Beschichtungen
MWH Weyprechthof München
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 6/ Weyprechtsstraße, FlNr. 1233/18 in 80937 München-Feldmoching eine Wohnanlage bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden und einer 2-geschossigen Tiefgarage zu errichten. Der nördliche Baukörper (Haus 1) besteht aus fünf Geschossen (EG/1.OG/2.OG/3.OG/4.OG) mit insgesamt 61 Wohnungen. Der südliche Baukörper (Haus 2) besteht aus vier Geschossen (EG/ 1.OG/2.OG/3.OG) mit insgesamt 21 Wohnungen und einem Gastrobereich im Erdgeschoss. Beide Gebäude sind 2-geschossig unterkellert. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 75 PKW- Stellplätze. Ein Teil der Wohnungen wird nach den Kriterien für das "Münchner Modell Miete" geplant und errichtet. Anzahl Wohnungen       82 + 1 Gewerbe Wohnfläche                   4.424 m2 Bruttorauminhalt           33.380 m3 TG-Stellplätze                75 Stück Nachhaltigkeits-Zertifizierungen: Es sind bei diesem Bauvorhaben folgende Zertifizierungs-Anforderungen zum "Nachhaltigen Bauen" zu erfüllen; -  DGNB in der Zertifizierungsstufe 'Gold' -  QNG als 'Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen' -  ESG-Verifikation der DGNB als EU-Taxonomie-Konformität Zeitlicher Ablauf: Erstellung der Rohbauarbeiten bis Mai 2026. Ausführungsbeginn für die Beschichtungsarbeiten ist ab Ende August 2026 geplant. Dauer bis voraussichtlich bis November 2026. Die genauen Termine zur Leistungserbringung des Bieters werden in den Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
TE C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheits- preise einzurechnen. Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen. Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers  veranlassen. Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig. T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitäts- gerechten Herstellung erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten). Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang  zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheits- schutz gesondert beauftragen. T 4. Ausführung und Montage Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien mit entsprechenden Übereinstimmungs- erklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnach- weisen zu verwenden. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs- beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. T 5. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Die Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung des Auftragnehmers wird nur dann gesondert vergütet, wenn hierfür eine eigene LV-Position aufgeführt ist. Ansonsten sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutzgebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen. Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeits- kräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind. Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm! Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten. Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau: Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). T 7. Bauseitige Leistungen Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt: - Fassadengerüst                    Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind                    vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt. - Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege, - Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes. - Höhenbezugspunkte auf jeder Etage. - Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig. - Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig. - Bauwesenversicherung Der Auftraggeber stellt den SiGe-Koordinatior gem. Baustellenverordnung. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer. Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Nettoabrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten. T 8. Sicherheitsleistungen Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme. Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate). Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungs- protokoll genauer festgelegt. T 9. Planunterlagen Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
TE C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N
Kalkulationshinweise für die Beschichtungsarbeiten Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Gemäß den Technischen Vorbemerkungen sind die Baustelleneinrichtungskosten sowie die Kosten für Strom, Wasser, WC-Nutzung und Bauwesenversicherung als Umlage in die Angebotspreise einzukalkulieren. Sofern im LV-Text nicht anders angegeben, ist immer das Liefern und der fachgerechte Einbau der angegebenen Materialien / Stoffe zu kalkulieren. Hinweise zur Ausführung: - Es dürfen nur die Produkte eines Materialherstellers verwendet werden, da ansonsten die   Verträglichkeit / die Haftung der Materialien untereinander nicht sicher gestellt werden kann und   die Systemzulassung nicht erfüllt ist. - Vor dem Beginn der Arbeiten hat der AN die Betonoberflächen auf Eignung und Haftzugfestigkeit   für die geplanten Beschichtungsarbeiten zu überprüfen. Diese Leistung ist in die Angebotespreise   einzurechnen. - Alle angrenzenden Bauteile, sind vor Beschädigung durch die Beschichtungsarbeiten zu schützen.   Erforderliche Abklebe- und Beschneidearbeiten sind in die Positionen einzurechnen sofern keine   eigenen Positionen hierfür im LV aufgeführt sind. - Alle zu beschichtenden Betonoberflächen sind gründlich zu reinigen, lose Teile sowie   Verschmutzungen sind restlos zu entfernen. - Evtl. Lunker und/oder Luftporen sind fachgerecht mit kunststoffvergütetem, schwindarmen Mörtel   zu schließen.
