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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung
Die Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH (WHS) errichtet auf dem Grundstück ?Hohenzollern-
straße 12" drei Mehrfamilienhäuser mit 43 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit.
Die Gebäude verfügen jeweils über ein bis zwei Treppenhäuser mit jeweils einer Aufzugsanlage pro Gebäude. Es werden pro Haus jeweils sechs Vollgeschosse errichtet. Die Gebäude werden vollständig
ein-, bzw. zweigeschossig unterkellert. Im ersten Untergeschoss befindet sich die Tiefgarage gemäß der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Garagenverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage der Firmenzentrale der WHS über die Elmar-Doch-Straße erschlossen. Es werden 34 Tiefgaragenstellplätze hergestellt. Die Tiefgarage wird mit getrennter Zu- und Abfahrt erschlossen.
Es werden 39 Kellerräume im zweiten Untergeschoss im Haus B untergebracht. Die Abstellplätze für Fahrräder mit geeigneten Parksystemen werden in zentralen Räumen im Erdgeschoss und in den Außenanlagen erstellt. Zusätzlich befinden sich in den Untergeschossen die Technik- und Hausanschlussräume, der Hausmeisterraum, die Waschräume, sowie die Abstellräume für Kinderwagen. Die Müllräume befinden sich im Erdgeschoss. Bereiche zur gemeinschaftlichen Nutzung mit Spielmöglichkeit werden gemäß Planung in die Außenanlage integriert.
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Versorgung Baustelle mit Strom / Wasser
Versorgung der Baustelle mit elektrischem Strom und mit Wasser erfolgt bauseits und wird mit 0,5% (0,25% Strom und 0,25% Wasser) anteilig bei allen Gewerken von der Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Hinweise für die Ausführung
1. Der Auftragnehmer Elektro bietet die ausgeschriebenen Arbeiten nach
den Plänen des Fachingenieur Büros sowie nach Besichtigung der Baustelle
und Kenntnis der örtlichen Verhältnissen sowie sonstige hinreichenden
Informationen über die zur Abgabe des Angebots notwendigen Einzelheiten
an. Spätere Einwendungen wegen Erschwernis oder dergl. sind ausgeschlossen.
Fehlkalkulationen auf Grund mangelnder Ortstandkenntnisse oder
unzureichender Informationen werden nicht anerkannt.
2. Die Bauherrschaft / Auftraggeber behält sich die Auswahl unter den
Bewerbern vor. Die Bauherrschaft / Auftraggeber behält sich vor, vor der
Vergabe bestimmte Teile, Titel oder Positionen nicht zu beauftragen.
3. Angebotsgrundlage ist die VOB Teil C DIN 18382/384 elektrotechnische
Anlagen.
4. Unter der Bezeichnung "Material" wird verstanden:
Die Anlieferung gemäß der in der jeweiligen Position beschriebenen Teile
in einwandfreier, fabrikneuer Ausführung als Ganzes oder, falls
erforderlich, in Einzelteilen einschließlich Fracht und Verpackung frei
Verwendungsstelle und einschl. der notwendigen Beschreibung, Zeichnungen
usw. sowie das sonstige vom Betrieb erforderliche Zubehör, auch wenn
dies im Text nicht besonders vermerkt ist.
5. Unter der Bezeichnung "Montage" wird verstanden:
Die betriebsfertige Montage der gelieferten Teile einschl.
vorschriftsmäßiger Befestigung, Anschließen sämtlicher Leitungen,
Einsetzen der Zubehörteile und Überprüfen auf einwandfreie Funktion.
Sämtliche erforderliche Klein- und Befestigungsmaterialien, wie Dübel,
Schrauben, Schellen, Haken, Endtüllen, Zement usw. zur betriebsfertigen
Montage der zu montierenden Teilen.
6. Bauteile / Stoffe / Bemusterung
Die Auswahl aller zur Verwendung kommenden Materialien und
Konstruktions-/ und Bauteile bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Auf
Verlangen des Bauherrn oder Auftraggeber sind die Bauteile und
Materialien kostenlos als Muster vorzulegen. Eigenmächtig eingebaute
Teile, die nicht von der Bauleitung des AG,
Fachingenieur oder Architekten genehmigt waren, müssen auf Verlangen
kostenlos geändert oder ausgewechselt werden.
7. Für die gesamte Bauzeit muss der AN durch einen verantwortlichen
Projekt- / Fachbauleiter vertreten sein.
Dieser muss dem Auftraggeber und Ingenieurbüro sowie der Bauleitung des
AG schriftlich benannt werden und an allen Bauleiterbesprechungen
teilnehmen. Der auf der Baustelle eingesetzte Fachbauleiter hat bis zur
Beendigung der Vertragsleistung die Baustelle zu leiten und darf nur mit
Genehmigung der Bauleitung ausgewechselt werden. Als Ausnahme gelten nur
Krankheit oder Kündigung.
8. Schweiß-, Schneid- und Bohrarbeiten an Beton und Stahlteilen dürfen
erst nach vorheriger Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Notwendige Aussparungen, Bohrungen und Stemmarbeiten sind jeweils
schriftlich bei der Bauleitung des AG anzuzeigen.
