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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhaben Das Bauvorhaben Neubau eines Nahversorgungszentrums, befindet sich in 42109 Wuppertal- Elberfeld, Uellendahler Straße 402-408.
Das südlich der "Uellendahler Straße", derzeit mit diversen Einzelhandelsflächen belegte Grundstück, soll grundsätzlich neu strukturiert werden.
Die Gebäude des neuen Nahversorgungszentrum gruppieren sich somit um einen zentralen Platz, welcher die Funktionen Parken und die fußläufigen Erschließungen zu den Einzelhandelsflächen sowie die verkehrliche Erschließung zu dem unteren Parkdeck erfüllt. Die fußläufige Erschließung der zwei Ebenen erfolgt mit einem Aufzug und einem zusätzlichen Fahrsteig.
Die Einzelhandelsflächen bilden einen Mix aus verschiedenen Angeboten - einem Vollsortimenter, einem Discounter, einem Drogeriemarkt, einer Apotheke und Arztpraxen.
Der vordere Gebäudeteil der griechischen Schule bleibt erhalten und erhält im Erdgeschoss diverse Einzelhandelsflächen.
Die neue Einzelhandelsfläche für den "Rewe" wird mittels einer im unteren Geschoss angeordneten Anlieferung erfolgen. Die zwei anderen Einzelhandelsflächen auf der östlichen Seite werden imrückwärtigen Bereich angeliefert.
Die derzeitigen versiegelten Flächen im östlichen Bereich des Areals sowie das kleinere Bestandsgebäude
werden zurückgebaut.
Auf dem nördlich des Mirker Bachlaufes gelegenen Grundstücks mit einer Grundstücksgröße von 23.345 qm, befinden sich die Bauteile 1 bis 4 - auf dem südlichen Grundstück befindet sich das Bauteil 5. Gegenstand der Abfrage sind die Bauleistungen für die Bauteile 1.01,1.02 sowie 2 bis einschl. 4.
Bauteil 1.01 Vollsortimenter REWE
Bauteil 1.02 Arztpraxen_ ca. 740qm, NGF / Ebene +1
Bauteil 1.03 Bestandsgebäude Griechische Schule (nicht Gegenstand der Aussschreibung)
Bauteil 2 offene Parkebenen
Bauteil 3 Discounter LIDL
Bauteil 4 Drogeriemarkt DM
Bauteil 5 Wohnen (nicht Gegenstand der Ausschreibung)
DGNB Zertifizierung Gold
Der AG wird durch Zertifizierung DGNB Gold angestreben. Einzurechnen sind alle Leistungen die
in den beigefügten Unterlagen ersichtlich sind. Sollten nach Vertragsschluss zusätzliche
Anforderungen gewünscht werden, sind diese anzubieten.
Qualität der Baustoffe
Die Qualität der Baustoffe sind den beigefügten Unterlagen, Baubeschreibung der einzelnen
Bauteile, Grundriss, Schnitte, Leitdetails, TGA, Brandschutz- Bauphysikbeschreibung.
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen.
Grundlage der Ausschreibung sind nachfolgende Unterlagen, die dem Bieter gemeinsam mit der Ausschreibung übermittelt werden:
-Ausführungsplanung
-Statik
-EnEV
-Bodengutachten
-Baugenehmigung
Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an die Projektleitung der
Runkel Hochbau GmbH
Herr Markus Lopata
Tel . 0171-7769002
E-Mail: Markus.Lopata@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen zum Nachweis der DGNB Qualitätsstufe 4 Allgemeine Vorbemerkungen DGNB
Für den Neubau des Verbrauchmarktes in Wuppertal wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der DGNB Version 2023 angestrebt. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Auswahl der einzubauenden Materialien, zur Minimierung des Risikos für die lokale Umwelt. Bestimmte Stoffe, Bauprodukte und Zubereitungen stellen eine Gefahr für Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser sowie für Mensch, Flora und Fauna dar. Dies betrifft deren gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung, der Verarbeitung auf der Baustelle, der Nutzung im (Gebäude-) Bestand sowie ihrer Beseitigung (Rückbau, Recycling, Deponierung). Die lokalen Risiken werden stoff- und produktbezogen bewertet. Die Anforderungen der DGNB sind in Stufen unterteilt und in einer Kriterienmatrix zusammengefasst (siehe Kriterienkatalog). Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis der DGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich. Im DGNB Zertifizierungssystem werden risikoreiche Material- und Stoffgruppen einzeln und produktbezogen abgefragt und bewertet. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen):
-Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel
-Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel
-Schwermetalle
-Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen
-Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen
-Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG)
-Organische Lösungsmittel und Weichmacher
-Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG))
Als besonders besorgniserregend werden Chemikalien/Stoffe eingestuft, die besonders gefährlich im Sinne der folgenden toxischen Endpunkte sind:
- krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR)
- persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT)
- sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie
- ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren)
Darüber hinaus sind Anforderungen an die nachfolgend aufgeführten Materialien, Werkstoffe, Produkte, die fertig auf die Baustelle geliefert werden, zu beachten, nachzuweisen und zu dokumentieren.
-Werkseitige Beschichtungen für Fenster, Fassadenbauteile, Türen, Zargen, Heizkörper, Systemtrennwände, Deckensysteme, Kälterohre: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen.
-Bauseitige Beschichtung: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis nur die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix.
-Kunstschaum-Dämmstoffe hinsichtlich halogenierter Treibmittel
-Aluminium und Edelstahlbauteile hinsichtlich der Behandlung mit Cr-(VI)-Verbindungen
-Kältemittel in Kühlanlagen
-Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen aus Kunststoffen hinsichtlich Blei, Cadmium- und Zinnstabilisatoren
-Kunststoffe, Dämmstoffe, funktionale Beschichtungen, Dichtstoffe, Gummiprodukte u. a. hinsichtlich
-besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs nach REACH-VO)
-Bodenbeläge in Bezug auf Risikostoffe und Emissionen
Tragende Bauteile aus Holz wie Brettschichtholzbinder, Pfosten/ Riegel eines Tragwerkes und
- Fensterrahmen hinsichtlich biozider Wirkstoffe (chemischer Holzschutz nach DIN 68 800).
