Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis Bauvorhaben: Neubau eines Wohngebäudes mit 7 WE                                                 Altentrebgastplatz             95448 Bayreuth Bauherr: Pro Smart Wohnbau GmbH Richard-Wagner-Straße 22 95444 Bayreuth Leistungsbereich: Innenputzarbeiten Abgabe: an: RK NEXT Architekten Hohereuth 11 -  95448 Bayreuth Tel. 0921 / 99007070    -      Fax. 0921 99007078 bis: 31.08.2026    12.00 Uhr Ausführungstermin: nach Vereinbarung        März 2027 ...................................................................... Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift ungeprüft geprüft Angebotssumme netto .................................... ..................................... zzgl. 19 % Mwst. .................................... ..................................... Angebotssumme brutto .................................... ..................................... Prüfvermerke: ...................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................................
Leistungsverzeichnis
BIETERERKLÄRUNG: Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass 1. er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt, und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen, aufgrund seiner Fachkunde, spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen. 2. er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat. 3. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht. 4. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt. 5. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat. 6. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind. 7. die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen. 8. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden. 9. bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden. 10. Die Richtlinien für den Infektionsschutz sind gemäß den aktuellen gesetzlichen und Arbeitsschutz             rechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten. Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer ................................................................... Ort/Datum   .................................................................. Anschrift   .................................................................. Stempel und Unterschrift ..................................................................
BIETERERKLÄRUNG:
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter "AHZL" 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B Zusätzlich ist vereinbart, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung der Leistung beauftragten Arbeiten sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, Jour fix terminen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme durch den AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne  in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung. 10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen - Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG 10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. 10.13 Bautagebuch - als Anlage zur Schlussrechnung Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter "Technische Angaben". 10.14 Baudokumentation - als Anlage zur Schlussrechnung Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein - Standsicherheitsnachweis sofern erstellt - Detail- und Anschlusszeichnungen - Bauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und Baustoffe - Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe - Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller - Fachunternehmer-Erklärung - Fachunternehmererklärung KfW 10.15 Übergabe-, Betriebsunterlagen TGA Gewerke: als Anlage zur Schlussrechnung: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden Gewerke spezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen: - Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle - Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen - Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller - Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine - Auflistung der technischen Anlagen - Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen - vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne 10.16 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.17 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.18 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 10.19 Gewährleistung: Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank über 5 % der Auftragssumme einschließlich genehmigter Nachtragssummen zu erbringen. Die Bürgschaft ist bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu befristen (nicht auf erstes Anfordern, sofern nicht gesondert vereinbart); ihre Rückgabe erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist und vollständiger Mängelbehebung. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. 10.20 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme  mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.21 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich Besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. sind umgehend zu entsorgen. 10.22 Radiogeräte Radiogeräte im Außenbereich sind generell untersagt. 10.23 Rauchverbot Ab Anbringen des Innenputzes ist im Gebäude generelles Rauchverbot. 10.24 Einweisung, vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Einweisung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen. Planunterlagen: Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,-- €/qm netto in Rechnung gestellt. 10.25 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen : 1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25% des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlussrechnungssumme. 10.26 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen § 14 VOB/B Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich vorzulegen, um die Prüfbarkeit seitens des AN zu gewährleisten: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung inkl. Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise, etc. Die Schlussrechnung, sowie alle Abschlagsrechnungen, müssen die Positions- nummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft. Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen. Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF Anschrift: Altentrebgastplatz 95448 Bayreuth - Deutschland - 1. Planer und fachlich Beteiligte: Planung, Bauleitung: RK NEXT Architekten - Küfner Part GmbB Hohereuth 11 95448 Bayreuth 2. Allgemeine Beschreibung der Leistung: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Garage am Altentrebgastplatz in Bayreuth. Das Haus wird  in Massivbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Kalksandstein-Außenwänden (24 cm) mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und HLZ/KS-Innenwänden sowie Stahlbetondecken. Die Gründung wird in Stahlbetonbauweise mit einem WU-Beton-Keller als tragende Bodenplatte hergestellt. Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen.(EG, 1. OG, 2.OG) Im Eingangsbereich EG, OG, 2. OG werden als Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertemgerechten Aufzug ausgebildet. In den Erschließungsflächen sind die Kellerersatzräume der Wohnungen untergebracht. In den Wohnräumen wird bauseits eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Grunddämmung, die Randstreifenverlegung, sowie der Estricheinbau ist Leistung der Estrichfirma. Die Tackerplatten, ca. 3 cm stark mit TS - Kaschierung, sowie die Rohrleitungen werden bauseits durch die Installationsfirma geliefert und verlegt. Fassade und Dach: Außenputz als Mineralputz, Holzfassadenbekleidung, Massivdach, Ausbildung der Abdichtung als Foliendachbahn mit Gefälledämmung, und Extensive Begrünung der Flachdachflächen. Außenelemente: Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunstofffenster, Hauseingangstürelement in Alukonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rolladen mit Kunststofflamellen, elektrische, motorische Bedienung. Estriche, Bodenbeläge: In den Wohnungen werden auf Heizestrichen Fliesen- und Vinylbeläge eingebaut. Innenputze als Leichtputze z.B. Gipsputz, Kalkputz bzw. Kalkzementputz Nichttragende Wände: Leichte Trennwände, Vorsatzschalen und Installationswände werden in Trockenbauweise hergestellt. Aufzugsanlage: Im Treppenhaus wird ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Beschreibung der Innenputzarbeiten: Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Innenputzarbeiten  die für die Maßnahme erforderlich sind. · Baustelleneinrichtung · Putzarbeiten, VOB/C DIN 18350 · Gerüstarbeiten, VOB/C DIN 18451 3. Angaben zur Baustelle: Zufahrten, Lagerfläche: Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf die Anlieger inkl. Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden. Die Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Gehwege sind zu schützen. 4. Angaben zur Ausführung: Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen. Ausführungszeiten: · Beginn der Baumaßnahme   März 2027 · Fertigstellung komplett:  ca. Juni 2028 · Fertigstellung Rohbau ca. Ende Dezember 2027 Weitere Zwischenfristen der einzelnen Gewerke gem. Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulder entsprechend angelastet. 5. Ausführungsunterlagen: Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen sollen und dem LV mit beiliegen: - Grundrisse - Schnitt - Ansichten Ende der Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Spezifikationen im LV: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leistungsverzeichnis vom AN angegebenen bzw. vom AG vorgegebenen Materialien und Hersteller sind nach Auftrags- vergabe verbindlich und können ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht abgeändert bzw. eingebaut werden. Abfallmaterial: Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Ausführungsbedingungen: Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die  Randbedingungen(Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzte werden. Auf die Einhaltung der im Merkblatt zum Vollzug der Bayerischen Luftreinhalteverordnung – Betrieb von Baumaschinen im Stadtgebiet Bayreuth genannten Grenzwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Quelle: Amt für Umweltschutz, Bayreuth Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege: Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte - als Anlage zur Schlussrechnung: Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten: Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten, etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Flexarbeiten und Schweißarbeiten: Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen. Ende Technische Angaben
