Vollwärmeschutz
Mehrfamilienhaus mit TG - Gaggenaystr. 22 in München
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.   GRUNDLAGE: 1.1   VOB TEIL B + C, Fassung von 2019 1.2   DIN Normen, jeweils neueste Fassung 1.3   Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. 1.4   Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften 1.5   Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den beiliegenden bzw. im Architektur-/Ingenieurbüro ausliegenden Zeichnungen und sonstige erwähnte Unterlagen. 2.   ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die Pläne vor Abgabe des Angebots im Architektur-/Ingenieurbüro eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ.  So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. 3.   ANGEBOTSFRIST: Innerhalb von 30  Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. 4.   BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Bauherr und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. 5.   NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu den selben Konditionen. 6.   PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw.  Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw.  Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. 7.    AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu Leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen.  Alle Arbeiten die nicht  gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach den selben Einheitspreisen abgerechnet.  Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke ( Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wiederzuöffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben. 8.   BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.  Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers. 9.   TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur  nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages.  Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen.  Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung . Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. 10.1   RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE: Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Für Sicherheitseinbehalte des Auftraggebers bis zur Vertragserfüllung kann der Auftragnehmer keine Zinsen und Spesen berechnen. Abschlagszahlungen sind nach Rechnungszugang beim Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen fällig. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt. 10.2   ÜBERZAHLUNGEN: Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen. 11.      SCHLUSSABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. Unterlässt der Auftraggeber -? insbesondere nach Verlangen des Auftragnehmers zur Abnahme -? die Bestimmung der bzw. Vereinbarung des Termins zur förmlichen Abnahme, ohne mit Recht die Abnahme nach § 12 Abs. 3 VOB/B zu verweigern, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber -? unbeschadet der Wirkungen eins etwaigen Annahme- und Schuldnerverzugs des Auftraggebers mit der Abnahme -? eine Frist nach § 640 II BGB setzen. 12.      MÄNGELANSPRÜCHE: Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. 13.       HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat.  Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege den Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen. 14.   BAUWESENVERSICHERUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500,00_?; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet. 15.   STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen. 16.       SICHERHEITSLEISTUNGEN: Sicherheitsleistungen werden verlangt gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme. Die Sicherheit kann durch Bareinbehalt, durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts oder durch Hinterlegung von Geld geleistet abgelöst werden. 17.   NACHUNTERNEHMER: Erforderliche Nachunternehmer sind mit Abgabe des Leistungsverzeichnisses anzuzeigen. 18.      VERTRAGSSTRAFE: Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen. 19.   STREITIGKEITEN: Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen. 20.   VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können. 21.      MUSTER: Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 22.      BAUSTELLENREINIGUNG: Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Wird dem nach erneuter Aufforderung nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nachgekommen, so wird die Baustellenreinigung durch den AG zu Lasten des ANs herbeigeführt werden. 23.      GERICHTSSTAND: Als Gerichtsstand gilt der Wohnort, bei juristischen Personen der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN PUTZARBEITEN 1. Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. 2. Gerüst Alle Gerüste sind nach den Unfallverhütungsvorschriften aufzubauen, vorzuhalten und abzubauen. Der Abbau der Gerüste darf erst nach Anweisung der Bauleitung erfolgen. Alle Ankerlöcher sind nach Entfernen des Gerüstes mit PVC - Kappen zu verschließen. 