Lüftungsinstallation
Neubau 30-WE m. TG - Winsen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art der Abrechnung informieren konnte. Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen Leistung notwendig sind. Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage beizufügen. Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen. In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl. eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen. Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers. Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten, wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten. Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt. Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen. Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke bereitzustellen. Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart. Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur Schlusszahlung vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme. Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf. Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung entstehen, aufzukommen. Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten. Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist - in Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann, wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt, soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5,5 Jahre. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen. Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch Nachunternehmern aufzuerlegen. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind. Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von ihm bevollmächtigte Person. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen: - die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;- den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind; Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten. Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung jeweils bei der Bauleitung zu melden. Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen. Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf  den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten. Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner. Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen. Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten,  hat der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem anderen Baubeteiligten zu vertreten sind. Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige Bestandspläne und Revisionsunterlagen in Papierform sowie digital (Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen  hat er rechtzeitig hinzuweisen. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung, Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und  genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine gesonderte Position im  Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist. Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6. Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er diese eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG. Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung. Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das  Gleiche gilt für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu erwirken. Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu beschränken. Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt). Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr (insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln. Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN. Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen. Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken  unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen, wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen. Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- € / Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als akzeptiert. Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorgelegt wird. Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten nicht erfolgen dürfen. Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen. Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu berücksichtigen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen, spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten nach billigem Ermessen berechtigt. Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen. Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Technische Vertragsbedingungen Lüftung Raumlufttechnische Anlagen Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN EN 1886 Lüftung von Gebäuden - Zentrale raumlufttechnische Geräte - Mechanische Eigenschaften und Messverfahren DIN EN 13053 Lüftung von Gebäuden - Zentrale raumlufttechnische Geräte - Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten DIN EN 13141-7 Lüftung von Gebäuden - Leistungsprüfungen von Bauteilen/Produkten für die Lüftung von Wohnungen - Teil 7: Leistungsprüfung von mechanischen Zuluft- und Ablufteinheiten (einschließlich Wärmerückgewinnung) für mechanische Lüftungsanlagen in Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) DIN EN 16573 Lüftung von Gebäuden - Leistungsprüfung von Bauteilen für Wohnbauten - Multifunktionale Zu-/Abluft-Lüftungseinheiten für Einzelwohnungen, einschließlich Wärmepumpen DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme DIN EN ISO 5801 Ventilatoren - Leistungsmessung auf genormten Prüfständen BG Bau Baustein-Merkheft Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär) Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531) RAL-GZ 595 Kulissenschalldämpfer für raumlufttechnische Geräte - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2298 Lüftungsanlagen im Brandschutzkonzept, Merkblatt für Planung, Ausführung und Betrieb Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 3501 Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU; Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Wärmepumpen DIN EN 12102-1 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern - Bestimmung des Schallleistungspegels - Teil 1: Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen zur Raumbeheizung und -kühlung, Entfeuchter und Prozesskühler DIN EN 12102-2 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern - Bestimmung des Schallleistungspegels - Teil 2: Wärmepumpen-Wassererwärmer DIN EN 16147 Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern - Prüfungen, Leistungsbemessung und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwarmwasser Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Für Verschleißteile, Filter und dergleichen ist dem Auftraggeber eine Aufstellung mit allen zur Nachbestellung erforderlichen technischen Angaben und Bezugsnachweis zu übergeben. Die Geräte müssen zum Filterwechsel gut zugänglich sein. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Die Schwingungsdämpfung von Aggregaten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Bei Montageunterbrechungen sind Rohr- und Kanalenden mit Schutzkappen zu versehen. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Luftkanälen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. (Erläuterung: wählen Sie diese Klausel, dann löschen Sie folgende Klausel unter: Angaben zur Ausführung: Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.) Für Richtungsänderungen sind grundsätzlich Formstücke zu verwenden; Flexrohre sind nur zulässig, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind. Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Lüftungsinstallation. Grundlage der Ausführung Grundlage für die Ausführung der RLT-Installation sind hierfür alle relevanten DIN-, VDI- und VDE- Richtlinien. Desweiteren alle Arbeitsblätter des VDMA, die UVV und Arbeitsstättenverordnung mit den dazu gehörigen Richtlinien. Das Gebäude wird als ein KFW QNG KFN 40 Haus errichtet und erfüllt die Kriterien eines kfW-klimafreundlichen Neubaus mit QNG_Plus und einer DNGB Silber Zertifizierung. Dementsprechend sind die Energieeffizienzkriterien zu beachten. Schallschutz Der Schallschutz auf Grundlage der DIN 4109 unter Berücksichtigung der zulässigen Werte gemäß DIN 4109- Beiblatt 2 für einen erhöhten Schallschutz. Der innere Schallschutz zwischen den Wohneinheiten erfolgt unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen nach der DIN 4109, Teil 5: 2020-08. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Befestigung von Luftkanälen und sonstigen Anlagenteilen nur an dafür geeigneten Bauwerken erfolgt. Sollten hierzu Unklarheiten bestehen, sind diese vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären. Sämtliche Kanäle, Rohrleitungen, Armaturen, Aggregate, z.B. Ventilatoren, Kompressoren etc. sind körperschall- gedämmt zu installieren. Sämtliche Befestigungen sind schallentkoppelt herzustellen, z.B. mit Dipa-Aufhängern Luftkanalbe- festiger bzw. Kanalhalter mit  Schalldämmelement o. ä.. Der zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen darf die Maximalwerte gemäß DIN 4109/A2 nicht überschreiten: Wohn- und Schlafräume max. 30 dB(A) In der Betriebsstufe "Reduzierte Lüftung" darf der Anforderungswert gemäß Beiblatt 2 der DIN 4109 nicht überschritten werden (Wohn- und Schlafräume 25 dB(A). Brandschutz am Arbeitsplatz Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie in Bereichen mit erhöhter Brandlast sind bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug vom Auftragnehmer die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, so insbesondere das Stellen von erforderlichen Brandwachen sowie Nebenleistungen. Brennbare Materialreste oder Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von der Baustelle zu schaffen. Diese Leistungen sind in die EP einzurechnen. Korrosionsschutz Sämtliche nicht korrosionsgeschützten Bauteile sind vom Auftragnehmer allseitig mit einem Grund- und Deckanstrich in verschiedenen Farben als Rostschutz zu streichen. Diese Leistung ist in die EP einzurechnen. Einbaubedingungen Einbauteile sind spannungsfrei zu montieren. Die Bedienelemente von Absperrarmaturen und sonstigen Einbauteilen z.B. Brandschutzklappen, sind handgerecht zu montieren. Die Brandschutzklappen, Drosselorgane sind in ständig zugänglichen Räumen zu installieren und im Klartext zu beschildern. Das gilt nicht für wartungsfreie Deckenschotts gemäß DIN 18013 Teil 3. Anschlüsse für Schwitzwasserableitungen sind unmittelbar an die hierfür vorgesehenen Ablaufstellen zu führen. Ein den Druckverhältnissen der Geräte angepaßter Verschluß ist zu berücksichtigen. Reinigungsdeckel sind in der erforderlichen Anzahl einzubauen. Diese Leistungen sind in die EP einzurechnen. Bei dem Einbau von Aggregaten ist auf gute Revisions- möglichkeit zu achten, das Aus- und Einbauen von Aggregaten für Wartungs- und Raparaturarbeiten muss gewährleistet sein. Rohr- und Kanalenden sind nach erfolgter Verlegung/Installation gegen Staubeintrag zu schützen. Luftgeschwindigkeiten Die Anlagen sind so ausgelegt, dass die Luftgeschwindigkeiten im Raum entsprechend der DIN 1946 eingehalten werden. Im Zweifelsfall sind die Messungen mit ISI-Fühlern entsprechend der VDI 2079 durchzuführen. Die Kanalgeschwindigkeit darf in Hauptkanälen 7 m/s, in Anschlusskanälen 4,5 m/s nicht überschreiten. Muster und Probeausführungen Der Auftraggeber behält sich vor zu verlangen, dass einzelne Leistungen vor der Ausführung oder Bestellung bemustert werden. Hierfür erfolgt keine besondere Vergütung. Reinigung Vor Montage sind alle Kanäle und Anlagenteile zu reinigen. Beschilderung In Abstimmung mit der Bauleitung sind Absperrorgane, Geräte, Aggregate und sonstige Einbauteile zu beschildern. Die Schilder müssen alterungsbeständig und gut lesbar sein. Schaltschrankbezeichnungen müssen mit der allge- meinen Anlagenbeschilderung übereinstimmen. Die Anordnung von Klebefolien als Medienfließrichtungs- kennzeichnung ist gemeinsam mit der Bauleitung festzu-  legen. Farbe von Schildern und Klebefolien nach Festlegung mit der örtlichen Bauleitung gemäß DIN 2403. Schilder graviert und mit Schraubbefestigung in Abstimmung mit den übrigen technischen Gewerken. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vertragsbedingungen Lüftung
01 Ventilatore und Zubehör
01
Ventilatore und Zubehör
01.__.0001 Kleinraumventilator Kleinlüfter mit 2 Leistungsstufen ( 90/75 m3/h), codierbarem Nachlauf- und Intervallbetrieb. Anlaufverzögerung ca. 0, 45, 90 und 120 Sek., Nachlaufzeit auf ca. 6, 10, 15, 21 Min.einstellbar, der Intervallbetrieb ist auf ca. 0, 8, 12 und 24 Std. einstellbar. Die Elektronikfunktionen sind wahlweise auf die hohe oder niedrige Leistungsstufe einstellbar. Mit dem ausgezeichneten Design fügt sich MiniVent M 1 überall - auch in anspruchsvoll gestaltete Räume - harmonisch ein. Die geschlossene, formschöne Fassade vermeidet den Einblick in die schmutzige Ventilator- öffnung vollständig. Serienmäßig mit dicht schließender Rückluftsperrklappe ausgestattet. Der Geräuschpegel liegt dank der neuen ultraSilence Technologie bei 25 dB(A) bei 75 m3/h Volumenstrom. Universell einsetzbar für die Lüftung von Bad, WC und anderen kleinen Räumen. Fabrikat: Helios Ventilatoren Typ: M1/100 N / C oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat / Typ / Techn. Werte:
01.__.0001
Kleinraumventilator
30,00
St
