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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Bauvorhaben: Neubau eines Wohngebäudes mit 7 WE                                                 Altentrebgastplatz             95448 Bayreuth Bauherr: Pro Smart Wohnbau GmbH Richard-Wagner-Straße 22 95444 Bayreuth Leistungsbereich: 01  Baumeisterarbeiten Abgabe: an: RK NEXT Architekten Hohereuth 11 -  95448 Bayreuth Tel. 0921 / 99007070    -      Fax. 0921 99007078 bis: 20.08.2026    12.00 Uhr Ausführungstermin: nach Vereinbarung        März 2027 ...................................................................... Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift ungeprüft geprüft Angebotssumme netto .................................... ..................................... zzgl. 19 % Mwst. .................................... ..................................... Angebotssumme brutto .................................... ..................................... Prüfvermerke: ...................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................................
Leistungsverzeichnis
BIETERERKLÄRUNG: Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass 1. er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt, und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen, aufgrund seiner Fachkunde, spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen. 2. er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat. 3. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht. 4. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt. 5. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat. 6. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind. 7. die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen. 8. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden. 9. bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden. 10. Die Richtlinien für den Infektionsschutz sind gemäß den aktuellen gesetzlichen und Arbeitsschutz             rechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten. Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer ................................................................... Ort/Datum   .................................................................. Anschrift   .................................................................. Stempel und Unterschrift ..................................................................
BIETERERKLÄRUNG:
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter "AHZL" 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B Zusätzlich ist vereinbart, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung der Leistung beauftragten Arbeiten sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, Jour fix terminen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme durch den AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne  in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung. 10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen - Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG 10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. 10.13 Bautagebuch - als Anlage zur Schlussrechnung Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter "Technische Angaben". 10.14 Baudokumentation - als Anlage zur Schlussrechnung Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein - Standsicherheitsnachweis sofern erstellt - Detail- und Anschlusszeichnungen - Bauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und Baustoffe - Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe - Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller - Fachunternehmer-Erklärung - Fachunternehmererklärung KfW 10.15 Übergabe-, Betriebsunterlagen TGA Gewerke: als Anlage zur Schlussrechnung: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden Gewerke spezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen: - Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle - Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen - Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller - Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine - Auflistung der technischen Anlagen - Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen - vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne 10.16 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.17 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.18 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 10.19 Gewährleistung: Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5% der Auftragssumme, einschl. genehmigter Nachtragssummen, zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. 10.20 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme  mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.21 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich Besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. sind umgehend zu entsorgen. 10.22 Radiogeräte Radiogeräte im Außenbereich sind generell untersagt. 10.23 Rauchverbot Ab Anbringen des Innenputzes ist im Gebäude generelles Rauchverbot. 10.24 Einweisung, vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Einweisung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen. Planunterlagen: Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,-- €/qm netto in Rechnung gestellt. 10.25 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen : 1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25% des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlussrechnungssumme. 10.26 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen § 14 VOB/B Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich vorzulegen, um die Prüfbarkeit seitens des AN zu gewährleisten: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung inkl. Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise, etc. Die Schlussrechnung, sowie alle Abschlagsrechnungen, müssen die Positions- nummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft. Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen. Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF Anschrift: Altentrebgastplatz 95448 Bayreuth - Deutschland - 1. Planer und fachlich Beteiligte: Planung, Bauleitung: RK NEXT Architekten - Küfner Part GmbB Hohereuth 11 95448 Bayreuth 2. Allgemeine Beschreibung der Leistung: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Tiefgarage am Altentrebgastplatz in Bayreuth. Das Haus wird  in Massivbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Kalksandstein-Außenwänden (24 cm) mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und HLZ/KS-Innenwänden sowie Stahlbetondecken. Die Gründung wird in Stahlbetonbauweise mit einem WU-Beton-Keller als tragende Bodenplatte hergestellt. Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen.(EG, 1. OG, 2.OG) Im Eingangsbereich EG, OG, 2. OG werden als Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertemgerechten Aufzug ausgebildet. In den Erschließungsflächen sind die Kellerersatzräume der Wohnungen untergebracht. In den Wohnräumen wird bauseits eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Grunddämmung, die Randstreifenverlegung, sowie der Estricheinbau ist Leistung der Estrichfirma. Die Tackerplatten, ca. 3 cm stark mit TS - Kaschierung, sowie die Rohrleitungen werden bauseits durch die Installationsfirma geliefert und verlegt. Fassade und Dach: Außenputz als Mineralputz, Holzfassadenbekleidung, Massivdach, Ausbildung der Abdichtung als Foliendachbahn mit Gefälledämmung, und Extensive Begrünung der Flachdachflächen. Außenelemente: Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunstofffenster, Hauseingangstürelement in Alukonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rolladen mit Kunststofflamellen, elektrische, motorische Bedienung. Estriche, Bodenbeläge: In den Wohnungen werden auf Heizestrichen Fliesen- und Vinylbeläge eingebaut. Innenputze als Leichtputze z.B. Gipsputz, Kalkputz bzw. Kalkzementputz Nichttragende Wände: Leichte Trennwände, Vorsatzschalen und Installationswände werden in Trockenbauweise hergestellt. Aufzugsanlage: Im Treppenhaus wird ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Beschreibung der Baumeisterarbeiten: Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Baumeisterarbeiten  die für die Maßnahme erforderlich sind. · Baustelleneinrichtung · Erdarbeiten, VOB/C DIN 18300 · Entwässerungsarbeiten, VOB/C DIN 18306 · Mauerarbeiten, VOB/C DIN 18330 · Betonarbeiten, VOB/C DIN 18331 · Fundamenterdung, VOB/C DIN 18384 · Abdichtungsarbeiten, VOB/C DIN18336 3. Angaben zur Baustelle: Zufahrten, Lagerfläche: Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf die Anlieger inkl. Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden. Die Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Gehwege sind zu schützen. 4. Angaben zur Ausführung: Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen. Ausführungszeiten: · Beginn der Baumaßnahme   März 2027 · Fertigstellung komplett:  ca.  Juni 2028 · Fertigstellung Rohbau ca. Ende Juni 2027 Weitere Zwischenfristen der einzelnen Gewerke gem. Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulder entsprechend angelastet. 5. Ausführungsunterlagen: Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen sollen und dem LV mit beiliegen: - Grundrisse - Schnitt - Ansichten Ende der Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Spezifikationen im LV: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leistungsverzeichnis vom AN angegebenen bzw. vom AG vorgegebenen Materialien und Hersteller sind nach Auftrags- vergabe verbindlich und können ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht abgeändert bzw. eingebaut werden. Abfallmaterial: Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Ausführungsbedingungen: Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die  Randbedingungen(Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzte werden. Auf die Einhaltung der im Merkblatt zum Vollzug der Bayerischen Luftreinhalteverordnung – Betrieb von Baumaschinen im Stadtgebiet Bayreuth genannten Grenzwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Quelle: Amt für Umweltschutz, Bayreuth Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege: Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte - als Anlage zur Schlussrechnung: Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten: Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten, etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Flexarbeiten und Schweißarbeiten: Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen. Ende Technische Angaben
TECHNISCHE ANGABEN
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen: Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend: · VOB/B · VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459 · DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen · Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind. · die geltenden Arbeitsschutzvorschriften · die geltenden Umweltschutzvorschriften · Schallschutz (DIN 4109) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein . Der Auftragnehmer die Unbedenklichkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis oder bauaufsichliche Zulassungen haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Baustrom, Bauwasser: Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze gewerksweise von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Gewerk          Baustrom +Bauwasser    Bauschutt   Insgesamt ----------------------------------------------------------------------------------------- 1.   Rohbau selbst 0,50 % 0,50 % 2.   Tiefbau 0,30 % 0,50 % 0,80 % 3.   Außenanlagen 0,60 % 0,40 % 1,00 % 4.   Zimmerer 0,40 % 0,40 % 0,80 % 5.   Dachdecker 0,35 % 0,50 % 0,85 % 6.   Abdichtung (Flachdach) 0,30 % 0,50 % 0,80 % 7.   Flaschner 0,35 % 0,50 % 0,85 % 8.   Sanitär 0,70 % 0,60 % 1,30 % 9.   Heizung 0,80 % 0,70 % 1,50 % 10. Elektro 0,50 % 0,70 % 1,20 % 11. Außenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 12. Innenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 13. Thermohaut 0,60 % 0,70 % 1,30 % 14. Fliesen 0,60 % 0,60 % 1,20 % 15. Sonnenschutz 0,40 % 0,60 % 1,20 % 16. Estrich 0,80 % 0,50 % 1,30 % 17. Naturstein 0,70 % 0,60 % 1,30 % 18. Schreinerarbeiten 0,40 % 0,50 % 0,90 % 19. Türen 0,40 % 0,50 % 0,90 % 20.Schlosser+Metallbau 0,50% 0,60 % 1,10 % 21. Maler 0,50 % 0,40 % 0,90 % 22. Bodenbelag 0,30 % 0,50 % 0,80 % 23. Trockenbauarbeiten 0,50 % 0,70 % 1,20 % 24. Einrichtung 0,40 % 0,50 % 0,90 % 25. Gerüst 0,10 % ------ 0,10 % ----------------------------------------------------------------------------------------- Kenntnis genommen.............................,  den............................... ....................................................................... rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile Schutz aller angrenzenden Bauteile und Flächen (Fenster, Türen, Fensterbrett, Sockel, Boden- und Deckenbereiche) vor Beschädigungen während der Fassadenarbeiten. Einschließlich: Abkleben und Abdecken aller gefährdeten FlächenSchutzfolien, Pappeinlagen und SchutzleistenEntfernen der Schutzmaßnahmen nach FertigstellungDie Schutzmaßnahmen sind aufrechtzuerhalten, bis die Fassade vollständig abgenommen wurde.
01.__.0010
Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile
1,00
psch
01.__.0020 Aufmaß Ist-Fassade vor Beginn der Arbeiten Eigenverantwortliches Aufmaß der tatsächlichen Fassadenflächen, Achsmaße, Öffnungsmaße und örtlichen Gegebenheiten vor Beginn der Vorhangfassadenarbeiten. Einschließlich: Aufnahme aller Ist-Maße am Baukörper (Wandflächen, Öffnungen, Ecken, Leibungen)Abgleich mit den freigegebenen AusführungsplänenSchriftliche Dokumentation der Maßaufnahme und Übergabe an die BauleitungSchriftliche Anzeige aller Abweichungen gegenüber den Planunterlagen vor Beginn der Arbeiten gemäß § 4 Nr. 3 VOB/BAbweichungen von den Planmaßen, die einer fachgemäßen Ausführung entgegenstehen, sind dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn schriftlich als Bedenken anzuzeigen. Beginnt der Auftragnehmer die Leistung ohne vorherige schriftliche Bedenkenanzeige, gilt die Ausführung als einvernehmlich auf Basis der vorgefundenen Maßverhältnisse vereinbart.
