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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Besondere Vertragsbedingungen 1. Besonderen Vertragsbedingungen
Die "Besonderen Vertragsbedingungen" liegen diesem Leistungsverzeichnis als Anhang bei und werden Vertragsbestandteil.
1. Besondere Vertragsbedingungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1 Allgemein
Alle Kosten, die durch die Hinweise und Forderungen der folgenden allgemeinen Vorbemerkungen entstehen und die nicht in gesonderten Positionen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Mit dem Leistungsverzeichnis und den darin enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen ist.
Punktfolgen (Freistellen) bzw. Bieterangabenverzeichnis sind vom Bieter auszufüllen. Die Angaben bezüglich Fabrikat/Typ müssen ausführlich angegeben werden. Es dürfen keine Abkürzungen wie "siehe oben", "s. o.", "wie verlangt", "w. v.", "wie ausgeschrieben", "w. a." usw. verwendet werden.
2.2 Informationspflicht
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, Anfuhrmöglichkeiten und die Gegebenheiten vor Ort, eingehend bei den zuständigen Behörden und in der Örtlichkeit zu informieren und hieraus eventuell zu erwartende Arbeitserschwernisse in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Verhältnisse werden nicht anerkannt.
2.3 Preisvereinbarung / Einheitspreiskalkulierung
Für alle im Angebot nicht vorgesehenen Arbeiten, die im Zuge der Baumaßnahme erforderlich werden, sind vor Inangriffnahme Preise schriftlich mit dem AG zu vereinbaren. Hierzu sind jeweils die Kalkulationsgrundlagen vorzulegen.
Wenn in den Positionen nicht anders beschrieben, handelt es sich bei den genannten Positionen gem. VOB Teil C jeweils um Lieferung und Einbau der genannten Baustoffe. Dies ist in der Kalkulation der Einheitspreise ebenso zu berücksichtigen, wie alle notwendigen Arbeitshilfsmittel usw.
2.4 Gleichwertigkeit
Soweit im nachfolgenden Leistungen produktspezifisch ausgeschrieben werden, sind die Produktangaben als Leitfabrikat anzusehen. Es können gleichwertige Produkte angeboten werden, die in den Bietertextergänzungen zu benennen sind. Ist eine Bietertextergänzung vom Bieter nicht ausgefüllt, wird von der Verwendung des Leitfabrikats ausgegangen.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. Baubeschreibung und Ausführungsunterl 3. Baubeschreibung und Ausführungsunterlagen
3.1 Baubeschreibung
Die Baumaßnahme "Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit vier Gewerbeeinheiten und 23 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 56 Einstellplätzen sowie 23oberirdischen Einstellplätzen" befindet sich an der Emsstraße in Meppen.
Die Maßnahme beinhaltet die Errichtung von einem Gebäuden mit vier Geschossen, sowie einer Tiefgarage.
Das Gebäude weißt Außenmaße von 58,755 m x 32,70 m und eine Attikahöhe von 14,35 m auf. Es werden vier Geschosse errichtet. Im Erd- und dem 1. Obergeschoss sind verschiedene Gewerbeeinheiten geplant. In den zwei oberen Etagen werden Wohnungen ausgeführt.
Hinweis: Wie in den Zeichnungen zu erkennen ist, wird der westliche Gebäudeteil mit einer radialen Außenwand ausgeführt. Die notwendigen Arbeiten (Stahlbeton/ Mauerwerk) sind entsprechend für kreisförmige Grundrisse (Stellschalung/Rundschalung) zu kalkulieren und werden nicht in gesonderten Positionen vergütet.
3.2 Ausführungsunterlagen
(Den Leistungsverzeichnissen werden jeweils nur die Unterlagen angehängt, die zur Erfüllung der beschriebenen Leistungen notwendig sind)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:
Genehmigungszeichnungen aufgestellt durch die Fa. mg architekturgesellschaft mbh Bauzeitenplan V1b vom 14.01.2026 Statische Unterlagen aufgestellt durch Fa. Telkmann Beratende Ingenieure, Büro für Baustatik PartGmbB Bodengutachten erstellt durch die Fa. M&O Büro für Geowissenschaften vom 17.07.2025 EnEV-Nachweise berechnet durch Fa. Telkmann Beratende Ingenieure, Büro für Baustatik PartGmbB
3. Baubeschreibung und Ausführungsunterl
4. Allgemeine Technische Vertragsbedingu 4. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - ATV-
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung (VOB Teil C):
ATV DIN 18300 "Erdarbeiten" ATV DIN 18301 "Bohrarbeiten" ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten" ATV DIN 18304 "Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten" ATV DIN 18305 "Wasserhaltungsarbeiten" ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten" ATV DIN 18308 "Drän- und Versickerarbeiten" ATV DIN 18309 "Einpressarbeiten" ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten" ATV DIN 18331 "Betonarbeiten" ATV DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" ATV DIN 18335 "Stahlbauarbeiten" ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" ATV DIN 18364 "Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten" ATV DIN 18451 "Gerüstarbeiten" Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die oben aufgezählten Regelungen vor.
