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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag
Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und
Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung
und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen
Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art
der Abrechnung informieren konnte.
Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und
einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit
Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die
Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die
ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er
verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen
Leistung notwendig sind.
Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als
Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage
beizufügen.
Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des
AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen.
In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung
notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl.
eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie
Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen
Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen
Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung
selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen.
Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem
Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger
Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers.
Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten,
wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten.
Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt
werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung
und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang
der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der
die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb
einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter
Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die
Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten
handelt.
Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag
pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den
ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen
abgerechnet.
Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen,
auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung
des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für
Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit
führen.
Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile
sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu
liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet
wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt
der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den
Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität
dieser Materialien.
Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die
Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung
oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung,
hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den
Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich
anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal
innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke
bereitzustellen.
Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart.
Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur
Schlusszahlung vorbehalten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben
unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen
Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die
Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die
notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann
daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung
verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme.
Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme
durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein
Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle
Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine
Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf.
Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material
ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch
fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die
Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung
entstehen, aufzukommen.
Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so
ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu
ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte
Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten.
Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind.
Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist - in
Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der
Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B
geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des
Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur
Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die
Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn
nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann,
wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt,
soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar
ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5,5 Jahre.
Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen.
Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende
Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der
Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch
Nachunternehmern aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht
ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch
ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur
Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder
sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind.
Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein
Angebot gebunden.
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich
anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Anerkannt:
.............................................., den ....................
...........................................................................
Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von
ihm bevollmächtigte Person.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen:
- die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;- den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind;
Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten.
Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen
Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung
jeweils bei der Bauleitung zu melden.
Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren
unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen
den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende
Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht
auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der
Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort
durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen.
Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber
gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht
gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren
Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen,
dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme
vorgelegt werden können.
Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten.
Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte
Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur
Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden
dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner.
Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei
ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden
weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und
Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen
Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit
der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein
verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem
Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen.
Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten, hat
der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen
solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten
Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit
Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche
Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor.
Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim
AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen,
soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach
Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten
sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung
dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden
Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem
anderen Baubeteiligten zu vertreten sind.
Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen
und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung.
Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und
sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG.
Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten
Personen zugänglich gemacht werden.
Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige
Bestandspläne und Revisionsunterlagen in Papierform sowie digital
(Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und
PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung
und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und
Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben
dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche
Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen
diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw.
veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind
unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den
gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen
Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu
veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer
AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen hat er rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der
Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen
so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder
Sachen ausgeschlossen ist.
Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung
hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung,
Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den
zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die
entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den
Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine
gesonderte Position im Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist.
Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten,
die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen
persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu
tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl
zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum
Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und
persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6.
Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste
und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er
diese eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und
Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG.
Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung.
Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2
Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das Gleiche gilt
für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher
Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige
Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf
eigene Kosten zu erwirken.
Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der
Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen
Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen
Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe
vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als
Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG
abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der
nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke
auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu
beschränken.
Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und
der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten
blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt).
Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner
Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte,
Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind
Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese
Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen
und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder
Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für
Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes
Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder
Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist
dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr
(insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der
Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln.
Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und
Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen
und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt
solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken
innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN.
Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer
Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche
Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen.
Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen,
wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die
Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung
und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im
Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen
durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen.
Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der
verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes
Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der
Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- € /
Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom
Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail
zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als
akzeptiert.
Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine
Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die
anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren,
dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der
zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als
erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten
Prüfanstalt vorgelegt wird.
Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten
nicht erfolgen dürfen.
Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden
Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und
Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten
technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für
unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies
einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen.
Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu
berücksichtigen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht
unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des
Auftragnehmers räumen lassen.
Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen,
spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich
gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht
nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu
beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu
vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten
nach billigem Ermessen berechtigt.
Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen.
Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu
erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen.
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich
anerkennt.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Anerkannt:
.............................................., den ....................
...........................................................................
Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Technische Vertragsbedingungen Lüftung Raumlufttechnische Anlagen
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN EN 1886
Lüftung von Gebäuden - Zentrale raumlufttechnische Geräte - Mechanische Eigenschaften und Messverfahren
DIN EN 13053
Lüftung von Gebäuden - Zentrale raumlufttechnische Geräte - Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten
DIN EN 13141-7
Lüftung von Gebäuden - Leistungsprüfungen von Bauteilen/Produkten für die Lüftung von Wohnungen - Teil 7: Leistungsprüfung von mechanischen Zuluft- und Ablufteinheiten (einschließlich Wärmerückgewinnung) für mechanische Lüftungsanlagen in Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus)
DIN EN 16573
Lüftung von Gebäuden - Leistungsprüfung von Bauteilen für Wohnbauten - Multifunktionale Zu-/Abluft-Lüftungseinheiten für Einzelwohnungen, einschließlich Wärmepumpen
DIN EN ISO 1461
Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
DIN EN ISO 5801
Ventilatoren - Leistungsmessung auf genormten Prüfständen
BG Bau Baustein-Merkheft
Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
(bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
RAL-GZ 595
Kulissenschalldämpfer für raumlufttechnische Geräte - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2298
Lüftungsanlagen im Brandschutzkonzept, Merkblatt für Planung, Ausführung und Betrieb
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 3501
Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU; Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wärmepumpen
DIN EN 12102-1
Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern - Bestimmung des Schallleistungspegels - Teil 1: Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen zur Raumbeheizung und -kühlung, Entfeuchter und Prozesskühler
DIN EN 12102-2
Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern - Bestimmung des Schallleistungspegels - Teil 2: Wärmepumpen-Wassererwärmer
DIN EN 16147
Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern - Prüfungen, Leistungsbemessung und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwarmwasser
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Für Verschleißteile, Filter und dergleichen ist dem Auftraggeber eine Aufstellung mit allen zur Nachbestellung erforderlichen technischen Angaben und Bezugsnachweis zu übergeben. Die Geräte müssen zum Filterwechsel gut zugänglich sein.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Die Schwingungsdämpfung von Aggregaten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Bei Montageunterbrechungen sind Rohr- und Kanalenden mit Schutzkappen zu versehen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Luftkanälen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
(Erläuterung: wählen Sie diese Klausel, dann löschen Sie folgende Klausel unter: Angaben zur Ausführung:
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.)
Für Richtungsänderungen sind grundsätzlich Formstücke zu verwenden; Flexrohre sind nur zulässig, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind.
Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Lüftungsinstallation.
Grundlage der Ausführung
Grundlage für die Ausführung der RLT-Installation sind hierfür alle relevanten DIN-, VDI- und VDE- Richtlinien.
