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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR "ERWEITERTEN ROHBAU"
1. ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Grundlage aller Leistungen ist die VOB mit den
einschlägigen Vorschriften sowie ergänzende
DIN-Vorschriften, Zulassungsbestimmungen und
gesetzliche Verordnungen in ihren jeweils gültigen
neuesten Fassungen.
Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der
berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften
- insbesondere auf die BGV C 22 - besonders
hingewiesen.
1.2 Der Bauherr wird einen Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator beauftragen. Der AN ist
verpflichtet, mit einem weisungsbefugten Vertreter an
den regelmäßigen Baustellenbegehungen teilzunehmen und
die Anweisungen des SiGeKo zeitnah umzusetzen.
1.3 Der Bieter ist gehalten, sich vor Abgabe eines
Angebotes genauestens über Zustand und Lage der
Baumaßnahme und die vorhandenen örtlichen Bedingungen
zu informieren und die für den reibungslosen Ablauf des
Baustellenbetriebs notwendigen Maßnahmen in seine
Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Forderungen
diesbezüglich werden nicht berücksichtigt.
1.4 Die Sicherung und der Schutz von angrenzenden
Bauteilen, Schutz der Nachbarbereiche vor Erschütterung
und Belästigung ist durch den AN zu gewährleisten und
in den entsprechenden Positionen enthalten.
1.5 Kampfmittelbeseitigung
Das eigentliche Baufeld gilt als kampfmittelgefährdet
(siehe Lageplanübersicht "schwere Bombardierung.PDF" in
der Anlage).
Der AN ist verpflichtet, während seiner Arbeiten
besonders größte Sorgfalt walten zu lassen.
1.6 Die Arbeiten sind mit den anderen am Bau
beteiligten Unternehmen zu koordinieren.
Unterbrechungen der Arbeiten berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
1.7 Die unter "Anlagenverzeichnis" aufgeführten
Unterlagen werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und des Vertrages.
1.8 Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen
den Freigabevermerk des AG oder seines Architekten
tragen. Ungültige Unterlagen sind entsprechend zu
kennzeichnen und aufzubewahren.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Für die Dauer der
Arbeiten hat der AN die Unterlagen einschließlich
Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht
bereitzuhalten.
1.9 Die Ausführungsfristen sind Bestandteil der
Ausschreibung und für den Auftragnehmer bindend sofern
sie nicht vor Vertragsunterzeichnung mit dem AG
besprochen und anschließend schriftlich vereinbart
werden.
1.10 Vor Beginn der Arbeiten sind mit der Auftraggeber
-Bauleitung alle Einzelheiten der Leistungspositionen
durchzusprechen und eventuell bestehende
unterschiedliche Auffassungen bei der Auslegung des
Textes der Leistungsbeschreibung zu klären.
1.11 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß - bei Leistungen die
nicht pauschal angeboten und/oder vertraglich
vereinbart sind. Als Nachweis für die ausgeführten
Leistungen sind vom AN klar gegliederte und einfach
nachvollziehbare Aufmaßblätter (Tabellen, zugehörige
Planauszüge oder Skizzen) vorzulegen.
Die Gliederung und Bezeichnung der Nachweise hat
entsprechend der Vorgabe des LV zu erfolgen - bei
Abweichung erfolgt keine Prüfung, Abrechnung von
Erdarbeiten hat unter Anwendung der 4. Ausgabe (2012)
der DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen,
Verbau, Arbeitsraumbreiten zu erfolgen.
1.12 Freigabe und Bezahlung der betreffenden Leistung.
Bei Fehlen von Zulassungen, Nachweisen und Abnahmen von
Leistungen mit Brandschutzanforderung erfolgt keine
Vergütung für diese. Gleiches gilt für sonstige
erforderliche Zulassungen, Nachweise und Abnahmen.
2. BAUSTELLENEINRICHTUNG
2.1 Der Baustelleneinrichtungsplan ist nach
Auftragsvergabe mit dem Bauherrn abzusprechen und dann
zur Freigabe spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen
einzureichen.
2.2 Für die Ausführung der Baustelleneinrichtung stehen
im eigentlichen Baustellenbereich nur geringe Flächen
zur Verfügung. Die Belegung von Flächen darf nur gemäß
Baustelleneinrichtungsplan und in Abstimmung mit der
örtlichen Objektüberwachung erfolgen.
Sollten darüber hinaus noch weitere Flächen
erforderlich sein, muß der Auftragnehmer diese
außerhalb des Baugeländes auf seine Kosten anmieten.
2.3 Vorhandene Leitungen im Erdreich dürfen von der
Baustelleneinrichtung nicht überbaut werden.
Lagerflächen etc. sind entsprechend der vorliegenden
Leitungspläne einzurichten.
2.4 Die Zufahrtsstraße dient u.a. auch als Anfahrt für
Rettungsdienste, Feuerwehr sowie Winterdienstfahrzeuge
und ist jederzeit frei zu halten.
2.5 Verschmutzte Fahrbahnen, auch im öffentlichen
Bereich, sind unmittelbar zu reinigen. Gegebenenfalls
ist eine Räderwaschanlage
innerhalb der BE einzuplanen. Der Aufwand für
Reinigungsarbeiten ist in die Einheitspreise
einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
2.6 Nebenleistungen sind u. a.
- Alle Messungen für die Baustelleneinrichtung
- Sichern der Baustelle gegen Tageswasser
- Heranbringen von Energie und Wasser, Ableiten von
Schmutzwasser bzw. zu den vom AG angegebenen Stellen
- Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits-
und Schutzgerüste sowie
der Traggerüste der Bemessungsklasse A, soweit diese
Gerüste für die eigene Leistung
notwendig sind.
- Herstellung, Befestigung und Instandhaltung der
Baustelleneinrichtungsflächen und Wartung
sowie Aufwendungen für evtl. Gebühren der
Baustelleneinrichtung oder sonstiger anderer
Einrichtungen
- Laufendes Säubern der Baustelleneinrichtungsflächen
2.7 Die Baustelleneinrichtung umfasst auch die
erforderlichen Absperrmaßnahmen und Schutzvorrichtungen
zur Unfallverhütung.
2.8 Die Bestimmungen der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum Schutz gegen
Baulärm-Geräuschimmissionen sind einzuhalten.
2.9 Für die Baustelleneinrichtung und dessen
Einrichtungen gilt die Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung ArbstättV).
Eine ausreichende Arbeits- und Sicherheitsbeleuchtung
während der eigenen Arbeiten ist Teil der Leistung des
AN und wird nicht gesondert
vergütet.
2.10 Für Schutt und Abfall steht kein gesonderter
Container zur Verfügung. Der anfallende Schutt ist von
den jeweiligen Firmen täglich zu entfernen. Nach
Fertigstellung der eigenen Arbeiten ist die Baustelle
sauber und aufgeräumt zu hinterlassen, Teile der
Baustelleneinrichtung sind nach Aufforderung der
Bauherren-Bauleitung zu entfernen.
3. ERDARBEITEN
3.1 Der Leistungsbeschreibung, der Ausführung und der
Abrechnung liegt die DIN 18 300 zugrunde.
3.2 Der Leistungsbereich umfasst im Wesentlichen:
- Aushub der Baugrube auf das erforderliche Niveau
- Aushub von Leitungsgräben und Verlegung von
Grundleitungen
- Verlegung einer Drainage
- Bodenverfüllung
3.3 Aushub und alle damit im Zusammenhang anfallenden
Abfälle sind vom AN nach den einschlägigen Gesetzen des
Umweltschutzes, insbesondere
der "Technischen Regeln" der Ländergemeinschaft Abfall
(LAGA) zur Verwertung von Boden- und Bauschutt (LAGA
TR20) zu entsorgen.
Die Bewertung der Entsorgung muss immer die
Anforderungen des BBodSchG und der BBodSchV sowie die
spezifischen Bedingungen des Einzelfalles
berücksichtigen.
Die Kontrollanalytik (eine LAGA-Analytik pro ca. 500m³
Aushub) sowie die Entsorgung des Materials ist vom
Auftragnehmer lückenlos zu dokumentieren.
Die Verwertung/Entsorgung des Materials ist mit der
zuständigen Behörde abzustimmen. Die Kosten hierfür
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.4 Transportwege sind gegebenenfalls mit den örtlichen
Behörden und dem Bauherrn abzustimmen. Eventuell
anfallende Gebühren etc. sind in die Einheitspreise
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Es
ist grundsätzlich, auch im Bereich der Baustelle, die
Straßenverkehrsordnung zu beachten.
3.5 Alle Aushub- und Abbruchmaßnahmen verstehen sich
einschließlich Transport, Entsorgung und Gebühren der
Verwertung.
3.6 Schadstoffhaltige Bausubstanzen
Im Bereich der Baumaßnahme wurden schadstoffhaltigen
Bausubstanzen identifiziert (siehe Bodengutachten).
Der Ausbau und die Entsorgung hat gegebenenfalls unter
Einhaltung der gültigen technischen Regeln für
Gefahrenstoffe TRGS und der darin
vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu erfolgen.
3.7 Für Fundamente, Leitungen, Medienführung etc. wird
im Bereich des Bodenaustausches kein zusätzlicher
Aushub vergütet. Die notwendigen Arbeiten sind im Zuge
der abschnittsweisen Wiederverfüllung auszuführen.
3.8 Das eigenmächtige Wiederauffüllen von zu tief
abgetragener Gründungssohle mit Boden ist unzulässig.
