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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE Altentrebgastplatz 10 95448 Bayreuth-St. Johannis (Flur-Nr. 54; 55-Teilfl.) Bauherr: Pro Smart Wohnbau GmbH Richard-Wagner-Straße 22 95444 Bayreuth Leistungsbereich: 02  Flachdachabdichtung/Flaschner Abgabe: an: RK NEXT Architekten Hohereuth 11 -  95448 Bayreuth Tel. 0921 / 99007070    -      Fax. 0921 99007078 bis: 18.08.2026    12.00 Uhr Ausführungstermin: Baubeginn (erwartet): 14.06.2027 Bauende (erwartet): 19.07.2027 ...................................................................... Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift ungeprüft geprüft Angebotssumme netto .................................... ..................................... zzgl. 19 % Mwst. .................................... ..................................... Angebotssumme brutto .................................... ..................................... Prüfvermerke: ...................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................................
Leistungsverzeichnis
BIETERERKLÄRUNG: Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass 1. er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt, und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen, aufgrund seiner Fachkunde, spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen. 2. er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat. 3. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht. 4. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt. 5. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat. 6. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind. 7. die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen. 8. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden. 9. bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden. 10. Die Richtlinien für den Infektionsschutz sind gemäß den aktuellen gesetzlichen und Arbeitsschutz             rechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten. Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer ................................................................... Ort/Datum   .................................................................. Anschrift   .................................................................. Stempel und Unterschrift ..................................................................
BIETERERKLÄRUNG:
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter "AHZL" 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B Zusätzlich ist vereinbart, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung der Leistung beauftragten Arbeiten sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, Jour fix terminen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme durch den AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne  in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung. 10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen - Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG 10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. 10.13 Bautagebuch - als Anlage zur Schlussrechnung Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter "Technische Angaben". 10.14 Baudokumentation - als Anlage zur Schlussrechnung Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein - Standsicherheitsnachweis sofern erstellt - Detail- und Anschlusszeichnungen - Bauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und Baustoffe - Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe - Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller - Fachunternehmer-Erklärung - Fachunternehmererklärung KfW 10.15 Übergabe-, Betriebsunterlagen TGA Gewerke: als Anlage zur Schlussrechnung: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden Gewerke spezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen: - Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle - Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen - Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller - Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine - Auflistung der technischen Anlagen - Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen - vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne 10.16 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.17 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.18 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 10.19 Gewährleistung: Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5% der Auftragssumme, einschl. genehmigter Nachtragssummen, zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. 10.20 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme  mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.21 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich Besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. sind umgehend zu entsorgen. 10.22 Radiogeräte Radiogeräte im Außenbereich sind generell untersagt. 10.23 Rauchverbot Ab Anbringen des Innenputzes ist im Gebäude generelles Rauchverbot. 10.24 Einweisung, vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Einweisung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen. Planunterlagen: Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,-- €/qm netto in Rechnung gestellt. 10.25 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen : 1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25% des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlussrechnungssumme. 10.26 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen § 14 VOB/B Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich vorzulegen, um die Prüfbarkeit seitens des AN zu gewährleisten: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung inkl. Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise, etc. Die Schlussrechnung, sowie alle Abschlagsrechnungen, müssen die Positions- nummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft. Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen. Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF Anschrift: Altentrebgastplatz 10 95448 Bayreuth-St. Johannis (Flur-Nr. 54; 55-Teilfl.) - Deutschland - 1. Planer und fachlich Beteiligte: Planung, Bauleitung: RK NEXT Architekten - Küfner Part GmbB Hohereuth 11 95448 Bayreuth 2. Allgemeine Beschreibung der Leistung: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 barrierefreien Wohneinheiten auf 3 oberirdischen Geschossen, Kellergeschoss, zwei Garagenstellplätzen im Untergeschoss sowie 8 Carport-Stellplätzen im Außenbereich. Das Haus wird in Massivbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Kalksandstein-Außenwänden (24 cm) mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und HLZ/KS-Innenwänden sowie Stahlbetondecken. Die Gründung wird in Stahlbetonbauweise mit einem WU-Beton-Keller als tragende Bodenplatte hergestellt. Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen (EG, 1. OG, 2. OG). Im Eingangsbereich EG, OG, 2. OG werden als Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertengerechten Aufzug ausgebildet. In den Erschließungsflächen sind die Kellerersatzräume der Wohnungen untergebracht. In den Wohnräumen wird bauseits eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Grunddämmung, die Randstreifenverlegung, sowie der Estricheinbau ist Leistung der Estrichfirma. Die Tackerplatten, ca. 3 cm stark mit TS - Kaschierung, sowie die Rohrleitungen werden bauseits durch die Installationsfirma geliefert und verlegt. Fassade und Dach: Außenputz als Mineralputz, vorgehängte hinterlüftete Holzfassade (Dachgeschoss/Treppenhaus), Flachdach über dem obersten Geschoss und auf den Carports als extensiv begrüntes Flachdach mit Gefälledämmung auf Dampfsperre sowie bituminöser oder kunststoffbasierter Abdichtung (FPO/EVA), Dachterrassen mit Betonplattenbelag ohne Gefälle. Außenelemente: Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunststofffenster mit 3-fach Isolierverglasung, Hauseingangstürelement in Alukonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rollladen mit Kunststofflamellen, elektrische, motorische Bedienung. Estriche, Bodenbeläge: In den Wohnungen werden auf Heizestrichen Fliesen- und Vinylbeläge eingebaut. Innenputze als Leichtputze z.B. Gipsputz, Kalkputz bzw. Kalkzementputz Nichttragende Wände: Leichte Trennwände, Vorsatzschalen und Installationswände werden in Trockenbauweise hergestellt. Aufzugsanlage: Im Treppenhaus wird ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Beschreibung der Dachabdichtungsarbeiten: Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Dachabdichtungs- und Flaschnerarbeiten, die für die Maßnahme am Hauptdach, den Dachterrassen und den Carport-Stellplätzen erforderlich sind. · Baustelleneinrichtung · Flachdachabdichtung, VOB/C DIN 18338 / DIN 18531 · Klempnerarbeiten, VOB/C DIN 18339 3. Angaben zur Baustelle: Zufahrten, Lagerfläche: Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf die Anlieger inkl. Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden. Die Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Gehwege sind zu schützen. 4. Angaben zur Ausführung: Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen. Ausführungszeiten: · Beginn der Baumaßnahme (Dachabdichtung):   14.06.2027 · Fertigstellung Dachabdichtung komplett:  ca.  19.07.2027 Weitere Zwischenfristen der einzelnen Gewerke gem. Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulder entsprechend angelastet. 5. Ausführungsunterlagen: Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen sollen und dem LV mit beiliegen: - Grundrisse - Schnitt - Ansichten Ende der Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Spezifikationen im LV: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leistungsverzeichnis vom AN angegebenen bzw. vom AG vorgegebenen Materialien und Hersteller sind nach Auftrags- vergabe verbindlich und können ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht abgeändert bzw. eingebaut werden. Abfallmaterial: Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Ausführungsbedingungen: Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die  Randbedingungen(Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzte werden. Auf die Einhaltung der im Merkblatt zum Vollzug der Bayerischen Luftreinhalteverordnung – Betrieb von Baumaschinen im Stadtgebiet Bayreuth genannten Grenzwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Quelle: Amt für Umweltschutz, Bayreuth Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege: Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte - als Anlage zur Schlussrechnung: Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten: Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten, etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Flexarbeiten und Schweißarbeiten: Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen. Ende Technische Angaben
TECHNISCHE ANGABEN
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen: Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend: · VOB/B · VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459 · DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen · Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind. · die geltenden Arbeitsschutzvorschriften · die geltenden Umweltschutzvorschriften · Schallschutz (DIN 4109) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein . Der Auftragnehmer die Unbedenklichkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis oder bauaufsichliche Zulassungen haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Baustrom, Bauwasser: Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze gewerksweise von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Gewerk          Baustrom +Bauwasser    Bauschutt   Insgesamt ----------------------------------------------------------------------------------------- 1.   Rohbau selbst 0,50 % 0,50 % 2.   Tiefbau 0,30 % 0,50 % 0,80 % 3.   Außenanlagen 0,60 % 0,40 % 1,00 % 4.   Zimmerer 0,40 % 0,40 % 0,80 % 5.   Dachdecker 0,35 % 0,50 % 0,85 % 6.   Abdichtung (Flachdach) 0,30 % 0,50 % 0,80 % 7.   Flaschner 0,35 % 0,50 % 0,85 % 8.   Sanitär 0,70 % 0,60 % 1,30 % 9.   Heizung 0,80 % 0,70 % 1,50 % 10. Elektro 0,50 % 0,70 % 1,20 % 11. Außenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 12. Innenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 13. Thermohaut 0,60 % 0,70 % 1,30 % 14. Fliesen 0,60 % 0,60 % 1,20 % 15. Sonnenschutz 0,40 % 0,60 % 1,20 % 16. Estrich 0,80 % 0,50 % 1,30 % 17. Naturstein 0,70 % 0,60 % 1,30 % 18. Schreinerarbeiten 0,40 % 0,50 % 0,90 % 19. Türen 0,40 % 0,50 % 0,90 % 20.Schlosser+Metallbau 0,50% 0,60 % 1,10 % 21. Maler 0,50 % 0,40 % 0,90 % 22. Bodenbelag 0,30 % 0,50 % 0,80 % 23. Trockenbauarbeiten 0,50 % 0,70 % 1,20 % 24. Einrichtung 0,40 % 0,50 % 0,90 % 25. Gerüst 0,10 % ------ 0,10 % ----------------------------------------------------------------------------------------- Kenntnis genommen.............................,  den............................... ....................................................................... rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
1 Dachfläche Hauptdach PH
1
Dachfläche Hauptdach PH
1.01 Reinigung des Untergrundes Reinigen des Stahlbeton-Untergrundes von Schmutz, Staub, Mörtelresten und losen Teilen vor dem Aufbringen des Voranstrichs als fachgerechte Vorbereitung der Abdichtungsflächen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorschriften.
1.01
Reinigung des Untergrundes
170,00
1.02 Bituminöser Voranstrich auf Beton Liefern und Aufbringen eines lösungsmittelfreien oder lösungsmittelhaltigen bituminösen Voranstrichs auf die gereinigte Stahlbetondecke als Haftvermittler für die nachfolgende Dampfsperre, gemäß DIN 18531 und Herstellervorschriften.
1.02
Bituminöser Voranstrich auf Beton
215,00
1.03 Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE Liefern und fachgerechtes Verlegen einer hochwertigen, kaltselbstklebenden oder im Schweißverfahren aufgebrachten Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminium-Kombieinlage und Glasvlies-Verstärkung (z. B. PYE PV 200 S5 + Al oder gleichwertig) auf den bituminösen Voranstrich der Beton-Dachfläche. Einschließlich aller systemkonformen Längs- und Querüberlappungen (min. 8 cm) und regensicherer Anschlüsse an aufgehende Bauteile (über OK Dämmung hochgeführt), gemäß DIN 18531, GEG und Flachdachrichtlinie.
1.03
Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE
170,00
1.04 Dampfsperre Attika Aufbringen der Dampfsperre, einschl. Voranstrich, nach Herstellervorschrift, wie vor beschrieben, jedoch Bereich Attikawand- und Attikakopfanschluss Abwicklung ca. 55 + 25 = ca. 80 cm Untergrund: Stahlbeton
1.04
Dampfsperre Attika
57,00
m
1.05 Flachdachfenster 1,00x1,00 m elektrisch Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Flachdachfensters, Nenngröße ca. 1,00 x 1,00 m, bestehend aus einem wärmegedämmten, thermisch getrennten Aufsetzkranz (Höhe min. 30 cm) zur fachgerechten Anbindung an Gefälledämmung und Abdichtungslage. Ausgestattet mit einer 3-fach-Sonnenschutz-Isolierverglasung, elektrischem Öffnungsantrieb (Kettenantrieb 230 V) für Lüftungsfunktion sowie einem außenliegenden, elektrisch betriebenen Rollladen (Hitzeschutz-Rollo). Komplett betriebsfertig montiert, angeschlossen und systemkonform eingedichtet nach Herstellervorschriften und der Flachdachrichtlinie.
1.05
Flachdachfenster 1,00x1,00 m elektrisch
3,00
Stk
1.06 RWA-Flachdachfenster 1,00x1,00 m Liefern und fachgerechtes Einbauen eines wärmegedämmten RWA-Flachdachfensters (Rauch- und Wärmeabzugsanlage), Nenngröße ca. 1,00 x 1,00 m, bestehend aus einem wärmegedämmten, thermisch getrennten Aufsetzkranz (Höhe min. 30 cm) zur fachgerechten Anbindung an Gefälledämmung und Abdichtungslage. Ausgestattet mit einer 3-fach-Isolierverglasung, einem elektro-motorischen RWA-Antrieb (24 V), inklusive systemkonformer RWA-Zentrale (Notstrom-Akkusatz), RWA-Taster für das Treppenhaus (orange, zur AP-Montage) und Wind- und Regensensor-Set für die automatische Schließung bei Regen. Komplett betriebsfertig montiert, angeschlossen und systemkonform eingedichtet nach Herstellervorschriften, DIN 18232-2, den Landesbauordnungen (BayBO) und der Flachdachrichtlinie.
