02_Kernbohrungen
METRO Schönefeld
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS Abbruch, Rohbau, En LEISTUNGSVERZEICHNIS Abbruch, Rohbau, Entwässerung Innen LEISTUNGSVERZEICHNIS Abbruch, Rohbau, Entwässerung
LEISTUNGSVERZEICHNIS Abbruch, Rohbau, En
DECKBLATT DECKBLATT DECKBLATT Bauvorhaben:               METRO Schönefeld                                   Grünauer Str. 5                                       12529 Schönefeld Bauherr:                      METRO Deutschland GmbH                                   Metro Straße 8                                   40235 Düsseldorf Abgabedatum:             23.03.2026 Ausf.-beginn:               21.04.2026 bzw. nach Baugenehmigung Ausf.-fertigstellung:      26.10.2026 Originalangebot:       an Bauherrn adressieren, aber: GAEB d/z/p84 und Pdf-Format an info@gentidis.de Mit Angebotsabgabe wird die beigefügte Leistungsbeschreibung, bestehend aus: 1.                                                     Allgemeine Regelungen für die ausgeschriebenen Bauleistungen-Umbau 2.                                                     Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 3.                                                     Leistungsverzeichnis mit Langtext 4.  Plananlagen (pdf):      -1.00 EG_Gesamtübersicht 20.02.2026      -1.01 EG_Ausschnitt NK-Überladebrücken 20.02.2026      -1.02 EG_Ausschnitt NK-TK-Haus 20.02.2026      -1.03 EG_Ausschnitt Türen, 20.02.2026      -1.04 EG_Ausschnitt Kühlmöbel 20.02.2026      -1.10 Lageplan 20.02.202      -2.00 Gesamtübersicht 20.02.2026      -2.01 OG Ausschnitt GWK-Raum 20.02.2026      -3.00 DG Gesamtübersicht Dachaufsicht 20.02.2026      -3.01 DG Ausschnitt_Dachaufsicht 20.02.2026      -4.00 Schnitt 1-1_2-2 20.02.2026      -4.01 Schnitt 3-3_4-4 20.02.2026      -5.00 Teilansicht 20.02.2026      -6.01 Detail Sockel-Isowand 10.02.2026      -6.02 Detail Sockel-Isowand Stütze 10.02.2026      -6.04 Detail Türöffnung vergrößern 10.02.2026      -6.05 Detail Überladebrücken-Grundriss 10.02.2026      -6.06 Detail Rampe-Tor 10.02.2026      -6.07 Detail RAmpe Isowand 10.02.2026      -6.08 Detail UK Paneelabhängung Schnitt 10.02.2026      -6.09 Detail UK Paneelabhängung Grundriss 16.02.2026 5.  Termine:      -Umbau 2026-Grobterminplan_2026.02.02      -TP1 EG Gesamtübersicht_Terminplan 02.02.2026 6.  Fotos      -Kühlzellen Demontage      -Lager Non-Food Bereich      -Rampe      -Verkauf zukünftig Kühlräume      -VK Frische Möbel 8.  Statik      -25252 40-001-0 stat. Berechnung      -25252 06-001-0 Schalung Kühlhaus      -25252 06-002-0 Schalung Überladebrücken      -Beispielplan Schalplan Überladebrücken anerkannt. Die Unterlagen können Sie mit folgenden Link downloaden: https://ausschreibung.gentidis.de/Metro-Schoenefeld/LV-Anlagen-Rohbau.zip https://ausschreibung.gentidis.de/Metro-Neuss/LV-Anlagen-Gewerk.zip Die Zugangsdaten lauten: Nutzer: Schoenefeld-LV Passwort: metro!schoenefeld26 Im Falle der Auftragserteilung werden die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der METRO ZBV sowie die ZTV zu Grunde gelegt, die wir ebenfalls anfügen. © 2026 Büro für Architektur Sotirios Gentidis. Alle Rechte vorbehalten. Diese Leistungsbeschreibung (inkl. Grafiken, Konzepte und Texte) ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Verwendung außerhalb der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
