Innenputzarbeiten
München, Plaza Hotel
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Informationen zur Baustelle Projektdaten: Projekt: Neubau Hotel mit TG mit 156 Zimmern Bauort: Ingolstädter Str. 49A                              80807 München Bauherr: DIBAG Industriebau AG                              Lilienthalallee 25                              80939 München Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Neubau mit 1 Untergeschoss, das als Tiefgarage sowie für Technikräume genutzt wird, Empfang, Büros und Restaurant mit Küche im Erdgeschoss und Gastezimmern in den darüber-liegenden Geschossen (Obergeschosse 1 bis 6). Für das Bauvorhaben wird eine Zertifizierung nach dem DGNB-System in der Qualitätsstufe „Gold“ angestrebt. Die Ausführung hat entsprechend den Anforderungen der DGNB-Zertifizierung zu erfolgen. Relevante Nachweise, Materialien und Dokumentationen sind entsprechend zu erbringen bzw. bereitzustellen
Allgemeine Informationen zur Baustelle
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauenden Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
Baustelleneinrichtung
Besondere Leistungen Besondere Leistungen nach VOB Teil C Die nachfolgend beschriebenen Besonderen Leistungen gem. den für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) sind explizit in den Einheitspreisen zu berücksichtigten: Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, auch wenn die zu bearbeitende Fläche höher als 3,50m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z.B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40cm erforderlich ist. Maßnahmen zum Schutz von bereits hergestellten Bau- und Anlagenteilen, insbesondere das Abkleben von Fenstern, Türen und Abdichtungen sowie die Entfernung und Entsorgung dieser.
Besondere Leistungen
Geltende anerkannte Regeln der Technik Zu beachtende Regelwerke: "Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton" des Industrieverbands WerkMörtel e.V., Nov. 2014 Merkblatt für Planung und Anwendung von metallischen Putzprofilen im Außen- und Innenbereich Merkblatt Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton Merkblatt Dünnlagenputze im Innenbereich DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau DIN EN 13914-2 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen DIN 18550-2 Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen DIN EN 15824 Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln DIN EN 13279-1 Gips DIN18947 Lehm  DIN EN 13658 Metallische Putzprofile Kunststoffputzprofile sind nicht genormt!
Geltende anerkannte Regeln der Technik
01 Wände
01
Wände
01.01 Vorbereitung und Vorbehandlung des Untergrundes
01.01
Vorbereitung und Vorbehandlung des Untergrundes
01.02 Gipsputze
01.02
Gipsputze
01.03 Kalkzementputze
01.03
Kalkzementputze
01.04 Putzträger, Putzbewehrung, Putzprofile, Zusatzmaßnahmen
01.04
Putzträger, Putzbewehrung, Putzprofile, Zusatzmaßnahmen
02 Spachtelarbeiten
02
Spachtelarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken
02.03 Treppenläufe und -podeste
02.03
Treppenläufe und -podeste
03 Sonstiges
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Sonstiges
03.01 GK-Verkleidung
03.01
GK-Verkleidung