Gebäudereinigung
LBBW / Bürogebäude Marina B / Mainz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B ' MAINZ, ZOLLHAFEN , An den Grachten 3, 55120 Mainz - Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m. Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m². Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby. Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant. Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant. '‑ Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler  bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis mit Anlagen VOB Teil B/C Technische Vorschriften für Bauleistungen Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu  dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten  Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich.  Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt. DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde. Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert. Hinweise zu den zum Einsatz gelangenden Materialien zwecks DGNB-konformer Ausführung der Arbeiten: Der AN hat vor der Ausführung jeglicher Arbeiten, 3 Wochen vor Ausführungsbeginn, eine vollumfängliche Materialdeklaration der Baustoffe zur Freigabe vorzunehmen. Alle Baumaterialien (Baustoffe, Hilfs- und Zusatzmittel, Nebenstoffe) sind grundsätzlich anzugeben und die geforderten Technischen Merk- blätter, aktuelle Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse und sonstige Nachweise vorzulegen. Herstellererklärungen müssen genau auf die spezifizierten Anforderungen und das jeweilige Bauprodukt ausgestellt sein.
DGNB Zertifizierung
Gerüste vom AG gestellt GERÜST Die Fassadenflächen sind bauseits mit einem Gerüst LK3, W06 eingerüstet.
Gerüste vom AG gestellt
Allgemeine Grundlagen des Angebots 1. Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mit- zuteilen und mit uns gemeinsam klar zustellen. In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien zu berück- sichtigen. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten gleichwertig oder höherwertiger sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaflichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzu- bieten. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. In Zweifelsfällen sind die Leistungs- abgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw. mit dem im Anschreiben angegebenen techn. Bearbeiter zu klären. 2. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. 3. Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. 4. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/Bund C, Ausgabe 2019 d) Technische Vorschriften für Bauleistungen Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe  in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes.
Allgemeine Grundlagen des Angebots
02 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
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TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Vorbemerkungen zur Preisfindung allgemein Allgemeine Vorbemerkungen für Angebot und Ausführung einer Gebäudereinigung vor Übergabe fertiggestellten Gebäudes. Der Umfang der Arbeiten mit den zu reinigenden Flächen bzw. Objekten ist in den Angaben zum Objekt im Einzelnen beschrieben. Übergabefähige Bauendreinigung (Bauschluss,- endreinigung) bezeichnet die abschließende, gründliche Reinigung des Bauwerks nach Abschluss aller Bau- und Montagearbeiten, sodass das Gebäude in einem Zustand ist, in dem es an den Auftraggeber bzw. Nutzer übergeben werden kann. Kernpunkte der Definition: Alle bau- und handwerksbedingten Verschmutzungen werden vollständig entfernt. Das Geb äude ist begehbar, sauber und funktionsbereit, jedoch ohne Gebrauchsspuren. Reinigungsziel: Optische und technisch-funktionale Sauberkeit für die Abnahme. Leistungsumfang: Durchzuführen ist eine übergabefähige Bauendreinigung des Bürogebäudes mit 4 oberirdischen Geschossen, Dachgeschoß sowie Kellergeschoss und Tiefgarage nach vollständigem Abschluss aller Bau- und Ausbauarbeiten, jedoch vor der Bauabnahme. Die Reinigung soll das Gebäude in einen sauberen, nutzungsbereiten und abnahmefähigen Zustand versetzen. Ausführung: Entfernung sämtlicher bau- und handwerksbedingter Verschmutzungen, Staub, loser Partikel, Putz-, Spachtel-, Kleber- und Farbreste sowie Verpackungsmaterialien. Komplette Reinigung aller Bodenflächen: Feinsteinzeugfliesen: Porentief reinigen, schlierenfrei. Teppichboden: gründliche Trockensaug- bzw. Bürstsaugreinigung. Linoleum: feuchtwischend reinigen, ohne Einpflege. Parkett: schonende Reinigung mit geeignetem Neutralreiniger, keine Öl-/Pflegebehandlung. Entfernen von Schutzfolien auf Böden, Türen, Einbauten und Verglasungen. Reinigung aller Türen, Zargen, Wandflächen, Geländer, Brüstungen, Schränke und Einbaumöbel, inkl. Entfernen von Markierungen, Etiketten und Kleberückständen. Reinigung sämtlicher Verglasungen, innen und außen (soweit erreichbar), inklusive Rahmen, Dichtungen, Fensterbänke und Glasabtrennungen. Reinigung und Desinfektion aller Sanitärbereiche, einschließlich Armaturen, Keramiken, Trennwände, Spiegel und Fliesen. Sichtreinigung von Lüftungs- und Heizkörperverkleidungen, Brandschutzklappenabdeckungen, Schaltern, Steckdosen, Leuchten und sichtbarer Haustechnik (keine Innenreinigung