1.06
RWA-Flachdachfenster 1,00x1,00 m
1,00
Stk
1.07 Gefälledämmung EPS DAA dh Liefern und Verlegen einer EPS-Gefälledämmung (Expandierter Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163), Anwendungstyp DAA dh (hohe Druckbelastbarkeit), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), Gefälle planmäßig mind. 2 %, mittlere Dämmstoffdicke ca. 160 mm (bzw. gemäß EnEV/GEG-Nachweis des Energieberaters), lose verlegt oder im systemkonformen Klebeverfahren auf der Dampfsperre fixiert.
1.07
Gefälledämmung EPS DAA dh
170,00
1.08 Attika-Innendämmung 60 mm EPS/XPS Liefern und fachgerechtes Anbringen einer Wärmedämmung an der vertikalen Innenseite der Attika, Nenndicke 60 mm, aus EPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAA dh) oder XPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAD ds), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), vollflächig auf den massiven Beton- oder Mauerwerksuntergrund geklebt, zur Vermeidung von Kältebrücken gemäß DIN 4108-2, GEG-Nachweis und Flachdachrichtlinie.
1.08
Attika-Innendämmung 60 mm EPS/XPS
29,00
1.09 Attikakopf-Dämmung 40 mm EPS/XPS Liefern und fachgerechtes Anbringen einer Wärmedämmung auf dem horizontalen oder leicht geneigten Attikakopf, Nenndicke 40 mm, aus EPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAA dh) oder XPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAD ds), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), vollflächig auf den Untergrund geklebt, zur Kältebrückenreduzierung gemäß DIN 4108-2 und Flachdachrichtlinie. Tiefe Attika ca. 24cm + 6cm
1.09
Attikakopf-Dämmung 40 mm EPS/XPS
57,00
m
1.10 OSB-Platte 15 mm auf Attikakopf Liefern und fachgerechtes Aufbringen und Befestigen einer feuchtebeständigen OSB/3-Platte, Dicke 15 mm (gemäß DIN EN 300), als stabile Holzwerkstoff-Unterkonstruktion auf dem fertig gedämmten Attikakopf. Inklusive aller systemkonformen Befestigungselemente im tragenden Untergrund zur Vorbereitung der anschließenden Blechabdeckung, unter Einhaltung der Flachdachrichtlinie. Einschließlich Überstand für die innere und äußere Dämmung des Attikakopfes. Breite ca.50cm
1.10
OSB-Platte 15 mm auf Attikakopf
57,00
m
1.11 Folienanschluss frontseitig an OSB-Platte Liefern und Herstellen eines dichten Folienanschlusses an der stirnseitigen Frontseite der OSB-Platte am Attikakopf. Der Anschluss dient als regensichere Verbindung der Dachabdichtung und schützt die freie Stirnkante der Holzwerkstoffplatte dauerhaft vor Witterungs- und Feuchtigkeitseinflüssen. Ausführung mit systemkompatibler, weichmacherfreier FPO-Dachbahn, fachgerecht mit der Hauptabdichtung verschweißt und auf der OSB-Platte mechanisch befestigt und abgedichtet nach den Flachdachrichtlinien.
1.11
Folienanschluss frontseitig an OSB-Platte
57,00
m
1.12 Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer systemkonformen, weichmacherfreien FPO-Dachbahn (Flexible Polyolefine, d = 1,8 mm, z. B. Sarnafil oder gleichwertig), mit mittiger Glasvliesverstärkung, wurzelfest nach FLL-Richtlinien für die nachfolgende Begrünung. Die Verlegung erfolgt lose mit mechanischer Befestigung im Nahtbereich oder unter Auflast (Kies/Begrünung), Nähte thermisch verschweißt nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Gilt für das Hauptdach sowie die begrünten Carportflächen.
1.12
Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn
170,00
1.13 Attikaanschluss mit Kunststoffbahn Liefern und Herstellen des Attikaanschlusses mit der systemkonformen Kunststoff-Dachbahn (EVA/FPO, d = 1,5 mm). Vollflächig aufgeklebt auf der Vertikalfläche der Attika und über den Attikakopf bis zur Außenkante geführt. Inklusive systemkonformer mechanischer Zwischenfixierung nach Herstellervorgaben.
1.13
Attikaanschluss mit Kunststoffbahn
55,00
1.14 Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung Liefern und fachgerechtes Herstellen einer zusätzlichen Abdichtung an komplizierten Anschlüssen, Türen, Geländerpfosten und Durchdringungen mit einem systemkonformen, vliesarmierten Flüssigkunststoff (z. B. Triflex ProDetail oder gleichwertig PMMA-basiert) inklusive Grundierung und Oberflächenschutz, Höhe bis ca. 10 cm bis 15 cm über OK Belag.
1.14
Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung
30,00
lfm
1.15 Dachablauf senkrecht DN 100 beheizt Liefern und Einbauen eines senkrechten, zweiteiligen Dachablaufs aus Polyurethan (DN 100), wärmegedämmt, mit integrierter elektrischer Heizung (230 V), nach DIN EN 1253. Inklusive systemkonformer Anschlussmanschette an die Dampfsperre und Abdichtungslage, Aufstockelement zur Überbrückung der Wärmedämmung und Laub- bzw. Kiesfangkorb.
1.15
Dachablauf senkrecht DN 100 beheizt
2,00
Stk
1.16 Attika-Notüberlauf DN 100 Liefern und Einbauen eines Attika-Notüberlaufs (DN 100) aus Edelstahl oder Polyurethan als Notentwässerung durch die Attika. Einschließlich systemkonformem, flüssigkunststoff- oder bitumenkompatiblem Anschlusskragen und systemkonformer Eindichtung. Auslauflänge ca. 600 mm, Ablaufleistung gemäß Entwässerungsberechnung.
1.16
Attika-Notüberlauf DN 100
2,00
Stk
1.17 Lüftungsrohr für Strangentlüftung DN 100 Liefern und fachgerechtes Einbauen eines wärmegedämmten, wetterfesten Lüftungsrohres (Dachdurchführung für Strangentlüftung) aus Polyurethan oder schlagfestem Kunststoff, Nennweite DN 100, zur Entlüftung von Abwasserleitungen über das Flachdach. Einschließlich systemkonformer Anschlussmanschette (Klebeflansch) zur luftdichten Anbindung an die Dampfsperre und regensicheren Einbindung in die FPO-Dachabdichtungslage, inklusive abnehmbarer Dunsthaube / Wetterkappe, komplett betriebsfertig montiert nach DIN 1986-100 und der Flachdachrichtlinie.