Desweiteren alle Arbeitsblätter des VDMA, die UVV und Arbeitsstättenverordnung mit den dazu gehörigen Richtlinien.
Das Gebäude wird als ein KFW QNG KFN 40 Haus errichtet und erfüllt die Kriterien eines kfW-klimafreundlichen Neubaus mit QNG_Plus und einer DNGB Silber Zertifizierung. Dementsprechend sind die Energieeffizienzkriterien zu beachten.
Schallschutz
Der Schallschutz auf Grundlage der DIN 4109 unter Berücksichtigung der zulässigen Werte gemäß DIN 4109- Beiblatt 2 für einen erhöhten Schallschutz.
Der innere Schallschutz zwischen den Wohneinheiten erfolgt unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen nach der DIN 4109, Teil 5: 2020-08.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Befestigung von Luftkanälen und sonstigen Anlagenteilen nur an dafür geeigneten Bauwerken erfolgt. Sollten hierzu Unklarheiten bestehen, sind diese vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären.
Sämtliche Kanäle, Rohrleitungen, Armaturen, Aggregate, z.B. Ventilatoren, Kompressoren etc. sind körperschall- gedämmt zu installieren.
Sämtliche Befestigungen sind schallentkoppelt herzustellen, z.B. mit Dipa-Aufhängern Luftkanalbe- festiger bzw. Kanalhalter mit Schalldämmelement o. ä..
Der zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen darf die Maximalwerte gemäß DIN 4109/A2 nicht überschreiten:
Wohn- und Schlafräume max. 30 dB(A)
In der Betriebsstufe "Reduzierte Lüftung" darf der Anforderungswert gemäß Beiblatt 2 der DIN 4109 nicht überschritten werden (Wohn- und Schlafräume 25 dB(A).
Brandschutz am Arbeitsplatz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie in Bereichen mit erhöhter Brandlast sind bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug vom Auftragnehmer die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, so insbesondere das Stellen von erforderlichen Brandwachen sowie Nebenleistungen.
Brennbare Materialreste oder Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von der Baustelle zu schaffen.
Diese Leistungen sind in die EP einzurechnen.
Korrosionsschutz
Sämtliche nicht korrosionsgeschützten Bauteile sind vom Auftragnehmer allseitig mit einem Grund- und Deckanstrich in verschiedenen Farben als Rostschutz zu streichen.
Diese Leistung ist in die EP einzurechnen.
Einbaubedingungen
Einbauteile sind spannungsfrei zu montieren. Die Bedienelemente von Absperrarmaturen und sonstigen Einbauteilen z.B. Brandschutzklappen, sind handgerecht zu montieren.
Die Brandschutzklappen, Drosselorgane sind in ständig zugänglichen Räumen zu installieren und im Klartext zu beschildern. Das gilt nicht für wartungsfreie Deckenschotts gemäß DIN 18013 Teil 3.
Anschlüsse für Schwitzwasserableitungen sind unmittelbar an die hierfür vorgesehenen Ablaufstellen zu führen. Ein den Druckverhältnissen der Geräte angepaßter Verschluß ist zu berücksichtigen. Reinigungsdeckel sind in der erforderlichen Anzahl einzubauen.
Diese Leistungen sind in die EP einzurechnen.
Bei dem Einbau von Aggregaten ist auf gute Revisions- möglichkeit zu achten, das Aus- und Einbauen von Aggregaten für Wartungs- und Raparaturarbeiten muss gewährleistet sein.
Rohr- und Kanalenden sind nach erfolgter Verlegung/Installation gegen Staubeintrag zu schützen.
Luftgeschwindigkeiten
Die Anlagen sind so ausgelegt, dass die Luftgeschwindigkeiten im Raum entsprechend der DIN 1946 eingehalten werden. Im Zweifelsfall sind die Messungen mit ISI-Fühlern entsprechend der VDI 2079 durchzuführen.
Die Kanalgeschwindigkeit darf in Hauptkanälen 7 m/s, in Anschlusskanälen 4,5 m/s nicht überschreiten.
Muster und Probeausführungen
Der Auftraggeber behält sich vor zu verlangen, dass einzelne Leistungen vor der Ausführung oder Bestellung bemustert werden. Hierfür erfolgt keine besondere Vergütung.
Reinigung
Vor Montage sind alle Kanäle und Anlagenteile zu reinigen.
Beschilderung
In Abstimmung mit der Bauleitung sind Absperrorgane, Geräte, Aggregate und sonstige Einbauteile zu beschildern.
Die Schilder müssen alterungsbeständig und gut lesbar sein. Schaltschrankbezeichnungen müssen mit der allge- meinen Anlagenbeschilderung übereinstimmen.
Die Anordnung von Klebefolien als Medienfließrichtungs- kennzeichnung ist gemeinsam mit der Bauleitung festzu- legen.
Farbe von Schildern und Klebefolien nach Festlegung mit der örtlichen Bauleitung gemäß DIN 2403. Schilder graviert und mit Schraubbefestigung in Abstimmung mit den übrigen technischen Gewerken.
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vertragsbedingungen Lüftung
01 Ventilatore und Zubehör
01
Ventilatore und Zubehör
01.__.0001 Kleinraumventilator Kleinlüfter mit 2 Leistungsstufen ( 90/75 m3/h), codierbarem
Nachlauf- und Intervallbetrieb. Anlaufverzögerung
ca. 0, 45, 90 und 120 Sek., Nachlaufzeit auf ca. 6,
10, 15, 21 Min.einstellbar, der Intervallbetrieb ist
auf ca. 0, 8, 12 und 24 Std. einstellbar.
Die Elektronikfunktionen sind wahlweise auf die
hohe oder niedrige Leistungsstufe einstellbar.
Mit dem ausgezeichneten Design fügt sich MiniVent
M 1 überall - auch in anspruchsvoll gestaltete Räume -
harmonisch ein. Die geschlossene, formschöne Fassade vermeidet den Einblick in die schmutzige Ventilator-
öffnung vollständig. Serienmäßig mit dicht schließender
Rückluftsperrklappe ausgestattet.
Der Geräuschpegel liegt dank der neuen
ultraSilence Technologie bei 25 dB(A)
bei 75 m3/h Volumenstrom.
Universell einsetzbar für die Lüftung
von Bad, WC und anderen kleinen Räumen.
