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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung und Besondere Vertragsbedingungen BIETERERKLÄRUNG & BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
A. BIETERERKLÄRUNG
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass:
er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Leistungsbeschreibungen sowie die Pläne und Unterlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt. Er wird erkennbare Fehler, Unklarheiten oder Lücken in den Ausschreibungsunterlagen aufgrund seiner Fachkunde unverzüglich schriftlich anzeigen (Prüf- und Hinweispflicht gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B). Eine Haftung für offensichtliche Fehler im LV wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der VOB/B geregelt.
er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege im Zuge einer Baustellenbegehung überzeugt hat.
über die Art, den Umfang und die Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen vollkommene Klarheit besteht und etwaige Rückfragen vor Angebotsabgabe geklärt wurden.
er auf Anforderung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten, Sozialabgabeleistungen sowie die Eigenerklärung zur Eignung beibringt.
er Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen hat und aufrecht erhält.
er alle Ausführungs- und Detailpläne eingesehen hat. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten eigenverantwortlich auf der Baustelle zu überprüfen (Metrisches Aufmaß vor Ort). Eventuelle Maßdifferenzen sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.
die Abnahme förmlich nach § 12 Abs. 4 VOB/B vereinbart wird. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.
die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen und Zwischentermine verbindlich sind und mit einem angemessenen, qualifizierten und deutschsprachigen Personaleinsatz sichergestellt werden.
bei Auftragserteilung die Ausführung auf Basis des beiderseits unterzeichneten Werkvertrags erfolgt.
die Richtlinien zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung (UVV) sowie alle behördlichen Auflagen strikt einzuhalten sind.
Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ...................................................................
Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: ..................................................................
Stempel und Unterschrift: ..................................................................
B. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)
10.1 Geltungsbereich
Es gelten die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C in ihrer neuesten Fassung, ergänzt durch diese BVB.
10.2 Baustellenbegehung
Die Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe wird ausdrücklich vorgeschrieben. Ein späterer Mehrarbeitsanspruch wegen Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse ist ausgeschlossen.
10.3 Baustrom, Bauwasser & Umlagen
10.3.1 Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Die Kosten für den Verbrauch werden anteilig als Umlage verrechnet (siehe Umlagenregelung unter Punkt 4 der Technischen Angaben).
10.3.3 Lager- und Stellplätze für Container und Materialien werden durch die Bauleitung zugewiesen. Eigenmächtiges Aufstellen ist nicht zulässig.
10.4 Deutschsprachige Bauleitung / Aufsichtsperson
Während der gesamten Ausführungszeit muss ständig ein deutschsprachiger, fachlich qualifizierter Vorarbeiter oder Fachbauleiter auf der Baustelle anwesend und für die Bauleitung weisungsberechtigt ansprechbar sein.
10.5 Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der Ausführung von der Bauleitung schriftlich angeordnet wurden. Die wöchentlich einzureichenden Stundenlohnzettel müssen detaillierte Angaben zu den ausgeführten Arbeiten, dem Ort der Leistung und den eingesetzten Arbeitskräften enthalten. Nicht rechtzeitig eingereichte Belege werden nicht anerkannt.
10.6 Baustellenbesprechungen
Die regelmäßige Teilnahme des bevollmächtigten Fachbauleiters an den Jour-Fixe-Terminen und Baustellenbesprechungen ist vertragliche Pflicht und unentgeltlich zu erbringen.
10.7 Mängelbeseitigung und Nachabnahmen
Kosten, die dem Auftraggeber durch erfolglose oder verspätete Mängelbeseitigungen sowie hieraus resultierende wiederholte Nachabnahmen entstehen, werden dem Auftragnehmer vollumfänglich in Rechnung gestellt.
10.8 Arbeitssicherheit und SiGe-Plan
Der durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellte SiGe-Plan ist zwingend einzuhalten. Sicherheitsunterweisungen sind zu dokumentieren. Bei Einsatz fremdsprachiger Mitarbeiter hat der AN für die Übersetzung aller Sicherheitsanweisungen Sorge zu tragen.
10.9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Bayreuth vereinbart.
10.13 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat der Bauleitung wöchentlich unaufgefordert Bautagesberichte in deutscher Sprache zu übergeben, aus denen Personalstärke, Witterung, Tagesleistung und Behinderungen hervorgehen.
