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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 6/ Weyprechtsstraße,
FlNr. 1233/18 in 80937 München-Feldmoching eine Wohnanlage bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden und einer 2-geschossigen Tiefgarage zu errichten.
Der nördliche Baukörper (Haus 1) besteht aus fünf Geschossen (EG/1.OG/2.OG/3.OG/4.OG)
mit insgesamt 61 Wohnungen.
Der südliche Baukörper (Haus 2) besteht aus vier Geschossen (EG/ 1.OG/2.OG/3.OG) mit
insgesamt 21 Wohnungen und einem Gastrobereich im Erdgeschoss.
Beide Gebäude sind 2-geschossig unterkellert. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 75 PKW-
Stellplätze. Ein Teil der Wohnungen wird nach den Kriterien für das "Münchner Modell Miete"
geplant und errichtet.
Anzahl Wohnungen 82 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.424 m2
Bruttorauminhalt 33.380 m3
TG-Stellplätze 75 Stück
Nachhaltigkeits-Zertifizierungen:
Es sind bei diesem Bauvorhaben folgende Zertifizierungs-Anforderungen zum "Nachhaltigen Bauen"
zu erfüllen;
- DGNB in der Zertifizierungsstufe 'Gold'
- QNG als 'Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen'
- ESG-Verifikation der DGNB als EU-Taxonomie-Konformität
Zeitlicher Ablauf:
Erstellung der Rohbauarbeiten bis Mai 2026.
Ausführungsbeginn für die Malerbeiten ist ab September 2026 geplant. Dauer bis voraussichtlich
Januar 2027.
Die genauen Termine zur Leistungserbringung des Bieters werden in den Vergabeverhandlungen
vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
TE C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien mit entsprechenden Übereinstimmungs- erklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung des Auftragnehmers wird nur dann gesondert vergütet, wenn hierfür eine eigene LV-Position aufgeführt ist. Ansonsten sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutzgebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutzverantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen
des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht
eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber stellt den SiGe-Koordinatior gem. Baustellen-verordnung.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer.
Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Nettoabrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungs- protokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
TE C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N
A L L G E M E I N E K A L K U L A T I O N S H I N W E I S E Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik anzu- bieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustand- ortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Gemäß den Technischen Vorbemerkungen sind die Baustelleneinrichtungskosten sowie die Kosten für Strom, Wasser, WC-Nutzung und Bauwesenversicherung als Umlage in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Sofern im LV-Text nicht anders angegeben, ist immer das Liefern und der fachgerechte Einbau der angegebenen Materialien / Stoffe zu kalkulieren.
Hinweise zur Ausführung:
- Es dürfen nur die Produkte eines Materialherstellers verwendet werden, da ansonsten die
Verträglichkeit / die Haftung der Materialien untereinander nicht sicher gestellt werden kann und
die System zulassung nicht erfüllt ist.
- Vor dem Beginn der Arbeiten hat der AN die Betonoberflächen auf Eignung und Haftzugfestigkeit
für die geplanten Beschichtungsarbeiten zu überprüfen. Diese Leistung ist in die Angebotespreise
einzurechnen.
- Alle angrenzenden Bauteile, sind vor Beschädigung durch die Beschichtungsarbeiten zu schützen.
Erforderliche Abklebe- und Beschneidearbeiten sind in die Positionen einzurechnen sofern keine
eigenen Positionen hierfür im LV aufgeführt sind.
- Alle zu beschichtenden Betonoberflächen sind gründlich zu reinigen, lose Teile sowie
Verschmutzungen sind restlos zu entfernen.
- Evtl. Lunker und/oder Luftporen sind fachgerecht mit kunststoffvergütetem, schwindarmen Mörtel
zu schließen.
A L L G E M E I N E K A L K U L A T I O N S H I N W E I S E
Konstruktionsbeschreibung Malerarbeiten Wand-/Deckenanstrich Wohnen und Tiefgarage
Anstrich mit Dispersionsfarbe einschl. aller notwendigen Vorarbeiten auf verputzten oder unverputzten Beton- oder Ziegelwänden, Gipsdielen, Gipskartonwänden und -decken gespachtelt oder teilgespachtelt, Betondecke roh bzw. gespachtelt wie folgt:
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit prüfen sowie Fläche säubern.