Fabrikat: Helios Ventilatoren
Typ: M1/100 N / C oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ / Techn. Werte:
01.__.0001
Kleinraumventilator
30,00
St
01.__.0002 Verschlußklappe Fabrikat Geba 100 oder gleichwertig
TÜV geprüft. Gemäß Bauteil-Regelliste C
des DIBt. Temperaturbeständigkeit 260°
C. Zum Einbau oder zur Nachrüstung in
Zu- und Abluftanlagen z. B. nach DIN
18017-3 bzw. Art DIN 18017-3 und DIN
1946-6. Verhindert Kaltrauchübertragung
bei Stillstand des Ventilators, bzw.
Verschluss von Absperrvorrichtungen.
Magnetverschluss sichert bei Winddruck
und Anlagenstillstand. Einbau in
Anschlussleitung des Ab- oder Zuluftventils
01.__.0002
Verschlußklappe
30,00
St
01.__.0003 Wandeinbausatz Wandeinbausatz WES 90
liefern und montieren:
Bestehend aus 2 ineinanderschiebbaren
Kunststoffrohren. Für UP-Einbau, von
260 bis 500 mm passend. Außenwand-
abschluß über Rahmen mit drei Lamellen
als selbsttätige Verschlußklappe oder
über Rahmen mit feststehendem Gitter-
einsatz. Alle Teile aus Kunststoff,
im Lieferumfang enthalten.
Fabrikat: Helios Ventilatoren
Typ: WES 90/100 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat/ Typ:
01.__.0003
Wandeinbausatz
3,00
St
01.__.0004 Rohventilator Radial Rohrventilator zur einfachen direkter Montage im
Rohrsystem.
Gehäuse aus verzinktem Stahlblech.
Runder Anschlussstutzen, Länge 25mm.
Freilaufendes Radiallaufrad aus Kunststoff, rückwärtsgekrümmt.
Auswuchtgüte G6.3, Motor komplett mit Laufrad in zwei Ebenen statisch und dynamisch gewuchtet nach DIN ISO 219
40-11.
Energiesparender, hocheffizienter EC- Außenläufermotor,
wartungsfrei, Kühlung durch Anordnung des Motors innerhalb des Luftstroms.
Motorschutz durch integrierte Motorelektronik.Integrierter Drehzahlsteller, der Ventilator ist mit einem Potentiometer (0-10V) ausgestattet, über das der Betriebspunkt direkt eingestellt werden kann.
Als Werkseinstellung ist das Potentiometer auf einen Wert zwischen 6-10V eingestellt.
Geräuscharme Kugellager mit Langzeitschmierung.
Klemmkasten am Gehäuse, IP44.
Montagekonsolen im Lieferumfang enthalten.
Aufstellung im Innen- und Außenbereich sowie Feuchträum
en möglich.
Dichtheitsklasse C nach EN 12237:2003.
Installation in jeder Einbaulage.
Technische Daten
Nenndaten
Nennspannung: 230V
Frequenz: 50,60Hz
Phasen: 1~
Leistungsaufnahme: 171W
Eingangsleistung kW: 0.171kW
Strom: 1.246A
Drehzahl: 2413rpm
Volumenstrom: max. 1415m³/h
Max. Fördermitteltemperatur: max. 40°C
Max. Fördermitteltemperatur bei Drehzahlsteuerung: 40°C
Motor, Leistung: M
Schalldaten
Schalldruckpegel in 3m (20m² Sabin): 46dB(A)
Schutzklasse / Klassifizierung
Schutzklasse, Motor: IP44
Isolationsklasse: B
Daten gemäß ErP-Richtlinie
ErP ready: ErP 2016,ErP 2018
Abmessungen und Gewichte
Kanalabmessungen, rund, Einlass: 315mm
Kanalabmessungen, rund, Auslass: 315mm
Gewicht: 6.2kg
Sonstiges
Kanalanschlussart: Rund
Motortyp: EC
Hersteller: Systemair
Typ: K 315M EC Rohrvent. Metall
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0004
Rohventilator
1,00
St
01.__.0005 Revisionsschalter Revisions-, NOT-AUS-Schalter (gelb/rot) aus UV- und wit
terungsbeständigem Kunststoff,
inkl. Montagewinkel und Kabel (5x 1,5mm²).
Bei Verwendung bei einphasigen Motoren: Motorschutz (Th
ermokontakt, Kaltleiter) ausgeführt.
Bei Verwendung bei dreiphasigen Motoren: Motorschutz (T
hermokontakt, Kaltleiter) nicht ausgeführt.
Ein-Aus-Schalter, 90° Schaltwinkel, Beschriftung O OFF
- I ON
Vorhängeschlosssperre für 3 Vorhängeschlösser, abschlie
ßbar in O-Stellung
Technische Daten
Nenndaten
Nennspannung: 400V
max. Strom: 16A
Schutzklasse / Klassifizierung
Schutzart: IP66
Temperaturbereich; Umgebung und Kanal
max. Leistung: (AC23) 7,5
Leiterquerschnitt, Draht oder Litze: 1 bis 4mm²
Leiterquerschnitt, Litze mit Hülse: 1 bis 2,5mm²
Produktart: Schalter
Abmessungen und Gewichte
Gewicht: 0,665kg
Sonstiges
Kontakt: 5NO + 1NC
Hersteller: Systemair
Typ: REV-5POL/05-7,5kW R/Y
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0005
Revisionsschalter
1,00
St
01.__.0006 Drehzahlsteller Potentiometer mit 5 Stufen zur Ansteuerung von Drehzahl
stellern und EC-Ventilatoren.
Das Potenziometer wird mit einer 10 V DC Spannung versorgt und gibt abhängig von der Schalterstellung eine Steuerspannung aus.
Die eingebaute LED kann zur Betriebs- oder Statusanzeige verwendet werden.
Ein direktes Umschalten von Stufe "0" auf Stufe "5" bzw. von Stufe "5" auf Stufe "0" ist nicht möglich!
Technische Daten
Nenndaten
Nennspannung: 10V
Schutzklasse / Klassifizierung
Schutzart: IP54
Regler und Sensoren
Zulässiger Bereich rel. Feuchte, ohne Kondensation:
0 bis 85%RH
Temperaturbereich; Umgebung und Kanal
Zulässige Umgebungstemperatur: max. 70°C
Abmessungen und Gewichte
Gewicht: 0,4kg
Hersteller: Systemair
Typ: Drehzahlsteller S-5EC-2, 0-10V
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0006
Drehzahlsteller
1,00
St
01.__.0007 Anschlussstutzen Flexibler Stutzen hergestellt aus verzinktem
Stahlblech mit neoprenbeschichtetem Gewebe.