3. Ausführung Sämtliche Wärmedämmplatten, Installationsleitungen aller Art, Schlitze, Materialwechsel, sind vor der Ausführung mit einer engmaschigen Armierung zur Vermeidung von Putzrissen zu überspannen. Maschinen-Innenputz ist mit Richtlatten oder eingelegten Blechwinkeln aufzubringen, alle Ecken, auch Fensterleibungen sind mit Eckschutzschienen auszubilden. Ecken und Kanten sind lotrecht und scharfkantig auszuführen. Anschlüsse an Fenster- und Türstöcke sind fachgerecht mit einem Kellenschnitt einzuschneiden, dies betrifft ebenso die Putzanschlüsse an Holzbauteile wie Pfetten oder Sparren. Putzkanten bei Futtertüren sind mittels Putzlehren herzustellen. Vor der Ausführung von strukturierten Putzen sind mindestens 3 Putzmuster nach Angaben der Bauleitung herzustellen, welche als Basis für die auszuführenden Arbeiten gelten. Sichtbar bleibende Holzteile, wie z.B. Pfetten, Sparren und Vordachschalung, sind vor Verschmutzungen zu schützen, dies hat mit Folien und Klebematerial (keine Nägel oder Heftklammern) zu erfolgen. Nach Beendigung der Putzarbeiten sind alle Abklebefolien und Klebestreifen zu beseitigen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eventuell entstandene Verunreinigungen sind umgehend, vollständig und fachgerecht zu beseitigen. Das fertig geputzte Bauwerk ist komplett besenrein zu übergeben, Putzrückstände, insbesondere auf Betondecken, sind umgehend zu entfernen. Regenfallrohre sind vor Beginn der Außenputzarbeiten abzumontieren, ordnungsgemäß zwischenzulagern und vor Beschädigung zu schützen. Nach Fertigstellung des Außenputzes sind die Fallrohre wieder fachgerecht anzubringen. Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten von bauseits versetzten Teilen sind auch dann auszuführen, wenn sie nicht im Zuge mit den übrigen Putzarbeiten durchgeführt werden können. Ebenso müssen möglicherweise einzelne Flächen vorzeitig verputzt werden, wenn eine vorgezogene Montage dies erforderlich macht. 4. Abrechnung Flächen aus Balken und Bretterschalung, wie z. B. Dachüberstand, sichtbarer Dachstuhl, werden abgerechnet nach begrenzenden Kanten und ohne Berücksichtigung von Sparren und Pfettenprofilen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN VOLLWÄRMESCHUTZARBEITEN 1. Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. 2. Lieferung Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. 3. Grundlagen Dem Leistungsverzeichnis liegen die DIN-Normen, die dazugehörigen Beiblätter, die VOB, Teil B und C (neueste Fassung), das BFS-Merkblatt Nr. 21 vom September 1982 des Bundesausschusses Farbe- und Sachwertschutz sowie die technischen Merkblätter der Systemkomponenten, die Detailzeichnungen und die anwendungstechnischen Richtlinien des Herstellers zugrunde. Während der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den technischen Merkblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden. 4. Untergrund Nach Untergrundvorbereitung Fläche nochmals in Augenschein nehmen. Die in den Herstellervorschriften geforderten Haftzugwerte müssen in jedem Fall gewährleistet sein. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Untergrundbeschaffenheit, Schmutzfreiheit und auf Mängel zu prüfen. Unebenheiten bis maximal 1 cm sind mit der Klebeschicht auszugleichen. 5. Muster Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen Bedingungen herzustellen. 6. Abfall Während der Vollwärmeschutzarbeiten sind angrenzende, umliegende Bauteile einschließlich Außenanlagen vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Insbesondere sind Dämmstoffreste und Dämmstoffverschnitt sowie Schleifmaterial mindestens täglich zu sammeln und zu entsorgen. Bei stürmischer Witterung sind die Arbeitsstellen mit Planen oder sonstigem, geeignetem Material zu schützen. Verschmutzungen von Nachbargrundstücken sind in keinem Fall zulässig. Bei der Entsorgung sind die Bestimmungen der örtlichen Aufsichtsbehörde sowie die einschlägigen Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten und einzuhalten. 6. Gerüst Bei Gerüststellung sind die einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen, insbesondere DIN 4420 und DIN 18451. Ebenso sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Um- und Anbau des Gerüstes, Einrichtungen zur Materialbeförderung sowie Erschwernisse aufgrund der besonderen, örtlichen Situation sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ankerhülsen sind beim Abrüsten mit farblich angeglichenen Abdeckkappen zu schließen. 7. Abrechnung Gerüst- und Vollwärmeschutzflächen sind entsprechend den Rohbauflächen der Gebäude abzurechnen. 8. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist gleichmäßig in alle Positionen der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 AUSSENPUTZ
1
AUSSENPUTZ
1.01 ---Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten, Umsetzen (soweit erforderlich) und Räumen der Baustelle,mit dem erforderlichen Maschinen, Geräten für die nachfolgenden Maßnahmen. Der Transport von Baustoffen und Bauteilen mit jeglichen Arbeitsgeräten ist alleinige Sache des Bieters und ist eigenständig einzukalkulieren. Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, außerden bauseits gestellten sind ebenso in die EPs einzukalkulieren. Die Baustelleinrichtung und die Lagerung der Baustoffe und Geräte auf dem Baugelände ist jeweils mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es ist speziell darauf zu achten, dass keine Beschädigung am öffentlichen Grund entsteht. Eventuelle Beschädigungen hat der An auf seine Kosten nach Angaben bzw. Forderungen des zuständigen Tiefbauamtes wieder in Ordnung zu bringen.
