Lüftungsanlage
NB Townhouses
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Neubau von 9 schlüsselfertigen Reihenhäusern mit Teilunterkellerung und oberirdischen PKW-Stellplätzen Adresse Fabrikstraße 10-20 69126 Heidelberg-Rohrbach Bei dem Bauvorhaben in Heidelberg (Stadtteil Rohrbach) handelt es sich um 9 schlüsselfertige Reihenhäuser, die auf real geteilten Grundstücken mit separaten Hausanschlüssen errichtet werden. Die Entwässerung erfolgt teilweise über gemeinsam genutzte Leitungen. Jedes Haus erhält einen PKW-Stellplatz im Außenbereich. Die Reihenhäuser umfassen ein Erdgeschoss, 2 Obergeschosse als Vollgeschoss, ein 3. Obergeschoss mit Rücksprung und Dachterasse und sie sind teilunterkellert.
Bauvorhaben
Allgemeine Baubeschreibung Die Häuser werden nach den Kriterien des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG vom 01. November 2020, mit Änderungen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind). Zudem erreichen sie den Gebäudestandard Effizienzhaus 55. In die energetische Betrachtung wird neben den Dämmeigenschaften der Gebäudehülle auch die Haustechnik einbezogen. Der Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Kriterien erfolgt hierbei bezogen auf die gesamte Reihenhausreihe. Die Reihenhäuser sollen in Form Massivbau mit EPS/Mineralwolle (Mineralwolle, wo brandschutztechnisch notwendig) WDVS/Klinkerriemchen (EG, 1.OG, straßenseitig) errichtet werden. Das Untergeschoss wird mit Hohlwänden errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme. Der Rohbau erfolgt konventionell in Stahlbeton - bzw. Mauerwerksbauweise. Fenster als Kunststofffenster mit entsprechender Schallschutzklasse und Fensterfalzlüfter/Leibungslüfter. Sonnenschutz: elektrisch betriebene Kunststoff-Aufsatzrollläden. Flachdach mit Dachabdichtung, Gefälledämmung, extensiver Begrünung und PV-Anlage. Dachterassen 3. OG mit bituminöser Abdichtung, Dämmung und Betonplatten im Splittbett.
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil-, bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dgl. müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen. Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide / Eignungs- nachweise / Prüfberichte / Sicherheitsdatenblätter / Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem AG zur Prüfung vorzulegen. Bedienungsanweisungen, Wartungs- und Installationspläne sowie vom Hersteller gelieferte Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU vor der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Allgemeine Beschreibung: Allgemeine Beschreibung: 1. Gebäude Bei dem zu kalkulierenden Objekt handelt es sich um die Errichtung von 9 Reihenhäusern. Die Häuser bestehen jeweils aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und 3 Obergeschossen. Im Untergeschoss befindet sich in jedem Haus der Technikraum wo die Häuser einzeln angeschlossen und versorgt werden. Hier handelt es sich um die Ausführung der Lüftungstechnik 2. Lüftungstechnik Die Lüftung des Gebäudes wird gemäß den Anforderungen der DIN 18017 ausgeführt. Ziel ist die Sicherstellung einer  Be- und Entlüftung der Räume (Feuchteschutz). Lüftungskonzept In den Bädern und WC-Räumen werden Einzelraumlüfter installiert. Diese sorgen für eine bedarfsgerechte und zuverlässige Abführung der verbrauchten Luft. Die Auslegung, Steuerung und Betriebsweise der Lüfter erfolgt entsprechend den Vorgaben der DIN 18017 sowie den Herstellerangaben. Abluftführung Die Abluft wird über Lüftungsleitungen sicher ins Freie geführt. Die Leitungsführung erfolgt fachgerecht und unter Berücksichtigung bauphysikalischer und schalltechnischer Anforderungen. Die Nachströmung der Außenluft erfolgt über die Fensterfalzlüfter. Brandschutz Im Bereich der Dachfläche werden alle lüftungstechnischen Durchdringungen und Einbauten unter Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen ausgeführt. Die erforderlichen Abschottungen und Maßnahmen werden gemäß dem Brandschutzkonzept sowie den bauaufsichtlichen Vorgaben hergestellt. Verwendete Materialien und Systeme müssen über die entsprechenden Zulassungen verfügen. Inbetriebnahme und Dokumentation Nach Abschluss der Montage