10.14 Bestandsdokumentation & Schlussrechnung
Als Voraussetzung für die Prüffähigkeit der Schlussrechnung is eine vollständige Dokumentation in dreifacher Ausführung (Papier und digital) vorzulegen. Inhalt: Produktdatenblätter, Leistungserklärungen (CE), Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller sowie die Fachunternehmererklärung nach GEG.
10.18 Nachunternehmereinsatz
Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der AN hat sicherzustellen, dass Nachunternehmer die gleichen vertraglichen Verpflichtungen einhalten.
10.19 Sicherheitsleistungen und Einbehalt
Zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche wird ein Einbehalt in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme vereinbart. Dieser kann durch Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Großbank abgelöst werden.
10.20 Bauleistungsversicherung
Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Der Umlagenabzug für den AN beträgt 0,35 % der Brutto-Abrechnungssumme. Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des AN je Einzelschadensfall 250,00 EUR.
10.21 Baustellenreinigung & Entsorgung
Der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu hinterlassen. Verpackungsmaterialien, Verschnitt und Bauschutt des eigenen Gewerks sind täglich eigenverantwortlich von der Baustelle abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
10.25 Vertragsstrafe bei Verzug (§ 11 VOB/B)
Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfristen zahlt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussabrechnungssumme pro Werktag Verzug, maximal jedoch begrenzt auf insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme.
Bietererklärung und Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung, Bauablauf und Technische Angaben BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF & TECHNISCHE ANGABEN
1. BAUBESCHREIBUNG
Anschrift des Bauvorhabens:
Altentrebgastplatz, 95448 Bayreuth
Gemarkung: St. Johannis, Flur-Nr. 54 & 55 (Teilfläche)
Projektbeschreibung:
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 7 Wohneinheiten, Kellergeschoss und Tiefgarage. Das Gebäude wird in konventioneller Massivbauweise errichtet (Kalksandstein-Außenwände 24 cm mit WDVS, Stahlbetondecken, WU-Beton-Keller als tragende Wanne).
Spezifika Fliesen- und Plattenarbeiten:
In den Wohnungen wird auf den Heizestrichen der Bäder, WCs sowie der Hauswirtschaftsräume (HWR) und Abstellräume ein hochwertiger Fliesenbelag nach Bemusterung eingebracht (Standardformat 60 x 30 cm). Die Treppenhäuser und Verkehrsflächen erhalten einen robusten Feinsteinzeugbelag (Format 60 x 30 cm). Das Kellergeschoss (Technikraum, Hausanschlussraum, Kellerräume und Flure) wird ebenfalls gefliest (Standardformat 30 x 30 cm). Die Balkone, Dachterrassen sowie die Erdgeschossterrassen erhalten einen frostbeständigen Feinsteinzeugbelag (2 cm Plattenstärke) nach Bemusterung.
2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE & BAULOGISTIK
Zufahrt: Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über den Altentrebgastplatz. Auf den Anliegerverkehr und die enge Nachbarbebauung is besondere Rücksicht zu nehmen.
Lagerflächen: Nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über die örtliche Bauleitung. Lagerungen im Gebäudeinneren sind unzulässig.
Baustellenbesichtigung: Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
3. AUSFÜHRUNGSZEITEN
Baubeginn (gesamt): März 2027
Fertigstellung Rohbau: Juni 2027
Fertigstellung (gesamt): Dezember 2027
Ausführungszeitraum Fliesen- und Plattenarbeiten: Bleibt vorerst offen und wird im Zuge der Vergabe einvernehmlich vereinbart.
4. TECHNISCHE ANGABEN & ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
Für die Ausführung gelten die VOB/B, die VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299, DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen, DIN 18531 Abdichtung von Balkonen/Terrassen) sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als fix und fertige Leistungen einschließlich Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe, Geräte, Werkzeuge, Transporte, Verschnitt und aller vertraglich geschuldeten Nebenleistungen.