1.01
---Baustelleneinrichtung
1,00
psch
1.02 ---Dämmung Fassade PS WLG-021 d=12 cm (KFW55) Wärmedämmverbundsystem auf Ziegelmauerwerk liefern und einbauen mit PS WLG 021. Anwendungstyp W, schwundfrei, FCKW-frei, schwerentflammbar, stumpfe Plattenkanten, entsprechend den Richtlinien des Fachverbandes und des Herstellers im Verband, planeben und absolut pressgestoßen auf tragfähigen Untergrund mit einem vergüteten, hydraulisch abbindenden Klebemörtel kleben. Evtl. offene Fugen mit Füllschaum ausschäumen, Unebenheiten mit Schleifbrett abschleifen. Die Fenster werden bündig mit dem Außenmauerwerk gesetzt, die Fensterstöcke sind um 3 cm gegenüber dem Rohbau zu überdämmen. Lambda: 0,021 W/m²K Stärke: 120 mm Fabrikat: Weber.therm RS021 Fassade Plus Ultra Bauort- Außenwände EG-OG1-OG2-PH
1.02
---Dämmung Fassade PS WLG-021 d=12 cm (KFW55)
596,00
m2
1.03 ---Dämmung Sockel XPS WLG-035 d=12-14 cm Dämmung im Sockelbereich liefern und einbauen ergänzen von- +0,30 cm min OK Gelände bis -20 cm min UK Rohbau Kellerdecke ca. 90 cm hoch (s.Detail). Lambda: 0,035 W/m²K Stärke: 120 -140 mm Fabrikat: Weber.therm Bauort- Außenwände EG Sockel
1.03
---Dämmung Sockel XPS WLG-035 d=12-14 cm
69,00
m2
1.04 ---Zulage Untere Platte auf Balkon Perimeterdämmung Zulage 1. Platte auf Balkon H bis 50cm, liefern und einbauen mit Perimeterdämmung, XPS WLG-035 d=12 cm bekleben. Ansetzen der Platten mit einer Bitumen- Spachtelmasse. s. Balkondetail. Fabrikat: Weber.therm
1.04
---Zulage Untere Platte auf Balkon Perimeterdämmung
87,00
mtr
1.05 ---Zusätzliche Befestigung Zusätzliche mechanische Befestigung liefern und befestigen mit Weber Schraub  Thermodübel. Die Dämmdübel werden in das hierfür gebohrte Loch (8 mm) eingesetzt und verschraubt. Anschließend wird das Bohrloch mit einem Thermo Propfen verschlossen. Verbrauch: 4 Stk/m2  //  Dübellänge: Plattenstärke +35 mm *Wieder entfernen (immer 35 mm länger wie Plattenstärke).