erfolgen die Funktionsprüfung und Inbetriebnahme der Lüftungsanlage. Die Anlage wird betriebsbereit übergeben. Die erforderlichen Bedienungs- und Wartungsunterlagen werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 3. Allgemein Alle Maße sind auf der Baustelle eigenverantwortlich zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind Montagepläne zur Freigabe vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten und vor der Abnahme sind Revisionsunterlagen 3-fach in Papierform und 1-fach als Datenträger vorzulegen. Generell gilt, dass sämtliche einzubauenden Teile durch den Bauherrn, Architekten bzw. Fachplaner bemustert werden müssen. Sofern keine Fabrikatsvorgaben bestehen, müssen mindestens drei verschiedene Fabrikate gleicher Preislage zur Bemusterung vorgelegt werden. Erst nach schriftlicher Ausführungsfreigabe kann die Lieferung und Montage erfolgen. Anlagenteile, die nicht zur Bemusterung vorgelegt wurden, werden von der Abnahme ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, sämtliche auf Materialfehler etc. zurückzuführenden Mängel unmittelbar nach Mitteilung der Beanstandung auf seine Kosten ggfs. durch Auswechseln der defekten Teile durch Neue zu beheben. Alle Materialien, die zur einwandfreien technischen Funktion der vorher beschriebenen Anlage erforderlich sind, jedoch im Einzelnen nicht im anliegenden Leistungsverzeichnis besonders erwähnt sind, sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern vor Vergabe nicht ein schriftlicher Einwand des Anbieters erfolgt.
Allgemeine Beschreibung:
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die Unterlagen sind mittels EDV-Anlage erstellt und die Seiten fortlaufend nummeriert. Der Bieter ist aufgefordert, die Vollständigkeit der übersandten Unterlagen umgehend zu überprüfen. A) Vorschriften Für die gesamte Anlage und Ausführung aller Leistungen sind folgende Bedingungen, in der bei Angebotsabgabe gültigen neuesten Fassung, zu beachten und einzuhalten. Zum Beispiel - die einschlägigen DIN-, EN- und VDI-Richtlinien (u. a. DIN EN 16798, DIN 1946, VDI 6022), - die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes, - die Herstellerangaben der eingesetzten Komponenten, - die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), - die örtlichen behördlichen Auflagen. B) Leistungsumfang Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung der betriebsfertigen Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften. C) Ausführung Der Unternehmer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die Sicherheit und Funktion der von ihm erstellten Anlagen sowie für die Erfüllung der im Arbeitsbereich gültigen Vorschriften über Arbeitsschutz. D) Nachstemmarbeiten Stemmarbeiten dürfen nur mit Genehmigung des Statikers und der Bauleitung ausgeführt werden. E) Ausführungsunterlagen Dem Auftragnehmer werden notwendige Installationszeichnungen, zur Verfügung gestellt. Zusätzlich, je nach Bauvorhaben werden die Pläne in PDF dem Auftragnehmer übergeben. F) Montageplanung Der Auftragnehmer hat aufgrund der Ausführungspläne Elektro,  die komplette Montageplanung zu erstellen. Dazu gehören auch alle Vorlagen von Detail und Aufbauzeichnungen von Verteilern usw. Die Unterlagen sind zur Genehmigung vorzulegen. Eine Kennzeichnung als Montageplan ist erforderlich. G) Schallschutzbedingungen Schallschutzbedingungen sind zu beachten; DIN 4109 H) Brandschutzbedingungen zu beachten sind: - geltende Landesbauordnungen,einschliesslich der zugehörigen Durchführungsverordnung. - Brandschutzgutachten DIN 4102 I) Prüfung der Schutzmaßnahmen Vor der Inbetriebnahme sind alle erforderlichen Prüfungen durchzuführen, insbesondere: - Dichtheits- und Druckprüfungen der Trinkwasser- und Abwasserleitungen, - Spülung und hygienische Erstinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation. - Die Inbetriebnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Fachplanung. J) Forderungen von Behörden Die TÜV-Abnahme bzw. ein amtlicher Sachverständiger sind  gefordert. Der AG beauftrtagt den Sachverständiger. K) Revisionsunterlagen wie im Leistungsverzeichnisbeschrieben L) Einweisung / Inbetriebnahme Vor der