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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Neubau von 9 schlüsselfertigen Reihenhäusern mit Teilunterkellerung und oberirdischen PKW-Stellplätzen
Adresse
Fabrikstraße 10-20
69126 Heidelberg-Rohrbach
Bei dem Bauvorhaben in Heidelberg (Stadtteil Rohrbach) handelt es sich um
9 schlüsselfertige Reihenhäuser, die auf real geteilten Grundstücken mit separaten Hausanschlüssen errichtet werden. Die Entwässerung erfolgt teilweise über gemeinsam genutzte Leitungen. Jedes Haus erhält einen PKW-Stellplatz im Außenbereich.
Die Reihenhäuser umfassen ein Erdgeschoss, 2 Obergeschosse als Vollgeschoss, ein 3. Obergeschoss mit Rücksprung und Dachterasse und sie sind teilunterkellert.
Bauvorhaben
Allgemeine Baubeschreibung Die Häuser werden nach den Kriterien des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG vom 01. November 2020, mit Änderungen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind). Zudem erreichen sie den Gebäudestandard Effizienzhaus 55. In die energetische Betrachtung wird neben den Dämmeigenschaften der Gebäudehülle auch die Haustechnik einbezogen. Der Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Kriterien erfolgt hierbei bezogen auf die gesamte Reihenhausreihe.
Die Reihenhäuser sollen in Form Massivbau mit EPS/Mineralwolle (Mineralwolle, wo brandschutztechnisch notwendig) WDVS/Klinkerriemchen (EG, 1.OG, straßenseitig) errichtet werden.
Das Untergeschoss wird mit Hohlwänden errichtet.
Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme.
Der Rohbau erfolgt konventionell in Stahlbeton - bzw. Mauerwerksbauweise.
Fenster als Kunststofffenster mit entsprechender Schallschutzklasse und Fensterfalzlüfter/Leibungslüfter. Sonnenschutz: elektrisch betriebene Kunststoff-Aufsatzrollläden.
Flachdach mit Dachabdichtung, Gefälledämmung, extensiver Begrünung und PV-Anlage.
Dachterassen 3. OG mit bituminöser Abdichtung, Dämmung und Betonplatten im Splittbett.
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil-, bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dgl. müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen.
Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide / Eignungs- nachweise / Prüfberichte / Sicherheitsdatenblätter / Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Bedienungsanweisungen, Wartungs- und Installationspläne sowie vom Hersteller gelieferte Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU vor der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung:
1. Gebäude
Bei dem zu kalkulierenden Objekt handelt es sich um
die Errichtung von 9 Reihenhäusern.
Die Häuser bestehen jeweils aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und 3 Obergeschossen.
Im Untergeschoss befindet sich in jedem Haus der Technikraum wo die Häuser einzeln angeschlossen und versorgt werden.
Hier handelt es sich um die Ausführung der
Elektroarbeiten.
2. Elektroanlagen
Energieversorgung
Die Gebäude werden von den Stadtwerken Heidelberg versorgt.
Jedes Haus erhält einen seperaten Verteiler mit Zählerplatz und Multimediafeld. An diesem werden die Stromkreise des Haus angeschlossen und zum Parkplatz des Hauses eine Anschlussleitung und ein Datenkabel für die Ladestation vorgerüstet. Der Verteiler im Haus 8 erhält einen zusätzlichen Zähler für die allgemeine Stromzählung der Beleuchtung Parkplätze und Fahrradbox.
Die Vorschriften der VDE, DIN 18015 und der TAB neueste Fassung mit Beiblatt und Erläuterungen sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
Die Verlegearten sind entsprechend dem technischen
Standard sorgfältig einzuhalten. Auf ausreichende
Befestigung mit Gegenlager (nach VDE) und
Zugentlastungen bei Steigleitungen ist zu achten.
Befestigung mittels Kabelbindern ist nicht zulässig.
In den jeweiligen Etagen sind die Installationen zum
Großteil in der Betondecke, auf dem Rohfußboden,
unter Putz und in Ständerwänden vorgesehenen.
Auch hierbei ist auf die Trennung der verschiedenen
Netze zu achten.