- Werkseitige Beschichtungen auf tragenden und nichttragenden Bauelementen des Holzbaues wie Lacke, Lasuren, Öle und Wachse hinsichtlich VOC.
- Werkseitige Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen wie Fassaden- und Akustikelemente, Türen, Verkleidungen an Decke & Wand, Parkett, Treppen und Fensterbänke hinsichtlich VOC. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen.
- Holz, Holzprodukte, Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Nachweise müssen über PEFC, FSC oder gleichwertige Zertifikate erfolgen
Zur Erlangung des Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) müssen sich alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung nach Anlage "DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Leistungsverzeichnisse-ENV1.2": QNG-Anforderungskatalog Dokument 3.1.3 verpflichten. Nach Fertigstellung ihrer erbrachten Leistungen müssen sie deren Erfüllung erklären. Es ist zu beachten, dass mindestens 70 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Hierfür müssen PEFC und FSC-Zertifi-kate vorgelegt werden. Zusätzlich müssen mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate
einen erheblichen Recyclinganteil haben.
Als Baustoffe mit erheblichen Recyclinganteil gilt:
- Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).
- Bei ungebundenen Erdbaustoffen aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.
- Bei Pflanzsubstraten aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für
die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. Zum Nachweis sind Zertifikate, Schlussrechnungen, Lieferscheine, Herstellererklärungen erforderlich.
Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Lärm, Staub, Schmutz und Abfall.
Die Einhaltung der u.s. Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen vom AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert und sollte vom AN unterstützt werden. Der AN schult seine Mitarbeitenden und eventuelle Nachunternehmer bezüglich der folgenden Vorgaben und dokumentiert dies.
Lärmarme Baustelle
Grundsätzlich ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht überschreitet bzw. dieser mit geeigneten Maßnahmen reduziert wird. Es ist auf lärmmindernde Arbeitstechniken zu achten.
Die verwendeten Maschinen müssen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und sollten nach Möglichkeit die Vorgaben nach RAL-UZ53 (Blauer Engel) einhalten. Es ist eine Liste der eingesetzten Baumaschinen mit Nachweis des Schallleistungspegels LWA zu führen und vor Einsatz entsprechend mit der Bauleitung abzustimmen.
Besonders lärmintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.
Die Schutzzeiten gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG § 47) sind einzuhalten. Ist ein Einsatz außerhalb der Schutzzeiten unvermeidbar, ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen und entsprechend zu dokumentieren. Die Nachbarschaft ist darüber in Kenntnis zu setzen.
Staubarme Baustelle
Alle verwendeten Geräte und Maschinen müssen mit einer wirksamen und modernen Absaugmechanik ausgestattet sein. Der Staub ist umgehend an der Entstehungsstelle mit einem saugenden Verfahren oder idealerweise mit einem Feucht-/Nassverfahren zu beseitigen, sodass keine Ablagerungen entstehen. Wenn es technisch möglich ist, ist die Ausbreitung des Staubs in nicht betroffene Bereiche zu unterbinden.Bei der Auswahl der Materialien sind vorzugsweise staubarme Materialen zu wählen, zum Beispiel Granulate oder fertige Mischungen statt pulvriger Stoffe. Es ist eine Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und Geräte gemäß BG-Bau zu führen und entsprechend vor Einsatz mit der Bauleitung abzustimmen. Besonders staubintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.
Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigung durch Baustoffe, Betriebsmittel etc. zu bewahren. Stoffe mit H-Sätzen sollen vermieden werden und keinesfalls in Kontakt mit dem Boden kommen. Sollte die Verwendung solcher Stoffe unumgänglich sein, ist die Bauleitung zu informieren. Der Einsatz ist zu überwachen, jede Verunreinigung des Bodens ist der Bauleitung zu melden und fachgerecht zu sanieren. Auch die Lagerung umweltschädlicher Baustoffe ist zu beachten und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Alle Maschinen sind regelmäßig auf schädliche Umweltwirkungen zu überprüfen (Ölaustritt u.ä.) und es ist ggf. umgehend Abhilfe zu schaffen. Zudem sollte der Boden vor starken mechanischen Einflüssen geschützt werden. Verdichtungen und Vermischungen von Bodenschichten sollten vermieden werden, zum Beispiel durch die Bewegung schwerer Geräte auf befestigtem Untergrund.
Abfallarme Baustelle
Es sind die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzuhalten. Abfall sollte grundsätzlich vermieden oder weiterverwertet werden. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle fachgerecht zu entsorgen nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Bauabfällen und Problemabfälle. Durch eine sortenreine Trennung wird eine spätere Recyclingfähigkeit ermöglicht. Misch- und Problemabfälle sollten entsprechend vermieden werden. Umweltfreundliche Verpackungen bzw. geringe Verpackungsanteile sind bei der Wahl der Baustoffe zu bevorzugen (z.B. Großgebinde, verpackungslose Anlieferung, recyclebare Verpackungen etc.).Abfälle müssen direkt, spätestens beim täglichen Verlassen der Baustelle beseitigt werden.
DGNB Nachweisunterlagen
Der Nachweis der einzusetzenden Bauprodukte und Materialien kann über folgende Doku-
mente erfolgen.
-Technische Informationen
-Sicherheitsdatenblätter (SDB)
-Umweltproduktdeklarationen der Typen I und III und Herstellererklärungen zu Inhalts-
stoffen und Rezepturbestandteilen
-Herstellererklärung
-SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen.
Die Dokumentation der aufgeführten Werkstoffe, Produkte und Elemente muss mindestens folgende Angaben enthalten. Eine Excel-basierte Übersichtstabelle zur Abstimmung zwischen dem Auditor bzw. zuständigen Bauökologen und ausführendem Unternehmen wird zur Verfügung gestellt.
