Erd- und Kanalarbeiten
Nahversorgungszentrum UDM Wuppertal
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhaben Das Bauvorhaben Neubau eines Nahversorgungszentrums, befindet sich in 42109 Wuppertal- Elberfeld, Uellendahler Straße 402-408. Das südlich der "Uellendahler Straße", derzeit mit diversen Einzelhandelsflächen belegte Grundstück, soll grundsätzlich neu strukturiert werden. Die Gebäude des neuen Nahversorgungszentrum gruppieren sich somit um einen zentralen Platz, welcher die Funktionen Parken und die fußläufigen Erschließungen zu den Einzelhandelsflächen sowie die verkehrliche Erschließung zu dem unteren Parkdeck erfüllt. Die fußläufige Erschließung der zwei Ebenen erfolgt mit einem Aufzug und einem zusätzlichen Fahrsteig. Die Einzelhandelsflächen bilden einen Mix aus verschiedenen Angeboten - einem Vollsortimenter, einem Discounter, einem Drogeriemarkt, einer Apotheke und einer Arztpraxis. Der vordere Gebäudeteil der griechischen Schule bleibt erhalten und erhält im Erdgeschoss diverse Einzelhandelsflächen. Die neue Einzelhandelsfläche für den "Rewe" wird mittels einer im unteren Geschoss angeordneten Anlieferung erfolgen. Die zwei anderen Einzelhandelsflächen auf der östlichen Seite werden imrückwärtigen Bereich angeliefert. Die derzeitigen versiegelten Flächen im östlichen Bereich des Areals sowie das kleinere Bestandsgebäude werden zurückgebaut. Auf dem nördlich des Mirker Bachlaufes gelegenen Grundstücks mit einer Grundstücksgröße von 23.345 qm, befinden sich die Bauteile 1 bis 4 - auf dem südlichen Grundstück befindet sich das Bauteil 5. Gegenstand der Abfrage sind die Bauleistungen für die Bauteile 1.01,1.02 sowie 2 bis einschl. 4. Bauteil 1.01 Vollsortimenter REWE Bauteil 1.02 Arztpraxen_ ca. 740qm, NGF / Ebene +1 Bauteil 1.03 Bestandsgebäude Griechische Schule (nicht Gegenstand der Aussschreibung) Bauteil 2 offene Parkebenen Bauteil 3 Discounter LIDL Bauteil 4 Drogeriemarkt DM Bauteil 5 Wohnen (nicht Gegenstand der Ausschreibung) DGNB Zertifizierung Gold Der AG wird durch Zertifizierung DGNB Gold angestreben. Einzurechnen sind alle Leistungen die in den beigefügten Unterlagen ersichtlich sind. Sollten nach Vertragsschluss zusätzliche Anforderungen gewünscht werden, sind diese anzubieten. Qualität der Baustoffe Die Qualität der Baustoffe sind den beigefügten Unterlagen, Baubeschreibung der einzelnen Bauteile, Grundriss, Schnitte, Leitdetails, TGA, Brandschutz- Bauphysikbeschreibung. Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Grundlage der Ausschreibung sind nachfolgende Unterlagen, die dem Bieter gemeinsam mit der Ausschreibung übermittelt werden: -Ausführungsplanung -Statik -EnEV -Bodengutachten -Baugenehmigung Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an die Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH Herr Markus Lopata Tel . 0171-7769002 E-Mail: Markus.Lopata@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen zum Nachweis der DGNB Qualitätsstufe 4 Allgemeine Vorbemerkungen DGNB Für den Neubau des Verbrauchmarktes in Wuppertal wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der DGNB Version 2023 angestrebt. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Auswahl der einzubauenden Materialien, zur Minimierung des Risikos für die lokale Umwelt. Bestimmte Stoffe, Bauprodukte und Zubereitungen stellen eine Gefahr für Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser sowie für Mensch, Flora und Fauna dar. Dies betrifft deren gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung, der Verarbeitung auf der Baustelle, der Nutzung im (Gebäude-) Bestand sowie ihrer Beseitigung (Rückbau, Recycling, Deponierung). Die lokalen Risiken werden stoff- und produktbezogen bewertet. Die Anforderungen der DGNB sind in Stufen unterteilt und in einer Kriterienmatrix zusammengefasst (siehe Kriterienkatalog). Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis der DGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich. Im DGNB Zertifizierungssystem werden risikoreiche Material- und Stoffgruppen einzeln und produktbezogen abgefragt und bewertet. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen): -Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel -Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel -Schwermetalle -Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen -Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen -Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) -Organische Lösungsmittel und Weichmacher -Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)) Als besonders besorgniserregend werden Chemikalien/Stoffe eingestuft, die besonders gefährlich im Sinne der folgenden toxischen Endpunkte sind: - krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) - persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) - sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie - ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren) Darüber hinaus sind Anforderungen an die nachfolgend aufgeführten Materialien, Werkstoffe, Produkte, die fertig auf die Baustelle geliefert werden, zu beachten, nachzuweisen und zu dokumentieren. -Werkseitige Beschichtungen für Fenster, Fassadenbauteile, Türen, Zargen, Heizkörper, Systemtrennwände, Deckensysteme, Kälterohre: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen. -Bauseitige Beschichtung: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis nur die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. -Kunstschaum-Dämmstoffe hinsichtlich halogenierter Treibmittel -Aluminium und Edelstahlbauteile hinsichtlich der Behandlung mit Cr-(VI)-Verbindungen -Kältemittel in Kühlanlagen -Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen aus Kunststoffen hinsichtlich Blei, Cadmium- und Zinnstabilisatoren -Kunststoffe, Dämmstoffe, funktionale Beschichtungen, Dichtstoffe, Gummiprodukte u. a. hinsichtlich -besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs nach REACH-VO) -Bodenbeläge in Bezug auf Risikostoffe und Emissionen Tragende Bauteile aus Holz wie Brettschichtholzbinder, Pfosten/ Riegel eines Tragwerkes und - Fensterrahmen hinsichtlich biozider Wirkstoffe (chemischer Holzschutz nach DIN 68 800). - Werkseitige Beschichtungen auf tragenden und nichttragenden Bauelementen des Holzbaues wie Lacke, Lasuren, Öle und Wachse hinsichtlich VOC. - Werkseitige Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen wie Fassaden- und Akustikelemente, Türen, Verkleidungen an Decke & Wand, Parkett, Treppen und Fensterbänke hinsichtlich VOC. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen. - Holz, Holzprodukte, Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Nachweise müssen über PEFC, FSC oder gleichwertige Zertifikate erfolgen Zur Erlangung des Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) müssen sich alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung nach Anlage "DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Leistungsverzeichnisse-ENV1.2": QNG-Anforderungskatalog Dokument 3.1.3 verpflichten. Nach Fertigstellung ihrer erbrachten Leistungen müssen sie deren Erfüllung erklären. Es ist zu beachten, dass mindestens 70 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Hierfür müssen PEFC und FSC-Zertifi-kate vorgelegt werden. Zusätzlich müssen mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate einen erheblichen Recyclinganteil haben. Als Baustoffe mit erheblichen Recyclinganteil gilt: - Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb). - Bei ungebundenen Erdbaustoffen aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück. - Bei Pflanzsubstraten aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. Zum Nachweis sind Zertifikate, Schlussrechnungen, Lieferscheine, Herstellererklärungen erforderlich. Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Lärm, Staub, Schmutz und Abfall. Die Einhaltung der u.s. Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen vom AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert und sollte vom AN unterstützt werden. Der AN schult seine Mitarbeitenden und eventuelle Nachunternehmer bezüglich der folgenden Vorgaben und dokumentiert dies. Lärmarme Baustelle Grundsätzlich ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht überschreitet bzw. dieser mit geeigneten Maßnahmen reduziert wird. Es ist auf lärmmindernde Arbeitstechniken zu achten. Die verwendeten Maschinen müssen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und sollten nach Möglichkeit die Vorgaben nach RAL-UZ53 (Blauer Engel) einhalten. Es ist eine Liste der eingesetzten Baumaschinen mit Nachweis des Schallleistungspegels LWA zu führen und vor Einsatz entsprechend mit der Bauleitung abzustimmen. Besonders lärmintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Die Schutzzeiten gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG § 47) sind einzuhalten. Ist ein Einsatz außerhalb der Schutzzeiten unvermeidbar, ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen und entsprechend zu dokumentieren. Die Nachbarschaft ist darüber in Kenntnis zu setzen. Staubarme Baustelle Alle verwendeten Geräte und Maschinen müssen mit einer wirksamen und modernen Absaugmechanik ausgestattet sein. Der Staub ist umgehend an der Entstehungsstelle mit einem saugenden Verfahren oder idealerweise mit einem Feucht-/Nassverfahren zu beseitigen, sodass keine Ablagerungen entstehen. Wenn es technisch möglich ist, ist die Ausbreitung des Staubs in nicht betroffene Bereiche zu unterbinden.Bei der Auswahl der Materialien sind vorzugsweise staubarme Materialen zu wählen, zum Beispiel Granulate oder fertige Mischungen statt pulvriger Stoffe. Es ist eine Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und Geräte gemäß BG-Bau zu führen und entsprechend vor Einsatz mit der Bauleitung abzustimmen. Besonders staubintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigung durch Baustoffe, Betriebsmittel etc. zu bewahren. Stoffe mit H-Sätzen sollen vermieden werden und keinesfalls in Kontakt mit dem Boden kommen. Sollte die Verwendung solcher Stoffe unumgänglich sein, ist die Bauleitung zu informieren. Der Einsatz ist zu überwachen, jede Verunreinigung des Bodens ist der Bauleitung zu melden und fachgerecht zu sanieren. Auch die Lagerung umweltschädlicher Baustoffe ist zu beachten und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Alle Maschinen sind regelmäßig auf schädliche Umweltwirkungen zu überprüfen (Ölaustritt u.ä.) und es ist ggf. umgehend Abhilfe zu schaffen. Zudem sollte der Boden vor starken mechanischen Einflüssen geschützt werden. Verdichtungen und Vermischungen von Bodenschichten sollten vermieden werden, zum Beispiel durch die Bewegung schwerer Geräte auf befestigtem Untergrund. Abfallarme Baustelle Es sind die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzuhalten. Abfall sollte grundsätzlich vermieden oder weiterverwertet werden. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle fachgerecht zu entsorgen nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Bauabfällen und Problemabfälle. Durch eine sortenreine Trennung wird eine spätere Recyclingfähigkeit ermöglicht. Misch- und Problemabfälle sollten entsprechend vermieden werden. Umweltfreundliche Verpackungen bzw. geringe Verpackungsanteile sind bei der Wahl der Baustoffe zu bevorzugen (z.B. Großgebinde, verpackungslose Anlieferung, recyclebare Verpackungen etc.).Abfälle müssen direkt, spätestens beim täglichen Verlassen der Baustelle beseitigt werden. DGNB Nachweisunterlagen Der Nachweis der einzusetzenden Bauprodukte und Materialien kann über folgende Doku- mente erfolgen. -Technische Informationen -Sicherheitsdatenblätter (SDB) -Umweltproduktdeklarationen der Typen I und III und Herstellererklärungen zu Inhalts- stoffen und Rezepturbestandteilen -Herstellererklärung -SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen. Die Dokumentation der aufgeführten Werkstoffe, Produkte und Elemente muss mindestens folgende Angaben enthalten. Eine Excel-basierte Übersichtstabelle zur Abstimmung zwischen dem Auditor bzw. zuständigen Bauökologen und ausführendem Unternehmen wird zur Verfügung gestellt. -Bauprodukt -Hersteller -Mengen- /Flächenangaben -Beschreibung der einzelnen Schichten -Nachweisdokument (TM, SDB, EPD, Herstellererklärung, ...) -Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis für die relevanten Materialgruppen Prüfung und Freigabe Die Prüfung und Freigabe der einzusetzenden Bauprodukte durch den Auditor bzw. zuständigen Bauökologen ist vor Einbau erforderlich. Dazu Soll-/Ist-Vergleich nebst Freigabeliste und Baustellenprotokolle der Materialkontrollen sowie Mängelanzeige / Mängelfreimeldung entsprechend Anlage 5 (siehe DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau Version 2023 bei Fehlanwendungen).