DECKBLATT
1. Allgemeine Regelungen für Bauleistung 1. Allgemeine Regelungen für Bauleistungen Umbau 1. Allgemeine Regelungen für Bauleistungen Umbau 1.1          Angaben zur Baustelle 1.1.1        Lage der Baustelle Das Grundstück ist verkehrsmäßig gut erschlossen Es ist befestigt und mit schweren Fahrzeugen befahrbar. 1.1.2        Verkehrsverhältnisse Bedingt durch die Nutzung des METRO-Marktes können sich in Stoßzeiten der Anlieferung die Anfahrtsmöglichkeiten zu der Baustelle als schwierig erweisen. 1.1.3        Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Werden vom Auftragnehmer Baugrundstücksflächen genutzt, für welchen Zweck auch immer, so sind diese immer so zu gestalten, dass eine möglichst geringe Behinderung für den Kunden sowie für die Anlieferung gewährleistet ist. Ebenso ist immer für die entsprechende Unfallsicherheit zu sorgen. Vorkehrende Maßnahmen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bauablaufbedingte Umlagerungen sind auf Aufforderungen der örtlichen Bauleitung des AG ohne besondere Vergütung durchzuführen. 1.1.4        Anschlüsse Wasser, Energie und Abwasser Für alle Gewerke werden die Sanitäranlagen bauseits vorgehalten. Wasser, Energie, Abwasser und die Sanitäranlagen werden bauseits entsprechend der Gegebenheiten zur Verfügung gestellt. Es wird dafür eine Umlage von 0,9 % der Abrechnungssumme einbehalten. 1.1.5        Leitungen, Kabel, Kanäle, Dräne Vor Beginn einer Arbeit hat sich der AN grundsätzlich darüber zu informieren, ob bestehende Leitungen, Kabel, Kanäle, Dräne oder andere Einrichtungen vorhanden sind und hat sich entsprechend diesen Erkenntnissen zu verhalten. 1.1.6        Arbeiter anderer Unternehmer Jeder AN hat sich so zu verhalten, dass er auch die Arbeiten der anderen Unternehmer schützt, unterstützt und nicht behindert. 1.1.7        Bauschutt Der Auftragnehmer entsorgt seinen Bauschutt einschl. Verpackungen gemäß VOB in eigener Verantwortung. Die Aufstellung der Schuttcontainern ist mit der Bauleitung abzustimmen. 1.1.8        Reinigen der Baustelle Die Baustelle ist außerdem stets in einem sauberen Zustand zu halten. Anfallender Schutt und Verunreinigungen sind täglich, spätestens am Ende des Arbeitstages zu beseitigen. Sollte die Baustelle trotz Aufforderung durch die Bauleitung nicht gesäubert werden, wird diese die Reinigung und Beseitigung des Bauschutts veranlassen. Die Kosten sind durch die Verursacher zu tragen und werden an der nächsten Abschlagsrechnung, spätestens an der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 1.1.9        Lagerplatz und Standplatz für Baucontainer Der AG stellt für die Durchführung der Leistung auf dem Betriebsgrundstück einen Bereich zum Lagern und Aufstellen von Baucontainer zur Verfügung. Dieser ist im Übersichtsplan ausgewiesen. Der AN darf sein Material nur in diesem Bereich lagern, sofern nicht mit der Bauleitung in Ausnahmefällen eine andere Regelung abgestimmt wird. 1.1.10      Bodengutachten nicht vorhanden 1.1.11      Grundwasser nicht bekannt 1.2          Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer muss immer eine Person mit guten Deutschkenntnissen vor Ort vorhalten um sich ggf. mit dem Betrieb bzw. anderen Firmen abzustimmen. 