9. Die Elektro-Montagepläne über die sicherheitsrelevante Anlagen sind
durch den AN-Elektro bei der vorbeugenden Brandschutzbehörde bzw.
vereidigten Sachverständigen vor dem Montagebeginn zur Genehmigung
einzureichen.
10. LBO, GVO, MLAR, RGA und LAR
Bei Verlegen der Elektroleitungen sind die notwendigen obig genannten
Verordnungen in den jeweiligen gültigen Fassungen des betreffenden
Bundesland (Baugebiet) zwingend zu beachten und einzuhalten.
Zusätzliche Hinweise
Während der gesamten Bauzeit verpflichtet sich der Auftragnehmer, das
Umfeld und die Baustelleneinrichtung ständig sauber zu halten
insbesondere nach Arbeitsende. Bei bereits vermieteten und bezogenen
Bereichen ist der Lärmpegel auf dem absoluten Minimum zu erhalten.
11. Die aufgeführten Massen sind annährend ermittelt und deshalb für die
Ausschreibung nicht verbindlich. Es bleibt der Bauherrschaft
überlassen, ohne Anspruch auf Vergütung oder entgangenen Gewinn
Positionen wegfallen zu lassen.
12. Nachträge müssen zeitnah mit Berücksichtigung der Prüfung durch den
Auftraggeber gestellt werden. Bei Unstimmigkeiten der Preisbildung in
den Nachträgen ist die Kalkulation des AN offen zu legen. Müssen
Arbeiten ausgeführt werden, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt
sind, dann hat der Unternehmer den Preis dafür vor Beginn der Arbeiten
der Bauleitung bekannt zugeben und durch diesen genehmigen zu lassen.
Erfolgt dies nicht, dann ist der Unternehmer damit einverstanden, dass
der Preis vom Ingenieurbüro, Auftraggeber oder Bauleitung festgelegt
wird.
13. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der örtlichen
Bauleitung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel müssen folgende Arbeiten
enthalten: - Name und Beruf des Arbeiters - geleistete Stunden - die ausgeführten Arbeiten - Materialverbrauch und etwaige Gerätevorhaltungen.
Vergütet wird der Lohnaufwand aufgrund anerkannter Stundenlohnzettel
nach den im Leistungsverzeichnis festgesetzten Stundensätzen.
17. Es ist ein grober Bauzeitenplan zu fertigen, aus welchem
Vorfertigung, Rohmontage und Fertigmontage mit dem jeweiligen
Personalaufwand hervorgeht. Es ist bei der Aufstellung des Netzplanes
Hilfe zu leisten. Der Plan ist ständig zu überarbeiten und immer auf den
neuesten Stand zu bringen.
18. Bei Bedarf muss nach Aufforderung der Bauleitung das Montagepersonal
so verstärkt werden, dass der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin auf
jeden Fall eingehalten wird und einem reibungslosen Ausbau des Gebäudes
nichts im Wege steht.
19. Die elektrische Installation zwischen den Schaltschränken, den
elektrischen Verbrauchern und den externen Schalt-, Regel- und
Steuergeräten der H/L/S-Anlagen erfolgt durch den Auftragnehmer der
Elektroarbeiten. Zum Leistungsumfang der Auftragnehmer H/L/S gehört das
Absetzen, Einführen und Anklemmen der bauseits herangeführten Leitungen
an die Schaltschränke, Geräte, Fühler usw., sowie die Inbetriebnahme.
Funktionsprüfung, Einregulierung und Einstellung der Regel- und
Schutzvorrichtungen
Technische Vorbemerkungen
Niederspannungsschaltanlagen
Für gleiche Bauteile wie Schütze, Schalter, Leitungsschutzschalter usw.
ist nur ein Fabrikat zur günstigeren Lagerhaltung einzusetzen. Haben
Geräte gleiche Größe, gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so sind
das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Der Nachweis über
Einhaltung der Abschaltbedingungen ist in Tabellenform je Leitungslänge
zu erbringen.
Konstruktiver Aufbau:
Jedes Kabel ist im Verteiler gut lesbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Hinter der Frontplatte sind Geräte übersichtlich und dauerhaft zu
kennzeichnen. Klemmen und Verdrahtungskanäle müssen in ausreichender und
übersichtlicher Anordnung dauerhaft und gut lesbar gekennzeichnet sein.
Weitere Anforderungen zum Aufbau:
20 % Reserveplätze für späteren Geräteeinbau sind vorzusehen.
In den Schalt- und Verteileranlagen sind aktuelle Übersichtspläne sowie
Stromlaufpläne zu hinterlegen.Aus dem Stromlaufplan muss hervorgehen, in
welchem Raum sich die Geräte befinden.
Elektrischer Aufbau:
Alle Querschnitte der Leitung zu den Abgangsklemmen sind für maximale
Belastung entsprechend dem maximal möglichen Sicherungsorgan auszulegen.
Es sind Vorsicherungen für Beleuchtungsstromkreise,
Steckdosenstromkreise vorzusehen. In den Verteileranlagen sind die
Elemente kenntlich zu machen. Bezeichnungen müssen mit den
Schaltplanbezeichnungen korrespondieren.
Verteilungen/Zählerplätz:
Die zu errichtenden Verteilungen sind im Elektroplan dargestellt.
Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sind separat abzusichern.
Kabel- und Leitungsinstallation :
Die Installationskabel und Leitungen werden auf Kabelwannen, im
Fussboden sowie auf Putz im Technikbereich und unter Putz im Treppenhaus
und Wohnbereich verlegt.
Bei der Dimensionierung sind die sich aus der Verlegeart ergebenden
Verminderungsfaktoren bzw. Reduktionsfaktoren gemäß VDE 0298, Teil 4, zu
beachten.
Sämtliche Kabel und Leitungen sind nach DIN 18015 waagerecht bzw.
senkrecht unter Einhaltung der Installationszonen zu verlegen. Es dürfen
nur Kabel mit Cu-Leitern und VDE-Zeichen verlegt werden.
Kabelmaterial:
Es sind grundsätzlich Kabel und Leitungen mit CU-Leitern und VDE-Zeichen
zu verlegen.
Bei der Verlegung auf Kabelpritschen und -rinnen sowie in
Installationskanälen wird eine saubere Verlegung gefordert. Die Kabel
und Leitungen sind ohne Verdrehungen und Verdrillung einzulegen und
auszurichten. Bögen, Abzweige, T-Stücke, Abzweigkästen usw. sind mit
größtmöglichen Radien auszuführen.
Auf schräg verlaufenden Pritschenstrecken sind die Leitungen mittels
Kunststoffbändern zu befestigen, diese sind in die Angebotspreise mit
einzukalkulieren.
In den Installationskanälen ist dieselbe Ausführung wie auf bzw. in den
Kabelrinnen und -pritschen gefordert. Es sind jedoch kleinste Kabel- und
Leitungsradien, die an den Außenecken liegen, herzustellen, ebenso ist
für die Zugentlastung bei vertikal montierten Installationskanälen zu
sorgen.
Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen in Rohre muss besonders darauf
geachtet werden, dass der Mantel bzw. die Isolierung nicht beschädigt
wird. Leitungen und Kabel mit beschädigtem Mantel müssen auf jeden Fall
ausgewechselt werden.Des weiteren ist beim Einziehen von Kabeln und
Leitungen in Installationsrohre der max. zulässige Füllfaktor
zuberücksichtigen. Kabel und Leitungen, die nicht sauber ausgerichtet
verlegt sind, müssen zu Lasten des Auftragnehmers nachgezogen oder
ausgetauscht werden.
Verlegung im Zwischendeckenbereich:
Kabel und Leitungen, welche im Zwischendeckenbereich von den
Installationshaupttrassen abzweigen und als Einzelkabel verlaufen,
dürfen nicht lose im Zwischendeckenbereich verlegt werden, sondern sind
mittels ISO-Leitungsschellen oder - bei mehreren Leitungen - ISOLeitungsträger
an der Rohdecke zu befestigen. Diese Befestigungen incl.
der erforderlichen Materialien werden nicht gesondert vergütet, sondern
sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Für die Befestigung
dürfen nur gebohrte Dübel verwendet werden.
Verlegung auf Steigtrassen und auf Putz:
Die Auf-Putz-Kabel- und Leitungsverlegung versteht sich komplett mit
allem erforderlichem Klein-, Isolier-,Klemmen- und Befestigungsmaterial.
Einzelleitungen sind mittels ISO-Abstandsschellen zu verlegen.
Bei mehr als zwei Leitungen sind Anker- oder Reihenschienen zu montieren
und die Leitungen mit dem zugehörigen Schellenmaterial zu befestigen.
Bei großen Querschnitten sind grundsätzlich Ziegler- Krallen oder KVSSchellen
zu verwenden. Bei feuchtem Untergrund sind Schienen mit
Rostschutz zu verwenden. Bei Verwendung von Ankerschienen ist der Bedarf
für die Schwachstrominstallation sowie eine 30 %ige Reserve zu
berücksichtigen.
Der Schellenabstand darf 30 cm nicht überschreiten.Alle Befestigungen
sind grundsätzlich zu bohren.
Verlegungsarten:
u.P.: Unter-Putz-Montage einschl. schlagen oder fräsen der
erforderlichen Schlitze sowie Befestigungsmaterial.
i.P.: Im-Putz-Montage auf roher Wand einschl. sämtlichem
Befestigungsmaterial.
i.D.: Montage auf Deckenschalung auf 1.Armierungslage einschl.
Befestigungsmaterial in betondicht gesetzte Auslaß- bzw. Verteilerdosen.
i.DHr.: Montage im Deckenhohlraum einschl.sämtlichem
Befestigungsmaterial.
Die Verlegearbeiten der Kabel müssen mit größter Sorgfalt, unter
Einhaltung der zulässigen verlegetechnischen Grenzwerte gemäß den dafür
gültigen Datenblättern, durchgeführt werden. Hierbei dürfen insbesondere
die Werte:
- max. Zugbeanspruchung, - min. Biegeradius, - max. Drall (Verdrehung des Kabels
entlang seiner Längsachse) nicht, (auch nicht kurzzeitig) über- bzw. unterschritten werden.
Installationsgeräte:
Die Installationsgeräte werden generell in Unterputz-Montage bzw.
Einbaumontage ausgeführt.
