Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“.
Bauteil B – Serviced Apartments
In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume.
Bauteil C – Wohneinheiten
Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen:
· Haus 1: 27 Einheiten
· Haus 2: 31 Einheiten
· Haus 3: 28 Einheiten
Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt.
Flächenbilanz
Bauteil B – Serviced Apartments
· Obergeschosse (E0–E4): 6.075 m²
· Untergeschoss: 2.765 m²
Bauteil C – Wohneinheiten
· Obergeschosse (E0–E4): 5.550 m²
· Untergeschoss: 4.580 m²
Gesamt Bauteile B + C
· Summe: 18.890 m²
Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche)
· UG: 3.795 m²
Tragkonzept
Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers.
In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden.
Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1 Allgemein
1.1 Normen / Richtlinien
Ergänzend zu den Vertragsgrundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten:
Die Herstellerrichtlinien Die Richtlinien der Fachverbände Die relevanten DIN-Normen Die relevanten VDI-Richtlinien
Die in ZTV festgelegten Forderungen sind als Nebenleistungen auszuführen.
Ausführungsspezifische Normen und Regelwerke:
DIN 18008-1 Begriffe und allgemeine Grundlagen
DIN 18008-2 Linienförmig gelagerte Verglasung
DIN 18008-3 Punktförmig gelagerte Verglasung
DIN 18008-4 Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasung
DIN 18008-5 Zusatzanforderungen an begehbare Verglasung
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 1993-1 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN 1055 Lastannahmen im Hochbau
DIN EN 576 Aluminium und Aluminiumlegierungen
DIN EN 485 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten
DIN EN 755 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile
DIN EN 1999-1 Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken
DIN 16935 Elastische Folien/ Buthylkautschuke
DIN 17611 Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium
DIN 17612 Anodisch oxidierte Teile aus Blechen und Bändern aus Aluminium
DIN 18055 Fenster, Anforderungen und Prüfungen
DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung
DIN 18055 Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtigkeit von Fenstern
DIN 18540 Abdichtung mit Fugendichtmassen
DIN EN 12487 Korrosionsschutz von Metallen
Verarbeitungs- - und Ausführungsrichtlinien der Hersteller Richtlinien des Metallbauverbandes Merkblätter der Aluminiumzentrale Frankfurt Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller Verglasungsrichtlinien der Isolierglashersteller Unfallverhütungsvorschriften
2 Konstruktionspläne
Die der Leistungsbeschreibung beigefügte Fensterübersicht dient der Darstellung der Fensteraufteilung und der Öffnungsarten. Soweit in der Positionsbeschreibung keine Angaben über Profilquerschnitte gemacht sind, können die zur Bemessung der Profile notwendigen Angaben der Fensterübersicht entnommen werden.
Die zu verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen als Anhaltspunkt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen.
Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc., die nicht zweifelsfrei zeichnerisch dargestellt sind, sind vor Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind
Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden.
Der Einsatz der genannten Artikel, bezogen von unterschiedlichen Lieferanten, wird hinsichtlich der "System-Garantie für die komplett erbrachte Leistung" ausgeschlossen.
Übersichtspläne und Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle rechtzeitig vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst nach Freigabe begonnen werden.
3 Anforderungen an die Konstruktion
3.1 Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente zum Baukörper, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile des Baukörpers abgeben können.
Die freitragenden Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und der Blendrahmen im Bereich von Rollladenkästen sind so zu dimensionieren, dass die Verformungen der Rahmenteile unter Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder zu anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit führen.
Die Glasdicken sind gemäß den Beanspruchungen zu dimensionieren.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach
DIN 1055-4 für Windlasten,
DIN EN 1991-1-1 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe
3.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Es gelten die zulässigen Fugendurchlasskoeffizienten nach der Wärmeschutzverordnung auf Basis von
DIN 18055 sofern keine strengeren Anforderungen gestellt werden.
Der Fugendurchlasskoeffizient der Fenster darf bei Gebäuden mit bis zu
Bei zwei Vollgeschossen den Wert 2,0 m³/(hm(daPa)2/3), Bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen den Wert 1,0m³/(hm(daPa)2/3) nicht überschreiten.
Mittlerweile sind europäische Regelwerke zur Prüfung und Klassifizierung von Fenstern eingeführt. Die Luftdurchlässigkeit wird nach DIN EN 12207 ermittelt, wobei eine Korrelationstabelle zur bislang noch geltenden DIN 18055 enthalten ist.
Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208 klassifiziert. Für die Ermittlung der notwendigen Beanspruchungsklasse ist die Gebäudehöhe und die Wetterbelastung des Bauwerks zu berücksichtigen.
3.3 Ausdehnungen
Die Konstruktionen der Fenster, Einbau- und Anschlußbauteile, Verwahrungsprofile etc. müssen sämtliche temperaturbedingten Längenänderungen spannungsfrei und geräuschlos ausgleichen können.
