Dachabdichtung, Klempner + Dachbegrünung
MTV 3.2 Sickingerplatz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Deckblatt Seite  1 Titel-Aufstellung Seite  2 Inhaltsverzeichnis Seite  3 Terminplan Seite  4 Am Bau beteiligte Architekten + Ingenieure Seite  5 Kurzbaubeschreibung Seite  6 LV-Vorbemerkungen LEAN Management Seite  7 Allgemeine technische Vorbemerkungen zum Gewerk Seite  8 - 14 Ausführungsanforderungen GÜ-Vertrag Seite  15 Leistungsbeschreibung mit Preisen Seite  16 - 88 Angebotszusammenstellung Seite  89 - 90 Pläne: 14 Grundrisse, 8 Balkon-/Loggienpläne, 28 Pläne Anschlüsse + Entwässerung, 1 Plan Abdichtung Fuge Tiefgarage, 13 Gebäude-Schnitte Anl.: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT)    8 Seiten
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S T E R M I N P L A N  UND  A N G A B E N  DES  B I E T E R S 1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN Angebotsabgabe bis: siehe Deckblatt Vergabeverhandlung bis: innerh. 8 Wo nach Angebotseingang Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen Rohbaubeginn: 07/2025 Vorges. Ausführungsfristen: siehe Deckblatt Baufertigstellung bis: 08/2027 Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert. 2. ANGABEN DES BIETERS An der Baustelle können .......... Facharbeiter eingesetzt werden. Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von .......... Wochen möglich. 3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS Betriebshaftpflichtvers. bei: ......................... in ......................... Deckungssummen Personen: ................................................ Sachschäden: ................................................ Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister: ............................................ unter Mitgl.-Nr.: ................................................ Er gehört der Berufsgenossenschaft: ................................................ unter Mitgl.-Nr.: ............................. an und ist in der Handwerksrolle unter Nr.: .............................. eingetragen. Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemässe Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert vorzulegen.
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE Bauherr: MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co. KG Rheinstraße 12/1 69126 Heidelberg Auftraggeber: DIRINGER & SCHEIDEL BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG Wilhelm-Wundt-Straße 19 68199 Mannheim Planung: Kühnl + Schmidt AB Liststrasse 22 76185 Karlsruhe Baustatik: Tragwerk HD Ingenieure GmbH Georg-Boole-Weg 4 69124 Heidelberg Brandschutz: Bauberatung Brandschutz Fakesch GmbH Riedstraße 26 64584 Biebesheim Bauphysik: vRP von Rekowski und Partner mbH Sommergasse 3 69469 Weinheim HLS-Planung: Ingenieurbüro Marquard GmbH Terrassenstrasse 18 55116 Mainz E-Planung: EPL GmbH Stielstrasse 11 65201 Wiesbaden Freichflächen- planung: Freiraumconzept sinz-beerstecher + böpple Landschaftsarchitekten PartGmbB Ziegelhütte 9 72108 Rottenburg
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
KURZBAUBESCHREIBUNG KURZBAUBESCHREIBUNG Bei vorstehender Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von drei unterkellerten Gebäudekomplexen mit gemeinsamer Tiefgarage, in welchen in Summe 120 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten realisiert werden. In zwei Gebäudekomplexen werden in den Häusern Nr. 1-4 und 5-7 Mietwohnungen errichtet. Im dritten Gebäudekomplex kommen in den Häusern 8-12 Eigentumswohnungen zur Ausführung. Die beiden Gewerbeeinheiten befinden sich im Erdgeschoss der Häuser 2 und 12.