01.__.0002 Verschlußklappe Fabrikat Geba 100 oder gleichwertig TÜV geprüft. Gemäß Bauteil-Regelliste C des DIBt. Temperaturbeständigkeit 260° C. Zum Einbau oder zur Nachrüstung in Zu- und Abluftanlagen z. B. nach DIN 18017-3 bzw. Art DIN 18017-3 und DIN 1946-6. Verhindert Kaltrauchübertragung bei Stillstand des Ventilators, bzw. Verschluss von Absperrvorrichtungen. Magnetverschluss sichert bei Winddruck und Anlagenstillstand. Einbau in Anschlussleitung des Ab- oder Zuluftventils
01.__.0002
Verschlußklappe
30,00
St
01.__.0003 Wandeinbausatz Wandeinbausatz WES 90 liefern und montieren: Bestehend aus 2 ineinanderschiebbaren Kunststoffrohren. Für UP-Einbau, von 260 bis 500 mm passend. Außenwand- abschluß über Rahmen mit drei Lamellen als selbsttätige Verschlußklappe oder über Rahmen mit feststehendem Gitter- einsatz. Alle Teile aus Kunststoff, im Lieferumfang enthalten. Fabrikat: Helios Ventilatoren Typ: WES 90/100 oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat/ Typ:
01.__.0003
Wandeinbausatz
3,00
St
01.__.0004 Rohventilator Radial Rohrventilator zur einfachen direkter Montage im Rohrsystem. Gehäuse aus verzinktem Stahlblech. Runder Anschlussstutzen, Länge 25mm. Freilaufendes Radiallaufrad aus Kunststoff, rückwärtsgekrümmt. Auswuchtgüte G6.3, Motor komplett mit Laufrad in zwei Ebenen statisch und dynamisch gewuchtet nach DIN ISO 219 40-11. Energiesparender, hocheffizienter EC- Außenläufermotor, wartungsfrei, Kühlung durch Anordnung des Motors innerhalb des Luftstroms. Motorschutz durch integrierte Motorelektronik.Integrierter Drehzahlsteller, der Ventilator ist mit einem Potentiometer (0-10V) ausgestattet, über das der Betriebspunkt direkt eingestellt werden kann. Als Werkseinstellung ist das Potentiometer auf einen Wert zwischen 6-10V eingestellt. Geräuscharme Kugellager mit Langzeitschmierung. Klemmkasten am Gehäuse, IP44. Montagekonsolen im Lieferumfang enthalten. Aufstellung im Innen- und Außenbereich sowie Feuchträum en möglich. Dichtheitsklasse C nach EN 12237:2003. Installation in jeder Einbaulage. Technische Daten Nenndaten Nennspannung: 230V Frequenz: 50,60Hz Phasen: 1~ Leistungsaufnahme: 171W Eingangsleistung kW: 0.171kW Strom: 1.246A Drehzahl: 2413rpm Volumenstrom: max. 1415m³/h Max. Fördermitteltemperatur: max. 40°C Max. Fördermitteltemperatur bei Drehzahlsteuerung: 40°C Motor, Leistung: M Schalldaten Schalldruckpegel in 3m (20m² Sabin): 46dB(A) Schutzklasse / Klassifizierung Schutzklasse, Motor: IP44 Isolationsklasse: B Daten gemäß ErP-Richtlinie ErP ready: ErP 2016,ErP 2018 Abmessungen und Gewichte Kanalabmessungen, rund, Einlass: 315mm Kanalabmessungen, rund, Auslass: 315mm Gewicht: 6.2kg Sonstiges Kanalanschlussart: Rund Motortyp: EC Hersteller: Systemair Typ: K 315M EC Rohrvent. Metall oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
01.__.0004
Rohventilator
1,00
St
01.__.0005 Revisionsschalter Revisions-, NOT-AUS-Schalter (gelb/rot) aus UV- und wit terungsbeständigem Kunststoff, inkl. Montagewinkel und Kabel (5x 1,5mm²). Bei Verwendung bei einphasigen Motoren: Motorschutz (Th ermokontakt, Kaltleiter) ausgeführt. Bei Verwendung bei dreiphasigen Motoren: Motorschutz (T hermokontakt, Kaltleiter) nicht ausgeführt. Ein-Aus-Schalter, 90° Schaltwinkel, Beschriftung O OFF - I ON Vorhängeschlosssperre für 3 Vorhängeschlösser, abschlie ßbar in O-Stellung Technische Daten Nenndaten Nennspannung: 400V max. Strom: 16A Schutzklasse / Klassifizierung Schutzart: IP66 Temperaturbereich; Umgebung und Kanal max. Leistung: (AC23) 7,5 Leiterquerschnitt, Draht oder Litze: 1 bis 4mm² Leiterquerschnitt, Litze mit Hülse: 1 bis 2,5mm² Produktart: Schalter Abmessungen und Gewichte Gewicht: 0,665kg Sonstiges Kontakt: 5NO + 1NC Hersteller: Systemair Typ: REV-5POL/05-7,5kW R/Y oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
01.__.0005
Revisionsschalter
1,00
St
01.__.0006 Drehzahlsteller Potentiometer mit 5 Stufen zur Ansteuerung von Drehzahl stellern und EC-Ventilatoren. Das Potenziometer wird mit einer 10 V DC Spannung versorgt und gibt abhängig von der Schalterstellung eine Steuerspannung aus. Die eingebaute LED kann zur Betriebs- oder Statusanzeige verwendet werden. Ein direktes Umschalten von Stufe "0" auf Stufe "5" bzw. von Stufe "5" auf Stufe "0" ist nicht möglich! Technische Daten Nenndaten Nennspannung: 10V Schutzklasse / Klassifizierung Schutzart: IP54 Regler und Sensoren Zulässiger Bereich rel. Feuchte, ohne Kondensation: 0 bis 85%RH Temperaturbereich; Umgebung und Kanal Zulässige Umgebungstemperatur: max. 70°C Abmessungen und Gewichte Gewicht: 0,4kg Hersteller: Systemair Typ: Drehzahlsteller S-5EC-2, 0-10V oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
01.__.0006
Drehzahlsteller
1,00
St
01.__.0007 Anschlussstutzen Flexibler Stutzen hergestellt aus verzinktem Stahlblech mit neoprenbeschichtetem Gewebe. Temperaturbeständig bis 70°C. Auch in Ex-Ausführung lieferbar. Technische Daten Abmessungen und Gewichte Gewicht: 2,4kg Hersteller: Systemair o. glw. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0007
Anschlussstutzen
2,00
St
01.__.0008 Verschlussklappe Selbsttätige Verschlussklappe, rund, aus verzinktem Stahlblech. Klappenflügel aus seewasserbeständigem Aluminium. Technische Daten Abmessungen und Gewichte Kanalabmessungen, rund, Einlass: 406mm Gewicht: 4,4kg Hersteller: Systemair Typ: VKS 315-500 Verschlussklappe o. glw. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0008
Verschlussklappe
1,00
St
01.__.0009 Filterkassette Filterkassette FGR ausgestattet mit einer Stadard-Vlies filtermatte Coarse 50%. Gehäuse hergestellt aus verzinktem Stahlblech. Abnehmbarer Deckel mit Schnappverschlüssen. Rohranschlüsse mit Gummilippendichtung. Ersatzfilter als Zubehör erhältlich. Einsetzbar als Zuluftfilter für Industrie- und Werkhallen, als Vorfilter für Lüftungsgeräte oder als Abluftfilter für Wäschetrockner. Empfohlener Enddruckverlust 170 Pa. Technische Daten Abmessungen und Gewichte Kanalabmessungen, rund, Einlass: 315mm Kanalabmessungen, rund, Auslass: 315mm Höhe: 345mm Länge: 239mm Breite: 350mm Gewicht: 2.7kg Sonstiges Kanalanschlussart: Rund Hersteller: Systemair Typ: FGR 315 Filterkassette Artikelnummer: #1818 o. glw. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0009
Filterkassette
1,00
St
02 Luftleitungssystem und Zubehör
02
Luftleitungssystem und Zubehör
02.__.0001 Luftkanal, Grade aus verzinktem Stahlblech mit rechteckigem Querschnitt, luftdicht und verwin- dun gsfrei hergestellt, Druckstufe 2 und Dichtheits- klasse 2 entsprechend DIN 24194 Teil 2, Blechstärke mind. nac h DIN 24 190, mit entsprechend dem Kanalquerschnitt dim ensionierten Flanschen und Gegenflanschen, SBM-Profilen .