Vor dem betonieren der Decken und Wände sind Erdkabel
bzw. Leerrohre nach Bedarf in die Schalung und auf den
Filigranplattendecken einzulegen. Die Termine für die
Betoneinlegearbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit
der örtlichen Bauleitung. Es sind mehrerer Einzeltermine nach Baufortschritt der Rohbauarbeiten erforderlich.
Benötigtes Material für die Einlegearbeiten wie z.B
Erdkabel, Leerrohre, Betondosen mit Gegenlager sind
vorzuhalten, sodass die Betoneinlegearbeiten
verzögerungsfrei und ohne Behinderung der
Rohbauarbeiten ausgeführt werden können.
Es darf nur geeignetes und geprüftes
Befestigungsmaterial eingesetzt werden.
Eigenstromversorgungsanlagen
Die PV-Anlage ist nicht im LV enthalten und wird seperat Vergeben.
Auf dem Dach ist für jedes Gebäude eine seperate PV-Anlage zu errichten. Der Wechselrichter wird im Technikraum montiert und verkabelt.
Gebäudeinstallationen / Installationsgeräte
Leuchten, Steckdosen und andere Verbraucher sind unter
Berücksichtigung aller Vorschriften - insbesondere der
VDE 0100 und VDE 0108 - zu verkabeln, anzuschließen und
zu kennzeichnen.
Sofern die Verlegung nicht auf Rinnensystemen erfolgt,
ist geeignetes Befestigungsmaterial wie Kanäle, Rohre,
Kabelhalter und Schellen zu verwenden.
Die thermische Belastung der Kabel / Leitungen darf
maximal 80ºn % betragen.
rleVerlegearten und Kabelhäufungen müssen berücksichtigt
werden.
Mindestquerschnitt bei Steckdosenstromkreisen ist
2,5 qmm, bei Beleuchtungsstromkreisen 1,5 qmm.
Bei gemischten Stromkreisen Licht und Steckdosen
2,5 qmm.
Für alle unter Putz Schalter sind Schalterklemmdosen zu
verwenden die gleichzeitig als Abzweigdosen verwendet,
werden. Notwendige Klemmen sind im Einheitspreis der
Schalter mit einzukalkulieren.
Zum Schutz vor Verschmutzung werden alle unter Putz
Dosen vor den Verputzarbeiten mit Putzdeckel
verschlossen und nach Beendigung der Verputzarbeiten
wieder entfernt. Die Kosten sind in den Einheitspreis
der Installationsgeräte einzurechnen.
Auf Putz Abzweigdosen müssen zugänglich montiert und
mit Stromkreisnummern dauerhaft bezeichnet werden.
Entsprechend der Raumnutzung ist geeignetes Material in
angemessener Schutzklasse zu wählen
(IP 20 - IP 65).
Für alle Schalt- und Steckgeräte auf Außenwänden sind
winddichte Schalterdosen nach DIN 18015 einzusetzen.
Alle Geräte sind komplett einschließlich aller Bau- und
Funktionsteile zu installieren.
Als Schalterprogramm ist ein Großflächenprogramm Farbe
nach Wahl des Bauherren vorzusehen.
Grundsätzlich ist die Unter-Putz-Installation gemäß
DIN/VDE 0100, Teil 520, DIN/VDE 0107, DIN 18015, Teil 1
bis Teil 5 sowie DIN 40 050 auszuführen.
Die Steckdosen und Schalter sind mit Schrauben an der
Schalterdose zu befestigen. Alle Steckdosen sind mit
der dazugehörigen Stromkreisnummer dauerhaft zu
beschriften.
Maßgebend für die Ausstattung der einzelnen Bereiche
ist die jeweiligen Baubeschreibungen und Ausstattungsfestlegungen des Bauherrn sowie der Nutzer.
Die Starkstromverkabelung wird überwiegend unter Putz, in GK-Ständerwänden, unter dem Estrich oder als
Betoninstallation ausgeführt.
Die Starkstrominstallation erfolgt auf dem Rohboden im
Schutzrohr nach DIN 18015. Die Schwachstrominstallation
im separaten Schutzrohr nach DIN 18015 je Leitung. Das
Bündeln der Leitungen ist untersagt.
