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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagenverzeichnis
Ausschreibungs Nr. 2026-12-BAU-EU_Metallbau- und
Fassadenarbeiten
Lageplan
Baustelleneinrichtung7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustellenei
nrichtung
Grundrisse7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung72
41_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht
Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil
17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil
27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil
37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil
17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil
27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil
37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil
17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil
27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil
37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil
17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil
27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil 3
Schnitte7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung7241
_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht
Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil
17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil
27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil
37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil
17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil
27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil
37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil
17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil
27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil
37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil
17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil
27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil
37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt
A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt
B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt
C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt
D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E & F-F
Ansichten7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung724
1_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht
Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil
17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil
27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil
37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil
17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil
27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil
37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil
17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil
27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil
37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil
17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil
27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil
37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt
A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt
B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt
C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt
D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E &
F-F7241_00_BW_5_AN-001-D_Ansicht West und
Ost7241_00_BW_5_AN-002-0_Ansichten
Brücke7241_00_BW_5_AN-003-A_Ansicht Süd Teil
17241_00_BW_5_AN-004-A_Ansicht Süd Teil
27241_00_BW_5_AN-005-A_Ansicht Süd Teil
37241_00_BW_5_AN-006-A_Ansicht Nord Teil
17241_00_BW_5_AN-007-A_Ansicht Nord Teil
27241_00_BW_5_AN-008-A_Ansicht Nord Teil 3
Details7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtung7241_
O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht
Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil
17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil
27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil
37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil
17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil
27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil
37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil
17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil
27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil
37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil
17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil
27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil
37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt
A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt
B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt
C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt
D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E &
F-F7241_00_BW_5_AN-001-D_Ansicht West und
Ost7241_00_BW_5_AN-002-0_Ansichten
Brücke7241_00_BW_5_AN-003-A_Ansicht Süd Teil
17241_00_BW_5_AN-004-A_Ansicht Süd Teil
27241_00_BW_5_AN-005-A_Ansicht Süd Teil
37241_00_BW_5_AN-006-A_Ansicht Nord Teil
17241_00_BW_5_AN-007-A_Ansicht Nord Teil
27241_00_BW_5_AN-008-A_Ansicht Nord Teil
37241_00_BW_5_DE-010_C_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_
DE-011_B_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_DE-012_C_Trepp
endetails_TR027241_00_BW_5_DE-020_D_Treppendetails_TR03
7241_00_BW_5_DE-021_C_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_D
E-022_D_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_DE-030_G_Fassad
enschnitt Atrium7241_00_BW_5_DE-040_B_Detail Brücke
1-geschossig7241_00_BW_5_DE-041_B_Detail Brücke
2-geschossig7241_00_BW_5_DE-042_B_Detail Brücke
3-Längsschnitt7241_00_BW_5_DE-050_C_Technikzentrale7241
_00_BW_5_DE-051_0_Fassadenbegrünung
Dachzentrale7241_00_BW_5_DE-052_A_Details
Absturzsicherung Dach7241_00_BW_5_DE-070_A_Details
Blechfassade Ost/ West7241_00_BW_5_DE-080_0_ Fassade
Süd - Zugang Brücke7241_00_BW_5_DE-081_B_Fassade Süd -
Schnitt A-A7241_00_BW_5_DE-082_B_Fassade Süd - Schnitt
B-B7241_00_BW_5_DE-083_B_Fassade Süd - Schnitt
C-C7241_00_BW_5_DE-084_B_Fassade Süd - Grundrisse
17241_00_BW_5_DE-085_B_Fassade Süd - Aufsicht/