02.__.0001
Luftkanal, Grade aus verzinktem Stahlblech
5,00
m2
02.__.0002 Luftkanalformstücke aus verzinktem Stahlblech wie zuvor beschrieben jedoch mit rechteckigem Querschnitt, wie Bögen, Abzweige, Übergänge, Etagen, Hosenstücke etc.
02.__.0002
Luftkanalformstücke aus verzinktem Stahlblech
5,00
m2
Flexibles Lüftungsrohr, bestehend aus 3-lagig Flexibles Lüftungsrohr, bestehend aus 3-lagig gewickeltem und verrilltem Aluminiumband ohne Papierzwischenlage, nach DIN 24146 Teil 1 nicht brennbar, gem. DIN 4102 einschl. aller Halterungs- und Dichtungsmaterialien, ko mpl. liefern und betriebsfertig montieren.
Flexibles Lüftungsrohr, bestehend aus 3-lagig
02.__.0003 Flexibles Lüftungsrohr DN 100 als Anbind Flexibles Lüftungsrohr, wie vor beschrieben, jedoch als Anschlussleitung Einzellänge max. 1,0m Nennweite DN 100
02.__.0003
Flexibles Lüftungsrohr DN 100 als Anbind
30,00
lfdm
Luftkanal mit rundem Querschnitt Luftkanal mit rundem Querschnitt liefern und montieren aus sendzimirverzinktem Bandblech als Wickelfalzrohr nach DIN 24145 mit entsprechen den Wanddicken, druckdicht bis 1500 Pa hergestellt. Inkl. Verbindung der Rohre und Formstücke mittels Steckverbindungen, mit werkseitig fest montierter Doppellipp en- dichtung, Dichtheitsklasse D (EN 12237) aus alterungsbe ständigem EPDM-Gummi temperaturbeständig von -30 bis +100°C, herzustellen und zusätzlich durch Niete oder Schrauben zu sichern. Die nachfolgend aufgeführten Ausführungen zielen darauf ab, eine den hygienischen Empfehlungen der VDI 6022 entsprechende, sowie energetisch optimierte RLT-Anlage nach DIN EN 13779 zu erstellen. Die weitergehenden detaillierten Anforderungen dieser beiden Normen sind zu beachten. Dazu sind die aufgeführten Luftleitungskomponenten zu r einigen. Die Reinigung ist vor Inbetriebnahme nachzuweisen. Entsprechender Schutz der Bauteile gegen Verunreinigung en bei Baustellenlagerung und mit fortschreitender Montage durch Verschließen der Öffnungen ist notwendig. Von den verwendeten Materialien dürfen keine Emissionen gesundheitsgefährdender Stoffe ausgehen und diese dürfen keine Nährböden für Mikroorganismen bieten. Die Oberflächen, insbesondere der Schalldämpfer, sind abriebfest auszuführen. Die Materialeignung ist durch entsprechende Untersuchungsergebnisse oder Zertifizierung en zu belegen. Die Luftdichtheit des montierten Systems muss der Dichtheitsklasse C nach DIN EN 12237 bzw. DIN EN 13779 entsprechen und ist durch eine Abnahmemessung nach DIN EN 12599 nachzuweisen. Der Nachweis ist an Teilabschnitten in Anwesenheit der Bauleitung vorzunehmen, solange das Luftleitungssystem zugänglich ist. Fabrikat :  Rokaflex Typ:    Safe o. glw.
Luftkanal mit rundem Querschnitt
02.__.0004 Wickelfalzrohr D 315 Leistung wie vorab beschrieben, jedoch D 315
02.__.0004
Wickelfalzrohr D 315
18,00
lfdm
02.__.0005 Formstücke in D 315 liefern und montieren: Zuschlag für Formstücke DN 80-200, als prozentualer Zuschlag auf die vorgenannte Rohrposition Zuschlag: 25 % Fabrikat der Planung: Fabrikat:    LINDAB Produkt:   SAFE o. glw. wie vor, jedoch gleichwertiges Fabrikat des Bieters Hersteller / Typ: .................................................... (abweichende Leistungs- und Materialdaten sind separat zu erläutern)
02.__.0005
Formstücke in D 315 liefern und montieren:
1,00
St
02.__.0006 Zulage für Verzug der Steigeleitung Verzug der Steigeleitung DN 200 einschließlich aller Bögen und Verbindungsteile bei einem Schachtversprung bis 200 cm komplett liefern und fachgerecht herstellen.
02.__.0006
Zulage für Verzug der Steigeleitung
4,00
St
02.__.0007 Dachdurchführung für DDF 125 liefern und dem Dachdecker übergeben: für Luftein- und -auslaß bzw. zum Anschluß von Lüftungsrohren mit Nenndurch- messer. Durch großflächige, umlaufende Walzblei-Verwahrung problemlos an alle Ziegelarten und -Formen auf Satteldach anpaßbar. Trägerplatte für Befestigung und restliche Teile aus verzinktem Stahlblech. Haube schiefergrau lackiert. Fabrikat: Helios Ventilatoren o. glw.
