Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
von
der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den
örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da
spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB,
neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die
einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung
NRW und die einschlägigen Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung,
Vorhalten
der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und
sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie
sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und
Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und
termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen
und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit
einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht
anders
beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und
Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw.
fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der
Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne
Arbeiten ganz
oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem
Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen
werden
sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in
Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau-
estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu-
erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann
berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen
oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen
um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs-
verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom
Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle
zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und
Wasser,
0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6%
für
die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs-
summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender
Schuttabfall ist
laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen
bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der
Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach
erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe
auf
seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber
beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer
auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche
Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten
in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur
Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind
jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts-
führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei
Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs-
verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung
Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber
vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter
Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten
dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende
Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach-
ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot
festgelegten
Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht
gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den
Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend
keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte
Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen
Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der
nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler-
und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach
Fertigstellung
der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue
Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht-
lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher
Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun-
gen
sind vor Ausführung zu beachten. Für die
Standsicherheit
der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste
usw. ist er in jeder Art und Weise voll
verantwortlich. Bei
Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine
Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen
Vorschriften
verursacht werden bzw. entstehen, haftet der
Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach
den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag-
gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf
Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung
beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den
Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis
zu
diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr
für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem
ordentlichen
Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts-
vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide
Teile
ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt
ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus
dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch
die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung
durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat
innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu
geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/
Gewerke
sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren.
Im
abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen
genannten Bedingungen bin ich einverstanden und
erkläre,
dass ich dieselben selbst gelesen und bei der
Ausarbeitung des
Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und
Umfang
der zu erbringenden vertraglichen Leistungen
erschöpfend
unter- richtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe
Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene
Allge-
meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
.......................................................
.........
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
01. Allgemeine technische Vorschriften
01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das Angebot und die Ausführung des
Kanalanschlusses im öffentlichen Straßenraum sind u.a.
die
nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der
jeweiligen neuesten Fassung:
- VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B
und C) in
der aktuellsten Fassung
- Die Bestimmungen der Landesbauordnung NRW (BauO
NRW)
- Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft
(BG BAU)
- Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und
sonstigen
Vorschriften der zuständigen Ver- und
Entsorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke,
Netzbetreiber).
- ZTV A-StB (Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen)
Auf die folgenden, für dieses Projekt zentralen
DIN-Normen wird
besonders hingewiesen:
- DIN 18300 Erdarbeiten
- DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
- DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
- DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen
und
-kanälen
- DIN 4124 Baugruben und Gräben Böschungen, Verbau,
Arbeitsraumbreiten
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Diese sind zu beachten, soweit in den einzelnen
Positionen
nichts Anderslautendes gefordert wird.
Erdarbeiten (DIN 18300) und Kanalbau (DIN 18306)
Vor Beginn der Aushubarbeiten hat der Auftragnehmer
eigenverantwortlich die genaue Lage von sämtlichen
Ver- und
Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas,
Telekommunikation etc.) bei den zuständigen Stellen zu
erkunden und die Leitungen vor Ort zu sichern. Die
entsprechenden Schutzanweisungen sind strikt zu
befolgen.
Der Bodenaushub ist gemäß den Bodenklassen 3-4
durchzuführen. Der Verbau hat nach DIN 4124 zu
erfolgen.
Die Verfüllung der Leitungsgräben darf erst nach
erfolgreicher
Abnahme und Dichtheitsprüfung der Kanalleitungen durch
die
zuständige Behörde bzw. den Netzbetreiber erfolgen.
Wiederherstellung von Oberflächen
Sämtliche Oberflächen (Asphalt, Pflaster, Grünflächen)
sind
nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht und gemäß den
Vorschriften der Stadt bzw. des zuständigen
Straßenbaulastträgers wiederherzustellen.
ANLAGEN:
- Entwässerungsgenehmigung vom 19.11.2024
- Lageplan
01. Allgemeine technische Vorschriften
__.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Anforderung der Planunterlagen der Versorger,
Einmessung
und Validierung der Planlage vor Ort, An- und Abfahrt
der
Geräte und Maschinen inkl. Baggertransport und der
erforderlichen Rüstzeiten
__.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
__.__. 2 Kanalanschluss Schmutzwasser - Eichenstraße - Verkehrsrechtliche Genehmigung und Verkehrssicherung
inkl.
Aufbruchgenehmigung einschl. der erforderlichen
Abnahmekünzelung durch ein zugelassenes Prüfinstitüt
sowie
Gebühren für die Ortstermine der Aufsichtsbehörde,
Beantragung der Abnahme und Dichtheitsprüfung gem.
Vorgaben der örtlichen Behörde.
Kanalanschluss Schmutzwasser
Graben von Grundstücksgrenze bis Schmutzwasserkanal
(max.