Temperaturbeständig bis 70°C.
Auch in Ex-Ausführung lieferbar.
Technische Daten
Abmessungen und Gewichte
Gewicht: 2,4kg
Hersteller: Systemair o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0007
Anschlussstutzen
2,00
St
01.__.0008 Verschlussklappe Selbsttätige Verschlussklappe, rund, aus verzinktem
Stahlblech. Klappenflügel aus seewasserbeständigem
Aluminium.
Technische Daten
Abmessungen und Gewichte
Kanalabmessungen, rund, Einlass: 406mm
Gewicht: 4,4kg
Hersteller: Systemair
Typ: VKS 315-500 Verschlussklappe
o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0008
Verschlussklappe
1,00
St
01.__.0009 Filterkassette Filterkassette FGR ausgestattet mit einer Stadard-Vlies
filtermatte Coarse 50%.
Gehäuse hergestellt aus verzinktem Stahlblech.
Abnehmbarer Deckel mit Schnappverschlüssen.
Rohranschlüsse mit Gummilippendichtung.
Ersatzfilter als Zubehör erhältlich.
Einsetzbar als Zuluftfilter für Industrie- und Werkhallen,
als Vorfilter für Lüftungsgeräte oder als Abluftfilter für Wäschetrockner.
Empfohlener Enddruckverlust 170 Pa.
Technische Daten
Abmessungen und Gewichte
Kanalabmessungen, rund, Einlass: 315mm
Kanalabmessungen, rund, Auslass: 315mm
Höhe: 345mm
Länge: 239mm
Breite: 350mm
Gewicht: 2.7kg
Sonstiges
Kanalanschlussart: Rund
Hersteller: Systemair
Typ: FGR 315 Filterkassette
Artikelnummer: #1818
o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0009
Filterkassette
1,00
St
02 Luftleitungssystem und Zubehör
02
Luftleitungssystem und Zubehör
02.__.0001 Luftkanal, Grade aus verzinktem Stahlblech mit rechteckigem Querschnitt, luftdicht und verwin- dun
gsfrei hergestellt, Druckstufe 2 und Dichtheits- klasse
2 entsprechend DIN 24194 Teil 2, Blechstärke mind. nac
h DIN 24 190, mit entsprechend dem Kanalquerschnitt dim
ensionierten Flanschen und Gegenflanschen, SBM-Profilen
.
02.__.0001
Luftkanal, Grade aus verzinktem Stahlblech
5,00
m2
02.__.0002 Luftkanalformstücke aus verzinktem Stahlblech wie zuvor beschrieben jedoch mit rechteckigem Querschnitt,
wie Bögen, Abzweige, Übergänge, Etagen, Hosenstücke etc.
02.__.0002
Luftkanalformstücke aus verzinktem Stahlblech
5,00
m2
Flexibles Lüftungsrohr, bestehend aus 3-lagig Flexibles Lüftungsrohr, bestehend aus 3-lagig
gewickeltem und verrilltem Aluminiumband
ohne Papierzwischenlage, nach DIN 24146 Teil 1
nicht brennbar, gem. DIN 4102
einschl. aller Halterungs- und Dichtungsmaterialien, ko
mpl. liefern und betriebsfertig montieren.
Flexibles Lüftungsrohr, bestehend aus 3-lagig
02.__.0003 Flexibles Lüftungsrohr DN 100 als Anbind Flexibles Lüftungsrohr,
wie vor beschrieben, jedoch
als Anschlussleitung Einzellänge max. 1,0m
Nennweite DN 100
02.__.0003
Flexibles Lüftungsrohr DN 100 als Anbind
30,00
lfdm
Luftkanal mit rundem Querschnitt Luftkanal mit rundem Querschnitt liefern und montieren
aus sendzimirverzinktem Bandblech als Wickelfalzrohr nach DIN 24145 mit entsprechen den Wanddicken, druckdicht
bis 1500 Pa hergestellt.
Inkl. Verbindung der Rohre und Formstücke mittels Steckverbindungen, mit werkseitig fest montierter Doppellipp
en-
dichtung, Dichtheitsklasse D (EN 12237) aus alterungsbe
ständigem EPDM-Gummi temperaturbeständig von -30 bis +100°C, herzustellen und zusätzlich durch Niete
oder Schrauben zu sichern.
Die nachfolgend aufgeführten Ausführungen zielen darauf
ab, eine den hygienischen Empfehlungen der VDI 6022 entsprechende, sowie energetisch optimierte RLT-Anlage nach DIN EN 13779 zu erstellen. Die weitergehenden detaillierten Anforderungen dieser beiden Normen sind zu beachten.
Dazu sind die aufgeführten Luftleitungskomponenten zu r
einigen. Die Reinigung ist vor Inbetriebnahme nachzuweisen.
Entsprechender Schutz der Bauteile gegen Verunreinigung
en bei Baustellenlagerung und mit fortschreitender Montage durch Verschließen der Öffnungen ist notwendig.
Von den verwendeten Materialien dürfen keine Emissionen
gesundheitsgefährdender Stoffe ausgehen und diese dürfen keine Nährböden für Mikroorganismen bieten.
Die Oberflächen, insbesondere der Schalldämpfer, sind abriebfest auszuführen. Die Materialeignung ist durch entsprechende Untersuchungsergebnisse oder Zertifizierung
en zu belegen.
Die Luftdichtheit des montierten Systems muss der Dichtheitsklasse C nach DIN EN 12237 bzw. DIN EN 13779 entsprechen und ist durch eine Abnahmemessung nach DIN EN 12599 nachzuweisen. Der Nachweis ist an Teilabschnitten in Anwesenheit der Bauleitung vorzunehmen, solange das Luftleitungssystem zugänglich ist.
Fabrikat : Rokaflex
Typ: Safe
o. glw.
Luftkanal mit rundem Querschnitt
02.__.0004 Wickelfalzrohr D 315 Leistung wie vorab beschrieben, jedoch D 315
02.__.0004
Wickelfalzrohr D 315
18,00
lfdm
02.__.0005 Formstücke in D 315
liefern und montieren: Zuschlag für Formstücke DN 80-200, als prozentualer
Zuschlag auf die vorgenannte Rohrposition
Zuschlag: 25 %
Fabrikat der Planung:
Fabrikat: LINDAB
Produkt: SAFE
o. glw.
wie vor, jedoch gleichwertiges Fabrikat des Bieters
Hersteller / Typ:
....................................................