Ausnahmen:
In Kellergeschoß wird eine Aufputz-Installation in IP44 vorgesehen.
Dies gilt u. a. für folgende Bereiche: - Technikräume - Kellerräume - Sonstige
untergeordnete Räume. Als allgemeine Richtlinien für die Einbaumaße
von Schaltern und Steckdosen gelten:
Schalter, Sensor, Taster 1,05 m über Fertigfußboden
Putzsteckdosen und Steckdosen 0,30 m über Fertigfußboden
An Türen 15 cm neben Rohbauöffnung
Abzweigdosen 0,20 m von Deckenunterkante (wenn notwendig in
Kellerräumen).
Potentialausgleich und Betriebserde:
Um eine einwandfreie Einhaltung der EMV-Vorschriften zu gewährleisten,
sind die geltenden Normen und Bestimmungen unbedingt und penibel
einzuhalten. Die Verteiler (LAN- Schränke) sind bezüglich ihrer
Anschlüsse für Betriebserde und Potentialausgleich zwingend wie folgt zu
beschalten:
Der Anschluss für Potentialausgleich des Schrankkörpers (nicht zu
verwechseln mit der isoliert eingebauten Sammelschiene für die
Betriebserde der eingebauten Komponenten) ist über eine 16mm starke
Potentialausgleichsleitung mit dem zentralen Potentialausgleich des
Gebäudes oder, falls vorhanden, mit dem Etagen-Potentialausgleich zu
verbinden.
Jeder einzelne Schrank ist auf diese Weise an den Potentialausgleich des
Gebäudes anzuschließen. Das Durchschleifen der
Potentialausgleichsleitung von Schrank zu Schrank ist nicht zulässig.
Die Anschlüsse für Betriebserde der eingebauten Komponenten sind
sternförmig (auf kürzestem Weg) einzeln mit der, gegenüber dem
Schrankpotential
isoliert montierten Betriebserde-Sammelschiene des Schrankes zu
verbinden.
Das Durchschleifen der Leitung Betriebserde von Komponente zu Komponente
ist nicht zulässig. Die Betriebserde-Sammelschiene jedes einzelnen
Schrankes ist über eine 16mm starke Anschlussleitung mit dem zentralen
Potentialausgeich des Gebäudes oder, falls vorhanden, mit dem EtagenPotentialausgleich zu verbinden. Das Durchschleifen der 16mm
Betriebserde-Anschlussleitung von der Sammelschiene eines Schrankes zur
Sammelschiene eines weiteren Schrankes ist nicht zulässig.
Verlegematerial:
a) Kabelrinnen
Material:
bandverzinktes Stahlblech, gelocht und gesickt, feuerverzinkt.
Schutzkappen aus Weich-PVC in signalroter Farbe sind in allen Stiel- und
Rinnenenden anzubringen.
Kantenhöhe 60 mm.
Stoßstellen der Rinnen sind elektrisch leitend zu verbinden
Stützabstand max.. 1,5 m.
b) Tragkonstruktion
Material:
Feuerschlussverzinktes Warmwalzprofil.
Bei beidseitiger Belegung - H-Stiel - I 80
bei einseitigerBelegung - T-Stiel - T 45
Tragfähigkeit - I 80 =720 kp, T 45 = 360 kp.
Deckenstiele sind bei Fixlängen mit angeschweißten Kopfplatten, sonst
mit separaten, anschraubbaren Kopfplatten zu liefern.
Im Hinblick auf die Belastung und die Zuverlässigkeit der Schweißungen,
hat der Lieferant den Nachweis zu erbringen.
Ausleger, feuerverzinkt-schlussverzinkt. Traglast 360kp, bei Wand- und
Stielmontage.
c) Montage
Bei Befestigung von Stielen und Auslegern an Betonwänden und Decken sind
grundsätzlich Stahlspreizdübel zu verwenden. Die Betonart ist bei der
Bauleitung zu erfragen. Bei im Beton vorhandenen Ankerschienen sind
passende Ankerschrauben zu verwenden. Bei Befestigung an Mauerwerk
werden, um die Tragfähigkeit zu erreichen, durchgehende Ankerbolzen
verwendet.
Sämtliches Kleinmaterial, wie Schrauben zum Befestigen der Rinnen auf
den Auslegern, Verbindungsteile usw.sind mit einzurechnen.
Die angegebenen Preise gelten für Lieferung und Montage.
Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12
Die elektrischen Leitungsanlagen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen
notwendigen Sicherheitseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass
diese
Sicherheitseinrichtungen im Falle eines Brandes nicht vorzeitig
ausfallen.
Die Betriebssicherheit notwendiger Sicherheitseinrichtungen ist
gewährleistet, wenn die elektrischen Leitungsanlagen so ausgeführt oder
umkleidet werden, dass sie bei äußerer Brandeinwirkungfür eine
ausreichende Zeitdauer funktionsfähig bleiben.