In jedem Fall ist die AG-Bauüberwachung zu
verständigen.
Zum Wiederauffüllen darf nur Magerbeton verwendet
werden, sofern die Bauüberwachung nicht ausdrücklich
ihre Zustimmung für eine andere Art von Maßnahmen
erteilt.
Bei schuldhaftem Verhalten des Auftragnehmers gehen
alle Kosten der zusätzlichen Leistungen zu dessen
Lasten.
3.9 Auffüllungen und Hinterfüllungen sind mit dem
größtmöglichen Verdichtungsfaktor herzustellen, wenn
hier nicht besondere Vorschriften erlassen sind, die
genauestens zu beachten sind.
3.10 Bei Auffüllungen unter der Sohlplatte sind diese
aus frostsicherem Fremdmaterial (z. B. Körnung 0 / 32
mm mit einem Schluffanteil < 3%) zu erstellen.
Das Material ist lagenweise einzubauen und zu
verdichten. Die Überprüfung des Verdichtungserfolges
durch Plattendruckversuche ist in Abstimmung mit dem AG
durchzuführen. Es sind als Nebenleistung ein
Plattendruckversuch je 500 m² Gebäudegrundfläche,
jedoch mindestens 4 Stück einzukalkulieren,
einschließlich der entsprechenden
Dokumentationsunterlagen.
3.11 Bei den Arbeiten in der Baugrube ist insbesondere
die im Bodengutachten beschriebene Konsistenz der Böden
zu beachten.
3.12 Die Sicherung der Aushubsohle gegen Aufbruch
(Regen, Frost etc.) ist Leistung des AN und ist zu
jeder Zeit und bei jedem Bautenstand sicherzustellen.
3.13 Abträge werden an der Entnahmestelle aufgemessen
bzw. Grundlage ist ein vorliegendes Nivellement.
Es werden nur die tatsächlich ausgeführten Massen,
jedoch nicht mehr als durch die DIN 18 300 als
Mindestmaße vorgegeben wird, vergütet.
Einbau, Auffüllung und Abfuhrmassen werden nach fester
Masse im eingebauten bzw. aufgefüllten oder verfüllten
Zustand aufgenommen und abgerechnet.
3.14 Für die Zwischenlagerung von Bodenmassen sind die
Anordnungen der AG-Bauüberwachung maßgebend. Falsch
angelagerter Boden ist auf Kosten des Auftragnehmers
umzusetzen.
4. BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
4.1 Der Leistungsbeschreibung, der Ausführung und der
Abrechnung liegt die DIN 18 331 zugrunde.
Die DIN 1045 sowie die Vorschriften des "Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton" hinsichtlich Ausführung,
Nachbehandlung und der erforderlichen Eignungs- und
Güteprüfungen sind einzuhalten.
4.2 Stahlbeton-Ausführungsvorschriften
4.2.1 Schalungen:
a. Alle sichtbaren Betonkanten sind durch einlegen der
Dreikantleisten 15/15 mm zu entgraten. Alle
Schalungskanten, Winkelstöße und mitlaufende
Dreikantleisten werden auf Gehrung geschnitten und
angepaßt.
b. Wird im Leistungsverzeichnis als Schalungsart
"glatte bzw. Sichtbetonschalung" genannt, so ist die
Betonfläche absatzfrei, porenlos und mit einheitlicher
Farbtönung herzustellen. Die Sichtbetonflächen der
einzelnen Bauteile bzw. Schalungsarten sind jeweils
unmittelbar nach dem ersten Aussahalen zu bemustern und
vom Bauherrn freizugeben.
4.2.2 Zusammensetzung des Betons:
a. Für die Stahlbetonbauteile mit sichtbaren
Betonflächen, gleich ob als Fertigteil oder in
Ortbeton, wird eine einheitliche geschlossene
Oberfläche gleicher Farbtönung aller Seiten und
sämtlicher Teile verlangt.
b. Zusatzmittel:
Jede Verwendung von Zusatzmitteln bedarf der Zustimmung
des Auftraggebers bzw. Statikers. In jedem Fall ist vor
dem Einsatz von Zusatzmitteln ihre Eignung
nachzuweisen. Auf keinen Fall dürfen LP-Mittel
verwendet werden.
4.2.3 Bewehrung:
a. Die Bewehrung besteht aus Betonrundstahl und aus
Baustahlgewebe.
b. Kofferbügel für die obere Bewehrung von Decken,
Sohlen u. dgl. in Rundstahl und Baustahlgewebe einschl.
etwa erforderlicher Montageeisen sowie Abstandshalter
(S Haken) für Wände und Stützen, sind in die
Einheitspreise der Stahlpositionen einzurechnen und
werden gewichtsmäßig nicht berücksichtigt.
c. Vergütet werden nur die tatsächlich eingebauten
Massen. Für die Abrechnung gelten die durch den AG
freigegebenen Stahllisten. Abrechnungsgewicht ist das
Tabellengewicht ohne Toleranzen. Verschnitt ist in den
Einheitspreisen enthalten.
4.2.4 Oberflächen:
a. Die Oberseiten der Decken und von bewehrten
Betonfußböden müssen ebenflächig, waagerecht und glatt
entsprechend den Höhenkoordinaten hergestellt werden.
b. Die einzuhaltenden Toleranzen richten sich nach der
DIN 18 201, DIN 18 202, DIN 18 203.
Für die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18 202, Tab. 3
gelten für
- nichtflächenfertige Oberseiten - nach Zeile 2
- oberflächenfertige Flächen - nach Zeile 3 (z. B. zur
Aufnahme einer Beschichtung / Versiegelung)
4.2.5 Sonstiges:
a. Erschwernisse durch das Einlegen von
Blitzschutzleitungen, Leerrohren der
Elt.-Installationen, Einbauteile, z. B. Ankerplatten u.
dgl. in Ortbetonstützen, Wänden, Decken und Sohlen /
Fundamente usw., sind in den jeweiligen Positionen zu
berücksichtigen.
b. Die Betonierabschnitte werden durch Arbeitsfugen
bzw. Dehnungsfugen ausgebildet. Diese Abschnitte werden
von der Planung bzw. durch die Statik vorgegeben.
Arbeitsfugen, die nicht von der Planung bzw. Statik
vorgegeben werden und vom Auftragnehmer angeordnet
werden, müssen mit dem AG abgestimmt werden und werden
nicht gesondert vergütet.
c. Die verwendeten Schalöle und Schalplatten dürfen
keine nachträglichen Veränderungen oder Fleckenbildung
an später von Fachunternehmern aufzubringenden Belägen
und Anstrichen verursachen.
d. Nach dem Ausschalen werden die Betonoberflächen
entgratet und Rödeldrähte unterhalb der Betonflächen
entfernt. Beschädigte Betonstellen werden mit
Zementmörtel gleicher Farbgebung unmittelbar nach dem
Ausschalen sauber beigeputzt. Vorhandene Nester oder
freiliegende Bewehrungsstähle dürfen erst nach
Rücksprache und Freigabe der AG-Bauübewachung
geschlossen werden.
4.3 Stahlbeton-Fertigteile
4.3.1 Grundsätzlich gelten die ZTV der Beton- und
Stahlbetonarbeiten auch für die Stahlbeton-Fertigteile.
4.3.2 Für die Oberflächen gilt:
Alle sichtbar bleibenden Betonflächen sind in
Sichtbetonschalung aus Brettern oder Schalttafeln mit
eingelegten Schichtstoffplatten auszuführen.
4.3.3 Angaben über den Leistungsumfang des
Auftragnehmers:
a. Die Erstellung aller für die Fertigteilkonstruktion
erforderlichen Unterlagen einschl. Übernahme der
notwendigen Stahleinbauteile zum Anschluß von Bauteilen
anderer Gewerke, der Abstimmung mit der Bauplanung und
dem Prüfingenieur, der Übertragung eventueller späterer
Änderungen und der Pauskosten für max. 6
Vervielfältigungen aller Zeichnungen.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Herstellung der
Fertigteile diese Unterlagen einschl. der Statik der
Bauplanung zur Weiterleitung an den Prüfingenieur
vorzulegen.
Die genannten Unterlagen umfassen insbesondere:
- Elementpläne (Werkstattzeichnungen) der Fertigteile
für Schalung, Bewehrung und
Einbauteile;
- Konstruktions- und Detailpläne;
- statische Berechnungen (siehe Pkt. b und f).
- Verlege- und Montagepläne (Positionspläne) mit Angabe
der Lager- und Montageeinbauteile.
- Stücklisten.
b. Die Detailbearbeitung (auf Grundlage der Zeichnungen
der Objektplanung und der Sonderingenieure) einschl.
statischer Berechnung für den Nachweis der Verbindungen
und Anschlüsse in Knotenpunkten sowie weiterer
eventuell notwendig werdender statischer Umrechnungen.
Hierzu gehört auch die zeichnerische Darstellung der
Knotenpunkte.
c. Ergänzung der dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Schalpläne für Ortbeton zum Eintragen und
Vermaßen der firmenspezifischen Einbauteile und
Verankerungen (auch Einbauteile in Ortbetonbauteilen
gehören zum Lieferumfang des Auftragnehmers und werden
nicht gesondert vergütet). Einbauteile für Transport
sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden
nicht zusätzlich vergütet.
d. Der statische Nachweis der Transport- und
Bauzustände.
e. Die Lieferung und den Einbau aller für die
Verbindung, Befestigung und Justierung der Fertigteile
untereinander bzw. der Fertigteile an der
Ortbetonkonstruktion notwendigen Einbauteile aus
feuerverzinktem Stahl (freiliegende Einbauteile aus
nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4571,V 4 A o.
glw.).
f. Die für die Montage notwendigen Aufhängekonstruktion
(einschl. statischen Nachweis und deren Eintrag in die
entsprechenden Zeichnungen).
g. Die Herstellung, die Lieferung, ggf.