3.4 Wärme- und Feuchteschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten DIN EN ISO 10077-1, und die Energieeinsparverordnung.
3.4.1 Nachweis des Uf-Wertes (Rahmen/Flügelkombination)
Die Berechnung Uf-Wertes des Fensters erfolgt nach DIN EN ISO 10077-2.
3.4.2 Nachweis des Ug-Wertes
Es sind Ug-Werte die nach technischen Produkt-Spezifikationen oder nach DIN EN 673: ermittelt sind, zu verwenden.
3.4.3 Nachweis des g-Wertes
Die Ermittlung g-Wertes des Glases erfolgt nach DIN EN 410.
3.4.4 PSI-Wert des Glasrandverbunds
nach Tabelle E.1 DIN EN ISO 10077-1 oder Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2
3.5 Schallschutz
Für den Schallschutz von Neubauten gilt DIN 4109. Das erforderliche Schalldämmmaß Rw,R des Fensters ist aus dem tatsächlichen Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Tabelle 8 zu ermitteln. Die Korrekturwerte nach
DIN 4109 Tabelle 9 und der Fensterflächenanteil nach Tabelle 10 sind zu beachten.
Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Dabei ist auf eine vollständige Verfüllung von Hohlräumen und die umlaufend luftdichte Fuge zu achten.
Horizontal oder schräg eingebaute Stahlblech-Formteile sind unterseitig min. 60 % der Fläche zu entdröhnen.
3.6 Einbruchhemmung
Sofern Anforderungen an die Einbruchhemmung bestehen, Dürfen nur geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Für einbruchhemmende Fenster,Türen, Rollläden und sonstige Abschlüsse gilt DIN V ENV 1627.
Die Einstufung der eingesetzten Verglasungen sind durch einen gültigen Prüfnachweis nach DIN EN 356 bzw. DIN 52290 nachzuweisen. Für nichttransparente Ausfachungen gelten sinngemäß die Anforderungen nach
DIN EN 356 bzw. DIN 52290.
4 Werkstoffe
4.1 Aluminium
Für die Ausführung kommen verschiedene Bau- und Werkstoffarten in Frage. Diese Arten müssen den jeweiligen Anforderungen der geltenden Güte- und Prüfbestimmungen für Aluminiumprofile entsprechen.
4.2 Stahl
Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken. Der Korrosionsschutz muss mit Zinkauflagen gemäß DIN EN 14713 für innenliegende Verstärkungsprofile 100 g/m² und für außenliegende Verstärkungsprofile 275 g/m² betragen. An Stoßstellen ist ebenso ein dauerhafter Korrosionsschutz vorzusehen.
4.3 Kontaktstellen unterschiedlicher Metalle
Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten.
4.4 Dichtprofile
Dichtprofile können durch Extrusion Bestandteil eines Profilsystems sein. Die Anforderungen für solche extrudierten Dichtprofile sind in RAL-GZ 716/1 Abschnitt II enthalten. Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen. Die Nachweise sind gemäß RAL-GZ 716/1 Abschnitt II zu erbringen.
4.5 Dichtstoffe
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Dichtstoffe müssen nach
DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese alterungsbeständig sein. Für Dichtstoffe zur Abdichtung der Baukörperanschlussfuge gilt DIN 18540 sowie das IVD-Merkblatt Nr. 9 des Industrieverbands Dichtstoffe. Für Dichtstoffe im Verglasungsbereich gilt DIN 18545.
5 Ausführung
5.1 Beschläge
Die Beschläge müssen die Anforderungen nach prEN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen angepasst sein; die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein, ebenso die Möglichkeit zur
Wartung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge. Der Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen den Richtlinien der Beschlaghersteller zu entsprechen.
5.1.2 Fehlbedienungssperren sind einzurechnen
Die Bedienung der Fensterflügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Die Bedienungshöhe des Griffteiles ist entsprechend festzulegen und soll innerhalb eines Raumes (soweit sinnvoll) einheitlich ausgeführt werden.
Bei Kippflügeln sollen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um evtl. Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. Der Standflügel von Stulpfenstern muss durch die Beschlagteile umlaufend im Blendrahmen fixiert sein.
5.2 Glashalteleisten / Ausfachungen
Über die Befestigung der Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Nichttransparente Ausfachungen (Paneele) müssen auf die beschriebenen Beanspruchungen abgestimmt sein. Die Funktion und die technischen Eigenschaften des Fensterelements dürfen durch die technische Ausführung des Paneels nicht beeinträchtigt werden.
6 Verarbeitung
Die Konstruktionen sind nach den Richtlinien des System - Herstellers zu planen und zu fertigen. Sie müssen den Güte - und Prüfbedingungen für Aluminiumfenster RAL RG 636/1 entsprechen.
7 Anschluss zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und
Haustüren, Frankfurt a. M. zu Grunde gelegt.