Die Dauer des Funktionserhaltes muss mindestens
betragen:
30 Minuten bei:
Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsleitungen;
ausgenommen sind Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische
Brandmelder überwacht werden Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von
Anweisungen an Besucher und
Be- schäftigte, sofern diese Anlagen im Brandfall wirksam sein müssen;
ausgenommen sind
Leitungsanlagen in Räumen, in denen die Informationseinrichtungen wie
Lautsprecher und Hupen an diese Leitungsanlagen angeschlossen sind,
Sicherheitsbeleuchtung und sonstige Ersatzstrombeleuchtung,
ausgenommen sind
Leitungsanlagen in Räumen, in denen Sicherheitsleuchtenan diese
Leitungsanlage angeschlossen sind,
Personenaufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung, ausgenommen sind
Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der
Triebwerksräume befinden und
90 Minuten bei:
Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung,
Anlagen zur Abführung von Rauch und Wärme im Brandfall,
Feuerwehraufzügen und notwendigen Bettenaufzügen in Krankenhäusern und
anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung,
ausgenommen sind
Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der
Triebwerksräume befinden.
Verlegesysteme
Für die im folgenden beschriebenen Kabel und deren Verlegung sind die
notwendigen besonderen Maßnahmen, wie speziell geprüfte, zugelassene
Dübel (z.B. Dätwyler), zugelassene Kabelleitern, Kabelrinnen, sowie
Kabelverlegesysteme der Firmen Dätwyler, MFK, Niedax, OBO Bettermann,
PUK, Rieth, Tolartois, van Geel,Vergokan, Wilden und anderen zu
berücksichtigen.
Werksbescheinigung
Vom Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlage
herstellt, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung
ausgestellt werden. Mit dieser bestätigt er, dass die von ihm
ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnisses entspricht.
Kennzeichnung
Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu
kennzeichnen, das an der Kabelanlage anzubringen ist und folgende
Angaben enthalten muss:
· Name des Unternehmers, der die Kabelanlage hergestellt hat
· Bezeichnung der Kabelanlage laut allgemeinem bauaufsichtlichem
Prüfzeugnis
· Funktionserhaltsklasse
· Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses
· Herstellungsjahr
Beleuchtungskörpern:
Das gelieferte Material muss den einschlägigen VDE-Vorschriften, den
DIN-Normen und den VDS- Empfehlungen entsprechen. Besondere Beachtung
muss der Leuchtdichtbegrenzung gelten. Messdaten sind auf Anforderung zu
stellen.
Insbesondere ist sind zu beachten:
a) Für die Ausführung der Leuchten DIN VDE 0710. Es sind nur solche
elektrischen Elemente zu verwenden, die das VDE-Zeichen tragen.
b) Leuchten für Leuchtstofflampen sind prinzipiell durch
Parallelkondensatoren zu kompensieren.
c) Nur Leuchten mit F-Zeichen sind zu verwenden.
Anmerkung und bei den EP-Preis Angebote beachten.
Vor Beschaffung aller Beleuchtungskörper muss unbedingt das
Einverständnis der Bauleitung eingeholt werden. Vor Bestellung aller
Beleuchtungskörper muss am Bau, zusammen mit der Bauleitung eine
Stückzahlaufnahme gemacht werden, bei der die Art der Beleuchtungskörper
entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen genau bestimmt wird.
Die Montagepreise verstehen sich einschl. Lieferung von sämtlichem
Kleinmaterial, Isolier- und Befestigungsmaterial, wie Haken, Dübel,
Schrauben, Klemmen, Verdrahtung usw. für die betriebsfertig montierte
und angeschlossene Leuchte sowie einschl. Bruchsicherung und Transport
frei Verwendungsstelle, die Lieferpreise einschl. Leuchtmittel.
Deckenausschnitte für Strahler- bzw. Einbauleuchten werden bauseits
erstellt.
Auf Wunsch des Bauherrn, Architekten, Bauleitung sind Musterleuchten
kostenlos zu beschaffen und beizustellen. Die Bemusterung findet zeitnah
bei einem von der Bauherrschaft bestimmten Termin statt, welche von den
Leuchten in welchen Bereichen eingesetzt werden, wird an diesem Termin
festgelegt.
Oben aufgeführte Anmerkungen beziehen sich auf alle im
Leistungsverzeichnis genannten Beleuchtungskörper.
Als Leuchtmittel in sämtlichen Leuchten müssen mit Fabrikaten OSRAM,
Philipps oder Sylvania bestückt werden und sind in den Angebotspreis
einzurechnen.
Sämtliche Leuchten sind mit Leuchtmittel anzubieten.
Auf Wunsch der Bauherrschaft und Bauleitung kann verlangt werden, dass
bei der Bemusterung zu den ausgeschriebenen Leuchten 1 bis 2
Alternativen günstiger oder kostenneutrale Leuchten vorgelegt werden.
Die Musterleuchten sind wie folgt zu beschriften - mit welcher Wattage bestückt
z. B. 2x49 W etc. - LVZ Pos. und EP-Preise - in welchen Räumen
diese vorgesehen sind
Des Weiteren wird bei der Bemusterung auch die Lichtfarbe und
Leuchtmittel festgelegt
Brandschutzmaßnahmen:
Hier wird auf die Einhaltung der LAR verwiesen. Bei Durchdringungen von
Brandwänden sind die Öffnungen entsprechend der Schutzklasse mit zur
Nachinstallation geeigneten Schotts zu verschließen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
1. Allgemein:
Für die Erstellung der Elektroanlage gilt, sofern im nachfolgenden
Leistungsverzeichnis nicht etwas anderes gefordert wird, grundsätzlich
die VOB Teil C, in ihrer neuesten Fassung.