Zwischenlagerung, und der Einbau der
Stahlbeton-Fertigteile.
h. Angaben zu Sichtbetonklassen beziehen sich auf die
Einteilung gem. Merkblatt Sichtbeton des Deutschen
Beton- und Bautechnikvereins.
Mängel oder Fehlstellen im Beton dürfen nur nach
Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers
beseitigt werden und sind in ihren Zustand vor und nach
der Beseitigung zu dokumentieren.
4.4 Systemdecken
4.4.1 Bei Deckenplatten aus Fertigteilplatten mit
statisch mitwirkender Ortbetonschicht (z. B.
Filigran-Elementdecke) ist es Aufgabe des
Auftragnehmers, die Umstellung des
Standsicherheitsnachweises auf die gewählte Systemdecke
vorzunehmen. Erforderlich werdende Umrechnungen,
Nachweise von Bauzuständen sowie Verlegeplänen gehören
zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
4.4.2 Bei Verwendung vorgefertigter Deckenelemente
dürfen über den Unterzügen keine offenen Fugen und
keine Sprünge im Verlauf der Biegelinie eintreten.
Undichtigkeiten bzw. Rißbildungen in Rißweiten > 0,4 mm
sind durch konstruktive Maßnahmen in der
Deckenkonstruktion vorzubeugen.
Bei Anordnung von Fugen, die durch Ausbauelemente
überbrückt werden, ist zu gewährleisten, daß durch
Relativverformungen der Fugenränder gegeneinander keine
Schäden (z. B. Risse im Belag) entstehen.
4.4.3 Abgerechnet wird die sichtbare Fläche der
Fertigteilplatten in m² zwischen den Auflagern.
5. ABDICHTUNGSARBEITEN
5.1 Der Leistungsbeschreibung, der Ausführung und der
Abrechnung der Abdichtungsarbeiten liegt die DIN 18 336
zugrunde sowie alle maßgebenden DIN-Normen -
insbesondere DIN 18195 - und alle über diese
Vorschriften hinausgehenden einschlägigen technischen
Vorschriften sowie die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB
Teil C in ihrer neuesten Fassung.
5.2 Die Ausführung der Abdichtungsarbeiten erfolgt
gemäß den Herstellervorschriften. Somit kommen auch nur
Komponenten eines Herstellers in den einzelnen
Arbeitsschritten zur Ausführung.
5.3 Das Ausführungsprotokoll mit dem Protokoll der
Schichtdickenmessung ist der AG-Bauüberwachung
unmittelbar nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten
und vor der Ausführung der folgenden Arbeitsschritte
(Befestigen der Perimeterdämmung, Erdverfüllung des
Arbeitsraumes o.a.) zur Einsicht zu übergeben.
6. MAUERARBEITEN
6.1 Der Leistungsbeschreibung, der Ausführung und der
Abrechnung der Mauerarbeiten liegt die DIN 18 330
zugrunde.
Ebenso sind folgende DIN-Normen in ihrer neuesten
Fassung besonders zu beachten:
- DIN 1053 - Mauerwerk, Berechnung und Ausführung
- DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
- DIN 4102 - Widerstandsfähigkeit von Baustoffen und
Bauteilen gegen Feuer und Wärme
6.2 Das Anlegen und Herstellen (einschl. Überdecken mit
Stahlbetonstürzen) von Öffnungen (< 1 m²) sowie von
Schlitzen ist in der Leistungsbeschreibung nicht in
gesonderten Positionen erfasst, sondern gehört zu den
Nebenleistungen der entsprechenden Positionen.
Ausgenommen sind Türaussparungen und Technikdurchbrüche
(> 1 m²), die in gesonderten Positionen erfasst sind
und nachträgliches Herstellen von Durchbrüchen und
Schlitzen. Das Schließen von Öffnungen sowie Schlitzen
wird in gesonderten Positionen erfasst.
6.3 Das Mauerwerk ist bis zur Übergabe instandzuhalten.
Risse und Beschädigungen, gleich wer diese Schäden
verursacht hat, sind unverzüglich nach Anmeldung bei
der AG-Bauüberwachung fachgerecht auszubessern. Diese
Leistung ist eine Nebenleistung und wird nicht
gesondert vergütet.
6.4 Sofern nicht anderes beschrieben, hat das
Glattstreichen von Fugen gemauerter Wandflächen stets
vollfugig und bündig unter Verwendung des Mauermörtels
beim Aufbau zu erfolgen. Nach dem Glattstrich sind die
Wandflächen mit dem trockenen Quast abzupinseln und zu
reinigen. Die zu verfüllenden Fugen müssen ausreichend
feucht und staubfrei sein, um eine einwandfreie Haftung
des Fugenmörtels mit dem Untergrund zu erzielen.
6.5 Vor Beginn der Arbeiten sind mit der
AG-Bauüberwachung alle Einzelheiten der
Leistungsposition durchzusprechen und evtl. bestehende
unterschiedliche Auffassungen bei der Auslegung des
Textes der Leistungsbeschreibung zu klären.
6.6 Steine und Ziegel sind auf Paletten anzuliefern und
gegen Wettereinflüsse zu schützen. Sie sollen keine
beschädigten Kanten aufweisen.
6.7 An die Qualität der Herstellung von Sichtmauerwerk
wird hoher Anspruch gestellt. Fehler, wie Mängel im
Verband, nicht ordentlich flucht- und lotrecht
gemauerte Flächen, Ecken und Leibungen, schlecht
zugehauende Steine, zu dicke und nicht vollfugige
Lager- und Stoßfugen, sind auf Anordnung der AG
Bauüberwachung umgehend kostenlos zu beseitigen,
notfalls unter Abriß ganzer Mauerwerksflächen. Die an
die Qualität der Ausführung von Verblendmauerwerk
gestellten Anforderungen gelten grundsätzlich auch für
das Sichtmauerwerk.
6.8 Falls Schlitze und Aussparungen nachträglich
herzustellen sind, sind diese ohne Zerstörung des
Mauerwerksgefüges mit modernen und geeigneten Geräten
nach Rücksprache mit der AG-Bauüberwachung
einzuarbeiten.
6.9 Beim Schließen der Wand- und Deckendurchbrüche ist
darauf zu achten, daß Kabel, Rohre und Luftkanäle von
den jeweiligen Fachfirmen mit entsprechenden,
nichtbrennbaren Trennschichten versehen sind. Die
Schließung muß der Feuerwiderstandsklasse des Elementes
entsprechen, in dem es sich befindet.
6.10 Sind Tagelohnarbeiten für Installationsfirmen zu
leisten, so dürfen für die anfallenden Stemm-, Einsatz-
und Verputzarbeiten nur bewährte zuverlässige und
fachlich qualifizierte Handwerker eingesetzt werden.
Die AG-Bauüberwachung behält sich ausdrücklich das
Recht vor, ungeeignete Arbeitskräfte ablösen zu lassen.
ZTV
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.001 Einrichten der Baustelle und Vorhalten Einrichten der Baustelle und Vorhalten der für die
Leistung des Auftragnehmers erforderlichen Geräte und
Unterkünfte,
einschl. Herstellen und Unterhalten aller benötigten
Baustraßen, Wege, Zäune, Arbeits- und Lagerplätze sowie
Arbeitsschutzgerüste (Fassadenlängsgerüste werden vom
AG bauseits gestellt) über die gesamte Rohbauzeit
(siehe Bauzeitplan).
Dem Auftraggeber ist innerhalb von 5 Arbeitstagen nach
mündlicher Auftragserteilung ein
Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen.
Der Standort der Baustelleneinrichtung ist mit dem
Bauherrn und der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Dieser muss folgende Angaben beinhalten:
- Anzahl der Arbeitskräfte
- Anzahl der benötigten Unterkunftsplätze
- Anzahl der benötigten Büroarbeitsplätze
- Benötigte Anschlusswerte der Geräte für Medien
(Strom, Wasser etc.)
- Containerstellplätze für Müllbeseitigung
- Kranstandort(e)
- Reifenwaschanlage
Baustrom und Bauwasser werden kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die auf der Baustelle erforderlichen
Leitungen und Anschlüsse ab Übergabestelle müssen vom
Auftragnehmer hergestellt werden.
01.__.001
Einrichten der Baustelle und Vorhalten
P
1,00
psch
01.__.002 Räumen der Baustelle von Einrichtungen Räumen der Baustelle von Einrichtungen, die der Auftragnehmer für die Durchführung seiner Arbeiten
benötigte.
Die Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befanden, sind zu räumen und
einzuebnen. Die Befestigungen der Baustraßen, Arbeits-
und Lagerplätze sind auf Anforderung der Bauleitung
wieder zu beseitigen.
Fundamente und Einbauten der Baustelleneinrichtung sind
abzubrechen und zu beseitigen.
Vorhandene Betonpflasterbeläge sind, soweit für die Nutzung als temporärer Baustrassenbelag nicht mehr erforderlich, restlos aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Alle vorhandenen und abzubrechnenden Bauteile, Baustoffe, Einrichtungen etc. sind gegen einen Nachweis fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung des AG nach Aufforderung vorzulegen.