von technischen Geräten) Verglaste Flächen Verglaste Flächen wie z.B. Fenster- und Türelemente, Fassaden- und Dachverglasungen sind, einschl. der Rahmenkonstruktionen, Profile, Licht- und Sonnenschutzelemente allseitig abzuwaschen und streifenfrei abzuledern. Die Rahmenprofile sind auch im Falzbereich allseitig zu reinigen. Abtransport und fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Reinigungs- und Reststoffe. Zielzustand: Alle Räume, Flächen und Bauteile sind staub- und schlierenfrei, optisch einwandfrei, begeh- und nutzungsbereit. Eine weitere Reinigung zur Übergabe oder Abnahme ist nicht erforderlich. Bestandteil dieser Leistung: Material- und ausführungsbedingte Nebenleistungen, gültig für die Grundreinigung, dazu gehören: Stellung und Vorhaltung von Geräten, niedrigen Gerüsten, Leitern, Hubbühnen usw. Stellung und Verbrauch von Reinigungsmitteln, Pflegemitteln und Hilfsmitteln einschl. Transport von Abfällen und Verpackungsmaterial bis in die bereit gestellten Container Die Auswahl der Reinigungsverfahren und der Reinigungsmittel erfolgt nach Pflegeanleitung bzw. Datenblatt des Herstellers der zu reinigenden Flächen. r Nicht Bestandteil dieser Leistung: Pflege-/Erstversiegelung von Linoleum oder Parkett Öl-/Wachs-/Pflegebehandlungen von Bodenbelägen Tiefen-/Shampoonierreinigung von Teppichböden Sonderreinigungen an technischen Anlagen Nachreinigung nach Möblierung oder Nutzungsaufnahme
Vorbemerkungen zur Preisfindung allgemein
Vorbemerkungen zur Ausführung allgemein Allgemeine Vorbemerkungen zur Ausführung - Arbeitskräfte: Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte; er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und geschultes Personal einzusetzen. - Aufsicht: Während der Hauptreinigungszeit ist eine Aufsichtsperson, die bei Vertragsabschluß namentlich benannt werden muß, einzusetzen. - Qualität, Pflegemittel, Stellung Arbeitsmittel Die für die Reinigung erforderlichen Mittel, Geräte und Maschinen stellt der AN. Es sind nur anerkannte, umweltverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Auf Verlangen des AG sind die Hersteller zu benennen. Die Pflegemittel müssen auf die Materialbeschaffenheit abgestimmt und für den betreffenden Verwendungszweck geeignet sein. - Vorsichtsmaßnahmen Bei Anwendung von Wasser  ist unbedingt darauf zu achten, dass kein Wasser in vorhandene Fugen, hinter Sockelleisten und unter Einbauteile läuft. In elektrotechnischen Räumen ist hier besondere Vorsicht gefordert. Alle Maschinen und Geräte der technischen Einrichtungen, Rohrleitungen, Heizkörper, Konsolen, etc. sind durch feuchtes Abwischen und anschließendes Trockenreiben zu reinigen. - Arbeitsumfang Soweit in den folgenden Absätzen und Positionsbeschreibungen nicht oder nicht anders beschrieben umfaßt die Gebäudereinigung im Einzelnen folgende Arbeiten: Alle Räume einschl. der darin befindlichen Einbauteile. Türen und Fenster mit Beschlägen sind feucht abzuwischen bzw. abzuwaschen und trockenzureiben, Teppichboden und Parkettboden sind staubfrei abzusaugen. Je nach Art der zu behandelnen Flächen und je nach Verschmutzungsgrad sind spezielle Reinigungsmittel zu verwenden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die Reinigungsanweisungen der Verlege- und Einbaufirmen genau zu beachten. Alle sanitären Einrichtungen, Armaturen, Kücheneinrichtungen usw. dürfen nicht mit scharfen Gegenständen und aggressiven Reinigungsmitteln gereinigt werden.
Vorbemerkungen zur Ausführung allgemein
Vorbemerkung zum Pauschal-Angebot Die Leistung ist als Pauschale für das gesamte Gebäude anzubieten. Die nachfolgenden Massenangaben dienen nur als Übersicht für die Pauschalpreisfindung. Die Einzelleistungen können auf Anweisung positionsweise oder geschossweise abgerufen werden. Auszuführen ist eine Grob-, Fein-, sowie Nachreinigung gemäß den Vorbemerkungen Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe an der Baustelle örtlich über den Leistungsumfang zu informieren, ggf. in Abstimmung mit der Bauleitung.
Vorbemerkung zum Pauschal-Angebot
Bietererklärung Ortsbesichtigung Projekt Der Bieter erklärt mit der Angabe des Angebotes, sich vorher ein genaues Bild über den Umfang der Arbeiten und Besonderheiten des Projektes gemacht zu haben. Er hat sich durch die Besichtigung der Baustelle und der evtl. erforderlichen Einsichtnahme in die Baupläne von allen erforderlichen organisatorischen und technischen Bedingungen, die bei der Ausführung des Auftrages gestellt werden müssen, überzeugt. .................................. Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Bietererklärung Ortsbesichtigung Projekt
03 GRUNDREINIGUNG
03
GRUNDREINIGUNG
03.001 Fenster/Fassade
03.001
Fenster/Fassade
03.002 Innenwände
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Innenwände
03.003 Türen/ Tore
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Türen/ Tore
03.004 Böden
03.004
Böden
03.005 Sanitärobjekte
03.005
Sanitärobjekte
03.006 Heizkörper
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Heizkörper
03.007 Deckensegel
03.007
Deckensegel
03.008 Leitungsrohre im Untergeschoss
03.008
Leitungsrohre im Untergeschoss
03.009 Küchenzeilen
03.009
Küchenzeilen
03.010 Stahlkonstruktionen
03.010
Stahlkonstruktionen
03.011 Aussenanlagen
03.011
Aussenanlagen