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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Fliesenarbeiten
03
Fliesenarbeiten
ZTV Fliesenarbeiten
ZTV FLIESENARBEITEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Das Leistungsverzeichnis umfasst im wesentlichen
sämtliche Wand- und Bodenfliesen mit Lieferung und Verlegung
Abdichtungen unter Bodenfliesen
Sämtliche dauerelastischen Versiegelungen in gefliesten Bereichen
Folgende Schnittstellen zu anderen Gewerken sind bei der Kalkulation zu beachten
Die herzustellenden Untergründe aus im wesentlichen Zementestrichen, Gipskarton-/ Mauerwerks-/ Stahlbetonwänden mit/ohne Putz werden nach den normalen Bautoleranzen der DIN 18202 erstellt.
An sämtlichen angrenzenden Belägen sind vom AN Fliesenabschlussprofile einzubauen
Die Fuge von Fliese zu Wand ist vom AN vollständig geschlossen mit Fugenmörtel
2. Stoffe, Bauteile
Alle nichtrostenden oberflächenfertigen Bauteile müssen der DIN EN 10088 sowie der Zulassung Z-30.3-6 enstprechen. Sämtliche benannten Edelstahlbauteile sind, wenn nicht anders in den Leistungspositionen benannt in Edelstahl rostfrei, Werkstoff nach EN 10088 X5CrNi18-10, 1.43.01 (umgangsprachlich V2A) zu liefern. Bei Wanddicken ab 6 mm ist dabei der Werkstoff 1.43.07 einzusetzen. Bei Bauteilen, die höheren Korrosionsbeanspruchungen ausgesetzt sind, sind "V4A"-Edelstähle, rostfrei, Werkstoff 1.44.01 einzusetzen. Bei Wanddicken ab 6 mm ist dabei der Werkstoff 1.44.07 einzusetzen.
An Wänden und Böden sind Feuchtigkeitsabdichtungen nach dem Merkblatt des ZDB ”Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innenbereiche” oder entsprechend der Bauregelliste durch den Auftragnehmer aufzubringen.
Stoffe für Abdichtungen nach diesem Merkblatt müssen den Anforderungen des Merkblattes ”Prüfung von Abdichtungsstoffen und Abdichtungssystemen für die Abdichtung...” des ZDB entsprechen. Dies ist auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage eines Prüfzeugnisses einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Ansprüche auf den geeigneten Untergrund sind rechtzeitig schriftlich geltend zu machen.
3. Ausführung
Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten
Allgemein
Die zu den nachfolgend und in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Materialien zu verwenden. Alle beschriebenen Leistungen sind einschl. Lieferung und Montage zu kalkulieren.
Mit der Übergabe der Werkstatt- und Montageplanung bzw. spätestens 14 Tage vor Ausführung sind vom AN sämtliche Produktunterlagen entsprechend den Anforderungen des AG an die Revisionsunterlagen vollständig, geordnet in Papier und digital dem Architekten und der Bauleitung zu übergeben einschließlich eines Bestätigungsvermerks, dass die vorgesehenen Produkte vollständig der Planung / Leistungsbeschreibung sowie den anerkannten Regeln der Technik für den zutreffenden Anwendungsfall entsprechen. Für die Transporte auf der Baustelle und die Ausführung ist eine intensive Koordination mit den anderen Auftragnehmern (z. B. Rohbau, Fassade, TGA) erforderlich. Materialien sind in Absprache mit der Bauleitung bzw. ggf. dem Baulogistiker zu lagern. Für den Transport werden keine Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Materialien sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist. Es muss damit gerechnet werden, dass die Leistungen auch abschnittsweise im Zuge des Baufortschritts ausgeführt werden müssen.
Die Baustelle ist während der Ausführungszeiten permanent mit qualifizierten Mitarbeitern und einem verantwortlichen Ansprechpartner zu besetzen. Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an wöchentlichen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG etc.
Fliesenarbeiten
• Beim Verlegen von Fliesen sind die Empfehlungen des Merkblattes "keramische Fliesen und Platten, Naturstein un Betonwerkstein auf beheizten, zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen" vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes, zu beachten.
