Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 963 Neckargerach
Leistungsverzeichnis Aluminiumt ü ren
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Hauptstra ß e 21/23
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 69437 Neckargerach
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221-8750-132
Abgabedatum 30.10.2026
Ausf ü hrungsbeginn 25.01.2027
Ausf ü hrungsende 29.01.2027
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Projekt 963 Neckargerach
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Angebot Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Weiter Angebotsunterlagen sind: Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten. die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., die Energieeinsparverordnung (EnEV), die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften, die Unfallverh ü tungsvorschriften der GUV, die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde, die Auflagen des T Ü V. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen. Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. Vergabe Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend. Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden, die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, alle Zeichnungen und Detailangaben, die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung, die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung) ü bernimmt, die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind. Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. Verg ü tung, Zahlungen Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß einem noch festzulegenden Zahlungsplan. Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. Sicherheitsleistungen Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
.............................................................................
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Stoffe und Bauteile S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen. Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. Ausf ü hrung Allgemeines Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom. Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen. Ausf ü hrungsunterlagen Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverz ü glich bekanntzugeben. Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig. Ausf ü hrungsfristen Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. Nebenleistungen Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. Ma ß nahmen zum Umweltschutz. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit. Herstellen von Proben und Musterfl ä chen. Teilk ü ndigungen durch den AG sind zul ä ssig. Haftung der Vertragsparteien Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. Vertragsstrafe Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine. Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Abnahme Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. Stundenlohnarbeit Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
.............................................................................
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Schlosser Zus ä tzliche Technische Vertragsbedingungen Schlosser
Allgemeines Bei der Ausf ü hrung sind alle zum Zeitpunkt der Ausschreibung g ü ltigen Vorschriften, Richtlinien und Normen, die f ü r die Erbringung der Leistungen ma ß gebend sind einzuhalten. Insbesondere gelten: DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 572 Glas im Bauwesen
DIN EN ISO 1461Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zink ü berz ü ge (St ü ckverzinken)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 7863 Elastomer-Dichtprofile f ü r Fenster und Fassade
DIN EN ISO 9692 Schwei ß en und verwandte Prozesse
DIN EN 10088 Nichtrostende St ä hle
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
DIN EN ISO 13920 Schwei ß en - Allgemeintoleranzen f ü r Schwei ß konstruktionen
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
DIN EN 1993-1-1 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN 52460 Fugen und Glasabdichtungen
Die Richtlinien und Technischen Vorschriften sowie Verarbeitungshinweise der Hersteller
Die Angaben des Statikers
Die durch den AG ü bergebenen Ausf ü hrungszeichnungen