-Bauprodukt
-Hersteller
-Mengen- /Flächenangaben
-Beschreibung der einzelnen Schichten
-Nachweisdokument (TM, SDB, EPD, Herstellererklärung, ...)
-Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis für die relevanten Materialgruppen
Prüfung und Freigabe
Die Prüfung und Freigabe der einzusetzenden Bauprodukte durch den Auditor bzw. zuständigen Bauökologen ist vor Einbau erforderlich. Dazu Soll-/Ist-Vergleich nebst Freigabeliste und Baustellenprotokolle der Materialkontrollen sowie Mängelanzeige / Mängelfreimeldung entsprechend Anlage 5 (siehe DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau Version 2023 bei Fehlanwendungen).
Allgemeine Vorbemerkungen zum Nachweis der DGNB Qualitätsstufe 4
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung
des Auftraggebers.
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen.
Für die Baumaßnahme stellt der Auftraggeber einen SIGE-Koordinator. Seinen Anweisungen hat der Auftragnehmer unbedingt Folge zu leisten.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. §1 BGV A 1). Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer.
- die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- den SiGePlan
- die Baustellenordnung
- die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben.
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen.
Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. der Objektüberwachung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken.
Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat der Objektüberwachung und dem Koordinator nach BGV A1 und dem SiGeKo Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführende und der Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer mitzuteilen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bei der Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) und DIN 18300 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus sind alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördliche Erlasse und Gesetze einzuhalten.
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18300 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Prüfen der übergebenen Pläne bzw. der örtlichen Gegebenheiten.
Die Einstufung in Boden- und Felsklassen erfolgt entsprechend DIN 18300. Sonstige Stoffe Recyclingprodukte, Abfall, Nebenprodukte und ähnliches werden entspr. der Angaben im Leistungsverzeichnis eingestuft.
Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Vertragsbasis sind die durch Aufschlüsse, Bohrprofile oder Baugrundgutachten beschriebenen Baugrundschichten (Bodenverhältnisse). Während der Arbeitsdurchführung festgestellte Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Informationspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenbetreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Kann die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleichen vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen nach VOB Teil C. Lagerung von Boden und Aushubmaterial. Der Platz für die Lagerung des zum Wiederverwenden bestimmten Bodens und Aushubmaterials wird, wenn nicht separat in der Ausschreibung bestimmt, vom Auftraggeber auf der Baustelle festgelegt.
Das wiedereinzubauende Material ist zu beproben und der Wiedereinbau mit der Genehmigungsbehörde abzuklären. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/ oder Abtragungsmaterial. Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt.
Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in der Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Standsicherheit unverbauter Baugruben und Gräben Gefährden besondere Einflüsse, wie z.B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit besonders zu überprüfen.
Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Standsicherheit des Verbaues in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und während des gesamten Rückbaus gewährleistet ist. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung des Verbaus und seiner Teile während der Bauausführung. Abfuhr und Deponierung Über die evtl. Abfuhr für die Verfüllung ungeeigneten Bodens entscheidet der Auftraggeber. Bei der Abfuhr ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die verwertbaren Bestandteile des Erdaushubs nicht mit nicht verwertbaren Bestandteilen vermischt werden. Verwertbare Bestandteile sind einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. Hinweise zur Verkehrssicherung Bei einer Beauftragung des AN mit Verkehrssicherungsmaßnahmen gehört dazu auch die laufende Funktionskontrolle.
Die notwendige Baustelleneinrichtung für das Gewerk ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Ausführung der Erdarbeiten erfolgt weitestgehend maschinell. Kreuzungen mit vorhandenen Kabeln und Leitungen, die zwingend für die Bauabläufe zu suchen und frei zu legen sind, müssen entweder von Hand bzw. in kombinierter Hand- Kleingerät- Schachtung ausgeführt werden.
Die bautechnische Eignung zu liefernder Bodenmassen ist durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Recyclingbaustoffe, Aschen und industrielle Nebenprodukte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG verwendet werden.
Bezüglich des Umgangs mit abgängigen/überschüssigem Material und dem Verhalten bei organoleptischen Auffälligkeiten gelten die Vorbemerkungen zu Abbruch und Entsorgung.
Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten, dem Laden, Transportieren und Aufbereiten von Aufbruchmaterial ist durch eine ausreichende Bewässerung, ggf. auch vor und nach den eigentlichen Arbeiten, eine Staubentwicklung zu vermeiden bzw. umgehend zu unterdrücken.
Vor Beginn der Erdarbeiten sind durch den AN alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Freigabescheine dem AG vorzulegen.
Die Medienfreiheit des Baufeldes ist bei allen in Frage kommenden Ver- und Entsorgungsträgern abzufragen und bestätigen zu lassen. Es können nicht alle spannungsführenden Trassen abgeschaltet werden! Aufgefundene Leitungstrassen, die nicht in den Bestandsplänen bzw. Ausführungsplänen eingetragen sind, sind unbedingt in Lageplänen nachzutragen. Alle vorhandenen, in Betrieb befindlichen Leitungstrassen, die im Bereich des Bodenaushubs liegen, müssen durch geeignete Verfahren geortet und durch Auspflockung gekennzeichnet werden
Die örtliche Bauüberwachung des AG ist zu informieren und die Leitungen sind so lange frei zu halten und abzusperren, bis der Vermesser des AG die Daten vermessungstechnisch erfasst hat.
Diese Lagepläne müssen auf der Baustelle vorliegen, der AG sowie alle Mitarbeiter sind über Existenz, Lage und Höhenlage der Bestandsleitungen zu informieren.