1.17
Lüftungsrohr für Strangentlüftung DN 100
4,00
Stk
1.18 Kernbohrung in Stahlbetondecke DN 150 Herstellen einer präzisen Kernbohrung in der horizontalen Stahlbeton-Dachdecke, Durchmesser DN 150, für die Durchführung von Entwässerungs- oder Entlüftungsleitungen. Einschließlich aller Rüstzeiten, Vorhalten der Bohrgeräte, erschütterungsfreiem Nassbohrverfahren, Absaugen des Bohrwassers zur Vermeidung von Gebäudeschäden, Sichern der Bohrstelle und umweltgerechter Entsorgung des Bohrkerns. Ausführung nach statischer Freigabe durch die Bauleitung. Deckenstärke ca. 220mm
1.18
Kernbohrung in Stahlbetondecke DN 150
4,00
Stk
1.19 Schutzvlies unter Auflast Liefern und Verlegen eines verrottungsfesten Schutzvlieses (Gewicht min. 300 g/m²) auf die fertige Abdichtungslage als mechanische Schutzschicht unter der nachfolgenden Kiesauflast oder Begrünung. Überlappung der Bahnenstöße min. 10 cm.
1.19
Schutzvlies unter Auflast
170,00
1.20 Extensive Dachbegrünung mehrschichtig Liefern und Herstellen einer mehrschichtigen extensiven Dachbegrünung auf den dafür vorgesehenen Flachdach- und Carportflächen. Aufbau bestehend aus einer kombinierten Drän- und Wasserspeicherplatte, Filtervlies, ca. 8 cm extensivem Mineralsubstrat und einer standortgerechten Sedumbepflanzung (Sprosseneinsaat oder Flachballenpflanzen).
1.20
Extensive Dachbegrünung mehrschichtig
176,00
1.21 Kiesstreifen inkl. Aluminium-Kiesfangleiste Liefern und Herstellen eines Kiesstreifens aus gewaschenem Rundkies (Körnung 16/32) als Schutz-, Filter- und Wartungsgangstreifen im Bereich der Dachränder (Attika) und um alle Dachdurchdringungen (Lüfter, Dachfenster, RWA). Breite ca. 30 cm, Schichthöhe ca. 8 cm. Inklusive Liefern und fachgerechtem Aufstellen einer gelochten Kiesfangleiste (Kieswinkelprofil) aus Aluminium zur dauerhaften und sauberen Abgrenzung zwischen dem Kiesbett und der angrenzenden extensiven Dachbegrünung, lose verlegt auf der Schutzlage, unter Berücksichtigung der Flachdachrichtlinie.
1.21
Kiesstreifen inkl. Aluminium-Kiesfangleiste
75,00
m
1.22 Betonplattenbelag 40x40x4 cm Liefern und Verlegen von Betonwerksteinplatten (Format 40x40x4 cm), Farbe und Struktur nach Bemusterung, lose verlegt auf  Plattenlagern ohne Gefälle als Revisionsweg. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte und Randanpassungen.
1.22
Betonplattenbelag 40x40x4 cm
10,00
1.23 Seilsicherungssystem Absturzsicherung kpl. Liefern und fachgerechtes Montieren eines permanenten, überfahrbaren Seilsicherungssystems (Absturzsicherung nach DIN EN 795 Klasse C und DIN SPEC 51186) zur Absturzsicherung auf dem Flachdach. Komplettsystem bestehend aus hochfestem Edelstahlseil (Durchmesser 8 mm), Edelstahl-Seilzwischenhaltern, Eckumlenkungen, Endschloss-Sets, Stoßdämpfern, systemkonformen Seilgleitern sowie wärmegedämmten, bauaufsichtlich zugelassenen Anschlagstützen (Pfosten, Höhe min. 35 cm) zur Befestigung im tragenden Betonuntergrund und regensicheren Eindichtung in die FPO-Dachabdichtungslage. Inklusive Erstellung eines Montage- und Belegungsplans, statischem Nachweis, systemkonformer Montage-Dokumentation, Erstzertifizierung und Übergabe des Prüfbuchs an den Bauherrn.
1.23
Seilsicherungssystem Absturzsicherung kpl.
1,00
kpl
1.24 Kontrollschacht für Dachgully in Begrünung Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Kontrollschachtes (Revisionsschachtes) aus Kunststoff oder Aluminium im Bereich der Dachabläufe (Gulleys) innerhalb der extensiven Dachbegrünung. Ausführung mit abnehmbarem, begehbarem und perforiertem Deckel zur Inspektion und Reinigung der Entwässerungselemente, Gehäusehöhe passend zum Begrünungsaufbau (ca. 10 cm), lose aufgestellt auf dem Schutz- und Filtervlies, inklusive Anschluss an die Dränschicht.
1.24
Kontrollschacht für Dachgully in Begrünung
2,00
Stk
1.25 Fertigstellungspflege der Dachbegrünung Durchführen der fachgerechten Fertigstellungspflege (Entwicklungspflege) für die hergestellte extensive Dachbegrünung gemäß FLL-Dachbegrünungsrichtlinien und DIN 18916. Die Pflege umfasst das regelmäßige Wässern bei Bedarf, das Entfernen von unerwünschtem Wildkrautaufwuchs, das Nachsäen bzw. Nachpflanzen bei Fehlstellen, sowie das Aufbringen eines standortgerechten Langzeitdüngers bis zum Erreichen eines deckenden, funktionsfähigen Pflanzenbestandes.
1.25
Fertigstellungspflege der Dachbegrünung
176,00
1.26 Unterhaltspflege Dachbegrünung pro Jahr Durchführen der jährlichen Unterhaltspflege (Instandhaltungspflege) der extensiven Dachbegrünung nach der Abnahme gemäß FLL-Richtlinien. Die Leistung umfasst zwei Pflegegänge pro Jahr und beinhaltet das Entfernen von Fremdbewuchs (Anflug von Gehölzen etc.), das Säubern des Kiesstreifens von Unkraut, die Kontrolle und Reinigung der Dachabläufe und Revisionsschächte sowie die bedarfsgerechte Düngung. Abrechnung erfolgt als Pauschale pro Jahr.
1.26
Unterhaltspflege Dachbegrünung pro Jahr
1,00
psch
2 Dachfläche OG1
2
Dachfläche OG1
2.01 Reinigung des Untergrundes Reinigen des Stahlbeton-Untergrundes von Schmutz, Staub, Mörtelresten und losen Teilen vor dem Aufbringen des Voranstrichs als fachgerechte Vorbereitung der Abdichtungsflächen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorschriften.