Zeichnungen des Architekten und des Statikers sind zur Ausf ü hrung bindend. Ma ß e m ü ssen grunds ä tzlich an Ort und Stelle ü berpr ü ft werden. Ma ß e, die nicht ü berpr ü ft werden k ö nnen, sind mit dem Architekten, der Bauleitung bzw. mit dem Statiker abzusprechen. Sollten div. Detail- und Konstruktionszeichnungen erforderlich, aber nicht vorhanden sein, sind diese vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen und mit dem Architekten abzustimmen. Alle auszuf ü hrenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schwei ß nachweis, sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen. Stromkosten sind anteilig mit dem Rohbauunternehmer bzw. Bereitsteller der Versorgungseinrichtung abzurechnen. Dem Angebot sind - soweit erforderlich - Systemzeichnungen und -beschreibungen beizuf ü gen, soweit Alternativen angeboten werden. Aus Transportgr ü nden bzw. Korrosionsschutzgr ü nden sind m ö glichst geschraubte Verbindungen vorzusehen. Baustellenschwei ß ungen sind auf das Minimum zu reduzieren. In die Einheitspreise der Elemente sind alle erforderlichen Befestigungs- und Dichtungsmaterialien, D ü bel, sonstige Hilfsstoffe etc. einzurechnen; die Einheitspreise verstehen sich f ü r betriebsfertig montierte Elemente bzw. Positionen. Es d ü rfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur Ausf ü hrung kommen, die mit einer dem ü blichen Standard entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert sind. Trittstufen von Stahltreppen sind trittsicher auszuf ü hren. Gel ä nder und sonstige Umwehrungen m ü ssen die aus Sicherheitsgr ü nden geforderte H ö he nach den Bauordnungen sowie Durchf ü hrungsordnungen der L ä nder haben. Das gleiche gilt f ü r den lichten Abstand senkrechter Gel ä nderst ä be. Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht zugelassen. Merkmale der Leistung Die im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen geforderten Fabrikate, Konstruktionen und Qualit ä ten werden zwingend gefordert. Werden andere Konstruktionen angeboten, so muss deren Gleichwertigkeit durch Zeichnungen im Ma ß stab 1:1 und entsprechenden Mustern sowie System- Pr ü fzeugnisse nachgewiesen werden. Alle nachfolgend aufgef ü hrten Punkte sind verbindliche Forderungen, die jedoch vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit gepr ü ft werden m ü ssen (VOB Teil B § 4). Bedenken gegen die ausgeschriebenen Bauteile sind mit der Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Dehn- und Konstruktionsfugen Fugen, die infolge von Materialausdehnungen auftreten, sind in Abh ä ngigkeit von der gew ä hlten Konstruktion in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Lage dieser Fugen ist zwischen AN und den Architekten abzustimmen. Anschl ü sse zum Bauk ö rper Alle Anschl ü sse zum Bauk ö rper sind, auch wenn im Leistungsverzeichnis nichts besonderes vermerkt ist, in einwandfreier technischer Ausf ü hrung zu liefern. Die Anschl ü sse sind so auszubilden, dass sie den Toleranzen am Rohbau in gen ü gender Weise Rechnung tragen. Dichtungen Die zum Einsatz kommenden Dichtstoffe m ü ssen alterungsbest ä ndig und je nach Beanspruchung plastisch oder dauerelastisch sein. Sie m ü ssen in ihren ü brigen Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Durchbiegung der Rohbauteile und Rohbautoleranzen Alle Verankerungskonstruktionen sind unter Ber ü cksichtigung der auftretenden Belastungen so auszubilden, dass auftretende Rohbautoleranzen und Durchbiegungen der Rohbautragteile, wie auch die L ä ngenausdehnungen der Metallkonstruktionen, mit Sicherheit aufgenommen werden k ö nnen. Die Verbindung der einzelnen Konstruktionsteile untereinander m ü ssen ebenfalls die Aufnahme der Rohbautoleranzen gew ä hrleisten. Knack- und Ger ä uschbildung Es sind Vorkehrungen zu treffen, um Knack- und Ger ä uschbildungen bei Dehnbewegungen, durch Zwischenlagen aus geeigneten Kunststoffmaterialien, nach dem Stand der Technik auszuschalten. Kontaktkorrosion Beim Zusammenf ü gen von verschiedenen Materialien sind ausreichende Vorkehrungen gegen Kontaktkorrosion (elektrolytische Spannungslemente) zu treffen z. B. durch Einf ü gen von Kunststoff-Zwischenlagen aus Neoprengummi bzw. APTK zwischen Stahl und Aluminium; zwischen Aluminium und Beton durch einen Bitumenanstrich oder Korrosionsschutzbinde. Befestigungsmittel Es sind nur zugelassene, gepr ü fte Befestigungsmittel zu verwenden. Die D ü bel m ü ssen zugelassen sein f ü r die Zug- und Druckzone des Betons. Soweit m ö glich, sind Reaktionsharzanker zu verwenden. D ü belprotokolle sowie bauaufsichtliche Zulassungen sind vorzulegen. Alle Befestigungsmittel am Rohbau sind so zu w ä hlen, dass ein Toleranzausgleich m ö glich ist. Die Verankerungen m ü ssen den statischen Erfordernissen voll gerecht werden. Die Wahl der Befestigungsmittel im Einzelnen bleibt dem AN ü berlassen, jedoch sind alle Einbauteile mit der Bauleitung zu besprechen. Die Kosten hierf ü r sind in die Einheitspreise einzurechnen. Oberfl ä chen S ä mtliche der Au ß enluft zug ä nglichen Gel ä nder, Br ü stungen, Treppen, Gitterroste und deren Halterungen usw. m ü ssen feuerverzinkt sein (DIN EN ISO 1461). F ü r die Verzinkung darf nur eine Firma beauftragt werden, die dem "Verband deutscher Feuerverzinkereien" angeh ö rt. Die Feuerverzinkung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verzinkte Stahlteile, die verschwei ß t werden, sind nach den Schwei ß