01.__.002
Räumen der Baustelle von Einrichtungen
P
1,00
psch
01.__.003 Schnurgerüste, Herstellen, Vorhalten, alle Bauteile Aufstellen von Schnurgerüsten für die Hauptachsen,
sowie Vorhalten und Instandhalten aller notwendigen
Höhen- und Maßangaben während der erforderlichen
Benutzungsdauer,
und auf Anweisung der Bauleitung wieder entfernen.
Die Hauptachsen, eine x-Achse und eine y-Achse, werden
von einem Vermessungsingenieur auf Kosten des AG
eingemessen und jeweils in jeder Ebene am jeden
Treppenhaus oder Aufzugsschacht als Einmesspunkt
angegeben.
Die Einmesspunkte sind während der gesamten Bauzeit zu
schützen bzw. instandzuhalten.
Die Koordination mit dem Vermessungsingenieur obliegt
dem AN.
Die Einmessbescheinigung ist dem AG vorzulegen.
01.__.003
Schnurgerüste, Herstellen, Vorhalten, alle Bauteile
P
1,00
psch
01.__.004 Meterrisse anbringen Anbringen der Meterrisse in Form von Kunststoffplakette (Rot) mit Kerben, mit 2 Schrauben befestigt.
Höhe: 1,00 m über FFB,
z.B. an den Treppenhäusern, Aufzugsschächten,
Ausgangstüren und an Stützen, in Räumen mit
abweichender Fußbodenhöhe.
Die Meterrisse sind dauerhaft und eindeutig
anzubringen, vor- und instandhalten während der
gesamten Bauzeit.
01.__.004
Meterrisse anbringen
3,00
St
01.__.005 Absturzsicherung TRH Absturzsicherung 100cm Anbringen und Vorhalten
Vorhaltung über die vereinbarte Zeit von 4 Wochen hinaus ca. 10 Monate.
01.__.005
Absturzsicherung TRH
P
1,00
psch
02 Grundleitungen
02
Grundleitungen
Abwasserleitungen unterhalb der Bodenplatte Abwasserleitungen aus KG 2000 Rohr und Formstücken mit
glatten Innen und Außenwänden der Abmessungen DN 110 mit
angeformten Muffen und eingelegten Lippendichtungen zu verlegen
unterhalb der Bodenplatte mit Sandeinbettung bzw. Überschüttung
Fabrikat der Planung : Ostendorf
gew. Fabrikat ................................
Abwasserleitungen unterhalb der Bodenplatte
02.__.001 KG 2000 Rohrmaterial DN 110 KG 2000 Rohrmaterial DN 1010 liefern und montieren.
02.__.001
KG 2000 Rohrmaterial DN 110
51,00
lfm.
02.__.002 KG 2000 Bogen, alle Winkelgrade, DN 110 KG 2000 Bogen , alle Winkelgrade, DN 110, Werksseitig mit Lippendichtungen, liefern und montieren.
02.__.002
KG 2000 Bogen, alle Winkelgrade, DN 110
22,00
St
02.__.003 KG 2000 Abzweig DN 110 / 110 KG 2000 Abzweig DN 110 / 110 / alle Winkelgrade, Werksseitig mit Lippendichtungen, liefern und montieren.
02.__.003
KG 2000 Abzweig DN 110 / 110
5,00
St
02.__.004 KG 2000 Bodendurchführung DN 110 KG 2000 Bodendurchführung inkl. Muffenstopfen DN 110, für Einbau in WU-Bodenplatte liefern und montieren.
02.__.004
KG 2000 Bodendurchführung DN 110
14,00
St
02.__.005 Hausanschlußsystem, Mehrspartenanschluß Hausanschlußsystem, Mehrspartenanschluß für WU-Bodenplatte zur Einführung von Versorgungsleitungen wie Wasser- Strom-Telefon usw. liefern und einbauen.
Fabr.: hauff technik, MSH Basic FUBO BHP3m o. glw.
02.__.005
Hausanschlußsystem, Mehrspartenanschluß
1,00
St
02.__.006 Hausanschlußsystem DN110 Hausanschlußsystem für WU-Bodenplatte zur Einführung von Versorgungsleitungen wie Wasser- Strom-Telefon usw. liefern und einbauen.
Fabr.: hauff technik, HAB ETGAR BHP o. glw.
02.__.006
Hausanschlußsystem DN110
4,00
St
03 Betonarbeiten (Ortbeton)
03
Betonarbeiten (Ortbeton)
03.__.001 Sauberkeitsschicht, Magerbeton C12/15, d=5 cm Sauberkeitsschicht aus Magerbeton,
Körnung 0/32 mm, Dicke ca. 5 cm,
Betongüte C 12/15.
Untergrund und obere Betonfläche waagerecht
aus unbewehrtem Beton als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2.
Ausführung auf gewachsenem Boden / Kiestragschicht / kapillarbrechende Schicht oder Magerbetonauffüllungen unter Streifenfundamenten sowie unter Bodenplatten,
Ausführung in Teilabschnitten,
einschl. eventuell notwendiger Randschalung.
Frischbetonoberflächen der Sauberkeitsschicht durch Abziehen glätten und abreiben. Glätten erfolgt zum Herstellen
einer ebenen Oberfläche als Präventivmaßnahme
gegen Beschädigung der aufliegender Trennfolie bzw.
für Verlegung der Dämmplatten unter der Bodenplatte.
Abrechnung erfolgt nach Flächenmaß der aufgestellten Fundamente, die Überstände sind in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
03.__.001
Sauberkeitsschicht, Magerbeton C12/15, d=5 cm
334,00
m²
03.__.002 Trennlage aus 2 Lagen PE-Folie, unter Bodenplatte Trennlage aus 2 Lagen PE-Folie 0,2 mm,
Stöße sind zu überlappen,
Einbau zwischen Sauberkeitsschicht/Dämmschicht und Bodenplatte.
03.__.002
Trennlage aus 2 Lagen PE-Folie, unter Bodenplatte
334,00
m²
03.__.003 Dämmung unter der Bodenplatte XPS, PW, WLG 035, d= 200mm Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) nach EN 13164,
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m²K, nach nach Herstellerangaben, im Sandbett.
einschl. Anarbeiten an Gebäudeecken und Versprüngen.
Dicke: d= 200 mm.
Fabr.: Austrotherm XPS TOP 30 SF o. glw.
03.__.003
Dämmung unter der Bodenplatte XPS, PW, WLG 035, d= 200mm
334,00
m²
03.__.004 Randschalung Bodenplatte, d=25 cm Randschalung der vorbeschriebenen Bodenplatte Schalungshaut als raue Schalung für Betonflächen ohne Anforderungen.
Bauteilhöhe: 25 cm
03.__.004
Randschalung Bodenplatte, d=25 cm
86,50
lfm
03.__.005 Ortbeton Bodenpl. WU-Stahlbeton C25/30 hoher
Wassereindringwiderstand d=25 cm Ortbeton Bodenplatte als WU-Stahlbeton, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Frostangriff mit und ohne Taumittel XF1, Expositionsklasse Betonkorrosion durch chemischen Angriff XA1, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC4, Feuchtigkeitsklasse Betonkorrosion, in feuchter Umgebung WF, mit hohem Wassereindringwiderstand, Dicke über 25 bis 35 cm, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
Rissbreite nach Tabelle 2, WU-Richtlinie Wk = 0,20 mm
Bewehrung wird gesondert vergütet.
03.__.005
Ortbeton Bodenpl. WU-Stahlbeton C25/30 hoher
Wassereindringwiderstand d=25 cm
94,10
m³
03.__.006 Ortbeton Streifenfundament C25/30, B= 50 cm T=60cm Ortbeton der Streifenfundamente, als C 25/30 DIN EN 206-1,
Untergrund waagerecht und obere Betonfläche waagerecht,
aus Stahlbeton als Normalbeton C 25/30
Breite: 0,50m
Höhen: 0,60m
.
03.__.006
Ortbeton Streifenfundament C25/30, B= 50 cm T=60cm
25,40
m³
03.__.007 Schalung für die Herstellung der Aufzugsunterfahrten Schalung für die Herstellung der Aufzugsunterfahrten,
Aufzugsunterfahrten bestehen aus Stahlbetonbodenplatte und senkrechten Wänden in den Abmessungen:
Aufzüge : LxBxT: ca. 2,00 x 2,00 x 0,5 m
Schalungshaut als glatte Schalung für Betonflächen
ohne besondere Anforderung,
Bauteilhöhe: bis 0,50 m.
Einbauort: Aufzugsunterfahrten.
03.__.007
Schalung für die Herstellung der Aufzugsunterfahrten
6,50
lfm
03.__.008 Betonieren mit Unterwasserbeton, Aufzugsunterfahrten Betonieren mit Unterwasserbeton in Schachtungen der
Aufzugsunterfahrten als Auffüllungen / Sperrschicht zum Grundwasser.
Dicke: bis ca. 50 cm.
03.__.008
Betonieren mit Unterwasserbeton, Aufzugsunterfahrten
1,66
m³
03.__.009 Schalung der Unterzüge Fensterstürze, glatt Schalung für Unterzüge Fensterstürze aus Stahlbeton.
Bauteilhöhe: 7,1-67cm
Bauteilbreite: 17,5-24 cm.
Schalungshaut als glatte Schalung
03.__.009
Schalung der Unterzüge Fensterstürze, glatt
13,50
m²
03.__.010 Ortbeton Unterzüge Fensterstürze, C25/30 XC1, W0 Ortbeton der Unterzüge Stürze aus Stahlbeton
als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2,
Betongüte C25/30
Expositionsklasse: XC1, W0
Bewehrung wird gesondert vergütet.