02.__.0007
Dachdurchführung für DDF 125
7,00
St
02.__.0008 Dachdurchführung Dachdurchführung für DDF 160 liefern und dem Dachdecker übergeben: für Luftein- und -auslaß bzw. zum Anschluß von Lüftungsrohren mit Nenndurch- messer. Durch großflächige, umlaufende Walzblei-Verwahrung problemlos an alle Ziegelarten und -Formen auf Satteldach anpaßbar. Trägerplatte für Befestigung und restliche Teile aus verzinktem Stahlblech. Haube schiefergrau lackiert. Fabrikat: Helios Ventilatoren
02.__.0008
Dachdurchführung
5,00
St
02.__.0009 Dachdurchführung für DDF 200 Dachdurchführung für DDF 200 liefern und dem Dachdecker übergeben: für Luftein- und -auslaß bzw. zum Anschluß von Lüftungsrohren mit Nenndurch- messer. Durch großflächige, umlaufende Walzblei-Verwahrung problemlos an alle Ziegelarten und -Formen auf Satteldach anpaßbar. Trägerplatte für Befestigung und restliche Teile aus verzinktem Stahlblech. Haube schiefergrau lackiert. Fabrikat: Helios Ventilatoren
02.__.0009
Dachdurchführung für DDF 200
2,00
St
02.__.0010 Enddeckel DN 125 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN125
02.__.0010
Enddeckel DN 125
7,00
St
02.__.0011 Enddeckel DN 160 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN160´
02.__.0011
Enddeckel DN 160
5,00
St
02.__.0012 Enddeckel DN 200 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN200
02.__.0012
Enddeckel DN 200
2,00
St
02.__.0013 Enddeckel DN 315 Leistung, wie vorab beschrieben, jedoch DN315
02.__.0013
Enddeckel DN 315
2,00
St
02.__.0014 Reinigungsverschluss K-90 DN 125 Brandschutz Revisionsabsperrvorrichtung zum Einbau in Geschossdecken und Schachtwänden von Lüftungsanlagen n. DIN 18017-3 Zulassungs-Nr.: 41.3-683 Feuerwiderstandsklasse K90-18017 -   Wartungsfreie K-90 Reinigungsöffnung -   Ausführung nach DIN 18017-3 -   thermische Schließeinrichtung. -   einschl. Befestigungsmaterial -   einschl. Beschilderung
02.__.0014
Reinigungsverschluss K-90 DN 125
7,00
St
02.__.0015 Reinigungsverschluss K-90 DN 160 Brandschutz Revisionsabsperrvorrichtung wie vor beschrieben, jedoch ür Steigeleitung DN 160
02.__.0015
Reinigungsverschluss K-90 DN 160
5,00
St
02.__.0016 Reinigungsverschluss K-90 DN 200 Brandschutz Revisionsabsperrvorrichtung wie vor beschrieben, jedoch für Steigeleitung DN 200
02.__.0016
Reinigungsverschluss K-90 DN 200
2,00
St
03 Lufttechnische Einbauteile
03
Lufttechnische Einbauteile
Brandschutzklappen in quadratischer oder rechteckiger B Brandschutzklappen in quadratischer oder rechteckiger Bauform mit zwei Revisionsöffnungen Ø110 mm. Zum Absperren von Luftleitungen zwischen zwei  Brandabschnitten. Brandschutztechnisch geprüft nach EN 1366-2 m it CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung. Die funktionsfertige Einheit enthält ein feuerbeständig es Klappenblatt und eine Auslöseeinrichtung. Geeignet zum Nasseinbau in massiven Wänden und Decken und in Kombination mit Holzbalkendecken und Moduldecken (System  Cadolto), in nichttragenden Massivwänden mit gleitendem Deckenanschluss. Nass- und Trockeneinbau in Leichtbauwände, Brandwände,  Sicherheitstrennwände und Strahlenschutzwände mit Metallständer sowie Holzständerwände und Holzfachwerkwände mit beidseitiger Beplankung. Zum Trockeneinbau für Schachtwände in Leichtbauweise mit und ohne Metallständer sowie direkt an, vor und entfernt von Massivwänden und entfernt von Massivdecken. Mit gleitendem Deckenanschluss in Leichtbauwänden mit Metallständer und geeignet zum Trockeneinbau mit Weichschott in massiven Wänden und Decken, Leichtbauwände, Bra ndwände, Sicherheitstrennwände und Strahlenschutzwände mit Metallständer sowie Holzständerwände und Holzfachwerkwände mit beidseitiger Beplankung. Gehäuselängen 375 mm oder 500 mm zum direkten Anschluss an Luftleitungen aus nicht brennbaren oder brennbaren Baustoffen. Thermische oder thermoelektrische Auslösung für 72 °C oder 95 °C (Warmluftheizungen) Auslösetemperatur. Ausführungen mit Federrücklaufantrieb zum Öffnen und Schließen der Brandschutzklappe, auch bei laufender Lüftungsanlage, unabhängig von der Nenngröße, beispielsweise zur Funktionsprüfung. VARIANTE I: Explosionsgeschützte Ausführungen für die Zonen 1, 2, 2 1 und 22 mit Endschalter oder mit Federrücklaufantrieb. VARIANTE II: Ausführung als Überströmöffnung in Verbindung mit der a llgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mit Rauchauslöse einrichtung, Federrücklaufantrieb und