Kalkulationshinweise für die Beschichtungsarbeiten
01 OS - Beschichtung
01
OS - Beschichtung
Ausführungsbeschreibung Beschichtungssysteme Das Oberflächensystem ist gemäß beiliegender Gutachterlicher Stellungnahme durch den TÜV Süd zur Abdichtung als Chloridschutz UG Ausführung auf gefällelosen Fahrbahnen und Stellplätze, sowie Zufahrtsrampen bis 19 % Steigung. Rutschfestigkeit: R10 Farbe:             mittelgrau - Stellplätze                        reinweiss RAL 9010 - Fahrspur Fabr.:              Sikafloor angeb. Fabr.: System OS 11b Beschichtung bestehend aus: -  Fachgerechte Vorbehandlung der geglätteten Betonflächen durch    Kugelstrahlen oder Schleifen, -  Grundierung / Grundierspachtelung mit Quarzsand abgestreut -  Zwischenschicht mit Quarzsand abgestreut -  Deckbeschichtung Mindestschichtdicke 4,0 mm gesamt Inkl. Zuschlag für Rauhtiefe bis 1,0 mm Die Beschichtung ist bis OK Hohlkehle hochzuziehen; System OS 11b An den angrenzenden Wänden erfolgt eine fachgerechte  Sockelbeschichtung analog der Bodenbeschichtung bestehend aus: -  Untergrundvorbehandlung durch Schleifen     inkl. Lunkerspachtelung, mit geeignetem Material -  Grundierung -  2-fache Kopfversiegelung System OS 14 Beschichtung bestehend aus: -  Fachgerechte Vorbehandlung der geglätteten Betonflächen durch    Kugelstrahlen oder Schleifen, -  Grundierung / Grundierspachtelung mit Quarzsand abgestreut -  Dichtungsschicht -  Verschleißschicht mit Quarzsand abgestreut -  Deckbeschichtung Mindestschichtdicke 6,0 mm gesamt Inkl. Zuschlag für Rauhtiefe bis 1,0 mm Die Beschichtung ist bis OK Hohlkehle hochzuziehen; Alternativ: System OS 5b An den angrenzenden Wänden erfolgt eine fachgerechte  Sockelbeschichtung nach OS 5b inkl. Untergrundvorbehandlung durch Schleifen inkl. Lunkerspachtelung, mit geeignetem Material -  2-facher Versiegelung Hohlkehlen Die Ausbildung der Kehle erfolgt nach Vorgabe des Beschichtungsherstellers.
Ausführungsbeschreibung Beschichtungssysteme
01.01 Untergrundvorbereitung
01.01
Untergrundvorbereitung
01.02 OS 14- Beschichtung Rampen
01.02
OS 14- Beschichtung Rampen
01.03 OS 11b- Beschichtung Fahrbahn / Stellplätze, Bodenplatte
01.03
OS 11b- Beschichtung Fahrbahn / Stellplätze, Bodenplatte
01.04 OS 11b-/14- Beschichtung Fahrbahn / Stellplätze, Zwischendecke
01.04
OS 11b-/14- Beschichtung Fahrbahn / Stellplätze, Zwischendecke
01.05 Markierungsarbeiten
01.05
Markierungsarbeiten
02 Sprinklertankbeschichtung
02
Sprinklertankbeschichtung
02.01 Sprinklertankbeschichtung
02.01
Sprinklertankbeschichtung
03 UG- Bodenbeschichtungen - Wohnungen
03
UG- Bodenbeschichtungen - Wohnungen
Konstruktionsbeschreibung Bodenbeschichtung mit einer 2-komponentigen Epoxi-Versiegelung, im zwei- ggf. dreimaligen Auftrag versiegeln; 1. Auftrag als Grundierung: 2-komponentige Epoxiversiegelung mit 10 Gew.% Wasser verdünnt intensiv einarbeiten. Versiegelung:  Nach fachgerechter Trocknungszeit die 2-komponentige Epoxidharzversiegelung unverdünnt auftragen. Falls erforderlich, erfolgt noch eine zweite Deckversiegelung. - Verbrauch: ca. 200 g/m2 pro Arbeitsgang - incl. Untergrundvorbehandlung Beton-/Estrichflächen Rutschfestigkeit: R9 Gesamtaufbau: 2 mm Anforderung:  diffusionsoffene bzw. gegen rückwärtige Durch- feuchtung gesicherte Anstriche, beständig gegen Öl und Laugen, beständig für die mechanische und chemische zu erwartende Beanspruchung. Farbe:             mittelgrau matt, bzw. nach Wahl des AG angeb. Fabr.: alternativ: Beschichtung Boden als Bodenversiegelung im Innenbereich auf mineralischem Untergrund aus geglättetem Beton/Zementestrich Beschichtung betongrau bzw. nach Angabe des AG auf Acrylbasis, Farbauftrag im Rollverfahren oder nach Vorgabe des Herstellers, Beschichtungssystem wie folgt - Tiefengrundierung, systembedingt, Zwischenbeschichtung,   Schlußbeschichtung - alle Grundierungs- und Bechichtungslagen systemzugehörig und   herstellerkonform - Einschl. säubern und aufrauhen des Bodens Abrechnung nach Fläche im Grundriß Rutschfestigkeit: R9 Anforderung:  abriebfester, staubbindender, diffusionsoffener                        Anstrich Farbe:             mittelgrau matt, bzw. nach Wahl des AG angeb. Fabr.:
Konstruktionsbeschreibung
03.01 Bodenbeschichtung
03.01
Bodenbeschichtung
04 UG- Bodenbeschichtungen - Gastrobereich
04
UG- Bodenbeschichtungen - Gastrobereich
04.01 Bodenbeschichtungen
04.01
Bodenbeschichtungen
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohn- und Wartungsarbeiten
05.01
Stundenlohn- und Wartungsarbeiten