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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Weilerswist, Meisenweg 7 - 15 Wohneinheiten - 16 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG Plus - 2 Vollgeschosse + DG, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage - Krüppelwalmdach - Gesamtwohnfläche: 1.022,64m² - Kubatur: 5.660m³ (davon 1.440m³ Tiefgarage + Rampe und 640m³ Keller) Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn Beginn Rohbau Januar 2026 Beginn Ihrer Leistung ca. September 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf, Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen Bauablauf Zuerst wird das Rohplanum hergestellt, die L-Steine gesetzt und die Tiefgaragendecke aufgefüllt. Daraufhin erfolgen die Herstellung der Rasenflächen und Beläge. Je nach Witterung werden abschließend die Pflanzarbeiten durchgeführt. Massen - Pflasterfläche: ca. 152 m² - Rollrasen: ca. 557 m² - Hecke: ca. 191 lfm - Gründach Tiefgaragendecke: ca. 250 m² Zeitabfragen _____ Arbeitstage  Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten _____ Arbeitstage  Pflanzarbeiten (Hecke) _____ Arbeitstage  Entwässerungsrinnen einbauen und anschließen _____ Arbeitstage  Gründach Tiefgaragendecke Personal Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per E-Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. ________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung, Bautoilette 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH 1. Vertragsbestandteile 1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender       Reihenfolge zugrunde: - das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag - das Angebot des Auftragnehmers - das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B - die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL) - die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht - sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe   und Bauteile - die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen   Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke - die jeweils gültige Baupreisverordnung - die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,   Massenberechnung etc. 1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht       kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen       Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der       Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die       Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten. 1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie       vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. 2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig       ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht       besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten       die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten. 2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und       Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem       Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem       Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen       zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung. 2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur       Ausführung. 2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften       mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen       die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die       Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten       in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen. 2.5 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im       Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor       Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der       Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu       unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen       Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum       werden nicht anerkannt. 2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder       der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer       Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen       einzusehen. 2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind       Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen       und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der       Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen. 2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der       Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;       weitere Ansprüche ausgeschlossen. 3. Tagelohnarbeiten 3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die       Bauleitung durchgeführt werden. 3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung       der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten       Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht       erfolgen. 4. Baustelleneinrichtung 4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,       einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen       für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für       entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die       Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das       Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten       beziehen. 4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während       der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten. 4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die       Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW       Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.       Name: _____________________ 4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,       Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist       die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser       Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des       betreffenden Unternehmers. 4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten       rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers. 4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und       berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der       einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.  5. Ausführungen 5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die       Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich. 5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer       gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des       Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung       verlangen. 5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige       Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur       Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist. 5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.       Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit       Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu       geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen       ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen. 5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die       örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für       die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene       Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten. 5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und       Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen       der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen. 6. Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für       Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338  10 Jahre und bei beweglichen Teilen,       die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB       (Abnahme) findet keine Anwendung. 6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem       Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des       Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen       Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. 7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für       jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages       verursachten Schadens. 