• Alle Maße sind zu überprüfen und am Bau zu entnehmen. Mehrstärken werden nur nach frühzeitiger Anmeldung durch den AN und gemeinsamer Überprüfung durch den AN und AG vergütet.
• Alle sichtbaren Stirnkanten der Fliesen, Sockel, etc. müssen die gleiche Oberfläche und Farbgebung wie die Oberfläche der Fliesen aufweisen.
• Die Trennung zu anderen Bodenbelägen erfolgt mittels Trennschienen unter Mitte Türblatt bzw. nach Vorgabe des Architekten
• Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Die Ausführungsart, ebenso wie die der Schwind- und verbleibenden Fugen in den Estrichen, einschl. deren Lage, ist unter Berücksichtigung des weiteren Innenausbaus rechtzeitig vom AN zu berücksichtigen und mit dem Architekten abzustimmen.
• Dehnfugen im Estrich sind zu übernehmen und gemäß der anerkannten Regeln der Technik auszubilden
• Boden- und wanddurchdringende Bauteile wie Rohre, Kanäle etc. müssen elastisch an die Beläge angeschlossen werden.
• Der AN hat sicherzustellen, dass sämtliche Rohrleitungen nicht durch Bauschutt, Gipse, Zemente, Farbreste, o.ä. verschmutzt und/ oder verstopft werden. Die Einleitung von Schmutzwasser ist verboten.
4. Nebenleistungen
• Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen
• Ausführung in kleinen Mengen, Teilbereichen und zeitlich getrennten Abschnitten, sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
• Sämtliche erforderlichen Gerüste zur Ausführung der Leistungen, auch über 2 m
• Durchführung und Dokumentation von Feuchtigkeitsmessungen in ausreichender Anzahl nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung
• Anschluss der Abdichtung an alle durchdringende Bauteile, wie Installationen, Schalter, Steckdosen, Einbaurahmen, Rinnen, Bodenkanälen, Bodentanks, usw.
• Die, falls erfoderlich, nachträgliche Anarbeitung an Aufzugsportale, Türen etc. wird nicht gesondert vergütet.
• Der AN hat die durch seine Leistungen anfallenden Schutte, nicht benötigte Bau- und Verpackungsmaterialien u.ä. laufend zu beseitigen. Der AN hat sicherzustellen, dass sämtliche Rohrleitungen weder durch Bauschutt, Gipse, Zemente, Farbreste, o.ä. verschmutzt und/ oder verstopft werden. Die Einleitung von Schmutzwasser ist verboten. Container für die Bauschuttentsorgung sind getrennt nach den Schuttarten zu kennzeichnen.
• Herstellen von Gehrungen an Fliesen- und Plattenkanten
• Herstellen von Schräganschnitten in der Fläche und an aufgehenden Bauteilen.
• Sämtliche Maßnahmen zur Herstellung von scharfkantigen und fluchtgenauen Abstellungen an Aussparungen, freien Rändern, etc.
• Dauerhaftes und wirksames Absperren der Arbeitsbereiche bis zur Begeh- bzw. Belastbarkeit, einschließlich der entsprechenden Beschilderung, incl. Unterhaltung / Wiederherstellung
• Anlegen eines leichten Oberflächengefälles im Bereich von Bodenabläufen und Ablaufrinnen
• Alle Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit, Zugluft, etc.
• Alle Maßnahmen zur fachgerechten Nachbehandlung durch vollflächige Abdeckungen, rutschsicher, mit geeignetem Material
• Die Leistung umfasst die Ausbildung sämtlicher Innen- und Außenecken bei Wandbelägen, sofern nicht als gesonderte Position aufgeführt (z.B. Sockelfliesen). Auch die Ausbildung von Leibungen bei Fenstern und Türen, sowie von Ablagen wird nicht gesondert vergütet und ist in die Hauptposition mit einzukalkulieren.
ZTV Fliesenarbeiten
03.01 Bauabschnitt 1
03.01
Bauabschnitt 1
03.02 Bauabschnitt 2
03.02
Bauabschnitt 2