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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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01.02
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01.07
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07.02 Organisations-, Kontroll- und Management-Leistungen
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Organisations-, Kontroll- und Management-Leistungen
07.05 Fensterlüftung
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Fensterlüftung
08 Schließdienst/ Wachdienst/ Ausweise/ Bestreifung
08
Schließdienst/ Wachdienst/ Ausweise/ Bestreifung
Leitbeschreibung für Baustellen-Öffnungs Leitbeschreibung für Baustellen-Öffnungs-/ Schließdienst, Wachdienst, Zugangskontrolle Leitbeschreibung für Baustellen-Öffnungs-/ Schließdienst, Bestreifung, Wachdienst, Zugangskontrolle0.AnmerkungDie den einzelnen Phasen zugeordneten Leistungen können sich überschneiden bzw. Phasen-übergreifend erforderlich sein.Die konkreten Leistungen werden jeweils in der Dienstanweisung definiert 1. AllgemeinZiel der nachfolgenden Leistungen ist ein in allen Bauphasen zuverlässiger Schutz der Gebäude sowie der nach Ausbaubeginn in den Gebäuden befindlichen Einbauten und Einrichtungen vor Witterungsschäden, vor Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Betreten mittels Durchführung von schrittweise in den folgenden beschriebenen Phasen an den Baufortschritt angepassten Maßnahmen.Die Anlieferung von Baustoffen, Bauteilen etc. wird im Rahmen des gesondert in LV-Abschnitt 5.1 vergüteten Anliefer-/ Flächenmanagements über ein vom AN „?Baulogistik“? einzurichtendes Online-Avisierungssystems gesteuert.1.1Phase 1In dieser Phase nach Rohbaufertigstellung ist nur ein Öffnungs- und Schließdienst für die Baufeldabschlüsse wie Bautore und Bautüren sowie für die Baustellen-WCs und für die Zugänge der Containeranlagen durchzuführen.Ergänzend wird im Zuge der in LV-Abschnitt 1.2 gesondert vergüteten Kontrolle des einwandfreie Zustands der Baufeld-Umschließung geprüft und ggfls. instandgesetzt.1.2Phase 2Mit Beginn der Ausbauarbeiten wird der Öffnungs- und Schließdienst gemäß Phase 1 erweitert auf alle Türen bzw. Bautüren in der Außenhaut im EG sowie bei allen von außen erreichbaren Zugängen in den OGs und im UG.Ebenso sind die beiden Bauaufzüge morgens freizuschalten und abends abzusperren.Mit dem Ende der Rohbauarbeiten ist neben den o.g. Leistungen tagsüber eine Zufahrtskontrolle an den östlichen und südllichen Baufeldabschlüssen durchzuführen. Ergänzend wird im Zuge der in LV-Abschnitt 1.2 gesondert vergüteten Kontrolle des einwandfreie Zustands der Baufeld-Umschließung geprüft und ggfls. instandgesetzt.1.3Phase 3 Bei Beginn des höherwertigen Ausbaus ist neben dem Öffnungs- und Schließdienst gemäß Phase 2 unter Einsatz eines Wächterkontrollsystems eine Bestreifung der kompletten Gebäude und dem Baufeld montags bis freitags nach 20:00 bzw. samstags ab 18:00 durchzuführen.Bei der Bestreifung ist sowohl das Baufeld als auch alle Räume des Gebäudes bzgl. Auffälligkeiten wie anwesende Personen, Arbeiten außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten, nicht ordnungsgemäß abgestelltes Bauwasser, geöffnete Fenster, Wassereinbruch etc. zu kontrollieren. Im Zuge des Ausbaus ist neben den o.g. Leistungen tagsüber zusätzlich eine Zugangskontrolle an den wesentlichen Baufeldabschlüssen am Übergang zum Bestands-Schule durchzuführen.Im Vorfeld der Zugangskontrolle sind Lichtbildausweise für alle auf der Baustelle Beschäftigten anzufertigen.Ergänzend wird im Zuge der in LV-Abschnitt 1.2 gesondert vergüteten Kontrolle des einwandfreie Zustands der Baufeld-Umschließung geprüft und ggfls. instandgesetzt.2. Anforderungen an die Leistungen in den einzelnen