TECHNISCHE ANGABEN
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen: Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend: · VOB/B · VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459 · DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen · Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind. · die geltenden Arbeitsschutzvorschriften · die geltenden Umweltschutzvorschriften · Schallschutz (DIN 4109) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein . Der Auftragnehmer die Unbedenklichkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis oder bauaufsichliche Zulassungen haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Baustrom, Bauwasser: Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze gewerksweise von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Gewerk          Baustrom +Bauwasser    Bauschutt   Insgesamt ----------------------------------------------------------------------------------------- 1.   Rohbau selbst 0,50 % 0,50 % 2.   Tiefbau 0,30 % 0,50 % 0,80 % 3.   Außenanlagen 0,60 % 0,40 % 1,00 % 4.   Zimmerer 0,40 % 0,40 % 0,80 % 5.   Dachdecker 0,35 % 0,50 % 0,85 % 6.   Abdichtung (Flachdach) 0,30 % 0,50 % 0,80 % 7.   Flaschner 0,35 % 0,50 % 0,85 % 8.   Sanitär 0,70 % 0,60 % 1,30 % 9.   Heizung 0,80 % 0,70 % 1,50 % 10. Elektro 0,50 % 0,70 % 1,20 % 11. Außenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 12. Innenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 13. Thermohaut 0,60 % 0,70 % 1,30 % 14. Fliesen 0,60 % 0,60 % 1,20 % 15. Sonnenschutz 0,40 % 0,60 % 1,20 % 16. Estrich 0,80 % 0,50 % 1,30 % 17. Naturstein 0,70 % 0,60 % 1,30 % 18. Schreinerarbeiten 0,40 % 0,50 % 0,90 % 19. Türen 0,40 % 0,50 % 0,90 % 20.Schlosser+Metallbau 0,50% 0,60 % 1,10 % 21. Maler 0,50 % 0,40 % 0,90 % 22. Bodenbelag 0,30 % 0,50 % 0,80 % 23. Trockenbauarbeiten 0,50 % 0,70 % 1,20 % 24. Einrichtung 0,40 % 0,50 % 0,90 % 25. Gerüst 0,10 % ------ 0,10 % ----------------------------------------------------------------------------------------- Kenntnis genommen.............................,  den............................... ....................................................................... rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
Technische Vorbemerkungen – Innenputzarbeiten Technische Vorbemerkungen – Innenputzarbeiten Grundlage der Ausschreibung sind VOB/B und VOB/C, insbesondere ATV DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sowie ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend gelten DIN EN 13914-2 (Planung und Ausführung von Innenputzen), DIN 18550 (Putz und Putzsysteme), DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) sowie DIN 18451 (Gerüstarbeiten) und die einschlägigen Merkblätter des Bundesverbands der Gipsindustrie. Untergrundprüfung und Bedenkenanmeldung:Der Auftragnehmer hat alle Putzuntergründe vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Eignung, Tragfähigkeit, Trockenheit und Sauberkeit zu prüfen. Festgestellte Mängel (z. B. unzureichende Tragfähigkeit, Feuchtigkeitsschäden, Ausblühungen, nicht fachgerecht verschlossene Leitungsschlitze, fehlende Putzträger) sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen, Kiessnestern und Fehlstellen im Mauerwerk vor dem Verputzen ist Leistung des Auftragnehmers und im Einheitspreis enthalten, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Mit den Putzarbeiten darf erst nach schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung begonnen werden. Haftbrücken und Armierung:Auf Beton- und Stahlbetonuntergründen ist eine geeignete mineralische oder kunststoffvergütete Haftbrücke vollflächig aufzubringen. An Übergängen zwischen unterschiedlichen Putzträgern (z. B. Mauerwerk/Stahlbeton, Mauerwerk/Gipskarton) ist ein alkaliresistentes Glasfaserarmierungsgewebe (mind. 145 g/m², Maschenweite ≥ 4 × 4 mm) vollflächig in den frischen Putz einzubetten, beidseitig mindestens 20 cm überlappend. Haftbrücke und Armierungsgewebe sind im Einheitspreis der jeweiligen Putzposition enthalten, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Putzmörtelgruppen und Mindestputzdicken: Wohnräume, Flure, Allgemeinbereiche (trocken): Gipsmaschinenputz MG P IV, mind. 10 mm NenndickeNassräume (Bäder, WC, Küchen hinter Fliesen): Kalkzementputz MG P II, zweilagig, Gesamtdicke mind. 15 mmStahlbetonuntergründe in Trockenbereichen: Gipsputz P IV mit Haftbrücke, mind. 10 mm; in Nassräumen: Kalkzementputz P II mit HaftbrückePutzqualitäten (Q-Gruppen) nach DIN 18202 und Beiblatt zu DIN 18550-2: Q1: Normalputz – für nachfolgende Verfliesung oder vollflächige Beschichtung; zulässige Ebenheitsabweichung ≤ 5 mm unter 2-m-RichtlatteQ2: Glattputz gemäß DIN 18550 – Oberfläche geglättet (gefilzt und abgezogen oder maschinell geglättet), malerfertig ohne weiteren Spachtelauftrag; zulässige Ebenheitsabweichung ≤ 3 mm unter 2-m-Richtlatte gemäß DIN 18202 Tab. 3 Zeile 5; geeignet für Dispersionsfarbanstrich, Tapete und ähnliche BeschichtungenQ3: Erhöhte Putzqualität – Oberfläche vollflächig fein abgezogen, mehrfach geglättet und nachgefilzt; keine sichtbaren Abdrücke, Rillen oder Bearbeitungsspuren; zulässige Ebenheitsabweichung ≤ 2 mm unter 2-m-Richtlatte gemäß DIN 18202 Tab. 3 Zeile 6 (Streiflichtqualität); geeignet für hochwertige Anstriche und Lasuren. Q3-Flächen sind ausdrücklich durch die Bauleitung schriftlich anzuweisen. Die Zulage Q3 gegenüber Q2 ist gesondert nach Pos. 04.__.0090 zu vergüten.Die weiterführende Spachtelung auf Q4 (Feinspachtel/Schleifspachtel unter Streiflicht) ist Leistung des Malergewerks und nicht Bestandteil dieses LV. Eckschutz und Anschlussprofile:An allen Außenecken sind verzinkte Eckschutzprofile (gelocht, Metall) einzuputzen. An allen Bauteilanschlüssen (Decken, Fensterzargen, Türzargen, Fensterbänke, Installationsdurchführungen) sind Anputzleisten mit integriertem Gewebebandstreifen zu setzen. Die Kosten für Eckschutzprofile und Anputzleisten sind – sofern nicht gesondert ausgeschrieben – im Einheitspreis der jeweiligen Putzposition enthalten. Klimatische Ausführungsbedingungen:Putzarbeiten dürfen nur bei Lufttemperaturen zwischen +5 °C und +30 °C ausgeführt werden. Frischputz ist vor zu schnellem Austrocknen durch Sonneneinstrahlung und Zugluft sowie vor Frost zu schützen. Ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume sind sicherzustellen; Heizenergie und Heizmittel sind Leistung des Auftraggebers (Nebenleistung nach ATV DIN 18350 Abschn. 4). Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Rohbau zum vereinbarten Beginn der Putzarbeiten beheizbar ist und eine Mindesttemperatur von +5 °C dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Ist die Beheizbarkeit des Rohbaus zum Beginn der Putzarbeiten nicht gewährleistet, gehen die erforderlichen Aufwendungen für den Geräteeinsatz des Auftragnehmers (Heizgeräte, Bautrockner) zu Lasten des Auftraggebers und sind gesondert nach Pos. 01.__.0030 zu vergüten. Nicht zu verputzende Bereiche (ausdrücklich nicht Bestandteil dieses LV):Kellerabteile, Technikräume, Garagenbereich und sonstige Nebenräume im Kellergeschoss erhalten keinen Innenputz; diese Flächen werden in Industriesichtmauerwerk bzw. Sichtbeton SB2 belassen. Weiß streichen/schlämmen dieser Flächen ist Leistung des Malergewerks. Trockenbauarbeiten / GK-Wände:Nicht tragende Innenwände, Installationswände, Vorwandinstallationen in Bädern/WC sowie sämtliche Gipskarton-(GK-)Wände und GK-Verkleidungen sind Leistung des Trockenbaugewerks und ausdrücklich nichtBestandteil dieses LV. Im Grundrissplan (Eingabeplanung) sind alle GK-Wandflächen blau maskiert – diese Flächen werden nicht verputzt. Übergänge von Mauerwerk-/Betonwänden zu angrenzenden GK-Wänden sind durch Anputzleisten mit Gewebebandstreifen abzuschließen; die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen der Putzpositionen enthalten. GK-Wände werden durch das Malergewerk malerfertig gespachtelt. Abrechnung nach ATV DIN 18350 Abschn. 5:Abgerechnet wird nach gemessenen Flächen (m²) bzw. Längen (lfm). Öffnungen bis 2,50 m² werden nicht abgezogen. Nischen, Pfeiler und Vorsprünge werden zugeschlagen. Leibungen und Laibungen werden gesondert nach Laufmeter abgerechnet und sind nicht in den Wandflächenpreisen enthalten. Mängelhaftung/Gewährleistung:5 Jahre gemäß VOB/B § 13 Abs. 4.