Insbesondere: DIN 18 299, 18 382, 18 384, 1053 und 4109.
Außerdem gelten sämtliche einschlägige Vorschriften, die Auflagen der
Genehmigungsbehörden, die TAB des zuständigen EVU sowie die
Unfallverhütungsvorschriften.
Die anzugebenden Fabrikate im Leistungverzeichnis müssen zweifelsfrei
überprüfbar sein. Fehlende Angaben können den Ausschluss zur Folge
haben.
2. Ausführung:
2.1 Montagebeginn:
Die ausführenden Unternehmer haben sich vor Beginn der Arbeiten mit den
anderen Installationsfirmen genau über die gegenseitige Leitungführung
zu verständigen. Hierbei ist zu beachten, daß diejeweilige Benutzung der
Schlitze, Durchbrüche und Rohrkanäle nach den Vorgaben der Werkpläne
erfolgt. Ebenso sind die Arbeitseinsätze abzustimmen. Es ist darauf zu
achten, daß keinerlei gegenseitige Behinderung bei der Durchführung der
Montagearbeiten entsteht.Bei Kreuzungen zwischen Elektroleitungen und
Leitungen anderer Gewerke müssen bei nicht ausreichender Höhe der
Installationszone auf dem Rohfussboden die Elektroleitungen durch die
Elektrofirma in den Rohfussboden eingelassen (eingeschlitzt) werden.
Die Mitbenutzung von fremden Trassen- und Befestigungskonstruktionen ist
grundsätzlich mit der Bauleitung sowie dem Errichter dieser Leitungen
abzustimmen.
2.2 Ausführung:
Auf der Grundlage der Projektpläne sind vom Auftragnehmer die
Ausführungsplanungen durchzuführen, die daraus resultierenden
Ausführungsunterlagen zu erstellen und rechtzeitig vor Montagebeginn dem
Auftraggeber zur Prüfung 2-fach einzureichen.
Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Ausführungszeichnungen
umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Die Montage ist
ausschließlich an Hand genehmigter Ausführungszeichnungen durchzuführen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Überwachung der Arbeiten. Hierzu gehören
auch die Stellung eines Fach- Bauleiters, Teilnahme an Baubesprechungen,
das Weiterleiten der Besprechungsergebnisse an die Monteure, die
Abstimmung der Arbeiten mit denen anderer Unternehmer und die
diesbezüglichen Verhandlungen. Nach der Fertigstellung eines
Teilabschnittes ist der fertige Anlagenteil sorgfältig zu reinigen und
zu schützen. Beschädigungen oder Verschmutzungen werden auf Kosten des
Auftragnehmers behoben,sofern der Verursacher nicht ermittelt werden
kann.
Im Zuge der Unterputz-Installation hat der Elektrounternehmer darauf zu
achten, dass nach nachfolgenden Arbeiten (Plattenlegen, Gipsen) Geräteund
Abzweigdosen ohne Beschädigung der Wände wiedergefunden werden
können. Für Schäden, welche durch das Suchen von verdeckten Dosen
verursacht werden, ist der Elektrounternehmer verantwortlich.
Vor den Malerarbeiten muß vom Elektrounternehmer eine Funktionsprüfung
der gesamten Anlage durchgeführt werden. Kosten, welche durch
Versäumnisse obengenannter Art entstehen, gehen voll zu Lasten des
Elektrounternehmers.
2.3 Fertigstellung, Montage u. Revisionspläne
Nach Fertigstellung der Anlage bzw. in sich abgeschlossener
Anlagenteile, ist vom Auftragnehmer die Abnahme nach VOB, § 12, Teil B,
schriftlich zu beantragen.
Bei der Abnahme hat der Unternehmer Revisionspläne wie beschrieben zu
liefern. Außerdem sind die Messprotokolle entsprechend VDE abzugeben und
das vom Auftraggeber oder Bauherrn bestimmte Bedienungspersonal
einzuweisen.
Wenn im Leistungsverzeichniss nicht gesondert angegeben müssen die
Kosten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Werk- / Projektzeichnungen, Montage- und Revisionspläne.
Der Unternehmer erhält eine digitale Kopie der Projektzeichnungen im dxf
od. dwg Datenformat diie als Grundlage für die zu erstellenden
Montagepläne genutzt werden kann.
Die Montageplanung ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Ausführungspläne,
Werkszeichnungen und Montagezeichnungen des Auftragnehmers sind 4 Wochen
nach Auftragserteilung 1-fach auf Datenträger CD/DVD (DWG, DXF) und 2-
fach auf Papier der Bauleitung bzw. dem Ing. Büro oder den Bauherrn zur
Genehmigung vorzulegen.
Werden keine Montagezeichnungen gefertigt, so können diese vom
Fachingenieur auf Kosten des Auftragnehmers gefertigt werden und werden
bei der Schlussrechnung in Abzug erbracht.