7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen       Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei. 7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner       auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme       von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden       versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert       nachweisen. 7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften       sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten. 8. Vertragsstrafen       Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei       Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der       Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung       weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den       Auftraggeber treffen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und       einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den       Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach       Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen. 9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen       verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der       Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung. 10. Abnahme       Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind       vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,       gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. 11. Rechnung und Zahlung 11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und         Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb         von 14 Tagen. 11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein         entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen. 11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,         bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen. 11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in         Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser         Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst         werden. 11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz        oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten. 12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator 12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem         SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.         §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind         Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1. 12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und         Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und         berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der         Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer         sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der         Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle. 12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des         Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien         die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen         hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der         Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten         bleibt unberührt. 12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten         geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften         verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers         nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen. 13. Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart. Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt. _______________________, den ______________________ Ort                                                 Datum ____________________________________________ Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Vergabe- und Projekthinweis Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen des unten genannten Projektes. Es wird eine Doppelvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! Neubau von 6 Doppelhaushälften mit Gemeinschaftsgrundstück, ausgebautem Keller und Fertiggarage in Bonn Lessenich Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Bonn Lessenich, Johann-Bieser-Straße - 6 Doppelhaushälften - 6 Fertiggaragen mit Zufahrt von mindestens 5m als zusätzliche Parkmöglichkeit - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus - Gesamtwohnfläche: 1.089 m² - Kubatur: 4.497 m³ (davon 1.267 m³ Keller)
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV AUSSENANLAGEN ZTV Außenanlagen Bei Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Bei der Bestandsaufnahme und Einweisung in die Bauarbeiten sind alle relevanten, erkennbaren zusätzlichen Punkte festzuhalten. Insbesondere sind angrenzende Flächen Dritter auf Schäden zu untersuchen und diese festzuhalten. Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten die anfallenden Handarbeiten einzurechnen, soweit im LV keine gesonderte Position ausgewiesen wird. Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über den Verlauf vorhandener Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) zu informieren. Alle vorhandenen Einbauten wie Schieber, Schachtabdeckungen, Grenzsteine, Mauern, Leitungen, Überläufe, Stauwehre etc. sind gegen Beschädigungen zu sichern. Alle eingebauten Massen wie Oberboden, Kompost etc. sind an Hand von Lieferscheinen, Wiegekarten usw. nachzuweisen. Mehreinbau wird nicht vergütet, Mindereinbau wird abgezogen. Aufrechnungen der Massen gegeneinander sind nur bei Genehmigung durch den AG möglich. Alle Materialien die gemäß LV als lose Masse abgerechnet werden, z.B. Auffüllmaterial, Sand etc. Die Kippgebühren gehen, wenn in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, zu Lasten des AN. Alle Schneidearbeiten an Pflaster, Kantensteinen etc. sind mit der Nassschneidemaschine auszuführen. Die Kosten für das Beischneiden sind einzurechnen, wenn im LV keine gesonderte Position ausgewiesen ist. Die Pflanzarbeiten werden im Anschluss der Bauarbeiten durchgeführt. Mögliche Beschädigungen an der bereits fertiggestellten Anlage gehen zu Lasten des AN und sind zu beseitigen. Eventuell notwendige Sicherungs- und Absperrmaßnahmen wie Absperrungen durch transportable Bauzäune, z.B. bei Pflegemaßnahmen an Bäumen, sind ggf. einzurechnen. Die angegebenen Mengen dienen zur Kalkulation. In einem Ortstermin vor Vertragsunterzeichnung sind diese Mengen eigenständig zu überprüfen. Eine Ortsbesichtigung ist jederzeit Zeit ohne die Zustimmung des Auftraggebers möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich. Die Mengenermittlung des AG wird vor Vertragsunterzeichnung übergeben.
ZTV AUSSENANLAGEN
01 Vor- und Erdarbeiten
01
Vor- und Erdarbeiten
Vorbemerkungen Die WU-Stahlbetondecke der Tiefgarage erhält durch den AN Dachdecker einen Voranstrich, eine Wurzelschutzbahn sowie eine 1-fache zusätzliche Abdichtung. Die Flankendämmung entlang des Gebäudes auf der Tiefgaragendecke wird durch den AN WDVS hergestellt.
Vorbemerkungen
01.__.0001 Rohplanum inkl. Auffüllung und Abtrag Gelände im Rohplanum herstellen, Auf- und Abtrag bis +/- 30cm, Bodenniveau an die geforderten Höhen angleichen. Hinweis: Der Bereich auf der TG-Decke wird gemäß Titel 04 vergütet, Menge ist nicht in dieser Position enthalten.
01.__.0001
Rohplanum inkl. Auffüllung und Abtrag
558,00
01.__.0002 Feinplanum, Rasenflächen Feinplanum für Rasen- und Pflanzfläche, zulässige Abweichung von der Ebenheit +/- 3 cm, Anschlüsse an Kanten, Einfassungen, Wege- und Belagsflächen, Steine von mehr als 2 cm Durchmesser, Unrat, Unkrautund schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen, abfahren und beseitigen, einschließlich anfallender Deponiegebühr. Hinweis: Der Bereich auf der TG-Decke wird gemäß Titel 04 vergütet, Menge ist nicht in dieser Position enthalten.
01.__.0002
Feinplanum, Rasenflächen
301,00
01.__.0003 Feinplanum, Belagsflächen Feinplanum für Belagsflächen herstellen, Untergrundverdichten für Belagsflächen (Wege und Terrassen), zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2cm, Verformungsmodul mind. EV245 MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3. Hinweis: Das Splittbett für Belagsflächen ist in Pos. "Betonplatten / Betonpflaster liefern und einbauen" einzukalkulieren.