(abweichende Leistungs- und Materialdaten sind separat
zu erläutern)
02.__.0005
Formstücke in D 315
liefern und montieren:
1,00
St
02.__.0006 Zulage für Verzug der Steigeleitung Verzug der Steigeleitung DN 200 einschließlich aller
Bögen und Verbindungsteile bei einem Schachtversprung
bis 200 cm komplett liefern und fachgerecht herstellen.
02.__.0006
Zulage für Verzug der Steigeleitung
4,00
St
02.__.0007 Dachdurchführung für DDF 125 liefern und dem Dachdecker übergeben:
für Luftein- und -auslaß bzw. zum Anschluß
von Lüftungsrohren mit Nenndurch-
messer. Durch großflächige, umlaufende
Walzblei-Verwahrung problemlos an alle
Ziegelarten und -Formen auf Satteldach
anpaßbar. Trägerplatte für Befestigung
und restliche Teile aus verzinktem
Stahlblech. Haube schiefergrau lackiert.
Fabrikat: Helios Ventilatoren o. glw.
02.__.0007
Dachdurchführung für DDF 125
7,00
St
02.__.0008 Dachdurchführung Dachdurchführung für DDF 160
liefern und dem Dachdecker übergeben:
für Luftein- und -auslaß bzw. zum Anschluß
von Lüftungsrohren mit Nenndurch-
messer. Durch großflächige, umlaufende
Walzblei-Verwahrung problemlos an alle
Ziegelarten und -Formen auf Satteldach
anpaßbar. Trägerplatte für Befestigung
und restliche Teile aus verzinktem
Stahlblech. Haube schiefergrau lackiert.
Fabrikat: Helios Ventilatoren
02.__.0008
Dachdurchführung
5,00
St
02.__.0009 Dachdurchführung für DDF 200 Dachdurchführung für DDF 200
liefern und dem Dachdecker übergeben:
für Luftein- und -auslaß bzw. zum Anschluß
von Lüftungsrohren mit Nenndurch-
messer. Durch großflächige, umlaufende
Walzblei-Verwahrung problemlos an alle
Ziegelarten und -Formen auf Satteldach
anpaßbar. Trägerplatte für Befestigung
und restliche Teile aus verzinktem
Stahlblech. Haube schiefergrau lackiert.
Fabrikat: Helios Ventilatoren
02.__.0009
Dachdurchführung für DDF 200
2,00
St
02.__.0010 Enddeckel DN 125 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN125
02.__.0010
Enddeckel DN 125
7,00
St
02.__.0011 Enddeckel DN 160 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN160´
02.__.0011
Enddeckel DN 160
5,00
St
02.__.0012 Enddeckel DN 200 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN200
02.__.0012
Enddeckel DN 200
2,00
St
02.__.0013 Enddeckel DN 315 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN315
02.__.0013
Enddeckel DN 315
2,00
St
02.__.0014 Reinigungsverschluss K-90 DN 125 Brandschutz Revisionsabsperrvorrichtung
zum Einbau in Geschossdecken und Schachtwänden
von Lüftungsanlagen n. DIN 18017-3
Zulassungs-Nr.: 41.3-683
Feuerwiderstandsklasse K90-18017
- Wartungsfreie K-90 Reinigungsöffnung
- Ausführung nach DIN 18017-3
- thermische Schließeinrichtung.
- einschl. Befestigungsmaterial
- einschl. Beschilderung
02.__.0014
Reinigungsverschluss K-90 DN 125
7,00
St
02.__.0015 Reinigungsverschluss K-90 DN 160 Brandschutz Revisionsabsperrvorrichtung
wie vor beschrieben, jedoch ür Steigeleitung DN 160
02.__.0015
Reinigungsverschluss K-90 DN 160
5,00
St
02.__.0016 Reinigungsverschluss K-90 DN 200 Brandschutz Revisionsabsperrvorrichtung
wie vor beschrieben, jedoch für Steigeleitung DN 200
02.__.0016
Reinigungsverschluss K-90 DN 200
2,00
St
03 Lufttechnische Einbauteile
03
Lufttechnische Einbauteile
Brandschutzklappen in quadratischer oder rechteckiger B Brandschutzklappen in quadratischer oder rechteckiger Bauform mit zwei Revisionsöffnungen Ø110 mm.
Zum Absperren von Luftleitungen zwischen zwei Brandabschnitten. Brandschutztechnisch geprüft nach EN 1366-2 m
it CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung.
Die funktionsfertige Einheit enthält ein feuerbeständig
es Klappenblatt und eine Auslöseeinrichtung.
Geeignet zum Nasseinbau in massiven Wänden und Decken und in Kombination mit Holzbalkendecken und Moduldecken
(System Cadolto), in nichttragenden Massivwänden mit gleitendem Deckenanschluss. Nass- und Trockeneinbau in Leichtbauwände, Brandwände, Sicherheitstrennwände und Strahlenschutzwände mit Metallständer sowie Holzständerwände und Holzfachwerkwände mit beidseitiger Beplankung.
Zum Trockeneinbau für Schachtwände in Leichtbauweise mit und ohne Metallständer sowie direkt an, vor und entfernt von Massivwänden und entfernt von Massivdecken.
Mit gleitendem Deckenanschluss in Leichtbauwänden mit Metallständer und geeignet zum Trockeneinbau mit Weichschott in massiven Wänden und Decken, Leichtbauwände, Bra
ndwände, Sicherheitstrennwände und Strahlenschutzwände
mit Metallständer sowie Holzständerwände und Holzfachwerkwände mit beidseitiger Beplankung.
Gehäuselängen 375 mm oder 500 mm zum direkten Anschluss
an Luftleitungen aus nicht brennbaren oder brennbaren
Baustoffen.
Thermische oder thermoelektrische Auslösung für 72 °C oder 95 °C (Warmluftheizungen) Auslösetemperatur.
Ausführungen mit Federrücklaufantrieb zum Öffnen und Schließen der Brandschutzklappe, auch bei laufender Lüftungsanlage, unabhängig von der Nenngröße, beispielsweise
zur Funktionsprüfung.
VARIANTE I:
Explosionsgeschützte Ausführungen für die Zonen 1, 2, 2
1 und 22 mit Endschalter oder mit Federrücklaufantrieb.