1.2.1        Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Beschränkungen. Die gesamten Bauarbeiten können nicht in einem Zug gleichzeitig durchgeführt werden, sondern nur in einzelnen Arbeitsschritten mit entsprechenden Arbeitsunterbrechungen. Die Absprache zwischen der Bauleitung, dem Markt und dem Auftragnehmer ist ständig erforderlich. Die im Folgenden beschriebenen baulichen Leistungen sind in unmittelbarer, räumlicher und zeitlicher Nähe zu anderen Gewerken, wie auch bauseitigen Einrichtungsarbeiten durchzuführen. Die Arbeitsabläufe des AN sind entsprechend auszuführen. Für alle Arbeitsabschnitte, beginnend mit der Vorbereitung, ist vorab die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Da es sich um Arbeiten bei fortgesetztem Geschäftsbetrieb handelt, wird besonders auf die zusätzlichen Vertragsbedingungen hingewiesen. Hieraus ergibt sich, dass Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeiten anfallen können. Alle Lärm verursachenden Arbeiten sind nach Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Vor Verlassen der Baustelle sind alle Einrichtungen von der Bauleitung freizugeben. Dieses gilt insbesondere für Arbeitsgerüste, die von nachfolgenden Gewerken mitbenutzt werden müssen. Bedingt durch die festgelegten Ausführungstermine ist es erforderlich, bei anfallenden Schlechtwettertagen die Arbeiten weiterzuführen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Vorkehrungen und Sicherungen gegen Tagwasser, Schnee, Eis und Frost sowie das Räumen von Schnee und Eis im Baustellenbereich sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für alle oben genannten und auftretenden Erschwernisse werden keine zusätzlichen Vergütungen bezahlt, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1.2.2        Terminpläne, Besprechungen Dem AN wird vor Arbeitsbeginn ein übergeordneter Terminplan zur Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten werden in Besprechungen und Einzelabsprachen mit der örtlichen Bauleitung festgelegt. Der AN verpflichtet sich, dass an diesen Gesprächen ein qualifizierter Vertreter teilnimmt. Die Besprechungen finden mindestens einmal wöchentlich statt. Einzeltermine, die in den Baubesprechungen einvernehmlich festgelegt und im Protokoll festgeschrieben werden, gelten als verbindliche Vertragsfristen im Sinne der VOB/B, sofern nicht binnen 3 Kalendertagen schriftlich widersprochen wird. 1.2.3        Subunternehmer Der Auftraggeber geht davon aus, dass der AN die Arbeiten mit eigenen Mitarbeitern durchführt. Die Weitergabe eines Gesamtauftrages an einen Subunternehmer ist nicht gestattet. Sollte der AN für Teilleistungen Subunternehmer einsetzen wollen, so ist dessen Einsatz dem Auftraggeber unter Angaben der auszuführenden Leistungen sowie Firmennamen zur Genehmigung vorzulegen. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers diese Genehmigung zu erteilen. 1.2.4        Zusätzliche Leistungen Leistungen, die nicht durch LV-Positionen abgedeckt sind, müssen vor Arbeitsbeginn der Bauleitung angezeigt werden. Nachträge sind zeitnah einzureichen. 1.2.5        Tagelohnarbeiten Ein Tagelohnzettel ist einzeln für jeden Werktag mit Datum, genaue Zeitangaben, Art der Arbeit, Material und Anzahl der Arbeitnehmer und deren Namen, Qualifikation, Lohngruppe laut Tarif vorzulegen. Tagelohnzettel, die diese Kriterien nicht enthalten, werden nicht anerkannt. Sie müssen außerdem der Bauleitung innerhalb von 2 Tagen vorgelegt werden. Nicht von der Bauleitung unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Rechnungsprüfung nicht anerkannt. 