01.__.0003
Feinplanum, Belagsflächen
179,00
01.__.0004 Lastplattendruckversuche, dynam. Kontrollprüfung ZTV E-StB für Unterbau/Planum, Prüfung des Verdichtungsgrades mit dynamischem Lastplattendruckversuch DIN 18134. Durchführung von Prüfungen zur Ermittlung der Tragfähigkeitswerte auf der Oberfläche der hergestellten Tragschichten/Planum. EV2 > 45 MPa im Erdplanum EV2 > 100 MPa OK Tragschicht für begehbare Flächen Der Nachweis ist der Bauleitung des AG in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Im EP sind alle erforderlichen Geräte- und Personalkosten mit einzurechnen.
01.__.0004
Lastplattendruckversuche, dynam.
3,00
St
02 Landschaftsbauarbeiten
02
Landschaftsbauarbeiten
02.__.0001 Vert. Schutzschicht Noppenbahn Vertikale Schutzschicht als Schutz der Sockelabdichtung mit dem Einbringen des Spritzschutzstreifens und Unterbaus, umlaufend um das Gebäude fachgerecht einbauen und gegen Abrutschen sichern. Schichtdicke 8mm, Rollenbreite 80cm, Einschließlich sämtl. Zuschnitte.
02.__.0001
Vert. Schutzschicht Noppenbahn
65,00
lfm
02.__.0002 Spritzschutzstreifen Spritzschutzstreifen entlang der Gebäudewand, wie im Außenanlagenplan dargestellt herstellen, inkl. Tiefbord und Verfüllung mit Rollkies auf geeignetem Vlies (ca. 120g/qm) mehrschichtig ausbringen und am Randhochziehen. Rollkies - gewaschener Rollkies: 16/32 - Streifenbreite: 40 m - Schichtdicke: 20 cm Tiefbord - Abmessungen: 30 cm hoch, 100 cm lang, 8 cm breit - Oberfläche: grau, glatt, mit einseitiger Fase - höhen- und fluchtgerecht auf herzustellendes   Magerbetonfundament (Beton C 12/15, 20 cm stark) setzen - inkl. Schneiden von erforderlichen Passstücken an   Richtungsänderungen und Anschlüssen an Bestandsvorgaben - Fugenbreite an den Stößen max. 5 mm
02.__.0002
Spritzschutzstreifen
24,00
lfm
02.__.0003 Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen Platten für Terrasse liefern und auf 3 cm starkem, verdichteten Splittbett 0/5mm verlegen inkl. Herstellung Tragschicht aus Natursteinschotter. Platten fachgerecht mit einer Fugenbreite von 5,5mm (+/-1mm) verlegen, mit Splitt 1/3 (gebrochen) einkehren und auf fertiger Höhe abrütteln. Höhenabweichung max. 2mm. Verlegearbeiten einschließlich aller Nebenarbeiten. Platten wechselweise aus mehreren Paketen entnehmen. Die Platten sind im Plattenmaß ohne Schneidearbeiten und ohne Einfassung mit Tiefborden auf der Terrassenfläche zu verlegen. Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe:60cm x 30cm x 8cm Farbe: anthrazit Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung ohne Einfassung mit Tiefborden Natursteinschotterals Tragschicht für die Plattenflächeliefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten. Schichtstärke (verdichtet): 25 cm Korngröße: 0/32 Verdichtungsgrad DPr 103 %, Verformungsmodul EV2 min. 120MN/qm. Das Planum darf an keiner Stelle um mehr als ± 20mm von der Nennhöhe abweichen. Hinweis: Differenzhöhe Schottertragschicht für Terrassen auf TG-Decke werden gemäß gesonderter Position im Titel "TG-Decke Gründach" vergütet.
02.__.0003
Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen
60,00
02.__.0004 Betonpflaster liefern und einbauen - Erschließungswege wie Vorposition, jedoch: Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe: 60cm x 30cm x 8cm Farbe: anthrazit Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung inkl. Einfassung mit Tiefborden Die Zuwegung ist barrierefreie herzustellen und erhält an technisch erforderlichen Bereichen Entwässerungsrinnen. Lieferung und Einbau der Entwässerungsrinnen wird gesondert vergütet.
