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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV - Trockenbauarbeiten TROCKENBAUARBEITEN Zusätzliche technische Vorbemerkungen 1. Für zulässige Ebenheitsabweichungen wird die DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 vereinbart 2. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit anderen beteiligten Gewerken durchzuführen. 3. Die Anschlüsse an die umgebenden Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, elastisch mittels Mineralfaserstreifen an Wand- und Deckenanschlüssen bzw. Korkstreifen an Fußbodenanschlüssen auszuführen. Evtl. notwendige Verankerungen nach DIN 4103 sind gemäß Herstellervorschrift auszuführen. 4. Rissgefährdete Anschlüsse an Wänden und Decken sind durch eine Fuge zu trennen und mit einem dauerelastischen Fugenfüller streichfähig zu schließen. Dies gilt auch für Gipskartonplatten. Die Leistung ist in den EP mit einzukalkulieren. 5. Es sind nur aufeinander abgestimmte Materialien eines Herstellers zu verwenden. Die Ausführungsvorschriften dieses Herstellers sind einzuhalten. Bei Widersprüchen zum Leistungsverzeichnis ist die Bauleitung zu verständigen. 6. Bei Gipskartonplattenwänden sind Stoßfugen in jedem Fall mit einer Armierung (Gewebestreifen o.ä.) zu versehen. Fugenspachtelungen ohne Armierung sind nicht zugelassen. 7. Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Herstellen und Schließen von Durchbrüchen geringfügigen Umfangs für Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallationen (auch nachträglich). Hierzu gehört auch das Anarbeiten an Lüftungsklappen gemäß Herstellervorschrift. - Ausbilden der Türstürze mit eingelegtem Schlitzbandstahl bei Gipsplatten- wänden, Kantenschutzschienen an den Hauptkanten. - Anlegen und Herstellen von Türöffnungen. - Mehrleistungen von Gipsbauplatten-Bekleidungen an Wänden und Vorsatzschalen für Flächen unter 5 m² sind in den EP mit einzukalkulieren.
ZTV - Trockenbauarbeiten
ZTV - Tischlerarbeiten TISCHLERARBEITEN Zusätzliche Technische Vorbemerungen 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Es gelten jeweils die Normen und regeln in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. 1.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holzwerkstoffe müssen die Anforderungen des Umweltzeichen RAL-Uz 76 erfüllen. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig.Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. 1.3 Angaben zur Ausführung 1.3.1 Allgemeines Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, es sind Absauggeräte zu verwenden. Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind nach Möglichkeit nach den Malerarbeiten einzubauen. 1.3.2 Türen Falls aus den Vergabeunterlagen nicht erkennbar, ist vor Bestellung oder Fertigung die Öffnungsrichtung festzulegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL- RG426 Teil 1 nachgewiesen werden können. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Vor Übergabe ist mit der Bauleitung zu vereinbaren, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist. 1.3.3 Beschläge Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen der Fenster muss in jedem Fall möglich sein. Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen. Später nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Einfache Basküleverschlüsse erfüllen diese Bedingung nicht. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muss gegeben sein. Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren (Drücker, Oliven, Feststeller und dgl.). Die Länge der Schließzylinder ist bei der Befestigung der Schlüsselschilder zu beachten. Der Zylinder muss annähernd bündig angebracht sein. Anbohrschutz muss vorhanden sein. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. Beschläge für Hauseingangs- und Wohnungseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren soll eingeholt werden.
ZTV - Tischlerarbeiten
ZTV - Maler- und Lackierarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 1. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller technischen Vorschriften und DIN-Normen und Richtlinien, Einhaltung der Maße lt. Zeichnungen, Übertragen der vom Rohbauunternehmer vorgegebenen Höhen vom Festpunkt an die Einbaustellen, allein verantwortlich. 2. Sämtliche Zeichnungmaße sind vor Ausführungsbeginn am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung unverzüglich zu unterrichten. 3. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zeitgleich zu mehreren Gewerken des Ausbaus und der technischen Gebäudeausrüstung. Der zusätzliche hohe Koordinationsaufwand sowie die Aufwendungen für mehrfaches umsetzen der Arbeitsbereiche ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4. Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen der planenden Architekten und die Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. 5. Sämtliche Untergründe für Lackierungen, auch werkseitig vorbehandelte, sind sorgfältig zu schleifen; vor dem letzten Anstrich ist ebenfalls zu schleifen, um eine saubere Oberfläche zu erzielen. 6. Es sind ausschließlich aufeinander abgestimmte Anstrichaufbauten eines Markenherstellers zu verwenden. 7. Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Evtl. erforderliche Grundierungen mit Tiefengrund oder Isoliergrund. - Alle rissegefärdeten Bauteile sind mit Acrylfugen auszuführen - Geringfügige Spachtelarbeiten an Wänden, Decken und Böden, auch nachträglich, wo erforderlich, - Der Schutz von Innenfensterbänken, Elt.-Brüstungskanälen, Treppengeländer, Handläufe und sonstigen   Einbauteilen, die nicht gestrichen werden - Beschneiden der Kanten zu angrenzenden Bauteilen, wie  z.B. Fenster- und Türrahmen, abgehängte   Decken, Zargen, Stufenwinkel, Schattennuten etc. 8. Bei Abrechnungsaufträgen gelten die in den Einzelpositionen angesetzten Mengen als obere Auftragsbegrenzung. Über diese Mengenansätze hinaus darf der AN nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers weiterarbeiten. 9. Das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten einschl. Vorhalten sämtlicher Geräte und Hebezeuge für Montage und den Transport bis zur Einbaustelle und sonstiger Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen ist Nebenleistung gemäß VOB/C und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ZTV - Maler- und Lackierarbeiten
01 Los. 1- Neubau Pavillon
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Los. 1- Neubau Pavillon
01.01 Arbeitsgerüste innen
01.01
Arbeitsgerüste innen
01.02 Trockenbauarbeiten
01.02
Trockenbauarbeiten
01.03 Fliesenarbeiten
01.03
Fliesenarbeiten
01.04 Bodenbelagsarbeiten
01.04
Bodenbelagsarbeiten
01.05 Maler- und Lackierarbeiten
01.05
Maler- und Lackierarbeiten
01.06 Beschilderung und Beschriftung, innen
01.06
Beschilderung und Beschriftung, innen
01.07 Tischlerarbeiten
01.07
Tischlerarbeiten
01.08 Akustikausbau
01.08
Akustikausbau
01.09 Baufeinreinigung
01.09
Baufeinreinigung
01.10 Stundenlohnarbeiten
01.10
Stundenlohnarbeiten
02 Los. 2- Sanierung Ärztehaus
02
Los. 2- Sanierung Ärztehaus
02.01 Arbeitsgerüste innen
02.01
Arbeitsgerüste innen
02.02 Trockenbauarbeiten
02.02
Trockenbauarbeiten
02.03 Fliesenarbeiten
02.03
Fliesenarbeiten
02.04 Bodenbelagsarbeiten
02.04
Bodenbelagsarbeiten
02.05 Maler- und Lackierarbeiten
02.05
Maler- und Lackierarbeiten
02.06 Tischlerarbeiten
02.06
Tischlerarbeiten
02.07 Beschilderung, Beschriftung und Infotafel
02.07
Beschilderung, Beschriftung und Infotafel
02.08 Baufeinreinigung
02.08
Baufeinreinigung
02.09 Stundenlohnarbeiten
02.09
Stundenlohnarbeiten