Bodenbelagsarbeiten
Martinischule Herten
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Struktur des Fachlos 5 Bodenbelagsarbeiten Das Fachlos 5 Bodenbelagsarbeiten gliedert sich in  5 Titel. 1. Titel Estricharbeiten Es sind ca. 4.800 qm Heizestrich in der Regel 80 mm Dicke, Ausgleichsdämmung in Stärken von 20 bis 80 mm  und 1.900 qm Abdichtung, geplant. 2. Parketarbeiten Es sind 2.560 qm Hochkantlamellen-Parkett 16 mm geplant. (50%) 3.Titel Fliesenarbeiten Es handelt sich um  390 qm Bodenfliesen (9%) und  1.110 qm Wandfliesen in Sanitär- und Küchenbereich 4. Titel Kautschukarbeiten und Anstriche Auf 1.450 qm wird  Kautschuk verlegt und 105 qm erhalten einen Anstrich (Technikräume). (31%) 5.Titel Betonwerkstein Es handelt sich um 3 dreigeschossige Treppenhäuser  Setz und Trittstufen und 465 qm Fliesenbelag auf den Podesten und im Foyer. (10%)
Struktur des Fachlos 5 Bodenbelagsarbeiten
04 Oberbodenarbeiten Kautschuk und Beschichtung
04
Oberbodenarbeiten Kautschuk und Beschichtung
Vorbemerkungen Kautschuk und Beschichtung 1. Allgemeine Hinweise 1.Allgemeines Alle sichtbaren Bauteile sind vom AN vor Einbau zu bemustern und vom AG zur Ausführung freigeben zu lassen. 1.2 Toleranzen Für die Toleranzen bei der Ausführung der Arbeiten gilt die DIN 18 202, Toleranzen im Hochbau. Es gelten die erhöhten Anforderungen gemäß Tabelle 3, Zeile 4. 1.3 Schutzabdeckungen Alle Schutzabdeckungen, die ausschließlich für das eigene Gewerk Bodenbelagsarbeiten nötig werden, sind gemäß VOB als Nebenleistung in die EP einzukalkulieren. Vom AG geforderte Schutzabdeckungen sind in einer separaten Leistungsposition erfasst und werden nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung ausgeführt und abgerechnet. 1.4 Ausführung 1.4.1 Verarbeitungsrichtlinien Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Belagherstellers sind einzuhalten. 1.4.2 Verlegeeinweisung Auf Anordnung des Auftraggebers hat der Bieter die Herstellerfirma des Bodenbelags aufzufordern, eine Verlegeeinweisung zur Verfügung zu stellen. 1.4.3 Verschnitt Der Verschnitt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. HINWEIS Bodenbelagspläne beachten!! Der Bodenbelag in den Fluren der Obergeschosse zeichnet sich durch geschwungene organische Linienführung aus. Dies ist vom Bieter in der Zulagenposition zu erfassen. 1.4.4 Rutschsicherheit Wichtiges Element zur Gewährleistung einer zweckentsprechenden Nutzung der Bodenbeläge ist deren Rutsch- bzw. Trittsicherheit. Diese muss dem jeweils geforderten Rutschsicherheitswert gem. DIN 51130 oder gleichwertig genügen. Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung muss durch die produkteigene Beschaffenheit des Bodenbelages Qualität und Bemusterung Der Bieter hat stets anhand gleich gearteter und größenmäßig vergleichbarer Referenzen darzustellen, dass er für die angebotene Leistung über Erfahrungen und die entsprechende personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügt, die ausgeschriebene Leistung im erforderlichen Zeitraum zu erbringen. I. Ästhetik (Zweckmäßigkeit, Farbe, Design) Bemusterung Die ausgewählten Farben und Designs erfüllen eine Funktion zum Wohlbefinden der Nutzer. Sie sind abgestimmt mit anderen Elementen wie Wände, Decken, Möbel und Textilien. II. Qualitative Anforderungen 1. Verarbeitungsrichtlinien Die Verarbeitungsrichtlinien des Belagsherstellers sind einzuhalten. 2. Verschnitt Der Verschnitt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Muster Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Originalware aus Serienfertigung von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause die geforderten Eigenschaften zu testen. Angebotene Produkte müssen vor Einbau bemustert werden und durch Bauherrn und Architekten freigegeben werden. Augenmerk ist hier neben der Eigung und Qualität  das Design und die Farbe Musterformate: Bodenbelag 50/50 cm Sockelleiste  50 cm Fugenmasse Bei Sonderfarben sind Original Labor-Farbmuster in beschriebenem Design vorzulegen. 