Untersicht7241_00_BW_5_DE-086_B_Fassade Süd -
Grundrisse 27241_00_BW_5_DE-087_B_Fassade Süd -
Grundrisse 37241_00_BW_5_DE-088_A_Fassade Süd -
Ansichten7241_00_BW_5_DE-089_0_Fassade Süd -
Innenansicht7241_00_BW_5_DE-090_B_Fassade Nord -
Grundrisse7241_00_BW_5_DE-091_A_Fassade Nord - Schnitt
A-A7241_00_BW_5_DE-092_A_Fassade Nord - Schnitt
B-B7241_00_BW_5_DE-093_A_Fassade Nord - Schnitt
C-C7241_00_BW_5_DE-094_A_Fassade Nord - Schnitt
D-D7241_00_BW_5_DE-095_A_Fassade Nord - Ansichten
Sonstige Unterlagen
(Fachplanung)7241_AU_BE_5_UP_001_E_Baustelleneinrichtun
g7241_O4_BW_5_GR-001_D_Dachaufsicht
Technikzentrale7241_O3_BW_5_GR-001_G_Grundriss DG Teil
17241_O3_BW_5_GR-002_L_Grundriss DG Teil
27241_O3_BW_5_GR-003_H_Grundriss DG Teil
37241_O2_BW_5_GR-001_I_Grundriss 2.OG Teil
17241_O2_BW_5_GR-002_K_Grundriss 2.OG Teil
27241_O2_BW_5_GR-003_M_Grundriss 2.OG Teil
37241_O1_BW_5_GR-001_I_Grundriss 1.OG Teil
17241_O1_BW_5_GR-002_K_Grundriss 1.OG Teil
27241_O1_BW_5_GR-003_K_Grundriss 1.OG Teil
37241_EG_BW_5_GR-001_D_Grundriss P1 Teil
17241_EG_BW_5_GR-002_F_Grundriss P1 Teil
27241_EG_BW_5_GR-003_F_Grundriss P1 Teil
37241_00_BW_5_SC-001_E_Schnitt
A-A7241_00_BW_5_SC-002_D_Schnitt
B-B7241_00_BW_5_SC-003_E_Schnitt
C-C7241_00_BW_5_SC-004_E_Schnitt
D-D7241_00_BW_5_SC-005_B_Schnitt E-E &
F-F7241_00_BW_5_AN-001-D_Ansicht West und
Ost7241_00_BW_5_AN-002-0_Ansichten
Brücke7241_00_BW_5_AN-003-A_Ansicht Süd Teil
17241_00_BW_5_AN-004-A_Ansicht Süd Teil
27241_00_BW_5_AN-005-A_Ansicht Süd Teil
37241_00_BW_5_AN-006-A_Ansicht Nord Teil
17241_00_BW_5_AN-007-A_Ansicht Nord Teil
27241_00_BW_5_AN-008-A_Ansicht Nord Teil
37241_00_BW_5_DE-010_C_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_
DE-011_B_Treppendetails_TR027241_00_BW_5_DE-012_C_Trepp
endetails_TR027241_00_BW_5_DE-020_D_Treppendetails_TR03
7241_00_BW_5_DE-021_C_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_D
E-022_D_Treppendetails_TR037241_00_BW_5_DE-030_G_Fassad
enschnitt Atrium7241_00_BW_5_DE-040_B_Detail Brücke
1-geschossig7241_00_BW_5_DE-041_B_Detail Brücke
2-geschossig7241_00_BW_5_DE-042_B_Detail Brücke
3-Längsschnitt7241_00_BW_5_DE-050_C_Technikzentrale7241
_00_BW_5_DE-051_0_Fassadenbegrünung
Dachzentrale7241_00_BW_5_DE-052_A_Details
Absturzsicherung Dach7241_00_BW_5_DE-070_A_Details
Blechfassade Ost/ West7241_00_BW_5_DE-080_0_ Fassade
Süd - Zugang Brücke7241_00_BW_5_DE-081_B_Fassade Süd -
Schnitt A-A7241_00_BW_5_DE-082_B_Fassade Süd - Schnitt
B-B7241_00_BW_5_DE-083_B_Fassade Süd - Schnitt
C-C7241_00_BW_5_DE-084_B_Fassade Süd - Grundrisse
17241_00_BW_5_DE-085_B_Fassade Süd - Aufsicht/
Untersicht7241_00_BW_5_DE-086_B_Fassade Süd -
Grundrisse 27241_00_BW_5_DE-087_B_Fassade Süd -
Grundrisse 37241_00_BW_5_DE-088_A_Fassade Süd -
Ansichten7241_00_BW_5_DE-089_0_Fassade Süd -
Innenansicht7241_00_BW_5_DE-090_B_Fassade Nord -
Grundrisse7241_00_BW_5_DE-091_A_Fassade Nord - Schnitt
A-A7241_00_BW_5_DE-092_A_Fassade Nord - Schnitt
B-B7241_00_BW_5_DE-093_A_Fassade Nord - Schnitt
C-C7241_00_BW_5_DE-094_A_Fassade Nord - Schnitt
D-D7241_00_BW_5_DE-095_A_Fassade Nord -
AnsichtenBrandschutzkonzept (IBC Ingenierbau-Consult
GmbH)Statische Bemessung der Tragkonstruktion der
Sägezahnfassade (Verrotec GmbH)Bericht sommerlicher
Wärmeschutz (ee concept GmbH)Wärmeschutznachweis (ee
concept GmbH)Schallschutznachweis (ee concept
GmbH)Artenschutzrechtliches Gutachten (BG Natur)
Anlagenverzeichnis
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Neubau Multimediales Aktualitätshaus Mainz
Konzept
Der SWR entwickelt den Standort Mainz für eine
zukunftsgerechte Medienversorgung weiter. Die
Überbauung der bestehenden mehrgeschossigen Parkgarage
direkt entlang der Straße "Am Fort Gonsenheim"
ermöglicht die erforderliche Flächenerweiterung für
multimediale Aufgaben am Standort Mainz kompakt und
mit kurzen Wegen. Durch seine exponierte Lage wird das
Gebäude den SWR als modernes öffentlich-rechtliches
Medienunternehmen repräsentieren. Das multimediale
Aktualitätshaus komplettiert städtebaulich den Campus
des SWR und gibt ihm zur Straße ein neues, modernes
Gesicht.
Die beiden Geschosse überspannen die bestehende Garage
und folgen mit ihren Fassaden dem geschwungenen
Straßenverlauf. Der Neubau wird über das zentrale
Treppenhaus mit Aufzug auf der Hofseite erschlossen.
Eine gläserne Brücke im 1. OG bindet an das "Haus am
Wall? (Bauteil 4) an, und schafft so einen direkten
Zugang aus dem Bestand. Den Erweiterungsbau betritt
man im 1. und 2.OG über einen großzügigen
Eingangsbereich, der Besucher und Mitarbeiter mit
einem Blick in die Lounge bzw. in ein begrüntes Atrium
empfängt. Beidseitig erschließen sich die Bereiche der
Abteilungen, welche als Dreibund organisiert sind.
Während sich die Büroarbeitsplätze hauptsächlich in
offenen Bereichen und wenigen Zellenbüros entlang
beider Außenfassaden aufreihen, ist die Mittelzone zum
großen Teil den dienenden Funktionen vorbehalten, hier
befinden sich ebenso Konferenzräume, Lounges und
Kooperationsflächen, die dem informellen Austausch
dienen, aber auch Rückzugsräume für konzentriertes
Arbeiten bieten.
Eine besondere räumliche Qualität erhält das 2.OG
durch das begrünte Atrium, um welches sich die
Nutzungen und Bewegungsflächen orientieren. Tageslicht
und Natur schaffen so Offenheit, Freundlichkeit und
hohe Akzeptanz der neuen Arbeitswelten. Den raumhohen
Glasfassaden des Atriums zugeordnet liegen weitere
Arbeitsbereiche sowie die Konferenzräume und Lounges.
Lage und Zufahrt zum Grundstück
Das Baugrundstück befindet sich an der Straße "Am Fort
Gonsenheim" 139 in 55122 Mainz, im Stadtteil
Hartenberg-Münchfeld. Baustellen-Zufahrtsmöglichkeiten
auf das Grundstück befinden sich an den Straßen "Am
Fort Gonsenheim" und "Am Judensand", gem.
Baustelleneinrichtungsplan.
Baustelleneinrichtung
Im Baustelleneinrichtungsplan sind Bereiche für WC-,
Bauleitungs- und Besprechungscontainer, Zufahrten,
Baustraßen, Lagerflächen und Flächen für Mannschafts-
und Material- und Abfallcontainer abgegrenzt. Diese
Flächen werden durch Bauzäune mit abschließbaren Toren
gesichert. Die Belastbarkeit der Baustraßen und
Lagerflächen ist beschränkt und im
Baustelleneinrichtungsplan vermerkt.