02.__.0004
Betonpflaster liefern und einbauen - Erschließungswege
92,00
02.__.0005 Fahrradstellplätze Fahrradstellplatz für 7 Fahrräder als wassergebundene Decke herstellen. Liefern und Einbauen der Fahrradbügel wird gesondert vergütet (siehe Titel Einrichtungsgegenstände) Angebotenes Fabrikat:
02.__.0005
Fahrradstellplätze
9,00
02.__.0006 L-Steine - Nachbar West, Sichtfläche 50cm Winkelstein aus Beton, gefertigt nach Richtlinie für Betonteile ohne Norm mit Gütezeichen (RiBoN), zur Einfassung und Geländestabilisierung fachgerecht versetzen. Farbton: grau Winkelsteine auf ein mind. 20 cm starkes Magerbetonfundament C 12/15 versetzen. Die Fugen sind mit einer Breite von ca. 5 mm auszuführen. Die Fugen zwischen den Winkelsteinen sind auf der Rückseite abzudichten (z.B. mit Teerpappe, Folie o.ä.). Als Hinterfüllung dient frostsicheres Material. Mehraufwendungen für Eckbereiche und Anpassungen sind einzukalkulieren. Sichtbare Höhe: ca. 50 cm Einbauort: Grundstücksgrenze zum Nachbar West
02.__.0006
L-Steine - Nachbar West, Sichtfläche 50cm
6,00
lfm
02.__.0007 L-Steine - Nachbar West, Sichtfläche 25cm wie Vorposition, jedoch: Sichtbare Höhe: ca. 25 cm Einbauort: Grundstücksgrenze zum Nachbar West
02.__.0007
L-Steine - Nachbar West, Sichtfläche 25cm
6,00
lfm
02.__.0008 L-Steine - Nachbar Ost, Sichtfläche 90cm wie Vorposition, jedoch: Sichtbare Höhe: ca. 90 cm Einbauort: Grundstücksgrenze zum Nachbar Ost
02.__.0008
L-Steine - Nachbar Ost, Sichtfläche 90cm
12,00
lfm
02.__.0009 L-Steine - Nachbar Ost, Sichtfläche 40cm wie Vorposition, jedoch: Sichtbare Höhe: ca. 40 cm Einbauort: Grundstücksgrenze zum Nachbar Ost
02.__.0009
L-Steine - Nachbar Ost, Sichtfläche 40cm
7,00
lfm
02.__.0010 Tiefborde aus Beton liefern und höhen- und fluchtgerecht auf ein mindestens 20 cm dickes, Betonfundament, als Pflasterflächeneinfassung versetzen. Die Rückenstütze soll bis ca. 10 cm unter die Bordsteinoberkante reichen. Inkl. Anpassungs- und Schneidearbeiten sowie sämtlicher notwendiger Erdarbeiten. Überschüssigen Boden seitlich einplanieren. Maße (B/H/L): 8/25/100 cm Farbe: grau Einbauort: Entlang der Grundstücksgrenze Ost von der Straße bis Hinterkante Garage
02.__.0010
Tiefborde
22,00
lfm
02.__.0011 Müllplatz für Müllboxen Herstellen eines Müllplatzes mit den Abmessungen (ca. 2,8 x 6,8 m) bestehend aus: 3-seitige Einfassung mit Hecke und Müllboxen werden gem. gesonderter Pos. vergütet. Der Müllplatz mit muss geeignet sein; um die folgenden Mülltonnen aufzunehmen: 3 x 240 Liter Restmüll 2 x 240 Liter Gelbmüll 2 x 240 Liter Papiermüll 1 x 240 Liter Biomüll
02.__.0011
Müllplatz für Müllboxen
P
1,00
psch
02.__.0012 Mutterboden d=0,2m Mutterboden für Pflanzflächen liefern, verteilen und andecken. Oberbodenmaterial frei von sichtbaren Verunreinigungen, Steinen, frei von Wurzelwerk und Ästen mit Durchmesserüber 2 cm. Oberboden in die Pflanzflächen locker, ohne Verdichtungen des Untergrundes und des Oberbodens, einbringen. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm. Schichtstärke: 0,2m
02.__.0012
Mutterboden d=0,2m
148,00
02.__.0013 Rasenerde d=0,1m Rasenerde für Rasenflächen liefern, verteilen und andecken. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm. Schichtstärke: 0,1m Hinweis: Der Bereich auf der TG-Decke wird gemäß Titel 04 vergütet, Menge ist nicht in dieser Position enthalten.
02.__.0013
Rasenerde d=0,1m
307,00
02.__.0014 Begrünte Böschung mit Hohlblocksteinen, WE 1 Herstellung einer begrünten Böschung im Bereich des Lichtschachtes WE 1 (siehe Detail 9) inkl. Sicherung mit abgetreppten Hohlblocksteinen. Die Fläche der Böschung beträgt im Grundriss ca. 5,6 m2. inkl. Einfassung mit L-Steinen, Sichtfläche ca. 50cm, Einbau hinter der Hecke. Hinweis: Die Herstellung der Absturzsicherung erfolgt durch den AN Schlosser. Die in Detail 9 dargestellte Hecke ist in der Hauptpositin Hecke enthalten. Angebotenes Fabrikat / Typ der Hohlblocksteine:
02.__.0014
Begrünte Böschung mit Hohlblocksteinen, WE 1
P
1,00
psch
02.__.0015 Kiesschicht Bereich Wärmepumpe Liefern und einbauen einer 20 cm starken kapilarbrechenden Kiessicht im Bereich der Wärmepumpe. inkl. Einfassung mit Tiefborden.