Die Anschlussfugen müssen
raumseitig ausreichend luftdicht und Im Zwischenraum mit Dämmstoff verfüllt sein sowie Außen das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen verhindern.
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und / oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden.
Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Verwendung von innenliegenden Dichtbändern ist zu gewährleisten, dass diese ohne weitere Maßnahmen überputzt Werden können.
Die bestehenden Hohlräume in den Anschlussfugen sind mit einem Dämmstoff zu verfüllen. Ein Zusammentreffen von PU-Schaum mit Dichtstoffen ist auszuschließen.
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit der umgebenden Bauteile muss gewährleistet sein.
DIN 18195:
Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser sind mindestens 150 mm über die Oberfläche eines über der Abdichtung liegenden Belages hochzuziehen (wasserführende Schicht). Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien): Befinden sich im unmittelbaren Türbereich Terrassenabläufe oder andere Entwässerungsmöglichkeiten, sollte die Anschlusshöhe mindestens 50 mm (oberes Ende der Abdichtung oder von Anschlussblech unter der Hebeschiene) über Oberfläche Belag betragen.
7.1 Lastabtragung und Befestigung
Die auf das Fenster einwirkenden Kräfte müssen sicher in den Baukörper übertragen werden. Die Kräfte wirken in und senkrecht zur Fensterebene. Für die Lastannahmen werden die in Abschnitt 3 angegebenen Regelwerke zugrunde gelegt.
Über Klötze oder andere feste Bauteile müssen die Kräfte in Fensterebene, vornehmlich aus der Eigenlast der Fenster, sicher in den Baukörper abgeleitet werden. Deren Anordnung ist auf die jeweilige Öffnungsart des Fensters abzustimmen. Die lastabtragenden Bauteile müssen so angeordnet werden, dass Längenänderungen der Profile oder Bewegungen aus dem Baukörper nicht zu Einspannungen des Rahmen führen. Werden justierbare Elemente zur Lastabtragung vorgesehen, so ist deren Gebrauchstauglichkeit für diesen Einsatzzweck nachzuweisen
Über das Befestigungsmittel müssen Kräfte in und senkrecht zur Fensterebene in den Baukörper abgeleitet werden. Die Wahl des Befestigungsmittels ist auf das Fenster- und Außenwandsystem abzustimmen. Die Bewegungen, sowohl aus der Längenänderung der Fensterprofile, als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Baukörper müssen ungehindert aufgenommen werden können. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 700 mm nicht überschreiten. Der Abstand der Befestigungselemente von den Innenecken und anderen Rahmenverbindungen muß nach den Angaben des Systemgebers ausgeführt werden.
Die vom Befestigungsmittelhersteller vorgegebenen Randabstände und Einbautiefen sind einzuhalten.
Liegen Verschraubungen im wasserführenden Bereich vom Falz, so muss das Bohrloch durch geeignete Stopfen oder Kappen regendicht ausgeführt werden.
7.2 Äußere Fensterbänke
Die Fensterbänke müssen die Wasserabführung vom Fenster sicherstellen. Die Anbindung der Fensterbank zum Blendrahmen und der Übergang zu den Leibungen muss dicht ausgeführt sein. Die Entwässerung des Blendrahmens muss definiert nach außen erfolgen. Fensterbanksysteme aus Metall müssen an den seitlichen Enden dicht sein. Generell ist durch Folien unter der Fensterbank die kontrollierte Wasserabführung sicherzustellen. Unter der Fensterbank ist im Bereich des Rahmens ein Wärmedämmstoff vorzusehen.
Bei Metallfensterbänken ist bei Ausladungen von mehr als 15 cm eine zusätzliche Befestigungen zum Schutz vor Abheben nötig.
Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von Fensterbänken und sonstigen Blechverkleidungen erforderlich. DIN 18360 ist zu beachten.
8 Schutzmaßnahmen
Nach Einbau der Profile und Gläser sind diese mit einem geeigneten Schutz (Folie) zu versehen. Dieser ist in Abstimmung mit der Bauleitung vor Abnahme des gesamten Bauwerks zu entfernen und entsorgen.
Sämtliche angrenzende Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
9 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Alle erforderlichen Werkstattzeichnungen Prüfzeugnisse und Zulassungen Dokumentation der verwendeten Materialien Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen Prüfprotokolle soweit erforderlich Abnahmebescheinigungen
Die Revisionsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 2-fach auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben.
10 Wartung
Der AN hat einen detaillierten Wartungsvertrag vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
DGNB / QNG 1. Zertifizierung
Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung.
1.1 Mitwirkung des AN
Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen.
Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen.
Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei:
A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260907_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_Alu-Rahmen-Türen_innen_V1 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Alu-Rahmentüren
01.01
Alu-Rahmentüren
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Alu-Rahmentüren
02.01
Alu-Rahmentüren