Technische Vorbemerkungen – Innenputzarbeiten
01 Baustelleneinrichtung und allgemeine Nebenleistungen
01
Baustelleneinrichtung und allgemeine Nebenleistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche Innenputzarbeiten am Bauvorhaben MFH Altentrebgastplatz (Projektbezeichnung: ATP10), 95448 Bayreuth. Leistungsumfang: Anlieferung, Aufstellung und Vorhaltung aller erforderlichen Maschinen (einschließlich Putzmaschine, Misch- und Förderanlagen), Geräte und WerkzeugeEinrichten von Materiallager- und Arbeitsplätzen auf dem Grundstück gemäß Abstimmung mit der Bauleitung; Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur VerfügungBereitstellung und Unterhaltung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen für das Personal außerhalb des Gebäudes; Nutzung des Gebäudes als Unterkunft ist unzulässigSchutz aller vorhandenen Bauteile (Fenster, Türzargen, Fensterbänke, Estrich, Treppenläufe, Rohrleitungen, GK-Oberflächen) vor Verschmutzung und Beschädigung durch Abdeckfolien, Schutzplatten und Kantenschutz – für die gesamte AusführungsdauerTägliches besenreines Verlassen aller Arbeitsbereiche und Reinhaltung der Transportwege gemäß BVB Pkt. 10.21; Bauschutt und Verpackungsmaterial sind täglich zu entsorgenVollständige Beräumung, Rückbau und fachgerechte Entsorgung aller Einrichtungen nach Abschluss der LeistungBaustrom und Bauwasser werden gemäß AHZL (Innenputz: 0,60 % Baustrom/Bauwasser + 0,80 % Bauschutt = 1,40 % der Schlussabrechnungssumme) abgezogen. Diese Kosten sind nicht in dieser Position zu bepreisen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung
1,00
psch
01.__.0020 Restfeuchtemessung an Betonuntergründen (CM-Messung) mit Protokoll Durchführung von Restfeuchtemessungen (Calciumcarbid-Methode, CM-Messung) an Stahlbeton- und Filigrandecken sowie Betonwänden (Aufzugsschacht, Stützen, tragende Betonwände) vor Beginn der Gipsputzarbeiten, einschließlich schriftlicher Protokollierung und Vorlage der Messergebnisse bei der Bauleitung. Leistungsumfang: Durchführung der CM-Messung nach anerkannten Regeln der Technik; Entnahme des Bohrmehls, Messung mit geeichtem CM-GerätDokumentation je Messstelle: Lage (Raumbezeichnung, Bauteil), Messwert in M.-% sowie Freigabe- oder SperrempfehlungÜbergabe des vollständigen Messberichts an die Bauleitung vor Freigabe der Putzarbeiten; mit den Putzarbeiten auf Betonuntergründen darf erst nach schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung begonnen werdenGrenzwert Gipsputz auf Beton: CM-Wert ≤ 3,0 M.-% (trockener Beton gemäß Herstellervorgaben); bei Überschreitung ist die Bauleitung unverzüglich schriftlich zu informierenHinweis: Die Messung ist Voraussetzung für die Freigabe der Putzarbeiten auf Betonuntergründen gemäß den Technischen Vorbemerkungen (Untergrundprüfung). Kosten für etwaige Trocknungsmaßnahmen infolge zu hoher Restfeuchte sind nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung: Stück je durchgeführte CM-Einzelmessung mit Protokolleintrag. Mengenansatz: Betondeckenflächen (EG, OG, PH) ca. 10 Messstellen + Betonwände Aufzugsschacht und Treppenhausbereich ca. 10 Messstellen = 20 Messstellen. Verbindliche Anzahl nach Freigabe der Bauleitung vor Beginn der Putzarbeiten.
01.__.0020
Restfeuchtemessung an Betonuntergründen (CM-Messung) mit Protokoll
20,00
Stk
01.__.0030 Bauheizgeräte aufstellen, betreiben und umsetzen – Putz- und Trocknungsphase Aufstellen, Betreiben und raumweises Umsetzen von Bauheizgeräten (Heizgebläse, Heizkanonen) und/oder Bauluftentfeuchtern zur Sicherstellung der klimatischen Ausführungsbedingungen während der Putzarbeiten und der anschließenden Trocknungsphase. Leistungsumfang: Anlieferung, Aufstellung und Anschluss geeigneter Heizgeräte (elektrisch oder mit flüssigem Brennstoff; brandschutzgerecht nach UVV) je Geschoss/BereichBetrieb der Geräte während der Putz- und Trocknungsphase zur Einhaltung der Mindesttemperatur von +5 °C und der Maximaltemperatur von +30 °C gemäß Technischen Vorbemerkungen und DIN EN 13914-2Raumweises Umsetzen der Geräte entsprechend dem Putzfortschritt; Koordination mit der BauleitungSicherstellung ausreichender Luftumwälzung zur gleichmäßigen Trocknung; Vermeidung von Zugluft an frischen PutzflächenÜberwachung der Raumbedingungen (Temperatur, relative Luftfeuchte) und ProtokollierungAbbau und Abtransport aller Geräte nach Abschluss der Putz- und TrocknungsphaseHinweis: Die Heizenergie (Strom, Brennstoff) wird gemäß AHZL und ATV DIN 18350 Abschn. 4 vom Auftraggeber über den Baustrom-/Bauwasserabzug (1,40 % der Schlussabrechnungssumme) abgegolten und ist nicht Bestandteil dieser Position. Diese Position vergütet ausschließlich den Geräteeinsatz, Aufwand für Aufstellung, Betrieb, Überwachung und Umsetzung durch den Auftragnehmer. Die Verpflichtung des Auftraggebers, den beheizbaren Rohbau (Mindesttemperatur ≥ +5 °C) rechtzeitig zum Beginn der Putzarbeiten sicherzustellen, bleibt hiervon unberührt. Abrechnung: pauschal für die gesamte Putz- und Trocknungsphase (alle Geschosse).