Allgemeine Vorbemerkungen zum Nachweis der DGNB Qualitätsstufe 4
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. Für die Baumaßnahme stellt der Auftraggeber einen SIGE-Koordinator. Seinen Anweisungen hat der Auftragnehmer unbedingt Folge zu leisten. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. §1 BGV A 1). Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer. - die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen - den SiGePlan - die Baustellenordnung - die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. der Objektüberwachung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat der Objektüberwachung und dem Koordinator nach BGV A1 und dem SiGeKo Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführende und der Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer mitzuteilen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bei der Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) und DIN 18306 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus sind alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördliche Erlasse und Gesetze einzuhalten. Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18306 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Prüfen der übergebenen Pläne bzw. der örtlichen Gegebenheiten. Die Einstufung in Boden- und Felsklassen erfolgt entsprechend DIN 18306. Sonstige Stoffe Recyclingprodukte, Abfall, Nebenprodukte und ähnliches werden entspr. der Angaben im Leistungsverzeichnis eingestuft. Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Vertragsbasis sind die durch Aufschlüsse, Bohrprofile oder Baugrundgutachten beschriebenen Baugrundschichten (Bodenverhältnisse). Während der Arbeitsdurchführung festgestellte Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Informationspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenbetreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Kann die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleichen vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen nach VOB Teil C. Lagerung von Boden und Aushubmaterial. Der Platz für die Lagerung des zum Wiederverwenden bestimmten Bodens und Aushubmaterials wird, wenn nicht separat in der Ausschreibung bestimmt, vom Auftraggeber auf der Baustelle festgelegt. Das wiedereinzubauende Material ist zu beproben und der Wiedereinbau mit der Genehmigungsbehörde abzuklären. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/ oder Abtragungsmaterial. Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt. Die Absicherung von Gräben in oder in der Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Standsicherheit unverbauter Gräben Gefährden besondere Einflüsse, wie z.B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit besonders zu überprüfen. Bei verbauten Gräben hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Standsicherheit des Verbaues in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und während des gesamten Rückbaus gewährleistet ist. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung des Verbaus und seiner Teile während der Bauausführung. Abfuhr und Deponierung Über die evtl. Abfuhr für die Verfüllung ungeeigneten Bodens entscheidet der Auftraggeber. Bei der Abfuhr ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die verwertbaren Bestandteile des Erdaushubs nicht mit nicht verwertbaren Bestandteilen vermischt werden. Verwertbare Bestandteile sind einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. Hinweise zur Verkehrssicherung Bei einer Beauftragung des AN mit Verkehrssicherungsmaßnahmen gehört dazu auch die laufende Funktionskontrolle. Die notwendige Baustelleneinrichtung für das Gewerk ist in die Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Ausführung der Erdarbeiten erfolgt weitestgehend maschinell. Kreuzungen mit vorhandenen Kabeln und Leitungen, die zwingend für die Bauabläufe zu suchen und frei zu legen sind, müssen entweder von Hand bzw. in kombinierter Hand- Kleingerät- Schachtung ausgeführt werden. Die bautechnische Eignung zu liefernder Bodenmassen ist durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Recyclingbaustoffe, Aschen und industrielle Nebenprodukte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG verwendet werden. Bezüglich des Umgangs mit abgängigen/überschüssigem Material und dem Verhalten bei organoleptischen Auffälligkeiten gelten die Vorbemerkungen zu Abbruch und Entsorgung. Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten, dem Laden, Transportieren und Aufbereiten von Aufbruchmaterial ist durch eine ausreichende Bewässerung, ggf. auch vor und nach den eigentlichen Arbeiten, eine Staubentwicklung zu vermeiden bzw. umgehend zu unterdrücken. Vor Beginn der Erdarbeiten sind durch den AN alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Freigabescheine dem AG vorzulegen. Die Medienfreiheit des Baufeldes ist bei allen in Frage kommenden Ver- und Entsorgungsträgern abzufragen und bestätigen zu lassen. Es können nicht alle spannungsführenden Trassen abgeschaltet werden! Aufgefundene Leitungstrassen, die nicht in den Bestandsplänen bzw. Ausführungsplänen eingetragen sind, sind unbedingt in Lageplänen nachzutragen. Alle vorhandenen, in Betrieb befindlichen Leitungstrassen, die im Bereich des Bodenaushubs liegen, müssen durch geeignete Verfahren geortet und durch Auspflockung gekennzeichnet werden Die örtliche Bauüberwachung des AG ist zu informieren und die Leitungen sind so lange frei zu halten und abzusperren, bis der Vermesser des AG die Daten vermessungstechnisch erfasst hat. Diese Lagepläne müssen auf der Baustelle vorliegen, der AG sowie alle Mitarbeiter sind über Existenz, Lage und Höhenlage der Bestandsleitungen zu informieren. Der AN ist eigenständig dafür verantwortlich, dass sämtlicher wieder einbaufähiger Boden, der im Rahmen der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird, im Baustellenbereich bzw. den dafür vorgesehenen Flächen in Mieten fachgerecht zwischengelagert wird. Die Oberfläche der Mieten ist glattzuziehen, so dass die Durchweichung des Materials durch Niederschläge vermieden wird. Es gelten die entsprechenden Normen zur Lagerung und Wiederverwendung für Bodenaushubmassen. Die Abfuhr von Aushubmassen wird nur vergütet, wenn diese nachweislich nicht wieder einbaufähig oder überschüssig sind. Generell ist eine Abfuhr von Aushubmassen immer im Vorfeld mit der örtl. BÜ des AG abzustimmen und zu genehmigen. Die Lieferung von Boden wird nur für die Menge vergütet, die über die Menge des wieder einbaufähigen Aushubs hinausgeht. Für alle zwischenzulagernden Materialien ist das etwaige bauablaufbedingte Umsetzen einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach Materialvolumen im eingebauten Zustand (feste Masse). Bei der Kalkulation aller Erdbaupositionen des LVs sind sämtliche Umstände der Leistungserbringung gemäß den Ausführungen der Baubeschreibung zwingend zu beachten und berücksichtigen. Grundlage für die Durchführung der Erdarbeiten ist der Geländehöhenplan des Vermessers. Im Vorfeld wurde ein Gründungsgutachten erstellt. Aufgrund des Seitenumfangs ist dies nicht dem LV beigefügt. Das Gutachten sowie die Bodenuntersuchen können bei Bedarf zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist der Bauherr zu kontaktieren. Nach Ausführung der untersten Aushubsohle ist eine Inaugenscheinnahme (vor dem Aufbringen des Geotextiles) durch den Baugrundgutachter notwendig. Dies ist frühzeitig bei Bauleitung anzumelden. Für die Ausführung und Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen gelten neben der VOB die entsprechenden DIN Normen, Technischen Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. im Bereich der Baustelle beim zuständigen Versorgungsträger und anhand der bei der Bauführung ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten. In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Verkehrs-,Versorgungs- und Entsorgungsanlagen müssen Erdarbeiten mit der erforderlichen Vorsicht durchgeführt werden. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehen ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Gefährdete bauliche Anlagen sind dabei zu sichern; DIN 4123 ,,Gebäudesicherungen, im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen" ist zu beachten. Wird durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, eine Schädigung der Tragfähigkeitseigenschaften des Baugrundes oder der Verfüllung bewirkt, so hat der AN die zum Ausgleich erforderlichen Maßnahmen unentgeltlich durchzuführen. Sollte der Aushubboden durch unsachgemäße Behandlung nicht mehr einbaufähig bzw. verdichtungsfähig sein, so gehen die Mehrkosten z.B. für Bodenaustausch zu Lasten des AN. In der Leistungsbeschreibung bedeutet ,,profilgerecht", dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung zum Sollmaß zugelassen ist: Für Sohlen +/- 2 cm. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von den Gegebenheiten auf der Baustelle eigenverantwortlich zu überzeugen. Durch die Baustellensituation begründete Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Bodenaushub für Kanäle und Schachtbauwerke
01
Bodenaushub für Kanäle und Schachtbauwerke
01.0010 Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Aushubtiefe bis 1,50 m, Grabenbreite bis 0,80 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Homogenbereiche gem. DIN 18300, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten. Beschreibung der Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten, der vorliegenden Bohrprofile. Der erforderliche Rohrgrabenverbau ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Förderweg des Bodenaushub bis 50 m Aushubtiefe bis 1,50 m Grabenbreite bis 0,80 m Diese Leistung umfasst u. a.: - Erschwernisse bei den Erdarbeiten sowie Mehraufwendungen bei der Überwachung der Aushubtätigkeiten sind einzurechnen. - die verdrängten/ nicht zum Wiedereinbau geeigneten und überschüssigen Bodenmassen gehen in Eigentum des AN über und sind zu entsorgen (inkl. Entsorgungsgebühren). - überschüssige, verdrängte Bodenmassen aufnehmen, laden, abfahren und auf AG- Gelände abladen. - Abrechnungsbasis dieser Position bleibt die notwendig ausgeführte Leistung. - Bodenmehraushub durch Abböschungen gem. DIN 4124 sind in den Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - alle besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einrichtungen für die Leistungen gem. ATV-DIN 18299 Ziffer 4.2.5. durchführen bzw. liefern, aufstellen, betreiben, unterhalten und abfahren. - Gutachterliche Begleitung erfolgt bauseits. - Graben/ Arbeitraum wieder verfüllen und lagenweise verdichten Das Bodengutachten ist der Ausschreibung beigefügt.