Spezialtiefbau- und Rohbauarbeiten sind auch im
Bereich des bestehenden Parkhauses und angrenzenden,
unterirdisch gelegenen, kleinen Räumen auszuführen.
Die Zufahrtshöhe über die bestehenden Rampenanlagen
ist auf 2,10 m begrenzt. Ein Kran wird für die
Benutzung der darauf angewiesenen Gewerke an zentraler
Stelle aufgestellt. Generell sind Flächen für
Baustelleneinrichtung nur beschränkt verfügbar.
Abweichungen zu den Festlegungen im
Baustelleneinrichtungsplan müssen zwingend mit der
Bauleitung abgesprochen werden.
Rohbau
Zur Vorbereitung der Rohbauarbeiten wird am
bestehenden Bauteil 4 das Glas-Vordach abgebaut und
eingelagert. Am Parkhaus werden Rankhilfen aus Stahl,
Treppenüberdachungen und Mastleuchten abgebaut, der
Treppenturm der Fußgängerbrücke zum Haus am Tor wird
umgebaut. Teile der Außenanlagen müssen abgerissen und
Pflasterflächen aufgenommen und gelagert werden. Nahe
zur Grundstückgrenze gelegene Baugrubenbereiche werden
durch Verbaumaßnahmen gesichert.
Nach Durchführung der Erdarbeiten inkl. Abriss
bestehender Schachtbauwerke und Eingriffen in das
bestehende Parkhaus werden die Punkt- und
Streifenfundamente hergestellt, welche zum Lastabtrag
jeweils auf mehrere Mikropfähle aufgesetzt werden, als
Leistung des Spezialtiefbaus.
In die Fundamente werden die Erdungs- und
Blitzschutzmaßnahmen integriert. Im Bereich der
Fundamente der Giebelseiten werden
Regenwasser-Zisternen eingebaut. Alle nötigen
Grundleitungen für Abwasser und Regenwasser werden im
Zuge der Aushub- und Verfüllungsarbeiten verlegt.
Auf die Fundamente wird zuerst eine Stahlkonstruktion
aus Stützen, Trägern und Windverbänden aufgebaut. Die
Stahlstützen werden mit Beton ummantelt und auf den
Stahlträgern, welche als Wabenträger ausgebildet sind,
werden im Verbund Stahlbetondecken hergestellt. Die
sichtbaren, nicht bekleideten Stahlbauteile werden im
weiteren Bauablauf mit einer intumeszierenden
Brandschutzbeschichtung versehen, um den notwendigen
Brandschutz des Tragwerkes herzustellen.
Der neue Treppenturm mit Aufzugsschacht wird durch die
bestehenden Parkgeschosse durchgegründet und
konstruktiv mit den bestehenden Bauteilen verbunden.
Die betroffenen Bestandsbauteile im Parkhaus werden
ergänzt und angearbeitet. In Stahlbeton-Wänden und
-Decken werden gem. Elektroplanung Schlitze, Dosen und
Leerrohre vorgesehen.
Auf der obersten Geschossdecke wird die
Stahl-Tragkonstruktion der Technikzentrale hergestellt.
Über eine Stahlbeton-Brückenkonstruktion,
angeschlossen an einen neuen Treppenturm, wird der
Neubau mit dem bestehenden Bauteil 4 verbunden. Durch
die Vergrößerung von Wandöffnungen für späteren
Türeneinbau am und im Bauteil 4 wird der Übergang zum
Neubau ermöglicht.
Temporäre Regen-Entwässerungsmaßnahmen im Lichthof der
Parkgarage und im Atrium des Neubaus werden für die
Bauzeit vorgesehen.
Fassade
Die Südfassade wird mit großflächig verglasten
Metallfassaden geschlossen, als ausladende, in den
Geschossen gegenläufige Sägezahn-Fensterelemente mit
Stahlrohr-Grundkonstruktion. Die Glasflächen werden
mit außenliegenden Raffstoreanlagen verschattet und
erhalten innenliegend Blendschutzrollos. Neben den
verglasten Flächen werden schmalere Bereiche als
Paneelfelder ausgebildet mit je einem integrierten,
flächenbündigen Öffnungsflügel. Auf der Nordseite,
zum Bestand hin, wird die Fassade ähnlich, jedoch ohne
Ausladung konstruiert.
Der bestehende Treppenturm der Fußgängerbrücke über
die Straße "Am Fort Gonsenheim" wird erneuert und
grenzt an die neue Fassade an, mit einem Türzugang
direkt in den Neubau hinein.
Die Giebelseiten werden mit einer vorgehängten,
hinterlüfteten Metall-Paneelfassade versehen. Dort
sind je Seite und Geschoss eine
Brandschutz-Festverglasung und eine verglaste
Alurahmentür mit Oberlicht als Notausgangstüren zu den
Stahl-Fluchttreppen angeordnet.
Im 2. Obergeschoss befindet sich ein begehbares
Atrium. Dieses ist allseitig mit einer
Metall-Pfosten-Riegel-Fassade verglast.
Die Brückenbauteile zum Bestand Bauteil 4 werden mit
verglasten Pfosten-Riegel-Fassaden geschlossen.
Unterseitig und zwischen den Geschossen wird eine
Metallfassade angebracht. Die Brückenteile sind
unbeheizt, die thermische Hülle schließt mit den
Zugangstüren zur Brücke ab. Zwischen den beiden
Brückenteilen wird ein neuer Treppenturm erstellt,
welcher ungedämmt in Sichtbeton ausgeführt wird.
Fenster und Türen im Treppenturm werden aus verglasten
Metallprofilen hergestellt, teilweise mit
Brandschutzanforderungen.
Das neue Gebäude steht auf Stützen über dem
bestehenden Parkhaus. Die sichtbaren Stahl-Wabenträger
der Decke über dem Parkhaus werden mit
Brandschutzbauplatten und die gesamte Untersicht mit
nichtbrennbaren Dämmplatten bekleidet.
Die Technikeinhausung auf dem Dach ist als niedrig
beheizter Bereich in die thermische Hülle integriert.