In extra bezeichneten Räumen wird die gesamte
Installation als halb offene Rohrinstallation auf Putz ausgeführt.
Beleuchtung
Die Allgemeinbeleuchtung der verschiedenen Bereiche erhält Beleuchtungskörper entsprechend der Notwendigkeit sowie DIN 5035 (siehe Ausführungszeichnung Elektro).
Die Erstbestückung mit Leuchtmitteln ist im Lieferumfang enthalten.
Die jeweiligen Lichtfarben werden mit der Bauleitung festgelegt.
Die Leuchten müssen ein VDE-Prüfzeichen haben und mit Funkentstörgrad N- und F-Zeichen ausgerüstet sein. Alle Teile/Fassungen, Vorschaltgeräte müssen VDE-0712 entsprechen.
Für die Befestigung der Leuchten sind die Herstellervorgaben zu berücksichtigen.
Für die Befestigung der Leuchten am Wärmedämmverbundsystem sind geeignete Konsolen zu verwenden.
Niedervoltleuchten sind mit Sicherheitstransformatoren
nach DIN 0551 und VDE 0711 (EN 60 598) auszustatten
bzw. einzuspeisen.
Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt im Eingangsbereich mit in der Leuchte integrierten Bewegungsmeldern und auf der Terrasse über Schalter.
Außenbeleuchtung
Im Außenbereich werden entsprechend den Ausführungsplänen einen Anschluss für die Beleuchtung der Fahrradbox.
Erdung / Potenzialausgleich
DIN-Normen 18 014 und VDE 0100 Teil 410, VDE 0185 sind
unbedingt einzuhalten.
Die Erdungsanlage ist nicht im LV enthalten und wird seperat Vergeben.
Das Gebäude erhält teilweise eine schwarze Wanne und Dämmung, daher ist ein Ringerder mit einer Maschenweite <10x10m unterhalb der Fundamente mind. 10 cm tief unter der
Sauberkeitsschicht zu verlegen.
Des Weiteren wird ein Funktionspotenzialausgleich mit
maximaler Maschenweite von 15 m x 15 m im Fundament und
Bodenplatte nach DIN 18014 ausgeführt.
Zwischen dem Ringerder und dem Funktionspotenztialausgleich sowie dem Funktionspotenztialausgleich und der Bewährung sind ausreichend Verbindungsstellen herzustellen.
Breitbandkabel TV-Netz
Die Einspeisung der Breitbandkabelanlage erfolgt über
einen zu bestimmenden Kabelanbieter in den Technikräumen der einzelnen Häuser. Ab dem Übergabepunkt wird mit einem Verstärker ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz aufgebaut.
Vom Antennenverteiler werden die Anschlussdosen sternförmig versorgt.
Die Antennenanlage ist als rückkanaltauglich projektiert.
Die Kabel sind in den Räumen auf dem Rohfußboden und in den Wänden einzeln im Leerrohr EN25 zu verlegen.
Nach Erstellung der Anlage ist ein Mess- und
Abnahmeprotokoll dem Auftraggeber zu übergeben. Die
Verlegung wird größtenteils im Fußbodenaufbau
ausgeführt.
Installation Telefon / Internet
Der Übergabepunkt wird über einen zu bestimmenden
Anbieter in den Technikräumen der einzelnen Häuser vorgesehen. Von dort wird der Medienverteiler versorgt.
Aus den Medienverteilern werden die RJ45-Dosen
innerhalb der Räume sternförmig mit einem Cat-7 Kabel
angefahren. Die Kabel sind in den Wohnungen auf dem
Rohfußboden und in den Wänden einzeln im Leerrohr EN25 zu verlegen. Im Raum Essen wird eine Telefondose installiert. Diese wird mit einer J-Y(St)Y 4x2x0,8mm vom Medienverteiler aus im Leerrohr EN25 angeschlossen.
Türsprechanlage
Für das Netzgerät der Türsprechanlage gibt es eine
Platzvorhaltung in der Verteilung.
Am Eingang von jedem Haus kommt eine Türsprecheinheit zur
Ausführung. Im Erdgeschoss und allen Obergeschossen wird je eine Audio-Sprechstelle installiert.