Einbauort: Fensterstürze EG, 1.OG, DG
03.__.010
Ortbeton Unterzüge Fensterstürze, C25/30 XC1, W0
1,59
m3
03.__.011 Schalung der Unter-/Überzüge Aufzüge alle Geschosse, glatt Schalung für Unter-/Überzüge der Aufzüge aus Stahlbeton, inklusive Schalung der Stirnseiten der Aufzugswände.
Bauteilhöhe: 7,5-26 cm,
Bauteilbreite: 160 cm.
Schalungshaut als glatte Schalung
03.__.011
Schalung der Unter-/Überzüge Aufzüge alle Geschosse, glatt
3,52
m³
03.__.012 Ortbeton Unter-/Überzüge Aufzüge alle Geschosse, C25/30 XC1, W0 Ortbeton der Unter-/Überzüge Stürze aus Stahlbeton
als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2,
Betongüte C25/30
Expositionsklasse: XC1, W0
Bewehrung wird gesondert vergütet.
Einbauort: Stürze Aufzüge Alle Geschosse
03.__.012
Ortbeton Unter-/Überzüge Aufzüge alle Geschosse, C25/30 XC1, W0
0,42
m³
03.__.013 Elementdecke EG, 1.OG als Halbfertigteil, C25/30, für Decken d=20cm Elementdeckenplatte als Fertigteil, für Aufbeton,
Gesamtdeckendicke (einschl. Aufbeton): d=20 cm,
Dicke der Fertigteilplatten: mind. 4 cm
einschl. Montageabstützung,
Geschoßhöhen: bis 3,0 m.
als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1,
Oberseite Decke abgerieben,
Unterseite glatt, mit unverspachtelten Stoßfugen,
einschl. Verbundbewehrung, Auflagerung mit Anschlussbewehrung.
Aufbeton (Ortbeton) und Bewehrung werden gesondert vergütet.
Leistung einschl. Werkplanung für Elementdecken nach
Angaben der Tragwerksplanung.
Ausführung siehe auch Schalungs- und Architektenpläne.
Einbauort: Decke EG, 1.OG.
03.__.013
Elementdecke EG, 1.OG als Halbfertigteil, C25/30, für Decken d=20cm
832,00
m²
03.__.014 Randschalung Decken, EG, 1.OG, d=20 cm glatt Randschalung der vorbeschriebenen Decken,
Schalungshaut als glatte Schalung für Betonflächen ohne besondere Anforderungen.
Bauteilhöhe: d= 20 cm
Einbauort: Decken EG, 1.OG.
03.__.014
Randschalung Decken, EG, 1.OG, d=20 cm glatt
212,00
lfm
03.__.015 Ortbeton Deckenplatten, EG, 1.OG, C25/30 XC1, W0 Ortbeton der Geschoss-Deckenplatten aus Stahlbeton als Aufbeton für vorbeschriebene Halbfertigteildecken,
als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2,
Betongüte C25 / 30, d= 20cm
Expositionsklasse: XC1, W0
Bewehrung wird gesondert vergütet.
Einbauort: Decken EG, 1.OG.
03.__.015
Ortbeton Deckenplatten, EG, 1.OG, C25/30 XC1, W0
166,40
m³
03.__.016 Elementdecke DG als Halbfertigteil, C25/30, für Decken d=25cm Elementdeckenplatte als Fertigteil, für Aufbeton,
Gesamtdeckendicke (einschl. Aufbeton): d=25 cm,
Dicke der Fertigteilplatten: mind. 4 cm
einschl. Montageabstützung,
Geschoßhöhen: bis 3,0 m.
als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1,
Oberseite Decke abgerieben,
Unterseite glatt, mit unverspachtelten Stoßfugen,
einschl. Verbundbewehrung, Auflagerung mit Anschlussbewehrung.
Aufbeton (Ortbeton) und Bewehrung werden gesondert vergütet.
Leistung einschl. Werkplanung für Elementdecken nach
Angaben der Tragwerksplanung.
Ausführung siehe auch Schalungs- und Architektenpläne.
Einbauort: Decke DG.
03.__.016
Elementdecke DG als Halbfertigteil, C25/30, für Decken d=25cm
35,20
m²
03.__.017 Randschalung Decken, DG, d=25 cm glatt Randschalung der vorbeschriebenen Decken,
Schalungshaut als glatte Schalung für Betonflächen ohne besondere Anforderungen.
Bauteilhöhe: d= 25 cm
Einbauort: Decken DG.
03.__.017
Randschalung Decken, DG, d=25 cm glatt
28,30
lfm
03.__.018 Ortbeton Deckenplatten, DG, C25/30 XC1, W0 Ortbeton der Geschoss-Deckenplatten aus Stahlbeton als Aufbeton für vorbeschriebene Halbfertigteildecken,
als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2,
Betongüte C25 / 30, d= 25 cm
Expositionsklasse: XC1, W0
Bewehrung wird gesondert vergütet.
Einbauort: Decken DG.
03.__.018
Ortbeton Deckenplatten, DG, C25/30 XC1, W0
8,80
m³
03.__.019 Hohlwandelemente für Aufzugsschächte, IW, Stb-FT, 24 cm Hohlwandelemente für Innenwand als Aufzugsschacht, aus Stahlbeton-Fertigteilen mit Gitterträger und Ortbetonfüllung, mit folgenden Leistungen:
-Anfertigen von Ausführungsplänen mit Angabe der Transport- und Montagevorkehrungen
-Anlegen von erforderlichen Aussparungen in benachbarten Bauteilen
-Montage
-Vergießen des Hohlwandzwischenraumes mit Ortbeton, einschl. evtl. erforderlicher glatter Schalung an Wandköpfen
-sämtliche Befestigungsmittel aus Edelstahl
-Verfugung der Elementstöße, entsprechend Qualität Q2
-Verfugungen und Anschlüsse entsprechend Brandschutz
- inkl. Halfenschienen und sämtl. Montagebauteile, lieferung durch Aufzugshersteller
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position erfasst.
Gef. Feuerwiderstandsklasse:F90
Betongüte Elemente:C30/37
Expositionsklassen:XC1/XC3
Oberfläche:Sichtbeton II gemäß ZTV
Betongüte Ortbeton:C20/25
Plattendicke außen:5 cm
Plattendicke innen:5 cm
Fertigwanddicke:24 cm
03.__.019
Hohlwandelemente für Aufzugsschächte, IW, Stb-FT, 24 cm
55,86
m²
03.__.020 Ortbeton für Aufzugschachtwände, C25/30 XC1, W0 Ortbeton der Aufzugsschachtwände, C 25/30,
Bauteildicke: 24 cm, inkl. Hohlwände
Einbauort: Aufzugsschacht von EG, 1.OG, DG
03.__.020
Ortbeton für Aufzugschachtwände, C25/30 XC1, W0
8,30
m³
03.__.021 Schalung der Stb.-Ringbalken DG h=25 cm, glatt 11,5 cm Schalung der Stb.-Ringbalken aus Stahlbeton inklusive Stahlbeton Zwischenpfeiler lfm gemäß Schalpläne.
Bauteilhöhe: H = ca. 0,25 m,
Bauteilbreite: 11,5cm
Schalungshaut als glatte Schalung
03.__.021
Schalung der Stb.-Ringbalken DG h=25 cm, glatt 11,5 cm
42,10
lfm
03.__.022 Schalung der Stb.-Ringbalken DG h=25 cm, glatt 17,5 cm Schalung der Stb.-Ringbalken aus Stahlbeton inklusive Stahlbeton Zwischenpfeiler lfm gemäß Schalpläne.
Bauteilhöhe: H = ca. 0,25 m,
Bauteilbreite: 17,5cm
Schalungshaut als glatte Schalung
03.__.022
Schalung der Stb.-Ringbalken DG h=25 cm, glatt 17,5 cm
82,60
lfm
03.__.023 Schalung der Stb.-Ringbalken DG h=25 cm, glatt 24 cm Schalung der Stb.-Ringbalken aus Stahlbeton inklusive Stahlbeton Zwischenpfeiler lfm gemäß Schalpläne.
Bauteilhöhe: H = ca. 0,25 m,
Bauteilbreite: 24 cm
Schalungshaut als glatte Schalung
03.__.023
Schalung der Stb.-Ringbalken DG h=25 cm, glatt 24 cm
67,80
lfm
03.__.024 Ortbeton Stb.-Balken Ringbalken C325/30 XC1, W0 Ortbeton der Ringbalken Stahlbeton
als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2,
Betongüte C25 / 30
Expositionsklasse: XC1, W0
Bewehrung wird gesondert vergütet.
Einbauort: Attika SG und Technikebene gem. Positionsplan
03.__.024
Ortbeton Stb.-Balken Ringbalken C325/30 XC1, W0
11,06
m³
03.__.025 Schalung der rechteckigen Stützen, QS 20x20cm, glatt Schalung für rechteckige Stützen aus Stahlbeton.
Bauteilhöhe: H bis 4,00 m,
Stützenquerschnitt: 20 x 20 cm
Schalungshaut als glatte Schalung für Betonflächen mit
normalen Anforderungen,
Einbauort: EG, OG , Attika
03.__.025
Schalung der rechteckigen Stützen, QS 20x20cm, glatt
39,78
lfm
03.__.026 Ortbeton Stützen, C25/30 XC1, W0 Ortbeton der Stützen Stahlbeton
als Normalbeton DIN 1045 Teil 1 und 2,
Betongüte C25 / 30
Expositionsklasse: XC1, W0
Bewehrung wird gesondert vergütet.
