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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Reinigungsarbeiten
10
Reinigungsarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen:
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C)
Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenos- senschaft
Technische Richtlinien für Fensteranstriche, Herausge- ber: Bundesausschuß Farbe und Sachwertschutz, Börsenstrasse 6, Frankfurt am Main
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der verwende- ten Materialien.
Auf folgende DIN-Normen wird besonders hinge- wiesen:
DIN 18363 Anstricharbeiten
DIN 18368 Tapezierarbeiten
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Ergänzend zur VOB gelten nachfolgende Festlegungen und Ausführungen:
Der gesamte Anstrichaufbau einer Einzelleistung hat je- weils mit dem Material eines Herstellers zu erfolgen. Das Material darf nur in Originalgebinden an die Baustelle an- geliefert und unverschnitten daraus verarbeitet werden.
Der Einsatz von Spritzgeräten innerhalb des Bauwerks ist nur mit Genehmigung der Bauleitung gestattet. Sämtliche Tür- und Fensterflächen sowie Einbauten und bereits verlegte Bodenbeläge sind ganzflächig mit Folie abzu- kleben. Das Anklammern von Folie auf Holzwerk ist nicht gestattet.
Alle Sichtbetonflächen erhalten, sofern nichts anders gefordert wird, eine Betonlasierung auf der Basis "LOBA" oder "DISBON", einschließlich der erforderlichen Vorar- beiten.
Gerüste - mit Ausnahme der Fassadenarbeiten über 2,50 m Standhöhe - werden nicht gesondert ausgeschrieben und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Das Streichen von Holzteilen ist nur erlaubt, wenn die Holzfeuchte bei Nadelholz unter 15 % und bei Laubholz unter 12% beträgt.
Die Imprägnierungen und Grundanstriche von Holzwerk- und Stahlbauteilen erfolgten durch die Vorunternehmer. Der Auftragnehmer hat sich jeweils mit dieser Firma zwecks einheitlichem Endanstrich in Verbindung zu setzen.
Das Wegschütten von Farbresten und Lösungen aller Art in die Entwässerung der Gebäude und auf dem Grund- stück ist untersagt. Übrig gebliebene Reste hat der Un- ternehmer zu sammeln und abzutransportieren.
Dispersionsfarbenanstriche müssen waschbeständig ent- sprechend DIN 53778 ausgeführt werden.
03. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten, 5-geschossigen Wohngebäudes mit 44 Wohnungen und einer Mittelgarage.
04. Anlagen
ANLAGE 1 Bauantragspläne M 1:100, Fa. Durst
Besondere Vertragsbedingungen
Besondere/Technische Vorbemerkungen Reinigungsarbeiten Vor der Reinigung sämtlicher Oberflächen (Parkett, Naturstein, Quarzstein, Feinsteinzeug, lackierte Oberflächen usw.) ist sicherzustellen, dass das jeweilige Reinigungsmittel für die Oberfläche geeignet ist. Die jeweiligen Merkblätter der einzelnen Materialien sind zu beachten.
Parkettböden dürfen grundsätzlich nur nebelfeucht gewischt werden.
Das Mischwasser ist regelmäßig zu erneuern.
Die Reinigung der Fenster darf nur mit geeigneten Werkzeugen und Reinigungsmitteln erfolgen, sodass ein Verkratzen ausgeschlossen ist.
Besondere/Technische Vorbemerkungen Reinigungsarbeiten
10.0010 Elastischer PVC-Boden, EG-SG Fachgerechte Baufeinreinigung von elastischen PVC-Böden, inklusive Reinigung der Fußleisten usw. inklusiv aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Ort: Erd- bis Staffelgeschoss
10.0010
Elastischer PVC-Boden, EG-SG
3.071,00
m2
10.0020 Fliesenbeläge EG-SG Fachgerechte Baufeinreinigung von Feinsteinzeugbelägen, geölt oder versiegelt, inkl. Reinigung der Fußleisten usw. inklusiv aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Ort: Erd- bis Staffelgeschoss
10.0020
Fliesenbeläge EG-SG
958,00
m2
10.0030 Natursteinbeläge UG-SG Fachgerechte Baufeinreinigung von Natursteinbelägen, versiegelt, inklusive Reinigung der Fußleisten usw. inklusiv aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Ort: Unter- bis Staffelgeschoss
10.0030
Natursteinbeläge UG-SG
823,00
m2
10.0040 Balkon- und Terrassenbeläge Fachgerechte Baufeinreinigung von Balkon und Terrassenbelägen, inklusiv Reinigung der Fußleisten usw. inklusiv aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Material: Keramikplatten o.ä.