4. Allgemeine Technische Vertragsbedingu
5. Zusätzliche Technische Vertragsbeding 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV -
Es gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in den Teilen B und C. Die Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind einzuhalten.
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt. Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
5.1 Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist über eine befestigte, asphaltierte, Straße zu erreichen. Es werden teilweise Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Parkplatz des Nachbargrundstücks zur Verfügung gestellt, dies ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baustraße als Zuwegung für die Maßnahme ist jederzeit frei zu halten. Entladevorgänge sind hier nicht gestattet.
Für die Lagerung von Baustoffen und Geräten aller Art dürfen nur die vom AG angewiesenen Flächen benutzt werden. Verkehrswege innerhalb und außerhalb Liegenschaft dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, zur Lagerung benutzt werden. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Alle dem Auftragnehmer zur Benutzung zur Verfügung gestellten Zu- und Abfahrtsstraßen innerhalb und außerhalb der Liegenschaft sind, wie auch die öffentlichen Verkehrsflächen, während der Bauzeit laufend sauber zu halten und täglich sowie bei Bedarf, insbesondere bei Transporten, zu reinigen. Den diesbezüglichen Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung ist Folge zu leisten. Die durch Instandsetzung, Wiederherstellung und Säuberung der benutzten Straßen und Wege entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die Baustelle ist laufend in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Arbeitstäglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung ("besenrein") zu erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Säuberung nicht nach, so wird der Auftraggeber nach vorangegangener schriftlicher Aufforderung diese Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen. Die anfallenden Kosten hierfür werden spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle vom Auftragnehmer verschmutzten Bauteile durch ihn zu reinigen.
Die Bauwasserversorgung wird durch das Gewerk "012 Erweiterte Rohbauarbeiten" gestellt. Notwendige Zuleitungen sind Angelegenheit des Auftragnehmers. Zu- und Ableitungen zu/von den Containern des AN, einschl. aller Anschlüsse, sind Angelegenheit des AN und werden nicht gesondert vergütet. Zu-/Ableitungen sind in geschützter Ausführung mit Erdarbeiten nach Erfordernis zu verlegen.
Vom Gewerk "012 Erweiterte Rohbauarbeiten" wird ebenfalls auf dem Baugelände ein Baustromverteiler zur elektronischen Versorgung bereitgestellt. Zur Versorgung der Gebäude werden Unterverteilungen vorgesehen. Zuleitungen zu den Containern des AN sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Zuleitungen sind in geschützter Ausführung mit Erdarbeiten nach Erfordernis zu verlegen.
Erforderliche Genehmigungen zur Zwischenlagerung von Ausbaustoffen sind vom AN einzuholen und dem AG vor Baubeginn vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden.
Die, für alle am Bau beteiligten Unternehmen/ Handwerker, erforderlichen Wasch- und Toiletten-Container werden auf der Baustelle durch das Gewerk "012 Erweiterte Rohbauarbeiten" zur Verfügung gestellt.
Forderungen, die der Sicherheitskoordinator an die Baustelleneinrichtung stellt, sind ohne gesonderte Vergütung vom AN umzusetzen.
5.2 Abfälle einschl. der Art und Weise der Entsorgung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den durch seine Arbeiten entstehenden Bauschutt, Baustoffreste, Verpackungsstoffe, Abfall usw. kostenlos abfahren und entsorgen zu lassen. Bei der Beseitigung sind die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll einzuhalten.
Beachtet der Auftragnehmer trotz Abmahnung und Fristsetzung die vorgenannten Verpflichtungen nicht, so kann der Auftraggeber die Beseitigung des Bauschuttes, der Baustoffreste, der Verpackungsstoffe, der Abfälle, der Verschmutzungen usw. auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
5.3 Sicherungsmaßnahmen
Die Fassadenflächen werden durch den Rohbauer eingerüstet und den anderen Gewerken zur Mitbenutzung überlassen. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und bei Mitbenutzung arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen worden sind.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm ist zu beachten (Bundesimmissionsschutzrecht). Die Baustelle ist so einzurichten, dass die Möglichkeit zur Minderung des Baulärms voll ausgeschöpft wird.
Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften in eigener Verantwortung des Auftragnehmers wird ausdrücklich hingewiesen. Die entsprechenden Verordnungen sind zu beachten. Aus diesem Anlass geltend gemachte Ansprüche Dritter sind vom AN zu regeln.