5,00m Anschlusslänge) herstellen Tiefe im
Anschlussbereich
bis3,00m mit Verbau, Bodenklasse 3-4, Boden seitlich
lagern,
verdrängten und nicht verdichtungsfähigen Boden
abfahren und
entsorgen, Bettungszone herstellen, KG2000 Rohr DN 150
für
MW einschl. Formstücke liefern und verlegen, Anschluss
an
SW Kanal mittels Kernbohrung und Friatac ASA Multi,
Schiebemuffe und UKG herstellen, Füllkies liefern,
verfüllen und
verdichten der Baugrube Handschachtung und Querung im
Bereich von Versorgungsträgern
Asphaltaufbruch bis 10 m² einschl. Schneidearbeiten,
Entsorgung von Asphalt (nicht teerhaltig), Aufnehmen
der
Ashaltdecke d bis 15cm, nach den Verfüllen Tragschicht
und
Feindecke einschl. Tokband herstellen,
__.__. 2
Kanalanschluss Schmutzwasser - Eichenstraße -
1,00
psch
__.__. 3 Kanalanschluss Regenwasser - Ritterstraße - Verkehrsrechtliche Genehmigung und Verkehrssicherung
inkl.
Signalanlage, Aufbruchgenehmigung einschl. der
erforderlichen
Abnahmekünzelung durch ein zugelassenes Prüfinstitüt
sowie
Gebühren für die Ortstermine der Aufsichtsbehörde,
Beantragung der Abnahme und Dichtheitsprüfung gem.
Vorgaben der örtlichen Behörde.
Kanalanschluss Regenwasser
Graben von Grundstücksgrenze bis Regenwasserkanal (max.
15,00m Anschlusslänge) und die Verlängerung bis zum
Gebäude herstellen Tiefe im Anschlussbereich bis 1,40m,
Bodenklasse 3-4, Boden seitlich lagern, verdrängten
und nicht
verdichtungsfähigen Boden abfahren und entsorgen,
Bettungszone herstellen, KG2000 Rohr DN 150 für RW
einschl.
Formstücke liefern und verlegen, Anschluss an RW Kanal
mittels Kernbohrung und Fabekun Sattelstück herstellen,
Füllkies liefern, verfüllen und verdichten der Baugrube
Handschachtung und Querung im Bereich von
Versorgungsträgern
Asphaltaufbruch bis 10 m² einschl. Schneidearbeiten,
Entsorgung von Asphalt (nicht teerhaltig), Aufnehmen
der
Ashaltdecke d bis 15cm, nach den Verfüllen Tragschicht
und
Feindecke einschl. Tokband herstellen
Bord- und Rinnenstein abbrechen, aufnehmen,
beschädigtes
Material ersetzen und nach der Verfüllung in Beton
setzen
Randsteine von 2 Wegkreuzungen abbrechen, aufnehmen,
beschädigtes Material ersetzen und nach der Verfüllung
in
Beton setzen
Doppel-T Pflaster und Gehwegplatten aufnehmen, säubern,
seitlich lagern und nach der Verfüllung inkl. Unterbau
wieder
neu gem. Vorgaben der MAGS herstellen
Achtung: Es sind keine besonderen Maßnahmen für
Wurzelschutz / Wurzelbehandlung oder Wasserhaltungen
einkalkuliert! Sollte eine Signalanlage erforderlich
werden, so
muss diese nachträglich auf Nachweis einer
Verkehrssicherungsfirma nachbeauftragt werden.
__.__. 3
Kanalanschluss Regenwasser - Ritterstraße -
1,00
psch
__.__. 4 Zulage zur vorgenannten Position Wurzelschutz
und Wurzelbehandlung im Bereich des
Kanalanschlusses Zulage für das fachgerechte Ausführen von Maßnahmen zum
Wurzelschutz und zur Wurzelbehandlung im Bereich des
geplanten Kanalanschlusses.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Vorsichtiges Freilegen vorhandener Wurzeln im
Arbeitsbereich
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen (z.
B.
Abdeckung, Feuchthalten)
Fachgerechtes Kürzen verletzter Wurzeln gemäß den
einschlägigen Regeln der Baumpflege
Glattschnitt der Schnittstellen mit geeignetem Werkzeug
Behandlung der Schnittstellen mit zugelassenen Mitteln
bzw.
gemäß örtlicher Vorgaben (sofern gefordert)
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Alle Nebenleistungen, die zur Sicherstellung der
Vitalität des
Baumes bzw. der Gehölze erforderlich sind
__.__. 4
Zulage zur vorgenannten Position Wurzelschutz
und Wurzelbehandlung im Bereich des
Kanalanschlusses
1,00
psch
__.__. 5 Optional: Wasserhaltung während der Bauausführung Sollte während der Bauausführung eine Wasserhaltung
erforderlich werden, wird diese nach tatsächlichem
Aufwand
abgerechnet. Dies umfasst die Miete, die Installation,
den
Betrieb und den Rückbau der erforderlichen Pumpen und
Leitungen.
__.__. 5
Optional: Wasserhaltung während der Bauausführung
1,00
psch