02.__.0015
Kiesschicht Bereich Wärmepumpe
17,00
03 Entwässerungsarbeiten
03
Entwässerungsarbeiten
03.__.0001 Entwässerungsrinne, PKW-befahrbar ACO-Drain-Entwässerungssrinne für Niederschlagswasser nach DIN 19580 mit Gefälle, Gitterrost aus verzinktem Stahl, PKW-befahrbar, mit Rahmen aus verzinktem Winkelstahl mit Arretierring für senkrechten Abgang mit Steckmuffe mit Endstirnwand; Rinnenteile auf 20 cm Beton C12/15 einbauen Einbauort: Grundstückszufahr TG-Rampe, Zuwegung Haupteingang und Zuwegung Garten jeweils am Übergang zur Straße
03.__.0001
Entwässerungsrinne, PKW-befahrbar
7,00
lfm
03.__.0002 Entwässerungsrinne, begehbar wie Vorposition, jedoch nicht PKW-befahrbar sondern begehbar Einbauort: Zuwegungen, Terrassen EG
03.__.0002
Entwässerungsrinne, begehbar
33,00
lfm
03.__.0003 Entwässerungsrinnen anschließen Anschluss der Entwässerungsrinnen gemäß Vorpositionen an vorhandene Entwässerungsleitungen, mit KG-Rohr DN 100, inkl. erforderlicher Formteile und Erdarbeiten, Rohrlänge bis 1,0 m Abrechnung pro Stück anzuschließende Entwässerungsrinne
03.__.0003
Entwässerungsrinnen anschließen
21,00
St
04 TG-Decke Gründach
04
TG-Decke Gründach
Vorbemerkung Die WU-Stahlbetondecke der Tiefgarage erhält durch den AN Dachdecker einen Voranstrich, eine Wurzelschutzbahn sowie eine 1-fache zusätzliche Abdichtung. Die Flankendämmung entlang des Gebäudes auf der Tiefgaragendecke wird durch den AN WDVS hergestellt.
Vorbemerkung
04.__.0001 Systemfilter PV Vernadeltes und thermisch verfestigtes Filtervlies aus Polypropylen, Flächenmasse ca. 300 g/m², Stempeldurchdrückkraft nach EN ISO 12236 = 4300 N, Geotextilrobustheitsklasse 5, Streifenzugprüfung (200 mm) DIN/EN/ISO 10319: 23 kN/m, Wasserdurchlässigkeit (H 50 ) nach EN ISO 11058: 30 l/m²·s, mit Umwelt-Produktdeklaration EPD-ZIC-20200082-CCA1-EN, liefern und vollflächig auf den Dränageelementen mit ca. 20 cm Stoßüberdeckung verlegen. Fabrikat: Zinco Systemfilter "PV" oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat / Typ:
04.__.0001
Systemfilter PV
249,00
04.__.0002 Drän- und Wasserspeicherelement SD 30 (Begrünung) Drän- und Wasserspeicherelement SD 30 (Begrünung) aus tiefgezogenem Polystrol zum Einsatz unter intensiven Begrünungen, für hohe Belastung, Höhe ca. 32 mm, mit zusätzlichem Wasserspeicher von ca. 7,5 l/m², Materialdicke ca. 3 mm, Druckbelastung bei 10 % Stauchung ca. 500 kN/m², Wasserableitvermögen geprüft nach DIN EN ISO 12958: bei 1 % Gefälle - ca. 0,98 l/s*m, bei 2 % Gefälle - ca. 1,42 l/s*m, mit Umwelt-Produktdeklaration EPD-ZIC-20200082-CCA1-ENliefern und mit den Noppen nach unten gemäß Herstellervorschrift verlegen. Fabrikat: Zinco Stabilodrain ® "SD-30" oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat / Typ:
04.__.0002
Drän- und Wasserspeicherelement SD 30 (Begrünung)
222,00
04.__.0003 Dränelement SD 30 (Terrassenbelag) aus tiefgezogenem Polystrol zum Einsatz unter Geh- und Fahrbelägen, für hohe Belastung, Höhe ca. 32 mm, Materialdicke ca. 3 mm, Druckbelastung bei 10 % Stauchung ca. 500 kN/m², Verfüllvolumen zwischen den Noppen ca. 20 l/m², Wasserableitvermögen geprüft nach DIN EN ISO 12958: bei 1 % Gefälle - ca. 0,25 l/s*m, bei 2 % Gefälle - ca. 0,39 l/s*m, mit Umwelt-Produktdeklaration EPD-ZIC-20200082-CCA1-EN, liefern und mit den Noppen nach oben gemäß Herstellervorschrift verlegen. Fabrikat: Zinco Stabilodrain ® "SD-30" Angebotenes Fabrikat / Typ:
04.__.0003
Dränelement SD 30 (Terrassenbelag)
28,00
04.__.0004 Systemerde Rasen Vegetationssubstrat für intensive Dachbegrünung mit Rasen, hergestellt auf der Basis ausgesuchter mineralischer Schüttstoffe, angereichert mit gütegesicherten organischen Bestandteilen, Körnung ca. 0-8 mm, Eigenschaften gemäß den Anforderungen der FLL-Richtlinien an Vegetationssubstrate für Intensivbegrünungen in Mehrschichtbauweise und Vorgaben der Düngemittelverordnung, flugfeuerbeständig, frostbeständig und strukturstabil, liefern, aufbringen und verteilen. Ein Verdichtungsfaktor von 1,45 ist zu berücksichtigen. Maximale Wasserkapazität (WKmax): ca. 45 Vol.-%. Volumengewicht bei WKmax, (verdichtet): ca. 1400 kg/m³ Einzubauende Höhe (verdichtet): ca. 66 cm Fabrikat: Zinco Systemerde "Rasen" oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat / Typ:
04.__.0004
Systemerde Rasen
222,00
04.__.0005 Raseneinsaat inkl. Fertigstellungspflege Einsaat inkl. Fertigstellungspflege auf der Fläche gemäß Vorposition.
04.__.0005
Raseneinsaat inkl. Fertigstellungspflege
222,00
04.__.0006 Alternativ: Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege Alternative zur Vorposition: Rollrasen liefern, abladen und auf unverformtem und feuchtem Planum fachgerecht verlegen. Der Rollrasen ist höhengleich mit denangrenzenden Einfassungen, Rasenkanten, Platten und Belägen einzubauen und diagonal zur Verlegerichtung abzuwalzen. Abschließend intensive Beregnung durchführen. Es ist ausschließlich Rollrasen, welcher auf Sandböden bzw.schwach humosen Sandböden gezogen wurde, zu verwenden, inkl. Fertigstellungspflege, wässern, mähen, etc.
04.__.0006
Alternativ: Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege
E
222,00
04.__.0007 Zulage Schottertragschicht Terrassen Zulage zur Pos. "Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen" für Differenzhöhe ca. 28cm. Anmerkung: 66 cm Gesamtaufbau Terrasse auf TG - 8 cm Plattenbelag - 5 cm Splitt - 25 cm Schottertragschicht gemäß Grundposition = 28 cm Zulage
04.__.0007
Zulage Schottertragschicht Terrassen
8,00
05 Einrichtungsgegenstände
05
Einrichtungsgegenstände
05.__.0001 Sandkasten Herstellung eines Sandkastens inkl. Einfassung mit Fallschutz-Randsteinen, Größe ca. 3,2 m x 3,2 m inkl. Lieferung des Spielsandes. Angebotenes Produkt:
05.__.0001
Sandkasten
1,00
St
05.__.0002 Kleinkinderspielgerät Lieferung und Montage einer Kleinkinder-Wippe der Fa. HST Spielgeräte oder gleichwertig (z.B. "gelber Elefant"). Angebotes Produkt Wippe 1: Angebotes Produkt Wippe 2:
05.__.0002
Kleinkinderspielgerät
2,00
St
05.__.0003 Sitzbank Sitzbank liefern und fachgerechte Montage einer Sitzbank inkl. erforderlicher Fundamente und Plattenstreifen unter und vor der Bank. Material Unterkonstruktion: Stahl Material Auflage: Holz behandelt, wetterfest lasiert Breite: ca. 2000mm Höhe: ca. 800mm Sitztiefe: 400mm Sitzhöhe: 460mm Befestigungsart: aufdübeln auf Fundament Angebotenes Produkt:
05.__.0003
Sitzbank
1,00
St
05.__.0004 Mülleimer mit Ascher Mülleinmer mit Ascher liefern und fachgerecht neben der Sitzbank gemäß Vorposition montieren. Angebotenes Produkt:
05.__.0004
Mülleimer mit Ascher
1,00
St