Pauschale Umlagen für Baustrom, Bauwasser und Bauschutt:
Für die Nutzung von Baustrom und Bauwasser sowie für die Schuttbeseitigung (falls die eigene Entsorgung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird) werden von der Netto-Schlussabrechnungssumme folgende Umlagen in Abzug gebracht:
Baustrom + Bauwasser: 0,60 % der Abrechnungssumme
Bauschuttentsorgung: 0,60 % der Abrechnungssumme
Gesamtumlage Fliesenarbeiten: 1,20 %
Hinweis: Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis geringerer tatsächlicher Verbrauchskosten bzw. Entsorgungsaufwendungen ausdrücklich unbenommen.
Baubeschreibung, Bauablauf und Technische Angaben
01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitung
01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung und Vorhaltung Einrichten der Baustelle, Vorhalten aller notwendigen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Gerüste für die ordnungsgemäße Durchführung der Fliesen- und Plattenarbeiten.
Einschließlich An- und Abtransport, Vorhalten von Schutzmaßnahmen, Baustellenbeleuchtung und Zwischenlagerung der Materialien nach Herstellervorgaben.
Das Beräumen und die besenreine Übergabe des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten ist in die Leistung einzurechnen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung
1,00
psch
01.__.0020 Untergrundprüfung und Vorbereitung Prüfung der Untergründe auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Feuchtigkeit und Belegreife gemäß DIN 18352 und DIN 18534.
Einschließlich Reinigung des Untergrundes von haftungsmindernden Stoffen (z. B. Staub, Schalöl, Zementschlämme), Entfernen von losen Teilen und Ausgleichen kleinerer Unebenheiten (bis 5 mm Tiefe) mit geeignetem Spachtel- oder Reparaturmörtel.
Festgestellte Mängel oder Bedenken bezüglich der Belegreife sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
01.__.0020
Untergrundprüfung und Vorbereitung
250,00
m²
01.__.0030 Haftgrundierung Liefern und Aufbringen einer systemkompatiblen, haftungsverbessernden Grundierung auf die vorbereiteten Wand- und Bodenflächen.
Abgestimmt auf den jeweiligen Untergrund (z. B. saugende Untergründe wie Zementestrich, Gipsputz oder nicht saugende Betonflächen) gemäß den Herstellervorschriften als Vorbereitung für Abdichtungs- und Verlegearbeiten.
01.__.0030
Haftgrundierung
250,00
m²
02 Fliesenarbeiten Innenbereich
02
Fliesenarbeiten Innenbereich
02.__.0010 Bodenfliesen Nasszellen, HWR und Abstellräume (nach Bemusterung) Liefern und fachgerechtes Verlegen von Bodenfliesen in den Nasszellen (Bäder und WCs) sowie in den Hauswirtschaftsräumen (HWR) und Abstellräumen innerhalb der Wohneinheiten.
Ausführung als Feinsteinzeugfliesen nach Bemusterung und schriftlicher Freigabe durch den Bauherrn.
Standardformat:60 x 30 cm, Rutschhemmungsklasse R10.
Die Verlegung erfolgt im Dünnbettverfahren mit systemkompatiblem, hochflexiblem Fliesenkleber (Klasse C2 TE S1 nach DIN EN 12004) und Verfugung mit wasserabweisendem Fugenmörtel.
Sämtliche Nebenleistungen wie das Zuschneiden, Einpassen an Durchbrüche und Anschlüsse sind in den Einheitspreis einzurechnen.
02.__.0010
Bodenfliesen Nasszellen, HWR und Abstellräume (nach Bemusterung)
92,00
m²
02.__.0020 Wandfliesen Nasszellen (nach Bemusterung) Liefern und fachgerechtes Verlegen von Wandfliesen in den Nasszellen (Bäder, WCs, Duschen) der Wohnungen.
Ausführung als Steingutfliesen nach Bemusterung und Freigabe durch den Bauherrn an den Wandflächen.
Format:60 x 30 cm, matt, weiß.
Wandhöhen:Im Duschbereich raumhoch (ca. 2,50 m), in den übrigen gefliesten Wandbereichen brüstungshoch (ca. 1,20 m).
Verlegung im Dünnbettverfahren mit flexiblem Dünnbettmörtel und farblich passender Verfugung.
Einschließlich aller Zuschnitte, Kantenschutzprofile und Bohrungen für Installationsdurchführungen.