Die Fassade besteht aus Metall-Sandwichpaneele mit
Dämmkern. Außen- und Fortluftöffnungen in dieser
Fassade werden mit Lamellengittern abgedeckt. Zugänge
werden mit Stahlblechtüren verschlossen. An einer
Außenwand wird eine Steigleiter mit Rückenschutz als
Zugang zur Dachfläche angebracht.
Dach
Alle Dächer werden als Flachdächer ausgebildet. Das
Dach des Hauptgebäudes wird als gefälleloses
Retentionsdach mit extensiver Begrünung und PV-Anlage
ausgestattet. Als absturzsichernde Maßnahmen werden
Sicherungsgeländer (Technikbereich) und Seilsysteme
(restliche Dachfläche) eingesetzt. Rückkühler werden
auf der Dachfläche auf Beton-Gehwegplatten im Kiesbett
aufgestellt.
Das Dach der Technikeinhausung wird mit einem Gefälle
von 2% ausgeführt, gedämmt und extensiv begrünt. In
die Dachbegrünung ist eine PV-Anlage integriert. Die
Dachfläche der Technikeinhausung entwässert
rohrgeführt mit freiem Auslauf auf die Hauptdachfläche.
Der Treppenturm weist eine extensiv begrünte
Dachfläche auf, welche mit einem Gefälle von 2%
ausgeführt wird und rohrgeführt frei auf die
Hauptdachfläche entwässert. In die Dachfläche ist eine
RWA-Klappe integriert, welche ebenfalls als
Dachausstieg genutzt wird.
Das Dach der Brücke vom Treppenturm zum Bauteil 4 wird
als 2% geneigtes Flachdach ausgeführt. Über eine
Attikarinne wird die Dachfläche rohrgeführt frei auf
die Außenfläche EG entwässert.
Innenausbau
Die Grundrissfläche ist je Geschoss in 2
Brandabschnitte aufgeteilt. Je Brandabschnitt gibt es
zwei Nutzungseinheiten, welche durch entsprechend
klassifizierte Wände voneinander getrennt sind. Alle
Nutzungseinheiten sind durch Brandschutztüren
untereinander verbunden. Jede Nutzungseinheit hat
einen ersten Rettungsweg über ein Treppenhaus bzw.
Fluchttreppe und einen zweiten Rettungsweg über eine
benachbarte Nutzungseinheit.
Innenwände werde als nichttragende,
gipskartonbeplankte Trockenbau-Ständerwände
hergestellt und teilweise auf dem Rohfußboden und
teilweise auf dem Estrich montiert. In vielen Bereich
sind lastabtragende Deckenschürzen geplant, an welchen
flexibel Glas-Trennwände, Schiebetüren, raumhohe Möbel
und/oder akustische Vorhänge zur Raumtrennung montiert
werden können.
In Nassbereichen wird schwimmender Zementestrich
eingebaut, in Bürobereichen wird Hohlraumboden mit
revisionierbarem Doppelbodenstreifen in Flurzonen
eingesetzt. In Geräte- und EDV-Räumen wird ein
teilweise erhöhter Doppelboden eingebaut.
Flur- und Bürobereiche erhalten Teppichbelag,
Technikbereich werden teilweise mit ableitfähigen
elastischen Bodenbelägen ausgestattet. Nassbereiche
werden gefliest.
An Flurdecken werden akustisch wirksame
Holzwolle-Mehrschichtplatten direkt montiert,
unterbrochen von Montageschienen für darunter hängende
Haustechnikinstallationen. In Foyer- und WC-Bereichen
werden abgehängte Streckmetalldecken eingesetzt.
Ansonsten bleiben die Installationen an den Decken
sichtbar, nur teilweise verdeckt durch die akustisch
wirksamen Heiz-/Kühlsegel als Teil der TGA.
Technische Gebäudeausrüstung
Alle Räumlichkeiten des Neubaus werden be- und
entlüftet. Von der Dach-Technikzentrale ausgehend
werden die Zu- und Abluftkanäle in die Gebäudeteile
eingeführt und von Technikräumen ausgehend in den
Geschossen verteilt. Die Luftkanalführung findet
hauptsächlich im Bereich der Wabenöffnungen der
Stahlträger statt. Ebenso werden Heiz- und
Kühlleitungen für die Versorgung der deckenhängenden
Heiz-/Kühlsegel und Elektrotrassen durch die
Wabenöffnungen geführt. Die Heiz-/Kühlsegel hängen
Unterkante bündig mit der Unterkante der Flansche der
Stahl-Wabenträger.
Elektroinstallationen werden im Flurbereich direkt an
die Unterseite der Kabeltrasse montiert, Leuchten
werden in einem abgestimmten Raster von der Decke
abgependelt.
Im revisionierbaren Hohlraum des Fußbodens werden
Elektro- und Datentrassen und teilweise
Wasserleitungen verlegt. Warmwasser wird dezentral
mittels Durchlauferhitzer erzeugt. Abwasserleitungen
werden in vertikalen Schächten bis unter die
Unterseite der Decke über dem Parkhaus geführt und
dort im Freispiegelgefälle zu Anschlüssen an das
öffentliche Abwassernetz geführt.
Das Regenwasser des Hauptdaches und eines Teils des
Bestandsdachs vom Bauteil 4 wird in Zisternen zur
Grauwassernutzung von WC-Spülungen und
Außenanlagenbewässerung gesammelt. Die Zisternen
werden an den Giebelseiten des Neubaus im Bereich der
Fundamente angeordnet. Ein Regenwasser-Nutzungssystem
im Hausanschlussraum übernimmt die Steuerung der
Anlage. Der Hausanschlussraum sowie der NSHV-Raum
werden auf den bestehenden Parkdecks des Parkhauses
verortet.
Außenanlagen und Fassadenbepflanzungen erhalten
Bewässerungsmöglichkeiten.
Außenanlagen
Neben der Wiederherstellung der Fahrbahn- und
Fußgängerflächen wird eine neue Rampen- und
Treppenanlage als Zugang zum obersten Parkdeck des
Parkhauses hergestellt.
