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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. GRUNDLAGE:
1.1 VOB TEIL B + C, Fassung von 2019
1.2 DIN Normen, jeweils neueste Fassung
1.3 Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften.
1.4 Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
1.5 Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den
beiliegenden bzw. im Architektur-/Ingenieurbüro
ausliegenden Zeichnungen und sonstige erwähnte
Unterlagen.
2. ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die
Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und
Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt,
dass er die Pläne vor Abgabe des Angebots im
Architektur-/Ingenieurbüro eingesehen, sowie sich über
Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen
und Zufahrten der Baustelle informiert hat.
Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden.
Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in
der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige
Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen
auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen
auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen
mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem
Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des
Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den
Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
3. ANGEBOTSFRIST:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung.
Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot
gebunden.
4. BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Bauherr und
Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
5. NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der
Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin
aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein
Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu
vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur
Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber
einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des
Hauptauftrages zu den selben Konditionen.
6. PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl.
Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte
Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung.
Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf
Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls
sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist
die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer
Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche
verwirkt.
7. AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der
Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position
zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch
wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor
Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen,
Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine
zu Leistende Garantie selbstverantwortlich zu
überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle
vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene
Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alle Arbeiten
die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten
ausgeführt werden können, werden trotzdem nach den
selben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den
Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke ( Maße,
Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten
Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind
genau zu beachten und einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und
Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur
Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu
sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore
oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss
täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn
wiederzuöffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu
verwalten und nach Beendigung der Arbeiten
unaufgefordert zurückzugeben.
8. BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die
Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere
Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den
Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur
Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch
sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die
notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen
ordnungsgemäß auszuführen.
Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in
ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung
ist Sache des Auftragnehmers.
9. TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung
durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden
daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte
sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung
vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht
unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für
die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür
erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen
Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller
NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung
. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen
sich frei Baustelle.
10.1 RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber
ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils
vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten
Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu
verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien,
Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen.
Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden.
Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so
erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der
Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen
(Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die
Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen,
Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach
vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb
von sechs Wochen vorgelegt werden. Für
Sicherheitseinbehalte des Auftraggebers bis zur
Vertragserfüllung kann der Auftragnehmer keine Zinsen
und Spesen berechnen.
Abschlagszahlungen sind nach Rechnungszugang beim
Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen fällig.
Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme
erfolgt.
10.2 ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann
der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit
berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der
Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen.
Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer
banküblich zu verzinsen.
11. SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Bei
Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim
Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form
einer Mängelrüge zugeht.
Unterlässt der Auftraggeber -? insbesondere nach
Verlangen des Auftragnehmers zur Abnahme -? die
Bestimmung der bzw. Vereinbarung des Termins zur
förmlichen Abnahme, ohne mit Recht die Abnahme nach §
12 Abs. 3 VOB/B zu verweigern, so kann der
Auftragnehmer dem Auftraggeber -? unbeschadet der
Wirkungen eins etwaigen Annahme- und Schuldnerverzugs
des Auftraggebers mit der Abnahme -? eine Frist nach §
640 II BGB setzen.
12. MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5
Jahre und 10 Monate.
13. HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich
aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem
Architekten als auch Dritten gegenüber. Der
Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied
einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen
Personen- und Sachschäden eine ausreichende
Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und
Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die
Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste
oder Beschädigung und für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner
Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die
Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine
Police vorzulegen.
Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die
Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege den Nachweise
zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu
erbringen.
14. BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4
% des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung
abzuziehen. Bei einem durch den
Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der
Selbstbehalt von bis zu 500,00_?; je nach Schadensfall
aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen
verrechnet.
15. STROM / WASSER / VORHANDENE
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung
pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und
Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur
Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
16. SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherheitsleistungen werden verlangt gemäß § 17 VOB
Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von
5 % der Abrechnungssumme. Die Sicherheit kann durch
Bareinbehalt, durch Beibringung einer
selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines
in Deutschland anerkannten Bankinstituts oder durch
Hinterlegung von Geld geleistet abgelöst werden.
17. NACHUNTERNEHMER:
Erforderliche Nachunternehmer sind mit Abgabe des
Leistungsverzeichnisses anzuzeigen.
18. VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des
Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen
festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den
Bauvertrag aufgenommen.
19. STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche
Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden.
Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener
Schuld der Unternehmer zu tragen.
20. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als
ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und
Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige
Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
21. MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw.
anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um
gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der
Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden
für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
22. BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des
Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll
wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie
Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren
wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu
beseitigen. Wird dem nach erneuter Aufforderung nicht
innerhalb von 3 Arbeitstagen nachgekommen, so wird die
Baustellenreinigung durch den AG zu Lasten des ANs
herbeigeführt werden.
23. GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Wohnort, bei juristischen
Personen der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN PUTZARBEITEN
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen
Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu
überprüfen und
Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des
Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme
mitzuteilen. Die
nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf
die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
2. Gerüst
Alle Gerüste sind nach den Unfallverhütungsvorschriften
aufzubauen, vorzuhalten und abzubauen. Der Abbau der
Gerüste darf erst nach Anweisung der Bauleitung
erfolgen. Alle Ankerlöcher sind nach Entfernen des
Gerüstes mit PVC -
Kappen zu verschließen.
3. Ausführung
Sämtliche Wärmedämmplatten, Installationsleitungen
aller Art, Schlitze, Materialwechsel, sind vor der
Ausführung mit
einer engmaschigen Armierung zur Vermeidung von
Putzrissen zu überspannen. Maschinen-Innenputz ist mit
Richtlatten
oder eingelegten Blechwinkeln aufzubringen, alle Ecken,
auch Fensterleibungen sind mit Eckschutzschienen
auszubilden. Ecken und Kanten sind lotrecht und
scharfkantig auszuführen. Anschlüsse an Fenster- und
Türstöcke sind
fachgerecht mit einem Kellenschnitt einzuschneiden,
dies betrifft ebenso die Putzanschlüsse an Holzbauteile
wie Pfetten
oder Sparren. Putzkanten bei Futtertüren sind mittels
Putzlehren herzustellen.
Vor der Ausführung von strukturierten Putzen sind
mindestens 3 Putzmuster nach Angaben der Bauleitung
herzustellen,
welche als Basis für die auszuführenden Arbeiten
gelten. Sichtbar bleibende Holzteile, wie z.B. Pfetten,
Sparren und
Vordachschalung, sind vor Verschmutzungen zu schützen,
dies hat mit Folien und Klebematerial (keine Nägel oder
Heftklammern) zu erfolgen. Nach Beendigung der
Putzarbeiten sind alle Abklebefolien und Klebestreifen
zu beseitigen
und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eventuell
entstandene Verunreinigungen sind umgehend, vollständig
und
fachgerecht zu beseitigen. Das fertig geputzte Bauwerk
ist komplett besenrein zu übergeben, Putzrückstände,
insbesondere auf Betondecken, sind umgehend zu
entfernen.
Regenfallrohre sind vor Beginn der Außenputzarbeiten
abzumontieren, ordnungsgemäß zwischenzulagern und vor
Beschädigung zu schützen. Nach Fertigstellung des
Außenputzes sind die Fallrohre wieder fachgerecht
anzubringen.
Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten von bauseits versetzten
Teilen sind auch dann auszuführen, wenn sie nicht im
Zuge mit
den übrigen Putzarbeiten durchgeführt werden können.
Ebenso müssen möglicherweise einzelne Flächen vorzeitig
verputzt werden, wenn eine vorgezogene Montage dies
erforderlich macht.
4. Abrechnung
Flächen aus Balken und Bretterschalung, wie z. B.
Dachüberstand, sichtbarer Dachstuhl, werden abgerechnet
nach begrenzenden Kanten und ohne Berücksichtigung von
Sparren und Pfettenprofilen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VOLLWÄRMESCHUTZARBEITEN
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen
Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu
überprüfen und
Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des
Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme
mitzuteilen. Die
nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf
die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
2. Lieferung
Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die
Lieferung der dazugehörigen Materialien, einschließlich
Abladen und
Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen-
und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle.
3. Grundlagen
Dem Leistungsverzeichnis liegen die DIN-Normen, die
dazugehörigen Beiblätter, die VOB, Teil B und C
(neueste
Fassung), das BFS-Merkblatt Nr. 21 vom September 1982
des Bundesausschusses Farbe- und Sachwertschutz sowie
die technischen Merkblätter der Systemkomponenten, die
Detailzeichnungen und die anwendungstechnischen
Richtlinien
des Herstellers zugrunde.
Während der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe
darf die in den technischen Merkblättern angegebene
Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten
werden.
4. Untergrund
Nach Untergrundvorbereitung Fläche nochmals in
Augenschein nehmen. Die in den Herstellervorschriften
geforderten
Haftzugwerte müssen in jedem Fall gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die Lage und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren
sowie
die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit,
Untergrundbeschaffenheit, Schmutzfreiheit und auf
Mängel zu
prüfen. Unebenheiten bis maximal 1 cm sind mit der
Klebeschicht auszugleichen.
5. Muster
Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen
Bedingungen herzustellen.