Außerhalb der Arbeitszeiten sind sämtliche Baugruben, geöffneten Schachtbauwerke, Durchbrüche und dergleichen abzudecken, zu schließen oder mit einer festen Absturzsicherung (Absperrschranken, h > = 1,0 m) gemäß den Unfallverhütungsvorschriften und "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen" (RSA 95) zu umschließen. Absperrbänder, Ketten oder dergleichen sind nicht zulässig.
5. Zusätzliche Technische Vertragsbeding
03 Gerüstarbeiten
03
Gerüstarbeiten
03.__.0010 Stahlrohr-Fassadengerüst aufbauen abbauen Stahlrohrfassadengerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längsorientiertes Arbeits- und Schutzgerüst, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 2, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,3 m, alle Gerüstlagen genutzt, mit innenliegendem Leitergängen und zwei anliegenden Treppentürmen aufbauen, inkl. aller benötigten Vorhängekonsolen und Dachfangeinrichtungen aufbauen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten abbauen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einbau der Gerüstanker auf dem Hintermauerwerk in den Kreuzfugen des Verblendmauerwerkes bis in das Hintermauerwerk erfolgt und dass das Schliessen der Gerüstlöcher mit geeigneten, farblich den Fugen angepassten Zementfugenmörtel ausgeführt wird. Das Gerüst ist nach Baufortschritt aufzubauen.
Einschl Konsolverbreiterung in jeder Gerüstlage Gerüstbelag in jeder Gerüstlage. Grundeinsatzzeit: 1 Monat
03.__.0010
Stahlrohr-Fassadengerüst aufbauen abbauen
2.600,00
m²
03.__.0020 Stahlrohr-Fassadengerüst vorhalten Vorhaltung des vorgenannten Stahlrohr-Fassadengerüstes inkl. Treppentürme über die Grundeinsatzzeit hinaus.
Vorhaltedauer: 9 Monate
Vorhaltedauer: je Monat/m²
03.__.0020
Stahlrohr-Fassadengerüst vorhalten
23.400,00
m²Mt
03.__.0030 Stahlrohr-Fassadengerüst umbauen Umbauen des vorgenannten Stahlrohr-Fassadengerüstes.
03.__.0030
Stahlrohr-Fassadengerüst umbauen
600,00
m²
03.__.0040 An-/ und Abfahrt für Umbau An-/ und Abfahrt mit drei befugten Personen zum Umbau des vorgenannten Stahlrohr-Fassadengerüstes.
03.__.0040
An-/ und Abfahrt für Umbau
8,00
St
03.__.0050 Dachfanggerüst Netz aufbauen abbauen Auf- und Abbauen zum Dachfanggerüst DIN 4420-1, an Standgerüst, Schutzwand aus Netzen, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Rückbau wird gesondert vergütet.
03.__.0050
Dachfanggerüst Netz aufbauen abbauen
180,00
m
03.__.0060 Dachfanggerüst Netz vorhalten Vorhaltung des vorgenannten Dachfanggerüst DIN 4420-1 über die Grundeinsatzzeit hinaus.
Vorhaltedauer: 5 Monate
Vorhaltedauer: je Monat/m
03.__.0060
Dachfanggerüst Netz vorhalten
1.260,00
mMt
03.__.0070 Stahlrohr-Fassadengerüst aufbauen abbauen Stahlrohrfassadengerüst, innen, freistehend, alle Gerüstlagen genutzt, mit innenliegendem Leitergängen aufbauen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten abbauen.
Einschl Konsolverbreiterung in jeder Gerüstlage Gerüstbelag in jeder Gerüstlage. Grundeinsatzzeit:1 Monat
Ausführung im Atrium und im Treppenhaus
03.__.0070
Stahlrohr-Fassadengerüst aufbauen abbauen
600,00
m²
03.__.0080 Stahlrohr-Fassadengerüst vorhalten Vorhaltung des vorgenannten Stahlrohr-Fassadengerüstes inkl. Treppentürme über die Grundeinsatzzeit hinaus.
Vorhaltedauer: 8 Monate
Vorhaltedauer: je Monat/m²
03.__.0080
Stahlrohr-Fassadengerüst vorhalten
4.800,00
m²Mt
03.__.0090 Deckenloch (Treppenraum) schließen Vorrübergehendes Schließen des Deckenloches (Treppenraum) als Absturzsicherung ins 2.OG, für Arbeiten an der Decke im SG. Kanthölzer mit Balkenschuhen an Deckenwangen befestigen, Oberhalb mit OSB-Platten 22 mm verlegen. Nach Fertigstellung der Arbeiten entfernen und entsorgen der Materialien. Maße: 3,46 x 3,885 m
03.__.0090
Deckenloch (Treppenraum) schließen
1,00
St