01.0010
Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Aushubtiefe bis 1,50 m, Grabenbreite bis 0,80 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten
190,00
m³
01.0020 Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Aushubtiefe 1,50 m bis 2,00 m, Grabenbreite bis 1,50 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Homogenbereiche gem. DIN 18300, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten. Beschreibung der Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten, der vorliegenden Bohrprofile. Der erforderliche Rohrgrabenverbau ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Förderweg des Bodenaushub bis 50 m Aushubtiefe 1,50 m bis 2,00 m Grabenbreite bis 1,50 m Diese Leistung umfasst u. a.: - Erschwernisse bei den Erdarbeiten sowie Mehraufwendungen bei der Überwachung der Aushubtätigkeiten sind einzurechnen. - die verdrängten/ nicht zum Wiedereinbau geeigneten und überschüssigen Bodenmassen gehen in Eigentum des AN über und sind zu entsorgen (inkl. Entsorgungsgebühren). - überschüssige, verdrängte Bodenmassen aufnehmen, laden, abfahren und auf AG- Gelände abladen. - Abrechnungsbasis dieser Position bleibt die notwendig ausgeführte Leistung. - Bodenmehraushub durch Abböschungen gem. DIN 4124 sind in den Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - alle besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einrichtungen für die Leistungen gem. ATV-DIN 18299 Ziffer 4.2.5. durchführen bzw. liefern, aufstellen, betreiben, unterhalten und abfahren. - Gutachterliche Begleitung erfolgt bauseits. - Graben/ Arbeitraum wieder verfüllen und lagenweise verdichten Das Bodengutachten ist der Ausschreibung beigefügt.
01.0020
Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Aushubtiefe 1,50 m bis 2,00 m, Grabenbreite bis 1,50 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten
78,00
m³
01.0030 Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Aushubtiefe 2,00 m bis 3,50 m, Grabenbreite bis 2,00 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Homogenbereiche gem. DIN 18300, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten. Beschreibung der Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten, der vorliegenden Bohrprofile. Der erforderliche Rohrgrabenverbau ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Förderweg des Bodenaushub bis 50 m Aushubtiefe 2,00 m bis 3,50 m Grabenbreite bis 2,00 m Diese Leistung umfasst u. a.: - Erschwernisse bei den Erdarbeiten sowie Mehraufwendungen bei der Überwachung der Aushubtätigkeiten sind einzurechnen. - die verdrängten/ nicht zum Wiedereinbau geeigneten und überschüssigen Bodenmassen gehen in Eigentum des AN über und sind zu entsorgen (inkl. Entsorgungsgebühren). - überschüssige, verdrängte Bodenmassen aufnehmen, laden, abfahren und auf AG- Gelände abladen. - Abrechnungsbasis dieser Position bleibt die notwendig ausgeführte Leistung. - Bodenmehraushub durch Abböschungen gem. DIN 4124 sind in den Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - alle besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einrichtungen für die Leistungen gem. ATV-DIN 18299 Ziffer 4.2.5. durchführen bzw. liefern, aufstellen, betreiben, unterhalten und abfahren. - Gutachterliche Begleitung erfolgt bauseits. - Graben/ Arbeitraum wieder verfüllen und lagenweise verdichten Das Bodengutachten ist der Ausschreibung beigefügt.
01.0030
Bodenaushub für Kanäle und Rohrleitungen, Aushubtiefe 2,00 m bis 3,50 m, Grabenbreite bis 2,00 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Kanals wieder verfüllen und verdichten
92,00
m³
01.0040 Bodenaushub für Schachtbauwerk, Aushubtiefe bis 4,00 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Schachtbauwerk wieder verfüllen und verdichten Bodenaushub für Schachtbauwerk, Homogenbereiche gem. DIN 18300, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Schachtbauwerk wieder verfüllen und verdichten. Beschreibung der Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten, der vorliegenden Bohrprofile. Der erforderliche Schachtwerksverbau ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Förderweg Bodenaushub: bis 50 m Aushubtiefe bis t= 4,00 m Diese Leistung umfasst u. a.: - Lieferung, Einbau und Vorhaltung eines Grabenverbaubes für die Errichtung des nachfolgend beschriebenen Schachtbauwerkes. - Erschwernisse bei den Erdarbeiten sowie Mehraufwendungen bei der Überwachung der Aushubtätigkeiten sind einzurechnen. - die verdrängten/ nicht zum Wiedereinbau geeigneten und überschüssigen Bodenmassen gehen in Eigentum des AN über und sind zu entsorgen (inkl. Entsorgungsgebühren). - überschüssige, verdrängte Bodenmassen aufnehmen, laden, abfahren und auf AG- Gelände abladen. - Abrechnungsbasis dieser Position bleibt die notwendig ausgeführte Leistung. - Bodenmehraushub durch Abböschungen gem. DIN 4124 sind in den Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - alle besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Einrichtungen für die Leistungen gem. ATV-DIN 18299 Ziffer 4.2.5. durchführen bzw. liefern, aufstellen, betreiben, unterhalten und abfahren; Gutachterliche Begleitung erfolgt bauseits - Arbeitsraum wieder verfüllen und lagenweise verdichten Das Bodengutachten ist der Ausschreibung beigefügt.
01.0040
Bodenaushub für Schachtbauwerk, Aushubtiefe bis 4,00 m, lösen, ggf. laden, seitlich lagern und nach Einbau des Schachtbauwerk wieder verfüllen und verdichten
145,00
m³
01.0050 Zulage zuvor für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des überschüssigen Bodenaushub der Rohrgräben und Schachtbauwerke, Z0 bis Z2, LAGA TR 2004 Zulage für den Abtransport und die fachgrechte Entsorgung des des überschüssigen Bodenaushub der Rohrgräben und Schachtbauwerke. Boden gemäß Bodengutachten, gewachsener Boden unterhalb der Auffüllungsschicht, angesprochen als Lehm (Feinsand, Schluff, Ton) mit Kies, Klasse Z0 bis Z2, LAGA TR 2004, Homogenbereich gem. beiliegendem Gutachten, bez. gem. Deponieverordnung Deponieklasse 0, gem. der beiliegenden Eluatwerte für das Baufeld und insbesondere die Baugrube fachgerecht entsorgen. Einstufung als nicht gefährlicher Abfall. Die Leistung, bzw. der Massenansatz zur Zwischenlagerung, kommt nur auf besondere Anweisung des AG zur Ausführung. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage vorzulegender Wiegescheine der genehmigten Entsorgungsstelle und ergänzendem Aufmaß vor Ort.
01.0050
Zulage zuvor für den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des überschüssigen Bodenaushub der Rohrgräben und Schachtbauwerke, Z0 bis Z2, LAGA TR 2004
125,00
m³
01.0060 Zulage Deponieklasse 1 (DK I) Zulage für das Laden, Fördern, Transportieren und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Erdaushub / Bodenmaterial der Deponieklasse 1 (DK I) gemäß Deponieverordnung (DepV) bzw. LAGA Z2. Übernahme des Materials ab Baustelle, Transport zur zugelassenen DK II-Deponie, Entrichtung aller anfallenden Deponiegebühren, Erstellung und Bereitstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Wiegescheine. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem/ausgehobenem Festmaß (m³) oder nach Wiegeschein der Deponie in Tonnen (t), je nach Vereinbarung.