beidseitigen Schutzgittern. VARIANTE III: Ausführung zum Einbau in Leichtbauwände mit Einbausätzen für gleitenden Deckenanschluss und flex. Anschlussstutzen beidseitig. BESONDERE MERKMALE -   Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung -   Klassifizierung nach EN 13501-3, bis EI 180    (ve, ho, - , i harr; o) S -   Zulassung für das Brandverhalten -   Entspricht der europäischen Produktnorm EN 15650 -   Brandschutztechnisch geprüft nach EN 1366-2 -   Hygienische Anforderung nach VDI 6022 Blatt 1    (07/2011), VDI 3803 (02/2010), DIN 1946 Teil 4    (12/2008) und EN 13779 (09/ 2007) nachgewiesen -   Korrosionsschutz nach EN 15650 in Verbindung mit    EN 60068-2-52 nachgewiesen -   Leckluftstrom bei geschlossenem Klappenblatt nach    EN 1751, Klasse 2 -   Gehäuse-Leckluftstrom nach EN 1751, Klasse C; (B + H)     = 700, Klasse B -   Geringe Druckdifferenzen und Schallleistungspegel -   Beliebige Luftrichtung OPTIONEN: -   Klappenachsen und Antriebsgestänge aus Edelstahl -   Gleitlager aus Messing bzw. Edelstahl -   Dichtungen aus Polyurethan bzw. Elasto Fabrikat:    TROX Typ:    FK2-EU-1-7-ODA/DE/x00xx00x500/Z43 oder gleichwertig
Brandschutzklappen in quadratischer oder rechteckiger B
03.__.0001 Ü-Brandschutzklappen Trox FK2-EU 300*400 wie vor beschrieben, als Überströmbrandschutzklappe mit Rauchmelder einschl. Federrücklaufantrieb BxH = 450 x 400 mm
03.__.0001
Ü-Brandschutzklappen Trox FK2-EU 300*400
1,00
St
Wetterschutzgitter Wetterschutzgitter Wetterschutzgitter in rechteckiger Bauform zum Schutz vor direkt eindringendem Regen sowie Laub und Vögeln durch Außenluft- und Fortluftöffnungen. Einbaufertige Komponente, bestehend aus Frontrahmen, regenabweisend und strömungsgünstig geformten Lamellen und rückseitigem Vogelschutzgitter Besondere Merkmale -   Freier Querschnitt ca. 60 %,    mit optionalem Insektenschutzgitter ca. 45 % -   Silikonfrei gefertigt Materialien und Oberflächen -   Frontrahmen, Trennsteg und Lamellen aus profilierte m,    verzinktem Stahlblech -   Welldrahtgitter aus verzinktem Stahl -   P1: Pulverbeschichtet, Farbton nach RAL Classic    nach Wahl des Bauherrn Technische Daten -   Nenngrößen: 200 × 165 - 2400 × 1650/ 1600 × 2310 mm -   Breitengeteilte Ausführung: Bis 4900 mm -   Höhengeteilte Ausführung: Bis 4720 mm -   Gitterband (WG-B-AL): Höhe 165 - 1980 mm -   Volumenstrombereich (ungeteilte Ausführung):    Bei 2,5 m/s 40 - 13350 l/s oder 144 - 48660 m³/h -   Gesamtdruckdifferenz Fortluft: Bei 2,5 m/s 30 Pa -   Gesamtdruckdifferenz Außenluft: Bei 2,5 m/s 35 Pa -   einschl. Einbaurahmen Fabrikat   TROX Typ:   WG / xx/ ER / P1 oder gleichwertig
Wetterschutzgitter
03.__.0002 Wetterschutzgitter 400*330 liefern und montieren: Wetterschutzgitter, pulverbeschichtet,wie vor beschrieben,
03.__.0002
Wetterschutzgitter 400*330 liefern und montieren:
1,00
St
Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech in rechteckiger Bauform für Zuluft und Abluft. Schräg auslaufender Frontrahmen mit Innenfase. Für den Einbau in runde Luftleitungen. Einbaufertige Ko mponente, bestehend aus Frontrahmen und einzeln verstel lbaren, senkrechten Lamellen. Warzenlochung zur Befesti gung auf der Einbaufläche. Schallleistungspegel des Str ömungsgeräusches gemessen nach EN ISO 5135. BESONDERE MERKMALE -   Einzeln verstellbare Lamellen MATERIALIEN UND OBERFLÄCHEN OPTIONEN -    Frontrahmen und Lamellen aus verzinktem Stahlblech -    P1: Frontrahmen und Lamellen pulverbeschichtet, Fa rbton    nach RAL Classic AUSFÜHRUNG: einschl. zweiten horizontalen Lamellensatz, separat ein stellbar Oberfläche:   pulverbeschichtet, RAL-Farbton n. Wahl de s       Bauherrn Einschließlich Erstellen des Kanalausschnittes , entgra ten säubern der Schnittkanten
Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech
03.__.0003 Rohrgitter für Zu- und Abluft, 625 x 125 Lüftungsgitter aus verzinktem Stahlblech für Rohreinbau wie vor beschrieben, jedoch für Zu- oder Abluft in 625*125
03.__.0003
Rohrgitter für Zu- und Abluft, 625 x 125
4,00
St
03.__.0004 Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN125 Wartungsfreies Deckenschott K90 zum Einbau in, auf oder unter Geschossdecken, Prüfzulassung für Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung nach DIN 18017-3 einschließlic h -   Befestigungsmaterial und -   Beschilderung Fabrikat:   geba Typ:   AVR Größe:   DN 125 Die Vermörtelung erfolgt durch den Hochbau.