02.__.0020
Wandfliesen Nasszellen (nach Bemusterung)
250,00
m²
02.__.0030 Bodenfliesen Treppenhaus (Feinsteinzeug) Liefern und Verlegen von Bodenfliesen im Treppenhaus über alle Geschosse (KG, EG, OG, PH) gemäß Materialzusammenstellung.
Ausführung in hochbelastbarem Feinsteinzeug, rutschhemmend (Klasse R10/B oder nach Vorgabe der Planung), Format nach Abstimmung (z. B. 30 x 60 cm oder 60 x 60 cm).
Verlegung im Dünnbettverfahren inkl. Verfugung.
02.__.0030
Bodenfliesen Treppenhaus (Feinsteinzeug)
45,00
m²
02.__.0040 Bodenfliesen Kellerräume / Technik 30x30 cm Liefern und Verlegen von Bodenfliesen im Technikraum, Hausanschlussraum sowie den Kellerräumen und Fluren des Kellergeschosses.
Format: 30 x 30 cm, Dünnbettverlegung, rutschhemmend (R10), farblich passend verfugt.
Einschließlich Untergrundvorbereitung und Dünnbettkleber.
02.__.0040
Bodenfliesen Kellerräume / Technik 30x30 cm
96,00
m²
02.__.0050 Verbundabdichtung Nassbereiche und HWR nach DIN 18534 Herstellen einer flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtung (AIV-F) in Nassbereichen (Bädern, WCs, Duschen) sowie in den Hauswirtschaftsräumen (HWR) mit Waschmaschinenanschluss gemäß DIN 18534.
Ausführung mit rissüberbrückenden, flüssigen Abdichtungsstoffen (z. B. Polymerdispersion für Wandflächen, flexible Dichtungsschlämme für Bodenflächen) in mindestens zwei Arbeitsgängen an Wänden und Böden.
Einschließlich des Einbaus von systemzugehörigen elastischen Dichtbändern in allen Eckbereichen und Wand-Boden-Anschlüssen (Hohlkehlenausbildung) sowie Dichtmanschetten an Rohrdurchführungen, Wand- und Bodenabläufen.
Die Abdichtung unter Waschmaschinen im HWR ist gemäß den Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen auszuführen.
02.__.0050
Verbundabdichtung Nassbereiche und HWR nach DIN 18534
175,00
m²
03 Terrassen- und Balkonbeläge
03
Terrassen- und Balkonbeläge
03.__.0010 Fassadenrinnen vor schwellenlosen Austritten Liefern und fachgerechtes Einbauen von flachen, drainbefähigten Fassadenrinnen / Drainagerinnen aus Edelstahl oder verzinktem Stahl mit verriegelbarer Gitterrostabdeckung (z. B. Maschenweite 30/10 mm) direkt vor den schwellenlosen Austritten zu Balkonen, Dachterrassen und Terrassen zur Gewährleistung der sicheren, normgerechten Entwässerung gemäß Flachdachrichtlinie.
Ausführung mit variabler Höhenverstellung zur optimalen Anpassung an das Belagsniveau. Einschließlich Anschluss an die Entwässerungsebene, Stirnwänden, Verbindern, Eckstücken und aller systemzugehörigen Befestigungs- und Einbauteile.
03.__.0010
Fassadenrinnen vor schwellenlosen Austritten
18,00
m
03.__.0020 Abdichtung Außenbereich DIN 18531 Herstellen einer fachgerechten Abdichtung im Außenbereich auf Balkonen und Terrassen nach DIN 18531 zur Absicherung gegen eindringendes Wasser.
Ausführung mit einer flexiblen, rissüberbrückenden, mineralischen Dichtungsschlämme oder einer bahnenförmigen Abdichtung im Verbund mit dem Belagsträger.
Einschließlich des sorgfältigen Anschlusses an Fassaden, Türelemente, Entwässerungsrinnen und Randprofile.
03.__.0020
Abdichtung Außenbereich DIN 18531
110,00
m²
03.__.0030 Terrassenplatten auf Stelzlagern verlegen Liefern und Verlegen von Terrassen- und Balkonplatten im Außenbereich (z. B. Balkone, Penthouse-Terrassen) auf verstellbaren Stelzlagern oder Plattenlagern.
Plattenware aus frostbeständigem Feinsteinzeug (2 cm Stärke) nach Bemusterung und Freigabe durch den Bauherrn.