1.2.6        Aufmaßpflicht Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nicht mehr feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig ein gemeinsames Aufmaß zu beantragen. Hat dies der Auftragnehmer versäumt, muss die Massenfeststellung des Auftraggebers anerkannt werden, bzw. wird nur die Leistung anerkannt, die anhand von Zeichnungen, Fotos und sonstiger Dokumentationen zweifelsfrei feststellbar ist. Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, mit der Bauleitung gemeinsam ein Aufmaß durchzuführen, wenn die Leistung aus Zeichnungen nicht erkennbar ist. 1.2.7        Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich an die örtliche Bauüberwachung zu übersenden. Die Tagesberichte sind formlos, jedoch mind. durchlaufend nummeriert, mit Datumsangabe, mit Anzahl der Mitarbeiter und Angabe der Namen sowie deren ausgeführte Tätigkeit. Diese Bautagesberichte sind wesentlicher Vertragsbestandteil. 1.3          Angaben zu Nebenleistungen 1.3.1        Rechnungserstellung Alle Rechnungen sind so zu erstellen, dass der Abrechner problemlos diese prüfen kann. Jede Rechnung ist so aufzustellen, dass bereits abgerechnete Bauteile deutlich zu erkennen sind. Maße der Rechnungen müssen anhand von Zeichnungen und gemeinsamen Aufmaßen problemlos nachvollziehbar sein. 1.3.2        Einheitspreise 1.3.2.1     Baustelleneinrichtung In die Einheitspreise sind einzurechnen: -    Errichten und Räumen (auch mehrmaliges) der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen (inbegriffen sind Hebezeuge aller Art). -    Vorhalten der Baustelleneinrichtung. -    Metroeigene Fahr- und Hebezeuge sowie Einkaufswagen dürfen vom AN nicht genutzt werden. -    Fortführen der Arbeiten an Schlechtwettertagen einschließlich der hierfür erforderlichen Maßnahmen. -    Die örtlichen Verhältnisse der Baustelle sind durch persönliche Besichtigung vor Abgabe des Angebotes festzustellen. 1.3.2.2     Dokumentationsunterlagen Die Lieferung der Dokumentationsunterlagen, Revisionspläne und Abrechnungspläne ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.3.2.3     Allgemeines Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind. 1.4          Hinweis zur Bauausführung und Ausschreibung Aufgrund der Komplexität der anstehenden Baumaßnahme wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bieter durch Einsichtnahme von Plänen und Einholung näherer Information zu den Leistungsbestandteilen, den Vorgaben und den Abhängigkeiten zum Geschäftsbetrieb und den anderen Gewerken einzuholen hat. Ansprechpartner ist hier: Architekt S. Gentidis Körnerstraße 73 46047 Oberhausen Tel: 0208 30571420 info@gentidis.de Weitere Fragen und eventuelle Unklarheiten in Bezug auf Ausführungsart und -weise sowie der Terminsituation / Bauablauf sind vor Angebotsabgabe zu klären. Der AN erklärt mit seiner Unterschrift sich über alle Gegebenheiten, die mit der Baumaßnahme zusammenhängen, ausreichend informiert zu haben. Die Leistungsbeschreibung ist eine Kopie; das Original ist im Büro des Ausschreibers archiviert und allein gültig. 1.5          Planunterlagen Sämtliche Unterlagen sind auf der Homepage des Architekten abrufbar bzw. werden Ihnen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch während der Bauzeit für die Ausführung. 