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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Errichtet wird ein siebengeschossiges Premier Inn Hotel mit 202 Zimmern in Modulbauweise ab dem 1.OG.
Das UG als Tiefgarage und das EG mit Gemeinschafts- und Serviceräumen werden monolithisch aus Ortbeton und Fertigteilen hergestellt.
Das Neubauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück
De-Saint-Exupéry-Straße, in 60549 Frankfurt
Baubeschreibung
ZTV Schlosser ZTV Schlosser / Stahlbau
1. Allgemeines
Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen.Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Beim Schweißen ist zu beachten, dass nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeit eine Brandwache einzurichten und für den Zeitraum von mind. 180 min vorzuhalten ist. Dies ist vor allem auch dann einzuhalten, wenn der Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten auf das Ende der normalen täglichen Arbeitszeit fällt. Dieser Einsatz ist im Bautagebuch zu dokumentieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach DGNB silber zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang den Anforderungskatalog zu beachten. Der Nachweis für Kriterium PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe Schadstoffmatrix nach Gewerken sowie die zugehörige Kriterianmatrix EVN1.2_Anlage 1 liegen der Ausschreibung bei. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte durch den Auditor begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
ZTV Schlosser
wichtiger Hinweis zur Ausführung wichtiger Hinweis zur Ausführung
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen folgende Unterlagen noch nicht vor:
- Statik
- Ausführungsplanung
Für die Ausschreibung wurden Annahmen getroffen und mögliche Ausführungsvarianten beschrieben. Im Zuge der Auftragsverhandlung bzw. der Arbeitsvorbereitung ist die Ausschreibung mit den entsprechenden Unterlagen abzugleichen. Maßgebend für die Ausführung sind die Planungsunterlagen des Architekten. Abweichungen sind für die Ausführung zu übernehmen. Details sind in Anlehnung an die LV-Beschreibung und vorliegende Planung durch den AN zu prüfen und gegebenenfalls technisch und fachlich richtig darzustellen.
Durch die Statik und Detailplanung entstehende Änderungen von Einzelpreisen und der Einsatz eventueller anderer Materialien sind dem AG vor Ausführungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
wichtiger Hinweis zur Ausführung
01 Treppenhaus
01
Treppenhaus
01.__.01 Handlauf Edelstahl durchlaufend Durchlaufender Handlauf aus Edelstahlrundrohr 42 mm, V2A, Korn 240 geschliffen, mit Handlaufhaltern aus Edelstahl befestigt, liefern und montieren, inklusive Befestigungsmittel aus Edelstahl. An freien Enden nach unten abgebogen, an Wänden zur Wand abgebogen.
Ecken und Formteile gemäß gesonderter Position.
Befestigung mit Handlaufhaltern aus Edelstahl an Beton- und Gipskartonwänden.
OK Handlauf = 85 cm über OKFF
siehe Plan
GGF-ARC-5-SL-DT-XX-0003-A_Detail Handlauf
GGF-ARC-5-TR-DT-XX-0007-A_Übersichten Treppenräume
und Pläne Treppenanschlüsse
01.__.01
Handlauf Edelstahl durchlaufend
321,64
m
01.__.02 Handlauf Edelstahl Zulage Formteile verschweißt Zulage zum durchlaufenden Edelstahlhandlauf / Radabweiser für Eckausbildungen und Endstücke mit Abdeckung aus Formteilen.
Übergänge / Anschlüsse vollständig umlaufend verschweißt und verschliffen.
01.__.02
Handlauf Edelstahl Zulage Formteile verschweißt
240,00
St
02 Geländer Dach
02
Geländer Dach
02.__.01 Geländer Hand- und Knielauf, beschichtet Geländer an der Attika aus verschweißten Rohrprofilen mit Hand-, Knielauf, 40x40 mm und Pfosten 40x20 mm, einschließlich Schwert 120x195x10 mm und Kopfplatte 120x150x15 mm zur Befestigung und verzinkten Befestigungsmitteln liefern und mit thermischer Trennung an Betonattika montieren.
Verbindung des Geländers mit Stoßverbindern im Hand- und Knielauf.
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 und pulverbeschichtet im DB- / RAL-Farbton nach Wahl des AG.