Ort: Erd- bis 3.Obergeschoss
10.0040
Balkon- und Terrassenbeläge
411,00
m2
10.0050 Treppenstufen, Naturstein 18,8/ 26 cm Baufeinreinigung der Natursteinstufen.18,8/ 26 cm, 1,45 m lang. Treppenstufen von oben nach unten durch gründliches Fegen/ Saugen von Schmutz befreien, inklusive Entsorgung des selbigen, anschließend nebelfeucht wischen, als vollständige Fein- reinigung. Abrechnung pro St Stufe..
Ort: Unter- bis 3.Obergeschoss
10.0050
Treppenstufen, Naturstein 18,8/ 26 cm
100,00
m
10.0060 Fenster, Fenstertüren und Haustüren, EG-SG Fachgerechte Baufeinreinigung von Fenstern/ Fenster-Türen, Haustüren usw., beidseitig, inkl. Rahmen, Rollläden, Fensterbänke innen und außen, entfernen und entsorgen der Abdeckfolie o.Ä. auf den Fensterbänken, inkl. aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Ort: Erd- bis Staffelgeschoss
10.0060
Fenster, Fenstertüren und Haustüren, EG-SG
715,00
m2
10.0070 Rollgittertor, 4,750 x 2.160 mm, Tiefgarage Fachgerechte Baufeinreinigung der Tiefgarage-Rolltoranlage 4,750 x 2.160 mm, inklusive der seitlichen Blenden, Bedienteile, Ampeln, beidseitig, inklusive Rahmen, entfernen und entsorgen der Abdeckfolie o.ä. inklusive. aller Nebenarbeiten, als voll- ständige Feinreinigung.
10.0070
Rollgittertor, 4,750 x 2.160 mm, Tiefgarage
1,00
St
10.0080 Türen bis 1,25 x 2,20 m Fachgerechte Baufeinreinigung von Innentüren/ Türelementen usw., beidseitig, inklusive Zargen/ Rahmen, inklusive aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Abmessung: bis 1,25 x 2,20 m
10.0080
Türen bis 1,25 x 2,20 m
220,00
St
10.0090 HÖRMANN-Alu-Rahmentüren bis 1,25 x 2,20 m Fachgerechte Baufeinreinigung von Innentüren/ HÖRMANBN-Alu-Rahmentüren, Türelementen usw., beidseitig, inklusive aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Abmessung: bis 1,25 x 2,26 m
10.0090
HÖRMANN-Alu-Rahmentüren bis 1,25 x 2,20 m
44,00
St
10.0100 Stahl-Aussentüre bis 2,135 x 2,26 m Fachgerechte Baufeinreinigung von Türen/ Türelementen, Haustüren usw., beidseitig, inkl. Zargen/ Rahmen, inklusive aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Abmessung: bis 2,135 x 2,260 m
10.0100
Stahl-Aussentüre bis 2,135 x 2,26 m
1,00
St
10.0110 Frontrahmen mit Türen 1,15-1,50 x 2,60 m Fachgerechte Baufeinreinigung von Frontrahmen mit Türen, beidseitig, inkl. Rahmen, inklusive aller Nebenarbeiten, als vollständige Feinreinigung.
Abmessung: 1,15-1,50 x 2,60 m
10.0110
Frontrahmen mit Türen 1,15-1,50 x 2,60 m
4,00
St
10.0120 Duschbad bis 7,00 m2 Duschbad ohne Badewanne durch gründliches Saugen von Schmutz befreien, inklusiv. Entsorgung des selbigen, anschließend feucht wischen, inkl. Reinigung aller gefließten Wände, Ablagen, Nischen, der Badewanne, der Dusche inklusive. Duschglastür, WC, Waschtisch und Spiegel, aller Armaturen und Einbauten wie Leuchten, Handtuchheizkörper etc. als vollständige Feinreinigung.
Größe: bis ca. 7,00 m2
10.0120
Duschbad bis 7,00 m2
22,00
St
10.0130 Bad bis 10,00 m2, mit Wanne Bad mit Badewanne durch gründliches Saugen von Schmutz befreien, inkl. Entsorgung des selbigen, anschließend feucht wischen, inkl. Reinigung aller gefließten Wände, Ablagen, Nischen, der Badewanne, der Dusche inkl. Duschglastür, WC, Waschtisch und Spiegel, aller Armaturen und Einbauten wie Leuchten, Handtuchheizkörper etc. als vollständige Feinreinigung.