Der AN ist eigenständig dafür verantwortlich, dass sämtlicher wieder einbaufähiger Oberboden und Boden, der im Rahmen der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird, im Baustellenbereich bzw. den dafür vorgesehenen Flächen in Mieten fachgerecht zwischengelagert wird. Die Oberfläche der Mieten ist glattzuziehen, so dass die Durchweichung des Materials durch Niederschläge vermieden wird. Es gelten die entsprechenden Normen zur Lagerung und Wiederverwendung für Bodenaushubmassen.
Die Abfuhr von Aushubmassen wird nur vergütet, wenn diese nachweislich nicht wieder einbaufähig oder überschüssig sind. Generell ist eine Abfuhr von Aushubmassen immer im Vorfeld mit der örtl. BÜ des AG abzustimmen und zu genehmigen. Die Lieferung von Boden wird nur für die Menge vergütet, die über die Menge des wieder einbaufähigen Aushubs hinausgeht.
Für alle zwischenzulagernden Materialien ist das etwaige bauablaufbedingte Umsetzen einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach Materialvolumen im eingebauten Zustand (feste Masse). Bei der Kalkulation aller Erdbaupositionen des LVs sind sämtliche Umstände der Leistungserbringung gemäß den Ausführungen der Baubeschreibung zwingend zu beachten und berücksichtigen.
Grundlage für die Durchführung der Erdarbeiten ist der Geländehöhenplan des Vermessers. Im Vorfeld wurde ein Gründungsgutachten erstellt. Aufgrund des Seitenumfangs ist dies nicht dem LV beigefügt. Das Gutachten sowie die Bodenuntersuchen können bei Bedarf zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist der Bauherr zu kontaktieren. Nach Ausführung der untersten Aushubsohle ist eine Inaugenscheinnahme (vor dem Aufbringen des Geotextiles) durch den Baugrundgutachter notwendig. Dies ist frühzeitig bei Bauleitung anzumelden.
Für die Ausführung und Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen gelten neben der VOB die entsprechenden DIN Normen, Technischen Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter. DIN 18 300 ,,Erdarbeiten" gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels, auch im Grundwasser.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. im Bereich der Baustelle beim zuständigen Versorgungsträger und anhand der bei der Bauführung ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten. In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Verkehrs-,Versorgungs- und Entsorgungsanlagen müssen Erdarbeiten mit der erforderlichen Vorsicht durchgeführt werden.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehen ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Gefährdete bauliche Anlagen sind dabei zu sichern; DIN 4123 ,,Gebäudesicherungen, im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen" ist zu beachten.
Wird durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, eine Schädigung der Tragfähigkeitseigenschaften des Baugrundes oder der Verfüllung bewirkt, so hat der AN die zum Ausgleich erforderlichen Maßnahmen unentgeltlich durchzuführen. Sollte der Aushubboden durch unsachgemäße Behandlung nicht mehr einbaufähig bzw. verdichtungsfähig sein, so gehen die Mehrkosten z.B. für Bodenaustausch zu Lasten des AN.
Erdauffüllungen sind lagenweise einzubauen und zu verdichten.
In der Leistungsbeschreibung bedeutet ,,profilgerecht", dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung zum Sollmaß zugelassen ist: Für Sohlen +/- 2 cm, für Böschungen +/- 5 cm.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von den Gegebenheiten auf der Baustelle eigenverantwortlich zu überzeugen. Durch die Baustellensituation begründete Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Hindernisse
01
Hindernisse
01.0010 Mauerwerk im Boden rückbauen und entsorgen Mauerwerk jeder Art und Abmessung, in Baugräben und Gruben vorgefunden, schonend (ohne Erschütterungen) abbrechen.
Kein Betonbruch. Angerechnet werden lediglich kompackte Bauteile mit Kanten Längen von mind. 0,3 m.
Alle anderen Materialien werden als Bodenaushub mit Bauschuttbeimengungen verstanden, anerkannt und abgerechnet.
Abbruchmaterial fachgerecht entsorgen (einschl. Entsorgungsgebühren), der Nachweis der geordneten Entsorgung ist zu erbringen.
01.0010
Mauerwerk im Boden rückbauen und entsorgen
E
1,00
m²
01.0020 Betonbauteile im Boden rückbauen und entsorgen Betonbauteile jeder Art und Abmessung, in Baugräben und Gruben vorgefunden, schonend (ohne Erschütterungen) abbrechen.
Angerechnet werden lediglich kompackte Bauteile mit Kanten Längen von mind. 0,3 m.
Alle anderen Materialien werden als Bodenaushub mit Bauschuttbeimengungen verstanden, anerkannt und abgerechnet.
Abbruchmaterial fachgerecht entsorgen (einschl. Entsorgungsgebühren), der Nachweis der geordneten Entsorgung ist zu erbringen.
01.0020
Betonbauteile im Boden rückbauen und entsorgen
E
1,00
m²
01.0030 Betonsteinpflaster inkl. Unterbau rückbauen und entsorgen Betonsteinpflaster jeder Art und Abmessung mit einer Kantenlänge von max. 0,30 m, im Baufeld vorgefunden, inkl. mineralischem Unterbau (Sand/ Kies/ Schotter) flächig aufnehmen und fachgerecht entsorgen (einschl. Entsorgungsgebühren), der Nachweis der geordneten Entsorgung ist zu erbringen.
01.0030
Betonsteinpflaster inkl. Unterbau rückbauen und entsorgen
E
1,00
m²
02 Bodenaushub der Einzel- und Streifenfundamente
02
Bodenaushub der Einzel- und Streifenfundamente
02.0010 Oberboden, inkl.pflanzlicher Bodendecke, profilgerecht
abtragen, laden, fördern und auf Miete setzen Oberboden, inkl. pflanzlicher Bodendecke, profilgerecht abtragen, laden, fördern und auf Miete setzen, Bodengruppe 4 DIN 18915 (schwach bindig), Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), in Einzelflächen und für die eigentliche Baugrube, Abtragsdicke über 10 bis 30 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. Förderweg bis 40 m.