Brandschutz
Alle Durchbrüche durch Brandabschnitte sind rauch- und brandsicher zu verschließen. Sofern es sich nicht um einzelne Kabel, sondern um Kabeltrassen, Steigschächte usw. handelt, sind diese Durchbrüche nach folgendem Schema gegen das Übergreifen eines Brandes abzusichern:
- nach Montage der Kabel sind die Durchbrüche mit einem
zugelassenen Schottsystem nach DIN 4102,
Feuerwiderstandsklasse F 90 fachgerecht zu verschließen
- an jedem Schott ist ein entsprechendes Prüfschild mit
Hersteller-Identität und Zulassungsnummer anzubringen.
- Leerrohre mit oder ohne Kabel sind mit geeignetem
Brandschutzmaterial zu sichern.
- Ein Schottbuch mit Bilddokumentation ist anzufertigen und den
Revisionsunterlagen beizulegen.
Die Wohnungen werden entsprechend der LBO mit Rauchmeldern (Lithiumbatterie) ausgestattet.
3. Allgemein
Alle Maße sind auf der Baustelle eigenverantwortlich zu prüfen.
Vor Beginn der Arbeiten sind Montagepläne zur Freigabe vorzulegen.
Nach Abschluss der Arbeiten und vor der Abnahme sind
Revisionsunterlagen 3-fach in Papierform und 1-fach als
Datenträger vorzulegen.
Generell gilt, dass sämtliche einzubauenden Teile durch den Bauherrn, Architekten bzw. Fachplaner bemustert werden müssen.
Sofern keine Fabrikatsvorgaben bestehen, müssen mindestens drei verschiedene Fabrikate gleicher Preislage zur Bemusterung vorgelegt werden.
Erst nach schriftlicher Ausführungsfreigabe kann die Lieferung und Montage erfolgen.
Anlagenteile, die nicht zur Bemusterung vorgelegt wurden, werden von der Abnahme ausgeschlossen.
Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, sämtliche auf Materialfehler etc. zurückzuführenden Mängel unmittelbar nach Mitteilung der Beanstandung auf seine Kosten ggfs. durch Auswechseln der defekten Teile durch Neue zu beheben.
Alle Materialien, die zur einwandfreien technischen Funktion der vorher beschriebenen Anlage erforderlich sind, jedoch im Einzelnen nicht im anliegenden Leistungsverzeichnis besonders erwähnt sind, sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern vor Vergabe nicht ein schriftlicher Einwand des Anbieters erfolgt.
Allgemeine Beschreibung
Technische Beschreibung Technische Vorbemerkungen
Die Unterlagen sind mittels EDV-Anlage erstellt und die Seiten
fortlaufend nummeriert. Der Bieter ist aufgefordert, die Vollständigkeit der übersandten Unterlagen umgehend zu
überprüfen.
A) Vorschriften
Für die gesamte Anlage und Ausführung aller Leistungen sind folgende Bedingungen, in der bei Angebotsabgabe gültigen neuesten Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Zum Beispiel
VOB Teil C allgem.Technische Vertragsbedingungen für Bauleistung
Zum Beispiel
DIN 18299 Allgem. Reglung für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18382 Elektische Kabel-und Leitungsanlagen in Gebäude
DIN 18384 Blitzschutzanlagen
B) Leistungsumfang
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung der betriebsfertigen Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften.
C) Ausführung
Der Unternehmer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die Sicherheit und Funktion der von ihm erstellten Anlagen sowie für die Erfüllung der im Arbeitsbereich gültigen Vorschriften über Arbeitsschutz.
D) Nachstemmarbeiten
Stemmarbeiten dürfen nur mit Genehmigung des Statikers und der Bauleitung ausgeführt werden.
E) Ausführungsunterlagen
Dem Auftragnehmer werden notwendige Installationszeichnungen, zur Verfügung gestellt. Zusätzlich, je nach Bauvorhaben werden die Pläne in PDF dem Auftragnehmer übergeben.