Größe: bis ca. 10,00 m²
10.0130
Bad bis 10,00 m2, mit Wanne
22,00
St
10.0140 Aufzug Feinreinigung der gesamten Aufzugsanlage,
bestehend aus:
Aufzugsunterfahrt: Beton, Tiefe 1,00 m
Schachttüren, lackiert, ca:: 1,60 x 2.30 m
Kabine, Natursteinbelag 1,20 x 1,40 m
Kabine, Wände: Kunststoff-Paneel, Bedienelemente,
seitlicher Handlauf,
Kabine, Decke: Kunststoffdecke.
inkl. Einbauleuchten
Kabine, Türen: Edelstahl.
10.0140
Aufzug
2,00
St
10.0150 Tiefgarage Baufeinreinigung der Tiefgaragenbodenbeschichtung (OS8) durch gründliches Fegen/ Saugen (Nassstaubsauger) von Schmutz befreien, inkl. Entsorgung des selbigen, als vollständige Feinreinigung inkl. Sockel.50 cm
Rauhtiefe: bis 5 mm
10.0150
Tiefgarage
651,00
m2
10.0160 Mieterkeller, Technikraum, Hausmeister, Müll, Schleusen Baufeinreinigung der Kellerräume (Anstrich) durch gründliches Fegen/ Saugen (Nassstaubsauger) von Schmutz befreien, inkl. Entsorgung des selbigen, als vollständige Feinreinigung inkl. Sockel.
Ort: Mieterkeller, Technik, Schleu-sen, HAR, Hausmeister, Müll
Rauhtiefe: bis 2 mm
10.0160
Mieterkeller, Technikraum, Hausmeister, Müll, Schleusen
355,00
m2
10.0170 Einbauleuchten Einbauleuchten in Beton- und Gipskartonabhangdecken durch gründliches Saugen von Schmutz befreien, feucht wischen, inkl. Entsorgung des selbigen, als vollständige Feinreinigung.
Maße Einbauleuchten: ca. 10 x 10 cm
Deckenhöhe: bis 3,00 m
10.0170
Einbauleuchten
E
176,00
St
10.0180 Heizkreisverteiler Heizkreisverteilerschrank der Fußbodenheizung (inkl. Wasser- uhr) durch gründliches Saugen von Schmutz befreien, feucht wischen, inkl. Entsorgung des selbigen, als vollständige Feinreinigung.
10.0180
Heizkreisverteiler
44,00
St
10.0190 Abdeckfilz entfernen/ entsorgen Abdeckfilz inklusive Abklebematerial entfernen und entsorgen.
10.0190
Abdeckfilz entfernen/ entsorgen
3.071,00
m2
10.0200 Schutzvlies Natursteinbelag entfernen/ entsorgen Schutzvlies inklusive Abklebematerial auf dem Natursteinbelag entfernen und entsorgen.
10.0200
Schutzvlies Natursteinbelag entfernen/ entsorgen
823,00
m2
10.0210 Folie entfernen/ entsorgen Abdeckfolie inklusive. Abklebematerial entfernen und entsorgen.
10.0210
Folie entfernen/ entsorgen
599,00
m2
10.0220 Container 4 m3 Abtransport, Vorhaltung und Abtransport von einem befüllbaren Bauschuttcontainer für anfallenden Bauschutt, inkl. Kipp- und Deponiegebühren.
Containergröße: 4 m3
10.0220
Container 4 m3
E
1,00
St
10.0230 Container 7 m3 Abtransport, Vorhaltung und Abtransport von einem befüllbaren Bauschuttcontainer für anfallenden Bauschutt, inkl. Kipp- und Deponiegebühren.
Containergröße: 7 m3
10.0230
Container 7 m3
2,00
St
10.0240 Container 10 m3 Abtransport, Vorhaltung und Abtransport von einem befüllbaren Bauschuttcontainer für anfallenden Bauschutt, inkl. Kipp- und Deponiegebühren.
Containergröße: 10 m3
10.0240
Container 10 m3
E
1,00
St
10.0250 Stundenlohnarbeiten Reinigungsarbeiten Stundenlohn für unvorhergesehene Reinigungsarbeiten nach besonderer Anordnung des AG zum späteren Nachweis, einschließlich aller Nebenkosten.
10.0250
Stundenlohnarbeiten Reinigungsarbeiten
E
1,00
Std