Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Rohbauarbeiten Bieter: Bauherr: Patrick Markgraf
(Bitte Stempel einsetzen!) Am Fuhrenkampe 6
30419 Hannover
Bauvorhaben: Neubau eines Betriebsleiterhauses
Bauort: Am Fuhrenkampe 6
30419 Hannover
01. Angebotsgrundlagen
dieses Blatt Angebot mit seinen Eintragungen und besonderen Vertragsbedingungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) das Leistungsverzeichnis mit technischen Vorbemerkungen (ZTV) die Planunterlagen des Architekten und die Baubeschreibung die Unterlagen der Fachplaner die VOB B und VOB C, sofern nichts anderes geregelt ist
02. Ausschreibungsart freihändige Vergabe
03. Angebotsabgabe bis zum 10.04.2026; 10:00 Uhr
bevorzugt per E- Mail
oder im Büro von:
Grundke Architekten
Ohestraße 1e, 30169 Hannover
info@grundke-architekten.de
04. Eröffnung zum obigen Zeitpunkt bei dem Architekten
05. Zuschlag innerhalb 30 Kalendertagen
Bis dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden
06. Bauleitung Grundke Architekten
07. Ausführungsfristen Ausführungsbeginn:
nach absprache bzw. Festlegung bei Vergabe
Fertigstellung:
nach Bauzeitenplan
08. Vertragsstrafe entfällt
09. Sicherheitsleistungen Vertragserfüllungsbürgschaft: entfällt
Gewährleistungsbürgschaft: 5,0 %
jeweils von der Netto-Abrechungssumme
10. Verjährungsfrist Verjährungsfrist Mängelansprüche gem.
BGB 438: 5 Jahre (60 Monate)
11. Zahlungen gem. VOB nach Zugang beim Architekten
12.Fachbauleitung LBO im Angebotspreis enthalten alsVertragspflicht des Auftragnehmers
13. Baustrom, Bauwasser Die Anschlüsse werden kostenlos zur
Verfügung gestellt.
14. Bauschuttentsorgung Für die Entsorgung von Abfall und Bauschutt hat jeder Auftragnehmer gem. DIN 18299 selbst Sorge zutragen.Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so wird von Seiten des AG mit einer Fristsetzung die Abfuhr zu Lasten des betreffenden AN veranlasst.
15. Bauwesenversicherung Der AG schließt für die Baumaßnahme eine Bauwesenversicherung mit Selbstbeteiligung ab. Die Kosten der Bauwesenversicherung werden auf die am Bau beteiligten Firmen mit umgelegt. Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des AN 300,00 € je Schadensereignis.
16. Abzüge Zur Berücksichtigung der Baustellengemeinkosten, wie Baustrom,Bauwasser, Bau-WC, Baustellen- entsorgung/Müllbeseitigung und die Bauwesen- versicherung, erfolgt ein pauschaler Abzug von der Schlussrechnung in Höhe von: 1,5 % der Netto- Abrechnungssumme
Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus dem Langtext-LV. Durch seine Unterschrift erkennt der Bieter das Langtext-LV und die oben aufgeführten ergänzenden Unterlagen bzw. Festlegungen rechtsverbindlich an.
Angebotssumme in EUR
netto ................................................ ................................................
MwSt.19,0% ................................................ ................................................
brutto ................................................ ................................................
Angebotsabgabe geprüft
Unterschriften
............................................................ ............................................................
Bieter - Ort, Datum Ausschreibender - Ort, Datum
............................................................ ............................................................
Bieter - Unterschrift Ausschreibender - Unterschrif t
Deckblatt Rohbauarbeiten
Inhaltsverzeichnis Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
Anlagen
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB/ BVB)
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Leistungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Anlagen (Planunterlagen, statische Berechnung etc.) Anlagen:
Ausführungsplanung; Grundke Architekten; Stand 24.03.2026 LM 1.0-0 Lageplan Maps_241007_A2_21 199 AG 1.0-0 Grundriss EG M 1z50_200 199 AG 2.0-0 Grundriss OG M 1z50_201 199 AG 3.0-0 Sparrenplan M 1z50_202 199 AG 4.0-0 Gründung M 1z50_203 199 AG 5.0-0 Schnitte ABCD M 1z50_204 199 AG 6.0-0 Ansichten Nord Süd M 1z50_205 199 AG 7.0-0 Ansichten West Ost M 1z50_206 Statische Berechnung mit Positionsplänen vom 05.08.2025; BEYE Ingenieurbüro Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) vom 10.11.2025; Dipl. Ing. Torsten Ohms
Anlagen (Planunterlagen, statische Berechnung etc.)
Allgemeine Baubeschreibung Durch den geplanten Baumaßnahme auf dem Grundstück eines Gärtnereibetriebes entsteht der Neubau eines Einfamiliehauses mit Carport. Die Bebauung fügt sich im östlichen Grundstücksteil in eine Lücke in der bestehenden Bebauung ein . Das Gebäude ist zweigeschossig und in Ost/West Richtung orientiert. Der Hauseingang liegt auf der Nordseite. Nach Süden sind dem Gebäude überdachte Außenbereiche und Terrassen vorglagert. Die Wohn und Arbeitsräume befinden sich im EG. Individualräume liegen im OG.
Lage und Art des Bauvorhabens
Das Baugelände liegt am Fuhrenkampe 6 in 30419 Hannover
Zufahrt
Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt über die Straße Am Fuhrenkampe über die Hauptzufahrt an der südlichen Grundstücksseite. Die Zufahrt wird gleichzeitig von dem auf dem Gelände befindlichen Gärtnereibetrieb genutzt. Die Zufahrt zu den Gewächshäusern und Wirtschaftsflächen im Grundstückteil hinter dem Baufeld muss ständig frei gehalten werden.
Aufgrund der beengten Lagermöglichkeiten wird im Baustellenbereich nur bedingt Lagermöglichkeit für Material zur Verfügung stehen. Die Abfuhr von Bauschutt, Materialresten und dergleichen ist dementsprechend zu planen.
Die Zufahrt zur Baustelle ist aufgrund der Enge nur mit geeigneten
LKW zu befahren. Rückwärtsfahrten mit LKW sind grundsätzlich nur mit Einweisung durch eine weitere Person zulässig!
Vor Beginn der Arbeiten ist vom Aauftragnehmer ein Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung mit der Bauleitung vorzulegen.
Erd- und Kanalarbeiten:
Die Erdarbeiten umfassen den Bodenabtrag im Baufeld und im Bereich der Gründung (Streifenfundamente). Unterhalb der Sohle wird eine kapillarbrechende Schicht aus Kies oder Schotter eingebaut.
Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser gem. Entwässerungsplanung aus Kunststoffrohren mit Formstücken.
Betonarbeiten
Fundamente:Gründung gemäß statischer Berechnung Frostschürzen bzw. bewehrte Streifenfundamente; Beton C25/30 XC3 XA1 WF mit Bewehurng aus Betonstahl B500
Sohle: Stahlbetonbodenplatte, d= 250 mm je nach statischen Erfordernissen auf einer Sauberkeitsschicht aus Magerbeton und einer Perimeterdämmung 120 mm
Decken:Stahlbetondecke d= 18 und 24 cm je nach statischen Erfordernissen mit Filigranelementen und Ortbeton
Treppe: Stb.-Fertighteiltreppe zweiläufig mit Stb.-Zwischenpodest
Mauerarbeiten
Außenwände: KS-Mauerwerk 17,5 cm Mauerwerk aus Poroton Hochlochziegel mit 16,0 cm WDVS als Außendämmung.
Innenwände: KS- Mauerwerk; tragende Innenwände d= 17,5 cm bzw. 11,5 cm;
sonst je nach statischen Erfordernissen.
Nichtragende Innenwände d= 11,5 cm KS-Mauerwerk, Holzwandscheiben zur Aussteifung im OG d= 15 cm
Putzarbeiten
Außenwände: Maschinen-Gipsputz,
Inenwände: Maschinen-Gipsputz, DG-Wände außen, Gipskartonplatten,
Dachschrägen mit Gipskartonplatten auf Sparschalung
Estricharbeiten
Im Erdgeschoß und Obergeschoß Heizestrich auf Warmwasser-Fußbodenheizung schwimmend verlegt.
Dach
Satteldach 25°, Holzkonstruktion gemäß statischer Berechnung,Eindeckung mit roten Tondachsteinen.