Der Oberboden ist auf dem Grundstück im Zuge der Arbeiten für die Aussenanlage wieder einzubauen.
02.0010
Oberboden, inkl.pflanzlicher Bodendecke, profilgerecht
abtragen, laden, fördern und auf Miete setzen
E
1,00
m³
02.0020 Zulage zuvor für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des Oberboden Zulage zuvor für das Abfahren und das fachgerechte Entsorgen des überschüssigen Oberboden.
Obere Schichten der Zuordnungswerte bis Z 1.2, gemäß Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - LAGA.
Oberboden mit Bauschuttanteilen bis 10 Volumen %.
02.0020
Zulage zuvor für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des Oberboden
E
1,00
m³
02.0030 Zulage für stark durchsetzten Oberboden mit Bauschutt fördern und abfahren Zulage für stark durchsetzten Oberoden fördern und abfahren. Position für die Durchsetzung des Bodens mit Bauschutt in einem Anteil > 10 Volumen %. Abrechnung nach Aufmaß.
02.0030
Zulage für stark durchsetzten Oberboden mit Bauschutt fördern und abfahren
E
1,00
m³
02.0040 Bodenaushub der Baugrube, ab t= 0,25 m bis t= 3,70 m, lösen, laden und seitlich lagern Bodenaushub der Baugrube, gewachsener Boden, Homogenbereich des gewachsenen Bodens gem. DIN 18300, zur Baugrubenherstellung profilgerecht lösen, laden und seitlich lagern. Maximaler Förderweg auf dem Baufeld 100 m.
Beschreibung der Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten, der vorliegenden Bohrprofile.
Aushubtiefe bis -3,70 m unter Urgelände, für die Baugrube des Gebäudes, jedoch nach vorherigem Abtrag der oberen Auffüllungsschicht.
Diese Leistung umfasst u. a.:
- Erschwernisse bei den Erdarbeiten sowie Mehraufwendungen bei der Überwachung der Aushubtätigkeiten sind einzurechnen.
Abrechnungsbasis dieser Position bleibt die notwendig ausgeführte Leistung.
Bodenmehraushub durch Abböschungen gem. DIN 4124 sind in den Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einrichtungen für die Leistungen gem. ATV-DIN 18299 Ziffer 4.2.5. durchführen bzw. liefern, aufstellen, betreiben, unterhalten und abfahren.
Das Baugrundgutachten ist dieser Ausschreibung beigefügt.
02.0040
Bodenaushub der Baugrube, ab t= 0,25 m bis t= 3,70 m, lösen, laden und seitlich lagern
E
1,00
St
02.0050 Zulage für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung von belastetem Bodenaushub, Z 0 bis LAGA Z 2 Zulage für den Abtransport und die fachgrechte Entsorgung des Bodenaushub der Baugrube.
Gewachsener Boden unterhalb der Auffüllungsschicht, angesprochen als Lehm (Feinsand, Schluff, Ton) mit Kies, Z0 bis Z2 LAGA TR 2004, fachgerecht entsorgen. Einstufung als nicht gefährlicher Abfall. Deponieklasse 0, DepV.
Einstufung: Nicht gefährlicher Abfall AVV Nr.: 170504
Das Baugrundgutachten ist dieser Ausschreibung beigefügt.
02.0050
Zulage für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung von belastetem Bodenaushub, Z 0 bis LAGA Z 2
E
1,00
m³
02.0060 Bodenaushub von Einzel- und Streifenfundamente, bis t= 1,50 m, lösen, laden und seitlich lagern Bodenaushub der Einzel- und Streifenfundamente, Homogenbereich des gewachsenen Bodens gem. DIN 18300, zur bauseitigen Fundamentierung profilgerecht lösen, laden und seitlich lagern.
Beschreibung der Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten, der vorliegenden Bohrprofile.
Aushubtiefe bis - 1,50 m ab Planum der Baugrubensohle bzw. Urgelände.
Grabenbreite ca. 0,90-1,20 m
Diese Leistung umfasst u. a.:
- Erschwernisse bei den Erdarbeiten sowie Mehraufwendungen bei der Überwachung der Aushubtätigkeiten sind einzurechnen.
- die verdrängten/ nicht zum Wiedereinbau geeigneten und überschüssigen Bodenmassen sind zu entsorgen (inkl. Entsorgungsgebühren). Die Abrechnung erfolgt über die nachfolgende Position.
Abrechnungsbasis dieser Position bleibt die notwendig ausgeführte Leistung.
Bodenmehraushub durch Abböschungen gem. DIN 4124 sind in den Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einrichtungen für die Leistungen gem. ATV-DIN 18299 Ziffer 4.2.5. durchführen bzw. liefern, aufstellen, betreiben, unterhalten und abfahren; Gutachterliche Begleitung erfolgt bauseits.
02.0060
Bodenaushub von Einzel- und Streifenfundamente, bis t= 1,50 m, lösen, laden und seitlich lagern
711,00
m³
02.0070 Zulage zuvor für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des Bodenaushub, Z0 bis Z2 LAGA TR Boden Zulage für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung der verdrängten Bodenmassen des Bodenaushub der Einzel- und Streifenfundamente.
Einstufung als nicht gefährlicher Abfall. Deponieklasse 0, DepV. Z0 bis Z2 LAGA TR 2004, fachgerecht entsorgen.
02.0070
Zulage zuvor für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des Bodenaushub, Z0 bis Z2 LAGA TR Boden
450,00
m³
02.0080 Zulage Deponieklasse 1 (DK I) Zulage für das Laden, Fördern, Transportieren und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Erdaushub / Bodenmaterial der Deponieklasse 1 (DK I) gemäß Deponieverordnung (DepV) bzw. LAGA Z2.
Übernahme des Materials ab Baustelle, Transport zur zugelassenen DK II-Deponie, Entrichtung aller anfallenden Deponiegebühren, Erstellung und Bereitstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Wiegescheine.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem/ausgehobenem Festmaß (m³) oder nach Wiegeschein der Deponie in Tonnen (t), je nach Vereinbarung.