arbeiten entsprechen nachzuverzinken. Alle nicht verzinkten Stahlteile und Konstruktionen sind grunds ä tzlich sorgf ä ltig zu entrosten und allseitig deckend mit Rostschutzfarbe (grau) zu streichen. Verarbeitung Die Winkelgenauigkeit ist sowohl beim Zuschnitt als auch beim Zusammenbau besonders zu beachten. Die sichtbaren Schnittkanten sind sorgf ä ltig zu entgraten, insbesondere dort, wo sie eine Unfallgefahr darstellen. Alle ü berstehenden Teile der Schwei ß naht m ü ssen an sichtbar bleibenden Fl ä chen beseitigt werden. Alle aufeinander liegenden Fl ä chen von zusammengesetzten Konstruktionen m ü ssen plan sein; Schnittgrate, Schwei ß n ä hte und raue Oberfl ä chen sind sorgf ä ltig zu verschleifen. Alle sichtbaren Oberfl ä chen m ü ssen glatt sein. Sichtbare Schrauben sind zu versenken. Die Konstruktionselemente sind bis zum Abbinden der Bindemittel gegen Verr ü cken zu sichern. L ö t- und Klebeverbindungen sowie Schwei ß verbindungen sind zu s ä ubern, so da ß sie frei von Schlacken, Fluss- und L ö sungsmitteln sind. S ä mtliche offenen Rohrenden von Pfosten und dergl. m ü ssen mit eingeschwei ß ten Rundplatten geschlossen werden. Biegungen und Kr ö pfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und d ü rfen keine Querschnittsverengungen aufweisen. Preisbildung In die Einheitspreise sind einzurechnen: Die geforderte Abstimmung der Konstruktionsdetails mit dem Architekten. Herstellen, Liefern und fachgerechtes Montieren der Konstruktionselemente, einschl. der evtl. Verglasungen und/oder F ü llelemente. Erbringen der geforderten Oberfl ä chenbehandlung von Stahlprofilen und F ü llelementen wie im LV beschrieben. Befestigungsmittel in bester Qualit ä t und nicht rostend; bauseits sind keine Befestigungsmittel vorhanden. Schlie ß en von Bohr- und Stemml ö chern. Verwahren und Abkleben von allen angrenzenden Bauteilen mit fertiger Oberfl ä che, Gl ä ser usw., besonders gegen Funkenflug, bei Trenn- und Schwei ß arbeiten, er haftet f ü r alle durch seine Arbeiten entstandenen Sch ä den und Folgesch ä den. Das Gestellen von Hebezeugen (Autokran). Ausf ü hrungszeichnungen, -Ma ß e S ä mtliche Ma ß e sind vom Bieter alleinverantwortlich nach ö rtlichem Aufma ß zu ermitteln. T ü ren Der Bieter hat sich von der Liefer- und Einbaum ö glichkeit s ä mtlicher im Leistungsverzeichnis enthaltenen Elemente und Beschl ä ge vor Abgabe seines Angebotes zu ü berzeugen. Die nachfolgend beschriebenen T ü ren sind in W ä nde aus Beton bzw. Mauerwerk einzusetzen deren Oberfl ä chen bereits verputzt sind. Die Befestigung der Zargen ist dementsprechend zu konstruieren ebenso der Anschluss an die Wand. Alle T ü ren werden, sofern nicht anders beschrieben, auf den fertigen Estrich bzw. Boden gesetzt. Es d ü rfen nur solche Feuerschutzt ü ren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, T Ü V-Abnahmen (bei mechanisch bet ä tigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der obersten Baubeh ö rde den Eignungsnachweis erbringen. Pr ü fzeugnisse alleine gen ü gen nicht. Das gleiche gilt f ü r den sachgem äß en Einbau einschlie ß lich der Beschl ä ge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. F ü r die Rauchschutzt ü ren ist eine Werksbescheinigung gem äß DIN 18095 nach erfolgtem Einbau in zweifacher Fassung auszuh ä ndigen. Die rauchdichten T ü ren sind durch Typenschild zu kennzeichnen. Alle Preise verstehen sich f ü r die betriebsfertige Leistung einschlie ß lich aller Nebenleistungen. Wo erforderlich sind dauerelastische Fugen im EP enthalten.
....................................................................
Gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Schlosser
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbauarbeiten Zus ä tzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbauarbeiten
1. Vor Beginn der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Werkzeichnungen, Pr ü fzeugnisse und statische Nachweise dem Auftraggeber vorzulegen.
2. Vertragsbestandteil f ü r die Ausf ü hrung von Fenstern, T ü ren, Schaufensteranlagen, Metallfassaden und dergleichen sind erg ä nzend die Richtlinien f ü r die Ausschreibung und Lieferung von Aluminium- Fassaden, herausgegeben vom Metallbauverband e.V., Frankfurt am Main (neueste Fassung), bestehend aus allgemeinen Hinweisen, Werkstoffen, Oberfl ä chenbehandlung von Aluminium, Anforderungen an die Konstruktion, Einbau, Verglasung, Abnahme.
3. Es d ü rfen nur solche Dichtungen eingesetzt werden, die vom Systemhersteller zugelassen sind und Bestandteil der Fenstersystempr ü fung (z.B. durch das Institut f ü r Fenstertechnik in Rosenheim) waren. Andere Dichtungen d ü rfen nicht verwendet werden.
4. Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann, oder sich Tauwasser bildet, sind m ö glichst verdeckt auszuf ü hren und nach au ß en zu entw ä ssern bzw. zu entl ü ften.