01.__.0030
Bauheizgeräte aufstellen, betreiben und umsetzen – Putz- und Trocknungsphase
1,00
psch
01.__.0040 Musterflächen herstellen, vorlegen und vorhalten Herstellen von Musterflächen für alle auszuführenden Putzarten zur Abstimmung von Putzqualität, Ebenheit, Oberflächenstruktur und Ausführungsstandard mit der Bauleitung vor Beginn der jeweiligen Hauptleistung. Leistungsumfang: Je eine Musterfläche mind. 1,00 m × 3,00 m (= 3,00 m² je Putzart) für folgende drei Putzarten: Gipsputz Q2 auf Mauerwerk (Wohnraum), Kalkzementputz P II auf Mauerwerk (Nassraum, Q1), Gipsputz P IV mit Haftbrücke auf Beton (Q2); Gesamtmenge: 3 Putzarten × 3,00 m² = 9,00 m²Herstellung an von der Bauleitung bezeichneten Wandflächen im ObjektDokumentation der verwendeten Materialien, Chargen-Nr., Mischungsverhältnisse und Verarbeitungsparameter (Druckfestigkeit, Schichtdicke) als Bestandteil der BaudokumentationVorhaltung aller Musterflächen bis zur schriftlichen Freigabe durch die BauleitungErst nach schriftlicher Freigabe aller Musterflächen darf mit den jeweiligen Hauptarbeiten begonnen werden
01.__.0040
Musterflächen herstellen, vorlegen und vorhalten
9,00
02 Putzarbeiten Innenwände
02
Putzarbeiten Innenwände
02.01 Gipsputz auf Mauerwerk – Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche
02.01
Gipsputz auf Mauerwerk – Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche
02.02 Kalkzementputz auf Mauerwerk – Nassräume und Küchen
02.02
Kalkzementputz auf Mauerwerk – Nassräume und Küchen
02.03 Gipsputz auf Stahlbetonwänden und -stützen
02.03
Gipsputz auf Stahlbetonwänden und -stützen
03 Putzarbeiten Decken – Innenbereich
03
Putzarbeiten Decken – Innenbereich
03.01 Gipsputz auf Stahlbetondecken – Wohngeschosse
03.01
Gipsputz auf Stahlbetondecken – Wohngeschosse
03.02 Kalkzementputz auf Betondecken – Treppenhaus und Erschließung
03.02
Kalkzementputz auf Betondecken – Treppenhaus und Erschließung
03.03 Putz auf Treppenuntersichtsflächen
03.03
Putz auf Treppenuntersichtsflächen
04 Leibungen, Laibungen und Sonderleistungen
04
Leibungen, Laibungen und Sonderleistungen
04.__.0010 Putz auf Innenleibungen, Leibungstiefe bis 30 cm (Innenwände, Türen) Putz auf Innenleibungen von Innentüren und Öffnungen in Innenwänden mit einer Leibungstiefe bis 30 cm, in der jeweils angrenzenden Putzart (Gipsputz P IV in Trockenbereichen; Kalkzementputz P II in Nassraumbereichen, z. B. Türöffnungen zu Bad/WC), auf Putzqualität Q2 gemäß DIN 18550, Oberfläche geglättet. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Abkehren, Schließen von FehlstellenPutzauftrag auf der gesamten Leibungsfläche, Putzmörtel passend zur angrenzenden WandflächeGehrungsanschluss an Zargenabschluss und angrenzende Wandfläche; Anputzleiste setzenEckschutzprofile (verzinkt) an allen Außenkanten einputzen (enthalten)Abziehen, Filzen und Glätten auf mind. Q2 gemäß DIN 18550 (Ebenheitstoleranz ≤ 3 mm unter 2-m-Richtlatte; Oberfläche geglättet)Abrechnung: lfm Leibungslänge (umlaufend: Breite + 2 × Höhe je Öffnung) nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Die Leibungstiefe wird nicht besonders vergütet. Massenermittlung: Innentüren in Mauerwerk gesamt ca. 50 Stück (je WE 4–7 Türen × 7 WE + Allgemeinbereich; nur Türen in KS-/HLZ-Mauerwerk, nicht in GK-Wänden); mittl. Leibungsumfang ca. 5,0 lfm je Öffnung = 250 lfm. Grundlage: Grundrissauswertung EP-Plan S. 4 und SKM-Plan. Verbindliche Mengen durch Aufmaß.
04.__.0010
Putz auf Innenleibungen, Leibungstiefe bis 30 cm (Innenwände, Türen)
250,00
lfm
04.__.0020 Leibungsputz Aufzugstüröffnungen – Betonleibung, Haftbrücke, Q2 Gipsputz (Mörtelgruppe P IV) mit Haftbrücke auf den Betonleibungen der Aufzugstüröffnungen in allen Haltestellen (KG, EG, OG, PH), auf Putzqualität Q2 gemäß DIN 18550, Oberfläche geglättet. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: mechanisches Entfernen von Trennmitteln und Betonschlämpe, Schließen von FehlstellenVollflächiger Auftrag einer mineralischen oder kunststoffvergüteten Haftbrücke auf den Betonleibungsflächen nach Herstellervorschrift; Trocknung abwartenGipsputz P IV, Nenndicke mind. 10 mm, auf allen Leibungsflächen (oben, seitlich) der AufzugstüröffnungAbziehen, Filzen und Glätten auf Q2 gemäß DIN 18550 (Ebenheitstoleranz ≤ 3 mm unter 2-m-Richtlatte; Oberfläche geglättet)Eckschutzprofile (verzinkt) an allen Außenkanten einputzenAnputzleisten an Übergängen zu angrenzenden Wandflächen (enthalten)Hinweis: Die Aufzugstürzargen werden durch das Aufzugsgewerk eingebaut. Diese Position erfasst den Leibungsputz auf den Betonlaibungsflächen nach Zargeneinbau. Der Anschluss an die Zargen ist sorgfältig auszuführen und mit Anputzleisten abzuschließen. Abrechnung: lfm Leibungslänge umlaufend je Aufzugstüröffnung (Breite + 2 × Höhe) nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Massenermittlung: 4 Haltestellen × ca. 6,0 lfm umlaufende Leibungslänge je Öffnung (Türbreite ca. 0,90 m + 2 × Türhöhe ca. 2,10 m) = 24 lfm. Grundlage: Baubeschreibung Abschn. Aufzugsanlage (4 Haltestellen) und EP-Gesamtplan S. 4. Verbindliche Mengen durch Aufmaß.
04.__.0020
Leibungsputz Aufzugstüröffnungen – Betonleibung, Haftbrücke, Q2
24,00
lfm
04.__.0030 Putz auf Innenleibungen, Leibungstiefe > 30 bis 50 cm (Außenwände, Fenster, Terrassentüren) Putz auf Innenleibungen von Fenstern, Fenstertüren und Terrassentüren in Außenwänden (KS-Außenwand 24 cm mit WDVS gemäß Baubeschreibung Abschn. 2) mit einer Leibungstiefe von mehr als 30 cm bis 50 cm (einschließlich WDVS-Überstand), in der jeweils angrenzenden Putzart. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Abkehren, Schließen von Fehlstellen und Anschlüssen an Fensterrahmen/RollladenkästenPutzauftrag auf der gesamten Leibungstiefe (> 30 bis 50 cm): Gipsputz P IV oder Kalkzementputz P II entsprechend angrenzendem WandputzGehrungsanschluss an Fensterbank unten, Rollladenkasten oben und seitliche Zargen; Anputzleisten mit Gewebeband setzenEckschutzprofile (verzinkt) an allen Außenkanten einputzenAbziehen, Filzen und Glätten auf mind. Q2 gemäß DIN 18550 (Ebenheitstoleranz ≤ 3 mm unter 2-m-Richtlatte; Oberfläche geglättet)Abrechnung: lfm Leibungslänge (umlaufend) nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Massenermittlung: Außenfenster ca. 36 Stück × 3,70 lfm mittl. Leibungsumfang = 133 lfm; Terrassentüren/Fenstertüren ca. 15 Stück × 6,20 lfm = 93 lfm; gesamt 226 lfm, aufgerundet auf 230 lfm. Grundlage: Grundrissauswertung EP-Plan S. 4 (Fenster- und Türöffnungen EG, OG, PH). Verbindliche Mengen durch Aufmaß.
04.__.0030
Putz auf Innenleibungen, Leibungstiefe > 30 bis 50 cm (Außenwände, Fenster, Terrassentüren)
230,00
lfm
04.__.0040 Putz auf Rollladenkastenunterseiten und Anschlussputz Kastenrückwand, je lfm Putz auf der innenseitigen Unterseite (Sichtfläche) der Aufsatzrollladenkästen und dem wandseitigen Anschlussputz an der Kastenrückwand, in der jeweils angrenzenden Putzart (Gipsputz P IV oder Kalkzementputz P II), auf Putzqualität Q2 gemäß DIN 18550. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Reinigen der Kastenunterseite und Kastenrückwand von Staub und losen Teilen; Setzen von Anputzleisten am Übergang zur Leibung und zur WandflächePutzauftrag auf der Kastenunterseite (Sichtfläche innen): Gipsputz P IV, Nenndicke mind. 10 mm gemäß Technischen Vorbemerkungen; alternativ Kalkzementputz P II (mind. 10 mm erste Lage + mind. 5 mm zweite Lage) in NassbereichenAnschlussputz an der Kastenrückwand (wandseitige Fläche) bündig zur angrenzenden WandputzflächeAbziehen, Filzen und Glätten auf Q2 gemäß DIN 18550 (Oberfläche geglättet, malerfertig)Anputzleiste am Übergang Kastenunterseite/Leibung und Kastenrückwand/Wandfläche (enthalten)Hinweis: Die Rollladenkästen (Aufsatzrollladen mit Kunststofflamellen) sind gemäß Baubeschreibung Abschn. 2.9 elektrisch motorisch bedient und werden durch das Fensterbaugewerk geliefert und montiert. Diese Position erfasst ausschließlich die Putzarbeiten an der innenseitigen Sichtfläche und der Kastenrückwand nach Rollladeneinbau. Abrechnung: lfm Rollladenkasten (Kastenbreite = lichte Fensterbreite) nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Massenermittlung: Außenfenster/Fenstertüren mit Rollladen ca. 36 Stück × 1,0 lfm mittl. Kastenbreite = 36 lfm. Grundlage: EP-Gesamtplan S. 4 (Grundrisse EG, OG, PH) und Baubeschreibung Abschn. 2.9. Verbindliche Mengen durch Aufmaß nach Rollladeneinbau.