01.__.0020
Aufmaß Ist-Fassade vor Beginn der Arbeiten
1,00
psch
01.__.0030 Entsorgung Verpackungsmaterial und Verschnitt Entsorgung sämtlicher während der Fassadenarbeiten anfallender Abfälle als gesondert ausgeschriebene Leistung. Hinweis: Die allgemeine Entsorgungspflicht für Baustellenabfälle und Verpackungen ist nach DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) grundsätzlich Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen. Diese Position gilt als gesonderte Vergütung für den nachweispflichtigen Entsorgungsaufwand und tritt zusätzlich zur Nebenleistungspflicht. Insbesondere zu entsorgen: Verpackungsmaterial (Folien, Kartonagen, Paletten, Styropor)Holzverschnitt und Holzreste der FassadenverkleidungAluminiumverschnitt der UnterkonstruktionsprofileDämmstoffreste und -abschnitteSonstige MontageabfälleDie Entsorgung hat entsprechend den geltenden Abfallvorschriften und der örtlichen Abfallsatzung zu erfolgen. Wertstoffe sind auszusondern und der Wiederverwertung zuzuführen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG). Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizufügen (gem. § 10.26 Besondere Vertragsbedingungen).
01.__.0030
Entsorgung Verpackungsmaterial und Verschnitt
1,00
psch
02 Fassadenbahn und Winddichtung
02
Fassadenbahn und Winddichtung
02.__.0010 Fassadenbahn – Wandfläche Lieferung und Befestigung einer winddichten, diffusionsoffenen und UV-beständigen Fassadenbahn ausschließlich im Bereich der Holzfassadenverkleidung. Im Bereich der Putzfassade (WDVS) ist die Fassadenbahn nicht Bestandteil dieser Position. Technische Mindestanforderungen: Winddichtheit: Luftdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 9237 < 0,1 m³/(m²·h) bei 100 PaDiffusionsoffenheit: sd-Wert < 0,3 m (gem. DIN EN ISO 12572)UV-Bewitterungsbeständigkeit: mindestens 3 Monate Freiwitterung ohne Abdeckung zulässigEuroklasse Brandverhalten: mindestens E gemäß DIN EN 13501-1; bei Gebäudeklasse 4 (Traufhöhe > 7 m) mindestens B-s1, d0 — vom AN vor Einbau zu prüfen und nachzuweisenFarbton: schwarz oder anthrazitStöße mind. 15 cm überlappt und vollflächig verklebt. An den Fußpunkten und über Fensteröffnungen ist die Bahn auf die Sockelabdichtung bzw. den Außenputz zu kleben und überlappend anzuschließen. Einschließlich Eckausbildungen, Anarbeiten an Konsolen und aller Nebenarbeiten. Leitfabrikat: Dörken Delta Fassade Plus oder gleichwertig nach obigen technischen Anforderungen. Angebotenes Fabrikat: .............................
02.__.0010
Fassadenbahn – Wandfläche
210,00
02.__.0020 Seitliche Anschlüsse Fenster und Türen Verlegung einer selbstklebenden oder klebebandbefestigten Anschlussfolie/-bahn im Bereich der Fenster- und Türleibungen, von der Hauptfassadenbahn bis zur Außenkante der Fassadenverkleidung, einschließlich Verklebung auf Mauerwerk und Fensterprofil. Technische Mindestanforderungen: Selbstklebend oder mit systemzugehörigem Klebeband, lösungsmittelfreiHaftung auf mineralischen Untergründen und Kunststoff-Fensterprofilen dauerhaft gewährleistetMaterial kompatibel mit der verwendeten Fassadenbahn (systemkonform oder geprüft gleichwertig)UV-beständig für die Dauer der BauzeitDie Folie ist luftdicht und überlappend an die Fassadenbahn anzuschließen. Faltenfreie Verklebung auch in Ecken und an Ründen sicherzustellen. Abgerechnet wird die Länge der Leibungen, gemessen entlang der lichten Öffnungsbreite (je Seite). Leitfabrikat: Dörken Delta Thene oder gleichwertig nach obigen Anforderungen. Angebotenes Fabrikat: .............................
02.__.0020
Seitliche Anschlüsse Fenster und Türen
120,00
m
02.__.0030 Sockelabdichtung Wandfuß Lieferung und fachgerechte Ausführung einer Sockelabdichtung im Bereich des Wandfußes auf Ebene der Putzfassade (WDVS), d. h. im Übergangsbereich zwischen der Außenputzfläche (Putzfassade / WDVS) und der Unterkante der Holzfassadenverkleidung (VHF). Die Holzfassade berührt das Erdreich nicht; diese Abdichtung schützt den Wandfuß vor Spritzwasser und kapillarer Feuchte im Sockelzonenbereich der Putzfassade. Ausführung als mineralische Dichtungsschlämme (MDS) oder bituminöse Dickbeschichtung (KMB) auf dem Mauerwerks- bzw. Putzuntergrund, gemäß DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) und DIN 18195, einschließlich: Vorbehandlung des Untergrunds (Reinigen, Grundieren mit systemzugehörigem Haftgrund)Auftrag der Abdichtung in mindestens 2 Lagen auf die Wandfläche im Sockelzonenbereich der PutzfassadeAnschluss an die vorhandene horizontale Sperrschicht des Mauerwerks (Querschnittsabdichtung)Anschluss an die Unterkante der Fassadenbahn der VHF (überlappend, systemkonform verklebt)Abgerechnet wird die tatsächlich abgedichtete Länge entlang der Wandfußlinie. Leitfabrikat: Remmers MB 2K oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: .............................