2.01
Reinigung des Untergrundes
90,00
2.02 Bituminöser Voranstrich auf Beton Liefern und Aufbringen eines lösungsmittelfreien oder lösungsmittelhaltigen bituminösen Voranstrichs auf die gereinigte Stahlbetondecke als Haftvermittler für die nachfolgende Dampfsperre, gemäß DIN 18531 und Herstellervorschriften.
2.02
Bituminöser Voranstrich auf Beton
175,00
2.03 Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE Liefern und fachgerechtes Verlegen einer hochwertigen, kaltselbstklebenden oder im Schweißverfahren aufgebrachten Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminium-Kombieinlage und Glasvlies-Verstärkung (z. B. PYE PV 200 S5 + Al oder gleichwertig) auf den bituminösen Voranstrich der Beton-Dachfläche. Einschließlich aller systemkonformen Längs- und Querüberlappungen (min. 8 cm) und regensicherer Anschlüsse an aufgehende Bauteile (über OK Dämmung hochgeführt), gemäß DIN 18531, GEG und Flachdachrichtlinie.
2.03
Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE
90,00
2.04 Dampfsperre Attika Aufbringen der Dampfsperre, einschl. Voranstrich, nach Herstellervorschrift, wie vor beschrieben, jedoch Bereich Attikawand- und Attikakopfanschluss. Abwicklung ca. 55 + 25 = ca. 80 cm. Untergrund: Stahlbeton.
2.04
Dampfsperre Attika
75,00
m
2.05 Anschluss Dampfsperre an Wand Liefern und fachgerechtes Herstellen des luft- und dampfdichten Anschlusses der Dampfsperre der Hauptdachfläche an aufgehende massive Beton- oder Mauerwerkswände. Ausführung mit systemkonformem, dauerelastischem Anschlusskleber, Butyl-Dichtband oder im Schweißverfahren, einschließlich mechanischer Fixierung und regensicherem Schutz. Die Dampfsperre ist mindestens bis über Oberkante der Wärmedämmung hochzuführen und fachgerecht anzuschließen gemäß DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Anschlusshöhe ab OK Betondecke ca. 55cm
2.05
Anschluss Dampfsperre an Wand
14,00
m
2.06 Anschluss Dampfsperre an bodentiefe Fenster Liefern und fachgerechtes Herstellen des luft-, dampf- und regensicheren Anschlusses der Dampfsperre an bodentiefe Fensterelemente (Fenstertüren). Ausführung mit systemkonformen, vlieskaschierten Selbstklebebändern, systemkompatiblem Anschlusskleber oder vliesarmiertem Flüssigkunststoff, inklusive mechanischer Sicherung gegen Abrutschen und Hinterläufigkeit gemäß DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie.
2.06
Anschluss Dampfsperre an bodentiefe Fenster
12,00
m
2.07 Gefälledämmung EPS DAA dh Liefern und Verlegen einer EPS-Gefälledämmung (Expandierter Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163), Anwendungstyp DAA dh (hohe Druckbelastbarkeit), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), Gefälle planmäßig mind. 2 %, mittlere Dämmstoffdicke ca. 160 mm (bzw. gemäß EnEV/GEG-Nachweis des Energieberaters), lose verlegt oder im systemkonformen Klebeverfahren auf der Dampfsperre fixiert.
2.07
Gefälledämmung EPS DAA dh
90,00
2.08 Attika-Innendämmung 60 mm EPS/XPS Liefern und fachgerechtes Anbringen einer Wärmedämmung an der vertikalen Innenseite der Attika, Nenndicke 60 mm, aus EPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAA dh) oder XPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAD ds), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), vollflächig auf den massiven Beton- oder Mauerwerksuntergrund geklebt, zur Vermeidung von Kältebrücken gemäß DIN 4108-2, GEG-Nachweis und Flachdachrichtlinie.
2.08
Attika-Innendämmung 60 mm EPS/XPS
40,00
2.09 Attikakopf-Dämmung 40 mm EPS/XPS Liefern und fachgerechtes Anbringen einer Wärmedämmung auf dem horizontalen oder leicht geneigten Attikakopf, Nenndicke 40 mm, aus EPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAA dh) oder XPS-Hartschaum (Anwendungstyp DAD ds), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), vollflächig auf den Untergrund geklebt, zur Kältebrückenreduzierung gemäß DIN 4108-2 und Flachdachrichtlinie. Tiefe Attika ca. 24cm + 6cm
2.09
Attikakopf-Dämmung 40 mm EPS/XPS
80,00
m
2.10 OSB-Platte 15 mm auf Attikakopf Liefern und fachgerechtes Aufbringen und Befestigen einer feuchtebeständigen OSB/3-Platte, Dicke 15 mm (gemäß DIN EN 300), als stabile Holzwerkstoff-Unterkonstruktion auf dem fertig gedämmten Attikakopf. Inklusive aller systemkonformen Befestigungselemente im tragenden Untergrund zur Vorbereitung der anschließenden Blechabdeckung, unter Einhaltung der Flachdachrichtlinie. Einschließlich Überstand für die innere und äußere Dämmung des Attikakopfes. Breite ca. 50 cm.
2.10
OSB-Platte 15 mm auf Attikakopf
80,00
m
2.11 Folienanschluss frontseitig an OSB-Platte Liefern und Herstellen eines dichten Folienanschlusses an der stirnseitigen Frontseite der OSB-Platte am Attikakopf. Der Anschluss dient als regensichere Verbindung der Dachabdichtung und schützt die freie Stirnkante der Holzwerkstoffplatte dauerhaft vor Witterungs- und Feuchtigkeitseinflüssen. Ausführung mit systemkompatibler, weichmacherfreier FPO-Dachbahn, fachgerecht mit der Hauptabdichtung verschweißt und auf der OSB-Platte mechanisch befestigt und abgedichtet nach den Flachdachrichtlinien.
2.11
Folienanschluss frontseitig an OSB-Platte
80,00
m
2.12 Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer systemkonformen, weichmacherfreien FPO-Dachbahn (Flexible Polyolefine, d = 1,8 mm, z. B. Sarnafil oder gleichwertig), mit mittiger Glasvliesverstärkung, wurzelfest nach FLL-Richtlinien für die nachfolgende Begrünung. Die Verlegung erfolgt lose mit mechanischer Befestigung im Nahtbereich oder unter Auflast (Kies/Begrünung), Nähte thermisch verschweißt nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Gilt für das Hauptdach sowie die begrünten Carportflächen.
2.12
Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn
90,00
2.13 Attikaanschluss mit Kunststoffbahn Liefern und Herstellen des Attikaanschlusses mit der systemkonformen Kunststoff-Dachbahn (EVA/FPO, d = 1,5 mm). Vollflächig aufgeklebt auf der Vertikalfläche der Attika und über den Attikakopf bis zur Außenkante geführt. Inklusive systemkonformer mechanischer Zwischenfixierung nach Herstellervorgaben.