01.0060
Zulage Deponieklasse 1 (DK I)
E
1,00
m³
01.0070 Zulage Deponieklasse 2 (DK II) Zulage für das Laden, Fördern, Transportieren und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Erdaushub / Bodenmaterial der Deponieklasse 2 (DK II) gemäß Deponieverordnung (DepV) bzw. LAGA Z2. Übernahme des Materials ab Baustelle, Transport zur zugelassenen DK II-Deponie, Entrichtung aller anfallenden Deponiegebühren, Erstellung und Bereitstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Wiegescheine. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem/ausgehobenem Festmaß (m³) oder nach Wiegeschein der Deponie in Tonnen (t), je nach Vereinbarung.
01.0070
Zulage Deponieklasse 2 (DK II)
E
1,00
m³
01.0080 Zulage Deponieklasse 3 (DK III) Zulage für das Laden, Fördern, Transportieren und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Erdaushub / Bodenmaterial der Deponieklasse 3 (DK III) gemäß Deponieverordnung (DepV) bzw. LAGA Z2. Übernahme des Materials ab Baustelle, Transport zur zugelassenen DK II-Deponie, Entrichtung aller anfallenden Deponiegebühren, Erstellung und Bereitstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Wiegescheine. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem/ausgehobenem Festmaß (m³) oder nach Wiegeschein der Deponie in Tonnen (t), je nach Vereinbarung.
01.0080
Zulage Deponieklasse 3 (DK III)
E
1,00
m³
02 Entwässerungskanal/-leitungen
02
Entwässerungskanal/-leitungen
02.0010 Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 100/110, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Entwässerungskanal/-leitung DIN 4033 aus Polyvinylchlorid-Hart (PVC-U), gemäß DIN 19534 mit Steckmuffe, Nennweite DN/OD 100/110, liefern und in vorhandenen gesicherten Graben, Grabentiefe bis 2,5 m, auf 10 cm Sand 0/2 verlegen, Überdeckung des Leerrohres mit 10 cm Sand 0/2, entsprechend den jeweils gültigen Normen, den Verlegevorschriften und Ausführungszeichnungen höhen- und fluchtgerecht verlegen. Die Rohröffnungen sind während der Bauzeit dicht zu verschließen.
02.0010
Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 100/110, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
481,00
m
02.0020 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 100/ 110, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 100/110 aus Hochlast-Vollwandrohre aus Polypropylen (PP-MD) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem patentierten Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine tatsächlich gemessene Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Auf 7 bar Dichtheit gemäß DIN EN 1277 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13., inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben.
02.0020
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 100/ 110, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0030 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 100/ 110, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus Polyvinylchlorid (PVC-U), als Vollwand-Kunststoffrohr, muffenlos, Nennweite DN/OD 100/110, inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Formteile, Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben. Fabrikat: Funke Kunststoffe GmbH Typ: HS®-R Rohr Farbe: blau oder wahlweise braun Einsatzbereich: Regenwasser oder Schmutzwasser Wanddicke (mm): 3,6 Farbe (RAL): 5015 blau oder wahlweise 8011 braun Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), weichmacherfrei E-Modul: = 3200 N/mm² kurzzeit bzw. = 1600 N/mm² langzeit Ringsteifigkeit: = 12 kN/m² nach ISO 9969 Ringsteifigkeit nach DIN 16961-2: SR24h = 117 kN/m², SR50a = 71 kN/m² Einbautiefe: 0,5 bis 6 m, bis LM1 nach DIN EN 1991-2 / SLW 60 Wasserschutzzone: II und III gemäß DWA-A 142 Wandaufbau: Vollwand Kriechfaktor: 2 PVC-U Komponenten zu 100% recyclebar
02.0030
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 100/ 110, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0040 Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 125/135, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Entwässerungskanal/-leitung DIN 4033 aus PVC-hart-Rohren DIN 19534 mit Steckmuffe, Nennweite DN/OD 125/135, sonst wie vor beschrieben.
02.0040
Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 125/135, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
143,00
m
02.0050 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 125/135, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 125/135 aus Hochlast-Vollwandrohre aus Polypropylen (PP-MD) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem patentierten Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine tatsächlich gemessene Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Auf 7 bar Dichtheit gemäß DIN EN 1277 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13., inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben.
02.0050
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 125/135, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0060 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 125/ 135, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus Polyvinylchlorid (PVC-U), als Vollwand-Kunststoffrohr, muffenlos, Nennweite DN/OD 125/135, inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Formteile, Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben. Fabrikat: Funke Kunststoffe GmbH Typ: HS®-R Rohr Farbe: blau oder wahlweise braun Einsatzbereich: Regenwasser oder Schmutzwasser Wanddicke (mm): 3,6 Farbe (RAL): 5015 blau oder wahlweise 8011 braun Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), weichmacherfrei E-Modul: = 3200 N/mm² kurzzeit bzw. = 1600 N/mm² langzeit Ringsteifigkeit: = 12 kN/m² nach ISO 9969 Ringsteifigkeit nach DIN 16961-2: SR24h = 117 kN/m², SR50a = 71 kN/m² Einbautiefe: 0,5 bis 6 m, bis LM1 nach DIN EN 1991-2 / SLW 60 Wasserschutzzone: II und III gemäß DWA-A 142 Wandaufbau: Vollwand Kriechfaktor: 2 PVC-U Komponenten zu 100% recyclebar
02.0060
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 125/ 135, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0070 Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 150/160, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Entwässerungskanal/-leitung DIN 4033 aus PVC-hart-Rohren DIN 19534 mit Steckmuffe, Nennweite DN/OD 150/160, sonst wie vor beschrieben.
02.0070
Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 150/160, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
30,00
m
02.0080 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 150/160, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 150/160 aus Hochlast-Vollwandrohre aus Polypropylen (PP-MD) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem patentierten Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine tatsächlich gemessene Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Auf 7 bar Dichtheit gemäß DIN EN 1277 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13., inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben.
02.0080
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 150/160, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0090 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 150/ 160, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus Polyvinylchlorid (PVC-U), als Vollwand-Kunststoffrohr, muffenlos, Nennweite DN/OD 150/160, inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Formteile, Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben. Fabrikat: Funke Kunststoffe GmbH Typ: HS®-R Rohr Farbe: blau oder wahlweise braun Einsatzbereich: Regenwasser oder Schmutzwasser Wanddicke (mm): 3,6 Farbe (RAL): 5015 blau oder wahlweise 8011 braun Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), weichmacherfrei E-Modul: = 3200 N/mm² kurzzeit bzw. = 1600 N/mm² langzeit Ringsteifigkeit: = 12 kN/m² nach ISO 9969 Ringsteifigkeit nach DIN 16961-2: SR24h = 117 kN/m², SR50a = 71 kN/m² Einbautiefe: 0,5 bis 6 m, bis LM1 nach DIN EN 1991-2 / SLW 60 Wasserschutzzone: II und III gemäß DWA-A 142 Wandaufbau: Vollwand Kriechfaktor: 2 PVC-U Komponenten zu 100% recyclebar
02.0090
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 150/ 160, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0100 Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 200/210, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Entwässerungskanal/-leitung DIN 4033 aus PVC-hart-Rohren DIN 19534 mit Steckmuffe, Nennweite DN/OD 200/210, sonst wie vor beschrieben.