02.__.0030
Sockelabdichtung Wandfuß
70,00
m
03 Unterkonstruktion
03
Unterkonstruktion
03.__.0010 Unterkonstruktion vertikal 30 mm – Traglattung für horizontale Verkleidung Lieferung und Montage einer vertikalen Aluminium-Unterkonstruktion als direkte Traglattung für die horizontale Holzfassadenverkleidung. Die vertikalen Profile übernehmen bei horizontaler Brettverlegung die lastabtragende Funktion und ersetzen eine separate horizontale Traglattung. Ausführung als Aluminium-Strangpress-Profil, schwarz eloxiert (Farbanmutung anthrazit/schwarz), auf den Außenwänden über Konsolen befestigt. Bauwerkstoleranzen sind durch Langlochbefestigung oder Ausgleichsunterlagen auszugleichen. Material: Aluminium-Profil, schwarz eloxiertProfilhöhe: 30 mm (entspricht Hinterlüftungsebene)Achsabstand: ca. 62,5 cm (entspricht dem vertikalen Befestigungsraster der horizontalen Bretter)Inkl. aller Zuschnitte, Anpassungen an Fenster und Türen sowie aller Befestigungsmittel zur Verbindung der Vertikalprofile mit den Konsolen. Konsolen und Wandhalter sind gesondert ausgeschrieben (Position 03.__.0040).
03.__.0010
Unterkonstruktion vertikal 30 mm – Traglattung für horizontale Verkleidung
210,00
03.__.0020 Konterlattung vertikal 30 mm – Belüftungsebene hinter horizontaler Verkleidung Lieferung und Montage einer vertikalen Konterlattung als separate Belüftungsebene zwischen der Fassadenbahn und der horizontalen Holzverkleidung, sofern der Fassadenaufbau dies erfordert (z. B. bei direktem Brettkontakt auf der Fassadenbahn ohne ausreichenden Hinterlüftungsspalt durch die UK allein). Ausführung als Aluminium-Strangpress-Profil, schwarz eloxiert, auf die vertikale Primär-UK (Position 03.__.0010) aufgeschraubt. Material: Aluminium-Profil, schwarz eloxiertProfilhöhe: 30 mmAnordnung: vertikal, Achsabstand ca. 62,5 cmInkl. aller Zuschnitte, Anpassungen an Fenster und Türen sowie aller Befestigungsmaterialien. Hinweis: Diese Position ist nur dann anzubieten, wenn der Hinterlüftungsquerschnitt von mindestens 200 cm²/lfm Wandlänge gemäß Fachregel VHF durch die Primär-UK (Pos. 03.__.0010) allein nicht erreicht wird. Die Erforderlichkeit ist vom AN auf Basis des gewählten Systems zu prüfen und der Bauleitung vor Beginn der Montage nachzuweisen.
03.__.0020
Konterlattung vertikal 30 mm – Belüftungsebene hinter horizontaler Verkleidung
210,00
03.__.0030 Zulage UK – Bereich Fenster und Türen Zulage zur Montage der Unterkonstruktion im Bereich der Fenster- und Türleibungen. Inkl. aller erforderlichen Zuschnitte, Anpassungen und Befestigungsmittel im Laibungsbereich. Abgerechnet wird die Länge der Leibungen gemessen entlang der Lichtöffnung.
03.__.0030
Zulage UK – Bereich Fenster und Türen
120,00
m
03.__.0040 Konsolen und Wandhalter – Eigenposition Lieferung und Montage von Konsolen und Wandhaltern zur Befestigung der vertikalen Aluminium-Unterkonstruktion am Kalksandsteinmauerwerk (Außenwand 24 cm KS). Ausführung als Edelstahl- oder Aluminium-Systemkonsolen des Fassadensystems, thermisch getrennt (dämmstoffhinterlegt oder mit Isokorb-Prinzip) zur Minimierung von Wärmebrücken, einschließlich: Tragkonsolen und Haltekonsolen gemäß statischer BemessungETA-zugelassene Einbaudübel für KalksandsteinmauerwerkUnterlegscheiben und Befestigungsmittel aus Edelstahl A4Höhen- und Tiefenausgleich durch Langlochführung (Toleranzausgleich)Konsolenraster nach Vorgabe des Systemherstellers und Ergebnis der statischen Bemessung (Richtwert: ca. 1 Tragsäule je 0,625 m horizontal × 0,625 m vertikal = ca. 2,6 Konsolen/m²). Abgerechnet wird die Nettofassadenfläche in m² (identisch mit UK-Fläche). Der AN hat die statische Bemessung der Wandbefestigung nach den einschlägigen technischen Zulassungen eigenverantwortlich zu erbringen und der Bauleitung vor Montagebeginn zur Freigabe vorzulegen. Angebotenes System/Fabrikat: .............................