Der zwecks Durchführung der Bauarbeiten gerodete
Grünstreifen entlang der Straßen "Am Fort Gonsenheim"
und "Am Judensand" wird neu bepflanzt. Die Anbindung
der Antritte der Fluchttreppen an den Giebelwänden,
Anpassungen an Neubauelemente und Fahrradbügel werden
im Zuge der Außenanlagenarbeiten hergestellt. Das
Atrium im 2. Obergeschoss des Neubaus erhält
Sitzmöglichkeiten und eine Bepflanzung.
HINWEIS
Diese Projektbeschreibung dient nur der
unverbindlichen Information. Sie ersetzt oder ergänzt
die Planung und Leistungsbeschreibung nicht.
Neubau Multimediales Aktualitätshaus Mainz
Allgemeine Beschreibung Fassade / Leistungsumfang
Bestandteil der Ausschreibung ist die Fassade gemäß
der allgemeinen Projektbeschreibung.
Die Ausschreibung umfasst alle zur Fassade gehörenden
Bauteile/ Leistungen.
Hierzu zählen:Stahlunterkonstruktion der Süd-Fassade
(Sägezahnfassade)Stahlunterkonstruktion der
Nord-FassadeAbdichtungWand-/ Deckenbauteile und
DämmungAusbildung der Dächer der
SägezahnfensterKlempnerarbeiten im Bereich der
Sägezahnfassade (Entwässerung der einzelnen
Elemente)Aluminium-Einhangfassade, vorgehängt,
hinterlüftet, mit innenseitiger
Anti-Dröhn-BeschichtungAluminiumverkleidung der
Fassade im GebäudeinnerenAlu-Fenster inkl. Verglasung,
teilweise mit BrandschutzanforderungenAlu-Rahmen-Türen
inkl. Verglasung, teilweise mit
BrandschutzanforderungenStahlblechtüren, teilweise mit
BrandschutzanforderungenBeschlägePfosten-Riegel-Fassade
n an den Brücken und im Atrium inkl.
VerglasungHorizontale F90-Verglasung im
AtriumVerschattung in Form von
RaffstoresBlendschutzSonnensegel über dem
AtriumEinhausung Technikzentrale auf dem DachSonstige
Metallbauarbeiten (ergänzende Unterkonstruktionen,
Verkleidungen)Führung sämtlicher Nachweise und
Berechnungen zu zuvor genannten Leistungen
Die Leistungen umfassen die Herstellung, die Lieferung
und die Montage der Bauelemente als funktionstüchtige
Einheiten mit den jeweiligen bauphysikalischen
Anforderungen an Luftdichtheit, Wärmeschutz,
Schalldämmung etc.
Allgemeine Beschreibung Fassade / Leistungsumfang
ACHTUNG:Abweichend von den Regelungen des BGB sowie
der VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist für
sämtliche Bauleistungen
10 Jahre
Die verlängerte Gewährleistungsfrist ist bei der
Preisbildung und Angebotskalkulation vom Bieter
eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
Diese Kalkulationshinweise sind nur gültig in
Verbindung mit den ATV - Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen der VOB Teil C neueste Fassung:
-DIN 18335 Stahlbauarbeiten
-DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
-DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten
-DIN 18339 Klempnerarbeiten
-DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassade
-DIN 18357 Beschlagarbeiten
-DIN 18360 Metallbauarbeiten
-DIN 18361 Verglasungsarbeiten
-DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauteilen
sowie der DIN 18299, und gelten als Ergänzung zu
diesen.
Gliederung:
0.Hinweise zur Leistungsbeschreibung
1.Angaben zur Baustelle
2.Angaben zur Ausführung
3.Stoffe, Bauteile
4.Nebenleistungen, Besondere Leistungen
6.Allgemeine Vorbemerkungen für die Arbeitssicherheit
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in
Übereinstimmung mit Genehmigungen, den DIN-Normen, den
Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der
Baubehörden, den Verordnungen des Staatlichen Amtes
für Arbeitsschutz sowie den Hinweisen und Richtlinien
der Werkstoff- bzw. Produktlieferanten und den
anerkannten Regeln der Technik und Baukunst zu
erfolgen. Sie gelten als Ergänzung zur
Leistungsbeschreibung.
Diese Hinweise zur Leistungsbeschreibung gelten für
alle Bauarbeiten; sie werden ergänzt durch die auf die
einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Technischen
Vorbemerkungen.
0.HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG
0.0Leistungsumfang, Erweiterung
Die folgende Leistungsbeschreibung beinhaltet die
Durchführung von Fassadenarbeiten für den Neubau des
multimedialen Aktualitätshaus auf dem SWR Gelände in
Mainz.
Allgemeines:
Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen - und nur gültig in Verbindung mit
den ATV - der DIN 18299 - und gelten als Ergänzung zu
diesen.
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, mit den
allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB/C), den
DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den
Verordnungen der Baubehörden, den Verordnungen des
Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz sowie den
Hinweisen und Richtlinien der Werkstoff- bzw.
Produktlieferanten und den anerkannten Regeln der
Technik und Baukunst zu erfolgen. Sie gelten als
Ergänzung zur Leistungsbeschreibung.
Im Rahmen der folgend beschriebenen Bauleistungen wird
insbesondere auf folgende DIN bzw. EN Normen verwiesen:
DIN EN 1993
DIN EN 1090
DIN EN ISO 5817
Lieferung sämtlicher Materialien frei Baustelle und
fertige, funktionsfähige Montage einschließlich aller
erforderlichen Nebenleistungen,sowie
Hilfskonstruktionen, Halterungen und Befestigungen.
Das Stellen der Hilfskräfte und Einrichtungen,
Werkzeuge, Geräte etc., die zur einwandfreien
Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, sind
ebenfalls mit einzurechnen.
Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu messen. Das
Erstellen von Konstruktions- und Werkstattzeichnungen
ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die
Konstruktionszeichnungen sind dem Bauherrn vor
Ausführung zur Prüfung und Genehmigung als pdf und
dwg- Datei zu übergeben.
Für alle Stahlkonstruktionen sind die Statischen
Nachweise zu erbringen. Die in den Positionen
angegebenen Vordimensionierungen dienen nur als
Kalkulationsgrundlage und sind vom AN zu überprüfen.