F) Montageplanung
Der Auftragnehmer hat aufgrund der Ausführungspläne Elektro, die komplette Montageplanung zu erstellen. Dazu gehören auch alle Vorlagen von Detail und Aufbauzeichnungen von Verteilern usw. Die Unterlagen sind zur Genehmigung vorzulegen. Eine Kennzeichnung als Montageplan ist erforderlich.
G) Schallschutzbedingungen
Schallschutzbedingungen sind zu beachten; DIN 4109
H) Brandschutzbedingungen
zu beachten sind:
- geltende Landesbauordnungen,einschliesslich der
zugehörigen Durchführungsverordnung.
- Brandschutzgutachten DIN 4102
I) Prüfung der Schutzmaßnahmen
Die betriebsfertige elektrische Anlage ist einer Prüfung zu unterziehen. Als Richtlinie hierfür gilt die DIN VDE 0100/ 0101/ 0141. Es ist eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Zustand nach VDE vorzulegen. Die Prüfung des Isolationswiderstandes ist in den Messprotokollen
festzuhalten, die bei der Abnahme vorzulegen sind.
Die Messung der niederohmigen Verbindungen des Schutzleiters ist ebenfalls durchzuführen und in einem Messprotokoll festzuhalten.
J) Forderungen von Behörden
Die TÜV-Abnahme bzw. ein amtlicher Sachverständiger sind gefordert. Der AG beauftrtagt den Sachverständiger.
K) Revisionsunterlagen
Für die Bedienung und Wartung sind vom Auftragnehmer schriftliche und zeichnerische Revisionsunterlagen zu erstellen. Alle Bezeichnungen in diesen Unterlagen müssen mit der Anlagenkennzeichnung übereinstimmen. Die Unterlagen sind geordnet in Ordnern, mit Rückenschildern, Inhaltsverzeichnis, Trennblättern usw. getrennt nach Starkstrom, Fernmelde, Daten-, Sicherheits-, Gefahrenmeldetechnik, Außenanlagen usw.gemäß der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Systeme abzugeben. Die Unterlagen sind in 1facher Ausfertigung vorzulegen. Alle Unterlagen, Anleitungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Pläne usw. sind in digitaler Form als DWG-, und PDF-Dateien auf CD-Rom in 4-facher Ausfertigung an Auftraggeber.
Zu den Unterlagen gehören z.B:
a) Anlagenbeschreibung
b) Bedienungsanweisung
c) Wartungsanweisungen
d) Ersatzteilaufstellung / Materialaufstellung
e) Leuchtenliste
f) Mess- und Prüfprotokolle
g) Protokolle
h) Abnahme
i) Zertifikate
j) Technische Unterlagen
k) Installationspläne
l) Schemapläne
m) Brandschutzpläne
n) Deckenspiegelpläne
o) Detailpläne
p) Aufbauzeichnungen
q) Steuer- und Stromlaufpläne
L) Einweisung / Inbetriebnahme
Vor der Schlussabnahme bzw. Teilabnahme sind für die technischen Anlagen mit dem Auftraggeber und den Behörden (falls erforderlich) eine Einweisung/ Begehung vorzunehmen.
Diese Einweisung ist zu protokollieren und bei der Schlussrechnung vorzulegen. Die Termine sind rechtzeitig zu koordinieren. Einweisungen bzw. Begehungen sind unabhängig von der Schlussabnahme vorzunehmen. Die Kosten sind vom Unternehmer zu tragen.
M) Abnahme
Die Fachtechnische Abnahme zwischen AN und Fachplaner , die Rechtsgeschäftliche Abnahme VOB zwischen AN und AG.
Die VOB Abnahme bedingt eine vorherige erfolgreiche fachtechnische Abnahme.
Die Gewährleistungsfrist beginnt erst nach mängelfreie Schlussabnahme des kompletten Bauvorhabens. Zu den Abnahmen ist entsprechendes Personal bereitzustellen. Die Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten.
N) Muster
Muster für Geräte, Bauteile usw. sind kostenlos dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ggf. auch vor Ort zur Ansicht zu montieren.
O) Montagepersonal
Ausschließlich die Bauleitung entscheidet über den Einsatz und die Qualifikation des erforderlichen Montagepersonals für evtl. anfallende Taglohnarbeiten sowie über den Schwierigkeitsgrad einer Leistung.