VARIANTE II:
Ausführung als Überströmöffnung in Verbindung mit der a
llgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mit Rauchauslöse
einrichtung, Federrücklaufantrieb und beidseitigen Schutzgittern.
VARIANTE III:
Ausführung zum Einbau in Leichtbauwände mit Einbausätzen
für gleitenden Deckenanschluss und flex. Anschlussstutzen beidseitig.
BESONDERE MERKMALE
- Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung
- Klassifizierung nach EN 13501-3, bis EI 180
(ve, ho, - , i harr; o) S
- Zulassung für das Brandverhalten
- Entspricht der europäischen Produktnorm EN 15650
- Brandschutztechnisch geprüft nach EN 1366-2
- Hygienische Anforderung nach VDI 6022 Blatt 1
(07/2011), VDI 3803 (02/2010), DIN 1946 Teil 4
(12/2008) und EN 13779 (09/ 2007) nachgewiesen
- Korrosionsschutz nach EN 15650 in Verbindung mit
EN 60068-2-52 nachgewiesen
- Leckluftstrom bei geschlossenem Klappenblatt nach
EN 1751, Klasse 2
- Gehäuse-Leckluftstrom nach EN 1751, Klasse C; (B +
H)
= 700, Klasse B
- Geringe Druckdifferenzen und Schallleistungspegel
- Beliebige Luftrichtung
OPTIONEN:
- Klappenachsen und Antriebsgestänge aus Edelstahl
- Gleitlager aus Messing bzw. Edelstahl
- Dichtungen aus Polyurethan bzw. Elasto
Fabrikat: TROX
Typ: FK2-EU-1-7-ODA/DE/x00xx00x500/Z43
oder gleichwertig
Brandschutzklappen in quadratischer oder rechteckiger B
03.__.0001 Ü-Brandschutzklappen Trox FK2-EU 300*400 wie vor beschrieben, als Überströmbrandschutzklappe mit
Rauchmelder einschl. Federrücklaufantrieb
BxH = 450 x 400 mm
03.__.0001
Ü-Brandschutzklappen Trox FK2-EU 300*400
1,00
St
Wetterschutzgitter Wetterschutzgitter
Wetterschutzgitter in rechteckiger Bauform zum Schutz vor direkt eindringendem Regen sowie Laub und Vögeln durch Außenluft- und Fortluftöffnungen.
Einbaufertige Komponente, bestehend aus Frontrahmen, regenabweisend und strömungsgünstig geformten Lamellen und rückseitigem Vogelschutzgitter
Besondere Merkmale
- Freier Querschnitt ca. 60 %,
mit optionalem Insektenschutzgitter ca. 45 %
- Silikonfrei gefertigt
Materialien und Oberflächen
- Frontrahmen, Trennsteg und Lamellen aus profilierte
m,
verzinktem Stahlblech
- Welldrahtgitter aus verzinktem Stahl
- P1: Pulverbeschichtet, Farbton nach RAL Classic
nach Wahl des Bauherrn
Technische Daten
- Nenngrößen: 200 × 165 - 2400 × 1650/ 1600 × 2310 mm
- Breitengeteilte Ausführung: Bis 4900 mm
- Höhengeteilte Ausführung: Bis 4720 mm
- Gitterband (WG-B-AL): Höhe 165 - 1980 mm
- Volumenstrombereich (ungeteilte Ausführung):
Bei 2,5 m/s 40 - 13350 l/s oder 144 - 48660 m³/h
- Gesamtdruckdifferenz Fortluft: Bei 2,5 m/s 30 Pa
- Gesamtdruckdifferenz Außenluft: Bei 2,5 m/s 35 Pa
- einschl. Einbaurahmen
Fabrikat TROX
Typ: WG / xx/ ER / P1
oder gleichwertig
Wetterschutzgitter
03.__.0002 Wetterschutzgitter 400*330
liefern und montieren: Wetterschutzgitter, pulverbeschichtet,wie vor beschrieben,
03.__.0002
Wetterschutzgitter 400*330
liefern und montieren:
1,00
St
Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech
in rechteckiger Bauform für Zuluft und Abluft.
Schräg auslaufender Frontrahmen mit Innenfase.
Für den Einbau in runde Luftleitungen. Einbaufertige Ko
mponente, bestehend aus Frontrahmen und einzeln verstel
lbaren, senkrechten Lamellen. Warzenlochung zur Befesti
gung auf der Einbaufläche. Schallleistungspegel des Str
ömungsgeräusches gemessen nach EN ISO 5135.
BESONDERE MERKMALE
- Einzeln verstellbare Lamellen
MATERIALIEN UND OBERFLÄCHEN OPTIONEN
- Frontrahmen und Lamellen aus verzinktem Stahlblech
- P1: Frontrahmen und Lamellen pulverbeschichtet, Fa
rbton
nach RAL Classic
AUSFÜHRUNG:
einschl. zweiten horizontalen Lamellensatz, separat ein
stellbar
Oberfläche: pulverbeschichtet, RAL-Farbton n. Wahl de
s
Bauherrn
Einschließlich Erstellen des Kanalausschnittes , entgra
ten säubern der Schnittkanten
Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech
03.__.0003 Rohrgitter für Zu- und Abluft, 625 x 125 Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech
für Rohreinbau wie vor beschrieben, jedoch
für Zu- oder Abluft in 625*125
03.__.0003
Rohrgitter für Zu- und Abluft, 625 x 125
4,00
St
03.__.0004 Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN125 Wartungsfreies Deckenschott K90 zum Einbau in, auf oder
unter Geschossdecken, Prüfzulassung für Lüftungsanlagen
ohne Wärmerückgewinnung nach DIN 18017-3 einschließlic
h
- Befestigungsmaterial und
- Beschilderung
Fabrikat: geba
Typ: AVR
Größe: DN 125
Die Vermörtelung erfolgt durch den Hochbau.
03.__.0004
Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN125
12,00
St
03.__.0005 Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN160 Wartungsfreies Deckenschott, komplett wie vorab
beschrieben, jedoch
Größe: DN 160
03.__.0005
Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN160
16,00
St
03.__.0006 Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN200 Wartungsfreies Deckenschott, komplett wie vorab
beschrieben, jedoch
Größe: DN 200
03.__.0006
Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN200
14,00
St
03.__.0007 Rohrschalldämpfer D125 Rohrschalldämpfer
Starre Ausführung mit Endkappen aus verzinktem Stahlble
ch und Doppellippengummidichtung.