Einbauort: EG, OG, DG Attika gem. Positionsplan
03.__.026
Ortbeton Stützen, C25/30 XC1, W0
1,72
m³
03.__.027 XPS Streifen Ortgang, 8cm Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) nach EN 13164,
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m²K, nach nach Herstellerangaben, im Sandbett.
einschl. Anarbeiten an Gebäudeecken und Versprüngen.
Dicke: d= 80 mm.
Breite 17,5 cm
Fabr.: Austrotherm XPS TOP 30 SF o. glw.
03.__.027
XPS Streifen Ortgang, 8cm
33,60
m
03.__.028 Schalen von Wanddurchbrüchen, Einzelgröße 15x50 cm, d=24 cm Schalung von Wanddurchbrüchen, allseitig,
in beschriebenen Aufzugsschachtwänden,
je Technikebene
Einzelgröße: 15x50 cm
Deckenstärke: 24 cm
03.__.028
Schalen von Wanddurchbrüchen, Einzelgröße 15x50 cm, d=24 cm
1,00
St
03.__.029 Wanddurchbrüchen, Einzelgröße 20x20 cm, d=20 cm Schalung von Wanddurchbrüchen, allseitig,
in Attika DG
Einzelgröße: 20x20 cm
Deckenstärke: 20 cm
03.__.029
Wanddurchbrüchen, Einzelgröße 20x20 cm, d=20 cm
2,00
St
03.__.030 Schalen von Deckendurchbrüchen, Einzelgröße 15x25 cm, d=22 cm Schalung von Deckendurchbrüchen, allseitig,
in beschriebenen Ortbetondecken,
je zwei (1.OG, 2.OG, SG In jedem HWR )
Einzelgröße: 15x25 cm
Deckenstärke: 22 cm
03.__.030
Schalen von Deckendurchbrüchen, Einzelgröße 15x25 cm, d=22 cm
6,00
St
03.__.031 Schalen von Deckendurchbrüchen, Einzelgröße 25x100 cm, 22 cm Schalung von Deckendurchbrüchen, allseitig,
in beschriebenen Ortbetondecken,
je zwei (1.OG, 2.OG, SG In jedem HWR )
Einzelgröße: 25x100 cm
Deckenstärke: 22 cm
03.__.031
Schalen von Deckendurchbrüchen, Einzelgröße 25x100 cm, 22 cm
6,00
St
03.__.032 Bewehrung aus Betonstabstahl B500A/B Bewehrung aus Betonstabstahl B500A/B DIN 488,
alle Durchmesser, Längen bis 7 m,
für Einzelfundamente, Streifenfundamente, Sohlplatten,
Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Fertigteilbinder, etc.
Liefern, schneiden, biegen und verlegen,
einschl. Hilfsmittel, Abstandshalter, die der Befestigung und Lagefixierung dienen, bis 5 cm Abstand.
Grundsätzlich ist für den Einbau eine Betonüberdeckung
von mind. 3,00 cm zu gewährleisten.
Es ist eine Biegevorrichtung auf der Baustelle vorzuhalten,
um Bewehrungsstählen in kleinen Mengen
auf der Baustelle zu biegen
Vergütet werden nur die tatsächlich eingebauten Massen.
Für die Abrechnung gelten die durch den Auftraggeber freigegebenen Stahllisten.
03.__.032
Bewehrung aus Betonstabstahl B500A/B
37,00
to
03.__.033 Kleineisenteile, Edelstahl Kleineisenteile aus nicht rostendem Edelstahl, für Ankerplatten und dergleichen.
Stückgewicht:bis 10 kg
03.__.033
Kleineisenteile, Edelstahl
24,00
kg
04 Fertigteil-Elemente aus Stahlbeton
04
Fertigteil-Elemente aus Stahlbeton
04.__.001 Werk- und Ausführungsplanung Stahlbeton Fertigteile Der Auftragnehmer hat aufgrund der vom Auftraggeber überreichten Ausführungsplanung die notwendigen Werkpläne für alle Fertigteile herzustellen.
Diese Unterlagen haben alle Angaben zu Konstruktion, Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind.
Vor Beginn der Herstellung der Fertigteile sind die Werkpläne dem Auftraggeber zur Prüfung, Genehmigung und Freigabe vorzulegen. In der Terminplanung hat der Auftragnehmer eine Zeitspanne von 2 Wochen zur Freigabe einzuplanen.
Die Freigabe durch den Auftraggeber bezieht sich auf die Prüfung der vertragsgemäßen Leistung. Sie entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Pflicht, ein technisch einwandfreies Werk zu erbringen.
04.__.001
Werk- und Ausführungsplanung Stahlbeton Fertigteile
P
1,00
psch
04.__.002 Fertigteil Treppenlauf, L-Form, gewendelt, 16 Stg., b=1,25 m, ca. 18,19/26 cm, EG Fertigteil Treppenlauf gewendelt herstellen, liefern und einbauen, gemäß Statik.
Beschreibung wie vor, jedoch :
Steigungsverhältnis: 16 Stg., ca. 18,29/26 cm,
Einbauort: EG
04.__.002
Fertigteil Treppenlauf, L-Form, gewendelt, 16 Stg., b=1,25 m, ca. 18,19/26 cm, EG
1,00
St
04.__.003 Fertigteil Treppenlauf, L-Form, gewendelt, 17 Stg., b=1,25 m, ca. 18,18/26 cm, 1.OG Fertigteil Treppenlauf mit Zwischenpodest herstellen, liefern und einbauen, gemäß Statik.
Beschreibung wie vor, jedoch :
Steigungsverhältnis: 17 Stg., ca. 18,18/26 cm,
Einbauort: 1.OG
04.__.003
Fertigteil Treppenlauf, L-Form, gewendelt, 17 Stg., b=1,25 m, ca. 18,18/26 cm, 1.OG
1,00
St
04.__.004 Schöck Tronsole Typ F-V1, L=1,30 Schöck Tronsole Typ F-V1, L=1,30
liefern und fachgerecht montieren
04.__.004
Schöck Tronsole Typ F-V1, L=1,30
3,00
St
04.__.005 Schöck Tronsole Typ B-V1, L=1,30 Schöck Tronsole Typ B-V1, L=1,30
liefern und fachgerecht montieren
04.__.005
Schöck Tronsole Typ B-V1, L=1,30
2,00
St
04.__.006 Schöck Tronsole Typ L 420, L=1,00 Schöck Tronsole Typ L 420, L=1,00
liefern und fachgerecht montieren
04.__.006
Schöck Tronsole Typ L 420, L=1,00
24,00
St
04.__.007 Schöck Tronsole Typ Z für gewendelte Treppen Schöck Tronsole® Typ Z
als Trittschalldämmelement zwischen Treppenpodest und Treppenhauswand mit Typenprüfung (LGA Nürnberg S-N/130257). Wandelement mit Anschluss-Rahmen für den schallbrückenfreien Anschluss der Schöck Tronsole® Typ L-250. Bestehend aus Wandelement Typ Z-V und Tragelement Typ Z Part T. Für positive Querkräfte.
Feuerwiderstandklasse: R90 gemäß Brandschutzgutachten
Bewertete Trittschallpegeldifferenz: ?L*n,w = 29 dB, gepru¨ft bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Bewertete Podest-Trittschallpegeldifferenz: ?L*w,Podest = 27 dB, gepru¨ft bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Bewerteter Norm-Trittschallpegel: Ln,w = 41 dB, gepru¨ft bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Lieferung und Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Ggf. benötigte druckfeste Ausgleichsplatten zur Unterlegung des Wandelements bzgl. Höhenjustierung des Podests sind im Einheitspreis zu berücksichtigen und bauseits zur Verfügung zu stellen. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten. Es wird empfohlen den fachgerechten Einbau durch von Schöck zertifizierte Fachunternehmen durchführen zu lassen.
04.__.007
Schöck Tronsole Typ Z für gewendelte Treppen
2,00
St
04.__.008 Schöck Isokorb Typ K Kragbalkone liefern und gemäß Planung fachgerecht einbauen
für den Anschluss an Kragbalkone
04.__.008
Schöck Isokorb Typ K Kragbalkone
15,00
m
04.__.009 XPS Streifen als Ergänzug zum Isokorb, 12 cm/20cm XPS-Streifen als ergänzug und verlorenerschalung zwischen Balkon und Deckenplatte liefern ujnd einbauen
Breite 12 cm (wie Isokorb)
Höhe 20 cm (wie Deckenstärke)
04.__.009
XPS Streifen als Ergänzug zum Isokorb, 12 cm/20cm
3,50
m
05 Mauerarbeiten
05
Mauerarbeiten
Ausführungsbeschreibung Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, werden KS XL-Planelemente ohne Stoßfugenvermörtelung nach DIN 1053 ausgeführt. Die Stoßfugen bleiben unvermörtelt. Die Steine werden knirsch verlegt. Stoßfugenbreiten > 5 mm sind beim Mauern beidseitig mit Normalmörtel zu schließen. Werden an das Mauerwerk Anforderungen an Schlagregenschutz, Schallschutz, Luft- oder Winddichtheit gestellt, so ist zumindest ein einseitiger Putzauftrag erforderlich.
