Kellertrennwände
MFH Singen-Bohlingen - Zur Kapelle 2
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: Freitag 05.06.2026 ABGABETERMIN: 10.07.2026 BETREFF: Kellertrennwände Mehrfamilienhaus Zur Kappele 2 78224 Singen-Bohlingen AUSFÜHRUNG: ca. KW  8/9 2027 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Armin Parschau E-Mail: aparschaug@hausbau-huber.de Mobil: 0171 / 1742240 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... ....................................................................
LV
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Zur Kapelle 2 78224 Singen-Bohlingen Projektbeschreibung: In der Straße - Zur Kapelle 2 - in Singen-Bohlingen entsteht ein Ersatzneubau in Form eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und mit einer Tiefgarage. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Markus Tress, bearbeitet durch Lothar Pallaske welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 3-geschossigen Baukörper mit Laubengangerschließung inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Tiefgarage vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Dämmziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, das Untergeschoss als Stahlbeton-Konstruktion mit außenseitiger Schwarzabdichtung. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Betonziegeln. Die Balkone werden als schlüsselfertige Module aus einer Aluminiumkonstruktion geliefert und erhalten einen Plattenbelag und eine Absturzsicherung aus VSG-Glas. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Die Geschosse sind mit 1-läufigen Treppen, Laubengänge und einer Aufzugsanlage erschlossen. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliese, Vinyl oder Beschichtung. Der Laubengang und die Treppen werden aus hydrophobierten Fertigteilen ohne Belag ausgeführt. Die Absturzsicherung wird aus einem verzinkten Flachstahl Staketengeländer ausgeführt. Jedes Treppenhaus wird mit einem Aufzug über alle Geschosse erschlossen. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, im UG bleiben die Wände schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die TG erhält einen Pflasterbelag. Eckdaten: 11 Wohneinheiten 9 Tiefgaragenplätze (NF: 221,59 m²), 8 Außenstellplätze Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: KW 38 Geplante Dauer der Arbeiten: 8 Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme: 2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  18 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Armin Parschau Tel. 0171/1742240 aparschau@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Dipl-Ing. (FH) Markus Tress, Lothar Pallaske amtl. Lageplan Vorabzug Statik Dipl-Ing. (FH) Markus Tress
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung) Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren. Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 6 Jahre Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft  durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung und Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 16.1. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen:
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) 1. Allgemeines Für die Ausführung gelten die Bestimmungen der VOB, insbesondere VOB Teil B und Teil C in der jeweils gültigen Fassung sowie die einschlägigen DIN- und EN-Normen, die anerkannten Regeln der Technik, die Unfallverhütungsvorschriften und die behördlichen Auflagen. 2. Leistungsumfang In die Einheitspreise sind sämtliche für eine vollständige und funktionsfähige Leistung erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C einzurechnen, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben sind. Hierzu gehören insbesondere: Aufmaß vor Ort und Prüfung der vorhandenen Einbausituation. Lieferung, Transport, Abladen und Einbringen sämtlicher Materialien. Herstellung und Montage der kompletten Kellertrennwandanlage einschließlich aller Verbindungsmittel, Befestigungen und Zubehörteile. Anpassungen an Unebenheiten, Bauteilversprünge sowie vorhandene Installationen im üblichen Umfang. Ausrichten, Befestigen und Verankern der Konstruktion. Schutz der angrenzenden Bauteile während der Montage. Reinigung der Arbeitsbereiche und Entsorgung von Verpackungsmaterialien. 3. Ausführung Die Kellertrennwände sind als stabile, nichttragende Stahlkonstruktionen auszuführen. Die Konstruktion muss dauerhaft standsicher sein und den üblichen Beanspruchungen im Kellerbereich standhalten. Stahlbauteile sind aus verzinktem Stahlblech oder feuerverzinktem Stahl herzustellen. Schnittkanten und Bearbeitungsstellen sind dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Die Trennwände sind lot- und fluchtgerecht zu montieren. Maßabweichungen der vorhandenen Baukonstruktion sind vor Fertigungsbeginn zu prüfen und bei der Ausführung zu berücksichtigen. 4. Türen Zu den Kellerabteilen gehörende Türen sind einschließlich aller erforderlichen Beschläge, Bänder, Schließvorrichtungen und Anschläge zu liefern und zu montieren. Türen müssen leichtgängig funktionieren und sich ohne Behinderung öffnen und schließen lassen. 5. Befestigung Die Wahl der Befestigungsmittel erfolgt durch den Auftragnehmer entsprechend den vorhandenen Untergründen. Es dürfen ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Befestigungssysteme verwendet werden. 6. Aufmaß Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Leistung. Vor Fertigungsbeginn sind sämtliche Maße am Bau eigenverantwortlich zu kontrollieren. Bedenken gegen Planung, Maße oder Vorleistungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. Qualitätsanforderungen Die fertige Anlage muss frei von Verformungen, Beschädigungen, scharfen Kanten und Korrosionsschäden sein. Sichtbare Oberflächen sind sauber und mängelfrei auszuführen. 8. Besondere Leistungen Besondere Leistungen werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich angeordnet und nachweislich über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 FERRUM - Trennwandsystem (Stahl)
1
FERRUM - Trennwandsystem (Stahl)
1.1 F E R R U M - TRENNWANDSYSTEM F E R R U M - TRENNWANDSYSTEM aus verzinkten Stahlprofilen Die Profile sind 115 mm breit und im Abstand von 35 mm an verzinkten Winkeleisen 28x22 mm 6-fach vernietet. Die Montage des Trennwandsystems erfolgt mit ca. 50 mm Bodenabstand. Standardsystem: Raumhöhe min. 2250 mm bis max. 2600 mm Systemhöhe: 2200 mm Für Deckenhöhe vom FFB bis UK Rohdecke 2360 mm
1.1
F E R R U M - TRENNWANDSYSTEM
59,80
m
1.2 Erweiterung des Standardsystems Erweiterung des Standardsystems um überlänge Stützen für die Systembefestigung an der Decke. Erforderling bei Raumhöhen zwischen 2500 - 2790 mm Standardsystem: Raumhöhe min. 2250 mm bis max. 2600 mm Systemhöhe: 2200 mm
1.2
Erweiterung des Standardsystems
E
59,80
m
1.3 Ferrum Tür im System Ferrum Tür im System Zulage für Türen im System, nach innen oder außen öffnend, vorgerichtet für Vorhängeschloß. Größe 800x1950 mm Türen ab einer Systemhöhe von 2200 mm werden mit einem waagerechten Profil ausgestattet.