2.13
Attikaanschluss mit Kunststoffbahn
80,00
2.14 Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung Liefern und fachgerechtes Herstellen einer zusätzlichen Abdichtung an komplizierten Anschlüssen, Türen, Geländerpfosten und Durchdringungen mit einem systemkonformen, vliesarmierten Flüssigkunststoff (z. B. Triflex ProDetail oder gleichwertig PMMA-basiert) inklusive Grundierung und Oberflächenschutz, Höhe bis ca. 10 cm bis 15 cm über OK Belag.
2.14
Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung
30,00
lfm
2.15 Dachablauf senkrecht DN 100 beheizt Liefern und Einbauen eines senkrechten, zweiteiligen Dachablaufs aus Polyurethan (DN 100), wärmegedämmten, mit integrierter elektrischer Heizung (230 V), nach DIN EN 1253. Inklusive systemkonformer Anschlussmanschette an die Dampfsperre und Abdichtungslage, Aufstockelement zur Überbrückung der Wärmedämmung und Laub- bzw. Kiesfangkorb.
2.15
Dachablauf senkrecht DN 100 beheizt
4,00
Stk
2.16 Attika-Notüberlauf DN 100 Liefern und Einbauen eines Attika-Notüberlaufs (DN 100) aus Edelstahl oder Polyurethan als Notentwässerung durch die Attika. Einschließlich systemkonformem, flüssigkunststoff- oder bitumenkompatiblem Anschlusskragen und systemkonformer Eindichtung. Auslauflänge ca. 600 mm, Ablaufleistung gemäß Entwässerungsberechnung.
2.16
Attika-Notüberlauf DN 100
4,00
Stk
2.17 Lüftungsrohr für Strangentlüftung DN 100 Liefern und fachgerechtes Einbauen eines wärmegedämmten, wetterfesten Lüftungsrohres (Dachdurchführung für Strangentlüftung) aus Polyurethan oder schlagfestem Kunststoff, Nennweite DN 100, zur Entlüftung von Abwasserleitungen über das Flachdach. Einschließlich systemkonformer Anschlussmanschette (Klebeflansch) zur luftdichten Anbindung an die Dampfsperre und regensicheren Einbindung in die FPO-Dachabdichtungslage, inklusive abnehmbarer Dunsthaube / Wetterkappe, komplett betriebsfertig montiert nach DIN 1986-100 und der Flachdachrichtlinie.
2.17
Lüftungsrohr für Strangentlüftung DN 100
4,00
Stk
2.18 Kernbohrung in Stahlbetondecke DN 150 Herstellen einer präzisen Kernbohrung in der horizontalen Stahlbeton-Dachdecke, Durchmesser DN 150, für die Durchführung von Entwässerungs- oder Entlüftungsleitungen. Einschließlich aller Rüstzeiten, Vorhalten der Bohrgeräte, erschütterungsfreiem Nassbohrverfahren, Absaugen des Bohrwassers zur Vermeidung von Gebäudeschäden, Sichern der Bohrstelle und umweltgerechter Entsorgung des Bohrkerns. Ausführung nach statischer Freigabe durch die Bauleitung. Deckenstärke ca. 220 mm.
2.18
Kernbohrung in Stahlbetondecke DN 150
4,00
Stk
2.19 Schutzvlies unter Auflast Liefern und Verlegen eines verrottungsfesten Schutzvlieses (Gewicht min. 300 g/m²) auf die fertige Abdichtungslage als mechanische Schutzschicht unter der nachfolgenden Kiesauflast oder Begrünung. Überlappung der Bahnenstöße min. 10 cm.
2.19
Schutzvlies unter Auflast
90,00
2.20 Dachbekiesung mit Rundkies 16/32 Liefern und Herstellen einer kompletten, flächigen Dachbekiesung als Oberflächenschutz und Auflast auf der verlegten Schutzlage der Dachabdichtung. Ausführung mit gewaschenem Rundkies, Körnung 16/32, in einer gleichmäßigen Schichthöhe von ca. 5 bis 8 cm, ordnungsgemäß und planmäßig verteilt, unter Berücksichtigung der statischen Lastvorgaben und der Flachdachrichtlinie.
2.20
Dachbekiesung mit Rundkies 16/32
90,00
2.21 Seilsicherungssystem Absturzsicherung kpl. Liefern und fachgerechtes Montieren eines permanenten, überfahrbaren Seilsicherungssystems (Absturzsicherung nach DIN EN 795 Klasse C und DIN SPEC 51186) zur Absturzsicherung auf dem Flachdach. Komplettsystem bestehend aus hochfestem Edelstahlseil (Durchmesser 8 mm), Edelstahl-Seilzwischenhaltern, Eckumlenkungen, Endschloss-Sets, Stoßdämpfern, systemkonformen Seilgleitern sowie wärmegedämmten, bauaufsichtlich zugelassenen Anschlagstützen (Pfosten, Höhe min. 35 cm) zur Befestigung im tragenden Betonuntergrund und regensicheren Eindichtung in die FPO-Dachabdichtungslage. Inklusive Erstellung eines Montage- und Belegungsplans, statischem Nachweis, systemkonformer Montage-Dokumentation, Erstzertifizierung und Übergabe des Prüfbuchs an den Bauherrn.
2.21
Seilsicherungssystem Absturzsicherung kpl.
1,00
kpl
3 Terrassenflächen OG1
3
Terrassenflächen OG1
3.01 Reinigung des Untergrundes Reinigen des Stahlbeton-Untergrundes von Schmutz, Staub, Mörtelresten und losen Teilen vor dem Aufbringen des Voranstrichs als fachgerechte Vorbereitung der Abdichtungsflächen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorschriften.
3.01
Reinigung des Untergrundes
28,00
3.02 Bituminöser Voranstrich auf Beton Liefern und Aufbringen eines lösungsmittelfreien oder lösungsmittelhaltigen bituminösen Voranstrichs auf die gereinigte Stahlbetondecke als Haftvermittler für die nachfolgende Dampfsperre, gemäß DIN 18531 und Herstellervorschriften.
3.02
Bituminöser Voranstrich auf Beton
35,00
3.03 Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE Liefern und fachgerechtes Verlegen einer hochwertigen, kaltselbstklebenden oder im Schweißverfahren aufgebrachten Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminium-Kombieinlage und Glasvlies-Verstärkung (z. B. PYE PV 200 S5 + Al oder gleichwertig) auf den bituminösen Voranstrich der Beton-Dachfläche. Einschließlich aller systemkonformen Längs- und Querüberlappungen (min. 8 cm) und regensicherer Anschlüsse an aufgehende Bauteile (über OK Dämmung hochgeführt), gemäß DIN 18531, GEG und Flachdachrichtlinie.