05.__.0005 Fahrradbügel liefern und einbauen Fahrradbügel zur Aufnahme von je 2 Fahrrädern liefern und fachgerecht in herzustellende Punktfundamente einzubetonieren. Material: Stahl, feuerverzinkt Außenmaß: Flachstahl 50mm Wandstärke: 12mm Gesamthöhe: 1200mm Höhe über Flur: 850mm Breite: 1000mm Ausführung: ohne Knieholm Korrosionsschutz: Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461, Beschichtung: Anthrazitgrau Produkt: Planus, Fa.TK Absperrtechnik oder gleichwertig Angebotenes Produkt / Fabrikat:
05.__.0005
Fahrradbügel liefern und einbauen
4,00
St
05.__.0006 Müllbehälterschrank Mülltonnenbehälterschrank liefern, inkl. Unterbau und fachgerechter Montage. Fabrikat: Ziegler Styleout Linis Farbe: nach Wahl des AG Für Tonnengröße: 4 x 240 Liter oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
05.__.0006
Müllbehälterschrank
2,00
St
05.__.0007 WPC Sichtschutz Sichtschutzwand zwischen den Terrassen im Erdgeschoss als WPC Standard Trennwand inkl. Herstellung der Fundamente aus Beton und das Anarbeiten des Terrassenbelags. Hersteller: Traumgarten oder gleichwertig Farbe: anthrazit Höhe: ca. 1,80 m Länge: ca. 1,80 m Azahl Pfosten: 3 Anzahl Elemente: 2, davon 1 abgeschrägtes Element und 1 standard Element Einbauort: Zwischen WE 1 und WE 2 Angebotenes Produkt:
05.__.0007
WPC Sichtschutz
1,00
St
06 Einfriedung
06
Einfriedung
06.__.0001 Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz, H=2,0m Doppelstabmattenzaun mit eingepflochtenem Sichtschutzstreifen liefern und fachgerecht montieren inkl Pfosten mit Abdeckleiste und Fundamente. Höhe: 2,0 m Drahtstärke: 8/6/8 mm verzinkt und pulverbeschichtet Farbe: anthrazitgrau Angebotenes Produkt / Fabrikat: Einbauort: Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück West
06.__.0001
Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz, H=2,0m
17,00
lfm
06.__.0002 Doppelstabmattenzaun ohne Sichtschutz, H=1,2m Doppelstabmattenzaun ohne Sichtschutzstreifen liefern und fachgerecht montieren inkl Pfosten mit Abdeckleiste und Fundamente. Höhe: 1,2 m Drahtstärke: 8/6/8 mm verzinkt und pulverbeschichtet Farbe: anthrazitgrau Angebotenes Produkt / Fabrikat: Einbauort: Bereich Wärempumpe und Kleinstkinderspielfläche
06.__.0002
Doppelstabmattenzaun ohne Sichtschutz, H=1,2m
41,00
lfm
06.__.0003 Zauntor liefern und einbauen, 1-flüglig Zauntor liefern und einbauen, 1-flügelig, Metallrahmen und Geflechtfüllung inkl. erforderlicher Fundamente Höhe: 100 cm Breite (lichte Weite): 125 cm Farbe: anthrazitgrau Vorrüstung für Profilzylinder Einbauort: Zugang zum Garten WE 1 Hinweis: An die Tore wird kein Zaun angeschlossen. Die Tore werden in die Hecke integriert.
06.__.0003
Zauntor liefern und einbauen, 1-flüglig
1,00
St
06.__.0004 Zauntor liefern und einbauen, 1-flüglig wie Vorposition, jedoch: Einbauort: Zugang Bereich Wärmepumpe Höhe: 120 cm Zauntor wird in den Doppelstabmattenzaun integriert
06.__.0004
Zauntor liefern und einbauen, 1-flüglig
1,00
St
06.__.0005 Zauntor liefern und einbauen, 2-flüglig Zauntor liefern und einbauen, 2-flügelig, Metallrahmen und Geflechtfüllung inkl. erforderlicher Fundamente Höhe: 120 cm Breite (lichte Weite): 190 cm Farbe: quarzgrau Vorrüstung für Profilzylinder Einbauort: Zugang Kleinstkinderspielfläche
06.__.0005
Zauntor liefern und einbauen, 2-flüglig
1,00
St
06.__.0006 Zulage Feuerwehrzugang Zulage zur Vorposition für eine Doppelschließung (Schlüssel und Vierkant) für Zautor, dass als Feuerwehrzuwegung dient.