Phasen2.1 Öffnungs-/ Schließdienst 2.1.1 zeitliche Festlegungen für Öffnungs-/ SchließdienstDer Öffnungsdienst hat werktäglich zu nachstehend genannten Zeiten zu erfolgen:- montags bis samstags- Beginn der Öffnung nicht vor 06:45 Uhr; - Öffnung aller mit der OÜ abgestimmten Abschlüsse
bis 7:00 erledigtDer Schließdienst hat werktäglich zu nachstehend genannten Zeiten zu erfolgen:- montags bis freitags Beginn der Schließung ab 20.00 Uhr;
Schließung bis 20:15 durchgeführt- samstags Beginn der Schließung ab 18.00 UhrSchließung bis 18:15 durchgeführt2.1.2 betroffene Abschlüsse bei Öffnungs-/ Schließdienst2.1.2.1 betroffene Abschlüsse Phase 1Hierbei sind folgende Abschlüsse am Morgen zu öffnen und am Abend zu schließen:a) Abschlüsse im Bauzauna1)montags bis freitags - 2 St. Baustellen-Zufahrtstore im Norden- 2 St. Anlieferzonen-Zufahrtstore im Norden-1 St. Baustellen-Zufahrtstor im Süden- 1 St. Bauzauntüre im Süden am Übergang zum Spielfelda2)samstags - 2 St. Baustellen-Zufahrtstore im Norden- 2 St. Anlieferzonen-Zufahrtstore im Norden-1 St. Baustellen-Zufahrtstor im Süden- 1 St. Bauzauntüre im Süden am Übergang zum Spielfeldb) Türen der folgenden Sanitär- / Sanitätsräume an allen
Werktagen-2 St. Sanitär-Container bei Containeranlage auf dem Baufeld im Südwesten-2 St. Sanitär-Container bei Containeranlage auf dem Spielfed2.1.2.2 betroffene Abschlüsse Phase 2 Hierbei sind folgende Abschlüsse am Morgen zu öffnen und am Abend zu schließen:a) wie Phase 1b)wie Phase 1c)zusätzlich Türen Außenhaut Zudem sind mit der OÜ abgestimmte Türen/ Bautüren in der Gebäudeaußenhaut im EG sowie bei allen von außen auch über Gerüste - erreichbaren Zugängen in den OGs und im UG zu öffnen und zu schließen.Hierbei ist darauf zu achten, dass zwar alle Türen zu schließen sind, jedoch nur die mit der OÜ abgestimmten Türen zu öffnen sind.Dies betrifft ca. 20 bis 25 St. Bautüren bzw. Gebäudeabschlüsse, die je nach Bautenstand wechseln und daher jeweils von der OÜ festgelegt werden.2.1.2.3 betroffene Abschlüsse Phase 3 Hierbei sind folgende Abschlüsse am Morgen zu öffnen und am Abend zu schließen:a) wie Phase 2b)wie Phase 2c)wie Phase 2Alle weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verschluss der Außenhaut in Phase 3 sind nachstehend in der ab Phase 3 durchzuführenden zusätzlichen Bestreifung, bei der alle Außenhautabschlüsse wie Fenster und Türen auf Verschluss zu kontrollieren und zu schließen sind, definiert.2.2 entfällt2.3 Bestreifung Gebäude/ Baufeld ab Phase 3 bis zur
FertigstellungBei Beginn des höherwertigen Ausbaus ist neben dem Öffnungs- und Schließdienst jeweils nach Arbeitsende auf der Baustelle ein werktäglicher Rundgang als Bestreifung der kompletten Gebäude in allen Geschossen sowie der Dachflächen und des Baufelds unter Einsatz eines Wächterkontrollsystems montags bis freitags nach 20:00 bzw. samstags nach 18:00 durchzuführen.Im Zusammenhang mit der Bestreifung sind folgende Aufgaben durchzuführen und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen zu ergreifen:a) Vorbereitungen/ Dokumentation-Anbringen, Vorhalten, Warten und wieder Abbauen
von mit der OÜ festgelegten Kontrollstellen für die
Wächterkontrollanlage -Ansteuern der festgelegten Kontrollpunkte der
Wächterkontrollanlage im Zuge des Rundgangs-Auslesen der Kontrollpunkte und monatliche Vorlage
einer Dokumentation in digitaler (pdf-Format) und
Papierform im Zusammenhang mit der Bestreifung
der kompletten Gebäude bei der OÜ.
Die Dokumentation dient als Nachweis für die
ordnungsgemäße Durchführung der Bestreifung und
ist zudem mit den Rechnungen einzureichen.
b) Rundgang über das BaufeldHierbei sind folgende Aufgaben zu erfüllen:- Kontrolle der Bauzäune auf lückenlosen Zustand und
Unversehrtheit. Offenstehende, lückenhafte bzw.
beschädigte Bauzaunteile sind zu schließen, ggf.
behelfsmäßig mittels Kabelbindern, Holzbohlen bzw.
-Platten etc. Zu diesem Zweck sind Kabelbinder vom AN zu stellen
und vom Wachpersonal stets mitzuführen.