04.__.0040
Putz auf Rollladenkastenunterseiten und Anschlussputz Kastenrückwand, je lfm
36,00
lfm
04.__.0050 Anschlussputz Heizungsverteilerkasten/-nische je Wohneinheit Anschlussputz und Einputzarbeiten rund um den eingebauten Heizungsverteilerkasten (Wohnungsstation Fußbodenheizung, Wärmemengenzähler) je Wohneinheit, einschließlich Leibungsputz, Rahmenkantenverschluss und Anpassung an die angrenzende Wandputzfläche. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Schließen von Hohlräumen und Fehlstellen zwischen Einbaurahmen und Mauerwerk/Beton mit geeignetem Mörtel; Reinigen der AnschlussfugeSetzen von Anputzleisten mit integriertem Gewebebandstreifen am Kastenrahmen (alle vier Seiten)Gipsputz P IV oder Kalkzementputz P II (je nach angrenzendem Wandputz), Nenndicke mind. 10 mm, auf allen Anschlussflächen rings um den KastenBündiges Einputzen und Glätten auf Q2 gemäß DIN 18550; spaltfreier Anschluss am KastenrahmenSchutz des Kastens und der Revisionsöffnung vor Putzverunreinigungen (Abdeckfolie, enthalten)Hinweis: Die Wohnungsstationen (Heizungsverteiler, Wärmemengenzähler) werden gemäß Baubeschreibung Abschn. 2.20 durch das Heizungsgewerk geliefert und eingebaut. Diese Position erfasst die Putzanschlussarbeiten nach vollständigem Kasteneinbau. Revisionsöffnungen bleiben zugänglich; ein Einputzen der Revisionsöffnung ist unzulässig. Abrechnung: Stück je Wohneinheit (1 Heizungsverteilerkasten je WE) nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Mengenansatz: 7 Wohneinheiten (WE 01–07) = 7 Stück. Grundlage: Baubeschreibung Abschn. 2.20 (Wohnungsstationen je WE) und Grundrissauswertung EP-Plan S. 4. Verbindliche Mengen durch Aufmaß.
04.__.0050
Anschlussputz Heizungsverteilerkasten/-nische je Wohneinheit
7,00
Stk
04.__.0060 Eckschutzschienen, Metall verzinkt – Zulage für gesondert angewiesene Bereiche Liefern und fachgerechtes Einputzen von verzinkten, gelochten Metalleckschutzprofilen (Eckschutzschienen) an besonders beanspruchten oder exponierten Außenecken, die nicht bereits im Einheitspreis der jeweiligen Wand- oder Leibungsputzpositionen enthalten sind (z. B. freistehende Pfeiler, Türdurchgänge ohne Zarge, exponierte Wandvorsprünge). Leistungsumfang: Liefern von Metall-Eckschutzprofilen (verzinkt, gelocht, Schenkellänge ≥ 25 mm je Seite, Länge nach Raumhöhe)Bündiges Einputzen in den Putz ohne sichtbaren ÜberstandVerputzen und Glätten der Putzfläche bündig zum ProfilHinweis: Eckschutzprofile, die bereits in den Einheitspreisen der Wand- und Leibungsputzpositionen enthalten sind, werden hier nicht gesondert abgerechnet. Diese Position gilt ausschließlich für gesondert angeordnete Profile nach Anweisung der Bauleitung. Abrechnung: lfm eingebauter Eckschutzschiene nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Mengenansatz: ca. 75 lfm für gesondert angewiesene exponierte Bereiche (freiliegende Pfeiler, Türdurchgänge ohne Zarge, exponierte Wandvorspünge) als Eventualposition; tatsächliche Abrechnung nach schriftlicher Bauleiteranweisung und Aufmaß.
04.__.0060
Eckschutzschienen, Metall verzinkt – Zulage für gesondert angewiesene Bereiche
75,00
lfm
04.__.0070 Anputzleisten mit Gewebebandstreifen – Zulage für gesondert angewiesene Bereiche Liefern und fachgerechtes Setzen von Anputzleisten mit integriertem Gewebebandstreifen (Putzabschlussprofil, PVC oder Metall) an Bauteilanschlüssen, die nicht bereits im Einheitspreis der jeweiligen Putzpositionen enthalten sind (z. B. Übergänge zu GK-Wänden, Installationsschlitzen, abgehängten Decken, Sonderbereichen nach Anweisung der Bauleitung). Leistungsumfang: Liefern von Anputzleisten mit integriertem Glasfasergewebebandstreifen (Breite mind. 75 mm je Seite)Setzen und bündiges Einbetten der Anputzleiste in den frischen PutzGlattziehen der Putzfläche am ProfilübergangAbrechnung: lfm gesetzte Anputzleiste nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Mengenansatz: ca. 160 lfm für gesondert angewiesene Anschlüsse (Übergänge zu GK-Wänden, Installationsschlitze, abgehängte Decken und Sonderbereiche) als Eventualposition; tatsächliche Abrechnung nach schriftlicher Bauleiteranweisung und Aufmaß.
04.__.0070
Anputzleisten mit Gewebebandstreifen – Zulage für gesondert angewiesene Bereiche
160,00
lfm
04.__.0080 Armierungsgewebe in Gipsputz vollflächig einbetten – Übergangszonen Beton/Mauerwerk, gesondert Vollflächiges Einbetten von alkaliresistentem Glasfaserarmierungsgewebe in den Putz an Übergangszonen zwischen unterschiedlichen Putzträgern (Mauerwerk/Stahlbeton, Mauerwerk/GK-Ständerwand), soweit diese Leistung nicht bereits in den jeweiligen Wand- oder Deckenputzpositionen enthalten ist und gesondert durch die Bauleitung angewiesen wird. Leistungsumfang: Liefern von alkaliresistentem Glasfaserarmierungsgewebe (Maschenweite mind. 4 × 4 mm, ≥ 145 g/m², geprüft gemäß EN 13496)Vollflächiges Einbetten in die frische erste Putzlage, beidseitig mind. 20 cm über die Trennfuge hinausAndrücken ohne Falten und Wellen; Zuschnitt mit Überlappung mind. 10 cm bei mehreren BahnenAbschließender Putzauftrag über das Gewebe, bündig zur GesamtputzoberflächeAbrechnung: m² eingebettete Gewebefläche nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Hinweis: Diese Position wird ausschließlich für gesondert angewiesene Bereiche abgerechnet, die nicht bereits in den Wandputzpositionen berücksichtigt sind.
04.__.0080
Armierungsgewebe in Gipsputz vollflächig einbetten – Übergangszonen Beton/Mauerwerk, gesondert
40,00
04.__.0090 Zulage für Putzqualität Q3 gegenüber Q2 – erhöhte Oberflächenqualität Zulage für die Ausführung von Innenputzflächen in der Putzqualität Q3 gemäß DIN 18550 und Beiblatt zu DIN 18550-2 gegenüber der Standardqualität Q2. Leistungsumfang: Ausführung der Putzoberfläche in Q3: Oberfläche vollflächig fein abgezogen, geglättet und nachgefilzt; keine sichtbaren Abdrücke, Rillen oder BearbeitungsspurenEbenheitsabweichung ≤ 2 mm unter 2-m-Richtlatte gemäß DIN 18202 Tab. 3 Zeile 6 (Streiflichtqualität)Geeignet für hochwertige Anstriche, Lasuren und ähnliche anspruchsvolle FolgebeschichtungenMehrmaliges Glätten und Nacharbeiten der Oberfläche bis zur vollständigen Ebenheit unter StreiflichtAusführung nur in den Bereichen, die von der Bauleitung schriftlich als Q3-Flächen ausgewiesen werdenHinweis: Diese Position ist als Zulage zu den jeweiligen Wand- oder Deckenputzpositionen (Q2) zu verstehen. Der Grundpreis der Putzposition bleibt unverändert; lediglich der Mehraufwand für die erhöhte Oberflächenqualität wird hier vergütet. Die weiterführende Spachtelung auf Q4 (Feinspachtel unter Streiflicht) ist Leistung des Malergewerks und nicht Bestandteil dieser Position. Hinweis zum Anwendungsbereich: Q3-Flächen kommen typischerweise in repräsentativen Wohnbereichen (Wohn-/Esszimmer), Eingangsbereichen der Wohnungen und sonstigen Bereichen mit hochwertigen Folgebeschichtungen zum Einsatz. Die genauen Bereiche sind durch die Bauleitung vor Ausführungsbeginn schriftlich festzulegen und dem Auftragnehmer zu übergeben. Abrechnung: m² Q3-Putzfläche als Zulage zu den jeweiligen Grundputzpositionen nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Mengenansatz: ca. 120 m² für repräsentative Wohnbereiche (Wohn-/Ess-/Schlafzimmer in gehobener Ausführung, ca. 4 Zimmer je WE-Typ × 15 m² × anteilig 2 WE); tatsächliche Abrechnung nach schriftlicher Bauleiteranweisung und Aufmaß.