1.05
---Zusätzliche Befestigung
621,00
m2
1.06 ---WDVS Fassade, Armierung + Spachtelung Liefern und Einbauen einer mineralischen Systemarmierung, auf Wärmedämmplatten volldeckend auftragen, alkalibeständiges Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Armierungsgewebe Gewebestöße 10 cm überlappen. Zusätzliche Diagonalarmierung an Ecken der Öffnungen und Eckkantenausbildungen gemäß separater Positionen. Armierungsschichtdicke: 5 - 8 mm Fabrikat- Weber.Therm 310/311
1.06
---WDVS Fassade, Armierung + Spachtelung
648,00
m2
1.07 ---WDVS Sockel, Armierung + Spachtelung Liefern und einbauen Armierung und Putzgrundierung auf Sockelplatte wie vor, einschl. Herstellung des Anschlusses auf bauseitig verlegte Perimeterdämmplatten im Erdbereich einschl. Den erforderlichen Aufgrabungsarbeiten, dem Aufrauhen und Nachbearbeiten der bauseitigen Wärmedämmung sowie feuchtigkeitsschützende ca. 30 cm hohe Putzbeschichtung. Gesamthöhe Putzbeschichtung bis 30 cm über Belag/Gelände Fabrikat: Weber.Therm
1.07
---WDVS Sockel, Armierung + Spachtelung
112,00
m2
1.08 --- Abdichtung Sockelputz Liefern und auftragen eines Feuchteschutzes an erdberührten Flächen des Außenputzes mit Flexibler Dichtungsschlämme (1-komponentig) in mind. 2 Lagen bis 5 cm über Geländeoberkante geführt auf Sockelputz, gesamt h= ca. 10 cm.
1.08
--- Abdichtung Sockelputz
140,00
m
1.09 ---APU- Schiene mit Gewebeanschluss Liefern und einbauen, bei Putzanschlüssen an Holz-bzw, Rahmenprofil von Fenstern und Türen mit der APU-Leiste Universal einschl. intergiertem Schaumstoffdichtungsband 4 mm fluchtrecht und abstandsgleich zum Rahmenprofil herstellen.
1.09
---APU- Schiene mit Gewebeanschluss
327,00
mtr
1.10 ---Dämmung Deckenunterseite Resolplatte WLG-021 d=8 cm Liefern und einbauen Deckenunterseite einschl. Sturz besehend. aus Beton, mit Resolplatte WLG-021 d=8 cm bekleben und zusätzlich mit Tellerdübeln, 4 Stk/m2 mechanisch befestigen und ganzflächig armieren,einschl. Liefern und anbringen der erforderlichen Gewebe- eckwinkel. Schlußbeschichtung mit Filzputz  glatt gefilzt. Abschließender Anstrich im Farbton weiß.
1.10
---Dämmung Deckenunterseite Resolplatte WLG-021 d=8 cm
26,00
m2
1.11 ---Dichtebene unterhalb der Fensterbank 02 wasserführende Dichtebene unterhalb der zu montierenden Alufensterbank, vollflächig mit Weber Flexyl / Zement erstellen.
1.11
---Dichtebene unterhalb der Fensterbank
49,00
mtr
1.12 ---Tropfkantenprofil Tropfkantenprofil  incl. Gewebeeckwinkel an Ecke Wand / Decke auf den Dämmplatten befestigen. Fabrikat- Weber.Therm Tropfkantenprofil (WDVS)
1.12
---Tropfkantenprofil
43,00
mtr
1.13 ---Kantenschutzrichtwinkel Herstellen Kantenschutz mit Eckwinkel aur Kunststoff- Eckschutzschiene mit Glasfasergewebe, Schenkellänge 11/15 cm, als Zulage zur Systemarmierung. *Bei Erstellung von Faschen erforderlich Kantenschutzrichtwinkel aus Edelstahl mit Ansetzmörtel um Fenster- und Türöffnungen lot- und fachgerecht anbringen. Bauort- Fenster+ Türen Ecken Gebäude Ecken
1.13
---Kantenschutzrichtwinkel
627,00
mtr
1.14 ---Gewebeeckwinkel An den Gebäude und Fensterecken werden Panzereckwinkel Weber.Therm 312 mit dem Klebe und Armierungsmortel angesetzt.