KURZBAUBESCHREIBUNG
LV-Vorbemerkungen LEAN Management LV-Vorbemerkungen LEAN Management Grundsätzlich ist für das Bauvorhaben das Anwenden der LEAN-Taktung vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die Arbeiten in den gemeinsamen Keller- und Tiefgaragenbereichen. Nach jetztiger Planung werden die Häuser 1-12 jeweils inkl. Gewerbe und Kita in folgender Abfolge begonnen und parallel weiter bearbeitet. - Haus 4 - Haus 2 - Haus 1 + 3 - Haus 5 - Haus 6 + 7 + 8 + 9 - Haus 10 + 11 - Haus 12 Zwischen dem Ausführungbeginn der Häuser 1-5 liegen jeweils ca. 2-3 Wochen, zwischen Haus 5 und den Häusern 6-9 ca. 7 Wochen, zwischen den Häusern 6-9 und 10+11 ca. 6 Wochen und zwischen den Häusern 10+11 und Haus 12 ca. 4 Wochen.
LV-Vorbemerkungen LEAN Management
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK DACHABDICHTUNGSARBEITEN Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten: Die Regeln für Dachabdichtungsarbeiten herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Für den konstruktiven Aufbau sowie für die Verarbeitung und Materialqualität, gelten alle zutreffenden und anwendbaren DIN-Vorschriften. Neben den Isolierungsarbeiten auf Dachflächen DIN 18 338 sind auch alle Arbeiten nach DIN 18 339 zur Herstellung von Anschlüssen, Verwahrungen, Abdeckungen usw. zu erfassen, die zum Schutz des Gebäudes gegen Regen und Feuchtigkeit erforderlich sind. Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlegung entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Im Zweifelsfalle hat der Auftragnehmer ein amtliches Gutachten kostenlos zu beschaffen, soweit von der Bauleitung verlangt, sind Muster vorzulegen. Für die Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma. Sofern im Leistungsverzeichnis eine Produktvorgabe enthalten ist, muss Diese zwingend eingehalten werden. Sollte der AN bei der Formulierung im LV "oder gleichwertig" ein Alternativprodukt anbieten, ist von ihm die Gleichwertigkeit zweifelsfrei nachzuweisen. Ein Alternativprodukt ist nur mit der schriftlichen Freigabe durch den AG zu verwenden. Der gesamte Aufbau der Dacheindeckung, der Attikaanschlüsse und Dehnfugenausbildung ist vor Angebotsabgabe durch den Bieter eigenverantwortlich auf die Richtigkeit zu überprüfen. Evtl. kostenverursachende Änderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Dachaufbau muss folgende Eigenschaften besitzen: - Sicher gegen Abheben durch Windlast, entweder durch kraftschlüssige Verklebung - oder mechanische Befestigung auf der tragenden  Unterlage - Schnee-, Hagel- und Sturmfest - Alterungs- und witterungsbeständig und mit ausreichender Elastizität für alle Temperaturschwankungen und Spannungen in der Tragkonstruktion. Grundsätzlich darf die Eindeckung und der Voranstrich nur auf trockenem Untergrund aufgebracht werden. Der Untergrund ist vorher auf seinen Feuchtigkeitsgehalt hin zu prüfen. Die Wärmedämmung muss bei Arbeitsunterbrechungen sowie bei plötzlichen, atmosphärischen Störungen einwandfrei verwahrt werden, so dass Feuchtigkeitseindringung garantiert vermieden wird. Dennoch feucht gewordene Wärmedämmung muss in jedem Fall ausgewechselt werden. An allen Wandanschlüssen etc. muss die Dachisolierung im Zusammenhang mit den vorgesehenen Abdichtungen so dicht und sorgfältig verlegt werden, dass auch bei Standschnee (ca. 15 cm hoch) und Abtauen keine Undichtigkeiten eintreten können. Befestigungen sind mit nichtrostenden Dübeln und Schrauben vorzunehmen. Anschießen ist nicht gestattet. Anschlüsse an Dachrandprofile, Verwahrungsbleche etc. müssen so konstruiert und ausgeführt werden, dass die Dachisolierung durch Dehnungen der Bleche oder Profile nicht undicht wird. Details sind rechtzeitig mit den anderen beteiligten Handwerkern und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Für die Bemessung der Dämmschichtdicken ist der Wärmeschutznachweis des Statikers maßgebend. Das evtl. erforderliche provisorische