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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt: Neubau von 2
Mehrfamilienhäusern
Josef-Schmitz-Str. 1 u. 3
52249 Eschweiler
Bauherr: Strukturförderungs-
gesellschaft Eschweiler
mbH & Co.KG
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Ausführungstermin: voraussichtlich
Beginn 52. KW 2026;
Dauer 25 Wochen
(inkl. Verblendarbeiten)
Projekt: Neubau von 2
Allgemeine Objektbeschreibung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von 2
baugleichen, jedoch spiegelbildlich geplanten
Mehrfamilienhäusern in einem Neubaugebiet im Zentrum
von Eschweiler.
Es handelt sich jeweils um einen dreigeschossigen
Baukörper mit Flachdach.
Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Die Gründung erfolgt mittels Stahlbeton-Bodenplatte auf
einem Gründungspolster.
Außen und Innenwände bestehen teilweise aus Poroton-
Mauerwerk und teilweise aus Stahlbeton.
Nichttragende Innenwände werden in Trockenbau
errichtet.
Die Geschoss- u. Dachdecken werden in Stahlbeton
hergestellt.
Die Fassaden werden überwiegend in Verblendmauerwerk
hergestellt. Das 2. Obergeschoss erhält im Wesentlichen
eine Vorhangfassade.
Das Grundstück wird über die Josef-Schmitz-Straße
erschlossen.
Im Zuge der Rohbauarbeiten wird der RC-Unterbau für die
Parkplätze hergestellt. Diese Flächen dienen als
Baustelleneinrichtungsfläche.
Gegenstand der Ausschreibung sind neben der Erstellung
des Rohbaus die Erd- u. Entwässerungsarbeiten und die
Erdungsanlage.
Allgemeine Objektbeschreibung
Hinweise zur Kalkulation Rohbauarbeiten
Basis der Ausschreibung sind die beiliegenden
Planverkleinerungen der Ausführungspläne. Diese
Planunterlagen sind allein zur Information bestimmt und
stellen somit keine Ausführungsunterlagen dar.
Die im Folgenden aufgeführten Leistungen sind bei der
Kalkulation zu berücksichtigen und in die
Einheitspreise
einzurechnen:
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Bauleiter im
Sinne der Landesbauordnung.
Bei der Preisfindung ist zu berücksichtigen, dass die
ausgeschriebenen Arbeiten in Teilabschnitten erfolgen
können. Zusätzliche An- u. Abfahrten werden nicht
gesondert vergütet.
Bei Materialien sind deren Einheitspreise frei
Verwendungsstelle zu verstehen.
Die angegebenen Preise sind für die Dauer der Bauzeit
verbindlich.
Die Einheitspreise gelten, soweit nicht anders vermerkt
für alle Geschosse.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Alle LV-Massen beziehen sich auf beide Gebäude
zusammen!
Folgende Unterlagen liegen der Ausschreibung bei:
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen M 1:50
- Schnittzeichnungen M 1:50
- Ansichtszeichnungen M 1:50
- Bodengutachten mit Bodenanalyse
- Positionsplan Statik
Hinweise zur Kalkulation Rohbauarbeiten
Kostenbeteiligung des Auftragnehmers
Die Kosten für den Wasser- und Stromverbrauch, für die
WC-Anlage, das Baustellenschild und ggf. einer
Abfallbeseitigung werden gemäß nachfolgendem Schlüssel
auf die einzelnen Gewerke, bezogen auf die
Bruttoschlussrechnungssume, umgelegt.
1. Baustrom
Der Rohbauunternehmer wird für die gesamte Bauzeit
einen Baustromanschluss-Verteiler-Schrank mit einer
ausreichenden Anzahl von Anschlüssen einrichten und
vorhalten. Die Anschlüsse sind für alle am Bau
Beteiligten nutzbar. Von dieser Stelle sind durch den
Auftragnehmer entsprechende Anschlussleitungen bis zur
Verbrauchsstelle zu verlegen, Kosten hierfür sind die
Einheitspreise einzurechnen.
Die Verbrauchskosten werden durch den Auftraggeber
gezahlt. Der Auftragnehmer beteiligt sich an den
Verbrauchskosten durch Zahlung einer Pauschale in Höhe
von 0,30 % der Bruttoschlussrechnungssumme.
Der entsprechende Betrag wird von der Schlußrechnung
einbehalten.