02.0080
Zulage Deponieklasse 1 (DK I)
E
1,00
m³
02.0090 Zulage Deponieklasse 2 (DK II) Zulage für das Laden, Fördern, Transportieren und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Erdaushub / Bodenmaterial der Deponieklasse 2 (DK II) gemäß Deponieverordnung (DepV) bzw. LAGA Z2.
Übernahme des Materials ab Baustelle, Transport zur zugelassenen DK II-Deponie, Entrichtung aller anfallenden Deponiegebühren, Erstellung und Bereitstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Wiegescheine.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem/ausgehobenem Festmaß (m³) oder nach Wiegeschein der Deponie in Tonnen (t), je nach Vereinbarung.
02.0090
Zulage Deponieklasse 2 (DK II)
E
1,00
m³
02.0100 Zulage Deponieklasse 3 (DK III) Zulage für das Laden, Fördern, Transportieren und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Erdaushub / Bodenmaterial der Deponieklasse 3 (DK III) gemäß Deponieverordnung (DepV) bzw. LAGA Z2.
Übernahme des Materials ab Baustelle, Transport zur zugelassenen DK II-Deponie, Entrichtung aller anfallenden Deponiegebühren, Erstellung und Bereitstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Wiegescheine.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem/ausgehobenem Festmaß (m³) oder nach Wiegeschein der Deponie in Tonnen (t), je nach Vereinbarung.
02.0100
Zulage Deponieklasse 3 (DK III)
E
1,00
m³
02.0110 Zulage für das Herstellen einer rechtwinkligen Fundamentabtreppung im Baugrund Zulage für das Herstellen einer rechtwinkligen Fundamentabtreppung im Baugrund.
Die Fundamentabtreppung ist im Zuge des Bodenaushub für die Streifenfundamente zu erstellen. Abtreppungshöhe bis 1,00 m bei einer Breite bis zu 2,00 m rechtwinklig herstellen.
Die Aushubmassen sind bei den Aushubarbeiten der Einzel- und Streifenfundamente erfasst und werden darüber abgerechnet.
02.0110
Zulage für das Herstellen einer rechtwinkligen Fundamentabtreppung im Baugrund
102,00
m³
02.0120 Zulage Boden mit Handschachtung bzw. Schachtung mit Kleingerät lösen, ausheben und laden Zulage Boden, Homogenbereiche A, B, in Handarbeit oder mit Kleingerät lösen, ausheben, laden und seitlich lagern.
02.0120
Zulage Boden mit Handschachtung bzw. Schachtung mit Kleingerät lösen, ausheben und laden
E
1,00
m³
02.0130 Baugruben- und Gründungssohlen nachverdichten Baugrubensohle als auch Gründungssohlen der Einzel- und Streifenfundamente, nachverdichten, Verformungsmodul min. 45 MN/m².
02.0130
Baugruben- und Gründungssohlen nachverdichten
1.540,00
m²
02.0140 Planum +/- 0,03 m herstellen Fläche vor der Herstellung von bauseitigen Oberbauten flächig planieren. Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 0,03 m herstellen. Überschüssige Massen laden und abfahren.
02.0140
Planum +/- 0,03 m herstellen
6.580,00
m²
02.0150 Zulage für erschwerte Erstellung des Planums Zulage zuvor für das Herstellen des Planums auf des bindigen Boden. Das Planum ist in Abstimmung der Bauleitung zu erstellen. Gemäß dem beigefügten Baugrundgutachten ist der tonhaltige Boden vor Niederschlag zu schützen. Die Arbeiten sind somit nicht bei Niederschlag und nur in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen.
02.0150
Zulage für erschwerte Erstellung des Planums
E
1,00
m²
02.0160 Mineralische Tragschicht der Körnung 0/45 liefern, einbauen und verdichten Mineralische Tragschicht der Körnung 0/45 gem. ZTV SoB-StB 04 oder gleichwertig liefern und als kapillarbrechende Schicht in einer Stärke bis 30 cm aus Kies oder Schotter einbauen und verdichten auf mind. DPr = 98%. Feinkornanteil (<0,063mm) max. 7%, im Bereich der Baugrube liefern, einbauen und verdichten.
Diese Leistung umfasst u. a.:
- Kies oder Schotter Schicht profilieren und verdichten.
- die ungleichmäßige Frostschutzschicht ist auf die neuen Soll-Höhen profilgerecht zu regulieren (Genauigkeit +/- 3 cm)
- die Massen werden soweit wie möglich innerhalb der Baustelle ausgeglichen.
- sofern die Erdarbeiten für die Versorgungsträger vom Frostschutzplanum aus getätigt werden, ist der Ersatz von Frostschutzmaterial und eine zweimalige Planumserstellung einzukalkulieren.
- Abrechnung nach Auftragsquerschnitten
- Material mit Eignungsnachweis
- der AN weist die erzielte Verdichtung mit Last- plattendruckversuch in Eigenüberwachung nach(Anzahl nach ZTV-E, Ziff. 4.5, StB 94, Abschnitt 2.44), 1 Stück pro Haltung, Tragfähigkeitsnachweis: EV 2 mind. 120 MN/qm
Kies 0/45 gem. ZTV SoB-StB 04 oder gleichwertig liefern und als kapillar-brechende Schicht in einer Stärke von 30 cm einbauen und verdichten auf mind. DPr = 98%. Feinkornanteil (<0,063mm) max. 7%.
02.0160
Mineralische Tragschicht der Körnung 0/45 liefern, einbauen und verdichten
1.980,00
m³
02.0170 Noppenbahn, vlieskaschiert, liefern und einbauen Sickerschicht aus vlieskaschierten Noppenbahnen aus HDPE für vertikale Flächen vor Wänden, einschl. Randbefestigung. Dränagekapazität bis 0,9 l/m² bei 20 kN/m² Erddruck, Druckfestigkeit ca. 300 kN/m², Noppenhöhe 4mm, leifern profilgerecht zuschneiden und mit der fortschreitenden Arbeitsraumverfüllung flächig einbauen. Die Restmaterialien ( Abschnitte) sind fachgerecht zu entsorgen.