Ebenso sind Holzbohlen bzw. -Platten und Befestigungsmittel auf der Baustelle vorzuhalten.Hinweis:Da im Zuge der in LV-Abschnitt 1.2 gesondert vergüteten Kontrolle des einwandfreien Zustands der Baufeld-Umschließung geprüft und ggfls. instandgesetzt. wird, ist bei der Bestreifung am Abend nur in besonderen Fällen mit beschädigten Bauzaunteile zu rechnen.-Kontrolle des Baufelds auf anwesende, nicht befugte
Personen-Kontrolle des Baufelds bzgl. Auffälligkeiten wie
Arbeiten außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten,
sicherheitsrelevante Fehlstellen, nicht
ordnungsgemäß abgestelltes Bauwasser,
Auffälligkeiten beim Zustand der Baustromverteiler, beim Zustand des Gerüsts und der Absturzsicherungen etc. c) Rundgang durch alle Räume des Gebäudes Hierbei sind folgende Aufgaben zu erfüllen:-Kontrolle und Verschluss/ Verriegeln aller Fenster
und Türen.Für die Verriegelung der Fenster sind geeignete vom
AN „?Fenster“? zur Verfügung gestellte Steckgriffe
mitzuführen, falls die endgültigen Beschläge noch
nicht montiert sind.-Kontrolle aller Räume der beiden Gebäude bzgl.
Auffälligkeiten wie anwesende Personen, Arbeiten
außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten, unnötige
Beleuchtung, nicht ordnungsgemäß abgestelltes
Bauwasser, Wassereinbruch etc.-bei drohenden Schadensfällen wie z.B. durch Sturm,
Wassereintritt, Brand oder bei instabilen
Bauzuständen z.B. bei Gerüsten, Folienwänden o.ä.
sind Sofortmaßnahmen zur Verhinderung weiterer
Schäden zu ergreifen und/ oder die Feuerwehr,
technisches Hilfswerk o.ä. einzuschaltend)Regeln im Zusammenhang mit bei der Bestreifung angetroffenen Personen- nach dem festgelegten Arbeitsende anwesende
Handwerker sind namentlich in einer Liste zu
erfassen; die vollständige digitale Liste ist am
nächsten Tag der OÜ zu übergeben.
- Anwesende, unberechtigte Personen sind des
Geländes zu verweisen; bei Weigerung ist die Polizei
hinzuzuziehen.
Zudem sind ausnahmslos die Personalien der nicht
berechtigten Person festzustellen.
Im Weigerungsfall ist die Feststellung der
Personalien durch die Polizei zu veranlassen.- Bei Feststellungen von Straftaten sind weitere
Maßnahmen einzuleiten wie Hinzuziehen der Polizei,
Auslösen von Notruf o.ä.
2.4Zufahrts- und Zugangs-Kontrollen2.4.1Voraussetzungen für Zufahrts- und Zugangs-
KontrollenUm die Fahrbewegungen registrieren und kontrollieren zu können und um Ein- und Ausgangskontrollen der auf der Baustelle Beschäftigten durchführen zu können, wird an den beiden Zufahrten auf das Baufeld jeweils ein absperrbares Bautor bzw. am Zugang zum Baufeld ein Drekhreuz installiert sowie ein Büro-/ Pforten- Container für die Zufahrts- und Zugangs-Kontrolle aufgestellt. - 1 St. absperrbares Bautor inkl. Pforten-Container Baustellenzufahrt Nordost- 1 St. absperrbares Bautor Baustellenzufahrt Süd-1 St. automatisches Drehkreuz Baustellenzugang im SüdenDie beiden o.g. Bautore sind nur in besonderen Fällen nach Vorgabe der OÜ bzw. bei grundsätzlich bei angemeldeten Anlieferungen eigenverantwortlich und in gemeinsamer Abstimmung mit den vor Ort tätigen Firmen zu öffnen. Nach Durchführung der Lieferung sind die Bautore wieder zu verschließen. Ansonsten bleiben die o.g. sowie sämtliche anderen Baufeldabschlüsse durchgängig verschlossen. Die Zufahrtskontrollen sind im Zusammenhang mit den angemeldeten Anlieferungen gem. LV Titel 5.2 an den entsprechenden, über das Avisierungssystem angemeldeten Tagen durchzuführen. Dabei sind die Lieferungen gestaffelt und zeitlich kompakt zu organisieren. Dazu ist ein Einweiser / Pförtner einzusetzen, welcher zugleich für sämtliche übrigen Baulogistikleistungen verantwortlich ist um Doppelbesetzungen der Baustelle zu vermeiden.2.4.2Zufahrtskontrollen Phase 2 und 3Die Anlieferung von Baustoffen, Bauteilen etc. wird im Rahmen des gesondert in LV-Abschnitt 5.1 vergüteten Anliefer-/ Flächenmanagements über ein vom AN „?Baulogistik“? einzurichtendes Online-Avisierungssystems gesteuert.Dennoch ist ab Phase 2 und 3 bis zur Fertigstellung des