Geländerhöhe 1,00 m
siehe Plan
GGF-ARC-5-SL-DT-XX-0004-A_Detail Absturzsich Dach
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
02.__.01
Geländer Hand- und Knielauf, beschichtet
159,56
m
02.__.02 Zulage Ecke Zulage für eine Eckausbildung in unterschiedlichen Winkeln
02.__.02
Zulage Ecke
4,00
St
02.__.03 Vorabmontage Die Schwerter sind vor Beginn der Dachabdichtung zu montieren. Also deutlich vor Ausführung der eigentlichen Schlosserarbeiten.
In diese Position ist die zusätzliche Anfahrt und der Mehraufwand für die zeitlich versetzte Montage einzurechnen.
02.__.03
Vorabmontage
P
1,00
psch
03 Abtrennung Trafoschacht
03
Abtrennung Trafoschacht
siehe Plan GGF-ARC-5-SL-DT-XX-0002-B_Abtr Schacht Trafo
siehe Plan
03.__.01 Quadratrohre als Rahmen Quadratrohre 50x50x5 mm, feuerverzinkt nach EN ISO 1461, zu einer Rahmenkonstruktion verschweißt und mit Laschen und verzinkten Befestigungsmitteln an Wänden befestigt.
03.__.01
Quadratrohre als Rahmen
15,65
m
03.__.02 Blechverkleidung Verkleidung aus 1 mm verzinktem Blech, auf der Innen- und Außenseite an der Rahmenkonstruktion verschraubt oder vernietet.
03.__.02
Blechverkleidung
4,40
m²
03.__.03 Blechwanne Wasserdichte Wanne mit Boden und 20 cm hohen Seitenwänden an 4 Seiten aus 1 mm verzinktem Blech, auf der Rahmenkonstruktion wasserdichtverschraubt oder vernietet.
Grundfläche: 1,03 x 1,41 m
03.__.03
Blechwanne
1,00
St
03.__.04 Notüberlauf Notüberlauf als ca. 25 cm langes, verzinktes Rohr DN50 durch den Wannenboden führen und eindichten.
03.__.04
Notüberlauf
1,00
St
03.__.05 Ablauf Ablauf und Ableitung als ca. 1,40 m langes, verzinktes Rohr DN50 durch den Wannenboden führen und eindichten, unten in vorhandenen Bodeneinlauf einbinden.
03.__.05
Ablauf
1,00
St
03.__.06 Lüftungslamellen Lüftungslamellen aus verzinktem Blech oder Aluminium mit 4-seitigem Rahmen, Befestigungslaschen und verzinkten Befestigungsmitteln
Breite: 1,03 m
Höhe: 1 x 1,10, 1 x 1,22 m
03.__.06
Lüftungslamellen
2,00
St
03.__.07 Befestigung durch Dämmung Zulage für eine Befestigung der Rahmen durch 110 mm Dämmung.
03.__.07
Befestigung durch Dämmung
11,00
St
03.__.08 Schachtabdeckung Schachtabdeckung mit Auflagerrahmen und zusätzlichen Tragstreben aus verzinkten Stahlprofilen. Abdeckung mit befahrbarem verzinktem Gitterrost, Maschenweite 33/33 mm, Höhe 10 cm
Schachtmaß:4,00 x 1,14 m
03.__.08
Schachtabdeckung
4,56
m²
04 Lüftungsfenster Müllraum
04
Lüftungsfenster Müllraum
04.__.01 Lüftungsfenster Südseite Lüftungsfenster mit beschichteten Aluminiumlamellen, Lamellenhaltern und Insektenschutzgitter, 4-seitiger Rahmen zur Abdeckung der ca. 30 cm breiten Brüstung, Laibung und Sturz, mit Abkantung auf der Innenseite der Wand, Außenfensterbank aus beschichtetem Aluminium mit ca. 28 cm Ausladung, einschließlich aller Befestigungsmittel.
Einbruchschutz RC3
Rohbaumaße:
Breite: 1,68 m
Höhe. 1,68 m
siehe Plan
GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0010-D_Lüftungsgitter Müllraum
GGF-ARC-5-XX-AN-S-0000-F_Ansicht Süd
04.__.01
Lüftungsfenster Südseite
1,00
St
04.__.02 Lüftungsfenster Ostseite Lüftungsfenster mit beschichteten Aluminiumlamellen, Lamellenhaltern und Insektenschutzgitter, 4-seitiger Rahmen zur Abdeckung der ca. 30 cm breiten Brüstung, Laibung und Sturz, mit Abkantung auf der Innenseite der Wand, Außenfensterbank aus beschichtetem Aluminium mit ca. 28 cm Ausladung, einschließlich aller Befestigungsmittel.