6. Abfall
Während der Vollwärmeschutzarbeiten sind angrenzende,
umliegende Bauteile einschließlich Außenanlagen vor
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
Insbesondere sind Dämmstoffreste und
Dämmstoffverschnitt sowie
Schleifmaterial mindestens täglich zu sammeln und zu
entsorgen. Bei stürmischer Witterung sind die
Arbeitsstellen mit
Planen oder sonstigem, geeignetem Material zu schützen.
Verschmutzungen von Nachbargrundstücken sind in keinem
Fall zulässig. Bei der Entsorgung sind die Bestimmungen
der örtlichen Aufsichtsbehörde sowie die einschlägigen
Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten und
einzuhalten.
6. Gerüst
Bei Gerüststellung sind die einschlägigen DIN-Normen zu
berücksichtigen, insbesondere DIN 4420 und DIN 18451.
Ebenso sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Um- und Anbau des Gerüstes, Einrichtungen zur
Materialbeförderung sowie Erschwernisse aufgrund der
besonderen, örtlichen Situation sind in die
Einheitspreise
einzurechnen. Ankerhülsen sind beim Abrüsten mit
farblich angeglichenen Abdeckkappen zu schließen.
7. Abrechnung
Gerüst- und Vollwärmeschutzflächen sind entsprechend
den Rohbauflächen der Gebäude abzurechnen.
8. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist gleichmäßig in alle
Positionen der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 AUSSENPUTZ
1
AUSSENPUTZ
1.01 ---Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten, Umsetzen (soweit erforderlich)
und Räumen der Baustelle,mit dem erforderlichen
Maschinen,
Geräten für die nachfolgenden Maßnahmen.
Der Transport von Baustoffen und Bauteilen mit
jeglichen
Arbeitsgeräten ist alleinige Sache des Bieters und ist
eigenständig einzukalkulieren.
Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, außerden bauseits
gestellten sind ebenso in die EPs einzukalkulieren.
Die Baustelleinrichtung und die Lagerung der Baustoffe
und Geräte auf dem Baugelände ist jeweils mit der
örtlichen
Bauleitung abzustimmen. Es ist speziell darauf zu
achten,
dass keine Beschädigung am öffentlichen Grund entsteht.
Eventuelle Beschädigungen hat der An auf seine Kosten
nach
Angaben bzw. Forderungen des zuständigen Tiefbauamtes
wieder
in Ordnung zu bringen.
1.01
---Baustelleneinrichtung
1,00
psch
1.02 ---Dämmung Fassade PS WLG-021 d=12 cm (KFW55) Wärmedämmverbundsystem auf Ziegelmauerwerk liefern und
einbauen mit PS WLG 021. Anwendungstyp W, schwundfrei,
FCKW-frei, schwerentflammbar, stumpfe Plattenkanten,
entsprechend den Richtlinien des Fachverbandes und
des Herstellers im Verband, planeben und absolut
pressgestoßen auf tragfähigen Untergrund mit einem
vergüteten, hydraulisch abbindenden Klebemörtel
kleben. Evtl. offene Fugen mit Füllschaum ausschäumen,
Unebenheiten mit Schleifbrett abschleifen.
Die Fenster werden bündig mit dem Außenmauerwerk
gesetzt, die Fensterstöcke sind um 3 cm gegenüber dem
Rohbau zu überdämmen.
Lambda: 0,021 W/m²K
Stärke: 120 mm
Fabrikat: Weber.therm RS021 Fassade Plus Ultra
Bauort- Außenwände
EG-OG1-OG2-PH
1.02
---Dämmung Fassade PS WLG-021 d=12 cm (KFW55)
596,00
m2
1.03 ---Dämmung Sockel XPS WLG-035 d=12-14 cm Dämmung im Sockelbereich liefern und
einbauen ergänzen von-
+0,30 cm min OK Gelände bis -20 cm min
UK Rohbau Kellerdecke ca. 90 cm hoch (s.Detail).
Lambda: 0,035 W/m²K
Stärke: 120 -140 mm
Fabrikat: Weber.therm
Bauort- Außenwände
EG Sockel
1.03
---Dämmung Sockel XPS WLG-035 d=12-14 cm
69,00
m2
1.04 ---Zulage Untere Platte auf Balkon Perimeterdämmung Zulage 1. Platte auf Balkon H bis 50cm, liefern und
einbauen
mit Perimeterdämmung, XPS WLG-035 d=12 cm bekleben.
Ansetzen der Platten mit einer Bitumen- Spachtelmasse.
s. Balkondetail.