04.__.0090
Zulage für Putzqualität Q3 gegenüber Q2 – erhöhte Oberflächenqualität
120,00
04.__.0100 Kellenschnitte in Putzflächen herstellen – Bewegungs- und Trennfugen Herstellen von Kellenschnitten (Trennfugen) in frischen oder angesteifen Putzflächen an planmäßig vorgesehenen oder von der Bauleitung angewiesenen Stellen, insbesondere an Bauteilanschlüssen, Übergängen zwischen unterschiedlichen Untergründen und bei größeren zusammenhängenden Putzflächen zur Rissvermeidung. Leistungsumfang: Herstellen von geraden, sauberen Kellenschnitten in die gesamte Putzdicke bis auf den Untergrund mit geeignetem Werkzeug (Kelle, Fugenschneider)Lage und Tiefe der Kellenschnitte gemäß Vorgabe der Bauleitung oder nach den Herstellerempfehlungen des PutzsystemherstellersTypische Positionen: Übergänge Mauerwerk/Stahlbeton, Anschlüsse an Fertigteildecken, Wand-Decken-Anschlüsse bei großen Putzflächen (> 15 m² je Feld), Übergänge zu GK-WändenSchnittränder sauber glätten; Kellenschnitt bleibt offen und wird nicht verspachtelt (Überbrückung durch Malergewerk)Dokumentation aller hergestellten Kellenschnitte (Lageplan-Skizze) und Übergabe an die BauleitungAbrechnung: lfm hergestellter Kellenschnitt nach ATV DIN 18350 Abschn. 5. Mengenansatz: ca. 180 lfm für das Gesamtobjekt (Wohngeschosse + Treppenhaus); verbindliche Mengen nach Aufmaß und Bauleiteranweisung.
04.__.0100
Kellenschnitte in Putzflächen herstellen – Bewegungs- und Trennfugen
180,00
lfm
04.__.0110 Hauseingangstüre nachträglich einputzen – Anschluss Putz an eingebautes Alu-Türelement Nachträgliches Einputzen und sauberes Anschließen der Innenputzflächen an das nach dem Rohputz eingebaute Hauseingangstürelement (Alukonstruktion) im Erdgeschoss, einschließlich Leibungs- und Laibungsputz sowie Anschlussarbeiten am Rahmen. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Schließen von Hohlräumen und Montageschaum-Resten zwischen Mauerwerk und Türrahmen mit geeignetem Mörtel; Reinigen der AnschlussfugeSetzen von Anputzleisten mit integriertem Gewebebandstreifen am Alu-Türrahmen, bündig zum Rahmenprofil (Rahmenbreite nach Aufmaß)Kalkzementputz P II oder Gipsputz P IV (je nach angrenzendem Wandputz) auf Leibungs- und Laibungsflächen, Putzmörtelgruppe passend zum vorhandenen WandputzVollflächiges Verputzen der Leibungen (innen) bis bündig zum Türrahmen; Nenndicke mind. 10 mmAbziehen, Filzen und Glätten auf Q2 gemäß DIN 18550; sauberer spaltfreier Anschluss am Alu-RahmenEinputzen von Eckschutzprofilen (verzinkt) an allen Außenecken der LeibungSchutz des Alu-Türrahmens und Glaseinsatzes während der Putzarbeiten (Abdeckfolie, Klebestreifen)Beseitigung aller Putzspritzer und Rückstände am Türrahmen nach Abschluss der ArbeitenHinweis: Das Türelement (Alukonstruktion) wird bauseits durch das Schreiner-/Metallbaugewerk geliefert und eingebaut. Die Putzarbeiten erfolgen nach vollständigem Einbau und schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung. Abrechnung: pauschal für das Hauseingangstürelement EG (1 Stück).
04.__.0110
Hauseingangstüre nachträglich einputzen – Anschluss Putz an eingebautes Alu-Türelement
1,00
psch
04.__.0120 Besenstrich auf Putzflächen – strukturierte Putzoberfläche als Haftuntergrund für Folgebeschichtungen an Wand- und Deckenflächen Herstellen einer strukturierten Putzoberfläche (Besenstrich) auf frisch aufgebrachten Putzflächen, insbesondere als Haftuntergrund für Estrich, Fliesenkleber oder sonstige Folgebeschichtungen an Wand- oder Deckenflächen nach Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Aufziehen der frisch verputzten Fläche mit einem Reisbesen oder geeignetem Strukturwerkzeug im noch frischen, angesteiften Putz (Gipsputz P IV oder Kalkzementputz P II je nach Untergrund)Gleichmäßiger, waagrechter oder senkrechter Strich ohne Unterbrechungen; Tiefe des Besenstrichs ca. 2–4 mm, vollflächig und gleichmäßig ausgeprägtBesenstrich dient ausschließlich der Haftgrundverbesserung für Folgebeschichtungen (z. B. Fliesenkleber, Reibeputz, Zementestrich); er ersetzt keine gesondert ausgeschriebene Grundierung oder HaftbrückeAusführung nur auf Anweisung der Bauleitung in den bezeichneten BereichenSchutz der übrigen bereits abgezogenen Putzflächen vor ungewollter StrukturierungHinweis: Der Besenstrich wird auf den bereits in den jeweiligen Putzpositionen enthaltenen Putzauftrag aufgebracht; er ersetzt nicht den dortigen Glättvorgang, sondern stellt eine abweichende Oberflächenbearbeitung dar. Der Mehraufwand für den Besenstrich wird ausschließlich über diese Zulagenposition vergütet. Abrechnung: m² besengestrichener Putzfläche nach ATV DIN 18350 Abschn. 5.
04.__.0120
Besenstrich auf Putzflächen – strukturierte Putzoberfläche als Haftuntergrund für Folgebeschichtungen an Wand- und Deckenflächen
E
10,00
05 Bodenanschluss und Sockelputz
05
Bodenanschluss und Sockelputz
05.__.0010 Sockelputz Kalkzementputz MG P II, wasserabweisend, KG, Höhe bis 30 cm über OKFF Wasserabweisender Kalkzementputz (Mörtelgruppe P II) als Sockelputz an den innenseitigen Wandfußpunkten im Kellergeschoss (Treppenhauswände, Erschließungsflure), Höhe bis 30 cm über Oberkante Fertigfußboden (OKFF). Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Abkehren, Abwaschen, Schließen von FehlstellenAufbringen einer wasserabweisenden Grundierung (Tiefengrund oder Haftbrücke, wasserdampfdurchlässig) nach Herstellervorschrift als Vorbereitung des Putzuntergrundes; eine weitergehende kapillarbrechende Horizontal- oder Vertikalabdichtung (Injektionsverfahren, Abdichtungssystem nach DIN 18533) ist – sofern bautechnisch erforderlich – Leistung des Auftraggebers und nicht Bestandteil dieser Position. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung den Untergrund auf aufsteigende Feuchte zu prüfen und Bedenken schriftlich anzuzeigenKalkzementputz P II, zweilagig, wasserabweisend eingestellt, Gesamtdicke mind. 15 mm, scharf gerieben auf Q1Sauberer Anschluss an den darüber liegenden Wandputz ohne sichtbaren ÜbergangAnputzleiste am oberen Abschluss (enthalten)Abrechnung: lfm Sockelputzlänge nach ATV DIN 18350 Abschn. 5 (Höhe konstant 0,30 m, Länge = Wandlänge Innenmaß am Boden). Massenermittlung: Treppenhaus KG-Wandumfang Mauerwerk ca. 23 lfm + Erschließungsflur KG ca. 20 lfm = 43 lfm, aufgerundet auf 45 lfm. Grundlage: EP-Gesamtplan S. 4 (KG-Grundriss). Verbindliche Mengen durch Aufmaß.
