungen in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenfalls sind die in den Losen / Titeln zugeordneten Vorbemerkungen / Hinweise / ZTV zu berücksichtigen. Mehrkosten wegen zusätzlicher Aufwendungen, die mit den erwähnten Umständen begründet werden, bleiben unberücksichtigt.
Der AN verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Bestimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Die Bauteile sind sauber zu übergeben.
0.5. Abrechnungseinheiten
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.
0.5.1 Hinweise zu Rechnungen und E-Rechnungen
Rechnungen und Zahlungserinnerungen sind für die Bearbeitung immer eindeutig zu adressieren, da sonst Zahlungsverzögerungen eintreten können.
Rechnungsanschrift:
Landeshauptstadt Kiel
60 Immobilienwirtschaft
Andreas-Gayk-Str.31
24103 Kiel
Rechnungsbezeichnung:
Rechnungsnummer, Projekt, Auftragsnummer, Auftrag, Ansprechpartner
Hinweise für die Übertragung von E-Rechnungen:
Leitweg-ID 01002-000006000-47
Landeshauptstadt Kiel: die E-Rechnung (www.kiel.de/de/wirtschaft_arbeit/staedtische_beschaffungen/e_rechnung.php%20/l%20leitweg)
www.kiel.de/de/wirtschaft_arbeit/staedtische_beschaffungen/e_rechnung.php#leitweg
E-Rechnungen sind immer an das SH-Portal zu senden:
rechnung.kommune@rechnungsportal.landsh.de
PDF-Rechnungen senden sie bitte ausschließlich an folgende zentrale E-Mail Adresse:
Rechnungseingang@kiel.de
ATV - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 (2019)
Zu 0.2.1 Arbeitsabschnitte, Bauzeiten, Terminplan
Zu 0.2.1 Arbeitsabschnitte, Bauzeiten, Terminplan
Mit dem Vertragsabschluss ist vom Auftragnehmer für jeden Bauabschnitt ein Terminplan vorzulegen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Folgende Termine sind als Vertragsfristen einzuhalten.
Gründung GEWI + Sohle ist festgelegt zu: 23.07. - 07.10. 2026
Rohbau UG - EG Decken ist festgelegt zu: 08.10. - 16.02. 2027
Rohbau 1.OG - 2.OG Decken ist festgelegt zu: 22.03. - 25.06. 2027
Dachtragwerk ist festgelegt zu: 30.06. - 04.08. 2027
in Abstimmung mit der Bauleitung und Rohbau AN
Der vom AN vorzulegende Terminplan für sein Gewerk muss folgende Angaben enthalten:
- Beginn und Fertigstellung der Arbeitsabschnitte mit Angaben zum vorgesehenen Personal- und Materialeinsatz. Bestell- und Lieferfristen, wesentliche Zwischentermine und die Fertigstellung der Leistungsabschnitte und Gesamtleistung. Unterbrechungen der Arbeiten zwischen den einzelnen Arbeitsabschnitten sind einzuarbeiten.
Der Unternehmerterminplan ist abzugeben mit:
? der Abgabe des Angebotes
? zum Vertragsabschluss
? nach Anforderung durch den AN, bzw. der Bauleitung
Zu 0.2.1 Arbeitsabschnitte, Bauzeiten, Terminplan
08 Holzbau - Holztragwerk Sporthalle
08
Holzbau - Holztragwerk Sporthalle
Holzkonstruktion Dach Sporthalle Arbeiten an der Holzkonstruktion Dach Sporthalle.