Lose, höhengerechte Verlegung im Kreuzfugenverband mit gleichmäßigem Fugenbild (Fugenbreite ca. 3-4 mm).
Einschließlich aller Zuschnitte an Rändern und Durchbrüchen.
03.__.0030
Terrassenplatten auf Stelzlagern verlegen
70,00
m²
03.__.0040 Terrassenplatten in Splittbettung verlegen Liefern und Verlegen von Terrassenplatten auf den EG-Terrassen im Splittbett.
Plattenware aus frostbeständigem Feinsteinzeug (2 cm Stärke) nach Bemusterung und Freigabe durch den Bauherrn.
Einschließlich Vorbereiten des Splittbettes aus Edelbrechsand/Splittgemisch (Körnung ca. 2/5 mm) in einer Stärke von ca. 3 bis 5 cm, höhengerechtem Abziehen und Verlegen der Platten im Kreuzfugenverband mit Ausrichtung des Gefälles.
Einschließlich aller Zuschnitte und Nebenleistungen.
03.__.0040
Terrassenplatten in Splittbettung verlegen
40,00
m²
04 Sockel, Profile und elastische Fugen
04
Sockel, Profile und elastische Fugen
04.__.0010 Sockelfliesen liefern und verlegen Liefern und Verlegen von Sockelfliesen an allen nicht gefliesten Wandflächen in den gefliesten Räumen (z. B. Flure, Kellerräume, Treppenhaus, Nasszellen im Randbereich).
Ausführung passend zum Bodenbelag. Höhe ca. 6 bis 8 cm, Oberkante sauber gerundet oder gefast.
Einschließlich rückseitigem Kleberauftrag, Verlegung im Dünnbettverfahren und farbiger Verfugung passend zum Boden.
04.__.0010
Sockelfliesen liefern und verlegen
180,00
lfm
04.__.0020 Eck- und Kantenschutzprofile Liefern und fachgerechtes Einbauen von Eck- und Kantenschutzprofilen (z. B. Schlüter-Schiene oder gleichwertig) aus Edelstahl oder Aluminium eloxiert.
Als Kantenschutz an Außenecken gefliester Wände sowie als Abschlussbelag an Fensternischen, Türöffnungen und Podesten.
Höhe passend zur Fliesendicke, einschließlich Einbetten in den Fliesenkleber.
04.__.0020
Eck- und Kantenschutzprofile
120,00
lfm
04.__.0030 Dauerelastische Fugen abdichten Ausführen von dauerelastischen Fugen (Anschluss- und Bewegungsfugen) mit systemkompatiblem Sanitär-Silicon.
An allen Übergängen zwischen Wand- und Bodenbelägen, in den Innenecken gefliester Wände sowie an Anschlüssen zu Einbauteilen (z. B. Sanitärobjekte, Türzargen).
Einschließlich Reinigung der Fugenflanken, Einlegen einer PE-Hinterfüllschnur (falls erforderlich) und glattem Abziehen.
04.__.0030
Dauerelastische Fugen abdichten
240,00
lfm
05 Regieleistungen
05
Regieleistungen
05.__.0010 Stundenlohn Fliesenlegermeister Ausführung von unvorhergesehenen Arbeiten, die nicht durch andere Positionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind, im Stundenlohn auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
Stundensatz für einen Fliesenlegermeister (bzw. Kolonnenführer/Vorarbeiter).
Der Nachweis über die geleisteten Stunden ist täglich vom Polier oder der Bauleitung abzeichnen zu lassen.
05.__.0010
Stundenlohn Fliesenlegermeister
20,00
h
05.__.0020 Stundenlohn Fliesenlegergeselle Ausführung von zusätzlichen Arbeiten im Stundenlohn auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
Stundensatz für einen qualifizierten Fliesenlegergesellen.
Täglicher schriftlicher Nachweis der Stunden ist erforderlich.
05.__.0020
Stundenlohn Fliesenlegergeselle
40,00
h
05.__.0030 Stundenlohn Bauhelfer Ausführung von Hilfsarbeiten im Stundenlohn auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
Stundensatz für einen Bauhelfer.
Täglicher schriftlicher Nachweis der Stunden ist erforderlich.
05.__.0030
Stundenlohn Bauhelfer
20,00
h