3.03
Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE
28,00
3.04 Dampfsperre Attika Aufbringen der Dampfsperre, einschl. Voranstrich, nach Herstellervorschrift, wie vor beschrieben, jedoch Bereich Attikawand- und Attikakopfanschluss. Abwicklung ca. 12 + 24 = ca. 36 cm. Untergrund: Stahlbeton.
3.04
Dampfsperre Attika
26,00
m
3.05 Anschluss Dampfsperre an Wand Liefern und fachgerechtes Herstellen des luft- und dampfdichten Anschlusses der Dampfsperre der Hauptdachfläche an aufgehende massive Beton- oder Mauerwerkswände. Ausführung mit systemkonformem, dauerelastischem Anschlusskleber, Butyl-Dichtband oder im Schweißverfahren, einschließlich mechanischer Fixierung und regensicherem Schutz. Die Dampfsperre ist mindestens bis über Oberkante der Wärmedämmung hochzuführen und fachgerecht anzuschließen gemäß DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Anschlusshöhe ab OK Betondecke ca. 40 cm.
3.05
Anschluss Dampfsperre an Wand
28,00
m
3.06 Anschluss Dampfsperre an bodentiefe Fenster Liefern und fachgerechtes Herstellen des luft-, dampf- und regensicheren Anschlusses der Dampfsperre an bodentiefe Fensterelemente (Fenstertüren). Ausführung mit systemkonformen, vlieskaschierten Selbstklebebändern, systemkompatiblem Anschlusskleber oder vliesarmiertem Flüssigkunststoff, inklusive mechanischer Sicherung gegen Abrutschen und Hinterläufigkeit gemäß DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie.
3.06
Anschluss Dampfsperre an bodentiefe Fenster
17,00
m
3.07 Gefälledämmung EPS DAA dh Liefern und Verlegen einer EPS-Gefälledämmung (Expandierter Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163), Anwendungstyp DAA dh (hohe Druckbelastbarkeit), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), Gefälle planmäßig mind. 2 %, mittlere Dämmstoffdicke ca. 140 mm (bzw. gemäß EnEV/GEG-Nachweis des Energieberaters), lose verlegt oder im systemkonformen Klebeverfahren auf der Dampfsperre fixiert.
3.07
Gefälledämmung EPS DAA dh
28,00
3.08 Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer systemkonformen, weichmacherfreien FPO-Dachbahn (Flexible Polyolefine, d = 1,8 mm, z. B. Sarnafil oder gleichwertig), mit mittiger Glasvliesverstärkung, wurzelfest nach FLL-Richtlinien für die nachfolgende Begrünung. Die Verlegung erfolgt lose mit mechanischer Befestigung im Nahtbereich oder unter Auflast (Kies/Begrünung), Nähte thermisch verschweißt nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Gilt für das Hauptdach sowie die begrünten Carportflächen.
3.08
Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn
35,00
3.09 Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung Liefern und fachgerechtes Herstellen einer zusätzlichen Abdichtung an komplizierten Anschlüssen, Türen, Geländerpfosten und Durchdringungen mit einem systemkonformen, vliesarmierten Flüssigkunststoff (z. B. Triflex ProDetail oder gleichwertig PMMA-basiert) inklusive Grundierung und Oberflächenschutz, Höhe bis ca. 10 cm bis 15 cm über OK Belag.
3.09
Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung
30,00
lfm
3.10 Attika-Notüberlauf DN 100 Liefern und Einbauen eines Attika-Notüberlaufs (DN 100) aus Edelstahl oder Polyurethan als Notentwässerung durch die Attika. Einschließlich systemkonformem, flüssigkunststoff- oder bitumenkompatiblem Anschlusskragen und systemkonformer Eindichtung. Auslauflänge ca. 600 mm, Ablaufleistung gemäß Entwässerungsberechnung.
3.10
Attika-Notüberlauf DN 100
8,00
Stk
4 Terrassenflächen EG
4
Terrassenflächen EG
4.01 Abstellwinkel am Terrassenrand Liefern und fachgerechtes Montieren eines druckstabilen Abstellwinkels (z. B. aus Aluminium- oder verzinktem Stahlblech) am Terrassenrand zur Einfassung und als Abschluss der Gefälledämmung. Inklusive systemkonformer, mechanischer Befestigung im Untergrund sowie Eindichtung und fachgerechtem Anschluss an die Dampfsperre gemäß Flachdachrichtlinie. Profilhöhe passend zur Dämmstoffdicke (ca. 140 mm).
4.01
Abstellwinkel am Terrassenrand
26,00
m
4.02 Reinigung des Untergrundes Reinigen des Stahlbeton-Untergrundes von Schmutz, Staub, Mörtelresten und losen Teilen vor dem Aufbringen des Voranstrichs als fachgerechte Vorbereitung der Abdichtungsflächen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorschriften.
4.02
Reinigung des Untergrundes
28,00
4.03 Bituminöser Voranstrich auf Beton Liefern und Aufbringen eines lösungsmittelfreien oder lösungsmittelhaltigen bituminösen Voranstrichs auf die gereinigte Stahlbetondecke als Haftvermittler für die nachfolgende Dampfsperre, gemäß DIN 18531 und Herstellervorschriften.
4.03
Bituminöser Voranstrich auf Beton
35,00
4.04 Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE Liefern und fachgerechtes Verlegen einer hochwertigen, kaltselbstklebenden oder im Schweißverfahren aufgebrachten Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminium-Kombieinlage und Glasvlies-Verstärkung (z. B. PYE PV 200 S5 + Al oder gleichwertig) auf den bituminösen Voranstrich der Beton-Dachfläche. Einschließlich aller systemkonformen Längs- und Querüberlappungen (min. 8 cm) und regensicherer Anschlüsse an aufgehende Bauteile (über OK Dämmung hochgeführt), gemäß DIN 18531, GEG und Flachdachrichtlinie.
4.04
Dampfsperrbahn Elastomerbitumen PYE
28,00
4.05 Anschluss Dampfsperre an Wand Liefern und fachgerechtes Herstellen des luft- und dampfdichten Anschlusses der Dampfsperre der Hauptdachfläche an aufgehende massive Beton- oder Mauerwerkswände. Ausführung mit systemkonformem, dauerelastischem Anschlusskleber, Butyl-Dichtband oder im Schweißverfahren, einschließlich mechanischer Fixierung und regensicherem Schutz. Die Dampfsperre ist mindestens bis über Oberkante der Wärmedämmung hochzuführen und fachgerecht anzuschließen gemäß DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Anschlusshöhe ab OK Betondecke ca. 40 cm.