Rohbaumaße:
Breite: 0,50 m
Höhe: 0,50 m
Einbauhöhe 4,24 m
siehe Plan
GGF-ARC-5-FA-DT-XX-0010-D_Lüftungsgitter Müllraum
GGF-ARC-5-XX-AN-O-0000-F_Ansicht Ost
04.__.02
Lüftungsfenster Ostseite
3,00
St
05 Kanten- und Abschlussprofile
05
Kanten- und Abschlussprofile
05.__.01 Z-Profil Z-Profil, 50+150+50 mm, aus 3 mm Edelstahlblech, einschließlich Befestigungsmittel liefern und als Bodenabschluss an der äußeren Automatikschiebetür einbauen.
05.__.01
Z-Profil
3,75
m
05.__.02 Eckschutzschiene Edelstahl 30/30, gebürstet Edelstahlwinkel mit gebürsteter Oberfläche, ca. 30/30 mm (dreifach gekantet), an Außenecken auf unterschiedlichen Untergründen verkleben.
Die genaue Lage, Höhe und Oberfläche ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen.
Der Einbau erfolgt zum Ende des Bauvorhabens nach Fertigstellung aller Wandoberflächen.
Eine eventuell zusätzliche Anfahrt wird nach gesonderter Position abgerechnet.
Höhe: Türhöhe
Lage: Aufzugstüren UG und EG
05.__.02
Eckschutzschiene Edelstahl 30/30, gebürstet
24,60
m
05.__.03 Eckschutzschiene Edelstahl 30/30, beschichtet Edelstahlwinkel, ca. 30/30 mm (dreifach gekantet), pulverbeschichtet, an Außenecken auf unterschiedlichen Untergründen verkleben.
Die genaue Lage, Höhe und Oberfläche ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen.
Der Einbau erfolgt zum Ende des Bauvorhabens nach Fertigstellung aller Wandoberflächen.
Eine eventuell zusätzliche Anfahrt wird nach gesonderter Position abgerechnet.
Farbe: RAL 7032 kieselgrau
Höhe: Aufzug türhoch, Flure raumhoch
Lage: Aufzugstüren Flure Obergeschosse
05.__.03
Eckschutzschiene Edelstahl 30/30, beschichtet
170,28
m
05.__.04 Winkel Aufzugstüren Winkel, 50x50 mm, aus 1,5 mm Edelstahlblech einschließlich Befestigungsmittel liefern und 3-seitig am Anschluss der Aufzugsschachttüren an die Betonlaibung einbauen.
Lage: Aufzugsschachttüren in allen Etagen
05.__.04
Winkel Aufzugstüren
84,32
m
05.__.05 Alu Riffblech h=110 Rammschutz aus Alu-Riffelblech, Höhe 110 mm, liefern und mit Senkkopfschrauben und Schwerlastdübeln an Mauerwerk, Beton oder Gipskarton befestigen, einschließlich Befestigungsmittel.
Die genaue Lage und Höhe ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen.
Der Einbau erfolgt zum Ende des Bauvorhabens nach Fertigstellung aller Wandoberflächen.
Eine eventuell zusätzliche Anfahrt wird nach gesonderter Position abgerechnet.
Lage: Mülllager, Hauptwäschelager, BoH-Flur
05.__.05
Alu Riffblech h=110
78,05
m
05.__.06 Alu Riffblech Laibungen Alu-Riffelblech wie vor, abgekantet zur Abdeckung von Laibungen bis 20 cm
05.__.06
Alu Riffblech Laibungen
6,00
St
05.__.07 Alu Riffblech Türen 1,01 Alu-Riffelblech wie vor, jedoch auf Türblätten - Röhrenspan, Stahl oder Alu - befestigen.
Rohbaubreite der Türen 1,01 m
05.__.07
Alu Riffblech Türen 1,01
22,00
St
05.__.08 Alu Riffblech Türen 1,69 Alu-Riffelblech wie vor, jedoch auf Türblätten - Röhrenspan, Stahl oder Alu - befestigen.
Rohbaubreite der Türen 1,69 m, 2-flügelig
05.__.08
Alu Riffblech Türen 1,69
2,00
St
05.__.09 Alu Riffblech Türen 1,20 Alu-Riffelblech wie vor, jedoch auf Türblätten - Röhrenspan, Stahl oder Alu - befestigen.