1.6          Bedarfspositionen Die im Leistungsverzeichnis als "Bedarfspositionen" ausgewiesenen Leistungspositionen sind Leistungen, die bei Bedarf auf besondere Anweisung der Bauleitung des AG ausgeführt werden. Ein Anspruch auf Ausführung besteht nicht! Die Allgemeinkosten dürfen auf diese Positionen nicht umgelegt werden. 1.7          Baubeschreibung 1.7.1        Funktionale Bau- und Betriebsbeschreibung 1.7.1.1. Geplante Baumaßnahmen 1.7.1.1.1. EG - Neue Kühlräume TK-Kühlraum (-21°C) (Achse 13-14/d-F) Kühlräume FSD 1 u. 2 (+6°C) (Achse 10-12/E-G) Kühlraum Ultrafrische (+2°C) (Achse 10-11/F-f) Kühlraum Rampe FSD (+6°C) (Achse 10-12/G-g) - Nutzungsänderung von VK-Fläche zu Bereitstellungfläche (Achse 10-12/d-E) bzw. VK-Fläche   zu TK-Raum (Achse 13-14/d-E - Erweiterung vorh. WA-Büro für Non-Food und FSD (Achse 9-10/G) - Errichtung von 4 LKW-Überladebrücken auf Rampe (Achse 10-12/G-g) 1.7.1.1.2. OG - Umbau vorh. Archiv 1 in Kältemaschinenraum (Achse 2-3/e-F) 1.7.1.1.3. Dach - Aufstellen von 1 Stk Gaskühler und 1 Stk. Enthitzer auf vorh. Dachgestell im Zuge   Kältetechnikaustausch (Achse 2-3/F) 1.7.1.2 Funktionale Beschreibung Die Metro plant den Markt für den Kunden moderner und einkaufsfreundlicher zu gestalten. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen geplant, die im Wesentlichen nachfolgend beschrieben werden. 1.7.1.2.1 Die komplette Kälteanlage TK (Erzeuger und Verbraucher wie Kühlraumverdampfer und Kühlmöbel) soll auf Grund des veralteten Kältemittels mit starkem Potential zur Erhöhung des Treibhauseffektes und überholter Technik erneuert werden. Für die Kühlung der neuen Belieferung und für die Tiefkühlanlage vom Großmarkt ist eine neue energieeffiziente Kälteanlage, mit natürlichem Kältemittel CO2 (R744) geplant. Hierfür werden auf dem vorh. Dachgestell im Bereich Achse 2-3/e-F ein neuer leiserer Gaskühler aufgestellt. Die Schallemission wird nicht erhöht. Eine evtl. erforderliche Anpassung der Stahlkonstruktion wird gem. Statik ausgeführt. Alte Geräte auf dem Dachgestell werden demontiert. Die neue Kälteanlage muss an separater Stelle neu aufgebaut werden, da die vorh. Anlagen in Betrieb bleiben müssen bis die neuen Anlagen in Betrieb gehen. Es müssen statische, technische und bauablaufbedingte Anforderungen berücksichtigt werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Kälte werden die alten lauteren Geräte sukzessiv demontiert und fachgerecht entsorgt. Für den neuen Kältemaschinenraum wird im Obergeschoss das vorh. Archiv 1 (Achse 2-3/e-F) umgebaut. Eine neue Zu- und Abluft wird gem. Vorgaben des Fachplaners ausgeführt. In der Verkaufsstätte werden in diesem Zuge die vorh. Kühlmöbel TK sukzessive ausgetauscht Im Bereich der Kühlräume TK und FSD (Bestand) werden alle Kälteverdampfer ausgetauscht. 1.7.1.2.2 Die Bereitstellungfläche des Zustelldepots (FSD) soll erweitert werden. Hierfür wird auf der VK-Fläche im Bereich EG Non-Food Achse 10-12/d-E (ca. 213 m²) die Bereitstellungs- fläche 1 sowie auf Achse 13-14/d-F das TK-Haus errichtet. Ebenfalls wird die vorh. VK-Fläche um ca. 91,02 m² für das TK-Haus verringert. Die Abtrennung zum Verkauf wird durch nach oben offene Regale ohne Errichtung raumhoher geschlossener Wände hergestellt. Die vorh. Sprinkleranlage muss somit in diesem Bereich nicht verändert werden. Die geplanten Kühlräume wie FSD 1, FSD 2, KR Ultrafrische, KR Rampe (Achse 10-12/E-g) werden durch Aufstellen von gedämmter Wand- u. Decken-Sandwichpaneele innerhalb des Gebäudes erstellt. Die vorh. Beleuchtung muss nicht verändert werden, ggf. wird diese in Einzelbereichen geringfügig angepasst. In den Kühlräumen wird eine Beleuchtung gem. den gültigen Arbeitsstättenrichtlinien eingebaut. 