Grundlage ist die statische Berechnung der Sporthalle gem. Anlage Statische Berechnung_Sporthalle
Holzkonstruktion Dach Sporthalle
08.__.0001 BSH-Binder polygon Fichte/Tanne techn.getrocknet GL24c
Sichtqualität, L 22,82 m H 160 cm B 26 cm Brettschichtholzbinder als Doppelbinder mit lichtem Abstand 22 cm / 80 cm, polygon, Holzart Fichte/Tanne, technisch getrocknet DIN 68800-2, Nutzungsklasse 1 DIN EN 1995-1-1, Gebrauchsklasse 0 DIN 68800-1, ohne chemischen Holzschutz, Festigkeitsklasse GL 24c DIN EN 14080, Oberfläche Sichtqualität (gehobelt, Bläue und Rotstreifigkeit auf 10 % der Oberfläche und fest verwachsene Äste zulässig, Ausfalläste ab Durchmesser 20 mm werden ersetzt), ohne extreme klimatische Wechselbeanspruchung, Lamellendicke max. 35 mm,
als Doppelbinder mit lichtem Abstand 22 cm,
je Binder
Breite 26 cm,
Länge ca. 22,82 m,
Höhe 160 cm, mit Überhöhung,
Überhöhung 400 mm,
für die Herstellung des Binders erforderliche Verbindungsmittel werden gesondert vergütet, Ausführung gemäß Anlagen-Zeichnung, Einzelbeschreibung und Statische Berechnung_Sporthalle
08.__.0001
BSH-Binder polygon Fichte/Tanne techn.getrocknet GL24c
Sichtqualität, L 22,82 m H 160 cm B 26 cm
18,00
Stk
08.__.0002 BSH-binder, wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Hallenquerträger, ohne Überhöhung Brettschichtholzbinder, wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Hallenquerträger, zwisch zuvor beschriebenen Hauptträgern, ohne Überhöhung,
Achsabstand 3,75 m,
in Einzellängen von:
5 x 0,80 m,
- 10 x je 3,10 m, 3,39 m, 3,71 m, 4,33 m, 4,76 m
Breite 24 cm,
Höhe 40 cm,
für die Herstellung des Binders erforderliche Verbindungsmittel werden gesondert vergütet, Ausführung gemäß Anlagen-Zeichnung, Einzelbeschreibung und Statische Berechnung_Sporthalle
08.__.0002
BSH-binder, wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Hallenquerträger, ohne Überhöhung
200,00
lfdm
08.__.0003 Abbinden Aufstellen/Verlegen KVH-NSI Fichte/Tanne B 24cm H
24cm L bis 5,5m Koppelstäbe Abbinden und Aufstellen oder Verlegen des Brettschichtholzbinder, wie in Vorposition beschrieben,
Hallenquerträger, zwisch zuvor beschriebenen Hauptträgern sichtbar, einschl. Verbindungen wie Nagel-, Schraubverbindungen, sowie Winkelverbindungen (sofern nicht gesondert beschrieben).
08.__.0003
Abbinden Aufstellen/Verlegen KVH-NSI Fichte/Tanne B 24cm H
24cm L bis 5,5m Koppelstäbe
200,00
lfdm
08.__.0004 Auflager Hauptbinder, Druckverteilungsplatte Auflager Hauptbinder, Druckverteilungsplatte,
Berechnung_Statik Kapitel 6-17,
EBT: Stahlplatte 240 x 300 x 20 mm
Befetigungsmittel:
144 Stk Schauben 4x ASSY plus VG 4 ETX Ø14 x 800mm
08.__.0004
Auflager Hauptbinder, Druckverteilungsplatte
36,00
Stk
08.__.0005 Binderanschluss Stahl, S235, d=10mm Binderanschlussplatte gem. Statik Pos. A1 Berechnung_Kapitel 6-21
Stahl S235, Abmessungen ca. 1000x100x10mm.
Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Statische
Abrechnung nach Stück.
08.__.0005
Binderanschluss Stahl, S235, d=10mm
36,00
Stk
08.__.0006 Schutzabdeck. Balken Folie D 0,3mm Abdeck. Bretter D
9-14mm herstellen beseitigen Schutzabdeckung des Balkens, einseitig,
Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, zusätzliche Abdeckung aus Brettern, Dicke über 9 bis 14 mm, herstellen und beseitigen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche über 8,80 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet.
08.__.0006
Schutzabdeck. Balken Folie D 0,3mm Abdeck. Bretter D
9-14mm herstellen beseitigen
160,00
m2
08.__.0007 Vorhaltedauer 4 Wochen
Schutzabdeck. Balken Folie D 0,3mm Abdeck. Bretter D
9-14mm Vorhaltedauer 4 Wochen
Schutzabdeckung des Balkens, einseitig,
Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, zusätzliche Abdeckung aus Brettern, Dicke über 9 bis 14 mm, vorhalten,
Vorhaltedauer 4 Wochen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche über über 8,80 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet.
08.__.0007
Vorhaltedauer 4 Wochen
Schutzabdeck. Balken Folie D 0,3mm Abdeck. Bretter D
9-14mm
160,00
m2