Rohbaubreite der Türen 1,20 m
05.__.09
Alu Riffblech Türen 1,20
2,00
St
05.__.10 Abstellwinkel Alu 135/70/3 Abstellwinkel 135/70/3 mm aus Aluminium für kompletten Estrich- + Dämmungsaufbau liefern und einbauen, einschließlich Befestigungsmittel
siehe Pläne
GGF-ARC-5-BO-DT-XX-0003-C_Fliesen Vinyl
GGF-ARC-5-BO-DT-XX-0004-C_Vinyl Beschichtung
GGF-ARC-5-BO-DT-XX-0005-C_Fliesen Beschichtung
05.__.10
Abstellwinkel Alu 135/70/3
E
38,78
m
06 Lüftungsbank
06
Lüftungsbank
siehe Plan GGF-ARC-5-XX-AN-S-0000-F_Ansicht Süd
GGF-ARC-5-XX-GR-EG-0000-I_Grundriss EG
GGF-ARC-5-RB-DT-XX-0002-C_Lüftungsbank
siehe Plan
06.__.01 Tragprofil Rohr 40/40 QR 40/40 als Tragprofil
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461
06.__.01
Tragprofil Rohr 40/40
18,20
m
06.__.02 Stützen Rohr 40/40 QR 40/40 als Stützen mit Fußplatte zur Befestigung, mit Tragprofil verschweißt, Laschen zur Befestigung der Blechabdeckung, Abstand ca. 90 cm, einschließlich Befestigunngsmittel
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461
Länge: ca. 40 cm
06.__.02
Stützen Rohr 40/40
25,00
St
06.__.03 Blechverkleidung seitliche Blechverkleidung als Kassetten gekantet an den Laschen der Stützen befestigt, einschließlich Befestigungsmittel
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 und Außenseite pulverbeschichtet in RAL 7016 anthrazit
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
06.__.03
Blechverkleidung
8,19
m²
06.__.04 Blechabdeckung obere Blechverkleidung als 8 mm Glattblech mit ca. 1-2 % Gefälle auf Tragprofil und Lamellenrahmen befestigt, einschließlich Befestigungsmittel
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 und Außenseite pulverbeschichtet in RAL 7016 anthrazit
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
06.__.04
Blechabdeckung
12,00
m²
06.__.05 Lamellen Aluminiumlamellen mit Rahmen und Kleintierschutz, beschichtet in RAL 7016 - anthrazit - einshclielich Befestigungsmittel
Freier Lüftungsquerschnitt 1,8 m²
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
06.__.05
Lamellen
6,60
m²
06.__.06 Unterkonstruktion Sitzbank Unterkonstruktion zur Befestigung der Holzlatten aus Metall einschließlich Befestigungsmittel auf Abdeckblech befestigt
Abstand ca. 70 cm
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461 und Außenseite pulverbeschichtet in RAL 7016 anthrazit
06.__.06
Unterkonstruktion Sitzbank
17,60
m
06.__.07 Holzlatten Holzlatten, 6x4 cm, anthrazit lasiert einschließlich Befestigungsmittel
06.__.07
Holzlatten
165,00
m
07 Schachtkopf Lüftung
07
Schachtkopf Lüftung
siehe Plan GGF-ARC-5-DA-DT-XX-0010-A_Schachtkopf Lüftung
siehe Plan
07.__.01 Rahmen QR 80/80 QR 80x80 als Rahmen verschweißt und auf Betondecke befestigt, einschließlich Befestigungsmittel
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461
07.__.01
Rahmen QR 80/80
32,85
m
07.__.02 Blechverkleidung Verkleidung, seitlich und Dach, innen und außen, mit ca. 1 mm verzinktem Glattblech, einschließlich Befestigungsmittel
07.__.02
Blechverkleidung
24,29
m²
07.__.03 Dämmung Mineralwolldämmung WLS 035 zwischen beiden Blechen einlegen
07.__.03
Dämmung
12,15
m²
07.__.04 Winkel Winkel 15x15 cm aus verzinktem Blech ca. 1 mm einschließlich Befestigungsmittel als Deckenanschluss einbauen
07.__.04
Winkel
231,00
m
08 Technikeinhausung
08
Technikeinhausung
siehe Plan GGF-ARC-5-SL-DT-XX-0001-C_Technikeinhausung Dach
GGF-ARC-5-XX-GR-DA-0002-B_Dachaufsicht Technik
siehe Plan
08.__.01 Stützenfüße Rohr 114,3x8, ca. 72 cm lang, mit Kopf- und Fußplatte, thermischer Trennung zur Betondecke und allen Befestigungsmitteln
Korrosionsschutz und Oberfläche: feuerverzinkt nach EN ISO 1461
Die Stützenfüße sind vor Beginn der Dachabdichtung zu montieren.