Fenster
Fenster - und Fenstertüren als Kunststofffenster, außen RAL- ähnlich 6020 Chromoxidgrün, innen weiß, mit 3-Scheiben Isolierverglasung , U-Wert Rahmen 1,1 W/(m²K) ,U-Wert
Verglasung 0,9 W/(m²K) im Mittel gesamt U-Wert = 1,0 W/(m²K)
Alle Fenster erhalten gedämmte KUnsstoff-Aufsatz-Rollladenkästen, Die Rollläden werden als Komplettelemente mit den Fenster- bzw. Türelementen eingebaut
Außentüren
Eingangstür als Alu-Tür bestehend aus einer Rahmentür mit Sicherheitsschloss 3-fach Verriegelung, sowie zusätzlichem feststehendem Seitenteil mit Iso-Verglasung, Stoßgriff lang außen, Türrosetten, Drückergarnitur innen und Profilzylinder
Innentüren
Röhrenspantüren, kunststoff-beschichtet, CPL, Oberfläche in weiß, stumpf einschlagend, Dekor weiß, Zarge als Holzumfassungszarge, ebenfalls weiß beschichtet.,
Bodenbeläge
Fertigparkett und keramische Beläge
Wandbeläge
Dachschrägen und Wände mit Malervlies und mit hellem wischfestem Binderfarbanstrich. Bäder erhalten eine 2,00 m hohe Verfliesung. In den Küchen werden ca. 60 cm hohe
Fliesenspiegel vorgesehen.
Sanitär
Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser aus Kunststoff. Kalt- und Warmwasserleitungen aus Kupfer.
Es werden folgende sanitäre Objekte in der Farbe glatt-weiß gemäß Bauplänen installiert: Badewanne, Waschtisch, Spülklosett, Duschwanne, bodengleich.
Heizung/Warmwasser
Luft-/Wasser WP mit Wärmerückgewinnung; Warmwasser Pufferspeicher und Durchlauferhitzer
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB/BVB) Gegenstand des Angebotes sind die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie alle nicht besonders aufgeführten Nebenleistungen
Angebot Das Angebot ist für den Auftraggeber unentgeltlich. Sämtliche Leistungen sind nach der neuesten Fassung der VOB/VOL und ATV für Bauleistungen zu kalkulieren und zu erfüllen, soweit im folgenden Text oder in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gesagt wird. Sämtliche Materialien müssen den gültigen DIN-Vorschriften entsprechen. Nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Angebote, auch in Bezug auf Aufgliederung der Einheitspreise, Angabe der Lieferwerke u.s.w. werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor und nach einer Auftragserteilung einzelne Positionen sowie Teile davon bzw. Leistungsabschnitte des Leistungsverzeichnisses, ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Änderung der Einheitspreise, ganz oder teilweise entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen Klarheit durch Einsichtnahme in Zeichnungen, statische Berechnungen, Gründungsgutachten, Rückfragen und Besichtigung der Baustelle beschafft hat. Nach Abgabe des Angebotes sind Einwendungen wegen Unkenntnis ausgeschlossen. Textänderungen und Zusätze im Leistungsverzeichnis durch den Bieter sind nicht zulässig. Vom Leistungsverzeichnis abweichende Ausführungsvorschläge sind in einem gesonderten Nebenangebot einzureichen. Falls irgendwelche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Lieferungen dem Bieter nicht durchführbar erscheinen, so hat er in seinem Angebot unter Beweisführung darauf aufmerksam zu machen. Der Bieter hält sich nach dem Eröffnungstermin im Rahmen an sein Angebot gebunden. Die Zuschlagsfristen sind im Deckblatt zum Leistungsverzeichnis genannt. Nachfristen können vereinbart werden. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Besonderen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Angebotes. Wollen im Falle einer beschränkten Ausschreibung mehrere Bieter eine Arbeitsgemeinschaft bilden und ein Angebot abgeben, so bedarf dies der Zustimmung des Bauherrn. Wird ein Angebot namens einer Arbeitsgemeinschaft abgegeben, so ist dieses in einer Anlage zum Angebot unter Angabe der Bezeichnung der Arbeitsgemeinschaft und des federführenden Unternehmens mitzuteilen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu unterzeichnen. Für die Ausführung des Auftrages durch eine Arbeitsgemeinschaft haften dem Auftraggeber alle Mitlieder der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch. Die Arbeitsgemeinschaft wird gegenüber dem Auftraggeber rechtsgültig nur durch das federführende Unternehmen vertreten, das mit dem Angebot zu benennen ist. Mit Abgabe des Angebotes durch eine Arbeitsgemeinschaft erkennt diese an, dass Zahlungen rechtsverbindlicher Wirkung ausschließlich an das federführende Unternehmen geleistet werden.
Auftragserteilung Im Falle einer Auftragserteilung sind Vertragsbestandteil: das Auftragsschreiben das Angebot einschl.des Leistungsverzeichnisses sowie der Allgemeinen und der Besonderen Vertragsbedingungen, die Ausführungsunterlagen, der Bauzeitplan, die Bestimmungen der VOB/B, jeweils in der neuesten Fassung, die allgemeinen technischen Vorschriften für Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Vorschriften, die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Bei Änderungen, Widersprüchen usw. gelten die vorstehend genannten Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge nacheinander. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Besondere technische Bedingungen für Spezialarbeiten gelten nur als verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Der Auftraggeber behält sich vor, beim Bieter vor einer Auftragserteilung je eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaften, der Krankenkasse und des Finanzamtes aus dem Zeitraum des letzten vor Auftragsdatum liegenden Quartals anzufordern. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er seinen steuerlichen und sozialen Verpflichtungen nachgekommen ist. Der Nachweis hierfür ist auf Anforderung zu erbringen.
Änderungs- und Nachtragsaufträge bedürfen der Schriftform. Die Vergabe der Arbeiten in Losen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Erfüllungsort ist die Baustelle, Gerichtsstand ist, wenn der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, Hannover, wobei das Recht des Auftraggebers, den Auftragnehmer an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen, unberührt bleibt.
Vergütung Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise. Sie verstehen sich insbes. einschl. aller erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Gerätemieten, Vorhaltekosten, Wegegelder, Auslösungen, Lohnnebenkosten, Überstunden- und Leistungszuschläge, Gebühren, Kosten für Materialprüfverfahren und verantwortliche Fachbauleitung. Lohn- und Materialgleitklauseln kommen nicht zur Anwendung; Nachforderungen sind vielmehr auch für den Fall außergewöhnlicher Steigerung von Materialpreisen oder Lohnkosten in der Bauindustrie ausgeschlossen.
Treten Umstände ein, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die den Beginn der Ausführung seiner Leistung mehr als 12 Monate nach Auftragserteilung verzögern oder für einen solchen Zeitraum unterbrechen, so hat er Anspruch auf zusätzliche Vergütung des Mehrlohnes aus tariflichen Lohnerhöhungen von diesem Zeitpunkt an; weitergehende Ansprüche bleiben auch in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Unterbrechung der Arbeiten durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Baustoffmangel, Schlechtwetter oder andere unvorhersehbare Behinderungen, die vom Auftraggeber nicht zu vertreten sind, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn. Für Nachtarbeit sowie Sonn- oder Feiertagsarbeit notwendige Genehmigungen sind vom Auftragnehmer auf dessen Kosten einzuholen. Für Stundenlohnarbeiten gelten die im Angebot gesondert aufgeführten Preise (Löhne, Stoffkosten und Gerätekosten). Der Nachweis der geleisteten Stunden ist durch bescheinigte Stundenlohnzettel erforderlich. Diese sind einschl. des dazugehörigen Materialnachweises der Bauleitung an dem der Arbeitsleistung folgenden Tag zur Bestätigung vorzulegen. Stundenlohnarbeiten sind nur auszuführen, wenn diese vom Bauleiter gesondert als solche angeordnet werden. Für ohnehin auf der Baustelle anwesendes Aufsichtspersonal erfolgt bei Stundenlohnarbeiten, die im Zuge der Ausführung von Vertragsleistungen zusätzlich anfallen, keine Vergütung. Werden von Polieren oder Vorarbeitern Stundenlohnarbeiten ausgeführt, so wird nur der normale Facharbeiterlohn vergütet. Von der Bauleitung unterschriebene Stundenlohnzettel gelten als Bescheinigung, dass die Leistung durchgeführt wurde und nicht als Abnahme. Die Lohnzettel müssen die Namen und Angaben über die Art der Arbeiten enthalten. Bei Lehrlingen ist das Lehrjahr anzugeben. Stellt sich bei der Rechnungsprüfung heraus, dass die im Stundenlohn abgerechneten Leistungen bereits bei Vertragsarbeiten berücksichtigt sind oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnzettel unterschriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn die Stundenlohnarbeiten gemäß Ziff. 4.5 angeordnet waren. Nachtragsangebote für nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind unaufgefordert vor Ausführung der Arbeit einzureichen; sie sind auf den Preisen des Hauptangebotes aufzubauen. Die Preisbildung ist auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Auftragnehmer die Abgabe eines Angebotes, so können Einheitspreise bei der Abrechnung vom Bauleiter festgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, soweit solche anfallen, auf Verlangen des Auftraggebers, soweit technisch möglich und zeitlich noch zumutbar, auszuführen. Für solche Leistungen gelten § 2 Ziff. 5 und 6 VOB/B. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Leistungen mit der Bauleitung über die Termine der Anlieferungen, die Lagerung der Materialien und den Beginn der Montagearbeiten abzusprechen. Für Beschädigungen, die wahrend einer Zwischenlagerung entstehen, kann der Auftragnehmer keine Forderungen entstellen, es sei denn, dem Auftraggeber wäre insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten.