1.7.1.2.3 Die Rollsteige in das OG wird durch Einrichtung abgetrennt. Die Bestandsfläche Verkauf OG ist nicht Antragsgegenstand. Die Obergeschossfläche wird dauerhaft von mobilen Brandlasten freigehalten Allgemein Die Fluchtwege werden inkl. der Piktogramme nach Erfordernis angepasst. Das beiliegende Brandschutzkonzept wird umgesetzt. 1.7.2        Haustechnik 1.7.2.1 Gewerk Sanitär Die Kühlräume erhalten Verdampfer gem. Vorgaben des Kältefachplaners. Die Entwässerung der Verdampfer erfolgt indirekt über Leitungsanbindung mit Siphon mit Bakteriensperre oder über Hebeanlagen in das bestehende Abwassernetz. Zur Ergänzung der vorh. Warmwassererzeugung wird eine Wärmerückgewinnung zur Trinkwarmwassererzeugung realisiert. Fassungsvermögen des Speichers 500 l. 1.7.2.2 Gewerk Sprinkler Der gesamte Markt ist vollflächig gesprinklert. Die Sprinkleranlage wird soweit erforderlich in den Umbaubereichen angepasst. Ansonsten wird die Sprinkleranlage nicht verändert. 1.7.2.3. Gewerk Heizung Es werden falls erforderlich vorh. Heizkörper umbaubedingt versetzt bzw. angepasst. Ansonsten sind keine Veränderungen geplant. 1.7.2.4 Gewerk Elektrotechnik In den Umbaubereichen wird die vorh. Beleuchtung umgebaut und ergänzt. Die aktuellen Mindest-beleuchtungsstärken gem. DIN werden eingehalten. Die Sicherheitsbeleuchtung wird ebenfalls in den betroffenen Umbaubereichen nach Erfordernis angepasst. Es sind keine Veränderungen geplant. 1.7.2.5 Gewerk Brandmeldeanlage Die vorh. Brandmeldeanlage wird gem. Brandschutzkonzept angepasst bzw. erweitert. Ansonsten sind keine Veränderungen geplant. 1.7.2.6 Gewerk Lüftung In den Umbaubereichen wird die Lüftung nach Erfordernis angepasst bzw. erweitert. 1.7.2.7. Gewerk Kälte Es ist eine neue energieeffiziente Kälteanlage mit CO2 (R744) geplant. Diese arbeitet in einem geschlossenen Kreislauf mit Direktverdampfung und Gaskühler. Geschätzte Füllmenge CO2 ca. 1.200 kg (nicht wassergefährdend). Kältemaschinenöl C 85, Menge ca. 5-8 % der Kältemittelfüllmenge, schwach wassergefährdend, Wassergefährdungsklasse 1. Gegenmaßnahme: Aufstellung Auffangwanne. 1.7.2.8 Gewerk Wandhydranten Wandhydranten sind im Markt vorhanden, die Standorte werden ggf. an die neue Einrichtung bzw. Vorgabe im Brandschutzkonzept angepasst. Für weitere Angaben in Bezug auf TGA ist das Brandschutzkonzept zu beachten. Die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes werden umgesetzt. Diese Auflistung ist nicht verbindlich, sie soll nur einen Überblick der Baumaßnahmen aufzeigen.
1. Allgemeine Regelungen für Bauleistung
2. Zusätzliche Technische Vertragsbeding 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Es gelten die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB neuesten Datums.
2. Zusätzliche Technische Vertragsbeding
1 3. Leitungsbeschreibung ABBRUCH - ROHBAU
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3. Leitungsbeschreibung ABBRUCH - ROHBAU
1.16 Kernbohrungen
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Kernbohrungen