Innenrohr aus verzinktem Stahllochblech, Außenrohr aus
verzinkten Stahl.
Schallschutzpackung ZZ mm aus Glasfasermatte mit Glasvl
ies, abriebfest und nicht brennbar gemäß DIN 4102 Kl A1
.
Nicht für Außenmontage geeignet
Kann mit Staubsauger, Nylonbürste oder feuchtem Tuch ge
reinigt werden.
Länge 900 mm
Größe DN 125
Packung: 50 mm
Hersteller / Typ: Rokaflex-Zahn
oder gleichwertig
03.__.0007
Rohrschalldämpfer D125
7,00
St
03.__.0008 Rohrschalldämpfer D160 wie zuvor beschrieben, jedoch
Länge 900 mm
Größe DN 160
Packung: 50 mm
Hersteller / Typ: Rokaflex-Zahn
03.__.0008
Rohrschalldämpfer D160
9,00
St
03.__.0009 Rohrschalldämpfer D200 wie zuvor beschrieben, jedoch
Länge 900 mm
Größe DN 200
Packung: 50 mm
Hersteller / Typ: Rokaflex-Zahn
03.__.0009
Rohrschalldämpfer D200
14,00
St
03.__.0010 Kulissenschalldämpfer 500*400 BL1500 SKE Schalldämpfer mit eingebauten SE Kulissen zur effektiven Minderung von Ventilator und Strömungsgeräuschen
in raumlufttechnischen Anlagen. Integrierte Kulissen in
der Ausführung als SE-B Breitband-Kulisse mit Resonanz- und Absorptionselementen zur optimalen Schalldämpfung
eines breiten Frequenzspektrums, insbesondere im niedrigen und mittleren Frequenzbereich, Kulissendicken 100,
150, 170, 185, 200, 215, 230 mm.
Unterschiedliche Kulissendicken für optimale Spaltweite
n zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen niedrigem Druckverlust und hoher Einfügungsdämpfung
. Strömungsgünstige An- und Abströmprofile für eine optimierte Luftströmung, niedrige Druckverluste und hohe Energieeffizienz. Kulissen bestehend aus einem verzinkten Stahlrahmen und wirksamem Absorptionsmaterial aus biolöslicher Mineralwolle mit einer Kaschierung aus hochfester, feuchtigkeitsabweisender Glasseide zum Schutz vor
Abrieb bei Luftgeschwindigkeiten bis 20 m/s. Nichtbrennbar nach DIN 4102. Luftkanalgehäuse mit Profilrahmen aus verzinktem Stahlblech. Einfügungsdämpfung und Schallleistungspegel gemessen nach DIN EN 7235.
Zertifikat als Konformitätsnachweis der Hygieneanforder
ungen gemäß VDI 6022-1, VDI 3803-1, DIN 1946-4, DIN EN
16798-3, SWKI VA104-01, SWKI VA105-01, ÖNORM H6020 und
ÖNORM H6021.
Kulissendicke 100 mm
Kulissenanzahl 2 Stück
Gehäusebreite 500 mm
Gehäusehöhe 400 mm
Gehäuselänge 1500 mm
Rahmenprofil S20 (20mm hoch)
Ausführung mit zusätzlicher Lochblechabdeckung
Fabrikat WILDEBOER
Typ SKE-B
03.__.0010
Kulissenschalldämpfer 500*400 BL1500
1,00
St
04 Dämmung
04
Dämmung
04.__.0001 Isolierung gegen Kondensatbildung Isolierung der Abluft-Steigeleitungen im obersten
Geschoss auf 1m Länge zum Austritt in den Außenbereich
gegen Kondensatbildung mit alukaschierter
Mineralwolldämmung, Dämmstärke mind. 30mm stark,
dampfdiffussionsdicht angebracht, Stöße und Nähte mit
selbstklebendem Aluklebeband, mind. 100mm breit
verklebt.
04.__.0001
Isolierung gegen Kondensatbildung
14,00
m
04.__.0002 Dämmung synth. Kautschuk für Aussen- und Fortluftkanäle sowie Wickelfalzrohr, 19 mm in Schächten, abgeh. Decken und in Technikzentralen, aus flexiblem geschlossenzelligem Weichschaum auf Basis syntetischen Kautschuks in Plattenform mit geschlossenzelliger Materialstruktur. Je nach Dämmdicke ein- oder mehrlagig; vollflächig und fugendicht an die Kanäle b
zw. Rohre angeklebt, Schnittstellen und Stoßfugen nach
Vorschrift verklebt; im Gebäude, oberhalb 2 m Installationshöhe.
Ausführung umlaufend, einschl. Aussparungen und Zulagen, Aussparungen für Kanaleinbauten sind sauber und ohne
scharfe Kanten, mit einem entsprechenden Schutz, einzufassen.
Farbe: schwarz
Längs- und Rundstöße verkleben und zusätzlich mit Klebeband dauerhaft sichern. Das Material enthält keine asbesthaltigen Bestandteile und FCKW-Treibgase und ist schwerentflammbar nach DIN 4102- B1, Güteüberwachung nach DIN 18 200 für Wärmeleitfähigkeit, my-Wert und Baustoffklassifizierung.
Ausführung gemäß Verarbeitungsanweisungen des Herstellers.
Wärmeleitfähigkeit bei 0 Grd.C Mitteltemp. <= 0,036 W/(m.K)
my-Wert >= 7000
Temp.Einsatzbereich: -50 Grd.C bis +85 Grd.C
Dämmschichtdicke: 19 mm, Dämmung, einschl. Formstückanteil
Im Stoßbereich mit Blech geschützt.
04.__.0002
Dämmung synth. Kautschuk
5,00
m²
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0001 Fahrbare Gerüste für die Montage Gerüste, ggf. fahrbar für die Montage der Geräte, Einba
uteile, Kanäle und Rohrleitungen einschl. Transport, Au
fstellung und Abtransport nach Beendigung aller Arbeite
n. Einheitspreis ist für die Dauer der gesamten Demonta
ge- arbeiten anzugeben.
Raumhöhe bis ca. 4,00 m
05.__.0001
Fahrbare Gerüste für die Montage
E
P
1,00
psch
05.__.0002 Inbetriebnahme Inbetriebnahme
(inkl. Inbetriebsetzungsprotokoll),Einweisung und
Übergabe der Teilfläche mit Programmierung,
Prüfung aller Funktionen und Ansteuerungen.