Flächen mit Grundierung / Grundieranstrich fachgerecht vorbereiten, Verarbeitung nach Herstellerrichtlinien.
Grundbeschichtung mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar.
Farbton: wie Schlußbeschichtung
Erzeugnis: wie Schlußbeschichtung
Schlußbeschichtung mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm, schadstoffgeprüft, desinfektionsmittelbeständig, hoch reinigungsfähig, diffusionsfähig.
Technische Vorgaben nach EN 13300:
Naßabrieb-Klasse 3/2, siehe auch LV-Kurz-Text.
Deckvermögen-Klasse 2,
mittlerer Glanz,
Farbton: weiss bzw. gem. Farbkonzept Architekt
Inklusivleistungen
- Rüstung für lichte Arbeitshöhe: bis ca. 3,50m
- geeigneter Schutz angrenzender Bauteile durch abdecken/abkleben
Für alle Produkte sind emmisionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie sowie schadstoffgeprüfte Innenfarben mit dem Gütesiegel "Blauer Engel" zu verwenden, gemäß beiliegenden Vorbemerkungen des DGNB (gold) / ESG / QNG.
Konstruktionsbeschreibung Malerarbeiten
Konstruktionsbeschreibung Lackierarbeiten Acryl- oder Kunstharzlack-Beschichtung auf Stahlflächen innen und außen.
Für alle Produkte sind emmisionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie sowie schadstoffgeprüfte Innenfarben mit dem Gütesiegel "Blauer Engel" zu verwenden, gemäß den beiliegenden Vorbemerkungen DGNB (gold) / ESG / QNG.
Ausführung wie folgt:
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG:
- vorhandene Grundierung überprüfen,
schadhafte Stellen mit Mennige ausbessern Mörtelspritzer, Schmutz,
Rost etc. entfernen, anschleifen und für weiteren Anstrich vorbereiten
- die Flächen bis zur Glätte mit Kunstharz-Spachtelfarbe spachteln und
anschließend schleifen
- bei feuerverzinkten Oberflächen muß die Oberfläche zusätzlich
entfettet werden.
ANSTRICH A:
korrosionsschützender Lackanstrich für innenliegende Bauteile,
bestehend aus:
- Zwischen- und Deckanstrich matt,
- Untergrund: grundiert
einschl. aller erforderlichen Untergrundbehandlungen aufbringen,
Farbton: nach Farbkonzept
angeb. Fabr.:
ANSTRICH B:
Korrosionsschützender Lackanstrich für außenliegende Bauteile im Dickschichtsystem matt, aufbringen; gemäß Herstellervorschrift,
- Untergrund: feuerverzinkt
einschl. aller erforderlichen Untergrundbehandlungen
Farbton: nach Farbkonzept
Trockenschichtdicke 80 my
angeb. Fabr.:
ANSTRICH C
korrosionsschützender Lackanstrich auf Kunstharzbasis für innenliegende Bauteile, bestehend aus:
- anschleifen, reinigen
- 2K-Epoxidharzgrundierung,
- Endlackierung auf Kunstharzbasis
- Untergrund: Pulverbeschichtung
einschl. aller erforderlichen Untergrundbehandlungen aufbringen,
Farbton: nach Farbkonzept
angeb. Fabr.:
Konstruktionsbeschreibung Lackierarbeiten
01 Malerarbeiten - Wohnbereich
01
Malerarbeiten - Wohnbereich
01.01 Malerarbeiten - Wohnen
01.01
Malerarbeiten - Wohnen
01.02 Malerarbeiten - Tiefgarage
01.02
Malerarbeiten - Tiefgarage
02 Malerarbeiten - Gastrobereich
02
Malerarbeiten - Gastrobereich
02.17 Malerarbeiten - Gastrobereich
02.17
Malerarbeiten - Gastrobereich
03 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
03
Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
03.01 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
03.01
Stundenlohnarbeiten und Sonstiges