Fabrikat: Weber.therm
1.04
---Zulage Untere Platte auf Balkon Perimeterdämmung
87,00
mtr
1.05 ---Zusätzliche Befestigung Zusätzliche mechanische Befestigung liefern und
befestigen
mit Weber Schraub Thermodübel. Die Dämmdübel werden
in das hierfür gebohrte Loch (8 mm) eingesetzt und
verschraubt.
Anschließend wird das Bohrloch mit einem Thermo Propfen
verschlossen.
Verbrauch: 4 Stk/m2 // Dübellänge: Plattenstärke +35
mm
*Wieder entfernen
(immer 35 mm länger wie Plattenstärke).
1.05
---Zusätzliche Befestigung
621,00
m2
1.06 ---WDVS Fassade, Armierung + Spachtelung Liefern und Einbauen einer mineralischen
Systemarmierung, auf Wärmedämmplatten volldeckend
auftragen, alkalibeständiges Armierungsgewebe
eindrücken und planspachteln. Armierungsgewebe
Gewebestöße 10 cm überlappen. Zusätzliche
Diagonalarmierung an Ecken der Öffnungen und
Eckkantenausbildungen gemäß separater Positionen.
Armierungsschichtdicke: 5 - 8 mm
Fabrikat- Weber.Therm 310/311
1.06
---WDVS Fassade, Armierung + Spachtelung
648,00
m2
1.07 ---WDVS Sockel, Armierung + Spachtelung Liefern und einbauen Armierung und Putzgrundierung auf
Sockelplatte wie vor, einschl. Herstellung des
Anschlusses
auf bauseitig verlegte Perimeterdämmplatten im
Erdbereich
einschl. Den erforderlichen Aufgrabungsarbeiten,
dem Aufrauhen und Nachbearbeiten der bauseitigen
Wärmedämmung sowie feuchtigkeitsschützende ca. 30 cm
hohe Putzbeschichtung.
Gesamthöhe Putzbeschichtung bis 30 cm über
Belag/Gelände
Fabrikat: Weber.Therm
1.07
---WDVS Sockel, Armierung + Spachtelung
112,00
m2
1.08 --- Abdichtung Sockelputz Liefern und auftragen eines Feuchteschutzes an
erdberührten Flächen des Außenputzes mit Flexibler
Dichtungsschlämme (1-komponentig) in mind. 2 Lagen bis
5 cm über Geländeoberkante geführt auf Sockelputz,
gesamt h= ca. 10 cm.
1.08
--- Abdichtung Sockelputz
140,00
m
1.09 ---APU- Schiene mit Gewebeanschluss Liefern und einbauen, bei Putzanschlüssen an Holz-bzw,
Rahmenprofil von Fenstern und Türen mit der APU-Leiste
Universal einschl. intergiertem
Schaumstoffdichtungsband
4 mm fluchtrecht und abstandsgleich zum Rahmenprofil
herstellen.
1.09
---APU- Schiene mit Gewebeanschluss
327,00
mtr
1.10 ---Dämmung Deckenunterseite Resolplatte WLG-021 d=8 cm Liefern und einbauen Deckenunterseite einschl. Sturz
besehend.
aus Beton, mit Resolplatte WLG-021 d=8 cm
bekleben und zusätzlich mit Tellerdübeln, 4 Stk/m2
mechanisch
befestigen und ganzflächig armieren,einschl.
Liefern und anbringen der erforderlichen Gewebe-
eckwinkel. Schlußbeschichtung mit Filzputz glatt
gefilzt.
Abschließender Anstrich im Farbton weiß.
1.10
---Dämmung Deckenunterseite Resolplatte WLG-021 d=8 cm
26,00
m2
1.11 ---Dichtebene unterhalb der Fensterbank 02 wasserführende Dichtebene unterhalb der zu
montierenden Alufensterbank, vollflächig mit Weber
Flexyl / Zement
erstellen.
1.11
---Dichtebene unterhalb der Fensterbank
49,00
mtr
1.12 ---Tropfkantenprofil Tropfkantenprofil incl. Gewebeeckwinkel an Ecke Wand
/ Decke auf den Dämmplatten befestigen.
Fabrikat- Weber.Therm Tropfkantenprofil (WDVS)
1.12
---Tropfkantenprofil
43,00
mtr
1.13 ---Kantenschutzrichtwinkel Herstellen Kantenschutz mit Eckwinkel aur Kunststoff-
Eckschutzschiene mit Glasfasergewebe, Schenkellänge
11/15 cm,
als Zulage zur Systemarmierung.
*Bei Erstellung von Faschen erforderlich
Kantenschutzrichtwinkel aus Edelstahl mit Ansetzmörtel
um Fenster- und Türöffnungen lot- und fachgerecht
anbringen.