Schließen von Aussparungen durch Überkleben wird nicht gesondert vergütet. Bauteile, wie Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. sind, sofern erforderlich, vor jeglicher Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Trotzdem auftretende Verschmutzungen oder Beschädigungen sind unverzüglich in Absprache mit der Bauleitung zu beseitigen. Kosten für evtl. hieraus entstehende Zusatzmaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Schutz- und Arbeitsgerüste sind bauseits vorhanden. Ergänzungen für das Arbeiten über Dach und an den Erkernüber Dach sind, falls erforderlich, vom Auftragnehmer selbstverantwortlich und ohne zusätzliche Berechnung herzustellen. Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen. Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung ist eine Nebenleistung und wird nicht besonders vergütet. Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK KLEMPNERARBEITEN Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten: Gerüste für die Montage der Vorhängerinnen sind bauseits vorhanden. Die Einrüstungen für die Gauben und die Sicherungsmaßnahmen über Dach sind Sache des Auftragnehmers. Die Ausführung der Arbeiten hat in enger Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Handwerkern, wie Zimmermann und Dachdecker zu erfolgen. Die Details sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Werkstoff soweit nicht anders beschrieben, bestehend aus legiertem Zink nach DIN 17 770 D-Zn, bandgewalzt, als Band und Tafel. Werkstoff-Nr. 2.2203. Oberfläche walzblank. Soweit Schutzanstriche wegen zu erwartender Kontaktkorrosion aus Kontakten mit Baumaterialien oder aus Umwelteinflüssen vom AN für notwendig gehalten werden, sind diese mit auszuführen und im EP zu berücksichtigen. Alle Verbindungen müssen rückstausicher sein und sind so auszubilden, dass sich bei Temperaturunterschieden alle Blechteile dehnen können und ihre wasserabweisende Funktion nicht beeinträchtigen. Alle Halter und Befestigungsteile müssen verzinkt oder aus nichtrostendem Material sein, notwendige Nägel oder Schrauben sind mit Lötkappen abzudecken; soweit nicht anders beschrieben. Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung. Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen. Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK RWA-ANLAGEN Grundlagen der Ausführung: Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten: Die brandschutztechnisch und bauaufsichtlich geforderten Nachweise, Prüfzeugnisse und Abnahmen sind durch den AN zu erbringen. Alle Anschlüsse und Verbindungen müssen rückstausicher sein und sind so auszubilden, dass sich bei Temperaturunterschieden die unterschiedlichen Baustoffe dehnen können und ihre wasserabweisende Funktion nicht beeinträchtigt wird. Alle Halter und Befestigungsteile müssen verzinkt oder aus nichtrostendem Material sein. Sofern im Leistungsverzeichnis eine Produktvorgabe enthalten ist, muss Diese zwingend eingehalten werden. Sollte der AN bei der Formulierung im LV "oder gleichwertig" ein Alternativprodukt anbieten, ist von ihm die Gleichwertigkeit zweifelsfrei nachzuweisen. Ein Alternativprodukt ist nur mit der schriftlichen Freigabe durch den AG zu verwenden. Schutz- und Arbeitsgerüste sind einzurechnen. Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung. Die Ausführung hat je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erfolgen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK EXTENSIVE FLACHDACHBEGRÜNUNG Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Die Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung sämtlicher Materialien, wenn nicht anders angegeben, sowie die sach- und fachgerechte Ausführung oder Einbau in fix und fertiger Arbeit einschließlich aller erforderlicher Nebenarbeiten. Sofern im Leistungsverzeichnis eine Produktvorgabe enthalten ist, muss Diese zwingend eingehalten werden. Sollte der AN bei der Formulierung im LV "oder gleichwertig" ein Alternativprodukt anbieten, ist von ihm die Gleichwertigkeit zweifelsfrei nachzuweisen. Ein Alternativprodukt ist nur mit der schriftlichen Freigabe durch den AG zu verwenden. Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung die angebotenen Leistung auf Ausführbarkeit, Vollständigkeit und DIN-Gemäßheit zu überprüfen. Etwaige spätere Bedenken gehen zu seinen Lasten. Die Einheitspreise sind Festpreise. In den Einheitspreisen sind, außer aller Nebenleistungen der VOB, zusätzlich einzukalkulieren: - Alle Leistungen die für die volle Funktionsfähigkeit der Arbeiten notwendig sind, auch wenn diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. - Nachweiß der Güteeigenschaften des angebotenen Materials durch Prüfzeugnisse eines anerkannten deutschen Materialprüfamtes   bzw. durch Angabe der Prüfzeichen. Alle im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Alternativpositionen sind den Hauptpositionen gleichrangig auszufüllen, jedoch nicht auszuwerten. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Teile oder Positionen des Leistungsverzeichnisses herauszunehmen und anderweitig zu vergeben, ohne dass daraus eine Änderung der Einzelpreise entsteht oder eine Vergütung für entgangenen Gewinn gefordert wird. Der AN hat seine Leistung je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen. Vorhandene Leistungen anderer Firmen sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Bei nicht beachten trägt der Bieter die Wiederherstellungs- und Reinigungskosten. Während der Bauzeit stehen dem Bieter keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Die Ableitung von evtl. auftretenden Oberflächenwasser ist Angelegenheit des Bieters wird nicht besonders vergütet. Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollen Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird. Die Pflanzarbeiten sind fachgerecht und zu geeigneter Zeit unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse und des Pflanzenmaterials sorgfältig auszuführen, so daß das Anwachsen gewährleistet ist. Die Pflanzarbeiten schließen alle Nebenarbeiten ein. Es gilt DIN 18 916, 18 917, 18919. Die Garantiepflicht bzw. Leistung ist in die Kosten der Pflege- arbeiten einzukalkulieren. Die Pflege ist jeweils ohne Aufforderung durchzuführen, entsprechend den Erfordernissen der Pflanzen, an die Witterungsverhältnisse angepasst.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen: Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen: Dach: Umkehrdach, gefällelos, mit 2-lagiger bituminöser Abdichtung, XPS-Dämmung und extensiver Dachbegrünung. Das Brandschutzkonzept fordert für das Substrat eine Mindest-Schichtdicke von 3 cm und einen maximalen Gewichtsanteil von 20 % an organischen Bestandteilen. Klempner: Attika-Abdeckung Alu beschichtet in Standard-Farbton nach Angabe AG. Entwässerung über aussenliegende Fallrohre. Notüberläufe verzinkt. Balkon-/Loggienentwässerung über Fallrohre, keine Speier. Absturzsicherung: Sekuranten-Seilsystem (keine Einzelsekuranten) mit ordentlicher Dokumentation. Balkone/Loggien: 2-lagige bituminöse Abdichtung, Beton-Plattenbelag ohne Vorsatz, 40x40 cm, in Kies/Splittbett. Oberfläche ohne Gefälle. Terrassen/Dachterrassen: Beton-Plattenbelag ohne Vorsatz, 40x40 cm, in Kies/Splittbett. Dachausstiege/Lichtkuppeln: Treppenhausdächer mit Lichtkuppeln/RWA. Dachzugang über Lichtkuppel + Leiter. Ausziehleiter/Ziehleiter (keine Klappleiter) vor Ort befestigt und abschließbar. Schließsystem enstprechend Schließanlage. TG-Decke: "Weiße" Decke ohne flächige Abdichtung. Anschluss von Überzug an aufgehende Gebäudewand mit Schwarzabdichtung.
Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen:
1 Neubau Wohnen + Gewerbe
1
Neubau Wohnen + Gewerbe
1.01 Häuser 1-7 - Mietwohnungen
1.01
Häuser 1-7 - Mietwohnungen
1.02 Häuser 8-12 - Eigentumswohnungen
1.02
Häuser 8-12 - Eigentumswohnungen
1.03 Tiefgarage
1.03
Tiefgarage