03.__.0004
Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN125
12,00
St
03.__.0005 Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN160 Wartungsfreies Deckenschott, komplett wie vorab beschrieben, jedoch Größe:   DN 160
03.__.0005
Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN160
16,00
St
03.__.0006 Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN200 Wartungsfreies Deckenschott, komplett wie vorab beschrieben, jedoch Größe:   DN 200
03.__.0006
Deckenschott K90, DIN 18017-3, DN200
14,00
St
03.__.0007 Rohrschalldämpfer D125 Rohrschalldämpfer Starre Ausführung mit Endkappen aus verzinktem Stahlble ch und Doppellippengummidichtung. Innenrohr aus verzinktem Stahllochblech, Außenrohr aus verzinkten Stahl. Schallschutzpackung ZZ mm aus Glasfasermatte mit Glasvl ies, abriebfest und nicht brennbar gemäß DIN 4102 Kl A1 . Nicht für Außenmontage geeignet Kann mit Staubsauger, Nylonbürste oder feuchtem Tuch ge reinigt werden. Länge       900 mm Größe       DN 125 Packung:    50 mm Hersteller / Typ: Rokaflex-Zahn oder gleichwertig
03.__.0007
Rohrschalldämpfer D125
7,00
St
03.__.0008 Rohrschalldämpfer D160 wie zuvor beschrieben, jedoch Länge       900 mm Größe       DN 160 Packung:    50 mm Hersteller / Typ: Rokaflex-Zahn
03.__.0008
Rohrschalldämpfer D160
9,00
St
03.__.0009 Rohrschalldämpfer D200 wie zuvor beschrieben, jedoch Länge       900 mm Größe       DN 200 Packung:    50 mm Hersteller / Typ: Rokaflex-Zahn
03.__.0009
Rohrschalldämpfer D200
14,00
St
03.__.0010 Kulissenschalldämpfer 500*400 BL1500 SKE Schalldämpfer mit eingebauten SE Kulissen zur effektiven Minderung von Ventilator und Strömungsgeräuschen in raumlufttechnischen Anlagen. Integrierte Kulissen in der Ausführung als SE-B Breitband-Kulisse mit Resonanz- und Absorptionselementen zur optimalen Schalldämpfung eines breiten Frequenzspektrums, insbesondere im niedrigen und mittleren Frequenzbereich, Kulissendicken 100, 150, 170, 185, 200, 215, 230 mm. Unterschiedliche Kulissendicken für optimale Spaltweite n zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen niedrigem Druckverlust und hoher Einfügungsdämpfung . Strömungsgünstige An- und Abströmprofile für eine optimierte Luftströmung, niedrige Druckverluste und hohe Energieeffizienz. Kulissen bestehend aus einem verzinkten Stahlrahmen und wirksamem Absorptionsmaterial aus biolöslicher Mineralwolle mit einer Kaschierung aus hochfester, feuchtigkeitsabweisender Glasseide zum Schutz vor Abrieb bei Luftgeschwindigkeiten bis 20 m/s. Nichtbrennbar nach DIN 4102. Luftkanalgehäuse mit Profilrahmen aus verzinktem Stahlblech. Einfügungsdämpfung und Schallleistungspegel gemessen nach DIN EN 7235. Zertifikat als Konformitätsnachweis der Hygieneanforder ungen gemäß VDI 6022-1, VDI 3803-1, DIN 1946-4, DIN EN 16798-3, SWKI VA104-01, SWKI VA105-01, ÖNORM H6020 und ÖNORM H6021. Kulissendicke 100 mm Kulissenanzahl 2 Stück Gehäusebreite 500 mm Gehäusehöhe 400 mm Gehäuselänge 1500 mm Rahmenprofil S20 (20mm hoch) Ausführung mit zusätzlicher Lochblechabdeckung Fabrikat WILDEBOER Typ SKE-B
03.__.0010
Kulissenschalldämpfer 500*400 BL1500
1,00
St
04 Dämmung
04
Dämmung
04.__.0001 Isolierung gegen Kondensatbildung Isolierung der Abluft-Steigeleitungen im obersten Geschoss auf 1m Länge zum Austritt in den Außenbereich gegen Kondensatbildung mit alukaschierter Mineralwolldämmung, Dämmstärke mind. 30mm stark, dampfdiffussionsdicht angebracht, Stöße und Nähte mit selbstklebendem Aluklebeband, mind. 100mm breit verklebt.
04.__.0001
Isolierung gegen Kondensatbildung
14,00
m
04.__.0002 Dämmung synth. Kautschuk für Aussen- und Fortluftkanäle sowie Wickelfalzrohr, 19 mm in Schächten, abgeh. Decken und in Technikzentralen, aus flexiblem geschlossenzelligem Weichschaum auf Basis syntetischen Kautschuks in Plattenform mit geschlossenzelliger Materialstruktur. Je nach Dämmdicke ein- oder mehrlagig; vollflächig und fugendicht an die Kanäle b zw. Rohre angeklebt, Schnittstellen und Stoßfugen nach Vorschrift verklebt; im Gebäude, oberhalb 2 m Installationshöhe. Ausführung umlaufend, einschl. Aussparungen und Zulagen, Aussparungen für Kanaleinbauten sind sauber und ohne scharfe Kanten, mit einem entsprechenden Schutz, einzufassen. Farbe: schwarz Längs- und Rundstöße verkleben und zusätzlich mit Klebeband dauerhaft sichern. Das Material enthält keine asbesthaltigen Bestandteile und FCKW-Treibgase und ist schwerentflammbar nach DIN 4102- B1, Güteüberwachung nach DIN 18 200 für Wärmeleitfähigkeit, my-Wert und Baustoffklassifizierung. Ausführung gemäß Verarbeitungsanweisungen des Herstellers. Wärmeleitfähigkeit bei 0 Grd.C Mitteltemp.      <= 0,036 W/(m.K) my-Wert         >=  7000 Temp.Einsatzbereich:      -50 Grd.C bis  +85 Grd.C Dämmschichtdicke:      19 mm, Dämmung, einschl. Formstückanteil Im Stoßbereich mit Blech geschützt.