P) Abstimmung mit anderen Gewerken
Die Montage usw. ist auf der Grundlage der Planunterlagen des
Fachingenieurs mit den Gewerken der anderen Auftragnehmer in allen Teilen abzustimmen und ggf. mit der örtlichen Bauleitung zu koordinieren. Vor der Montage einzelner Arbeitsabschnitte hat der Auftragnehmer eine Abstimmung über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten Auftragnehmern über die Bauleitung herbeizuführen. Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und baulichen Maßnahmen, die auf ungenügende oder unterlassene Information zur Bauleitung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen. Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind von ihm in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Q) Anlagenschutz
Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass alle Bauteile und Geräte, die er einbaut bis zur Übergabe an den Betreiber, ordnungsgemäß gegen Beschädigung und Verschmutzung dauerhaft und wirksam geschützt sind.
R) Nachträge
Nachträge, die erforderlich sind, werden durch den Planer
aufgestellt bzw. die entsprechenden Titel / Positionen festgelegt. Der Auftragnehmer hat lückenlose Kalkulationsnachweise zu den Nachträgen vorzulegen, um die geforderten Einheitspreise prüfen zu können.
S) Bemusterung
Der AN muss für die Freigabe aller Produkte, Geräte, Leuchten, Anlagen usw. einen Bemusterungskatalog aufstellen.
Dieser soll Voschriften, Prüfungen, Zertifikate usw. in 3-facher
Ausfertigung enthalten, wenn möglich, auch im PDF-Format.
Erst nach Genehmigung dieses Produktkataloges kann bestellt werden. Der Auftragnehmer muss in Abstimmung mit dem Bauzeitenplan und dem allgemeinen Baufortschritt rechtzeitig die Unterlagen vorlegen, da mit einer Genehmigungszeit von ca. 4 Wochen zu rechnen ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Mehrkosten (z.B. Beschleunigungs-, Express-, Selbstabholungskosten usw.), wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, wenn der Auftragnehmer nicht rechtzeitig die Bemusterungsliste vorgelegt hat, eine Materialfreigabe per Anweisung dem Auftragnehmer vorzugeben. Dies ist evtl. notwendig, um Baubehinderungen bzw. Bauverzögerungen zu vermeiden.
T) Baubesprechnung
Der AN hat wenn erforderlich einen Bauleiter oder die bauleitenden Monteure zu Besprechungen freizustellen.
U) Gefährdungsbeurteilung
Der AN wird aufgefordert eine Baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung § 5 des ArbSchG aufzustellen und vorzulegen.Die gilt auch für Benennung und Nachweis der Ersthelfer § 10 ArbSchG, BGV A5.
Technische Beschreibung
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
1.
VORBEMERKUNGEN
01 Starkstrom und Fernmeldetechnik
01
Starkstrom und Fernmeldetechnik
01.01 Verteiler mit Zubehör
01.01
Verteiler mit Zubehör
01.02 Brandschotts
01.02
Brandschotts
01.03 Betoninstallation
01.03
Betoninstallation
01.04 Kabel und Leitungen
01.04
Kabel und Leitungen
01.05 Installationsgeräte
01.05
Installationsgeräte
01.06 Sonnenschutz
01.06
Sonnenschutz
01.07 Haustechnik
01.07
Haustechnik
01.08 Beleuchtung- und Außenanlagen
01.08
Beleuchtung- und Außenanlagen
01.09 Erdung und Potenzialausgleich
01.09
Erdung und Potenzialausgleich
01.10 Sprechanlage
01.10
Sprechanlage
01.11 TV Netz
01.11
TV Netz
01.12 Brandmelder
01.12
Brandmelder
01.13 Übertragungsnetze
01.13
Übertragungsnetze
01.14 Baubeleuchtung mit Zubehör
01.14
Baubeleuchtung mit Zubehör
01.15 Baustromversorgung mit Zubehör
01.15
Baustromversorgung mit Zubehör
01.16 Abnahmen, Einweisung und Dokumentation
01.16
Abnahmen, Einweisung und Dokumentation
01.17 Sonstiges
01.17
Sonstiges