Bauort-
Fenster+ Türen Ecken
Gebäude Ecken
1.13
---Kantenschutzrichtwinkel
627,00
mtr
1.14 ---Gewebeeckwinkel An den Gebäude und Fensterecken werden Panzereckwinkel
Weber.Therm 312 mit dem Klebe und Armierungsmortel
angesetzt.
1.14
---Gewebeeckwinkel
627,00
mtr
1.15 --- Regenfallrohre Alle Regenfallrohre sind vor Beginn der Arbeiten zu
entfernen, sorgfältig zwischenzulagern und zu schützen
sowie nach Fertigstellung der Arbeiten wieder zu
montieren. Während der Putzarbeiten ist ein bauseitiges
Fallrohrstück anzubringen und am Gerüst so
zu befestigen, dass Regenwässer während der
Putzarbeiten vom Gerüst und der Fassade ferngehalten
werden.
1.15
--- Regenfallrohre
99,00
m
1.16 --- Verschließen Gerüstbefestigung Flächenbündiges, nachträglisches Verschließen der
provisorisch bauseits verpfropfter
Gerüstbefestigungslöcher
mit Außenputz und bauseitiger Farbe.
1.16
--- Verschließen Gerüstbefestigung
300,00
St
1.17 ---Grundierung Nach ausreichender Erhärtung der Armierung wird dieser
mit einer Aufbrennsperre grundiert.
1.17
---Grundierung
648,00
m2
1.18 --- Vollspachtelung Betonflächen Einmaliges Spachteln von entgrateten Betonflächen, mit
leichten Schäden, einschl. Nachschleifen für Oberputz.
Einbauort: Rampengebäude - Zufahrt rampe
1.18
--- Vollspachtelung Betonflächen
9,00
m
1.19 --- Zuschlag Fensterlaibung Außenputz Ausführung wie vor beschrieben, Zuschlag zu den
entspr. Putzpositionen für das Verputzen von Fenster-
und Türleibungen.
Leibungstiefe ca. bis 13 cm.
1.19
--- Zuschlag Fensterlaibung Außenputz
441,00
m
1.20 ---Strukturputz Grundierte Fläche mit Weber Strukturputz 2-3 mm
wasserabweisend aufziehen und abscheiben
bzw.strukturieren
bis Dachuntersichten.
1.20
---Strukturputz
786,00
m2
1.21 ---Zulage Strukturputz Liefern und einbauen von gefärbte Strukturputz im
OG2-PH Bereich.
1.21
---Zulage Strukturputz
273,00
m2
1.22 --- Komprieband zwischen Dämmplatten und angrenzende Komprieband zwischen Dämmplatten und angrenzende
Bauteile wie seitlich und umlaufend am Verblender,
Fensterbank und Holz liefern und fachgerecht anbringen.
1.22
--- Komprieband zwischen Dämmplatten und angrenzende
440,00
mtr
1.23 ---Zulage Ausgleich Untergrund Ausgleich mit Kalk-Zement-Unterputz je. 10 mm Dicke zum
fluchtrechten Anbringen der Dämmplatten.
1.23
---Zulage Ausgleich Untergrund
E
20,00
m2
1.24 ---Abdeck- und Säuberungsarbeiten Fenster und nicht zu behandelnde Fläche schützen durch
abdecken und abkleben.
Nach Beendigung unserer Arbeit wieder entfernen.
1.24
---Abdeck- und Säuberungsarbeiten
1,00
Pau.
1.25 Putzträgerplatten an Rollokästen Zulage für das Liefern und fachgerechte Anbringen von Putzträgerplatten (z. B. EPS- oder Holzwolle-Leichtbauplatten) auf den bauseitig montierten Rollokästen im Außenbereich zur Gewährleistung eines haftfähigen Putzuntergrundes.
Ausführung einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Fugenausbildungen und Anschlüsse an das angrenzende Mauerwerk bzw. WDVS-System gemäß Herstellervorschrift.
Einbauort: Über den Fenster- und Türöffnungen an der Fassade (EG bis PH).
1.25
Putzträgerplatten an Rollokästen
98,00
m
3 STUNDEN
3
STUNDEN
3.01 --- Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
3.01
--- Stundenlohn Meister
E
1,00
h
3.02 --- Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
3.02
--- Stundenlohn Polier
E
1,00
h
3.03 --- Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
3.03
--- Stundenlohn Facharbeiter
E
10,00
h
3.04 --- Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet.
3.04
--- Stundenlohn Helfer
E
10,00
h