03.__.0040
Konsolen und Wandhalter – Eigenposition
210,00
04 Holzverkleidung
04
Holzverkleidung
04.__.0010 Verkleidung Holz horizontal Lärche 60x25 mm Lieferung und Montage einer Fassadenverkleidung aus getrockneten Echtholzbrettern aus Europäischer Lärche (Larix deciduaoder Larix sibirica), allseitig gebürstet. Holztechnische Anforderungen: Sortierung: Sichtklasse S10 nach DIN 4074-1 (frischer Wuchs, keine losen Äste, keine Risse über Brettlänge)Holzfeuchte bei Einbau: ≤ 18 % nach DIN EN 13183Dauerhaftigkeitsklasse: DK 3–4 nach DIN EN 350 (für Außenbereich mit Hinterlüftung geeignet)Bretter: ca. 60 mm breit × 25 mm stark, Anordnung horizontalFugenbreite horizontal: ca. 8 mmOberflächenbehandlung (allseitig vor Montage, Schnittkanten nach Montage): 1. Lage: Bläueschutz-Grundierung (lösungsmittelfrei oder wasserverdünnbar)2. Lage: Haftgrundierung, systemkonform3. + 4. Lage: Vergrauungslasur, 2-facher AnstrichFarbton: nach Wahl des Bauherrn gemäß FarbmusterLeitprodukt Lasur: Remmers HK-Lasur Grey Protect, Sikkens Rubbol Avanti oder gleichwertig nach Nachweis äquivalenter SchutzwirkungBefestigung: Verdeckt mittels Edelstahl-Cliphalter oder Nut-Feder-System, von vorne nicht sichtbar. Befestigungsmittel aus Edelstahl A2/A4. Einschließlich aller Zuschnitte, Einmessung, Nachbehandlung der Schnittkanten und aller Nebenarbeiten. Es wird besonderer Wert auf Ebenheit und fluchtgerechte Abschlüsse (unten und oben) gelegt. Angebotenes Holzprodukt: .............................   Angebotenes Lasurfabrikat: .............................
04.__.0010
Verkleidung Holz horizontal Lärche 60x25 mm
210,00
04.__.0020 Verkleidung Holz horizontal Lärche 80x25 mm Lieferung und Montage einer Fassadenverkleidung aus getrockneten Echtholzbrettern aus Europäischer Lärche (Larix deciduaoder Larix sibirica), allseitig gebürstet, wie Hauptposition, jedoch mit abweichender Brettbreite. Holztechnische Anforderungen: Sortierung: Sichtklasse S10 nach DIN 4074-1Holzfeuchte bei Einbau: ≤ 18 % nach DIN EN 13183Dauerhaftigkeitsklasse: DK 3–4 nach DIN EN 350Bretter: ca. 80 mm breit × 25 mm stark, Anordnung horizontalFugenbreite horizontal: ca. 10 mm (angepasst auf den vertikalen Rasterabstand der Unterkonstruktion bei 625 mm Achsabstand)Oberflächenbehandlung (allseitig vor Montage, Schnittkanten nach Montage): 1. Lage: Bläueschutz-Grundierung2. Lage: Haftgrundierung, systemkonform3. + 4. Lage: Vergrauungslasur, 2-facher Anstrich, Farbton nach Wahl des BauherrnLeitprodukt Lasur: Remmers HK-Lasur Grey Protect, Sikkens Rubbol Avanti oder gleichwertigBefestigung: Verdeckt mittels Edelstahl-Cliphalter oder Nut-Feder-System, von vorne nicht sichtbar. Befestigungsmittel aus Edelstahl A2/A4. Einschließlich aller Zuschnitte, Einmessung, Nachbehandlung der Schnittkanten und aller Nebenarbeiten. Angebotenes Holzprodukt: .............................   Angebotenes Lasurfabrikat: .............................
04.__.0020
Verkleidung Holz horizontal Lärche 80x25 mm
E
210,00
04.__.0030 Verkleidung Holz horizontal Fichte 60x25 mm Lieferung und Montage einer Fassadenverkleidung aus getrockneten Echtholzbrettern aus Fichte (Picea abies), allseitig gebürstet. Holztechnische Anforderungen: Sortierung: Sichtklasse S10 nach DIN 4074-1Holzfeuchte bei Einbau: ≤ 18 % nach DIN EN 13183Dauerhaftigkeitsklasse: DK 4 nach DIN EN 350 — Hinweis: Fichte ist für Fassadenanwendungen im Außenbereich nur bei allseitiger und dauerhafter Beschichtung geeignet; Harzaustritte an Ästen und Schnittflächen sind durch geeignete Grundierung zu vermeidenBretter: ca. 60 mm breit × 25 mm stark, Anordnung horizontalFugenbreite horizontal: ca. 8 mmOberflächenbehandlung (allseitig vor Montage, Schnittkanten nach Montage): 1. Lage: Harzsperre/Bläueschutz-Grundierung (speziell geeignet für Fichte, harzblockend)2. Lage: Haftgrundierung, systemkonform3. + 4. Lage: Vergrauungslasur, 2-facher Anstrich, Farbton nach Wahl des BauherrnLeitprodukt Lasur: Remmers HK-Lasur Grey Protect, Sikkens Rubbol Avanti oder gleichwertigHinweis für den Bieter:Die Eignung des verwendeten Beschichtungssystems für Fichte-Fassadenbretter ist durch Herstellernachweis oder technisches Merkblatt zu belegen und vor Einbau der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Befestigung: Verdeckt mittels Edelstahl-Cliphalter oder Nut-Feder-System, von vorne nicht sichtbar. Befestigungsmittel aus Edelstahl A2/A4. Einschließlich aller Zuschnitte, Einmessung, Nachbehandlung der Schnittkanten und aller Nebenarbeiten. Angebotenes Holzprodukt: .............................   Angebotenes Lasurfabrikat: .............................
04.__.0030
Verkleidung Holz horizontal Fichte 60x25 mm
E
210,00
04.__.0040 Zulage Außen- und Innenecken Zulage zur Holzverkleidung für die Ausbildung von stumpfen Außen- und Innenecken. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Anpassungen und Nachbehandlung der Schnittkanten mit der jeweiligen Fassadenlasur.
