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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Anfrage für die Ausführungsleistungen der Baulogistik. Durch die, ab der Rohbauphase über alle Gewerke wirkende, übergeordnete Baulogistikkoordination, sollen optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung geschaffen werden.
Die nachfolgenden Gliederungspunkte A) und B) gelten generell als Vorbemerkungen und finden Anwendung auf alle ausgeschriebenen Positionen der Leistungsbeschrei-bung der übergeordneten Baulogistik.
Nachfolgend aufgelistet die voraussichtlichen Termine, Stand August 2021, relevant für die Leistungen des Auftragnehmers Baulogistik:
Summe Bereitstellung der
übergeordneten Baulogistik: 07/22 bis 06/26 = 48 Monate
Zugehörig zu den Anfrageunterlagen gelten die nachfolgend aufgelisteten Anlagen:
Terminplan mit Stand vom 07/2021 Baulogistikhandbuch mit Stand vom 07.01.2022 Baulogistikphasenpläne mit Index K
Vorbemerkungen
A) Angaben zur Baustelle 1. Informationen zu den Zu- und Abfahrtswegen:
Alle nachfolgenden Angaben sind im Zusammenhang mit den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen in Form der Baulo-gistikphasenpläne und dem Baulogistikhandbuch zu verstehen.
Die eigentliche Zu- und Ausfahrt für den Baustellenverkehr mit LKW hat über das in den Baulogistikphasenplänen dargestellte Tor bzw. über die dargestellten Baustelleneinrichtungsflächen zu erfolgen. Bedingt durch den vorgegebenen Bauablauf ändern sich die Zufahrten bzw. Flächen phasenweise. Vorab müssen sich die Lieferanten am Standort des zuständigen Baulogistikers anmelden.
Parkplätze für PKW stehen begrenzt zur Verfügung. Die Nutzung ist mit der Objektüberwachung abzustimmen. Das Baufeld darf nur über den gekennzeichneten Zugang betreten und verlassen werden.
2. Angaben zu den generellen Baustellenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Baustelle in der Regel geschlossen. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten muss beim AG bzw. beim AN Baulogistik beantragt werden. Der Aufenthalt auf dem Baufeld außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten.
3. Angaben zum PKW- und Baustellenverkehr:
Anlieferungen sind ausschließlich über ein durch den AN Baulo-
gistik zu lieferndes Online-Avisierungssystem anzumelden. Kontrolliert wird die Zufahrt durch das zuständige Baulogistik-personal.
Die Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge im Bereich des Baufeldes sind freizuhalten. Bau- und Lieferfahrzeuge dürfen nicht außerhalb der gekennzeichneten Flächen im öffentlichen Straßenbereich geparkt werden.
4. Angaben zum Personenverkehr:
Das Baufeld darf nur von Personen betreten werden, die einen gültigen Baustellenausweis mit sich führen. Dieser Ausweis wird durch den AN Baulogistik nach Vorlage definierter Unterlagen zeitlich befristet ausgestellt, nachdem eine Überprüfung der Personaldaten keine Einwände gegen die Ausstellung des Ausweises ergeben hat.
5. Angaben zu Verkehrsflächen:
Der AN Baulogistik hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Insbesondere sind Schutzmaßnahmen gegen ein Verwehen von Lagergut zu treffen.
6. Wichtige Hinweise:
Hingewiesen wird auf eventuell vorhandene Anlagen und Hindernisse im Baugrund des Baufeldes/ des öffentlichen Bereiches. Der AN Baulogistik hat sich vor Baubeginn über die vorhandene und geplante Lage von Strom-, Fernmelde-, Wasser- sowie Abwasserleitungen etc. sowie Versorgungskanälen zu informieren.
Alle für die Ausführung der Baulogistik benötigten Medien wie Strom, Wasser, Abwasser, Telefon und Internet sind eigenständig durch den AN Baulogistik herzustellen. Mit Einrichtung der Baulogistik stehen seitens des AG im definierten Nahbereich entsprechende Anschlusspunkte für die genannten Medien zur Verfügung (Ausnahme Telefon und Internet).
Die Verlegung der benötigten Leitungen und Herstellung der Medienanschlüsse gilt es seitens des AN Baulogistik bei den Planungen und Ausführungen zu berücksichtigen. Genehmigungen über Freigabe der Bautätigkeit sind beim AG bzw. bei den Medienträgern selbständig einzuholen. Beim Auffinden von Kabeln dürfen diese nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Bauleitung des AG bzw. mit den Medienträgern in der Lage verändert, geschnitten oder beseitigt werden.
A) Angaben zur Baustelle
B) Ausschreibungs- und sonstige Bedingungen 1. Behördliche Genehmigungen und Vorschriften:
Alle für die Ausführung seiner eigenen Leistungen benötigten Genehmigungen, Nachweise, Erlaubnisse sowie erforderlichen Prüfungen und Abnahmen durch öffentliche oder private Abnahmeinstitutionen, welche nicht durch den AG beigebracht werden, sind vom AN Baulogistik auf eigene Kosten inklusive der Genehmigungsgebühren beizubringen. Erforderliche Meldungen an die zuständigen Behörden hat der AN Baulogistik rechtzeitig zu veranlassen.
2. Qualität und Qualifikation:
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen haben das Recht, die vertragsgemäße Durchführung der Leistungen zu überwachen. Sie haben somit auch das Recht zum Betreten der Arbeitsräume auf der Baustelle des AN Baulogistik und eventuell im Untervertrag stehender Unternehmer. Des Weiteren hat der AG das Recht, alle, die Baumaßnahme betreffenden Pläne und Planentwürfe, einzusehen.
Der AN Baulogistik bestätigt, dass die auf der Baustelle eingesetzten Aufsichtspersonen die fachliche Qualifikation für die auszuführenden Arbeiten besitzen und mit dem Auftragsumfang vertraut sind.
Den Aufsichtspersonen sind ferner die Unfallverhütungsvor-schriften, bezogen auf den eigenen Arbeitsplatz, sowie die entsprechenden Schriften der Berufsgenossenschaften bekannt. Der AN Baulogistik hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache (Sprachqualifikation mind. B2) zu kommunizieren.
Das Entfernen von Oberflächenwasser, Schnee und Eis an den durch den AN Baulogistik gestellten Geräten / Gegenständen ist durch den AN Baulogistik eigenverantwortlich vorzunehmen und wird nicht besonders vergütet.
B) Ausschreibungs- und sonstige Bedingungen
Erforderliche Abgabeunterlagen Durch den AN Baulogistik sind mit der Angebotsabgabe nachfolgend aufgelistete Nachweise und Unterlagen zu liefern:
Personaleinsatzplan mit den durch den AN Baulogistik angenommenen Einsatzzeiten des ausgeschriebenen Personals inklusive zugehöriger Darstellung eines die Baustellenöffnungszeiten abdeckenden Personaleinsatzes
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Zutrittskontrolle in Form von Auszügen aus dem System mittels Screenshots
Nachweis der Leistungsfähigkeit des Online-Avisierung-Systems zur Verkehrssteuerung in Form von Auszügen aus dem System mittels Screenshots. Darüber hinaus soll eine Vorführung der ausgeschriebenen Mindestinhalte während einer Livedemonstration bei Bedarf nachgewiesen werden
Erforderliche Abgabeunterlagen
01 Übergeordnete Baulogistik
01
Übergeordnete Baulogistik
01.02 Baulogistikpersonal
01.02
Baulogistikpersonal