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Leistungsverzeichnis
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.
12. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Version 022 (2021-12)
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Verordnungen und Zulassungen, die das System beziehungsweise die Systemkomponeneten betreffen und für den angegeben Standort, den Gebäudezweck und die angegebene Gebäudehöhe zutreffen, gelten als Vertragsbestandteil.
Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.
2. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden (z.B. Brandschutz) und der bauphysikalischen Gutachten zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der (Haupt) Schnitte
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
- Angaben zur Art der Fassadenbekleidung
- Angaben zur Oberflächenausführung
3. Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden:
Im Folgenden sind Gesamtsysteme, bestehend aus Unterkonstruktion, Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Hinterlüftungsspalt und Außenschicht beschrieben.
4. Wärmegedämmte, hinterlüftete Fassaden:
Im Folgenden sind vorgehängte, hinterlüftete Fassaden mit zusätzlicher Wärmedämmung durch Wärmedämmstoffe der Euroklasse mindestens A2 gemäß EN 13501-1, die systemkonform an der Außenwand verankert werden, beschrieben.
5. Unterkonstruktion:
Ausgeführt wird eine Systemkonstruktion eines Herstellers, die auf das Material der Außenschicht und die Dämmstoffdicke abgestimmt ist und den statischen und bauphysikalischen Erfordernissen gemäß der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Allgemeinen Beschreibung des Gebäudes entspricht.
Es werden Distanzhalter (Wandstützen) verwendet, die einen Ausgleich von Wandtoleranzen bis zu 35 mm ohne zusätzliche Kosten ermöglichen und mit einer Kunststoffunterlage zur thermischen Trennung vom Baukörper montiert werden.
Die Tragprofile sind dehnungsgerecht mittels Fix- und Gleitpunkte montiert.
Der statische Nachweis des Befestigungssystems wird vom Auftragnehmer vorgelegt.
6. Be- und Hinterlüftung:
Für eine wirksame Be- und Hinterlüftung wird die Außenschicht mit einem lichten Abstand von mindestens 20 mm und höchstens 50 mm vor der Wärmedämmung montiert.
Die ungehinderte Hinterlüftung der gesamten Außenschicht oder aller abgeschlossenen Teilbereiche von unten nach oben ist durch die Art der Unterkonstruktion und Befestigung der Außenschicht sichergestellt.
Die untere Lufteintrittsöffnung und der obere Luftaustritt sind durch Lüftungsgitter aus nicht rostendem Metall verschlossen. Diese ermöglichen einen wirksamen Lüftungsquerschnitt von mindestens 150 cm2/m bei Holz-Unterkonstruktionen und 50 cm2/m bei metallischen Unterkonstruktionen.
7. Außenschicht:
7.1 Faserzement (FZ)
7.2 High Pressure Laminate (HPL)
7.3 Aluminium-Verbund (AluV)
7.4 Aluminium (Alu)
7.5 Edelstahl (V2A)
7.6 Titanzink (TiZi)
7.7 verzinkt beschichtetes Stahlblech (VZB)
7.8 Kupfer (CU)
7.9 Faserbeton (FB)
7.10 Glas
7.11 Kunststoffglas (KSTG)
7.12 gepresste Steinwollplatten (HPST)
7.13 Ton/Keramik (TON)
7.14 Kunststoff (KST)
7.15 Holz
7.16 Mineralwerkstoffe (MWST)
8. Befestigungssysteme:
Die Befestigung der Tafeln erfolgt technisch zwängungsfrei nach den Angaben des Systemherstellers.
Alle sichtbaren Befestigungselemente sind farblich der Oberfläche der Fassadentafeln angepasst.
9. Oberflächenfarbe:
Laut Standardkollektion des Tafelherstellers.
9.1 Standardfarben: Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.
9.2.Sonderfarben: Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die
der Hersteller einen Aufpreis vorsieht (Aufzahlungen).
10. Fugenausbildung:
Die Fugenausbildung erfolgt technisch zwängungsfrei nach den Angaben des Systemherstellers.
11. Profile:
Trennprofile, Stoßbleche, Leibungs- und Sturzprofile werden aus geeignetem korrosionsbeständigem Material hergestellt.
12. Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt gemäß ÖNORM für Dachdeckerarbeiten.
13. Einkalkulierte Leistungen:
Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen und in die Einheitspreise einkalkuliert.