1.3
Ferrum Tür im System
11,00
Stk
1.4 Drückergarnitur Kunststoff mit Drückergarnitur Kunststoff mit PZ-Schloss mit schließender Falle und schwarzer Kunststoffdrückergarnitur, vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder. Die VHS-Vorrichtung entfällt.
1.4
Drückergarnitur Kunststoff mit
11,00
Stk
1.5 Nummerierung Nummerierung Aluminiumschild eloxiert, Größe 105 x 70 mm, Standard-Nummerierung von 1 bis 199 möglich.
1.5
Nummerierung
14,00
Stk
1.6 Lichtschalterleiste für Ferrum Lichtschalterleiste für Ferrum verzinkte Blechtafel, Größe: 190 x 165 mm.
1.6
Lichtschalterleiste für Ferrum
11,00
Stk
1.7 Nummerierung Nummerierung Aluminiumschild eloxiert, Größe 105 x 70 mm, Elektroraum Technikraum Fahrradraum
1.7
Nummerierung
3,00
Stk
2 SIGNUM - Trennwandsystem (Holz)
2
SIGNUM - Trennwandsystem (Holz)
2.1 S I G N U M - TRENNWANDSYSTEM S I G N U M - TRENNWANDSYSTEM Bestehend aus 4-seitig gehobelten, gefasten und nicht imprägnierten Holzprofilen 19x55 mm, im Abstand von ca. 45 mm an verzinkten Winkeleisen 28x22 von innen verschraubt. Die Montage des Trennwandsystems erfolgt mit ca. 50 mm Bodenabstand. Abbildung siehe beigefügten Prospekt. Ihre Vorteile mit Signum: ================== - ökologischer Baustoff aus heimischen Wäldern. - kammergetrocknetes Holz. - hochwertige Holz- und Oberflächenqualität. - Signum bietet Ihnen eine unvergleichbare Ästhetik, natürliches Raumklima und überragende baubiologische Vorzüge. - eine lange Lebensdauer mit hoher Qualität. Standardsystem: Raumhöhe min. 2250 mm bis max. 2490 mm Systemhöhe: 2200 mm
2.1
S I G N U M - TRENNWANDSYSTEM
E
1,00
m
2.2 SIGNUM Tür im System SIGNUM Tür im System Zulage für Türen im System, nach innen oder außen öffnend, vorgerichtet für Vorhängeschloß. Größe: 800x1950 mm
2.2
SIGNUM Tür im System
E
1,00
Stk
2.3 Drückergarnitur Kunststoff Drückergarnitur Kunststoff PZ-Schloss mit schließender Falle und schwarzer Kunststoffdrückergarnitur, vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder. Die VHS-Vorrichtung entfällt.
2.3
Drückergarnitur Kunststoff
E
1,00
Stk
2.4 Nummerierung Nummerierung Aluminiumschild eloxiert, Größe 105 x 70 mm, Standard-Nummerierung von 1 bis 199 möglich.
2.4
Nummerierung
E
1,00
Stk
2.5 Lichtschalterleiste für Signum Lichtschalterleiste für Signum zwei aneinander montierte Holzprofile bieten ausreichend Fläche zur Befestigung der Lichtschalter, Steckdosen und Elektrokabel.
2.5
Lichtschalterleiste für Signum
E
1,00
Stk
3 Systemergänzungen
3
Systemergänzungen
3.1 PZ-Schloss PZ-Schloss vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder Die VHS-Vorrichtung entfällt.
3.1
PZ-Schloss
E
11,00
Stk
4 Zulagepositionen (falls erforderlich)
4
Zulagepositionen (falls erforderlich)
4.1 Zulage für eine erschwerte Befestigung an vorhandener Deckendämmung Zulage für eine erschwerte Befestigung an vorhandener Deckendämmung durch AMO Light Dübel 10x200. (bis 13 cm starke Dämmung) Art der Dämmung bitte angeben: Tektalan
4.1
Zulage für eine erschwerte Befestigung an vorhandener Deckendämmung
59,80
m
4.2 Zulage für Ausklinkungen in den Trennwänden aufgrund Rohrleitungen, Kabeltrassen, Zulage für Ausklinkungen in den Trennwänden aufgrund Rohrleitungen, Kabeltrassen, Unterzüge etc.
4.2
Zulage für Ausklinkungen in den Trennwänden aufgrund Rohrleitungen, Kabeltrassen,
20,00
Stk
4.3 Individualnummerierung Individualnummerierung Aluminiumschild eloxiert, Größe 105x70 mm inkl. Kunststoffrahmen Logo und individuelle Farbanpassung möglich
4.3
Individualnummerierung
1,00
Stk
4.4 Regiearbeiten Regiearbeiten
4.4
Regiearbeiten
5,00
h