4.05
Anschluss Dampfsperre an Wand
28,00
m
4.06 Anschluss Dampfsperre an bodentiefe Fenster Liefern und fachgerechtes Herstellen des luft-, dampf- und regensicheren Anschlusses der Dampfsperre an bodentiefe Fensterelemente (Fenstertüren). Ausführung mit systemkonformen, vlieskaschierten Selbstklebebändern, systemkompatiblem Anschlusskleber oder vliesarmiertem Flüssigkunststoff, inklusive mechanischer Sicherung gegen Abrutschen und Hinterläufigkeit gemäß DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie.
4.06
Anschluss Dampfsperre an bodentiefe Fenster
17,00
m
4.07 Gefälledämmung EPS DAA dh Liefern und Verlegen einer EPS-Gefälledämmung (Expandierter Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163), Anwendungstyp DAA dh (hohe Druckbelastbarkeit), Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K), Gefälle planmäßig mind. 2 %, mittlere Dämmstoffdicke ca. 140 mm (bzw. gemäß EnEV/GEG-Nachweis des Energieberaters), lose verlegt oder im systemkonformen Klebeverfahren auf der Dampfsperre fixiert.
4.07
Gefälledämmung EPS DAA dh
28,00
4.08 Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer systemkonformen, weichmacherfreien FPO-Dachbahn (Flexible Polyolefine, d = 1,8 mm, z. B. Sarnafil oder gleichwertig), mit mittiger Glasvliesverstärkung, wurzelfest nach FLL-Richtlinien für die nachfolgende Begrünung. Die Verlegung erfolgt lose mit mechanischer Befestigung im Nahtbereich oder unter Auflast (Kies/Begrünung), Nähte thermisch verschweißt nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Gilt für das Hauptdach sowie die begrünten Carportflächen.
4.08
Dachabdichtung mit FPO-Kunststoffbahn
35,00
4.09 Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung Liefern und fachgerechtes Herstellen einer zusätzlichen Abdichtung an komplizierten Anschlüssen, Türen, Geländerpfosten und Durchdringungen mit einem systemkonformen, vliesarmierten Flüssigkunststoff (z. B. Triflex ProDetail oder gleichwertig PMMA-basiert) inklusive Grundierung und Oberflächenschutz, Höhe bis ca. 10 cm bis 15 cm über OK Belag.
4.09
Flüssigkunststoff-Zusatzabdichtung
30,00
lfm
4.10 Dachablauf senkrecht DN 100 beheizt Liefern und Einbauen eines senkrechten, zweiteiligen Dachablaufs aus Polyurethan (DN 100), wärmegedämmten, mit integrierter elektrischer Heizung (230 V), nach DIN EN 1253. Inklusive systemkonformer Anschlussmanschette an die Dampfsperre und Abdichtungslage, Aufstockelement zur Überbrückung der Wärmedämmung und Laub- bzw. Kiesfangkorb.
4.10
Dachablauf senkrecht DN 100 beheizt
4,00
Stk
4.11 Kernbohrung in Stahlbetondecke DN 150 Herstellen einer präzisen Kernbohrung in der horizontalen Stahlbeton-Dachdecke, Durchmesser DN 150, für die Durchführung von Entwässerungs- oder Entlüftungsleitungen. Einschließlich aller Rüstzeiten, Vorhalten der Bohrgeräte, erschütterungsfreiem Nassbohrverfahren, Absaugen des Bohrwassers zur Vermeidung von Gebäudeschäden, Sichern der Bohrstelle und umweltgerechter Entsorgung des Bohrkerns. Ausführung nach statischer Freigabe durch die Bauleitung. Deckenstärke ca. 220 mm.
4.11
Kernbohrung in Stahlbetondecke DN 150
4,00
Stk
5 Flaschnerarbeiten Attikaabdeckungen
5
Flaschnerarbeiten Attikaabdeckungen
5.01 Attikaabdeckung aus Alublech (z. B. Prefa) Liefern und fachgerechtes Montieren einer Attikaabdeckung aus fertig beschichtetem Aluminiumblech (z. B. Prefa oder gleichwertig), Blechdicke herstellerkonform (z. B. d = 0,7 mm), Zuschnitt ca. 650 mm. Montage auf der vorhandenen Holzunterkonstruktion, regensicher und windlaststabil befestigt nach den Fachregeln des Klempnerhandwerks und Herstellervorgaben. Einschließlich aller systemkonformen Längsstöße (Gleitstöße) einschließlich Haftstreifen und Befestigungsmaterial,. Farbton nach Wahl der Bauleitung (z. B. aus der Prefa Standard-Farbpalette). Halterungen und Eckausbildungen werden in gesonderten Positionen abgerechnet.
5.01
Attikaabdeckung aus Alublech (z. B. Prefa)
140,00
m
5.02 Eckausbildung für Attikaabdeckung Liefern und fachgerechtes Herstellen und Montieren von geschweißten Außenecken oder Innenecken aus Aluminium, passend zur Attikaabdeckung, Schenkellänge ca. 250 x 250 mm, regensicher und verzugsfrei angeschlossen.
5.02
Eckausbildung für Attikaabdeckung
16,00
Stk
5.03 Wandanschluss an Putzfassade Liefern und fachgerechtes Herstellen und Montieren eines seitlichen Wandanschlusses der Attikaabdeckung an die angrenzende Putzfassade. Ausführung aus fertig beschichtetem Aluminiumblech (passend zur Attikaabdeckung, z. B. Prefa), als aufgekantete Wandscherbe mit eingedichteter Überdeckung, inklusive dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfuge mit systemkompatiblem Dichtstoff und Montage eines Kappleistenprofils zur mechanischen Sicherung gegen Hinterläufigkeit, gemäß den Fachregeln des Klempnerhandwerks.
5.03
Wandanschluss an Putzfassade
4,00
Stk
6 Sonstige Leistungen
6
Sonstige Leistungen
6.01 Abdichtung bodentiefe Fenster, erdberührt Liefern und fachgerechtes Herstellen der Bauwerksabdichtung an bodentiefen Fensterelementen (Türen) im erdberührten Bereich gemäß DIN 18533. Ausführung mit einer rissüberbrückenden, mineralischen Dichtungsschlämme (MDS) oder einer flexiblen, polymermodifizierten Bitumendickbeschichtung (FPD/PMBC), inklusive systemkonformer Gewebeeinlage und Anbindung an die vertikale Bauwerksabdichtung sowie das Fensterelement (z. B. mittels vlieskaschiertem Spezial-Anschlussband oder Flüssigkunststoff). Einschließlich aller erforderlichen Untergrundvorbereitungen, Grundierungen und mechanischen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen beim Verfüllen.
6.01
Abdichtung bodentiefe Fenster, erdberührt
5,00
m