05.__.0010
Sockelputz Kalkzementputz MG P II, wasserabweisend, KG, Höhe bis 30 cm über OKFF
45,00
lfm
06 Gerüstarbeiten – Innengerüst
06
Gerüstarbeiten – Innengerüst
06.__.0010 Raumgerüst, freistehend, Standhöhe bis 3,50 m – auf-/abbauen und vorhalten Liefern, Aufbauen, Vorhalten und Abbauen eines freistehenden Raumgerüsts (Systemgerüst) für Putzarbeiten an Wänden und Decken in den Wohngeschossen (EG, OG, PH) und Allgemeinbereichen, für Raumhöhen bis 3,50 m Standhöhe (Deckenhöhe licht bis ca. 2,80 m in Wohnräumen). Leistungsumfang: Systemgerüst nach DIN EN 12811-1 und BGV C22 / DGUV Vorschrift 38, Standhöhe bis 3,50 mGerüst mit Bodenbelag (Gerüstbohlen oder Systembelag), umlaufenden Seitenschutz (Geländer, Zwischenholm, Bordbrett) gemäß UVVAuf- und Abbau nach jeweils gültigem Arbeitsplan je RaumbereichVorhalten des Gerüsts für die gesamte Putzdauer im jeweiligen BereichMehrfaches Umsetzen des Gerüsts innerhalb des Raumbereichs, soweit für die vollständige Bearbeitung aller Decken- und Wandflächen erforderlich (im Einheitspreis enthalten)Alle Schutzmaßnahmen für Fußböden, Türzargen und vorhandene Einbauten (Folie, Kantenschutz) beim Gerüstauf- und -abbauHinweis: Treppenhaus-Gerüst (Standhöhe > 3,50 m) ist in gesonderter Position erfasst. Die Gerüstfläche wird als Grundrissfläche (m²) der belegten Räume abgerechnet. Das Raumgerüst steht dem Auftragnehmer auch für die Ausführung der Leibungsarbeiten an Fenster- und Türöffnungen zur Verfügung, soweit diese Arbeiten im Rahmen der gerüsteten Phase je Raum durchgeführt werden; ein gesondertes Leitergerüst oder Podestbock für Leibungsarbeiten wird nicht gesondert vergütet, sofern das Raumgerüst noch aufgebaut ist. Abrechnung: m² Grundrissfläche des gerüsteten Bereichs nach ATV DIN 18451 Abschn. 5. Massenermittlung: entspricht der tatsächlichen Deckenputzfläche Wohngeschosse (Pos. 03.01.0010) = 746 m² netto (nach Abzug aller nicht verputzten Deckenbereiche). Gerüst wird raumweise umgesetzt; Gesamtfläche als Vorhalteansatz maßgebend. Grundlage: EP-Gesamtplan S. 4.
06.__.0010
Raumgerüst, freistehend, Standhöhe bis 3,50 m – auf-/abbauen und vorhalten
746,00
06.__.0020 Estrichschutzbelag unter Raumgerüsten – Schutzplatten auf fertigem Heizestrich Liefern, Verlegen, Vorhalten und Aufnehmen eines belastbaren Schutzbelags (PE-Trennfolie + Hartfaser- oder OSB-Schutzplatten) auf dem fertig verlegten Heizestrich in allen Wohnräumen zum Schutz vor mechanischer Beschädigung durch Raumgerüste, Materialtransporte und Putzmaschinen. Leistungsumfang: Verlegen einer PE-Trennfolie (mind. 0,2 mm stark) vollflächig auf dem Heizestrich als Rutsch- und FeuchteschutzAuflegen von Hartfaser- oder OSB-Platten (Stärke mind. 6 mm, überlappend verlegt) vollflächig als lastverteilender Schutzbelag unter dem RaumgerüstSicherung der Plattenüberlappungen (mind. 10 cm) zur Vermeidung von Versatz unter GerüstlastVorhalten des Schutzbelags für die gesamte Dauer der Putz- und Gerüstarbeiten je RaumRaumweises Aufnehmen, Zwischenlagern und Wiederverlegen beim Umsetzen des GerüstsVollständiges Aufnehmen und Entfernen aller Schutzmaßnahmen nach Abschluss der Gerüstarbeiten; Entsorgung der MaterialienHinweis: Der Heizestrich wird gemäß Baubeschreibung Abschn. 2 bauseits durch das Estrichgewerk vor dem Innenputz eingebaut. Der Schutzbelag ist vor Aufbau des Raumgerüsts vollflächig zu verlegen und darf erst nach vollständigem Abbau des Gerüsts aufgenommen werden. Schäden am Heizestrich durch nicht ausreichenden Schutz gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Abrechnung: m² Schutzbelagfläche (entspricht der gerüsteten Grundrissfläche) nach ATV DIN 18350 Abschn. 4 (Nebenleistungen/Schutzmaßnahmen); die gesonderte Ausschreibung als Einzelposition dient der Preistransparenz und Kalkulierbarkeit für den Bieter. Mengenansatz: entspricht der Raumgerüstfläche (Pos. 06.__.0010) = 746 m². Grundlage: EP-Gesamtplan S. 4 (Grundrissflächen Wohngeschosse). Verbindliche Mengen durch Aufmaß.
06.__.0020
Estrichschutzbelag unter Raumgerüsten – Schutzplatten auf fertigem Heizestrich
746,00
06.__.0030 Raumgerüst/Treppengerüst, freistehend, Standhöhe über 3,50 m – Treppenhaus, auf-/abbauen und vorhalten Liefern, Aufbauen, Vorhalten und Abbauen eines freistehenden Treppenhaus- oder Raumgerüsts für Putzarbeiten an Wänden und Decken im Treppenhausbereich (KG bis PH) mit Standhöhen über 3,50 m (mehrgeschossige Raumhöhe bis ca. 11,50 m Gesamthöhe). Leistungsumfang: Systemgerüst nach DIN EN 12811-1 und DGUV Vorschrift 38, geeignet für mehrgeschossige Treppenhäuser (Standhöhe > 3,50 m bis ca. 12,00 m)Gerüstbelag auf allen erforderlichen Ebenen; umlaufender Seitenschutz auf jeder GerüstlageSicherung der Treppenläufe, Podeste und vorhandener Einbauten (Handläufe, Aufzugschacht) vor BeschädigungAuf- und Abbau unter Berücksichtigung der eingeschränkten Zugänglichkeit im Treppenhaus; Koordination mit Bauleitung bezüglich Nutzung des Treppenhauses als Flucht- und RettungswegVorhalten für die gesamte Putzdauer im TreppenhausAlle Schutzmaßnahmen für Treppenstufen, Podeste und Geländer beim Gerüstauf- und -abbauHinweis: Der Auftragnehmer hat das Gerüst so zu planen und aufzubauen, dass der Flucht- und Rettungsweg im Treppenhaus zu keiner Zeit vollständig blockiert ist. Das Gerüst ist gemäß DGUV Vorschrift 38 § 6 (ehemals BGV C22) vor Erstmontage schriftlich der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Bei einer Gerüststandhöhe über 6,00 m ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Sachverständigen zu erbringen und der Bauleitung vor Aufbau vorzulegen (gemäß DIN EN 12811-1 Abschn. 4 und landesrechtlichen Anforderungen). Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Standsicherheit des Gerüsts während der gesamten Vorhaltedauer. Abrechnung: m² Gerüstfläche (Wandfläche × Höhe) nach ATV DIN 18451 Abschn. 5. Massenermittlung: TRH-Wandputzflächen Mauerwerk 140 m² + Betonwand Aufzugsschacht (anteilig TRH) ca. 20 m² + Deckenputz TRH 30 m² = 190 m² Gerüstfläche. Grundlage: EP-Gesamtplan S. 4 und SKM-Plan.