04.__.0040
Zulage Außen- und Innenecken
40,00
m
04.__.0050 Zulage Außenecken als Gehrungsschnitt Zulage zur Vorposition — Ausbildung ausschließlich der Außenecken als Gehrungsschnitt anstelle von stumpfen Ecken. Innenecken werden grundsätzlich stumpf gestoßen und sind nicht Bestandteil dieser Zulage. Einschließlich Zuschnitt, Einmessung und Nachbehandlung der Schnittkanten mit der jeweiligen Fassadenlasur.
04.__.0050
Zulage Außenecken als Gehrungsschnitt
E
40,00
m
04.__.0060 Zulage Schrägschnitt Unterkante Abtropfkante Zulage für einen Schrägschnitt mit mindestens 45° Neigung an der Unterkante der Holzverkleidung als Abtropfkante. Die Schnittkante ist mit der jeweiligen Fassadenlasur wie in der Hauptposition zu behandeln.
04.__.0060
Zulage Schrägschnitt Unterkante Abtropfkante
70,00
m
04.__.0070 Lochblech Kleintierschutz Lieferung und Montage von Lochblech als Kleintierschutz ausschließlich im Bereich der Fenster- und Türstürze (Sockelbereich ist im Sockelabschlussprofil enthalten und wird hier nicht nochmals erfasst). Ausführung aus beschichtetem Aluminium, einschließlich: Lochung: rund, Lochweite max. 2 mm (Kleintierschutz gemäß Merkblatt VHF)Stärke: ca. 1,5 mmZuschnitt: ca. 80 mm BreiteFarbton: ca. RAL 9005 bzw. nach Wahl des BauherrnBefestigung auf der Unterseite der Unterkonstruktion im Sturzbereich, überlappt und dicht gestoflachen. Inkl. aller erforderlichen Befestigungsmittel und Kantungen. Angebotenes Fabrikat: .............................
04.__.0070
Lochblech Kleintierschutz
25,00
m
05 Wärmedämmung
05
Wärmedämmung
05.__.0010 Mineralwolldämmung 160 mm – Fassadenbereich Lieferung und Montage einer Mineralwolle-Dämmung im Fassadenbereich zwischen den Latten der Unterkonstruktion. Anforderungen: Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.Gesundheitlich unbedenklich nach Gefahrstoffverordnung, frei gezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota QNichtbrennbar, Euroklasse A1 gemäß DIN EN 13501-1 — Pflichtanforderung bei VHF an Gebäude der Gebäudeklasse 4 (Traufhöhe > 7 m); vom AN vor Einbau zu prüfen und nachzuweisenWärmeleitfähigkeitsgruppe 032, Bemessungswert λ = 0,032 W/(m·K)Längen bezogener Strömungswiderstand r ≥ 10 kPa·s/m²Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WH und WI (Wetterschutz im Hinterlüftungsspalt)Dicke: 160 mmLiefern und fugendicht zwischen den Latten der Unterkonstruktion (Rastermaß 625 mm) in das Gefach einlegen. Stoßversatz in mehrlagiger Ausführung mind. 30 cm. Leitfabrikat: ISOVER Kontur HBF-032, Rockwool Frontrock WA oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: .............................
05.__.0010
Mineralwolldämmung 160 mm – Fassadenbereich
210,00
05.__.0020 Holzfaserdämmplatte 80 mm – Geschossstoß Lieferung, Verlegen und Befestigen einer Holzfaserdämmplatte als zusätzliche Wetterschutzebene im Bereich der Geschossstöße zwischen Unterkonstruktion und Fassadenbahn. Anforderungen: Hergestellt nach DIN EN 13171Euroklasse Brandverhalten: mindestens E gemäß DIN EN 13501-1Dicke: 80 mmWärmeleitfähigkeitsbemessungswert: 0,042 W/(m·K)Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WI (Wetterschutz)Verarbeitung gemäß Technischem Merkblatt des Herstellers: Platten mit aufsteigender Feder passgenau und fugendicht verlegenVerlegung i. d. R. rechtwinklig zur TragkonstruktionStoßversatz mindestens 30 cmBefestigung mit geeigneten Tellerdübeln, Anzahl und Typ nach HerstellerangabeLeitfabrikat: GUTEX Multitherm, STEICO protect oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: .............................
05.__.0020
Holzfaserdämmplatte 80 mm – Geschossstoß
30,00
06 Anschlüsse und Details
06
Anschlüsse und Details
06.__.0010 Sockelabschluss- und Startprofil Lieferung und Montage eines Sockelabschlussprofils als unterer Abschluss der Vorhangfassade am Sockelbereich, einschließlich integriertem Kleintierschutz-Lochblecheinsatz. Ausführung aus beschichtetem Aluminium oder Edelstahl, einschließlich: Integrierter Lochblecheinsatz als Kleintierschutz (Lochweite max. 2 mm) und Belüftungsschlitz im SockelprofilEntwässerungsschlitze/-bohrungen im UnterflanschAller erforderlichen Kantungen, Anschlüsse, Überlappungsstoße und Befestigungsmittel aus EdelstahlFarbton nach Wahl des Bauherrn. Befestigung auf der Wandfläche, lotrecht und fluchtgerecht. Hinweis: Der gesondert ausgeschriebene Kleintierschutz (Position 04) gilt ausschließlich für den Sturzbereich; der Sockelbereich ist in dieser Position vollständig enthalten. Angebotenes Fabrikat: .............................