Eine eventuell zusätzliche Anfahrt wird nach gesonderter Position abgerechnet.
08.__.01
Stützenfüße
39,00
St
08.__.02 Träger HEA 160, verzinkt feuerverzinkte Träger HEA 160, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren
Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger
Einzellänge: ca. 4,30 - 4,65 m
Lage: Sparren Boden und Dach
Mit Stützen als Rahmen verschweißt.
08.__.02
Träger HEA 160, verzinkt
116,35
m
08.__.03 Träger IPE 120, verzinkt feuerverzinkte Träger IPE 120, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren
Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger
Einzellänge: ca. 3,50 m
Lage: Pfetten Boden und Dach
08.__.03
Träger IPE 120, verzinkt
569,10
m
08.__.04 Stützen HEA 160, verzinkt feuerverzinkte Stützen HEA 160, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren
Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger
Einzellänge: ca. 3,04 - 3,65 m
Mit Sparren als Rahmen verschweißt.
08.__.04
Stützen HEA 160, verzinkt
99,97
m
08.__.05 Riegel IPE 120, verzinkt feuerverzinkte Riegel IPE 120, S325, einschließlich aller Bohrungen, Laschen, Kopfplatten, verzinkten Befestigungsmitteln u. ä., liefern und montieren
Befestigung an Stahlstützen oder Trägern, als Einzelträger
Einzellänge: ca. 13,50 m
08.__.05
Riegel IPE 120, verzinkt
230,31
m
08.__.06 Gitterrost Verzinktes Gitterrost, Maschenweite 30/30 mm, mit Sicherung gegen herausnehmen und Ausklinkungen an den Stützen
Belastung 5 kN/m²
08.__.06
Gitterrost
182,93
m²
08.__.07 Blechkassetten Blechkassetten, beschichtet RAL 9006 - weißaluminium - einschließlich vertikaler Unterkonstruktion und Befestigungsmitteln
Über der Außentür Tropfkante vorsehen.
Fabrikat: Schrag Corpo o. glw.
Lage: Achse 5 und 16
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
08.__.07
Blechkassetten
33,15
m²
08.__.08 MZ-Außentür, 1,26/2,26 Einbaufertiges Türelement aus Stahlblech mit Eckzarge, als Außentür, Schloss Klasse 3 für Profilzylindereinbau vorgerichtet, wärmegedämmtes, doppelschaliges 3-seitig gefälztes Türblatt, Konstruktionsbänder mit Kugellagerzwischenringen, Oberfläche verzinkt und grundiert, Drückergarnitur Standard schwarz.
Befestigungsmittel für Befestigung an Stahlunterkonstruktion
Breite: 1,26 m
Höhe: 2,26 m
08.__.08
MZ-Außentür, 1,26/2,26
2,00
St
08.__.09 Lamellen beschichtete Aluminiumlamellen einschließlich senkrechter Unterkonstruktion und Befestigungsmitteln, Befestigung an Stahlriegeln
Farbe RAL 9006 - weißaluminium
Fabrikat: MLL System 744FMK, Lamellentyp 070 o. glw.
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
08.__.09
Lamellen
294,00
m²
08.__.10 Trapezblech Trapezeblech T50/0,75, Außenseite Beschichtet in RAL 9006 - weißaluminium, Innenseite RSL, als Kaltdach verlegen, Befestigung mit Kalotten und Edelstahlschrauben
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
08.__.10
Trapezblech
197,09
m²
08.__.11 Einfassung Dachblech Pult und Ortgang Randeinfassung Dachblech mit einem beschichteten, 4 x gekantetem Blech einschließlich Unterkonstruktion und Befestigungsmittel, sowie 2 Ecken
Höhe: 30 cm
Farbe: RAL 9006 - weißaluminium
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums. Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
08.__.11
Einfassung Dachblech Pult und Ortgang
50,53
08.__.12 Kastenrinne Titanzink 100mm Außendachrinne liefern und an Traufe von Flachdach / Steildach montieren, als Hängedachrinne, DIN EN 612, kastenförmig, aus legiertem Zink DIN EN 988, Titanzink, Oberfläche walzblank, Materialdicke 0,7 mm, Nahtausbildung, weichgelötet, Rinne im Gefälle, Befestigen mit Rinnenhaltern.