Schlussabnahme bzw. Teilabnahme sind für die technischen Anlagen mit dem Auftraggeber und den Behörden (falls erforderlich) eine Einweisung/ Begehung vorzunehmen. Diese Einweisung ist zu protokollieren und bei der Schlussrechnung vorzulegen. Die Termine sind rechtzeitig zu koordinieren. Einweisungen bzw. Begehungen sind unabhängig von der Schlussabnahme vorzunehmen. Die Kosten sind vom Unternehmer zu tragen. M) Abnahme Die Fachtechnische Abnahme zwischen AN und Fachplaner , die Rechtsgeschäftliche Abnahme VOB zwischen AN und AG. Die VOB Abnahme bedingt eine vorherige erfolgreiche fachtechnische Abnahme. Die Gewährleistungsfrist beginnt erst nach mängelfreie Schlussabnahme des kompletten Bauvorhabens. Zu den Abnahmen ist entsprechendes Personal bereitzustellen. Die Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. N) Muster Muster für Geräte, Bauteile usw. sind kostenlos dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ggf. auch vor Ort zur Ansicht zu montieren. O) Montagepersonal Ausschließlich die Bauleitung entscheidet über den Einsatz und die Qualifikation des erforderlichen Montagepersonals für evtl. anfallende Taglohnarbeiten sowie über den Schwierigkeitsgrad einer Leistung. P) Abstimmung mit anderen Gewerken Die Montage usw. ist auf der Grundlage der Planunterlagen des Fachingenieurs mit den Gewerken der anderen Auftragnehmer in allen Teilen abzustimmen und ggf. mit der örtlichen Bauleitung zu koordinieren. Vor der Montage einzelner Arbeitsabschnitte hat der Auftragnehmer eine Abstimmung über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten Auftragnehmern über die Bauleitung herbeizuführen. Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und baulichen Maßnahmen, die auf       ungenügende oder unterlassene Information zur Bauleitung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen. Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind von ihm in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Q) Anlagenschutz Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass alle Bauteile und Geräte, die er einbaut   bis zur Übergabe an den Betreiber, ordnungsgemäß gegen Beschädigung und Verschmutzung dauerhaft und wirksam geschützt sind. R) Nachträge Nachträge, die erforderlich sind, werden durch den Planer aufgestellt bzw. die entsprechenden Titel / Positionen festgelegt. Der Auftragnehmer hat lückenlose Kalkulationsnachweise zu den Nachträgen vorzulegen, um die geforderten Einheitspreise prüfen zu können. S) Bemusterung Der AN muss für die Freigabe aller Produkte, Geräte, Anlagen usw. einen Bemusterungskatalog aufstellen. Dieser soll Voschriften, Prüfungen, Zertifikate usw. in 3-facher Ausfertigung enthalten, wenn möglich, auch im PDF-Format. Erst nach Genehmigung dieses Produktkataloges kann bestellt werden. Der Auftragnehmer muss in Abstimmung mit dem Bauzeitenplan und dem allgemeinen Baufortschritt rechtzeitig die Unterlagen vorlegen, da mit einer Genehmigungszeit von ca. 4 Wochen zu rechnen ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Mehrkosten (z.B. Beschleunigungs-, Express-, Selbstabholungskosten usw.), wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, wenn der Auftragnehmer nicht rechtzeitig die Bemusterungsliste vorgelegt hat, eine  Materialfreigabe per Anweisung dem Auftragnehmer vorzugeben. Dies ist evtl. notwendig, um Baubehinderungen bzw. Bauverzögerungen zu vermeiden. T) Baubesprechnung Der AN hat wenn erforderlich einen Bauleiter oder die bauleitenden Monteure zu Besprechungen freizustellen. U) Gefährdungsbeurteilung Der AN wird aufgefordert eine Baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung § 5 des ArbSchG aufzustellen und vorzulegen.Die gilt auch für Benennung und Nachweis der Ersthelfer § 10 ArbSchG, BGV A5.
Technische Vorbemerkungen
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN 1.
VORBEMERKUNGEN
01 Lüftungstechnik
01
Lüftungstechnik
01.01 Lüftungsgeräte und Zubehör
01.01
Lüftungsgeräte und Zubehör
01.02 Luftleitungen und Rohre
01.02
Luftleitungen und Rohre
01.03 Dämmarbeiten
01.03
Dämmarbeiten
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten
01.05 Allgemein
01.05
Allgemein