02.0100
Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 200/210, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
107,00
m
02.0110 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 200/210, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 200/210 aus Hochlast-Vollwandrohre aus Polypropylen (PP-MD) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem patentierten Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine tatsächlich gemessene Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Auf 7 bar Dichtheit gemäß DIN EN 1277 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13., inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben.
02.0110
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 200/210, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0120 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 200/ 210, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus Polyvinylchlorid (PVC-U), als Vollwand-Kunststoffrohr, muffenlos, Nennweite DN/OD 200/210, inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Formteile, Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben. Fabrikat: Funke Kunststoffe GmbH Typ: HS®-R Rohr Farbe: blau oder wahlweise braun Einsatzbereich: Regenwasser oder Schmutzwasser Wanddicke (mm): 3,6 Farbe (RAL): 5015 blau oder wahlweise 8011 braun Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), weichmacherfrei E-Modul: = 3200 N/mm² kurzzeit bzw. = 1600 N/mm² langzeit Ringsteifigkeit: = 12 kN/m² nach ISO 9969 Ringsteifigkeit nach DIN 16961-2: SR24h = 117 kN/m², SR50a = 71 kN/m² Einbautiefe: 0,5 bis 6 m, bis LM1 nach DIN EN 1991-2 / SLW 60 Wasserschutzzone: II und III gemäß DWA-A 142 Wandaufbau: Vollwand Kriechfaktor: 2 PVC-U Komponenten zu 100% recyclebar
02.0120
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 200/ 210, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0130 Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 250/260, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Entwässerungskanal/-leitung DIN 4033 aus PVC-hart-Rohren DIN 19534 mit Steckmuffe, Nennweite DN/OD 250/260, sonst wie vor beschrieben.
02.0130
Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/OD 250/260, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
152,00
m
02.0140 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 250/260, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 250/260 aus Hochlast-Vollwandrohre aus Polypropylen (PP-MD) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem patentierten Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine tatsächlich gemessene Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Auf 7 bar Dichtheit gemäß DIN EN 1277 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13., inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben.
02.0140
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 250/260, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0150 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 250/ 260, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus Polyvinylchlorid (PVC-U), als Vollwand-Kunststoffrohr, muffenlos, Nennweite DN/OD 250/260, inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Formteile, Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben. Fabrikat: Funke Kunststoffe GmbH Typ: HS®-R Rohr Farbe: blau oder wahlweise braun Einsatzbereich: Regenwasser oder Schmutzwasser Wanddicke (mm): 3,6 Farbe (RAL): 5015 blau oder wahlweise 8011 braun Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), weichmacherfrei E-Modul: = 3200 N/mm² kurzzeit bzw. = 1600 N/mm² langzeit Ringsteifigkeit: = 12 kN/m² nach ISO 9969 Ringsteifigkeit nach DIN 16961-2: SR24h = 117 kN/m², SR50a = 71 kN/m² Einbautiefe: 0,5 bis 6 m, bis LM1 nach DIN EN 1991-2 / SLW 60 Wasserschutzzone: II und III gemäß DWA-A 142 Wandaufbau: Vollwand Kriechfaktor: 2 PVC-U Komponenten zu 100% recyclebar
02.0150
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 250/ 260, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0160 Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN 300, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Entwässerungskanal/-leitung DIN 4033 aus PVC-hart-Rohren DIN 19534 mit Steckmuffe, Nennweite DN/OD 300/310, sonst wie vor beschrieben.
02.0160
Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN 300, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
12,00
m
02.0170 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 300/310, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 300/310 aus Hochlast-Vollwandrohre aus Polypropylen (PP-MD) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem patentierten Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine tatsächlich gemessene Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Auf 7 bar Dichtheit gemäß DIN EN 1277 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13., inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben.
02.0170
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus PP-MD, KG 2000 SN 10, Nennweite DN/OD 300/310, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0180 Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 300/ 310, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden Zulage für Entwässerungskanal/-leitung aus Polyvinylchlorid (PVC-U), als Vollwand-Kunststoffrohr, muffenlos, Nennweite DN/OD 300/310, inkl. der erforderlichen Muffen, sowie aller Formteile, Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, sonst wie vor beschrieben. Fabrikat: Funke Kunststoffe GmbH Typ: HS®-R Rohr Farbe: blau oder wahlweise braun Einsatzbereich: Regenwasser oder Schmutzwasser Wanddicke (mm): 3,6 Farbe (RAL): 5015 blau oder wahlweise 8011 braun Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), weichmacherfrei E-Modul: = 3200 N/mm² kurzzeit bzw. = 1600 N/mm² langzeit Ringsteifigkeit: = 12 kN/m² nach ISO 9969 Ringsteifigkeit nach DIN 16961-2: SR24h = 117 kN/m², SR50a = 71 kN/m² Einbautiefe: 0,5 bis 6 m, bis LM1 nach DIN EN 1991-2 / SLW 60 Wasserschutzzone: II und III gemäß DWA-A 142 Wandaufbau: Vollwand Kriechfaktor: 2 PVC-U Komponenten zu 100% recyclebar
02.0180
Zulage für Entwässerungskanal/-leitung Funke HS®-R Rohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U), Nennweite DN/OD 300/ 310, inkl. aller Bögen, Übergangsstücke und Abzweige, liefen, verlegen und einsanden
E
1,00
m
02.0190 Reinigungsrohr (Revisionsöffnung) in Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/ OD 200/210 Liefern und fachgerecht Einbauen eines Reinigungsrohres (Revisionsöffnung) in zuvor beschriebener Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/ OD 200/210 aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U). Geeignet für den Einbau in Abwasserleitungen innerhalb oder außerhalb von Gebäuden. Ausführung mit einer runden, druckwasserdichten Schraubkappe und innenliegender Dichtung zur einfachen Wartung und Rohrreinigung.Das Bauteil muss den geltenden Normen (z. B. DIN EN 1401-1 oder DIN EN 1329-1) entsprechen. Lieferung inklusive aller benötigten Dichtelemente und Gleitmittel. Der Einbau erfolgt nach Herstellervorschrift unter Beachtung des Gefälles und der Rohrleitungsausrichtung.
02.0190
Reinigungsrohr (Revisionsöffnung) in Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/ OD 200/210
2,00
St
02.0200 Reinigungsrohr (Revisionsöffnung) in Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/ OD 250/260 Liefern und fachgerecht Einbauen eines Reinigungsrohres (Revisionsöffnung) in zuvor beschriebener Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/ OD 250/260 aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U). Geeignet für den Einbau in Abwasserleitungen innerhalb oder außerhalb von Gebäuden. Ausführung mit einer runden, druckwasserdichten Schraubkappe und innenliegender Dichtung zur einfachen Wartung und Rohrreinigung.Das Bauteil muss den geltenden Normen (z. B. DIN EN 1401-1 oder DIN EN 1329-1) entsprechen. Lieferung inklusive aller benötigten Dichtelemente und Gleitmittel. Der Einbau erfolgt nach Herstellervorschrift unter Beachtung des Gefälles und der Rohrleitungsausrichtung.