06.__.0010
Sockelabschluss- und Startprofil
70,00
m
06.__.0020 Fenster- und Türanschlussprofile Lieferung und Montage von Anschlussprofilen im Bereich der Fenster- und Türöffnungen als Laibungsbekleidung und Wetterschutzabschluss zwischen Holzfassadenbekleidung und Fensterprofil. Einschließlich: Wetterschutzausbildung (EPDM-Dichtband oder Kompriband, Anpressleiste)Luftdichter Anschluss auf Fassadenbahn/DichtfolieAller Zuschnitte, Kantungen, Eckausbildungen und BefestigungsmittelMaterial: beschichtetes Aluminium oder Edelstahl, Farbton nach Wahl des Bauherrn. Abrechnungsregel: Abgerechnet wird die Lauflänge je Leibungsseite (je Seite einzeln). Bei einem Fenster mit 4 Leibungsseiten (2 Seiten + Sturz + kein Brustbereich) werden die tatsächlich bekleideten Seiten gemessen. Leibungstiefe bis ca. 20 cm im Einheitspreis enthalten; größere Tiefen als Zulage gesondert zu vereinbaren. Angebotenes Fabrikat: .............................
06.__.0020
Fenster- und Türanschlussprofile
120,00
m
06.__.0030 Anschluss Holzfassade an Außenfensterbank (bauseits) Herstellung des dichten und dauerhaften Anschlusses der Holzfassadenbekleidung an die bauseits durch den Fensterbauer gelieferte und montierte Außenfensterbank. Leistungsgrenze: Die Außenfensterbank selbst (Lieferung, Montage, Endkopfausbildung) ist Leistung des Fensterbauers und nicht Bestandteil dieser Position. Leistungsinhalt dieser Position: Zuschnitt und Einpassung der Holzfassenverkleidung bündig an die Unterkante und die seitlichen Köpfe der FensterbankAbdichtung des Anschlusses zwischen Fensterbank-Unterflansch und Holzbekleidung mittels EPDM-Dichtband oder KompribandAnschlussfolie / Dichtband zur Hinterwanderungssicherung (Anschluss an Fassadenbahn)Aller erforderlichen Zuschnitte, Einpassarbeiten und BefestigungsmittelDie Ausführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fensterbauer. Vor Ausführung ist die Montage der Fensterbank durch den Fensterbauer abzuwarten. Abweichungen der Fensterbankgeometrie von den Planmaßen sind der Bauleitung vor Einpassung der Holzverkleidung anzuzeigen. Abgerechnet wird die Länge der ausgeführten Fensterbankanschlüsse in Laufmetern.
06.__.0030
Anschluss Holzfassade an Außenfensterbank (bauseits)
40,00
m
06.__.0040 Attika- und Dachanschluss Lieferung und Montage von Abschluss- und Anschlussprofilen im Bereich der Attika und des Flachdachabschlusses als dauerhaft wetterfester oberer Abschluss der Vorhangfassade. Einschließlich: Deckblech / Abdeckprofil mit Wasserführung und TropfkanteKantungen und Blechstöße mit Überlappung mind. 10 cmHinterlüftungsöffnung am oberen FassadenabschlussDichtmanschetten und systemkonformes KlebebandAller Befestigungsmittel aus Edelstahl A2/A4Schnittstellenregelung: Der Übergriff des Abschlussprofils auf die Dachabdichtungsebene (Dachabdichtungsbahn) erfolgt in enger Abstimmung mit dem ausführenden Dachdecker-/Abdichtungsgewerk. Die genaue Schnittstellengrenze (wer liefert, wer befestigt, wer klebt) ist vor Ausführungsbeginn schriftlich zwischen AN und Dachdecker/Bauleitung festzulegen. Diese Position enthält ausschließlich das Anschlussprofil seitens des Fassadengewerks; die Dachabdichtungsbahn, Attikaverkleidung und Dachdecker-seitige Abschlussarbeiten sind nicht Bestandteil. Material: beschichtetes Aluminium oder Edelstahl, Farbton nach Wahl des Bauherrn. Angebotenes Fabrikat: .............................
06.__.0040
Attika- und Dachanschluss
70,00
m
06.__.0050 Belüftungs- und Entwässerungsöffnungen Ausbildung von Belüftungs- und Entwässerungsöffnungen innerhalb des Fassadenaufbaus an den erforderlichen Stellen (Attikabereich und Geschossstöße). Der Sockelbereich ist im Sockelabschlussprofil (Position 06.__.0010) bereits vollständig enthalten. Anforderungen: Freier Hinterlüftungsquerschnitt: mindestens 200 cm² je laufendem Meter Wandlänge gemäß Fachregel des ZVDH / WTA-Merkblatt Hinterlüftete Dächer und FassadenLochblechstreifen als Insektenschutz, Lochweite max. 2 mmKantungen und Abdeckprofile als WetterschutzAller Befestigungsmittel aus EdelstahlMaterial: beschichtetes Aluminium, Farbton ca. RAL 9005 bzw. nach Wahl des Bauherrn. Angebotenes Fabrikat: .............................