04.__.0002
Dämmung synth. Kautschuk
5,00
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0001 Fahrbare Gerüste für die Montage Gerüste, ggf. fahrbar für die Montage der Geräte, Einba uteile, Kanäle und Rohrleitungen einschl. Transport, Au fstellung und Abtransport nach Beendigung aller Arbeite n. Einheitspreis ist für die Dauer der gesamten Demonta ge- arbeiten anzugeben. Raumhöhe bis ca. 4,00 m
05.__.0001
Fahrbare Gerüste für die Montage
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1,00
psch
05.__.0002 Inbetriebnahme Inbetriebnahme (inkl. Inbetriebsetzungsprotokoll),Einweisung und Übergabe der Teilfläche mit Programmierung, Prüfung aller Funktionen und Ansteuerungen. Luftmengenmessung
05.__.0002
Inbetriebnahme
P
1,00
psch
05.__.0003 Werk- und Revisionsunterlagen erstellen und liefern: - Bedienungs- und Wartungsunterlagen mit Checkliste nac h VDMA, Wartungsintervalle, Allg. Wartungsvorschriften, Kundendienstnachweis, Gerätedaten, Einbaukomponenten d er RLT-Anlagen - Zulassungsbescheide der Brandschutzklappen und aller eingebauten Brandschotts - Wartungsangebot - Lieferantenverzeichnis - Mess- und Abnahmeprotokolle - Inbetriebnahmeprotokolle - Protokolle der Volumenstrom- bzw. Leistungsmessung - Abnahmebescheinigung des Sachverständigen zum Brandsc hutzklappeneinbau - Abnahmebescheinigung der Bauaufsichtsbehörde - Fachabnahmeprotokoll - Einweisungsbestätigung Bedienungspersonal - Übergabeprotokoll Bauherr - Zeichnungslisten / Planverzeichnisse - Ersatzteillisten - Revisionspläne, 1 x die gesamte Dokumentation als Dat en auf Datenträger
05.__.0003
Werk- und Revisionsunterlagen erstellen und liefern:
1,00
Psch
05.__.0004 Profilstahlkonstruktion liefern und montieren: für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigungen, eins chl. Befestigungsmaterial, mit einer kpl. Verzinkung al ler Konstruktions- und Halteteile sowie dem statischem Nachweis nach Erfordernis, einschl. dem kpl. Halterungs - und Befestigungsmaterial, einschl. bohren der Befesti gungslöcher, in Befestigungsuntergrund Beton, Mauerwerk , etc., einschl. Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung.
05.__.0004
Profilstahlkonstruktion liefern und montieren:
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100,00
kg
05.__.0005 Begleitung der Sachverständigenabnahme vor Ort Begleitung der Sachverständigenabnahme vor Ort durch Fachpersonal für die Prüfung der Lüftungsanlagen und der gewerkeübergreifenden Systemprüfung. Es werden dem Sachverständigen alle benötigten Unterlagen spätestens 4 Wochen vor Abnahme zur Verfügung gestellt. Zur Abnahme werden Leitern und entsprechendes Werkzeug gestellt. Der AN fordert bei dem Bauherren/zuständige Bauleitung den abnehmenden Sachverständigen bei Baubeginn ab. Termine mit dem Sachverständigen werden von dem AN in Verbindung mit dem gültigen Terminplan abgestimmt. Eine Vorabstimmung mit dem Bauherren/zuständige Bauleitung wird vorausgesetzt. Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen und Nachprüfungen bis zur Übergabe von mängelfreien Protokollen zu veranlassen. Zur Abnahme bzw. Übergabe an den AG sind mängelfreie Protokolle vorzulegen.
05.__.0005
Begleitung der Sachverständigenabnahme vor Ort
P
1,00
psch
05.__.0006 Revisionsunterlagen Ausführung der Revisionsunterlagen 3-fach, jeweils in beschrifteten Ordnern mit Inhaltsangabe und Aktentrenne rn. Inhalt entsprechend VOB sowie: Fachunternehmererklärung Sachverständigen-Abnahmeprotokolle soweit gefordert behördliche Abnahmebescheinigungen soweit erforderlich Entsorgungsnachweise soweit gefordert Inbetriebnahme- und Meßprotokolle Einweisungsprotokolle Anlagen- und Funktionsbeschreibungen Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten Fabrikatslisten mit technischer Beschreibung aller Anlagenkomponenten und Bezugsnachweisen Netzberechnungen, Nachweise zur Auslegung und Einstellungen Herstellerbescheinigungen, Garantienachweise Prüfzeugnisse Montage- und Inbetriebnahmeanleitungen Sicherheitshinweise Bedienungs- und Instandhaltungsangaben Wartungsanleitungen mit Angabe der Wartungsintervalle Revisionspläne (Schemen und Grundrisse) Revisionspläne auf CD als CAD-Dateien
05.__.0006
Revisionsunterlagen
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1,00
psch
05.__.0007 Einweisung des Bauherrn in alle Anlagen Einweisung des Bauherrn in alle Anlagen mit Protokoll
05.__.0007
Einweisung des Bauherrn in alle Anlagen
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1,00
psch
05.__.0008 Kernbohrungen anzeichnen Kernbohrungen einmessen und anzeichnen.
05.__.0008
Kernbohrungen anzeichnen
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1,00
psch
05.__.0009 Montagestunde für Obermonteur für mögliche Nachweisarbeiten
05.__.0009
Montagestunde für Obermonteur
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1,00
Stun
05.__.0010 Montagestunde für Monteur für mögliche Nachweisarbeiten
05.__.0010
Montagestunde für Monteur
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1,00
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05.__.0011 Montagestunde für Fachhelfer für mögliche Nachweisarbeiten
05.__.0011
Montagestunde für Fachhelfer
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1,00
Stun
05.__.0012 Wartung (1 Jahr) Durchführung aller Wartungstätigkeiten zur Sicherstellung des Gewährleistungsanspruchs der Gesamtanlage. Vorlage einer Wartungsliste unterteilt nach periodischen Tätigkeiten mit Angabe der Zeitabstände und nach Bedarf durchzuführenden Tätigkeiten, gem. VDMA-Richtlinien, Herstellerangaben und anerkannten Regeln der Technik, Sicherstellen der Funktions- und Leistungsfähigkeit, Vermeiden von Anlagenstillständen durch frühzeitiges Erkennen sich anbahnender Schäden, Beseitigen von Schwachstellen, Kostenlose Störungsbehebung mit 24 Stunden Notdiensteinsatz und Garantieaustausch, protokollarische Auflistung aller Wartungsergebnisse. Kosten für An- und Abfahrt und Auslösung sind in dieser Position enthalten. Es sind die Kosten für 1 Jahr zu kalkulieren.
05.__.0012
Wartung (1 Jahr)
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1,00
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