Geräte können einzeln abgerufen werden, ohne dass dem Auftraggeber Mehrkosten entstehen. Mit den Einheitspreisen ist auch abgegolten die etwaige Ausführung von Arbeiten in kleinen Mengen/abschnittsweise und wenn nötig in mehreren zeitlich voneinander getrennten Arbeitseinsätzen.
Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung notwendigen Unterlagen erhält der Auftragnehmer unentgeltlich in digitaler Ausfertigung. Evtl. gewünschte ausgedruckte Exemplare sind vom Auftragnehmer zu vergüten. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen rechtzeitig vor Baubeginn anzufordern.
Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, auch die der Fachingenieure, auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und bei festgestellter/feststellbarer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit schriftliche Anzeige zu erstatten. Er hat sich im einzelnen über die örtlichen Verhältnisse zu vergewissern. Änderungen oder Ergänzungen bei der Ausführung gegenüber der Baubeschreibung
den Plänen oder den sonstigen Unterlagen dürfen vom Auftragnehmer nur dann durchgeführt werden, wenn ihnen zuvor schriftlich zugestimmt ist. Der Auftragnehmer kann sich
nicht darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein: seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur Durchführung von Leistungen vom Auftraggeber oder dritter Seite geprüft/ genehmigt sind.
Ausführung Die Leistungen des Auftragnehmers haben den anerkannten Regeln der Technik und dergewerblichen Verkehrssitte zu entsprechen. Soweit in der bautechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln bestimmte Eigenschaften von Material oder
Leistung gefordert werden, gelten diese als vertraglich zugesichert. Soweit auf dem Baumarkt Baustoffe oder Bauteile erhältlich sind, die einer Güteüberwachung unterliegen, dürfen nur solche verwendet werden. Die zur termingemäßen Durchführung der Arbeiten erf. Baustoffe, Materialien, Maschinen etc. hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern. Transport-, Montage- oder sonstige Arbeitshilfen werden bauseits nicht geschuldet; werden sie gestellt, so sind sie zu vergüten. lm Leistungsverzeichnis festgelegte Fabrikate und Materialien sind zu verwenden; nur in Ausnahmefällen kann mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gleichwertiges verwendet werden. Für Materialien und Gegenstände hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung Proben bzw. Musterstücke in zur Bewertung ausreichender Dimensionierung unentgeltlich vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Kosten für etwaige Materialuntersuchungen zu tragen. Tritt durch Materialprüfung eine Bauverzögerung ein, kann der Auftragnehmer daraus keine Rechte herleiten. Ansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehalten. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Werkstoffe, Vorarbeiten anderer Auftragnehmer oder sonst, so hat er diese dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe vor Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen. Unter-
bleibt dies, so übernimmt der Auftragnehmer die volle Verantwortung für die Ausführung. Treten Bedenken vorgenannter Art während der Durchführung auf, so sind die in Frage kommenden Arbeiten sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung erzielt ist. Der Auftragnehmer hat den von seiner Arbeit herrührenden Abfall, Reststoffe, Verschnitt usw. laufend, mindestens wöchentlich, auf seine Kosten zu beseitigen und abzufahren, andernfalls wird dies ohne Anmahnung durch die Bauleitung auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Soweit öffentliche Flächen, Straßen, Wege usw. in Anspruch genommen werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche sich daraus ergebenden Kosten zu übernehmen u. nach Fertigstellung seines Auftrages den alten Zustand wieder kostenlos herzustellen. In jedem Falle hat der Auftragnehmer auf seine Kosten erforderliche Anträge zu stellen, Genehmigungen zu erwirken usw. Vor Ausführung der Verbauarbeiten hat sich der Auftragnehmer zu vergewissern, ob und wo sich auf der Baustelle Kabel und Versorgungsleitungen, Siel-, Kanalisations- und andere Anschlüsse befinden. Er hat für den Schutz der Kabel und Leitungen zu sorgen und haftet für die durch die Unterlassung entstandenen Schäden. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Gebäude, Bauteile, Umwehrungen und Grundstücke durch geeignete Maßnahmen derart zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen
und Beschädigungen vermieden werden. Das lmmisionsschutzrecht ist einzuhalten. Sicherungseinrichtungen, die auch dem Schutz anderer Personen/Sachen dienen, darf der Auftragnehmer wahrend und nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit Zustimmung der Bauleitung entfernen. Schutzvorrichtungen anderer Auftragnehmer dürfen, selbst wenn die eigenen Arbeiten behindert werden, auch nicht vorübergehend ohne Zustimmung der Bauleitung eigenmächtig entfernt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Flächen und Räume freizumachen, sobald diese für den Baufortschritt benötigt werden. Zugewiesene Flächen/ Räume sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten abzusichern. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung der Bauleitung zur Räumung der Flächen und Räume nicht rechtzeitig nach, so haftet er für die Folgen. Der Auftragnehmer hat eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Vertreter am Bau zu benennen, der nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber gewechselt werden kann. Das Anordnungsrecht des Auftraggebers an der Baustelle und wahrend der Ausführung wird ausschließlich durch den Bauleiter oder dessen Vertreter ausgeübt. Hiervon wird das Anordnungsrecht des Auftragnehmers gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern nicht
berührt. Arbeitskräfte, die den berechtigten Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechen, sind auf Verlangen der Bauleitung auszutauschen.
Ausführungstermine Die Arbeiten sind nach besonderem Bauzeitenplan nach Maßgabe der Bauleitung zu fördern. Die Arbeiten sind termingemäß durchzuführen. Es sind die bei Auftragserteilung oder in der Folgezeit schriftlich festgesetzten Termine maßgebend. Sollte sich durch unvorhergesehene Einflüsse der Zeitablauf der zu erbringenden Leistung verschieben, so werden die vereinbarten Leistungsfristen grundsätzlich nicht verlängert. Ist für die Arbeitsaufnahme kein fester Zeitpunkt angegeben, so hat der Auftragnehmer seine Leistung spätestens 10 Arbeitstage nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen. Glaubt der Auftragnehmer, durch Verzögerung anderer Arbeiten oder aus sonstigen Gründen in der termingemäßen Fertigstellung behindert zu sein, so hat er der Bauleitung hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Der Auftraggeber ist bei Nichteinhaltung der vertraglichen Termine (ebenso der Zwischentermine) sowie aufgrund der Nichteinhaltung ihm gesetzter Fristen durch den Auftragnehmer berechtigt, die Leistung dem Auftragnehmer zu entziehen und die Arbeiten durch
eine andere Firma ausführen zu lassen. Dem Auftraggeber hierbei entstehende Kosten hat der Auftragnehmer zu erstatten. Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit der Setzung einer Frist/Nachfrist durch den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber im Falle der Fristversäumnis berechtigt ist, ihm die übertragene Leistung ganz und/oder teilweise zu entziehen. Im Falle der Kündigung/Teilkündigung ist der Auftraggeber nur
Verpflichtet, dem Auftragnehmer die tatsächlich erbrachten Leistungen zu vergüten. Außerdem hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Falle werden dem Auftragnehmer nur die tatsächlichen am Bauwerk
eingebauten und verbleibenden Leistungen vergütet. Nicht vergütet werden Vorleistungen, wie Materialbeschaffung etc. sowie entgangener Gewinn und alle sonstigen Folgen. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, evtl. Mehrleistungen bis in Höhe von 10 % der Auftragssumme innerhalb der vertraglich festgelegten Termine zu erbringen. Alle aus Verzögerungen der vertragsgegenständlichen Leistungen entstehenden Kosten u. Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers, soweit dieser die Verzögerung zu vertreten
hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind nicht ausgeschlossen.
Vertragsstrafe Kommt es zu einer durch den AN, schuldhaften Überschreitung des Fertigstellungstermins, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,30 % der Nettoabrechnungssumme pro Werktag zu Zahlen. Die maximal anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5,0 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Beweislast, dass ihn kein Verschulden trifft, obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verzichtet auf Einreden, soweit sie nicht auf höhere Gewalt oder vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind. Fehlende Arbeitskräfte, verspätete/ausgefallene Materiallieferungen, Witterungseinflüsse, mit denen zu rechnen ist, zählen nicht als höhere Gewalt. Der AG ist berechtigt, die Vertragsstrafe auch noch nach Abnahme bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Vertragsstrafenansprüche sind auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der AG sich diese bei der Durchführung einer Ersatzvornahme oder Erklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Der Vorbehalt kann auch in diesen Fallen bis zur Schlusszahlung erklärt werden. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den AG bleibt unberührt. In diesem Fall wird die verwirkte Vertragsstrafe jedoch als Mindestbetrag der Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen. Vereinbaren die Parteien anstelle der ursprünglichen verbindlichen Termine nachträglich andere Vertragstermine (z.B. aufgrund von Verzögerung oder Behinderung), gilt die Vertragsstrafenregelung von 8.1 auch für die dann neu vereinbarten Vertragstermine.