2. Bauwasser
Der Rohbauunternehmer wird für die gesamte Bauzeit
einen Bauwasseranschluss einrichten und vorhalten. Der
Anschluss ist für alle am Bau Beteiligten nutzbar. Von
dieser Stelle sind durch den Auftragnehmer
entsprechende Anschlussleitungen bis zur
Verbrauchsstelle zu verlegen, Kosten hierfür sind die
Einheitspreise einzurechnen.
Die Verbrauchskosten werden durch den Auftraggeber
gezahlt. Der Auftragnehmer beteiligt sich an den
Verbrauchskosten durch Zahlung einer Pauschale in Höhe
von 0,15 % der Bruttoschlussrechnungssumme.
Der entsprechende Betrag wird von der Schlußrechnung
einbehalten.
3. Bau-WC
Der Rohbauunternehmer wird für die gesamte Bauzeit eine
für alle am Bau beteiligten Firmen nutzbare Bau-WC-
Anlage herstellen und vorhalten.
Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten der WC-
Anlage durch Zahlung einer Pauschale in Höhe von 0,15 %
der Bruttoschlussrechnungssumme.
Der entsprechende Betrag wird von der Schlußrechnung
einbehalten.
4. Baustellenschild
Die ausführenden Firmen werden auf einem gemeinsamen
Baustellenschild mit Angabe des Gewerks, der
Firmenanschrift und Telefonnummer, verzeichnet. Der AN
beteiligt sich mit 0,1 % seiner
Bruttoschlussrechnungssumme an den Kosten.
5. Abfallentsorgung
Die umweltschonende Müllvermeidung bzw. fachgerechte
getrennte Entsorgung ist Vertrags-Bestandteil und ist
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Verstößen
werden alle dadurch entstehenden Kosten beim
Verursacher in Abzug gebracht.
Nach Fertigstellung der Arbeiten in jedem Geschoss,
Bauabschnitt oder dergl. bzw. nach Anordnung der
Bauleitung, sind im notwendigen Umfang
Aufräumungsarbeiten durchzuführen. Hierbei sind
einwandfrei alle Bauschuttreste, Verpackungsmaterialien
aus dem Gebäude herauszuschaffen, zu einer selbst zu
bestimmenden Kippe abzutransportieren und durch den
Auftragnehmer verursachte Verunreinigungen an anderen
Bauleistungen zu entfernen. Diese Reinigungsarbeiten
werden nicht gesondert vergütet. Kommt der
Auftragnehmer trotz Aufforderung durch die Bauleitung
dieser Aufforderung nicht nach, wird die Bauleitung
diese Reinigungsarbeiten unverzüglich auf Kosten des
Auftragnehmers durch eine andere Firma ausführen
lassen.
Kostenbeteiligung des Auftragnehmers
Hinweis SiGeKo
Der AN ist verpflichtet, allen Forderungen und
Anordnungen des Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators Folge zu leisten.
Dem SiGeKo sind alle erforderlichen Nachweise,
Unterlagen, Pläne etc. zur Verfügung zu stellen.
Auf der Baustelle ist eine Liste von allen eingesetzten
Maschinen und Geräten vorzuhalten, inkl. Nachweis der
letzten Sachkundigenprüfung.
Ersthelfer müssen in ausreichender Zahl auf der
Baustelle anwesend sein.
Meldeblätter sind dem SiGeKo zu übergeben.
Alle Mitarbeiter sind von ihrer Fachkraft für
Arbeitssicherheit zu unterweisen.
Der Arbeitgeber oder seine Fachkraft für
Arbeitssicherheit hat durch eine Beurteilung der für
die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefährdungen zu ermitteln sowie welche Maßnahmen des
Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Soweit erforderlich ist der Befähigungsnachweis und die
schriftliche Beauftragung des Kranführers vorzulegen.
Der Ersteller eines Turmdrehkrans hat einen
Sachverständigen-, Sachkundigen- und
Standsicherheitsnachweis beizubringen.
Hinweis SiGeKo
Hinweis Umweltzone
In Eschweiler wurde zum 01.06.2016 eine Umweltzone
eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und
Steinstraße (im Westen) wird ein LKW-Fahrverbot ab 3,5
to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet
(ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette,
Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen sind im
Bedarfsfall selbstständig durch den Auftragnehmer zu
beantragen. Kostenträger ist der Auftragnehmer.
Hinweis Umweltzone
6 Beton- u. Stahlbetonarbeiten
6
Beton- u. Stahlbetonarbeiten
6. 9 Betonfertigteilbalkone
6. 9
Betonfertigteilbalkone