5. Bei dem Einbau von Elementen ist darauf zu achten, da ß die Verankerung so ausgef ü hrt wird, da ß Bewegungen des Bauk ö rpers und die der Bauelemente aufgenommen werden k ö nnen, ohne da ß hieraus Belastungen auf die Aluminiumkonstruktion ü bertragen werden.
6. Bei der Montage der Elemente hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber angegebene Meterri ß kote in Eigenverantwortung zu ü bertragen.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, f ü r einen ausreichenden Oberfl ä chenschutz w ä hrend der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.
8. Das Rohbau-Aufma ß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuf ü hren und mit den Einheitspreisen abgegolten.
....................................................................
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbauarbeiten
Unterlagen Beigef ü gte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Unterlagen zum Download beigef ü gt.
Ansicht u. Schnitt
Die beigelegten Pl ä ne dienen als Orientierungs- und Ü bersichtsgrundlagen. Die Ausf ü hrungspl ä ne k ö nnen nach Terminvereinbarung beim Architekten eingesehen werden.
Unterlagen
01 Außentüren
01
Außentüren
01. 10 Hauseingangstür mit Antrieb Sechsteiliges Rahment ü relement bestehend aus Seitenteil mit Festverglasung, Ö ffnungsfl ü gel mit Oberlicht und dreigeteiltem Seitenteil mit 2 x Festverglasung und Briefkastenfeld, Aufteilung nach Angabe AG.
Verglasungen, bruchsicher und mit Kennzeichnung gem äß UVV, kein W ä rmeschutz erforderlich, barrierefreie T ü rschwelle, PZ-Schlie ß ung, dreifach, RC2, E- Ö ffner, Rosettengarnitur, Alu, EV1, H ö he ü ber FFB 85 cm innen - Dr ü cker;
au ß en - Stange 60 cm,
Farbe: RAL nach Wahl AG
Lichte Durchgangsbreite min. 1,10 m
Rohbau ö ffnung (b x h): 6,30 x 3,05 m
Anschl ü sse:
Links - 10 u. 22 cm Einstand in WDVS Rechts -10 u. 22 cm Einstand in WDVS Oben - ohne Einstand Bodeneinstand: 30 cm
Technische Anforderung T ü rantrieb
Elektromechanischer Drehfl ü gelt ü rantrieb f ü r 1fl ü glige T ü ren. Funktionsprogramme ü ber internen Programmschalter:
AUS, AUTOMATIK, DAUERAUF,
Anschlussspannung: 230 V AC, 50/60 Hz,
Montage auf der Band- und Bandgegenseite, ziehend mit Gleitschiene.
Gepr ü ft nach den Richtlinien f ü r kraftbet ä tigte Fenster, T ü ren und Tore, BGR 232, DIN 18650-1/2 (Stand 12/2005) Automatische T ü rsysteme und den UVV, EMV (CE-Zeichen) und VDE-Vorschriften, jeweils neueste Ausf ü hrung. Fertigung nach ISO 9000 zertifiziert.
T ü rverriegelung: E- Ö ffner
Farbe: silber
Sicherheitseinrichtungen:
Infrarot-Sensorleisten zur Absicherung des Drehbereichs nach BGR 232 und DIN 18650-1/2 (Stand 12/2005)
Impulsgeber: Gro ß fl ä chentaster innen, Schl ü sseltaster au ß en in Briefkastenelement
Programmschalter: 4-stellig, abschlie ß bar Inkl. Sicherheitsanalyse als Planungs- und Ausf ü hrungsgrundlage und Inbetriebnahme durch autorisiertes Fachpersonal.
Angeboten:
01. 10
Hauseingangstür mit Antrieb
1,00
St
01. 20 Zulage für Öffnung nach außen Zulage zur Hauseingangst ü r f ü r die Ö ffnung nach au ß en.
01. 20
Zulage für Öffnung nach außen
1,00
St
01. 30 Zulage Briefkastenelement Zulage zur Haust ü r f ü r Briefkastenelement (b x h) 2,99 x 1,36 mit 18 senkrechten K ä sten 300 x 440 x 145, einem Installationsfeld (b x h) 0,52 x 1,36 m mit 18 Klingeln, einem Sprechfeld, Kamerafeld und Schl ü sselschalter und einem Leerfeld (b x h) 0,67 x 1,36 m.
Farbe: Nach Wahl AG
Fabrikat: Renz Basic o. glw.
Angeboten:
01. 30
Zulage Briefkastenelement
1,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen
werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze;
Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
02. 10 Meister F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Meister
02. 10
Meister
E
1,00
h
02. 20 Facharbeiter wie vor, jedoch:
Facharbeiter
02. 20
Facharbeiter
E
1,00
h
02. 30 Auszubildender wie vor, jedoch:
Auszubildender
02. 30
Auszubildender
E
1,00
h