Dachbegrünung
Neubau Billa Bärnbach
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Bestimmungen
00
Z
Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.01 Ständige Vertragsbestimmung LB
00.01
Z
Ständige Vertragsbestimmung LB
00.02 Allgemeine Bestimmungen
00.02
Z
Allgemeine Bestimmungen
00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
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Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
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Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen
00.15
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Besondere Bestimmungen
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
58 Gartengestaltung und Landschaftsbau
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Gartengestaltung und Landschaftsbau
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-, Strauchund Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen. Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über. Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für

alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

Entsorgen:

Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das

Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-,

Strauchund

Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen.

Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material

mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über.

Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder

technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß

deponiert.

58.23 Extensive Bauwerksbegrünung
58.23
Z
Extensive Bauwerksbegrünung