Haftung Der Auftragnehmer hat die Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften auszuführen oder diese zu veranlassen. Er hat den Auftraggeber und seine Beauftragten von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite im Zusammenhang mit mangelhaften oder nicht erfolgten Sicherungsmaßnahmen gegen diese erhoben werden.
Der Auftragnehmer haftet auch für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften soweit nicht Fragen der Planung betroffen sind.
Versicherung Der Auftragnehmer hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutsschaden ausreichend zu versichern. Als Bestätigung hierfür gilt die rechtsverbindliche Unterzeichnung der Erklärung zum Angebot. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen und Lieferungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen. Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entsteht, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Abrechnung Die Massen des Leistungsverzeichnisses sind überschlägig ermittelt. Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Leistung. Abschlags- (Teil-) Rechnungen sind einschl. des Leistungsnachweises bevorzugt in digitaler Form bei der Bauleitung einzureichen. In der Bezahlung der Abschlagsrechnung liegt keine Anerkennung der Leistung. Einer Rückforderung im Falle der Überzahlung kann die Einrede des Wegfalls der Bereicherung nicht entgegengehalten werden. In jeder Rechnung sind die Leistungen in der Reihenfolge der Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen einzeln anzugeben. Angelieferte, aber noch nicht eingebaute Stoffe und Bauteile sowie solche an einem
anderen Ort befindliche, gelten nicht als vergütungsfähige Leistung, wenn dies vertraglich nicht anders vereinbart ist. Vorauszahlung auf nicht erbrachte Leistung bedarf bei Vertragsabschluss einer besonderen Vereinbarung. Rechnungen über Stundenlohnarbeiten sind getrennt von den Rechnungen über Vertragsleistungen als Schlussrechnungen aufzustellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Leistung bevorzugt in digitaler Form bei der Bauleitung einzureichen, einschl. der dazugehörigen prüffähigen Massenermittlungen und Abrechnungszeichnungen. Sie setzt in jedem Fall die ordnungsgemäße Abnahme voraus. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen durch Abrechnungszeichnungen zu belegen. Als Belege können die Ausführungszeichnungen i.M. 1:50 Verwendung finden, wobei fehlende Maßzahlen entsprechend dem Aufmaß nachzutragen und die Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses darzustellen sind. Nicht darstellbare oder später nicht mehr zugängliche Bauteile sind mit der Bauleitung auf zu messen. Das Aufmaß ist seitens des Auftragnehmers rechtzeitig zu veranlassen, andernfalls werden die Maße bauseits festgelegt. Für Installationen, betriebstechnische und maschinelle Anlagen sind der Schlussrechnung Revisionspläne, Betriebsanweisungen sowie Wartungs- und Pflegerichtlinien beizufügen.
Schlusszahlung erfolgt erst nach Vorlage dieser Unterlagen. Reicht der Auftragnehmer prüfbare Rechnungen nicht rechtzeitig ein, obwohl ihm dafür eine angemessene Frist gesetzt worden ist, so sind Bauherr und Bauleitung berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Abrechnung durch Dritte aufstellen zu lassen.
Zahlungen/Sicherheitsleistungen Zahlungen erfolgen nur an den Auftragnehmer. Abtretungen sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der Abtretung an die Hausbank des Auftragnehmers. Abschlagszahlungen erfolgen bis zu 90% der prüfungsfähigen Abschlags- (Teil-) Rechnungen nach Prüfung (Abrechnungssumme). Übersteigt der Euro-Wert der Leistungen 90 % der gesamten Vertragsleistung, so ist vor Anweisung einer weiteren Zahlung Schlussrechnungslegung erforderlich. Die für die Leistung von Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen im Sinne von § 1ó, Ziffer 1 (3) und 3 (1) VOB/B festgelegten Fristen werden vom Auftraggeber, soweit es ihm zumutbar ist, eingehalten. Bei Skontoabzügen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tage der Vorlage der von der Bauleitung geprüften und festgestellten Rechnung bei der anweisenden Stelle des Auftraggebers. Als Sicherheit hat der Auftragnehmer auf fünf Jahre vom Tage der Abnahme an gerechnet 5 % von der Auftragssumme zu leisten. Die Sicherheit kann durch Einbehalt oder durch Hinterlegung des Sicherheitsbetrages oder durch Bürgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers gestellt werden. Bei bis zu 5.000,00 Euro Abrechnungssumme werden grundsätzlich keine Sicherheitsbeträge verlangt.
Die Sicherheit für die Gewährleistung ist dem AG erst ab dem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, ab dem der AN die von ihm gewahrte Sicherheit für die Vertragserfüllung (Abzüge von den gelegten Abschlagsrechnungen) zur Verfügung stellt. Eine zweifache Absicherung des AG durch eine gleichzeitige Sicherheit für die Vertragserfüllung und eine Sicherheit für die Gewährleistung ist unzulässig. Die Sicherheit kann mit Zustimmung des Auftraggebers nach § 17/4 VOB/B auch durch
selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden
Abnahme/Gewährleistung Die Abnahme ist nach Fertigstellung sämtlicher Vertragsleistungen schriftlich zu beantragen. Es erfolgt eine förmliche Abnahme im Sinne § 12/4 VOB/B. Werden Teilleistungen durch die weiteren Bauausführungen einer späteren Feststellung bzw. Nachprüfung entzogen, erfolgt eine gemeinsame Vorabnahme. Diese hat nicht die rechtliche Wirkung einer Abnahme. Bis zur Abnahme der Gesamtleistung tragt der Auftragnehmer ohne Rücksicht auf frühere Teilabnahmen allein die Gefahr. Bei der Abnahme gerügte Mangel müssen innerhalb einer von der Bauleitung festgelegten Frist beseitigt werden. Geschieht dies nicht, so kann der Auftraggeber entweder auf Kosten des Auftragnehmers die Mangel beseitigen lassen oder einen der Minderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Anstelle der Verjährungsregel nach § 13 VOB/B gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach § 434 ff. BGB. Hiernach betragt die Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken fünf Jahre. Sofern über einen gerügten Mangel bis zum Ablauf der Verjährungsfrist keine Einigung erzielt worden ist, verzichtet der Auftragnehmer auf die Einrede der Verjährung, wenn der Auftraggeber unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten über den gerügten Mangel, dessen Ursachen und dessen Behebung einzuholen, dabei zugleich erklärt, dass er (der Auftraggeber) bereit ist, dieses Gutachten als Schiedsgutachten anzuerkennen.
Kostenumlagen Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem Pauschalbetrag der Netto-Auftragssumme an den Kosten nachstehend aufgeführter Leistungen, gleichgültig ob oder in welchem Umfang er diese in Anspruch nimmt: Für eine Bauwesenversicherung, die der Auftraggeber auf der Grundlage der besonderen Vertragsbedingungen des Bauleistungsversicherers abschließt. Für allgemeine Schuttbeseitigung, sofern der Verursacher nicht mehr feststellbar ist. Ziffer 6.5. wird dadurch nicht berührt. Für die Regulierung von Glasschäden bis zur Bezugsfertigkeit, für die der Schadensverursacher nicht festgestellt werden kann. Für die Entnahme und Nutzung von Baustrom, Bauwasser und die Nutzung der bereitgestellten Bau-WC Anlagen Der Pauschalbetrag wird von der Endumme der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Baustelleneinrichtung Der Auftraggeber sorgt für den genügend großen Bauwasser- und Stromanschluss, sowie für ausreichende WC-Anlagen. Die Verbrauchskosten tragt der Auftraggeber. Die nachfolgenden Unternehmer sind zur Entnahme und Nutzung der Anschlüsse und zur Nutzung der WC-Anlagen berechtigt. Der Pauschalbetrag wird von der Endsumme der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Soweit für die Ausführung erforderlich, sind mit einzukalkulieren Einrichtung der Baustelle Vorhaltung und Gestellung von Arbeitsbuden u. Materialbuden Schaffung der notwendigen Zugangswege Zur Baustelleneinrichtung gehören ferner Absperr- und Beleuchtungsanlagen sowie Sicherheitseinrichtungen, die gewährleisten, dass weder Personen noch Sachen Schaden erleiden. Zu- und Abfahrtswege
Die Zu- und Abfahrtswege zu dem Baugrundstück sind von den Unternehmen für die Erd-, Maurer und Betonarbeiten zu unterhalten.
Kündigung und Entziehung des Auftrags Der Auftraggeber ist stets zur sofortigen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer:
das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt, seine Zahlungen einstellt, seine Werklohnforderungen gegenüber dem Auftraggeber aus erbrachten Leistungen ganz oder teilweise mit Arrest belegt oder gepfändet werden, ohne rechtfertigenden Grund seine Arbeiten unterbricht und diese auch nach Mahnung und Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht wieder aufnimmt. Der Auftragnehmer hat in diesen Fallen stets nur Anspruch auf den Werklohn, der den tatsächlichen erbrachten Leistungen entspricht, vorbehaltlich etwaiger Gegenforderungen des Auftraggebers.