Angebotenes Produkt:...................................................................
02.0170
Noppenbahn, vlieskaschiert, liefern und einbauen
410,00
m²
02.0180 Erstellen einer Zufahrtsrampe mit 2 % Gefälle Erstellen einer Zufahrtsrampe in einer Breite von 3,50 m mit 2 % Gefälle und einer mitteleren Aufschütthöhe von 1,20 m, befahrbar für Schwerlastfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgeschwicht von 30 Tonnen, bestehend aus einem mineralischen Recyclingmaterial (RC-Beton-/Misch-RC) aus einer zugelassenen Aufbereitungsanlage liefern, einbauen und lagenweise verdichten. Das Material muss den bautechnischen Anforderungen der TL Gestein StB sowie den umweltrechtlichen Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für die Materialklasse [z. B. BM-0 oder BM-F / Z0 / Z1.1] entsprechen. Ein entsprechender Eignungsnachweis sowie die Güteüberwachung (z. B. nach LAGA M20 / EBV) sind auf Verlangen vorzulegen.
02.0180
Erstellen einer Zufahrtsrampe mit 2 % Gefälle
150,00
m²
03 Verfüllung der Arbeitsräume
03
Verfüllung der Arbeitsräume
03.0010 Verfüllung der Arbeitsräume mit RCL liefern, einbauen und verdichten Mineralisches Recyclingmaterial (RC-Beton-/Misch-RC) aus einer zugelassenen Aufbereitungsanlage liefern, in Arbeitsräume einbauen und lagenweise verdichten. Das Material muss den bautechnischen Anforderungen der TL Gestein StB sowie den umweltrechtlichen Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für die Materialklasse [z. B. BM-0 oder BM-F / Z0 / Z1.1] entsprechen. Ein entsprechender Eignungsnachweis sowie die Güteüberwachung (z. B. nach LAGA M20 / EBV) sind auf Verlangen vorzulegen.
03.0010
Verfüllung der Arbeitsräume mit RCL liefern, einbauen und verdichten
2.527,00
m³
03.0020 Verfüllung der Arbeitsräume mit Kies der Körnung 16/ 32 Arbeitsraum profilgerecht verfüllen, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Kies, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein,
Körnung 16/32, unter Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV), liefern, sonst wie vor beschrieben.
Angebotenes Material:.................................................................
03.0020
Verfüllung der Arbeitsräume mit Kies der Körnung 16/ 32
E
1,00
m³
03.0030 Verfüllung der Arbeitsräume mit Kies- Sand-Gemisch der Körnung 0/ 32 Kies-Sand-Gemisch, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/32, unter Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV), liefern und in Arbeitsräume gemäß Baugrundgutachten profilgerecht einbauen und verdichten auf mind. DPr = 98%. Feinkornanteil (<0,063mm).
Diese Leistung umfasst u. a.:
- Kiesschicht profilieren und verdichten.
- die ungleichmäßige Frostschutzschicht ist auf die neuen Soll-Höhen profilgerecht zu regulieren (Genauigkeit +/- 3 cm)
- die Massen werden soweit wie möglich innerhalb der Baustelle ausgeglichen.
- sofern die Erdarbeiten für die Versorgungsträger vom Frostschutzplanum aus getätigt werden, ist der Ersatz von Frostschutzmaterial und eine zweimalige Planumserstellung einzukalkulieren.
- Ausführung gemäß Zeichnung bzw. Vorgaben der Bauleitung
- Abrechnung nach Auftragsquerschnitten
- Material mit Eignungsnachweis
- der AN weist die erzielte Verdichtung mit Last- plattendruckversuch in Eigenüberwachung nach(Anzahl nach ZTV-E, Ziff. 4.5, StB 94, Abschnitt 2.44), 1 Stück pro Haltung, T Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa
Angebotenes Material:.................................................................
03.0030
Verfüllung der Arbeitsräume mit Kies- Sand-Gemisch der Körnung 0/ 32
E
1,00
m³
04 Überwachung
04
Überwachung
04.0010 Örtliches Aufmaß der Baugrube Ausführung eines gemeinsamen, örtlichen Aufmaßes der bauseits erstellten Baugrube zusammen mit der Bauleitung des Auftraggebers (AG).
Die Leistung umfasst eines Geodätische Einmessung, Vollständige dreidimensionale Erfassung der geometrischen Form der Baugrube (Böschungskanten, Sohlhöhen, Knickpunkte, Rampen und angrenzendes Urgelände) mittels kalibriertem Tachymeter oder GPS-Vermessungsgerät.Datenverarbeitung: Auswertung der Messdaten und Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) im REB-Format (z. B. nach GAEB DA11 / GAEB XML X31).Massenberechnung: Berechnung des bewegten Bodenvolumens durch mathematischen Oberflächenvergleich zwischen dem Urgelände und der tatsächlichen Baugrubensohle/-böschung.
Übergabe der Berechnungsunterlagen, der Messprotokolle sowie der CAD-Daten (z. B. als DXF/DWG und PDF mit eingetragenen Höhenpunkten) an die Bauleitung zur Prüfung und Freigabe. Das Aufmaß hat unmittelbar nach Fertigstellung des Fundamentaushubs und vor Beginn der nachfolgenden Gewerke (z. B. Sauberkeitsschicht, Fundamente) zu erfolgen. Der Termin ist rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) mit der Bauleitung abzustimmen.
04.0010
Örtliches Aufmaß der Baugrube
P
1,00
psch
04.0020 Bodengutachterliche Begleitung Bodengutachterliche Begleitung zur Beurteilung der Standfestigkeit und der Verdichtigungsfähigkeit der anstehenden Böden für die gesamten Erdarbeiten in der Gründungsebene.