4. Reinigung/Pflege Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelages während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung vorgeschrieben. Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene und leicht zu reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich aufgebracht, nicht erforderlich ist. Der Bieter hat nachzuweisen, dass der Belagshersteller diese Eigenschaft über die gesamte Nutzungsdauer hinweg gewährleistet. Es ist nachzuweisen, dass das angebotene Produkt über eine entsprechende Nutzungsdauer (mindestens 10 Jahre) in gleich gearteten Projekten über diese Eigenschaften verfügt. 5. Rutschsicherheit Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung muss durch die produkteigene Beschaffenheit des Bodenbelages erreicht werden. Eine nachträgliche Beschichtung des Bodenbelages zum Erreichen der Rutschsicherheitsklasse wird aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert. III. Umweltverträglichkeit Kautschukbodenbeläge / Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme Kautschukbodenbeläge einzusetzen, die nachfolgend genannte Anforderungen erfüllen. Geforderte Gütezeichen: siehe Positionstexte der Produktbeschreibungen (oder gleichwertiger Art). Weitere Anforderungen in Bezug auf Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien: •        Die CO2-Neutralität des Produktes über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg ist nachzuweisen. Dies bedeutet, dass während des gesamten Produktlebenszyklus kein CO2 ausgestoßen wird oder der im gesamten Produktlebenszyklus entstehende CO2-Ausstoß durch geeignete Maßnahmen wie etwa den Erwerb entsprechender Emissionsminderungszertifikate kompensiert wird. Mit der Abnahme des Gewerkes muss ein entsprechendes CNF-Zertifikat übergeben werden. •        Der Bieter muss nachweisen, dass der Hersteller seines angebotenen Fabrikats Mitglied des wdk (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.) ist. Dieser Dachverband verpflichtet sich, sich an die Ethikrichtlinien, die europäische Strategie für nachhaltige Entwicklung, die ILO-Kernarbeitsnormen und die Richtlinien des globalen Pakts der Vereinten Nationen (UNGC) zu halten. Oder er muss sich auf andere Weise zur Einhaltung dieser Regelwerke verpflichten. •        Der Bieter muss nachweisen, dass der Bodenbelagshersteller seines angebotenen Fabrikats ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig betreibt. IV. Prüfung der Gleichwertigkeit Die Nachweise für die Gleichwertigkeit angebotener Fabrikate sind in Form technischer Beschreibungen des Herstellers, Prüfberichte anerkannter Stellen oder ähnlicher Unterlagen dem Angebot beizulegen. Angebote ohne Nachweise können nicht gewertet werden. V. 15-jährige Garantie für Verbraucher Der Bodenbelagshersteller garantiert, dass seine Standardbodenbeläge der ersten Wahl die folgenden Anforderungen gemäß den Normen EN 1816, EN 1817, EN 12199 und EN 14041 erfüllen: Maßbeständigkeit, Planlage, Brandverhalten, Designbeständigkeit, Verschleißfestigkeit Die Garantiedauer beträgt 15 Jahre ab Rechnungsdatum.
Vorbemerkungen Kautschuk und Beschichtung
04.01 Vorbereitende Arbeiten Kautschuk
04.01
Vorbereitende Arbeiten Kautschuk
04.02 Kautschukbelag
04.02
Kautschukbelag
04.03 Epoxidbeschichtung
04.03
Epoxidbeschichtung
04.04 Sonstige Arbeiten
04.04
Sonstige Arbeiten
04.05 Nachweisarbeiten Oberbodenbelag
04.05
Nachweisarbeiten Oberbodenbelag