Ich/Wir habe/n von den vorstehenden Allgemeine Vertragsbedingungen Kenntnis genommen und erkenne/n sie durch meine/ unsere rechtsverbindliche Unterschrift an. Sie gelten als Bestandteile meines/unseres Angebotes vom
………………………
………………………………………………………………………..
(Unterschrift und Stempel)
Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB/BVB)
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung wird gemäß VOB/C davon ausgegangen, dass die beschriebenen Leistungen immer dann die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließen, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Bieter, das er Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen klar und eindeutig erkannt und umfassend als fix und fertige Leistung kalkuliert hat.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer sich von der Lage der Baustelle und über die örtlichen Verhältnissen insbesondere Beschaffenheit des Baugrundstückes informiert zu haben.
Die Planungsunterlagen liegen dem LV bei, bzw. können im Architekturbüro eingesehen werden.
Grundlage der ausgeschriebenen und auszuführende Leistungen sind Bauausführungen nach dem Stand der Technik, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften, jeweils
in der neuesten Fassung.Der Bieter ist verpflichtet, die neuesten DIN-Normen
und Vorschriften kalkulatorisch und ausführungsmäßig zugrunde zu legen
Die Leistungen sind nach dem heutigen Stand der Technik und gemäß der Normen auszuführen. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen aller Art DIN 18 300 Erdarbeiten DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18 330 Maurerarbeiten DIN 18 331 Beton- u. Stahlbetonarbeiten DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten DIN 18353 Estricharbeiten. DIN 52270 Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffe (gilt hier für Definitionen) DIN EN826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
Ebenso sind die Verarbeitungsrichtlinien und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Bestimmungen u. Verordnungen der Berufsgenossenschaften und sonstiger Behörden sind zu beachten.
Planunterlagen
Für die Ausführung der Arbeiten stellt stellt der AG die Ausführungspläne und weitere Unterlagen soweit erforderlich in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung (gemäß § § 3 VOB/B).
Alle weiteren Ausfertigungen und Vervielfältigungen zur Durchführung der eigenen Leistungen und für eigene Zwecke obliegen dem AN. Die Kosten hierfür sind in die Gemeinkosten der Baustelle und in die Einheitspreise der nachstehenden
Positionen einzukalkulieren.
Fachbauleitung
Für die Baustelle ist vom AN verbindlich ein Fachbauleiter zu stellen und schriftlich dem Bauherren bzw. der Bauleitung zu benennen; ihm obliegt eine lückenlose Überwachung der eigenen Ausführungstermine und der dazugehörige Nachweis.
Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat für den gesamten Zeitraum seiner Tätigkeit ein Bautagebuch zu führen, das für jeden Tag mindestens Angaben über Witterung, Arbeitsbeginn und -ende , Personalstärke, gegliedert nach Lohngruppen, Geräteeinsatz, Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten sowie ggfs. Ausfälle und deren Ursachen enthalten muss. Aufzunehmen sind auch alle weiteren Umstände, die für die Ausführung der Leistung oder die Abrechnung von Bedeutung sein können.
Das Bautagebuch ist insgesamt stets zur Einsicht durch den Auftraggeber oder seine Beauftragten zur Verfügung zu halten und mit der Abrechnung zu übergeben.
Vollständigkeit der Leistung
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies gilt insbesondere für Kleinteile und
Befestigungsmaterialien. Als Kalkulationsgrundlage liegen dem LV entsprechende Zeichnungen bei. Sind im LV Maße mit "ca." angegeben, so ist eine
prozentuale Abweichung von bis zu ±10% kalkulatorisch zu berücksichtigen
Fristgerechte Lieferung
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die ausgeschriebenen Baustoffe, Bauelemente und Materialien zum erforderlichen Zeitpunkt lieferbar sind. Haben ausgeschriebene Materialien längere Lieferzeiten als 14 Tage, so ist dies in die jeweilige LV-Position dazuzuschreiben.
Diebstahlsicherung
Der Auftragnehmer ist für die Sicherung der Baustoffe, Leistungen und der ihm bauseits gestellten Baustoffe und Bauteile hinsichtlich Beschädigung oder
Diebstahl bis zur Abnahme verantwortlich.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Architekten. Art, Umfang und der voraussichtliche Zeitaufwand sind vor Beginn der Arbeiten zu vereinbaren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Das Bauvorhaben wird gem. BaustellV durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) betreut. Pflichten zur Einhaltung / Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz sind durch
den Auftragnehmer im Vorfeld nachweislich wahrzunehmen, auf der Baustelle vorzuhalten und dem SiGeKo auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Abrechnung
Grundsätzlich wird nach Abrechnungszeichnungen abgerechnet, die der AN schuldet.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung Baustellenzufahrt
Die Baustelle befindet sich in Hannover Vinnhorst, Am Fuhrenkamp 6. Freiflächen für Material-Zwischenlagerung und für Baustelleneinrichtungen sind auf dem Grundstück vorhanden (siehe Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan)
Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung können Teilflächen des Grundstücks nach Absprache genutzt werden.
Der Ort für das Errichten von Aufenthalts- und Lagerräumen ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AN erstellt einen Baustelleneinrichtungsplan, der spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten zur Abstimmung beim Architekten vorliegen muss.
Die Baustelleneinrichtung einschließlich. der zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Hebezeuge, Werkzeuge, Geräte, Geräte bis 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe, Mannschafts- u. Magazinbuden etc. sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die erforderliche Baustelleneinrichtung für die Ausführung der eigenen Leistungen ist in nachstehenden Einzelpositionen erfasst und ausgeschrieben. Weitere darüber hinaus ggf. erforderliche Baustelleneinrichtungsleistungen zur Ausführung der eigenen Leistungen sind gemäß DIN 18299 Pkt. 4.1 in die Einheitspreise der nachstehenden Positionen einzurechnen.
Baustrom
Vom AN Elektroinstallation wird bauseits ein Baustromanschluss mit Abgängen für Unterverteilungen, CEE-Steckdosen, Schukosteckdosen, FI-Schalter, Zähler
und Sicherungen zur Nutzung aller am Bau beteiligten Gewerke im Baustellenbereich hergestellt und vorgehalten. Die Weiterführungen von der Entnahmestelle bis zur jeweiligen Verbrauchsstelle zur Ausführung der eigenen
Leistungen ist Sache des Auftragnehmers und Nebenleistung
Bauwasser
Der Auftragnehmer veranlasst den erforderlichen Anschluss für Brauchwasser an zentraler Stelle. Die Weiterführung von der Entnahmestelle bis zur jeweiligen Verbrauchsstelle zur Ausführung der eigenen Leistungen ist Sache des Auftragnehmers und Nebenleistung.
Baustellenreinigung
Der Auftragnehmer seinen Arbeitsplatz täglich zu säubern, sowie Abfall und Schutt abzufahren. Bei Nichteinhalten ist die Bauleitung berechtigt auf Kosten
des Auftragnehmers Dritte mit der Arbeitsplatzsäuberung zu beauftragen.
Die Entsorgung der Abfälle, des Schutts und des Schrottes hat entsprechend der geltenden Vorschriften zu erfolgen und ist mittels Nachweis der Entsorgungsstellen zu belegen. Die Kosten für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Gesamt-Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden vorab vom Bauherrn bezahlt. Zur Verrechnung der Verbrauchskosten für Baustrom und
Bauwasser wird am Ende der Baumaßnahme jedem am Bau beteiligten Auftragnehmer ein pauschaler Betrag der Schlussabrechnungssumme in Abzug
gebracht (siehe LV-Deckblatt)
Gebäudeeinmessung
Alle zur Ausführung der eigenen Leistungen erforderlichen vermessungstechnischen Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Eine bauseitige Grundeinmessung erfolgt nicht.
Sanitäranlagen
Es steht ein Bau-WC zur Verfügung. (siehe separate Position)
Kranbenutzung
Die Mitbenutzung von Kränen (eigene BE) durch andere Gewerke ist den jeweiligen Firmen bei Bedarf zu gewähren. Die Abrechnung erfolgt separat direkt mit dem Nutzer.
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Bauzaun
01.02
Bauzaun
01.03 Schutzmaßnahmen
01.03
Schutzmaßnahmen
01.04 Entsorgung
01.04
Entsorgung
02 GERÜSTBAUARBEITEN
02
GERÜSTBAUARBEITEN
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Das Gerüst muss über den Zeitraum für die Durchführung der Rohbauarbeiten hinaus für die Folgegewerke Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten und WDVS-Arbeiten vorgehalten und bei Bedarf umgebaut werden. Das Gerüst ist aus diesem Grund einem Systemgerüst der Breitenklasse SW06 mit einer ca. 30 cm Innenkonsole ausgeschrieben und entspricht damit der Breitenklasse W09.
Der Gerüstabstand von der Fassade darf inkl. Innenkonsole max. 20 cm zwischen Belagkante und Mauerwerk betragen. Dadurch ist sicherzustellen, dass beim sukzessivem Einbau des WDVS (d=16 cm), beim Rückbau der Konsolen, der maximal zulässige Wandabstand von 30cm zwischen Belagkante und Fassade nicht überschritten wird
Gerüste dürfen nur unter Beachtung der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Normen, insbesondere der DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste"
erstellt werden.