Der Auftragnehmer hat folgende Zeichnungen und Unterlagen zu erstellen:
- Montagepläne, Einlegepläne, Revisionspläne, Detailpläne - Ausführungs-
und Montagezeichnungen 1 : 50 mit Grundrissen und Schnitten auf
Grundlage letzter Stand der Architekten und Ausbaupläne) - Fundamentpläne
und Blitzschutzpläne (sofern im Auftrag enthalten)
Ausführliche Schemazeichnungen über
+ die elektrotechnischen Anlagen mit Bedienungsanweisung
+ Schaltpläne über die Schaltschränke und Anlagen
+ Stromlaufpläne
+ Fortschreibung der Montagepläne und Schemazeichnungen nach dem
Baufortschritt
+ Revisionspläne in 2-facher Ausfertigung, farbig angelegt mit Inhaltsverzeichnis
in Ordnern, 1-fach als CD, Zeichungen im DWG, PDF und DXF-Format. Wartung,
Messprotokolle und Bedienungsanleitungen bzw. Datenblätter als PDF-/WORD
oder EXCEL-Datei für
+ Starkstromanlagen und Beleuchtung
+ Niederspannungsschaltgeräte
+ Schwachstromtechnische. Anlagen wie EDV, FM- und Türsprechanlagen.
Revisionspläne sind wie folgt auf Veranlassung der Bauherrschaft /
Auftraggeber oder dem Ingenieurbüro vorzulegen. Die Bestandspläne /
Revisionspläne müssen der jeweils neuesten DIN 6771, 40719, 48820 und EN
61082 für Schaltzeichen der Stark- und Schwachstromtechnik entsprechen.
In den Bestandsplänen / Revisionsplänen müssen folgende Daten enthalten
sein:
a) bei Installationsplänen:
- die ungefähre Lage der eingebauten Geräte
(Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen) mit Stromkreisbezeichnungen
- Fabrikat und Type der eingebauten Leuchten
b) bei Strangschemata:
- Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen
- Leistungsdaten (installierte Leistung)
- Standortangaben sämtlicher Geräte
- Fabr./Typenangaben sämtlicher Geräte
c) bei Verteilungen:
- Stromkreis-Nr.
- Klemmen-Nr.
- Zielbezeichnung mit Raumbezeichnung
- Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen
- Stromstärke der Schutzeinrichtungen
- DIN-Bezeichnung aller Geräte
- Fabr., Type, Standort- und Größenangaben in den Verteilerauf-
bauzeichnungen
d) Die Pläne sind auf Grundlage des neusten Architektenplans zu
erstellen.
e) Die Zeichnungen müssen alle für den Bau erforderlichen Maße und
Angaben enthalten. Bei Unklarheiten oder Zweifel über die Ausführung der
Elektroinstallation bzw. Erstellung von Planunterlagen hat sich der
Auftragnehmer sofort unauf gefordert mit dem Ingenieurbüro in Verbindung zu setzen.
f) TÜV-Bescheinigung, Abnahmeprüfung für die allgemeine komplette
Elektroanlage einschl. der Schaltpläne usw. 3-fach.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme.
Bietererklärung
Bietererklärung:
Der Bieter erklärt durch sein Unterschrift, dass er
a) die vorstehenden Bedingungen (AB + ZTV + Leistungsbeschrieb)
als verbindlich anerkennt.
b) sich über den Umfang sowie die technische und konstruktive Tragweite
des Projekts ausreichend informiert hat und die festgelegten
Vereinbarungen mit seiner Firma erfüllen kann.
c) auf Anforderung die Erklärung über steuerliche Unbedenklichkeit und
über Sozialabgabeleistung beibringen kann.
d) gegen Haftpflicht für Schäden aus seinen Arbeiten mit einer Mindestdecksumme in Höhe von
EUR ........................................ für Personenschäden
(vom Bieter auszufüllen)
EUR ........................................ für Sachschäden
ausreichend versichert ist.
e) Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist
g) nach der durchgeführten Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen
verpflichtet sich der Bieter im Falle des Zuschlages, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten und Ausführung zu den
angebotenen Preisen auszuführen.
f) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
........................................................................
(Ort, Datum)
........................................................................
(rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel)
Allgemeine Hinweise für die Ausführung
Zeichnerische Unterlagen
ZEICHNERISCHE UNTERLAGEN
Die vom AN verwendeten Bauzeichnungen, Werk- und Detailpläne müssen den
Freigabevermerk des AG, des Architekten oder der Fachplaner für HLS und
ELT tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht hinsichtlich DIN 18360 Ziffer 3.1.1.1. Diese bleiben
unberührt. Über die Ausführung von Alternativen ist rechtzeitig und
schriftlich eine Vereinbarung zu treffen.
Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen durch die Bauleitung sind
verbindlich, Änderungen gegenüber den Zeichnungen sind nur mit
Genehmigung des Architekten erlaubt. Werden jedoch seitens des
Unternehmers Abweichungen der Pläne vom Architekten festgestellt, so ist
die Bauleitung vor Ausführung der betroffenen Bauteile zu verständigen.
Das Gleiche betrifft Maßfehler oder sonstige den Regeln der Bautechnik
widersprechende Angaben.
Alle zur Baustelle gelangenden Pläne und/ oder Zeichnungen von
Fremdfirmen müssen den Freigabevermerk des Architekten oder seines
Beauftragten aufweisen.