LIEFERUMFANG: KS-Planelemente kommen als kompletter Bausatz zur Baustelle. Die Anwendung und Bemessung erfolgt über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Verlegepläne werden als Serviceleistung durch das KS-Werk auf Grundlage der Ausführungspläne im Maßstab 1 : 50 (1 : 100) erstellt. Die Ausführungspläne sind dem KS-Werk rechtzeitig durch den AN zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung und Freigabe der Verlegepläne erfolgt durch den AN vor der ersten Materiallieferung. Die geprüften und freigegebenen Verlägepläne sind zwingend vor dem Versand an das KS-Werk der Bauleitung des AG zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Ausführungspläne, z.B. zur Optimierung des Arbeitsablaufes bzw. der Reduzierung des Sägeaufwandes, bedürfen der Zustimmung der Bauleitung des AG. Die endgültigen Verlegepläne kommen mit der ersten Lieferung der KS-Planelemente zur Baustelle. Das Angebot des KS-Werkes umfasst die Lieferung aller Standard- und Passelemente einschließlich der Elemente für Ausgleichssteine für die erste Schicht (Kimmsteine). Kimmsteine werden dem AN nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der jeweiligen Wandtypen einzukalkulieren. Dünnbettmörtel, Zubehör etc. kann vom KS-Werk bezogen, Versetzgeräte gemietet werden. Das Versetzen der KS-Planelemente erfolgt entsprechend den angefertigten und von der Bauleitung geprüften Verlegeplänen.
KIMMSCHICHTEN/HÖHENAUSGLEICHSSCHICHTEN: Das Aufmauern der Wände beginnt grundsätzlich mit einer Ausgleichsschicht aus Normalmörtel der Mörtelgruppe III, Dicke d = 1 bis 3 cm, die in Normalmörtel der Mörtelgruppe III versetzt werden. Die Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleich der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. Das genaue Anlegen der Ausgleichsschicht ist bei Mauerwerk mit Dünnbettmörtel besonders wichtig, da in den darüberliegenden Schichten keine Unebenheiten mehr ausgeglichen werden können. In den folgenden Schichten ist der Dünnbettmörtel für die Lagerfugen vollflächig mit dem Mörtelschlitten aufzutragen. Die Lagerfugendicke im fertigen Mauerwerk soll 2 mm betragen. Die Verwendung von Keilen zum Ausrichten der Steine ist nicht zulässig. Der ausquellende Dünnbettmörtel ist nach dem Ansteifen mit dem Spachtel oder einem Schwammbrett glatt zu streichen.
WANDANSCHLÜSSE MIT KS-STUMPFSTOSSTECHNIK: Für folgende Wandanschlüsse gilt die Stumpfstoßtechnik. Nur Wandanschlüsse innerhalb einer Wohneinheit sind in der Stumpfstoßtechnik auszuführen. Dabei sind in jeder Lagerfuge Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen, diese werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreisen der jeweiligen Wandtypen zu berücksichtigen. Die Anschlussfugen sind aus statischen und schalltechnischen Gründen zu vermörteln.
Alle Außen- und Innenecken, wie z. B. in den Treppenhäusern, sowie Ecken der Außenwand und Haustrennwand werden im Verband gemauert.
VORARBEITEN ZUM AUFTRAG VON DÜNNLAGENPUTZ: Bei der Ausführung ist das Merkblatt "Dünnlagenputz im Innenbereich", Herausgeber Deutscher Stuckgewerbebund zu beachten. Die mittlere Putzdicke beträgt 5 mm. An der dünnsten Stelle ist eine Mindestdicke von 3 mm einzuhalten. Grundsätzlich sind bei Dünnlagenputz an den Putzgrund erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranz der Rohbauwände zu stellen. Bereits der Putzgrund zum Auftrag von Dünnlagenputz muss den Anforderungen für "flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 genügen. Ohne besondere Vereinbarung muss die Rohbauwand
HERSTELLEN VON FENSTER- UND TÜRÖFFNUNGEN, SONSTIGEN WANDÖFFNUNGEN: Entgegen den Bestimmunegn der VOB C / ATV DIN 18330, werden MW-Öffnungen < 2,5 m² und/oder < 0,5m³ nicht übermessen und werden nicht als vollwertige MW-Wandflächen oder Volumen abgerechnet. Tür- und Fensteröffnungen < 2,5m² und/oder < 0,5m³ sind mengenmäíg vollständig zu berücksichtigen und bei der Angabe der Abrechnungsmenge von Mauerwerk des Typs KS XL-PE herauszurechnen. Das Herstellen von Fenster- und Türöffnungen, sowie Wandöffnungen diverser Größen, einschl. Einbau von Fenster- und Türstürzen wird in gesonderter Position beschrieben und vergütet.
gleichwertige technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ausführungsbeschreibung
05.__.001 Sockelabdichtung inkl. Voranstrich, nicht drückendes Wasser, PMBC Wandabdichtung gegen nicht drückendes Wasser mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) als Spachtelmasse in zwei Arbeitsgängen mit Gewebeeinlage
Wassereinwirkungsklasse: W1.2-E
Rissklasse: R2-E
Rissüberbrückungsklasse: RÜ1-E (bis 0,5mm)
Untergrund: KS Mauerwerk
Trockenschichtbicken mind. 3 mm bzw. nach Herstellerangabe.
inkl. geeigneten Voranstrich als Haftgrund.
05.__.001
Sockelabdichtung inkl. Voranstrich, nicht drückendes Wasser, PMBC
71,10
m²
05.__.002 Waagerechte Abdichtung in Wänden d= 11,5cm herstellen Waagerechte Abdichtung in Wänden nach
DIN 18 195 Teil 4 wie folgt liefern und herstellen:
Abgleichen der Auflagerflächen mit Mörtel MG II.
1 Lage Dichtungsbahn G 220 DD nach DIN 18 190
oder
1 Lage Bitumen-Dachdichtungsbahn G 200 DD nach
DIN 52 130.
Stöße 20 cm überlappt.
Wanddicke: 11,5 cm.
Einbauort: EG Wände aus MW
05.__.002
Waagerechte Abdichtung in Wänden d= 11,5cm herstellen
39,81
lfm
05.__.003 Waagerechte Abdichtung in Wänden d= 17,5 cm herstellen Waagerechte Abdichtung in Wänden nach
DIN 18 195 Teil 4 wie folgt liefern und herstellen:
Abgleichen der Auflagerflächen mit Mörtel MG II.
1 Lage Dichtungsbahn G 220 DD nach DIN 18 190
oder
1 Lage Bitumen-Dachdichtungsbahn G 200 DD nach
DIN 52 130.
Stöße 20 cm überlappt.
Wanddicke: 17,5 cm.
Einbauort: EG Wände aus MW
05.__.003
Waagerechte Abdichtung in Wänden d= 17,5 cm herstellen
97,37
lfm
05.__.004 Waagerechte Abdichtung in Wänden d= 24 cm herstellen Waagerechte Abdichtung in Wänden nach
DIN 18 195 Teil 4 wie folgt liefern und herstellen:
Abgleichen der Auflagerflächen mit Mörtel MG II.
1 Lage Dichtungsbahn G 220 DD nach DIN 18 190
oder
1 Lage Bitumen-Dachdichtungsbahn G 200 DD nach
DIN 52 130.
Stöße 20 cm überlappt.
Wanddicke: 24 cm.
Einbauort: EG Wände aus MW
05.__.004
Waagerechte Abdichtung in Wänden d= 24 cm herstellen
89,67
lfm
05.__.005 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01x 2,335 m, d= 24 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,01 x 2,335 m.
05.__.005
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01x 2,335 m, d= 24 cm
6,00
St
05.__.006 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,335m, d= 17,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,01 x 2,335 m.
05.__.006
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,335m, d= 17,5 cm
2,00
St
05.__.007 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,335m, d= 11,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 11,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,01 x 2,335 m.
05.__.007
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,335m, d= 11,5 cm
1,00
St
05.__.008 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,335m, d= 17,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,335 m.
05.__.008
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,335m, d= 17,5 cm
2,00
St
05.__.009 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,335m, d= 11,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 11,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,335 m.
05.__.009
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,335m, d= 11,5 cm
7,00
St
05.__.010 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,295m, d= 24 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,01 x 2,295 m.
05.__.010
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,295m, d= 24 cm
4,00
St
05.__.011 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,295m, d= 17,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,295 m.
05.__.011
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,295m, d= 17,5 cm
2,00
St
05.__.012 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,295m, d= 11,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 11,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,295 m.
05.__.012
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,295m, d= 11,5 cm
12,00
St
05.__.013 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,435m, d= 24 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,01 x 2,435 m.
05.__.013
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,01 x 2,435m, d= 24 cm
4,00
St
05.__.014 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,435m, d= 17,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,435 m.
05.__.014
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,435m, d= 17,5 cm
2,00
St
05.__.015 Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,435m, d= 11,5 cm Öffnungen im KS-Mauerwerk wie vor, jedoch:
Wanddicke / Sturzbreite: 11,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,435 m.
05.__.015
Türöffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,435m, d= 11,5 cm
6,00
St
05.__.016 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 0,82 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,26 x 0,82 m.
Einbauort: EG
05.__.016
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 0,82 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.017 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 0,86 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,26 x 0,86 m.
Einbauort: OG
05.__.017
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 0,86 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.018 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 1,32m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,26 x 1,32 m.
Einbauort: EG
05.__.018
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 1,32m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
4,00
St
05.__.019 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 1,36m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,26 x 1,36 m.
Einbauort: OG
05.__.019
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 1,36m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
4,00
St
05.__.020 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 2,20m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,26 x 2,20 m.