06.__.0030
Raumgerüst/Treppengerüst, freistehend, Standhöhe über 3,50 m – Treppenhaus, auf-/abbauen und vorhalten
190,00
07 Nacharbeiten, Reinigung und Übergabe
07
Nacharbeiten, Reinigung und Übergabe
07.__.0010 Putzausbesserungen nach Folgegewerken – Kleinreparaturen und Nachputzarbeiten Ausführung von Putzausbesserungen und Kleinreparaturen nach Abschluss der Folgegewerke (Elektro, Sanitär, Heizung, Trockenbau, Fenstermontage), die im Zuge der Gewerkeausführung unvermeidlich beschädigte Putzflächen wieder instand setzen. Leistungsumfang: Ausbesserung von Putzschäden (Rissen, Ausbrüchen, abgestoßenen Kanten, Fehlstellen), die durch Folgegewerke verursacht wurden und von der Bauleitung schriftlich angewiesen werdenSchließen von Durchbrüchen und Leitungsschlitzen, die nach dem Erstverputz durch andere Gewerke entstanden sindAnpassen der Putzoberfläche an die Umgebungsqualität (Q1 in Nassräumen, Q2 gemäß DIN 18550 in Trockenbereichen; Oberfläche geglättet)Einputzen vergessener oder nachträglich angeordneter Anputzleisten und EckschutzprofileSämtliche Putzreparaturen werden nur nach schriftlicher Anweisung der Bauleitung ausgeführt und dokumentiert (Reparaturbericht, Fotos)Hinweis: Diese Position gilt pauschal für alle nicht vorhersehbaren Kleinreparaturen nach dem Rohputzabschluss. Größere Nachputzarbeiten sind gesondert nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen (Stundenlohn nach § 15 VOB/B, nur nach schriftlicher Beauftragung). Abrechnung: pauschal für das gesamte Bauvorhaben.
07.__.0010
Putzausbesserungen nach Folgegewerken – Kleinreparaturen und Nachputzarbeiten
E
1,00
psch
07.__.0020 Stundenlohnarbeiten Putzer/Verputzgeselle – nach schriftlicher Anweisung der Bauleitung Ausführung von Putz- und Nebenarbeiten im Stundenlohn nach ausdrücklicher schriftlicher Anweisung der Bauleitung gemäß § 15 VOB/B und BVB Pkt. 10.5, für Leistungen, die nach Art und Umfang nicht im Voraus bestimmbar sind. Leistungsumfang: Facharbeiterleistung eines qualifizierten Putzer-Gesellen/Verputzers (Stundennachweis wöchentlich einreichen, gemäß BVB Pkt. 10.5)Einsatz ausschließlich nach schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung mit Festlegung von Art und Umfang der Leistung; mündliche Anweisungen begründen keinen VergütungsanspruchStundenlohnzettel sind wöchentlich vor Ausführung der betreffenden Leistung einzureichen und von der Bauleitung gegenzuzeichnenIm Stundenlohnpreis enthalten: Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Materialgemeinkosten (ohne gesondert zu lieferndes Material), Gerätevorhaltung für Handwerkzeug und kleinere Geräte, Aufwand für Auf- und AbrüstenHinweis: Material (Putz, Profile, Gewebe) wird gesondert nach tatsächlichem Verbrauch zum Listenpreis zzgl. einem Aufschlag von 15 % in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Abrechnung: h (Stunde) nach tatsächlich geleisteten und gegengezeichneten Stunden gemäß § 15 VOB/B. Mengenansatz: 30 h als Eventualposition (Bedarfsposition); tatsächliche Abrechnung nach geleisteten Stunden.
07.__.0020
Stundenlohnarbeiten Putzer/Verputzgeselle – nach schriftlicher Anweisung der Bauleitung
E
30,00
h
07.__.0030 Schlitzverschlüsse nach Installationsgewerken – Einheitspreisposition je lfm Schließen von Leitungsschlitzen und Kernbohrungsauffüllungen, die nach dem Erstverputz durch Folgegewerke (Elektro, Sanitär, Heizung) entstanden sind, durch Verschluss mit geeignetem Mörtel und Anpassung der Putzoberfläche an die Umgebungsqualität. Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung: Ausblasen und Anfeuchten des Schlitzes; Verankern der Leitungen im Schlitz mit geeigneten Befestigungsmitteln (Klemmbügel, Schellen), sofern vom Installationsgewerk nicht bereits erledigtEinlegen von alkaliresistentem Glasfaserarmierungsgewebe (mind. 4 × 4 mm, ≥ 145 g/m²) in den Schlitz und beidseitig mindestens 20 cm über den Schlitzrand hinaus (konsistent mit Technischen Vorbemerkungen Abschn. Haftbrücken und Armierung)Verschließen mit Gipsputz P IV (Trockenbereiche) oder Kalkzementputz P II (Nassbereiche), Nenndicke bündig zur umgebenden PutzflächeGlätten und Anpassen der Putzoberfläche an die Umgebungsqualität (Q1 oder Q2 je nach Bereich)Dokumentation aller Schlitzverschlüsse (Raumbezeichnung, Länge, Bauteil, ausführendes Gewerk) mit Fotos vor und nach dem VerschlussHinweis: Diese Position wird ausschließlich nach schriftlicher Anweisung der Bauleitung abgerechnet. Der Nachweis der Schlitzlängen erfolgt durch beiderseitig unterzeichnetes Aufmaß vor dem Verschluss. Schlitzverschlüsse, die bereits in der Pauschalpositon 07.__.0010 (Putzausbesserungen) enthalten sind, werden hier nicht gesondert abgerechnet; diese Position gilt für umfangreichere, einzeln aufmessbare Schlitzarbeiten. Abrechnung: lfm verschlossener Schlitz nach ATV DIN 18350 Abschn. 5, gemessen in Schlitzlänge (nicht Schlitzfläche). Mengenansatz: ca. 50 lfm für das Gesamtobjekt (Eventualposition); tatsächliche Abrechnung nach Aufmaß und Bauleiteranweisung.
07.__.0030
Schlitzverschlüsse nach Installationsgewerken – Einheitspreisposition je lfm
50,00
lfm
07.__.0040 Besenreine Endreinigung aller Putzarbeitsbereiche nach Abschluss der Leistung Besenreine Endreinigung aller Bereiche, in denen Putzarbeiten ausgeführt wurden, unmittelbar nach Abschluss sämtlicher Putz- und Gerüstarbeiten und vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Auftraggeber. Leistungsumfang: Entfernen aller Putzreste, Putzspritzer und Verunreinigungen von Böden, Fensterbänken, Türzargen, Rollladenkästen und sonstigen bereits eingebauten Bauteilen Kehren und Aufnehmen aller Putzrückstände und Putzstaubs in sämtlichen bearbeiteten Räumen, Fluren und Treppenhausbereichen Entfernen von Abdeckfolien und Schutzmaßnahmen, Beseitigung aller dabei anfallenden Verunreinigungen Entsorgung aller anfallenden Putzabfälle, Verpackungsmaterialien und Restmengen nach den geltenden Abfallvorschriften (getrennte Fraktionen) Abschließende Sichtkontrolle aller Putzflächen auf vollständige Fertigstellung, Ebenheit und erkennbare Putzfehler; Meldung festgestellter Mängel an die Bauleitung vor der Abnahme Hinweis: Die tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche während der Ausführungszeit ist Nebenleistung nach ATV DIN 18350 und in den Einheitspreisen der Putzpositionen enthalten. Diese Position gilt ausschließlich für die einmalige Endreinigung vor der Abnahme. Abrechnung: pauschal für das gesamte Bauvorhaben.
07.__.0040
Besenreine Endreinigung aller Putzarbeitsbereiche nach Abschluss der Leistung
1,00
psch