Trockenbau
Montpellier Carré, Heidelberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                             3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18340 Trockenbauarbeiten - Gipskartonständerwände in jeweils aktueller Fassung. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist gegebenenfalls als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Trockenbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Trockenbauarbeiten Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen. Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN. Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen. Erforderliche Schrägschnitte sind fachgerecht auszuführen. Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und Beschädigung sind anzubringen und nach Beendigung der Arbeiten wieder restlos zu entfernen. Die Herstellung von Wandverbindungen untereinander (Ecken, T-Stößen, Kreuzstöße). Evtl. erforderliche Dehn- und Bewegungsfugen sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Ausführung der Dehn- und Bewegungsfugen wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Erforderliche gleitende Deckenanschlüsse sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Ausführung der gleitende Deckenanschlüsse wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Der Einbau von Pass-, Rand- und Zuschnittsstücken die Herstellung von Leibungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Herstellung aller Aussparungen bis zu einer Größe von 0,01 m² für Installationsarmaturen und - Anschlüsse, Lüftungs-, Elektroeinbauteile, Brandschutzklappen etc. in üblicher Installationsdichte, einschl. Verschließen der Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile, auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können. Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen Anforderungen. Alle Ecken und Kanten sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen. Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen. Bei Bedarf ist kostenfrei eine fachgerechte Estrichabstellung vorab auszuführen. Bei der Verarbeitung und der Montage sind die Herstellervorschriften strikt einzuhalten. Es sind die vorgeschriebenen Materialien eines Systemherstellers einzusetzen. Die Konstruktion muss den Einbau und Anschluss von Abgangsarmaturen wie Schalter, Steckdosen, Sanitärleitungen etc. ermöglichen. Die Installation erfolgt bauseits während der Wandmontage. Gestelle für die Sanitärobjekte werden während der Wandmontage bauseits eingebaut, soweit im LV nicht anders geregelt. Schließen der Wände: Das Einbringen der Mineralfaserdämmung und der zweiten Beplankung hat nach bauseitigem Erstellen der Haustechnikinstallation und nach Genehmigung durch die Bauleitung des AG zu erfolgen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. Schutz der Schnittkanten durch Nachbehandlung angeschnittener Elemente mit Versiegelung. Stumpfe Wandanschlüsse an Trockenbau und Massivwände sind gem. Vorgaben der Hersteller auszuführen. Das Anarbeiten an Durchdringungen im Zuge der Wanderstellung. Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die Befestigungsmöglichkeit (Bohrtiefe) bei der Bauleitung zu informieren. (Fußbodenheizung/Betonkernaktivierung). An den Anschlussstellen zu den angrenzenden Bauteilen sowie bei Kabel-, Rohr- und Kanaldurchführungen durch Wände sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der geforderten Schallschutzwerte und Brandschutzanforderungen gemäß Herstellerrichtlinien durchzuführen. Die geforderten Schalldämmwerte werden ggf. vom AG durch einen Sachverständigen im eingebauten Zustand samt aller Anschlüsse an Wänden, Fassade, Decke und Fußboden geprüft. Wenn der AN dafür verantwortlich ist, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden, hat der AN neben der Mängelbeseitigung auch die Kosten der Prüfung zu übernehmen. 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen 4      Abrechnungshinweise 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Prüfzeugnisse und Zulassungen - Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen - Datenblätter
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260529_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_Trockenbau_V2 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 GK-Wände
01.01
GK-Wände
01.02 GK-Decken
01.02
GK-Decken
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 GK-Wände
02.01
GK-Wände
02.02 GK-Decken
02.02
GK-Decken