Event. erforderliche Dimensionsanpassungen sind bei
den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Die statischen Nachweise sind dem Bauherrn vor
Ausführung zur Prüfung zu übergeben.
Die genehmigten Zeichnungen entbinden den AN nicht von
der Haftung für die von ihm angebotene Konstruktion
bezüglich Statik, Standfestigkeit, Funktion und
Dichtigkeit.
Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe verwendet
werden. Die Güteklasse ist auf Verlangen durch
Prüfzeugnisse und Zulassungen zu bescheinigen.
Es sind umweltverträgliche und schadstofffreie
Materialien gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu
verwenden.
Von AN sind alle einzubauenden Materialien vor
Ausführung zu bemustern.
Die Leistungen der Vorgewerke sind vom AN zu
überprüfen. Beanstandungen an den Vorleistungen sind
vor der Ausführung der Bauleitung schriftlich
anzuzeigen.
Korrosionsschutz:
Die Stahlkonstruktionen im Außenbereich werden
feuerverzinkt gem. DIN EN ISO 1461 ausgeführt,
teilweise in Edelstahl.
Beim Zusammentreffen verschiedener Metallteile darf
keine Korrosion entstehen. Kontaktstellen sind zu
isolieren:
-Zwischen Stahl und Aluminium durch Zwischenlagen aus
Neopren oder Fiber.
-Zwischen Aluminium und Beton durch Bitumenanstrich
oder Korrosionsschutzbinde.
Für Befestigungen mit Dübelung dürfen nur
bauaufsichtlichzugelassene Dübelschrauben verwendet
werden.
Weiter gehören zu den Leistungen des AN die
nachstehenden Einzelleistungen, die in die
Einheitspreise einzukalkulieren sind:
Bauseits sind keine Aussparungen vorgesehen, Anker-
und Dübelmontage ist je nach örtlichen Gegebenheiten
vorzusehen. Dübelungen sind nur mit zugelassenen
dauerhaft korrosionsfesten Metalldübeln auszuführen.
Schießen als Befestigung ist nicht zugelassen.
Bei Schweiß- und Schneidearbeiten sind alle in der
Nähe der Arbeitsstellen befindlichen Bauteile und
Glasscheiben so abzudecken, dass deren Beschmutzung
oder Beschädigung ausgeschlossen ist.
Alle Anschlussteile wie Flansche etc. sind
korrosionsgeschützt auszuführen. Alle
Stahlbefestigungsteile, die einer Korrosionsgefahr
unterliegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Berührungsflächen verschiedener Metalle sind gegen
Kontaktkorrosion zu isolieren.
Ankerteile sind so auszuführen, dass der Wärmeschutz
des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.
Alle Kleineisenteile, Auflagerstücke, Konsolen,
Flachprofile, Bleche, Anschlussprofile, Anker und
Befestigungsmittel soweit sie aus den Zeichnungen zu
erkennen oder nach der Art der beschriebenen
Konstruktionen erforderlich sind.
Alle Materialzuschnitte und -verschnitte
Der Korrosionsschutz der Verbindungen ist mit großer
Sorgfalt auszuführen.
Temperaturbedingte Längenveränderungen der
Metallbauteile sind konstruktiv zu berücksichtigen.
1.ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.0Zeitliche Abfolge
Siehe Angebotsanfrage. Der Zeitrahmen bezieht sich auf
die Außenfassade und dient der Orientierung. Der
angegebene Zeitrahmen ist nicht verbindlich. Termine
werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer
abgestimmt und im Bauzteitenplan festgehalten.
Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass die Montage
von Bauteilen im Innenraum, wie verglaste
Alurahmen-Brandschutztüren und Innenfenster, erst nach
Stellung der entsprechenden Trockenbauwände erfolgen
kann, welche zeitlich den Fassadenarbeiten mit einer
Unterbrechung nachgelagert ist.
1.1Lage der Baustelle
Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt
es sich um Fassadenarbeiten für das multimediale
Aktualitätshaus mit dem SWR Südwestrundfunk als
Bauherr:
SWR Mainz
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
1.2Art und Lage der baulichen Anlage
Siehe Baubeschreibung
Die ausgeschriebenen Arbeiten sind in Leistungstitel
untergliedert, zu denen folgende Anmerkungen zu
beachten und hieraus resultierende Leistungen auf
jeden Fall in die Leistungspositionen der
entsprechenden Titel einkalkuliert sein müssen:
1.3Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Da die Baumassnahme innerhalb der Innenstadt Mainz
stattfindet, sind die dort herrschenden
Verkehrsverhältnisse zu beachten. Es sind
ausschließlich die zugewiesenen Stellflächen und
-Plätze gem. Baustelleneinrichtungsplan zu verwenden.
1.3.1Baustellenzufahrt
Die Zufahrt erfolgt über die Anlieferungszufahrt des
SWR Am Judensand. Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Es handelt sich um eine öfftl. geteerte Straße, die
auch den dortigen Nutzern immer zu Verfügung stehen
muss. Die Straße muss permanent im ordentlichen
Zustand gehalten werden.
1.3.2Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Privatgelände des
SWR. Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl zur
Verfügung und sind dem BE-Plan zu entnehmen.
1.4Freizuhaltende Flächen
Die Zufahrt zur Baustelle und den dazugehörigen
Baustelleneinrichtungsflächen, insbesondere aber alle
Feuerwehr- Zufahrten und Zufahrten zum Parkhaus sind
stets freizuhalten.
Die Anlieferung sfläche von SWR ist stets zugänglich
zu halten um den laufenden Betrieb nicht zu
beeinträchtigen.
1.5Energieanschlüsse
Ein Baustromanschluss wird bauseits zum Abnehmen zur
Verfügung gestellt. Die Verteilung ab dem
Übergabepunkt ist Sache des Bieters mit allem
benötigten Zubehör und Leitungen.
Ein Bauwasseranschluss wird bauseitig zur Verfügung
gestellt. Die Verteilung ab dem Übergabepunkt ist
Sache des Bieters mit allem benötigten Zubehör und
Leitungen.
1.6Baustelleneinrichtung
siehe Titel Baustelleneinrichtung!
1.7Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Abfälle und Verpackung sind getrennt zu halten und
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung aller
Bauschutt/Bauabfälle erfolgt durch den AN.