1.14
---Gewebeeckwinkel
627,00
mtr
1.15 --- Regenfallrohre Alle Regenfallrohre sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen, sorgfältig zwischenzulagern und zu schützen sowie nach Fertigstellung der Arbeiten wieder zu montieren. Während der Putzarbeiten ist ein bauseitiges Fallrohrstück anzubringen und am Gerüst so zu befestigen, dass Regenwässer während der Putzarbeiten vom Gerüst und der Fassade ferngehalten werden.
1.15
--- Regenfallrohre
99,00
m
1.16 --- Verschließen Gerüstbefestigung Flächenbündiges, nachträglisches Verschließen der provisorisch bauseits verpfropfter Gerüstbefestigungslöcher mit Außenputz und bauseitiger Farbe.
1.16
--- Verschließen Gerüstbefestigung
300,00
St
1.17 ---Grundierung Nach ausreichender Erhärtung der Armierung wird dieser mit einer Aufbrennsperre grundiert.
1.17
---Grundierung
648,00
m2
1.18 --- Vollspachtelung Betonflächen Einmaliges Spachteln von entgrateten Betonflächen, mit leichten Schäden, einschl. Nachschleifen für Oberputz. Einbauort: Rampengebäude - Zufahrt rampe
1.18
--- Vollspachtelung Betonflächen
9,00
m
1.19 --- Zuschlag Fensterlaibung Außenputz Ausführung wie vor beschrieben, Zuschlag zu den entspr. Putzpositionen für das Verputzen von Fenster- und Türleibungen. Leibungstiefe ca. bis 13 cm.
1.19
--- Zuschlag Fensterlaibung Außenputz
441,00
m
1.20 ---Strukturputz Grundierte Fläche mit  Weber Strukturputz 2-3 mm wasserabweisend aufziehen und abscheiben bzw.strukturieren bis Dachuntersichten.
1.20
---Strukturputz
786,00
m2
1.21 ---Zulage Strukturputz Liefern und einbauen von gefärbte Strukturputz im OG2-PH Bereich.
1.21
---Zulage Strukturputz
273,00
m2
1.22 --- Komprieband zwischen Dämmplatten und angrenzende Komprieband zwischen Dämmplatten und angrenzende Bauteile wie seitlich und umlaufend am Verblender, Fensterbank und Holz liefern und fachgerecht anbringen.
1.22
--- Komprieband zwischen Dämmplatten und angrenzende
440,00
mtr
1.23 ---Zulage Ausgleich Untergrund Ausgleich mit Kalk-Zement-Unterputz je. 10 mm Dicke zum fluchtrechten Anbringen der Dämmplatten.
1.23
---Zulage Ausgleich Untergrund
E
20,00
m2
1.24 ---Abdeck- und Säuberungsarbeiten Fenster und nicht zu behandelnde Fläche schützen durch abdecken und abkleben. Nach Beendigung unserer Arbeit wieder entfernen.
1.24
---Abdeck- und Säuberungsarbeiten
1,00
Pau.
1.25 Putzträgerplatten an Rollokästen Zulage für das Liefern und fachgerechte Anbringen von Putzträgerplatten (z. B. EPS- oder Holzwolle-Leichtbauplatten) auf den bauseitig montierten Rollokästen im Außenbereich zur Gewährleistung eines haftfähigen Putzuntergrundes. Ausführung einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Fugenausbildungen und Anschlüsse an das angrenzende Mauerwerk bzw. WDVS-System gemäß Herstellervorschrift. Einbauort: Über den Fenster- und Türöffnungen an der Fassade (EG bis PH).
1.25
Putzträgerplatten an Rollokästen
98,00
m
3 STUNDEN
3
STUNDEN
3.01 --- Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.01
--- Stundenlohn Meister
E
1,00
h
3.02 --- Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.02
--- Stundenlohn Polier
E
1,00
h
3.03 --- Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.03
--- Stundenlohn Facharbeiter
E
10,00
h
3.04 --- Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.04
--- Stundenlohn Helfer
E
10,00
h