Auf die Einhaltung der Maße in den Werk-, Detail- und Schlitzplänen für
Aussparungen, Durchbrüche etc. wird besonders hingewiesen. Die
Beseitigung von Unstimmigkeiten jeder Art gehen zu Lasten des
Unternehmers.
Zeichnerische Unterlagen
Weitere Hinweise
Betriebsspannung:
3x 400 / 230V 50Hz
.
Schutzmassnahmen:
Auslösung durch Überstromschutzeinrichtungen, Schutzleiter ab
Verteilung bzw. Unterverteilung; FI-Schutzschaltung, If=0,03A
.
Anschluss:
Der Anschluss erfolgt am Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsburg .
.
Verteilungen:
Alle Verteilungen müssen den geltenden Bestimmungen entsprechen.
Typprüfungszeugnisse des Herstellers sind auf Verlangen des
Bauherrn vorzuzeigen, Stückprüfungsprotokolle sind den
Bestandsunterlagen grundsätzlich beizufügen. Alle Einbaugeräte in
einer Verteilung wie z. B. Leitungsschutzschalter, Relais usw. sind
ausschließlich nur von einem Hersteller einzubauen! Die Verteiler sind
generell mit mindestens 30% Platzreserve für Nachinstallaion
auszustatten. Die Leitungsschutzschalter sind flexibel und zuglos auf
Hutschienen gemäß geltender Norm zu befestigen. Die Verschienung
der Sammelanschiene (Kammschiene) liegt in Einbaustellung hinter der
Klemme, sodass Geräte jederzeit bequem ausgetauscht werden
können. Wirksamer Berührungsschutz auch beim Umgreifen muss
gewährleistet sein. Beschriftung auf den Kabeln, Klemmen und auf dem
Sicherungsaustausch nach den Verteilerblenden wird gefordert. Die
Verteilungen sind für die Kabeleinführungen mit Rangierband
abzudecken, d. h. Abdeckprofil sowie Endkappen als
Raststeckverbindungen ausführen. Die Stromkreiszuordnung und
Klemmen sind mit identischer Numerierung auszuführen. In der Türe ist
eine Plantasche mit 1 Satz Schaltbild der jeweiligen Verteilung
dauerhaft anzubringen. Die Prinzipschaltbilder sind mit den
Klemmenbezeichnungen zu versehen. Sämtliche Stromkreis sind auf
Reihenklemmen zu führen, diese sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren
.
Steigleitungen:
Die Verlegung der Steigleitungen erfolgt nach EVU-Vorschriften mit
entsprechenden Querschnitten und den vom EVU vorgeschriebenen
Steuerleitungen zu den Unterverteilern. Die Anordnung und Verlegung
der Steigleitungen ist den jeweiligen Prinzipschaltbildern zu entnehmen.
Das Prinzipschaltbild kann beim Projektanten eingesehen werden.
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Installation:
Leitungsverlegung grundsätzlich waagrecht und senkrecht.
Installationshöhen UP-Installation:
Schalter und Taster u. P. 1,05 m über OKFF. Steckdosen u. P. 0,30 m
über OKFF. Steckdosen über Arbeitsflächen u. P. 1,05 m über OKFF.
Spiegelleuchten 1,85 m über OKFF. Abzweigdosen 0,30 m unter
UKFD. Steckdosenlage für Dunstabzugshauben ist dem
Kücheneinbauplan zu entnehmen.
Installationshöhen FR-AP-Installation:
Schalter und Steckdosen (a. P.) 1,05 m über OKFF. Schalter und
Steckdosen auf gefliesten Wänden sind genau im Fugenkreuz zu
installieren (Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger, einschl.
Anzeichnen usw. Diese Mehrarbeit ist in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren).
Bei Wippenschaltereinbau ist auf gleiche Schalterstellung zu achten.
Licht- und Steckdosenstromkreise sind getrennt zu verlegen. Für
Schalter- und Abzweigdosen in Leichtbauwänden sind feuerhemmende
Hohlwanddosen zu verwenden.
Es ist eine abzweigdosenarme Installation vorgesehen,die
Klemmarbeiten sind in den Schalterdosen durchzuführen.
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Installation Heizung:
Für die Heizungsanlage sind die Leitungen nach Angaben und Plänen
der Fachfirma zu verlegen.
Installation Lüftung:
Für die Lüftungsanlage sind die Leitungen nach Angaben und Plänen
der Fachfirma zu verlegen. Das Einführen, Abmanteln und Anklemmen
an den Geräten und Fühlern erfolgt durch die Fachfirma. Die
Einspeisung für den Steuerschrank der Heizung ist anzuklemmen und
bei Anforderung der Heizungsfachfirma Spannung aufzuschalten.
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Potenzialausgleich
In der Gesamtanlage ist der Potenzialausgleich gemäß VDE 0100 und
VDE 0190 durchzuführen.
Weitere Hinweise
1 Hohenzollernstr. Ludwigsburg, Elektro
1
Hohenzollernstr. Ludwigsburg, Elektro
1.1 KG 440 Starkstromanlagen
1.1
KG 440 Starkstromanlagen
1.2 KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
1.2
KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
1.3 Kapitel Sonderwünsche
1.3
Kapitel Sonderwünsche