Balkonbeschichtung
Modernisierung Kolberger Straße
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
OBJEKTBESCHREIBUNG Projekt: Energetische Modernisierung des Bestandes mit 35 WE Kolberger Str. 2a-c in 22949 Ammersbek Bauherr: Baugenossenschaft  dhu eG Buchsbaumweg 10a in 22299 Hamburg 1.            Angaben zum Objekt 1.1          Objekt: Das Mehrfamilienhaus in der Kolberger Str. 2 a-c mit 3 Hauseingängen und 35 Wohnungen wurde 1975 erbaut. Das Gebäude ist unterkellert. Seitdem wurde der Dachrand und die Balkongeländer auf der Westseite erneuert. Die Aussenwände entsprechen im wesentlichen dem ursprünglichen Zustand. Da der Energieverbrauch und Komfort für die Bewohner nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, ist eine energetische Sanierung geplant. Dabei sollen die Flächdächer gedämmt und neu gedeckt werden, die Fenster werden ausgetauscht, die Aussenwände werden mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet und die Kellerdecken werden gedämmt. Die Gesamtbaumaßnahme soll ab April 2025 durchgeführt werden. Die Dämmung des Nordgiebels ist bereits in 2024, wegen dringenden Handlungsbedarf, vorgezogen worden. Die in den Boden einbindende Sockeldämmung als auch das Aufbringen eines keramischen Belags am Nordgiebel soll nun im Zuge der Gesamtbaumaßnahme mit ausgeführt werden. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber für die baulichen Maßnahmen eine staatliche Förderung zur Finanzierung der Baukosten beantragen wird. Die Parteien sind sich einig, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die beantragten Förderungen ganz oder teilweise abgelehnt oder nicht genehmigt werden. Gebäudehöhe: bis zur Attika beträgt ca. 15,50m. Diese Ausschreibung umfasst die Arbeiten für Fassadenarbeiten: -WDVS, Fassade und Aufzugsüberfahrten -Balkonsanierung -Kellerdeckendämmung -Sonstiges 1.2          Beschreibung Das Gerüst wird umlaufend am Gebäude in Lastklasse 3 mit innenliegenden Konsolen erstellt. Zur Materialübergabe und an der obersten Position des Aufzuges wird eine Absetzplattforn vorgehalten. Für die Fassadenarbeiten wird eine Kopfabdeckung als Witterungsschutz hergerichtet. 1.3          Einrichtung der Baustelle Flächen rund um das Gebäude können nach Absprache für Lager- und Montagearbeiten während der Bauzeit genutzt werden. Zusätzlich könnten öffentliche Parkflächen die für ellBaustelleneinrichtung angemietet werden. Die Einholung der Genehmigung etc. und Einrichtung der Halteverbotszone obliegt dem AN. Verkehrsverhältnisse/Zuwegung/Lagermöglichkeiten etc.: Es wird den Anbietenden dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um genaue Kenntnis des Zustandes, der Anfahrtswege und der sonstigen örtlichen Verhältnisse zu erhalten. hr-Mehr- und Nachforderungen wegen nicht vorausgesetzter Beschaffenheit und Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. Die Baustelle befindet sich in einem reinen Wohngebietbie. Gem. BundesImmissionsschutzgesetz i.V.m. der AVV Baulärm sind für die benachbarte Wohnbebauung Ruhezeiten von 20:00 - 7:00 Uhr einzuhalten. In dieser Zeit darf Baulärm den Grenzwert von 35 dB (A) nicht überschreiten, tagsüber gelten 50 dB (A). Am Wochenende gelten durchgehend 35 dB (A). Der Arbeitsbeginn auf der Baustelle darf demnach nicht vor 7:00 Uhr liegen. Und die Anlieferung nicht vor 6:30 Uhr! 2.            Weitere Anforderungen 2.2          Sicherheit auf der Baustelle Der Auftragnehmer haftet im Sinne der Bauordnung als verantwortlicher Bauleiter für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften und für die Einhaltung aller für die Unfallverhütung und Sicherheit der am Bau Beteiligten erforderlichen Schutzmaßnahmen für sich und seine Belegschaft. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die Einhaltung der UVV. + sonstiger einschlägiger Sicherheits- u. Qualitätsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Umwelt und Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte sind in vollem Umfang einzuhalten und obliegen eigenverantwortlich dem ausführenden Unternehmen. Für die Überwachung der Einhaltung durch seine Angestellten ist der AN haftbar. 2.2          Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen, sind ggf. weitere erforderliche Schutzmaßnahmen in den Einheitspreisen der Leistungen kalkulatorisch zu berücksichtigen (Schutz umliegender Bauteile etc.) 2.3          Gewässerschutz Bestehen infolge regionaler Bestimmungen, Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen aufgrund örtlich zusätzlich geforderter Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, ist dies unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Jegliche Maßnahmen durch die Umwelt beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, sind, soweit möglich, zu vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind durch entsprechende geeignete Schutz- und Entsorgungsverfahren weitestgehend zu entschärfen. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. 2.4          Abfallbeseitigung Jedes ausführende Gewerk hat seine Abfälle und den Unrat aus seiner Baustellentätigkeit unaufgefordert und sofort nach Anfall, auf seine Kosten, fachgerecht zu entsorgen. sbeInsbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den Arbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit gütigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Die unsachgemäße Entsorgung der anfallenden Stoffe berechtigt den AG zur sofortigen, fristlosen Vertragsauflösung. Die Verpflichtung zur sachgemäßen Entsorgung der bis dahin durch die Maßnahmen angefallenen Stoffe obliegt auch nach der Kündigung dem AN. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. 2.5          Ausführungshinweise Aus Planungsunterlagen sind die Abmessungen zu entnehmen, die Maße sind jedoch zwingend vor Ort zu prüfen !! Für Maßfehler haften allein die ausführenden Firmen!! Die Leistungen des AN sind dem Baufortschritt angepasst zu erbringen, Maschinen-, Geräte- und Personaleinsatz sind so vorzuhalten und einzusetzen, dass keine Verzögerungen im Gesamtablauf eintreten. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten schließen alle zur Fertigstellung der Leistung nötigen Lieferungen und Nebenleistungen ein. Da das Haus während der Bauarbeiten bewohnt bleibt, sind die Belästigungen durch den Baubetrieb so gering wie möglich zu halten!! Die vorhandenen baulichen Anlagen, die erhalten bleiben, sind während der Baulauphase entsprechend zu schützen. Die Baustelle ist aufgrund der gleichzeitigen Wohnnutzung jederzeit in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind alle geltenden Vorschendriften, anerkannte Regeln der Technik, Verarbeitungshinweise der Herstelleellr und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei Vertragsabschluss wird die VOB/B und zur Abrechnung VOB/C zugrunde gelegt. Sollten alternativ zu den ausgeschriebenen Leistungen andere Verfahren oder Produkte angeboten werden, so muss im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Unklarheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind vor Angebotsabgabe mit uns klären. Für Wärmedämmverbundsysteme gilt grundsätzlich, dass nur ein geschlossenes System eines Herstellers zur Ausführung kommen kann. Die Verbräuche für Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Die Verbräuche der Baustelle müssen aber separat gemessen werden durch einen Baustromzähler und Bauwasserzähler. Die technischen Ausrüstungen, d.h. z.B. Stellung eines Baustromverteilers und Bauwasseranschlusses incl. Zählung sind vom Bieter in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
OBJEKTBESCHREIBUNG
01 Balkonsanierung
01
Balkonsanierung
01.__.0070 Balkonbeschichtung abschleifen Abtragen alter Beschichtung / verunreinigter Oberflächen mittels geeigneten Schleifgeräten ca. 5 mm tief, um einen haft- und tragfähigen Untergrund zu erhalten; inkl. Aufnahme, Abtransport des Fräsgutes zu einem Container. Bauteil: Bodenflächen, Stirnkanten, Wandanschlüsse
01.__.0070
Balkonbeschichtung abschleifen
313,00
m2
01.__.0080 Hohlkehle herstellen Hohlkehle als Mörtelkehle (Epoxy und Quarzsand) herstellen.
01.__.0080
Hohlkehle herstellen
365,00
m
01.__.0100 Triflex Flächenabdichtung Grundierung der gesamten Fläche mit Triflex Cryl Primer. Abdichtung der Balkonfläche mit TriflexProTerra naht- und fugenlos inkl. Triflex Spezialvlies einschl. Ausbildung der Aufkantung im Wandanschlußbereich, der Abkantung im Stirnkantenbereich und Andichten der Bodenabläufe nach den technischen Richtlinien des Materialherstellers. (Siehe Triflex BTS-P Systembeschreibung undSystemzeichnungen BTS-P-2700, BTS-P-2702 und BTS-P-2707.) Triflex: oder gleichwertig Material: PMAA Flächen: Bodenflächen, Stirnkanten und Wandanschlüsse
01.__.0100
Triflex Flächenabdichtung
417,00
m2
01.__.0110 Triflex Nutzschicht Position wie vor, jedoch Triflex Nutzschicht Beschichtung der Balkonfläche mit Triflex Pro Floor nach den technischen Richtlinien des Herstellers.
01.__.0110
Triflex Nutzschicht
417,00
m2
01.__.0120 Standardoberfläche "Micro Chips" (R 9) Position wie vor, jedoch Standardoberfläche Micro Chips (R 9) Versiegelung der wie vor beschichteten Fläche mit Triflex Cryl Finish 205 und Einstreuen von Triflex Micro Chips entsprechend den technischen Richtlinien des Materialherstellers. Farbton Finish 205 nach Triflexfarbkarteoder nach Wahl des AG Bauteil: Bodenfläche, Wandanschluß und Stirnkante
01.__.0120
Standardoberfläche "Micro Chips" (R 9)
417,00
m2
01.__.0130 PVC Tropfkantenprofil Tropfkantenprofile als PVC-L Profil liefern und unterseitig montieren
01.__.0130
PVC Tropfkantenprofil
196,00
m