1.8 Schutzzeiten im Gebiet der Baustelle
Die Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten.
Die Organisation hierfür obliegt dem AN.
1.9Vorhandene Leitungen
Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmer
selbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle
Versorgungsleitungen o.ä. vorhanden sein könnten.
Die Arbeiten sind so vorzunehmen, dass es zu keinen
Beschädigungen vorhandener Leitungen kommt, eine
Demontage sachgerecht erfolgen kann und eine
Versorgung weiterhin ordnungsgerecht erfolgen kann.
1.10Schadstoffe
Der AN hat darauf zu achten, dass die einschlägigen
Umweltschutzbestimmungen einzuhalten sind.
1.11Koordination
Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind
verpflichtet, einander nicht zu gefährden und zu
behindern sowie sich optimal zu koordinieren.
Die Hauptkoordination obliegt der Bauleitung des AG.
Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen
kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung
kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet
die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die
Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon
unberührt.
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
2.1 Besondere Erschwernisse
Besonders bei den Arbeiten, die in das Bestandsgebäude
eingreifen, ist den Anweisungen der Bauleitung und des
AG auf das exakteste zu folgen. Betriebliche Abläufe
im Sendebetrieb sind zu beachten.
2.2 Nachtarbeit und Wochenendarbeit
Die behördliche Klärung von Nacht- und Sonntagsarbeit
ist Sache des AN.
2.3 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen
Siehe auch Baubeschreibung
2.4Entsorgung
Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des
Auftraggebers zu entsorgenden Stoffe und Bauteile; Art
der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage;
Anforderungen an die Nachweise über Transporte,
Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden
Entsorgungskosten
Die Stofftrennung und Koordination in seinem
Arbeitsbereich obliegt dem AN.
2.5 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach mit der Bauleitung
gemeinsam erstellten Aufmaßen
2.6 Ausführungsunterlagen
Es stehen ausschließlich die zur Angebotseinholung
gestellten Unterlagen zu Verfügung.
Zusätzlich werden in regelmäßigen Baubesprechungen von
BL und AN vor Ort Ausführungsdetails besprochen und
festgelegt.
Während der gesamten Bauzeit muss der AN mindestens
eine Ausfertigung der Ausführungsunterlagen, wie
Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht
bereithalten.
2.7 Baustellendokumentaion/ Bestandsunterlagen
Alle Bestandsunterlagen und Dokumentationen der
Baustelle sind dem AN digital zu übergeben.
3.STOFFE, BAUTEILE
Dämmstoffe, die in Feuchtigkeit gelegen haben, dürfen
nicht mehr eingebaut werden.
4.NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN
4.1Nebenleistungen
4.1.1Transporte
Das Befördern der Stoffe und Bauteile umfasst auch den
Transport der Stoffe und Abbruchmaterialien zum
Sammelplatz. Der Aufwand für den Transport ist bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und
gilt als abgegolten.
4.1.2Reinigung
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle
sauber zu übergeben. Beschädigungen und
Verschmutzungen von Gebäudeteilen und deren Einbauten
gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Beseitigung von Verunreinigungen, Abfällen und
Bauschutt etc. des Auftragnehmers gehören zu den
vertraglichen Nebenleistungen und sind mit den Preisen
abgegolten. Alle vom Auftragnehmer verursachten
Verunreinigungen etc. sind sofort und ohne besondere
Aufforderung durch den Bauherrn bzw. dessen Vertreter
vom Auftragnehmer zu beseitigen.
Der AN hat die Baustelle einschl. aller Transportwege,
Grundstückszufahrten, öffentliche Straßenabschnitteund
gemeinsam genutzer Wege auf dem Grundstück des AN
täglich vor Beendigung der Arbeiten von dem
angefallenen Schutt besenrein zu säubern. Die Kosten
hierfür sind in den entsprechenden Positionen
einzukalkulieren. Eine separate Vergütung erfolgt
nicht.
Stellt der Bauherr bzw. dessen Vertreter bei einer
Kontrolle fest, dass die durch den AN durchzuführenden
Säuberungen nicht erfolgt sind, kann der Auftraggeber
nach erfolgloser Beseitigungsanordnung und einmaliger
Fristsetzung die Beseitigung auf Kosten des
Auftragnehmers durchführen lassen.
Die Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Sollte
sich Schutt nicht mehr eindeutig den Verursachern
zuordnen lassen, werden die hierdurch entstehenden
Reinigungskosten umgelegt.
5.ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN FÜR DIE ARBEITSSICHERHEIT
5.1Allgemeines
5.1.1Arbeitsunfälle
Dem SiGe-Koordinator sind alle Arbeitsunfälle
unverzüglich mitzuteilen. Der örtlichen Bauleitung
sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle
unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich
vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und
Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt.
5.1.2Personal
Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm
übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder
seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind
abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer
eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig
sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige,
fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort
sein (der auch Dolmetscher oder Sprachmittler ist !).
5.2Arbeitsstätten
5.2.1Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr
Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf
die zugewiesenen Flächen vorzunehmen. Die Nutzung der
ihm zugewiesenen Fläche ist 14 Tage vor
Arbeitsaufnahme mit der Bauleitung anhand eines
gemeinsamen Planes abzustimmen.
Er darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete
Zugänge betreten und verlassen. Verkehrsflächen sind
besonders gekennzeichnet. Private Personenkraftwagen
können nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen
abgestellt werden.
Auf dem Baugelände gilt grundsätzlich die
Straßenverkehrsordnung. Verkehrsflächen dürfen nicht
durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden.
Ausnahmen sind mit der örtlichen Bauleitung zu
vereinbaren. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen
erlaubt.
Es besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für
Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige
Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materialien,
Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt
entsprechend auf die Baustelle zu bringen.
Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und
Abladearbeiten sind mit dem Koordinator abzustimmen.
Dies gilt z. B. für Schwertransporte.
5.2.2Unterkünfte und soziale Anlagen
Der Bauherr stellt keine Flächen mit den
erforderlichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
5.2.3Sanitätsraum
Anforderungen nach der Arbeitstättenverordnung oder
der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 204-022 hat der
Auftragnehmer zu erfüllen.