Einbauort: DG
05.__.020
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,26 x 2,20m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
4,00
St
05.__.021 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,02 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,02 m.
Einbauort: EG
05.__.021
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,02 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.022 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,26 m.
Einbauort: Technikebene
05.__.022
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.023 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,20 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 0,885 x 2,20 m.
Einbauort: Technikebene
05.__.023
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 0,885 x 2,20 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.024 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,135 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,135 x 2,26 m.
Einbauort: OG
05.__.024
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,135 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.025 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,135 x 2,22 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,135 x 2,22 m.
Einbauort: EG
05.__.025
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,135 x 2,22 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.026 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,635 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,635 x 2,26 m.
Einbauort: OG
05.__.026
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,635 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1
3,00
St
05.__.027 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,635 x 2,22 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 1,635 x 2,22 m.
Einbauort: EG
05.__.027
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 1,635 x 2,22 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.028 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 2,01 x 2,02 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 2,01 x 2,02 m.
Einbauort: EG
05.__.028
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 2,01 x 2,02 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
2,00
St
05.__.029 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 2,01 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 2,01 x 2,26 m.
Einbauort: OG
05.__.029
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 2,01 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 17,5
cm, FS 7,1
4,00
St
05.__.030 Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 2,01 x 2,20 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1 Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Steinfertigteilsturz aus Kalksandstein überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 2,01 x 2,20 m.
Einbauort: DG
05.__.030
Fensteröffnung, einschl. KS-Sturz, ca. 2,01 x 2,20 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24
cm, FS 7,1
6,00
St
05.__.031 Fensteröffnung, ca. 3,01 x 2,02 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24 cm, Stb.-Unterzug 7,5 cm Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Betonsturz überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 3,01 x 2,02 m.
Einbauort: EG
05.__.031
Fensteröffnung, ca. 3,01 x 2,02 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24 cm, Stb.-Unterzug 7,5 cm
2,00
St
05.__.032 Fensteröffnung, ca. 3,01 x 2,22 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24 cm, Stb.-Unterzug 7,5 cm Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Betonsturz überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 3,01 x 2,22 m.
Einbauort: EG
05.__.032
Fensteröffnung, ca. 3,01 x 2,22 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24 cm, Stb.-Unterzug 7,5 cm
2,00
St
05.__.033 Fensteröffnung, ca. 3,01 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24 cm, Stb.-Unterzug 7,5 cm Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Betonsturz überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:24 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 3,01 x 2,26 m.
Einbauort: OG
05.__.033
Fensteröffnung, ca. 3,01 x 2,26 m, zuzügl. RAK 25 cm, d= 24 cm, Stb.-Unterzug 7,5 cm
4,00
St
05.__.034 Fensteröffnung ca. 4,51 x 2,22 m, d= 17,5 cm, Stb.-Unterzug 57 cm Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Betonsturz überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 4,51 x 2,22 m.
Einbauort: OG
05.__.034
Fensteröffnung ca. 4,51 x 2,22 m, d= 17,5 cm, Stb.-Unterzug 57 cm
1,00
St
05.__.035 Fensteröffnung ca. 4,51 x 2,22 m, d= 17,5 cm, Stb.-Unterzug 53 cm Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Betonsturz überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 4,51 x 2,22 m.
Einbauort: DG
05.__.035
Fensteröffnung ca. 4,51 x 2,22 m, d= 17,5 cm, Stb.-Unterzug 53 cm
1,00
St
05.__.036 Fensteröffnung ca. 4,51 x 2,20 m, d= 17,5 cm, Stb.-Unterzug 67 cm Fensteröffnung im KS-Mauerwerk mit bewehrtem Betonsturz überdedecken, nach Flachsturzrichtlinie, tragend.
Wanddicke / Sturzbreite:17,5 cm,
Rohbauöffnung: B x H = ca. 4,51 x 2,20 m.
Einbauort: DG
05.__.036
Fensteröffnung ca. 4,51 x 2,20 m, d= 17,5 cm, Stb.-Unterzug 67 cm
1,00
St
05.__.037 Mauerwerkswand alle Geschosse D 24cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0 Mauerwerkswand, für späteren Dünnlagenputzauftrag, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 3 m,
Mauerwerksdicke 24 cm,
Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 oder DIN V 106, KS XL-PE, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2, Dünnbettmörtel DM DIN V 18580 oder DIN V 20000-412 nach Kategorie der DIN EN 998-2, mit Stoßfugenvermörtelung, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
05.__.037
Mauerwerkswand alle Geschosse D 24cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0
682,00
m2
05.__.038 Mauerwerkswand alle Geschosse D 20cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0 Mauerwerkswand, für späteren Dünnlagenputzauftrag, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 3 m,
Mauerwerksdicke 20 cm,
Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 oder DIN V 106, KS XL-PE, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2, Dünnbettmörtel DM DIN V 18580 oder DIN V 20000-412 nach Kategorie der DIN EN 998-2, mit Stoßfugenvermörtelung, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
05.__.038
Mauerwerkswand alle Geschosse D 20cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0
16,34
m2
05.__.039 Mauerwerkswand alle Geschosse D 17,5cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0 Mauerwerkswand, für späteren Dünnlagenputzauftrag, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 3 m,
Mauerwerksdicke 17,5 cm.
Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 oder DIN V 106, KS XL-PE, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2, Dünnbettmörtel DM DIN V 18580 oder DIN V 20000-412 nach Kategorie der DIN EN 998-2, mit Stoßfugenvermörtelung, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
05.__.039
Mauerwerkswand alle Geschosse D 17,5cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0
385,10
m2
05.__.040 Mauerwerkswand alle Geschosse D 11,5cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0 Mauerwerkswand, für späteren Dünnlagenputzauftrag, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 3 m,
Mauerwerksdicke 11,5 cm,
Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 oder DIN V 106, KS XL-PE, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2, Dünnbettmörtel DM DIN V 18580 oder DIN V 20000-412 nach Kategorie der DIN EN 998-2, mit Stoßfugenvermörtelung, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
05.__.040
Mauerwerkswand alle Geschosse D 11,5cm KS XL-PE SFK20, RDK 2,0
572,89
m2
05.__.041 Zulage Mauerwerkschräge Mauerwerk schräge, Mehrpreis
Ort: DG
05.__.041
Zulage Mauerwerkschräge
48,24
lfm
05.__.042 Ausgleichs-/ISO-Kimmschicht Wandfuß EG, D 24cm Ausgleichsschicht wie vorbeschrieben
EG, Mauerwerksdicke 24 cm
05.__.042
Ausgleichs-/ISO-Kimmschicht Wandfuß EG, D 24cm
89,64
lfm
05.__.043 Ausgleichs-/ISO-Kimmschicht Wandfuß EG, D 17,5cm Ausgleichsschicht wie vorbeschrieben,
im EG, Mauerwerksdicke 17,5 cm
05.__.043
Ausgleichs-/ISO-Kimmschicht Wandfuß EG, D 17,5cm
97,37
lfm
05.__.044 Trennlage für Betondecke, Bitumenbahn R500N einlagig B=17,5cm Trennlage aus Bitumenbahn für Stb-Geschossdecken, nackte Bitumenbahn DIN 52129 - R 500 N, einlagig, Streifenbreite 17,5 cm, auf tragendem MW aus KS (Mauerkopf).
liefern und und vor dem Verlegen der Elementdecken einbauen.
05.__.044
Trennlage für Betondecke, Bitumenbahn R500N einlagig B=17,5cm
87,83
lfm
05.__.045 Trennlage für Betondecke, Bitumenbahn R500N einlagig B=24cm Trennlage aus Bitumenbahn für Stb-Geschossdecken, nackte Bitumenbahn DIN 52129 - R 500 N, einlagig, Streifenbreite 24 cm, auf tragendem MW aus KS (Mauerkopf).
liefern und und vor dem Verlegen der Elementdecken einbauen.
05.__.045
Trennlage für Betondecke, Bitumenbahn R500N einlagig B=24cm
194,74
lfm
05.__.046 Nachträgliches Vermörteln von nicht tragenden Wänden, D: 11,5 cm Nachträgliches Vermörteln von nicht tragenden Wänden, D: 11,5 cm
05.__.046
Nachträgliches Vermörteln von nicht tragenden Wänden, D: 11,5 cm
179,28
lfm
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Regelung Stundensätze Arbeitsstunden für unvorhergesehene Arbeiten, die nicht in den vorstehenden Positionen erfaßt sind. Nur auf Anordnung der Bauleitung, zum Nachweis. Bei der Berechnung sind die
gültigen Tariflöhne einzusetzen mit den Zuschlägen nach der gültigen Preisverordnung für Stundenlohnarbeiten.
Regelung Stundensätze
06.__.001 Stunde eines Vorarbeiters Stunde eines Vorarbeiters,
für Stundenlohnarbeiten auf Anordnung der Bauleitung
des AG, einschl. aller Zuschläge.
06.__.001
Stunde eines Vorarbeiters
20,00
Std
06.__.002 Stunde eines Facharbeiters Stunde eines Facharbeiters,
für Stundenlohnarbeiten auf Anordnung der Bauleitung
des AG, einschl. aller Zuschläge.
06.__.002
Stunde eines Facharbeiters
20,00
Std
06.__.003 Stunde eines Helfers Stunde eines Helfers,
für Stundenlohnarbeiten auf Anordnung der Bauleitung
des AG, einschl. aller Zuschläge.
06.__.003
Stunde eines Helfers
10,00
Std