06.__.0050
Belüftungs- und Entwässerungsöffnungen
70,00
m
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten Für etwa anfallende Stundenlohnarbeiten werden folgende Verrechnungssätze angeboten. Die Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Im Übrigen gilt § 15 VOB/B. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter schriftlicher Beauftragung ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (EUR/h) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches. Die Stundenverrechnungssätze enthalten: den tatsächlichen Lohn (einschließlich vermögenswirksamer Leistungen)Zuschläge für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage, StammzulageKleingeräte bis zum Neuwert EUR 3.000,00An- und Abfahrt zur BaustelleLohn- bzw. GehaltsnebenkostenNicht enthalten sind Zuschläge für Überstunden sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
07.__.0010 Vorarbeiterstunden Vorarbeiterstunden – nur auf schriftliche Anweisung der Bauleitung. Die Stundenzettel sind wöchentlich einzureichen. Vor Ausführung sind die eingesetzten Mitarbeiter namentlich zu benennen.
07.__.0010
Vorarbeiterstunden
10,00
h
07.__.0020 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden – nur auf schriftliche Anweisung der Bauleitung. Die Stundenzettel sind wöchentlich einzureichen. Vor Ausführung sind die eingesetzten Mitarbeiter namentlich zu benennen.
07.__.0020
Facharbeiterstunden
20,00
h
07.__.0030 Helferstunden Helferstunden – nur auf schriftliche Anweisung der Bauleitung. Wenn kein Helfer verfügbar ist, ist der Facharbeiterstundensatz einzutragen. Die Stundenzettel sind wöchentlich einzureichen. Vor Ausführung sind die eingesetzten Mitarbeiter namentlich zu benennen.
07.__.0030
Helferstunden
10,00
h
08 Dokumentation und Nachweise
08
Dokumentation und Nachweise
08.__.0010 Werkplanung und Ausführungsdetails VHF Erstellung der für die Ausführung der Vorhangfassade erforderlichen Werkplanunterlagen innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung (gem. § 10.11 Besondere Vertragsbedingungen), einschließlich: Systemdetailzeichnungen der Fassadenkonstruktion (Schnitte, Grundrisse, Ansichten)Anschlusspläne an alle angrenzenden Bauteile (Sockel, Fenster, Türen, Attika, Ecken)Konsolplan mit Lage, Typ und statischer Zuordnung aller WandbefestigungspunkteMontageablaufplanStatischer Nachweis der Fassadenbefestigung gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des eingesetzten Systems (immer erforderlich bei VHF)Die Pläne sind dem Auftraggeber in digitaler Form (PDF und DWG/DXF) sowie in Papierform nach Vorgabe der Bauleitung zu übergeben. Das größte zulässige Planformat ist DIN A0. Freigabe der Pläne durch den AG ist vor Beginn der Montagearbeiten einzuholen.
08.__.0010
Werkplanung und Ausführungsdetails VHF
1,00
psch
08.__.0020 Baudokumentation 3-fach als Anlage zur Schlussrechnung Erstellung und Übergabe einer vollständigen Baudokumentation nach Abschluss der Arbeiten in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache in Papierform (gem. § 10.14 Besondere Vertragsbedingungen). Pflichtbestandteile: Standsicherheitsnachweis der Fassadenbefestigung (sofern erstellt)Freigegebene Detail- und AnschlusszeichnungenBauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und BaustoffeProduktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe (Holz, Dämmung, Fassadenbahn, Profile)Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller (insb. Holzoberfläche)FachunternehmererklärungFachunternehmererklärung KfW (sofern zutreffend)EntsorgungsnachweiseDie Dokumentation ist Voraussetzung für die Auszahlung der Schlussrechnung.
08.__.0020
Baudokumentation 3-fach als Anlage zur Schlussrechnung
1,00
psch
08.__.0030 Endreinigung Holzfassade nach Fertigstellung Reinigung der gesamten Holzfassadenverkleidung nach Abschluss aller Fassadenarbeiten und vor der Abnahme. Einschließlich: Entfernung aller Schmutzablagerungen, Staubrückstände, Fingerabdrücke und MontageverschmutzungenEntfernung von Kleberückständen (Fassadenbahn, Schutzfolien)Kontrolle aller Anschlüsse und Profile auf Sauberkeit und optische MängelReinigung der Anschlussprofile, Lochbleche und BelüftungsöffnungenDie Holzoberfläche ist schonend zu reinigen (kein Hochdruckreiniger). Verwendete Reinigungsmittel dürfen die Lasur und die Holzoberfläche nicht angreifen. Die Fassadenflächen sind nach Fertigstellung in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand zu übergeben.
08.__.0030
Endreinigung Holzfassade nach Fertigstellung
210,00
08.__.0040 Bauwesensversicherung – Abzug 0,35 % der Schlussabrechnungssumme Abzugsposition zur Deckung der Bauleistungsversicherung des Bauherrn gemäß § 10.20 der Besonderen Vertragsbedingungen. Von der Schlussabrechnungssumme (netto) werden dem Auftragnehmer 0,35 % als Beitrag zur Bauleistungsversicherung in Abzug gebracht. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 250,00 €. Der Bieter trägt als Einheitspreis den aus seiner Netto-Angebotssumme resultierenden Abzugsbetrag ein (= 0,35 % der Netto-Angebotssumme aller übrigen Positionen). Der Einheitspreis ist als negativer Betrag oder als gesonderter Abzug in der Angebotssumme auszuweisen. Hinweis für den Bieter: Diese Position dient ausschließlich der transparenten Ausweisung des Pflichtabzugs im Angebot. Die Höhe des Versicherungsschutzes und die Versicherungskonditionen liegen beim Auftraggeber; der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss und trägt lediglich den anteiligen Deckungsbeitrag.
08.__.0040
Bauwesensversicherung – Abzug 0,35 % der Schlussabrechnungssumme
1,00
psch