5.2.4Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung
Die Stromversorgung erfolgt entsprechend dem
Baustelleneinrichtungsplan. Der Bauherr veranlasst die
Einrichtung des Anschlusspunktes und der
Hauptverteilung. Ab Hauptverteilung ist die
Unterverteilung Sache des Auftragnehmers und mit der
örtlichen Bauleitung abzusprechen. Für ausreichende
Beleuchtung der Zuwegungen und an den Arbeitsbereichen
hat der Auftragnehmer zu sorgen.
5.2.5Ordnung, Sauberkeit und Hygiene
Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren
Arbeitsbereich in ordentlichem Zustand zu halten.
Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Andernfalls vergibt die Baustellenleitung den Auftrag
hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um.
5.2.6Rauschmittel-Missbrauch
Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der
begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss
besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen.
Der Bauherr behält sich vor, solchen Personen
Baustellenverbot zu erteilen.
5.3Arbeitssicherheit
5.3.1Unterweisung
Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist
vor Beginn der Arbeiten über die besonderen
Bedingungen auf der Baustelle durch ihren
Aufsichtsführenden zu unterweisen. Die Teilnahme an
der Unterweisung ist mit der Unterschrift zu
bestätigen. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist
dem Sicherheitskoordinator und der örtlichen
Bauleitung zu überreichen.
5.3.2Arbeitsmedizinische Vorsorge
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in
Bereichen, in denen Arbeiten mit
gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt
werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu
geeignet ist und durch arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis
hierfür muss dem SiGeKo und der örtlichen Bauleitung
vorgelegt werden.
5.3.3Baumaschinen und Geräte
Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen
Anlagen und Betriebsmitteln sowie
überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer
Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht
unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die
entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen,
Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und
Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass
Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten
Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche
Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist,
muss die beauftragte Person diese ständig bei sich
haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen
dürfen sich dort nicht aufhalten.
5.3.4Persönliche Schutzausrüstung
Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keine
Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere
Schutzausrüstungen erforderlich (z. B. Augen- oder
Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz,
Warnkleidung), hat der Auftragnehmer deren Benutzung
sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach
einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen
werden.
5.3.5Abbrucharbeiten
Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten ist eine
Abbruchanweisung, in der die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen und die zum Einsatz kommenden
Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem
SiGeKo und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert
vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen.
5.4Brand- und Explosionsschutz
5.4.1Allgemeines
Jeder Auftragnehmer muss die für seinen Arbeitsbereich
erforderlichen Brand- bzw. Explosionsschutzmaßnahmen
mit der Bauüberwachung abstimmen. Werden in
brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw.
Schneidarbeiten durchgeführt, ist eine schriftliche
Schweißerlaubnis einzuholen. Diese ist von der
Bauüberwachung gegenzuzeichnen. Die Beschäftigten
müssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen
sein.
Arbeiten im laufenden Betrieb des AG sind vorab
zusätzlich mit dem AG abzustimmen.
5.4.2Brandfall
Für den Brandfall gilt die sofortige Meldung an die
Feuerwehr Mainz, bzw. Information an den AG und dessen
Vertreter.
5.4.3Vorbeugender Brandschutz
Sollten Brandschutzbereiche durch Wand- bzw.
Deckendurchbrüche geöffnet werden, ist eine geeignete
Schutzmaßnahme zu treffen. Dafür wird ein
Maßnahmenkatalog vom Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator in Zusammenarbeit mit dem
Brandschutzgutachter bzw. Brandschutzbeauftragten
erstellt. Dieser ist von allen am Bau beteiligten
einzuhalten.
ACHTUNG:Abweichend von den Regelungen des BGB sowie
04 Südfassade, Sägezahngeometrie, teilvergl
04
Südfassade, Sägezahngeometrie, teilvergl
04. 01 Stahl-Unterkonstruktion
04. 01
Stahl-Unterkonstruktion
04. 02 Abdichtungsarbeiten
04. 02
Abdichtungsarbeiten
0. 3 Wand-/ Deckenbauteile
0. 3
Wand-/ Deckenbauteile
03.___. * Bekleidung Stahlrahmen, zementgebundene Spanplatten, doppellagig 12 +
18 mm, außenseitig, 1.OG + 2.OG Bekleidung Stahlrahmen, zementgebundene Spanplatten,
doppellagig 12 + 18 mm, außenseitig, 1.OG + 2.OG
Bekleidung an Stahlrahmen aus zementgebundenen
Holzspanplatten DIN EN 634-2, für tragende Zwecke,
Verwendung im Außenbereich, Nutzungsklasse 3 DIN EN
1995-1-1, 2-lagig, Dicke 12 mm, Dicke der 2. Lage 18
mm, beide Lagen untereinander verschrauben und an
Stahl-UK verschrauben. Geeignet zur Aufbringung von
MW-Dämmstoff für eine vorgehängte, hinterlüftete
Fassade.
Ausführung horizontal und vertikal in
unzusammenhängenden Einzelflächen an Stahlrahmen
Sägezahnfassade, gem. Detailplanung
03.___. *
Bekleidung Stahlrahmen, zementgebundene Spanplatten, doppellagig 12 +
18 mm, außenseitig, 1.OG + 2.OG
842,00
m2
05 Nordfassade, glatt, teilverglast
05
Nordfassade, glatt, teilverglast
05. 01 Stahl-Unterkonstruktion
05. 01
Stahl-Unterkonstruktion
05. 02 Abdichtungsarbeiten
05. 02
Abdichtungsarbeiten
05. 03 Wand-/ Deckenbauteile
05. 03
Wand-/ Deckenbauteile
Das Material wird für ein technisch und optisch
hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen
Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung
nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN
18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die
entsprechenden Nachweise zu übergeben.
Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen
(auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander),
die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de
unter der Rubrik Unternehmen finden, und die
wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form
o.ä. zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
HARMSEN KOMTEC GMBH
Bitte geben Sie bei all Ihren Angeboten unsere
Anfragenummer an!
Bei Rückfragen bezüglich der Ausarbeitung wenden Sie
sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37
Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 /
99 50 - 10
oder per E-Mail: c.lucas@harmsen-komtec.de
Das Material wird für ein technisch und optisch