Zusätzlich sind die Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI663) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten.
Die Gerüste sind entsprechend den Richtlinien in der obersten Gerüstlage auch als Fanggerüste für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten zu bauen.
Die Gerüste müssen baubegleitend auch als Schutzgerüste für die Rohbauarbeiten aufgebaut werden, d.h. die gesamten Gerüstarbeiten werden sukkzessiv dem Baufortschritt entsprechend abgerufen, dies ist bei der
Kalkulation zu beachten.
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
02.01 Fassadengerüste
02.01
Fassadengerüste
03 OFFENE WASSERHALTUNG
03
OFFENE WASSERHALTUNG
Vorbemerkungen Wasserhaltung Nach der geotechnischen Untersuchung des In.-Büro Ohms vom 10.11.2025 beschränkt sich die bauzeitliche Wasserhaltung auf die Herstellung von Pumpensümpfen und den Einsatz von Tauchpumpen zur Beseitigung des anfallenden Wassers.
Bei den Arbeiten anfallendes Oberflächenwasser ist unverzüglich zu beseitigen, so daß die Arbeiten ständig im Trockenen durchgeführt werden können
Vorbemerkungen Wasserhaltung
03.__.0001 offene Wasserhaltung, Tagwasser Anlage zur offenen Tagwasserhaltung der ausgehobenen
Streifenfundament-Baugruben nach DIN 18305, zur
Beseitigung von ggf. auftretendem Niederschlagswasser
/ Sickerwasser zur sicheren Trockenhaltung der
Baugrubenfläche, ausreichend bemessen, inkl. aller erforderlicher Materialien und Geräte liefern, herstellen und nach Fertigstellung der Bodenplattendecke und Außenwandabdichtung vor der Baugrubenverfüllung abbauen
und restlos entfernen, Gräben und Pumpensümpfe verfüllen.
Vorhaltung und Betrieb in separater Position.
Anlage bestehend aus:
umlaufende Wassergräben mit ausreichendemQuerschnitt, einschl. Erdarbeiten Pumpensümpfe aus Betonringen in erforderlicher Anzahl und Größe, inkl. Filterkies und verkehrssichere Abdeckung sowie erforderlicher Erdarbeiten Tauchkörperpumpen mit automatischer Schaltung in erforderlicher Anzahl, ausreichend dimensioniert, einschl. elektrische Anschlüsse - Anschlussleitungen von den Pumpensümpfen zum Hauptwassersammler (Kanalnetz, Vorfluter, o.ä.) in erforderlicher Anzahl
Baugrubenfläche: ca. 300 m² (gesamt, unten)
Fundamentbreite: ca. bis 0,60 m.
Baugrubentiefe: ca.1,00
Die Position beinhaltet sämtliche evtl. notwendigen Beantragungen und Genehmigungsgebühren sowie ggf.
anfallende Einleitgebühren für die Einleitung des
geförderten Grundwassers in das Kanalnetz oder einen
anderen Vorfluter.
03.__.0001
offene Wasserhaltung, Tagwasser
E
P
1,00
psch
03.__.0002 offene Wasserhaltung, Betrieb Vorbeschriebene Anlage zur offenen Tagwasserhaltung
während der Bauzeit bis zur fertigen Baugrubenanfüllung
betreiben, vorhalten / unterhalten; einschl. aller
Betriebskosten.
Abrechnung je Tag im Betrieb befindlicher Pumpen
(gesamte Anlage).
Der Pumpenbetrieb ist der Bauleitung von Inbetriebnahme
anzuzeigen und für den Nachweis sind wöchentlich
Wochenzettel vorzulegen.
03.__.0002
offene Wasserhaltung, Betrieb
E
30,00
Tag
04 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
04
ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
Vorbemerkungen Entwässerungskanalarbeiten Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu
beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verfüllt werden.
Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen, einzumessen und über der Abdeckung zu markieren.
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen:
Rohplanum + /- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.
Die Rohrleitungen sind mit feinkörnigem Auffüllmaterial gemäß der Bettungsart bis 30 cm über deren Scheitel zu umhüllen und satt zu unterfüttern.
Rohre der Schmutz- und Regenwassergrundleitungen sind im Sandbett und mit Gefälle zu verlegen gemäß Entwässerungsplanung. Sie sind allseitig mindestens mit 10 cm bzw. ca. 20 cm über Rohrscheitel mit Sand zu ummanteln.
Vor Auffüllen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen.
Die Rohrleitungen unterhalb der Bodenplatte sind ohne vorherige Aussparungen durch die Fundamente und Bodenplatten zu führen und einzubetonieren.
Der Einbau der Rohrleitung in bewehrte Stahlbetonbauteile zwischen Bewehrungseisen ist in den entsprechenden Rohrleitungspositionen kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Alle im Gründungsbereich freiliegenden Rohrleitungsenden sind provisorisch zu schließen. Diese Aufwendungen sind als Nebenleistung in die entsprechenden Rohrleitungspositionen mit einzukalkulieren.
Vorbemerkungen Entwässerungskanalarbeiten
04.01 HAUSEINFÜHRUNGEN
04.01
HAUSEINFÜHRUNGEN
04.02 GRUNDLEITUNGEN UNTER DER SOHLE
04.02
GRUNDLEITUNGEN UNTER DER SOHLE
05 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
05
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
05.01 GRÜNDUNG
05.01
GRÜNDUNG
05.02 BLITZSCHUTZ
05.02
BLITZSCHUTZ
05.03 DECKEN
05.03
DECKEN
05.04 STB-FERTIGTEILE
05.04
STB-FERTIGTEILE
05.05 STB-BAUTEILE
05.05
STB-BAUTEILE
05.06 BAUSTAHL, EINBAUTEILE
05.06
BAUSTAHL, EINBAUTEILE
06 MAUERARBEITEN
06
MAUERARBEITEN
Vorbemerkungen Mauerarbeiten Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt! Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton
überlassen werden.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß Nr. 7.4.3.1 i.V.m. 7.4.3.5 DIN 1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr.7.4.5 DIN 1045 zu Lasten des
Auftragnehmers vorgenommen werden.
Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Zuschläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verlangt werden.
Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden
Bestandteile haben.
Es darf grundsätzlich nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich mit Stahlbetonbauteilen gegründet werden.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Für Unterfangungen bestehender Fundamente ist zu beachten:
Das vorhandene Fundament darf nur in Abschnitten von 1,00 bis 1,25 m Länge unterfahren werden, falls die statischen Berechnungen keine Werte angeben (in dem Fall gelten letztere). Der Betoniervorgang hat abschnittsweise, z.B. in der Reihenfolge 1,3,5 - 2,4.6, zu erfolgen. Der Beton ist über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, daß keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden,
geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden.
Tragende Bauteile sind abzustützen, wenn die darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die zulässige Tragfähigkeit erreicht haben.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung. Für Arbeitsfugen ist grundsätzlich das Zement-Merkblatt B22
"Arbeitsfugen" zu beachten.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung).
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen.
Für die Herstellung von Sichtbeton ist das Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton - Gestaltung von Betonoberflächen und das DBV-Merkblatt: Sichtbeton zu
beachten.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Eine
nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen im Sichtbeton ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Sämtliche Stahlbetonbauteile sind vom Statiker und Architekten vor den Betonierarbeiten abnehmen zu lassen. Der Termin ist mind. 24 Stunden vor dem
Betonieren zu vereinbaren.
Vorbemerkungen Mauerarbeiten
06.01 KALKSANDSTEINMAUERWERK
06.01
KALKSANDSTEINMAUERWERK
06.02 MAUERWERK - SONSTIGES
06.02
MAUERWERK - SONSTIGES
06.03 SYSTEMSCHORNSTEIN
06.03
SYSTEMSCHORNSTEIN
06.04 BAUELEMENTE
06.04
BAUELEMENTE
07 ABDICHTUNG / DÄMMUNG
07
ABDICHTUNG / DÄMMUNG
Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten Bei Bitumendickbeschichtungen sind die systemspezifischen Festlegungen entsprechend Ausführungsanweisung des Herstellers unter den
gegebenen Randbedingungen zu berücksichtigen. Arbeitsunterbrechungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Ein mehrlagiges Beschichtungssystem darf in keinem Fall in einem Arbeitsgang erledigt werden.
Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten
muss die Dichtung durchgetrocknet sein.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu
informieren.
Die Prüfungen nach ATV DIN 18336, Abschnitt 3.1.2, sind zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind der Bauleitung spätestens zu Abnahme zu übergeben.
Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten
07.__.0001 Abdichtung unter Außenwänden, d=17,5 cm Liefern und fachgerechtes Verlegen einer Bitumen-Schweißbahn als horizontale Abdichtung unter der ersten Mauerschicht auf Bodenplatte oder Fundament inkl. aller Nebenarbeiten. Die Bahn seitlich mindestens 10–15 cm überstehen lassen für die für spätere Verschweißung mit der vertikalen Bauwerksabdichtung und der späteren Flächenabdichtung. In den Einheitspreis mit einzurechnen ist einBitumenvoranstrich. Die Stöße sind überlappt zu verschweißen
Ausführung gemäß DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen sowie nach Herstellervorschriften
Material: Bitumen-Dichtungsbahn, beidseitig besandet
mit Einlage aus Glasgewebe 200 g/m².
Bitumenvoranstrich 300 g/m².
Breite: ca. 50 cm
unter Wänden d= 17.5 cm
Einbauort: unter Außenmauerwerk im EG
Fabrikat: Bauder PYE G200 S4 oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0001
Abdichtung unter Außenwänden, d=17,5 cm
55,00
lfm
07.__.0002 Abdichtung unter Innenwänden, d= 24 cm Abdichtung genau wie vor, jedoch Innenwände
Breite: ca. 70 cm
unter Wänden d= 24,0 cm
Einbauort: unter Innenmauerwerk im EG
07.__.0002
Abdichtung unter Innenwänden, d= 24 cm
2,60
lfm
07.__.0003 Abdichtung unter Innenwänden, d= 17,5 cm Abdichtung genau wie vor, jedoch
Breite: ca. 50 cm
unter Wänden d= 17,5 cm
Einbauort: unter Innenmauerwerk im EG
07.__.0003
Abdichtung unter Innenwänden, d= 17,5 cm
30,00
lfm
07.__.0004 Abdichtung unter Innenwänden, d= 11,5 cm Abdichtung genau wie vor, jedoch
Breite: ca. 50 cm
unter Wänden d= 11,5 cm
Einbauort: unter Innenmauerwerk im EG
07.__.0004
Abdichtung unter Innenwänden, d= 11,5 cm
5,40
lfm
07.__.0005 Mineralische Dichtschlämme - KS-ISO-Kimm- und Kimmsteine Waagerechte und senkrechte Mauerwerksabdichtung gegen Feuchtigkeit. Aufbringen einer mineralischen Dichtschlämme auf der Oberseite und den Seitenflächen der Kimmschichten oder der ersten Steinschicht der Außen- und Innenwände im Erdgeschoss einschließlich Untergrundvorbereitung. Ausführung in zwei Arbeitsgängen im Kreuzgang, gemäß Herstellervorschrift.
Untergrund Mauerwerk aus HLz/Beton
Material mineralische Dichtschlämme; Verkieselungskonzentrat (Kaliumsilikat)
Verbrauch: ca. 4,0 kg/m²
Mindestdicke: 2-3 mm (nach Herstellervorgabe)
Einbauort: dreiseitig (oben und seitlich) erster Mauerwerksschicht bzw. Kimmschicht der Außen- und Innenwände im Erdgeschoss.
Fabrikat z. B. Remmers Sulfatex Dichtschlämme & Kiesol oder technisch gleichwertig.
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0005
Mineralische Dichtschlämme - KS-ISO-Kimm- und Kimmsteine
65,00
qm
07.__.0006 Grundierung Tiefschutzverkieselung Wasserabweisender, kapillarverengender, abdichtender
Untergrundtiefschutz, systemkonform zu nachstehender
Bauwerksabdichtung von Mauerwerks- und Betonwandflächen liefern und nach Herstellervorschrift im Sockelbereich auf die Fundamente bzw. Außenwände bis ca. 30 cm über Erdreich aufbringen.
Untergrund: Mauerwerk aus Kalksandstein/ Beton
Material: flüssiges Kombinationsprodukt aus wasser- abweisenden Kieselsäureverbindungen
Anwendung: W2-E (drückendes Wasser bei erdberührten Wänden und Bodenplatten nach DIN 18533-1
Hinweis: im Bodengutachten vom 10.11.25; Dipl.Ing.Torsten Ohms beachten.
Verbrauch: ca. 01,-0,2 l/qm
Einbauort: im Sockelbereich am Übergang Fundament/ Sohle, Außenwände
Fabrikat z. B. Remmers Kiesol MB oder technisch gleichwertig.
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0006
Grundierung Tiefschutzverkieselung
75,00
qm
07.__.0007 Polymermodifizierte Dickbeschichtung Sockelbereich, FPD, Isolierung der Außenwände im Sockelbereich gegen drückendes Wasser mit einer polymermodifizierten Dickbeschichtung einschl. Reinigung und evtl. erforderlicher Vorbehandlung. I m Sockelbereich auf die Fundamente bzw. Außenwände in Übereinstimmung mit den Verarbeitungshinweisen des Herstellers aufbringen.
Untergrund Mauerwerk aus Kalksandstein/ Beton
Material 2 komponentige multifunktionale Bauwerksabdichtung (flexible polymermodifizierte Dickbeschichtung)
Anwendung: W2-E (drückendes Wasser bei erdberührten Wänden und Bodenplatten nach DIN 18533-1
Hinweis: im Bodengutachten vom 10.11.25; Dipl.Ing.Torsten Ohms beachten.
Verbrauch: ca. 4,4 kg/m²
Mindestdicke: ≥ 4,0 mm (nach Herstellervorgabe)
Einbauort: im Sockelbereich am Übergang Fundament/ Sohle, Außenwände.
Fabrikat z. B. Remmers MB2K oder technisch gleichwertig.
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0007
Polymermodifizierte Dickbeschichtung Sockelbereich, FPD,
75,00
qm
07.__.0008 Bitumendickbeschichtung Sockelbereich, PMBC Isolierung der Außenwände im Sockelbereich gegen drückendes Wasser mit einer 2-komponentigen Dickbeschichtung einschl. Reinigung und evtl. erforderlicher Vorbehandlung. I m Sockelbereich auf die Fundamente bzw. Außenwände in Übereinstimmung mit den Verarbeitungshinweisen des Herstellers aufbringen.
Untergrund Mauerwerk aus Kalksandstein/ Beton
Material 2 komponentige bituminöse Bauwerksabdichtung ( polymermodifizierte Bitumen-Dickbeschichtung)
Anwendung: W2-E (drückendes Wasser bei erdberührten Wänden und Bodenplatten nach DIN 18533-1
Hinweis: im Bodengutachten vom 10.11.25; Dipl.Ing.Torsten Ohms beachten.
Verbrauch: ca. 4,7 kg/m²
Mindestdicke: ≥ 4,0 mm (nach Herstellervorgabe)
Einbauort: im Sockelbereich am Übergang Fundament/ Sohle, Außenwände.
Fabrikat z. B. Remmers BIT K2 oder technisch gleichwertig.
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0008
Bitumendickbeschichtung Sockelbereich, PMBC
E
W
1,00
qm
07.__.0009 Armierungsgewebe bit. Dickbeschichtung Liefern und Einbetten eines alkalibeständigen Armierungsgewebes in die frische Abdichtungsschicht aus Bitumendickbeschichtung).
Einlage des Gewebes vollflächig in die erste Abdichtungslage im Wand-/Sockelbereich, faltenfrei und hohlraumfrei. Überlappungen der Gewebebahnen ≥ 10 cm ausführen. Anschließend Überarbeitung mit weiterer Abdichtungslage gemäß Systemaufbau und Herstellervorgaben.
Ausführung gemäß DIN 18533 für den entsprechenden Lastfall (z. B. W2-E).
Einschließlich aller Nebenleistungen wie Zuschneiden, Anpassen, Überlappungen sowie Einbindung an Anschlüssen und Durchdringungen.
Maschenweite: 4 x 4 mm
Gewicht: ca.160 g/m²
Fabrikat: Remmers Tex 4/100 oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0009
Armierungsgewebe bit. Dickbeschichtung
E
W
75,00
qm
07.__.0010 Sockeldämmung, XPS 035, d=140 mm Wärmedämmung aus extrudierten Polystyrol- Hartschaumplatten nach EN 13163 liefern und einlagig im Verband Ausführungsvorschriften des Herstellers verlegen. Die Platten sind außenseitig an erdberührten Wänden und
Fundamentaußenseiten vertikal zu befestigen
Qualität: Polystyrol Hartschaum (XPS),
frei von FCKW und HFCKW
Wärmeleitfähigkeit: ≤ 0,035 W/(m*K)
WLG 035 oder besser
Druckspannung: bei 10 % Stauchung: ≥ 300 kPa
Plattenkante: Stufenfalz
Plattendicke: 140 mm
Einbauort: Im Sockelbereich an den Fundamenten und aufgehendem Mauerwerk
Fabrikat: Jackodur KF300 Standard SF
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0010
Sockeldämmung, XPS 035, d=140 mm
75,00
qm
07.__.0011 Drän- und Anfüllschutzbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer hochbelastbaren Drän- und Anfüllschutzbahn als Schutz- und Dränschicht für erdberührte Abdichtungen.
Mechanische Befestigung im oberen Bereich. Ausbildung aller Anschlüsse, Ecken, Kanten und Durchdringungen fachgerecht. Anschluss an Dränanlage herstellen. Oberer Abschluss mit geeignetem Abschlussprofil.Überlappungen ≥ 10 cm herstellen.
