00 Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)
00.01 Ständige Vertragsbestimmung LB
Ständige Vertragsbestimmung LB
00.02 Allgemeine Bestimmungen
00.11 Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
58 Gartengestaltung und Landschaftsbau
Gartengestaltung und Landschaftsbau
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für
alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das
Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-,
Strauchund
Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen.
Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material
mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder
technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß
deponiert.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für
alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das
Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-,
Strauchund
Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen.
Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material
mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder
technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß
deponiert.
58.23 Extensive Bauwerksbegrünung
Extensive Bauwerksbegrünung