Gerüstarbeiten
MFH Schulte - Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten. 2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreise einzurechnen. 2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen. 2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser. 2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bau WC 2.1 Gerüstbauarbeiten DIN 18 451 2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen. 2.1.02 entfällt 2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und  Schlussrechnungen abzuziehen. 2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt. 2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen              Maße an der Baustelle zu nehmen. 2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist. 2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle bis zum Verwendungsort anzubieten. 2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen. 2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. 2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen. 2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehende Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben, ist in den Einheitspreisen zu erfassen. 2.1.12 Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer              bedarf der Zustimmung des AG. 2.1.13 Vor Ausführung der Arbeiten ist der Untergrund zu prüfen, mögliche Mängel sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. 2.1.14 Alle Gerüstebenen sind vollflächig auszulegen 2.1.15 Verankerung nur mit zugelassenen                              Befestigungsmitteln in Ziegelmauerwerk                  bzw. Beton und KS-Mauerwerk 2.1.16 Nach Aufstellung ist das Gerüst zu prüfen und mittels angebrachtem Prüfprotokoll freizugeben 2.1.17 Bei geneigten Geländeoberflächen ist das Gerüst gegen Abrutschen zu sichern 2.1.18 Bietet die vorhandene Konstruktion keine Verankerungsmöglichkeit,  ist das Gerüst durch eine Sonderkonstruktion zu sichern. 2.1.19 Leitergänge sind in ausreichender Anzahl und                  versetzt übereinander anzuordnen 2.1.20 Gerüstteile dürfen nur aus einem einheitlichen System mit bauaufsichtlicher Zulassung bestehen. Mitgeltende Normen und Vorschriften: -  DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Abschn. -  DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten                             jeder Art" -  DIN 18 451 ATV "Gerüstbauarbeiten" -  DIN EN    74 Kupplungen, Zentrierbolzen,                                       Fußplatten.. -  DIN EN 1298 Fahrbare Arbeitsbühnen ... -  DIN     4 420  Arbeits- und Schutzgerüste -  DIN     4 421  Traggerüste - Berechnung .... -  DIN     4 422 Fahrgerüste ........ -  DIN     4 425  Leichte Gerüstspindeln .... -  DIN EN    39 Systemunabhängige Stahlrohre .. -  DIN EN 1263 Schutznetze
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
__.__.0001 Stahlrohrrahmengerüst Lastklasse 3, Breitenklasse W06 Stahlrohrrahmengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN 18541 und DIN 4420. sowie entsprechend den behördlichen Sicherheitsvorschriften  liefern und entsprechend dem Baufortschritt aufbauen, vorhalten   und wieder abbauen, einschl. innenliegendem Leitergang. Gerüst ausgeführt als Stahlrohrrahmengerüst der Lastklasse 3, 2,0 KN/m², Breitenklasse W06 Preis einschl. Transport und 8 Wochen Grundstandzeit. Gerüst als Schutzgerüst für Rohbauarbeiten, sowie Dachdecker-  und Außenputzarbeiten.
__.__.0001
Stahlrohrrahmengerüst Lastklasse 3, Breitenklasse W06
956,80
__.__.0002 Verlängerung Vorhaltung Stahlrohrrahmengerüst, Breitenklasse W06 Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Vorposition  hinaus. je m²/ Woche
__.__.0002
Verlängerung Vorhaltung Stahlrohrrahmengerüst, Breitenklasse W06
956,80
m²/W
__.__.0003 Konsolausleger mit einer Bohlenreihe (ca. 30 cm) Konsolausleger mit einer Bohlenreihe (ca. 30 cm) liefern und  am Gerüst der Pos. 03.1 anbringen Preis einschl. Transport und 8 Wochen Grundstandzeit.
__.__.0003
Konsolausleger mit einer Bohlenreihe (ca. 30 cm)
540,50
lfdm
__.__.0004 Gebrauchsüberlassung der Konsolausleger 30 cm breit Gebrauchsüberlassung der Konsolausleger der Pos. 03.3 über die vereinbarte Grundstandzeit hinaus, als Vorhaltung je lfdm/Woche
__.__.0004
Gebrauchsüberlassung der Konsolausleger 30 cm breit
540,50
lfdm
__.__.0005 Gerüstnetze Gerüstnetze liefern, sturmsicher am Gerüst montieren, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Preis einschl. Transport und  4 Wochen Vorhaltezeit
__.__.0005
Gerüstnetze
E
250,00
__.__.0006 Verlängerung der Vorhaltung der Gerüstnetze Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Vorposition hinaus. je m²/ Woche
__.__.0006
Verlängerung der Vorhaltung der Gerüstnetze
E
250,00
m²/W
__.__.0007 Überbrückungsträger Überbrückungsträger, Länge bis ca. 5,00 m liefern montieren, vorhalten und abbauen, Preis einschl. Transport und 8 Wochen Grundstandzeit
__.__.0007
Überbrückungsträger
13,00
lfdm
__.__.0008 Verlängerung der Vorhaltung Überbrückungsträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Vorposition hinaus. je lfdm/ Woche
__.__.0008
Verlängerung der Vorhaltung Überbrückungsträger
E
13,00
lfdm
__.__.0009 Treppenaufgang für Gerüst Treppenaufgang für Gerüst, als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze. Aufbau gem. Aufbau- und Verwendungsanleitung, als Zugang für alle Gerüstnutzer. Treppenanlage der Lastklasse 3, Grundstandzeit 4 Wochen Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage. Laufbreite über 0,5 bis 0,75 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. ca. 10 m hoch
__.__.0009
Treppenaufgang für Gerüst
12,50
stgm
__.__.0010 Verlängerung der Vorhaltung Treppenaufgang Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Vorposition hinaus. je stgm/ Woche
__.__.0010
Verlängerung der Vorhaltung Treppenaufgang
12,50
stgm
__.__.0011 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter für unvorhergesehene Arbeiten, jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
__.__.0011
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
__.__.0012 Stundensatz Helfer Bauhelfer für unvorhergesehene Arbeiten, jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
__.__.0012
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std