06.__.0006
Zulage Feuerwehrzugang
3,00
St
07 Pflanzarbeiten
07
Pflanzarbeiten
07.__.0001 Hecken- und Rasenflächen fräsen Vegetationsflächen vor Bodenauftrag durch kreuzweises und tiefgründiges Fräsen lockern. Steine über 5cm, Unrat, Wurzeln, Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen laden und abfahren, einschließlich Kippgbühren. Handarbeit im Bereich von Wegen, Einfassungen etc. Lockerungstiefe: 20 - 30cm
07.__.0001
Hecken- und Rasenflächen fräsen
557,00
07.__.0002 Rindenmulch Heckenpfanzung liefern und in einer Höhe von mind. 8cm einbauen und auf der Pflanzfläche verteilen inkl. Stickstoff-Ausgleichsdüngung. Qualität: 0 / 20 Breite: ca. 0,8m
07.__.0002
Rindenmulch Heckenpfanzung
12,00
07.__.0003 Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege Rollrasen liefern, abladen und auf unverformtem und feuchtem Planum fachgerecht verlegen. Der Rollrasen ist höhengleich mit denangrenzenden Einfassungen, Rasenkanten, Platten und Belägen einzubauen und diagonal zur Verlegerichtung abzuwalzen. Abschließend intensive Beregnung durchführen. Es ist ausschließlich Rollrasen, welcher auf Sandböden bzw.schwach humosen Sandböden gezogen wurde, zu verwenden, inkl. Fertigstellungspflege, wässern, mähen, etc. Hinweis: Die Spiel- und Begegnungsfläche wird ebenfalls mit Rollrasen belegt. Die Fläche ist in dieser Position enthalten.
07.__.0003
Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege
612,00
07.__.0004 Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege Liguster Hecke (Ligustrum vulgare) als Heckenpflanze, Ballenware, liefern und fachgerecht einpflanzen. Höhe: ca. 1,20 - 1,50 m inkl. Fertigstellungspflege, wässer, etc.
07.__.0004
Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege
191,00
lfm
07.__.0005 Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege in Pflanzkübel Bereich auf TG-Decke mit geringer Bodenaufbauhöhe
07.__.0005
Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege in Pflanzkübel
5,00
lfm
07.__.0006 Kleine Büsche / Sträucher inkl. Fertigstellungspflege Kleine Büsche bzw. Sträucher als Einzelpflanzen liefern und fachgerecht einpflangen inkl. Fertigstellungspflege, wässern, etc. Es sind drei verschiedene Pflanzenarten vorgesehen. Pflanzort: Böschung TG-Decke Angebotene Pflanzenart 1: Angebotene Pflanzenart 2: Angebotene Pflanzenart 3:
07.__.0006
Kleine Büsche / Sträucher inkl. Fertigstellungspflege
23,00
St
07.__.0007 Zierbäume inkl. Fertigstellungspflege Kleine Zierbäume liefern und fachgerecht einpflangen inkl. Fertigstellungspflege, wässern, etc. Pflanzort: Kinderspielfläche Angebotene Baumart:
07.__.0007
Zierbäume inkl. Fertigstellungspflege
2,00
St
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung durch den AG durchgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sind täglich in doppelter Ausfertigung, vollständig ausgefüllt mit Vor- und Zunamen der ausführenden Mitarbeiter sowie deren Qualifikation, Fachkraft oder Hilfskraft, der zuständigen Bauleitung zur schriftlichen Anerkennung vorzulegen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Stehzeiten und zwischenzeitlicher Abzug von Geräten und Maschinen werden nicht vergütet. Bezahlt werden nur die angeordneten und tatsächlich geleisteten Stunden ohne Berücksichtigung der An- und Abfahrtswege, sowie Arbeitspausen. Ferner ist in den Preisen das Vorhalten erforderlicher Geräte und Werkzeuge enthalten. Die eingesetzten Einheitspreise verstehen sich einschließlich aller Zuschläge, bei Geräten und Maschinen einschließlich Bedienung.
Vorbemerkungen
08.__.0001 Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters
08.__.0001
Facharbeiter
E
1,00
h
08.__.0002 Helfer Stunden eines Helfers
08.__.0002
Helfer
E
1,00
h