Bei Befestigung auf Holzbohle Rinnenhalter einlassen.
Nenngröße 7-teilig, 280 (100/65 mm)
Befestigungsuntergrund: Holz
08.__.12
Kastenrinne Titanzink 100mm
40,89
m
08.__.13 Rinnenboden Rinnenendstück aus legiertem Zink DIN EN 988, Titanzink, Oberfläche walzblank, halbrund.
08.__.13
Rinnenboden
2,00
St
08.__.14 Rinnenablaufstutzen Zink 100/80 Rinnenablaufstutzen zur Entwässerung einer halbrunden oder kastenförmigen Dachrinne mit geradem, kreisförmigen Ablauf, aus legiertem Zink, Titanzink, Oberfläche walzblank liefern und montieren.
Rinne NW105
Fallrohr DN80
08.__.14
Rinnenablaufstutzen Zink 100/80
1,00
St
08.__.15 Fallrohr Zink DN80 Kreisförmiges Regenfallrohr aus legiertem Zink, Titanzink, Oberfläche walzblank, liefern und montieren.
Befestigung mit Rohrschellen und Schraubstift an Lamellenfassade
Nenngröße DN 80
Bauhöhe: bis 3,30 m
08.__.15
Fallrohr Zink DN80
3,30
m
08.__.16 Bogen Zink DN80 Bögen in unterschiedlichen Winkeln als kreisförmiges Regenfallrohr aus legiertem Zink, Titanzink, Oberfläche walzblank, liefern und montieren.
Nenngröße DN 80
08.__.16
Bogen Zink DN80
1,00
St
08.__.17 Einfassung Dachblech Traufe Randeinfassung Dachblech mit einem beschichteten, 3 x gekantetem Blech einschließlich Unterkonstruktion und Befestigungsmittel
Höhe: 30 cm
Farbe: RAL 9006 - weißaluminium
DGNB-Anforderung an Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster, Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Bezugsnorm:
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
Werksseitig beschichtete Bauteile mit einer beschichteten Fläche > 100 m² je Bauteiltyp
(z. B. Stahltür) im Gebäude
08.__.17
Einfassung Dachblech Traufe
40,89
m
08.__.18 Tropfkante Traufe Tropfkante mit einem beschichteten, 4 x gekantetem Blech einschließlich Unterkonstruktion und Befestigungsmittel
Höhe: 20 cm
Breite: 15 cm
Farbe: RAL 9006 - weißaluminium
08.__.18
Tropfkante Traufe
40,89
m
08.__.19 Treppe Treppe mit feuerverzinkten Flachstahlwangen, Aufständerung, Fußplatte und Vlies zum Auflager auf der Dachabdichtung, oben Befestigung an Stahlprofilen, 3 Gitterroststufen, ca. 0,27 / 1,20 m, beidseitig Handlauf aus verzinkten Rundrohr 42 mm
08.__.19
Treppe
2,00
St
08.__.20 Leiter, verzinkt mit Rückenschutz Aufstiegsleiter mit Ausstiegsplattform als feuerverzinkte Stahl- oder Alukonstruktion, einschließlich Rückenschutz mit einer Höhe von +1,10 m über die oberste Stufe, liefern und montieren.
Fassade: Stahlriegel
Höhe: ca. 3,90 m
08.__.20
Leiter, verzinkt mit Rückenschutz
1,00
St
10 besondere Leistungen
10
besondere Leistungen
10.__.01 Statik Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung für alle beschriebenen Bauteile.
Vorlage beim Prüfingenieur und Einarbeiten von dessen Auflagen.
10.__.01
Statik
P
1,00
psch
10.__.02 Planung Erstellen von Werkstatt- und Detailplänen für alle beschriebenen Leistungen.
Einschließlich Aufmaße vor Ort.
Die Pläne sind rechtzeitig vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Pläne begonnen werden.
10.__.02
Planung
P
1,00
psch
10.__.03 Kran Kran für den Transport des Geländers auf das Dach und die Montage der Technikeinhausung.
10.__.03
Kran
P
1,00
psch
10.__.04 zusätzliche Anfahrt zusätzliche Anfahrt für vorab oder nachträglich auszuführende Arbeiten
10.__.04
zusätzliche Anfahrt
2,00
St
10.__.05 Stundenlohn Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
10.__.05
Stundenlohn Mittellohn
E
1,00
h