Einschließlich aller Nebenleistungen wie Zuschneiden, Anpassen, Transport, Verschnitt und Entsorgung.
Anwendung als Schutzschicht gemäß DIN 18533 sowie als Dränelement gemäß DIN 4095.
Material: PE-Noppenbahn/ PP Filtervlies
Noppenhöhe: ca. 9 mm
Noppenform: quadratisch
Druckfestigkeit: ca. 350 kN/m²
Drän-Kapazität: ca. 2,4 l/s m
Verlegung senkrecht im Sockelbereich gemäß Herstellervorgaben, Noppen zur Abdichtung.
Fabrikat:: Remmers DS Protect oder technisch gleichwertig,
angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
07.__.0011
Drän- und Anfüllschutzbahn
75,00
qm
07.__.0012 Abdichtung Rohrdurchführung Fachgerechte Abdichtung von Rohrdurchführungen durch erdberührte Bauteile mit Bitumendickbeschichtung.Anschluss an die Flächenabdichtung dauerhaft wasserdicht ausführen. Schichtdicken einhalten und kontrollieren. Anschluss an die Flächenabdichtung der Vorposition.
Untergrund reinigen und vorbereiten. Die Rohre sind an den Andichtstellen zu reinigen und anzurauhen/anzuschleifen. Rohrdurchführung mit geeignetem Haftgrund vorbehandeln. Ausbildung einer Hohlkehle im Übergangsbereich Rohr/Bauteil, sofern erforderlich. Mehrlagiger Auftrag der Abdichtung im Bereich der Durchführung. Einbettung eines geeigneten Armierungsstreifens bzw. Manschette in die frische Abdichtung zur sicheren Überbrückung der Anschlussfuge.
Einschließlich aller Nebenleistungen wie Zuschneiden, Anarbeiten, Materialübergänge und Ausbildung dichter Anschlüsse.
Material 2 komponentige multifunktionale Bauwerksabdichtung (kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung)
Anwendung: W2-E (drückendes Wasser bei erdberührten Wänden und Bodenplatten nach DIN 18533-1
Rohrdurchmesser : bis 200 mm
Fabrikat z. B. Remmers MB2K oder technisch gleichwertig.
'angebotenes Fabrikat (Hersteller):
............................................................................
(vom Bieter einzutragen)
angebotener Typ/ Spezifikation:
..............................................................................
(vom Bieter einzutragen)'
07.__.0012
Abdichtung Rohrdurchführung
4,00
St
08 PUTZARBEITEN
08
PUTZARBEITEN
Vorbemerkungen Putzarbeiten Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung sind
vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund und
dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung mit dem Holzwerk haben.
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken.
Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q2 (Standard) entsprechend Abschnitt ATV DIN 18350 und dem Merkblatt Nr. 3 der "Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie e.V" Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, daß sie vor dem Putzen gekennzeichnet
werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung.
Wandputz im Innenbereich darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, daß durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen
können.
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden.
Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Vorbemerkungen Putzarbeiten
08.01 PUTZVORBEREITUNG
08.01
PUTZVORBEREITUNG
08.02 GIPSPUTZ
08.02
GIPSPUTZ
08.03 KALK-ZEMENTPUTZ
08.03
KALK-ZEMENTPUTZ
08.04 PUTZ GARAGE
08.04
PUTZ GARAGE
09 ESTRICHARBEITEN
09
ESTRICHARBEITEN
Vorbemerkugen Estricharbeiten Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Ergibt sich aus dem Meterriß, daß geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über die
Bauleitung eine Entscheidung zu fordern. Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren.
Ausgleichstoleranzen werden nur dann vergütet, wenn sie die nach DIN18202 vorgegebenen Werte bzw. bei Fließestrich 20% der Nenndicke überschreiten.
Die Prüfung der Vorleistung entspr. VOB/B § 4, Nr.3, insbesondere bezüglich der Aufbauhöhen und Rohbautoleranzen; sie ist so rechtzeitig vorzunehmen,
dass notwendige Nacharbeiten der Vorunternehmer ohne Verzögerung des Ausführungstermines durchgeführt werden können.
Die zu bearbeitenden Flächen werden besenrein zur Verfügung gestellt. Ggf. sind die betreffenden Flächen von Seiten des AN entsprechend vorab zu reinigen. (wird gesondert vergütet)
Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind mit der Bauleitung vorher abzusprechen.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu
schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen gehören zur Baustelleneinrichtung.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen
etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen
(Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Die Schutzmassnahmen sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu entfernen und abzufahren. Das Ausbauen und Entfernen der Schutzmaßnahmen wird nicht gesondert vergütet.
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, daß alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge
über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden. Er wird vom
Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, daß die Kontakttrennung im Randanschluß erhalten bleibt. Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von
Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden. Bei zweilagigen Dämmschichten ist der abgewinkelte Schenkel des Randstreifens auf die erste Dämmschichtlage zu stellen. Auch bei Rohr- und Kanaldurchführungen sind Randstreifen zu verlegen.
Randdämmstreifen sind wie die Dämmung abzudecken.
Zur Schalldämmung ist zu beachten: Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können,
sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit
Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen. In der Regel ist die Dämmung unter Anschlagschienen durchzuführen.
Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist ein Ausgleichsestrich - nach
Rücksprache mit der Bauleitung - aufzubringen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Der verbleibende Hohlraum mit Dämmstoffstreifen auf die Nenndicke im belasteten Zustand aufzufüllen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Hohlräume in der Dämmlage zwischen und unterhalb von Elt.-Leitungen und Heizungsrohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späteren Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich
erforderlich. Material z.B. Bituperl der Fa.Perlite oder gleichwertig
Trittschalldämmungen sollen nur einlagig verlegt werden; bei einer kombinierten Verlegung mit Wärmedämmungen sollten Trittschalldämmstoffe unter
Belastung maximal 25mm dick sein.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmaterial
durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Es sind ausschliesslich Estrichdämmplatten gemäß DIN 18165 T.2 , Typenkurzbezeichnung T bzw. TK mit der Wärmeleitfähigkeit 035 n. DIN 4108, Baustoffklasse A / B 1 n. DIN 4102 zu verwenden. Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der
Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Zur Verminderung der Rissgefahr ist den Estrichen entspr. den Herstellervorschriften ein geeignetes Zusatzmittel beizumischen
Estriche unter 40 mm Nenndicke und Estriche unter Fliesenbelägen sind grundsätzlich mit Betonstahlmatten N 141 oder Baustahlgitter 50 x 50 x 2 mm oder glw. zu bewehren.
Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu
verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu
verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt
insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Folienabdeckung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen auszuführen.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich
fachgerecht oberflächenvernäht zu schließen. Dies ist in den Einheitspreisen der Positionen zu berücksichtigen.
Aussparungen für bodengleiche Duschen sind bei den Estrichpositionen einzukalkulieren.
Aussparungen sind zu schalen.
Haftbrücken müssen grundsätzlich gemäß den Herstellerangaben eingebaut/ aufgebracht werden.
Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichsschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Für Gefälleestrich muß das Gefälle im Unterestrich ausgeführt werden. Das Gefälle zu Einläufen ist in der Regel von 4 Seiten ("pyramidenstumpfartig")
auszuführen.
Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung vorgenommen wird.
Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, daß Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind
Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu
vermeiden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer
überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des
benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft.
Die Estrichoberfläche muß nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, daß sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur
Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Unkontrolliert entstehende Risse bis 5,00 mm sind fachgerecht aufzuschneiden und mit Stahldrähten zu verdübeln sowie mit Kunstharzmörtel auszugiessen. Bie
größeren Rissen ist der gesamte Belag zu Lasten des AN auszubauen und zu erneuern. Bewegungsfugen sind entspr. DIN 18535 und DIN 18560, T. 2 in ausreichender Anzahl vorzusehen.
Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die Felder sollen nicht größer als 40 m² sein. Es sind auch Unterleibungen vorzunehmen, wenn die Flächen
verspringen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung zu vermeiden ist.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Fugen auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, daß eine Bewegung horizontal möglich ist.
Scheinfugen sind fachgerecht (ggf. mit entsprechenden Fugenprofilen) auszuführen, die Fugen müssen gerade und scharfkantig sein.
In Türdurchgängen sind grundsätzlich Fugen als Randfugen auszubilden.
Bei Dämmschichten über 60mm Dicke sowie bei Verkehrslasten über 1,5kN/m² sollten die Dicken erhöht werden. Nr. 3.2.5 DIN 18353 wird insoweit ergänzt.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Vorbemerkugen Estricharbeiten
09.01 ESTRICHVORBEREITUNG
09.01
ESTRICHVORBEREITUNG
09.02 HEIZESTRICHE
09.02
HEIZESTRICHE
09.03 VERBUNDESTRICH
09.03
VERBUNDESTRICH
10 NACHWEISARBEITEN
10
NACHWEISARBEITEN
10.01 STUNDENLOHNARBEITEN
10.01
STUNDENLOHNARBEITEN