04.0020
Bodengutachterliche Begleitung
E
P
1,00
psch
04.0030 Lastplattendruckversuch, statisch Ausführung eines statischen Lastplattendruckversuch zum Nachweis der Tragfähigkeitsnachweis: EV2/ EV 1, gemäß den Technischen Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (TP BF-StB, Teil B 8.3).Die Prüfungen sind an den vom Auftraggeber oder der Bauleitung bestimmten Messstellen durchzuführen.
Das Prüfprotokoll ist unmittelbar nach der Messung in digitaler Form (PDF) sowie als Ausdruck vorzulegen. Das Protokoll muss den EV 2/ EV1 Wert in MN/m², die Setzung sowie die dazugehörige Setzungsgeschwindigkeit enthalten.
Es ist ein Belastungsfahrzeug als Gegengewicht (z.B. ausreichend beladener Lkw) für Plattendruckversuch bei Kontrollprüfungen bereitstellen.
04.0030
Lastplattendruckversuch, statisch
10,00
St
04.0040 Lastplattendruckversuch, dynamisch Ausführung eines dynamischen Plattendruckversuch zur Ermittlung des dynamischen Verformungsmoduls gemäß den Technischen Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (TP BF-StB, Teil B 8.3).Die Prüfungen sind an den vom Auftraggeber oder der Bauleitung bestimmten Messstellen durchzuführen.
Das Prüfprotokoll ist unmittelbar nach der Messung in digitaler Form (PDF) sowie als Ausdruck vorzulegen. Das Protokoll muss den EVd-Wert in MN/m², die Setzung sowie die dazugehörige Setzungsgeschwindigkeit enthalten.
Tragfähigkeitsnachweis: EV 2 mind. 120 MN/qm
Leichtes Fallgerät mit 10-kg-Fallgewicht und 300-mm-Lastplatte.
04.0040
Lastplattendruckversuch, dynamisch
10,00
St
04.0050 Analytik nach LAGA - Mischprobe des Boden Analytik nach LAGA - Richtlinie (eine Mischprobe aller Standorte) bzw. nach den Anforderungen des Entsorgungsunternehmens / der Deponie des AN.
04.0050
Analytik nach LAGA - Mischprobe des Boden
5,00
St
05 Stundenlohnarbeiten Personal
05
Stundenlohnarbeiten Personal
Vorbemerkungen Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten:
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht,- Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet.
Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/ Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger
Arbeitskräfte anzubieten.
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlöhne ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistung wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich einzureichen.
Verrechnungssätze für Stoffe
Baustoffe frei Baustelle liefern einschl. abladen und Transport zur Verwendungsstelle. In den nachstehenden Verrechnungssätzen sind alle Zuschläge, nicht jedoch die Umsatzsteuer einzurechnen,
Verrechnungssätze für Geräte
Geräte-, Maschinen- und Kraftfahrzeugstunden. In den nachstehenden Verrechnungssätzen sind alle Zuschläge, die Kosten der Betriebsstoffe, nicht jedoch die Umsatzsteuer und die Löhne für das Bedienungs- und Fachpersonal eingerechnet. Abrechnung nach tatsächlicher Einsatzzeit sowie der tatsächlichen LKW-Nutzlast (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).
Nachweisleistungen werden nur auf Anordnung der Bauleitung des AG ausgeführt und müssen von ihr direkt bestätigt werden. Die Positionen sind Eventualpositionen.
Vorbemerkungen
05.0010 Stundenlohnarbeiten Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Meister
05.0010
Stundenlohnarbeiten Meister
E
1,00
h
05.0020 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
05.0020
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
E
1,00
h
05.0030 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
05.0030
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h
05.0040 Stundenlohnarbeiten Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
05.0040
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
1,00
h
06 Stundenlohnarbeiten Geräte mit Bedienpersonal
06
Stundenlohnarbeiten Geräte mit Bedienpersonal
06.0010 Kleingeräte Gestellung von Kleingeräten (Bohrhammer, Stemmhammer, Naßschnneider etc.), einschl. Bedienung. Der Einheitspreis beinhaltet alle Schmier- und Betriebsstoffe.
06.0010
Kleingeräte
E
1,00
h
06.0020 Kompressor,Leistung über 3 bis 6 m³/Min Kompressor mit Bedienung, Leistung über 3 bis 6 m³/Min, mit einem Aufbruchhammer. Der Einheitspreis beinhaltet alle Schmier- und Betriebsstoffe.
06.0020
Kompressor,Leistung über 3 bis 6 m³/Min
E
1,00
h
06.0030 Minibagger, 6 to. Gestellung eines Minibaggers, einschl. Maschinist. Der Einheitspreis beinhaltet alle Schmier- und Betriebsstoffe.
06.0030
Minibagger, 6 to.
E
1,00
h
06.0040 Bagger, bis 50 kW, Raupenfahrwerk Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal. Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk und Tieflöffel.
Löffelinhalt: bis 0,50 m³
Leistung: bis 50 kW
Dienstgewicht: bis 9 to.
06.0040
Bagger, bis 50 kW, Raupenfahrwerk
E
1,00
h
06.0050 Frontlader, luftbereift, bis 120 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal. Frontlader, luftbereift. Leistung bis 120 kW
06.0050
Frontlader, luftbereift, bis 120 kW
E
1,00
h
06.0060 Pos. wie vor, jedoch bis 40 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal. Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk und Tieflöffel.
Löffelinhalt:bis 0,40 m³
Leistung: bis 40 kW
Dienstgewicht: 4- 8 to.
06.0060
Pos. wie vor, jedoch bis 40 kW
E
1,00
h
06.0070 Lkw, 12 t Stundensatz für einen Lkw mit einer Nutzlast von 12 t, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
06.0070
Lkw, 12 t
E
1,00
h