Projekts zusätzlich der ein- und ausfahrende Fahrzeugverkehr mit Kennzeichen, Firmenname, Fahrername, mit Ein- und Ausfahrtszeiten zu erfassen und in eine kumulierende Liste aufzunehmen, die der OÜ monatlich in digital im Excel-Format sowie als Papierexemplar zu übergeben ist.Zudem ist bei ein- und ausfahrenden Fahrzeugen die Ladung stichpunktartig zu kontrollieren.2.4.3Zutrittskontrollen Phase 3a)AusweiseZu Beginn der Phase 3 sind für alle auf der Baustelle Beschäftigten Lichtbildausweise anzufertigen und diese tagsüber an den Zugängen zum Baufeld stichprobenartig zu kontrollieren.Für angemeldete Besucher sind Besucherausweise nach Hinterlegung von Personalausweisen auszustellen und die Besucher mit Personalien sowie mit Ankunfts- und Abgangszeiten zu erfassen.Bei angemeldeten, nur tageweise auf der Baustelle Beschäftigten sind Tagesausweise auszustellenb) Zugangskontrollen in Phase 3In Phase 3 sind tagsüber stichprobenhaft Ein- und Ausgangskontrollen der auf der Baustelle Beschäftigten mit Fotoausweis an den folgenden nach Angabe der OÜ definierten Zugängen zum Baufeld durchzuführen - 1 St. absperrbares Bautor inkl. Pforten-Container Baustellenzufahrt Nordost- 1 St. absperrbares Bautor Baustellenzufahrt Süd-1 St. automatisches Drehkreuz Baustellenzugang im SüdenSämtliche Baufeldabschlüsse bleiben durchgängig verschlossen und sind nur in besonderen Fällen nach Vorgabe der OÜ zu öffnen.3. Sonstige Pflichten Der Aufwand für die nachfolgenden Pflichten ist in die EPs des Titels 6 einzukalkulieren.3.1. WachbuchIm Wachbuch muss der Vor- und Nachname der eingesetzten Sicherheitskräfte und der/des eingesetzten Dienstleisters/in eingetragen werden. Darin sind alle die Dienstausübung und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung betreffenden Themen detailliert festzuhalten und am nächsten Tag dem AG/ der OÜ mitzuteilen. Die Wachbücher gehen nach Abschluss der Leistungen in das Eigentum des AG über.3.2 Meldung- und ProtokollpflichtBesondere Verkommnisse sind zusätzlich zum Wachbuch zu protokollieren und am nächsten Tag dem AG/ der OÜ mitzuteilen. 3.3.DienstanweisungDer AN erstellt in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der OÜ bei Leistungsbeginn eine Dienstanweisung.Die Dienstanweisung ist an die wachsenden, dem Bauablauf angepassten Anforderungen in den einzelnen Phasen anzupassen und in Abstimmung mit der OÜ fortzuschreiben.In der Dienstanweisung sind die jeweiligen Ansprechpartner, die jeweiligen Tätigkeiten und Verpflichtungen, die Lage von Baufeld- und Gebäudezugängen und die Lage der Wächterkontrollpunkte mit detaillierten Handlungsanweisungen aufzunehmen. Die Dienstanweisung kann jederzeit vom AG an die Anforderungen angepasst werden. 3.4. DatenschutzDie Erfassung personenbezogener Daten muss nach den geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Vorschriften erfolgen.Der AN hat vor der Erfassung personenbezogener Daten bei jedem auf der Baustelle Beschäftigten oder Besucher das Einverständnis auf einem eigenverantwortlich verfassten Formblatt zur „?Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten“? mittels Unterschrift zu erwirken.4. Anforderungen an das Personal für im Titel 6
beschriebenen Leistungen
Das zum Einsatz kommende Personal muss eine Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen und über Erfahrungen bei Einsätzen auf Baustellen verfügen sowie den Ansprüchen der Tätigkeit entsprechende körperliche Eigenschaften aufweisen.5.Ausnahmen bei den SchließzeitenIn Ausnahmefällen wie z.B. bei Sondertransporten, bei großen Betonierabschnitten etc. sind die Schließzeiten der Baufeldzufahrten an den Bedarf anzupassen.Derartige Lieferungen müssen vom jeweiligen AN mind 7 Arbeitstage (AT) vorher angemeldet werden und mit dem AN "Baulogistik" abgestimmt werden.
Leitbeschreibung für Baustellen-Öffnungs
08.01 Öffnungs-/ Schließdienst und Bestreifung Baufeld/ Gebäude
08.01
Öffnungs-/ Schließdienst und Bestreifung Baufeld/ Gebäude
08.02
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