02.0200
Reinigungsrohr (Revisionsöffnung) in Entwässerungskanal/-leitung aus PVC- U, Nennweite DN/ OD 250/260
1,00
St
02.0210 KRASO Bodendurchführung Typ BDF DN 110 liefern und einbauen KRASO Bodendurchführung Typ BDF DN 110 für den Einbau in WU-Bodenplatten, zum Anschließen von KG/HT Rohren, Durchmesser: DN 110, Lieferlänge: ca. 50 cm, druckwasserdichte, umlaufende KRASO Vierstegdichtung, einseitig angeformte Steckmuffe, KRASO Deckel als Bauzeitschutzdeckel, MPA-geprüft bis 10,0 bar, form- und druckstabiles Vollwandmaterial mit geringem Abrieb, Rohr und Rohr-Material nach DIN EN 1401, IAF-geprüft: Radondicht! WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, liefern und fachgerecht einbauen. Hersteller: KRASO GmbH & Co. KG 46414 Rhede Tel. + 49 (0) 28 72 / 95 35 - 0 info@kraso.de www.KRASO.de
02.0210
KRASO Bodendurchführung Typ BDF DN 110 liefern und einbauen
26,00
St
02.0220 Rückstauklappe liefern und einbauen Rückstauklappe DN/OD 250 aus Polypropylen nach DIN EN 13564 mit CE-Kennzeichnung und Declaration of Performance. Rückstausicherung zum Einsatz in fäkalienfreiem Abwasser zum Schutz vor Rückstau aus dem Schmutz- oder Regenwasserkanal, Ausführung mit einer Rückstauklappe mit Dichtelement, Dichtelement mit erhöhter Witterungs- und Alterungsbeständigkeit. Alle Funktionsteile durch korrosionsbeständigen Chrom-Nickelmantel vor der Durchdringung von Nagetieren geschützt. Rückstausicherung mit einem Verschlusshebel und Revisionsöffnung.Sohlversatz von 20mm. Fabrikat: Wavin Green Connect oder gleichwertig Typ 1 Einfachverschluss Wavin-Artikel-Nr.: 4067414 Angebotenes Fabrikat:..................................................................
02.0220
Rückstauklappe liefern und einbauen
6,00
St
03 Schachtbauwerke
03
Schachtbauwerke
03.0010 Schachtunterteil DN 1000 liefern und einbauen Schachtunterteil nach DIN EN 1917 und DIN V 4034-1 aus Betonfertigteilen mit Kanalklinker- Gerinne und Kanalklinker- Berme, sowie drei PVC- Rohr- Anschlüssen bis DN 150, Lichter Durchmesser 1000 mm, Lichte Schachttiefe:bis 3,00 m, liefern und einbauen.
03.0010
Schachtunterteil DN 1000 liefern und einbauen
6,00
St
03.0020 Schachtring DN 1000 (Höhe=500 mm) liefern und einbauen Schachtring gemäß DIN 4034, DN 100 als Betonfertigteil, Höhe 500 mm, mit Muffenabdichtung liefern und einbauen, einschließlich werkseitig eingebauten Sicherheitssteigeisen Form B, liefern und einbauen, inkl. aller Nebenarbeiten.
03.0020
Schachtring DN 1000 (Höhe=500 mm) liefern und einbauen
34,00
St
03.0030 Schachtkonus DN 1000/ 625 (Höhe= 600 mm) Schachtkonus gemäß DIN 4034, DN 1000/ 625 als Betonfertigteil, Höhe 600 mm, mit Muffenabdichtung liefern und einbauen, einschließlich werkseitig eingebauten Sicherheitssteigeisen Form B, liefern und einbauen, inkl. aller Nebenarbeiten.
03.0030
Schachtkonus DN 1000/ 625 (Höhe= 600 mm)
6,00
St
03.0040 Schachtkonus DN 1000/ 625 (Höhe= 300 mm) Schachtkonus gemäß DIN 4034, DN 1000/ 625 als Betonfertigteil, Höhe 300 mm, sonst wie vor beschrieben.
03.0040
Schachtkonus DN 1000/ 625 (Höhe= 300 mm)
E
1,00
St
03.0050 Auflagering zur Schachthalserhöhung Verschiebesicherer Auflageringe aus Beton zur Schachthalserhöhung (Bauhöhe wahlweise 60,80,100 bzw. 200 mm) liefern und einbauen, inkl. aller Nebenarbeiten.
03.0050
Auflagering zur Schachthalserhöhung
12,00
St
03.0060 Schachtabdeckung Klasse D 400 Schachtabdeckung gemäß DIN 19584, Klasse D 400, liefern und einbauen, inkl. aller Nebenarbeiten. Lichte Weite 610 mm Belastungsklasse D 400 Bauhöhe 160 mm Ventilation mit Außenmaß 785 mm Material Deckel Beton/Guss Material Rahmen Beton/Guss Einlage Dämpfende HYDROpren-Einlage Standard DIN EN 124-2 Norm DIN 19584
03.0060
Schachtabdeckung Klasse D 400
6,00
St
03.0070 Zulage geruchsdichte Schachtabdeckung Zulage geruchsdichte Schachtabdeckung, Klasse D 400, liefern und einbauen, inkl. aller Nebenarbeiten.
03.0070
Zulage geruchsdichte Schachtabdeckung
E
1,00
St
03.0080 Schachtabdeckung Klasse B 125 Schachtabdeckung gemäß DIN 19584, Klasse B 125, liefern und fachgerecht montieren, inkl. aller Nebenarbeiten. Lichte Weite 607 mm Belastungsklasse B 125 Bauhöhe 125 mm Ventilation mit Außenmaß 750 mm Material Deckel Beton/Guss Material Rahmen Beton/Guss Einlage Dämpfende HYDROpren-Einlage Standard DIN EN 124-2 Norm DIN 19584
03.0080
Schachtabdeckung Klasse B 125
E
1,00
St
03.0090 Zulage geruchsdichte Schachtabdeckung Zulage geruchsdichte Schachtabdeckung, Klasse B 125, liefern und fachgerecht montieren, inkl. aller Nebenarbeiten.
03.0090
Zulage geruchsdichte Schachtabdeckung
E
1,00
St
04 Drainung
04
Drainung
04.0010 Drainage aus PVC-Rohren in Stangenware DN 100 liefern und verlegen Drainage aus PVC-Rohren in Stangenware DN 100 liefern und als Ringdrainage vor dem Verfüllen der Arbeitsräume fachgerecht verlegen. Das Füllmaterial, Körnung 16/22, ist mit einem Filtervlies zu ummanteln und beides in den Meterpreis einzurechnen. Verbindungsstücke, Eckausbildungen und der Anschluss an eine Sickeranlage sind herzustellen und in den EP einzurechnen. Ebenso Nachschachtungssarbeiten innerhalb des Arbeitsraumes zur Herstellung des notwendigen Gefälles der Leitung.