Luftmengenmessung
05.__.0002
Inbetriebnahme
P
1,00
psch
05.__.0003 Werk- und Revisionsunterlagen
erstellen und liefern: - Bedienungs- und Wartungsunterlagen mit Checkliste nac
h VDMA, Wartungsintervalle, Allg. Wartungsvorschriften,
Kundendienstnachweis, Gerätedaten, Einbaukomponenten d
er RLT-Anlagen
- Zulassungsbescheide der Brandschutzklappen und aller
eingebauten Brandschotts
- Wartungsangebot
- Lieferantenverzeichnis
- Mess- und Abnahmeprotokolle
- Inbetriebnahmeprotokolle
- Protokolle der Volumenstrom- bzw. Leistungsmessung
- Abnahmebescheinigung des Sachverständigen zum Brandsc
hutzklappeneinbau
- Abnahmebescheinigung der Bauaufsichtsbehörde
- Fachabnahmeprotokoll
- Einweisungsbestätigung Bedienungspersonal
- Übergabeprotokoll Bauherr
- Zeichnungslisten / Planverzeichnisse
- Ersatzteillisten
- Revisionspläne, 1 x die gesamte Dokumentation als Dat
en auf Datenträger
05.__.0003
Werk- und Revisionsunterlagen
erstellen und liefern:
1,00
Psch
05.__.0004 Profilstahlkonstruktion
liefern und montieren: für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigungen, eins
chl. Befestigungsmaterial, mit einer kpl. Verzinkung al
ler Konstruktions- und Halteteile sowie dem statischem
Nachweis nach Erfordernis, einschl. dem kpl. Halterungs
- und Befestigungsmaterial, einschl. bohren der Befesti
gungslöcher, in Befestigungsuntergrund Beton, Mauerwerk
, etc., einschl. Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung.
05.__.0004
Profilstahlkonstruktion
liefern und montieren:
E
100,00
kg
05.__.0005 Begleitung der Sachverständigenabnahme vor Ort Begleitung der Sachverständigenabnahme vor Ort
durch Fachpersonal für die Prüfung der Lüftungsanlagen
und der gewerkeübergreifenden Systemprüfung.
Es werden dem Sachverständigen alle benötigten
Unterlagen spätestens 4 Wochen vor Abnahme zur
Verfügung gestellt.
Zur Abnahme werden Leitern und entsprechendes Werkzeug
gestellt.
Der AN fordert bei dem Bauherren/zuständige Bauleitung
den abnehmenden Sachverständigen bei Baubeginn ab.
Termine mit dem Sachverständigen werden von dem AN in
Verbindung mit dem gültigen Terminplan abgestimmt. Eine
Vorabstimmung mit dem Bauherren/zuständige Bauleitung
wird vorausgesetzt.
Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sind
umgehend zu beseitigen und Nachprüfungen bis zur
Übergabe von mängelfreien Protokollen zu veranlassen.
Zur Abnahme bzw. Übergabe an den AG sind mängelfreie
Protokolle vorzulegen.
05.__.0005
Begleitung der Sachverständigenabnahme vor Ort
P
1,00
psch
05.__.0006 Revisionsunterlagen Ausführung der Revisionsunterlagen 3-fach, jeweils in
beschrifteten Ordnern mit Inhaltsangabe und Aktentrenne
rn.
Inhalt entsprechend VOB sowie:
Fachunternehmererklärung
Sachverständigen-Abnahmeprotokolle soweit gefordert
behördliche Abnahmebescheinigungen soweit erforderlich
Entsorgungsnachweise soweit gefordert
Inbetriebnahme- und Meßprotokolle
Einweisungsprotokolle
Anlagen- und Funktionsbeschreibungen
Zusammenstellung der
wichtigsten technischen Daten
Fabrikatslisten mit
technischer Beschreibung aller
Anlagenkomponenten und
Bezugsnachweisen
Netzberechnungen, Nachweise zur
Auslegung und Einstellungen
Herstellerbescheinigungen, Garantienachweise
Prüfzeugnisse
Montage- und Inbetriebnahmeanleitungen
Sicherheitshinweise
Bedienungs- und
Instandhaltungsangaben
Wartungsanleitungen mit Angabe
der Wartungsintervalle
Revisionspläne (Schemen und Grundrisse)
Revisionspläne auf CD als CAD-Dateien
05.__.0006
Revisionsunterlagen
P
1,00
psch
05.__.0007 Einweisung des Bauherrn in alle Anlagen Einweisung des Bauherrn in alle Anlagen
mit Protokoll
05.__.0007
Einweisung des Bauherrn in alle Anlagen
P
1,00
psch
05.__.0008 Kernbohrungen anzeichnen Kernbohrungen einmessen und anzeichnen.
05.__.0008
Kernbohrungen anzeichnen
E
P
1,00
psch
05.__.0009 Montagestunde für Obermonteur für mögliche Nachweisarbeiten
05.__.0009
Montagestunde für Obermonteur
E
1,00
Stun
05.__.0010 Montagestunde für Monteur für mögliche Nachweisarbeiten
05.__.0010
Montagestunde für Monteur
E
1,00
Stun
05.__.0011 Montagestunde für Fachhelfer für mögliche Nachweisarbeiten
05.__.0011
Montagestunde für Fachhelfer
E
1,00
Stun
05.__.0012 Wartung (1 Jahr) Durchführung aller Wartungstätigkeiten zur Sicherstellung des Gewährleistungsanspruchs der Gesamtanlage.
Vorlage einer Wartungsliste unterteilt nach periodischen Tätigkeiten mit Angabe der
Zeitabstände und nach Bedarf durchzuführenden Tätigkeiten, gem. VDMA-Richtlinien,
Herstellerangaben und anerkannten
Regeln der Technik, Sicherstellen der Funktions-
und Leistungsfähigkeit, Vermeiden von Anlagenstillständen durch frühzeitiges Erkennen
sich anbahnender Schäden, Beseitigen von Schwachstellen, Kostenlose Störungsbehebung
mit 24 Stunden Notdiensteinsatz und Garantieaustausch, protokollarische Auflistung aller Wartungsergebnisse. Kosten für An- und Abfahrt und Auslösung sind in dieser Position enthalten.
Es sind die Kosten für 1 Jahr zu kalkulieren.
05.__.0012
Wartung (1 Jahr)
E
1,00
Psch