04.0010
Drainage aus PVC-Rohren in Stangenware DN 100 liefern und verlegen
156,00
m
04.0020 Spülrohre zuvor einbauen Lieferung von senkrechten Spülrohren inkl. Deckel und fachgerechter Einbau an Eckpunkten der zuvor beschriebenen Drainage. Höhe: ca. 1,50 - 4,00m Material: PVC-Rohr DN 300
04.0020
Spülrohre zuvor einbauen
36,00
m
05 Leerrohre
05
Leerrohre
05.0010 Kabelschutzrohr DN 40, liefern, verlegen und einsanden Lehrrohr für bauseitige Elektroleitungen DN 40, Material Kabuflex R gemäß DIN EN 61386-24 aus PE, mit Einzugdraht in vorbereitete Gräben auf 10 cm Sand 0/2 verlegen, Überdeckung des Leerrohres mit 10 cm Sand 0/2, den Enden des Leerrohres sind an den Anschlußpunkten bis 20 cm über die spätere Ausbauhöhe hochzuziehen, der Einzugdraht hat an den Enden des Leerrohres min. 20 cm überzustehen und ist gegen Einrutschen in das Leerohr zu Sichern, vor dem Verfüllen der Gräben ist auf die Sandüberdeckung ein Trassenwarnband mit der Aufschrift "ACHTUNG KABEL" aufzulegen. Die Leistung versteht sich einschließlich Sonder- und Formstücke, Paß- und Nebenarbeiten.
05.0010
Kabelschutzrohr DN 40, liefern, verlegen und einsanden
E
1,00
m
05.0020 Kabelschutzrohr DN 100 liefern, verlegen und einsanden Lehrrohr für bauseitige Elektroleitungen DN 100, Material Kabuflex R gemäß DIN EN 61386-24 aus PE, mit Einzugdraht in vorbereitete Gräben auf 10 cm Sand 0/2 verlegen, Überdeckung des Leerrohres mit 10 cm Sand 0/2, den Enden des Leerrohres sind an den Anschlußpunkten bis 20 cm über die spätere Ausbauhöhe hochzuziehen, der Einzugdraht hat an den Enden des Leerrohres min. 20 cm überzustehen und ist gegen Einrutschen in das Leerohr zu Sichern, vor dem Verfüllen der Gräben ist auf die Sandüberdeckung ein Trassenwarnband mit der Aufschrift "ACHTUNG KABEL" aufzulegen. Die Leistung versteht sich einschließlich Sonder- und Formstücke, Paß- und Nebenarbeiten.
05.0020
Kabelschutzrohr DN 100 liefern, verlegen und einsanden
E
1,00
m
06 Dichtheitsprüfung
06
Dichtheitsprüfung
06.0010 Spülung der gesamten Grundleitungen Spülung wie folgt: - Spülen der gesamten Grundleitungen - Prüfen der einwandfreien Entwässerung - entfernen von sichtbarem Schutt und Schmutz   in den Anschlüssen
06.0010
Spülung der gesamten Grundleitungen
P
1,00
psch
06.0020 Kamerabefahrung Kamerabefahrung wie folgt: - Kamerabefahrung des gesamten Entwässerungsnetzes - nach Fertigstellung zur Übergabe, - inkl. Videoaufzeichnung/Dokumentation
06.0020
Kamerabefahrung
P
1,00
psch
06.0030 Dichtheitsprüfung, DN 100- 300 Dichtheitsprüfung der Grundleitungen gemäß DIN EN 1610 mit Wasser. Wasser und Geräte sind zu liefern und schadlos zu beseitigen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu erstellen, einschl. dem verschließen der Rohrenden mittels Muffendeckel und Dichtring, zur Dichtigkeitsprüfung. Rohrdurchmesser DN 100 -300.
06.0030
Dichtheitsprüfung, DN 100- 300
P
1,00
psch
06.0040 Dichtheitsprüfung, Schacht, DN 1000- 1200 Dichtheitsprüfung der Schächte auf Wasserdichtigkeit nach DIN EN 1610 und ATV A 139. Wasser ist zu liefern und schadlos zu beseitigen. Schachtdurchmesser DN 1000
06.0040
Dichtheitsprüfung, Schacht, DN 1000- 1200
6,00
St
07 Stundenlohnarbeiten Personal
07
Stundenlohnarbeiten Personal
Vorbemerkungen Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten: In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Gewinn Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht,- Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/ Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlöhne ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistung wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich einzureichen. Verrechnungssätze für Stoffe Baustoffe frei Baustelle liefern einschl. abladen und Transport zur Verwendungsstelle. In den nachstehenden Verrechnungssätzen sind alle Zuschläge, nicht jedoch die Umsatzsteuer einzurechnen, Verrechnungssätze für Geräte Geräte-, Maschinen- und Kraftfahrzeugstunden. In den nachstehenden Verrechnungssätzen sind alle Zuschläge, die Kosten der Betriebsstoffe, nicht jedoch die Umsatzsteuer und die Löhne für das Bedienungs- und Fachpersonal eingerechnet. Abrechnung nach tatsächlicher Einsatzzeit sowie der tatsächlichen LKW-Nutzlast (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge). Nachweisleistungen werden nur auf Anordnung der Bauleitung des AG ausgeführt und müssen von ihr direkt bestätigt werden. Die Positionen sind Eventualpositionen.
Vorbemerkungen
07.0010 Stundenlohnarbeiten Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister
07.0010
Stundenlohnarbeiten Meister
E
1,00
h
07.0020 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
07.0020
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
E
1,00
h
07.0030 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
07.0030
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h
07.0040 Stundenlohnarbeiten Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
07.0040
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
1,00
h
08 Stundenlohnarbeiten Geräte mit Bedienpersonal
08
Stundenlohnarbeiten Geräte mit Bedienpersonal
08.0010 Kleingeräte Gestellung von Kleingeräten (Bohrhammer, Stemmhammer, Naßschnneider etc.), einschl. Bedienung. Der Einheitspreis beinhaltet alle Schmier- und Betriebsstoffe.
08.0010
Kleingeräte
E
1,00
h
08.0020 Kompressor,Leistung über 3 bis 6 m³/Min Kompressor mit Bedienung, Leistung über 3 bis 6 m³/Min, mit einem Aufbruchhammer. Der Einheitspreis beinhaltet alle Schmier- und Betriebsstoffe.
08.0020
Kompressor,Leistung über 3 bis 6 m³/Min
E
1,00
h
08.0030 Minibagger, 6 to. Gestellung eines Minibaggers, einschl. Maschinist. Der Einheitspreis beinhaltet alle Schmier- und Betriebsstoffe.
08.0030
Minibagger, 6 to.
E
1,00
h
08.0040 Bagger, bis 50 kW, Raupenfahrwerk Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal. Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk und Tieflöffel. Löffelinhalt: bis 0,50 m³ Leistung: bis 50 kW Dienstgewicht: bis 9 to.
08.0040
Bagger, bis 50 kW, Raupenfahrwerk
E
1,00
h
08.0050 Frontlader, luftbereift, bis 120 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal. Frontlader, luftbereift. Leistung bis 120 kW.
08.0050
Frontlader, luftbereift, bis 120 kW
E
1,00
h
08.0060 Pos. wie vor, jedoch bis 40 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal. Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk und Tieflöffel. Löffelinhalt:bis 0,40 m³ Leistung: bis 40 kW Dienstgewicht: 4- 8 to.
08.0060
Pos. wie vor, jedoch bis 40 kW
E
1,00
h
08.0070 Lkw, 12 t Stundensatz für einen Lkw mit einer Nutzlast von 12 t, einschl. der Vorhaltekosten sowie Betriebskosten und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
08.0070
Lkw, 12 t
E
1,00
h