Rohbauarbeiten
Bedburg, Oppendorf, A. Kühl
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Erdgeschoss
1
Erdgeschoss
1.000001 Betonbodenplatte für Wohnhäuser und Technik/Fahrradräume C 30/ 37 WU Qualität d = 25 cm einschl. Sauberkeitsschicht, Sohlendämmung CS 4.000 d = 10 cm und 2 lagige PE Folie Wohnhäuser: 1.065 m² Technik/Fahrradraum : 99 m²
1.000001
Betonbodenplatte für Wohnhäuser und Technik/Fahrradräume C 30/ 37 WU Qualität d = 25 cm
1.164,00
1.000002 Randschalung h = 25 cm Wohnhäuser: 312 m Technik/Fahrradraum: 36 m
1.000002
Randschalung
348,00
m
1.000003 Ringerder aus Edelstahl um das Wohngebäude und um die Garage führen, einschl. Anschluß an die Bewehrung oder Bewehrung der Bodenplatte. Messprotokolle der Fachfirmen sind beizubringen.
1.000003
Ringerder
425,00
m
1.000004 Anschlußfahne der Erdung in HWR Raum
1.000004
Anschlußfahne der Erdung in HWR Raum
5,00
St
1.000005 Streifenfundament Beton 25/ 30 unter Bodenplatte für tragende Innenwände einschl. Erdarbeiten Fundamentabmessung 30/ 30 cm
1.000005
Streifenfundament Beton 25/ 30 unter Bodenplatte
115,00
m
1.000006 Frostschürze und Streifenfundament Beton C 25/ 30 unterhalb der Bodenplatte Abmessung 30/ 50 cm einschl. Schalung und Erdarbeiten Wohnhäuser: 294 m Technik/Fahrradraum: 36 m
1.000006
Frostschürze und Streifenfundament Beton C 25/ 30 unterhalb der Bodenplatte
330,00
m
1.000007 Isokimmsteine d = 24 cm als erste Mauerschicht auf Sohle
1.000007
Isokimmsteine d = 24 cm
110,00
m
1.000008 Isokimmsteine d = 17,5 cm als erste Mauerschicht auf Sohle Wohnhäuser: 225 m Technik/Fahrradraum: 63 m
1.000008
Isokimmsteine d = 17,5 cm
288,00
m
1.000009 Isokimmsteine, d = 11,5 cm als erste Mauerschicht auf Sohle Wohnhäuser: 232 m Technik/Fahrradraum: 13 m
1.000009
Isokimmsteine, d = 11,5 cm
245,00
m
1.000010 KS Mauerwerk d = 24 cm, Rohdichte 2.0 als Innenmauerwerk
1.000010
KS Mauerwerk d = 24 cm, Rohdichte 2.0
405,00
1.000011 KS Mauerwerk d = 17,5 cm, Rohdichte 2.0 als Außenmauerwerk Wohnhäuser: 580 m² Technik/Fahrradraum: 192 m²
1.000011
KS Mauerwerk d = 17,5 cm, Rohdichte 2.0
772,00
1.000012 KS Mauerwerk d = 11,5 cm, Rohdichte 1,4 Wohnhäuser: 752 m² Technik/Fahrradraum: 45 m²
1.000012
KS Mauerwerk d = 11,5 cm, Rohdichte 1,4
797,00
1.000013 Öffnungen in Mauerwerk d = 24 cm anlegen und mit Betonfertigstürzen überdecken
1.000013
Öffnungen in Mauerwerk d = 24 cm anlegen
10,00
St
1.000014 Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Betondecke überdecken
1.000014
Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm
240,00
1.000015 Öffnungen 88,5/240 cm in Mauerwerk d = 11,5 cm anlegen und mit Sturz überdecken Wohnhäuser: 45 Stk Technik/Fahrradraum: 3 Stk
1.000015
Öffnungen 88,5/240 cm
48,00
St
1.000016 Betondecke C 25/ 30 oberhalb des Erdgeschosses d = 22 cm (einschl. Vordach) einschl. Schalung Wohnhäuser: 1.025 m² Technik/Fahrradraum: 103 m²
1.000016
Betondecke C 25/ 30 oberhalb des Erdgeschosses d = 22 cm (einschl. Vordach)
1.128,00
m2
1.000017 Randschalung der Decke h = 22 cm Wohnhäuser: 360 m Technik/Fahrradraum: 141 m
1.000017
Randschalung der Decke h = 22 cm
501,00
m
1.000018 Treppenlauf von EG zum OG Steigungsverhältnis ca. 19/26 cm 18 Steigungen gerade einschl. Schalung und Beton C 25/ 30 sowie seitliche Dämmung zu den aufgehenden Bauteilen Laufbreite 1,00 m
1.000018
Treppenlauf von EG zum OG
5,00
St
1.000019 Seitliche Schallentkopplung des Treppenlaufs zu der aufgehenden Wand
1.000019
Seitliche Schallentkopplung
25,00
m
1.000020 Tronsole für Betontreppe Typ 8
1.000020
Tronsole für Betontreppe
5,00
St
1.000021 Stützenfundament für Eingangsvordach 1,00/0,3/0,8 m Beton C 25/30 einschl. Schalung/Erdarbeiten
1.000021
Stützenfundament für Eingangsvordach
5,00
St
1.000022 Stützenfundament für Balkone Abmessung 0,45/0,45/0,8 m Beton C25/30 einschl. Schalung/Erdarbeiten
1.000022
Stützenfundament für Balkone
20,00
St
1.000023 Betonwand beidseitig schalen (Schalung einseitig gemessen) und mit C 25/30 betonieren Wandhöhe 2,83 m Wandstärke d = 25 cm als Zulage zu Pos. 1.10
1.000023
Betonwand beidseitig
91,00
1.000024 Öffnung in Betonwand anlegen Abmessung 88,5/235 cm
1.000024
Öffnung in Betonwand anlegen
E
1,00
St
1.000025 Isokorb im Anbinden des Vordachs an das Wohnhaus (Materialwert: 200 €/m netto) Liefern und einbauen
1.000025
Isokorb im Anbinden des Vordachs an das Wohnhaus
15,00
m
1.000026 Stahlbewehrung Stab und Mattenstahl für die Betonbauteile im EG Wohnhäuser: 75 t Technik/Fahrradraum: 5 t
1.000026
Stahlbewehrung
80,00
t
1.000027 Öffnungen in Betondecke anlegen und nach Verlegung der Haustechnik wieder schließen
1.000027
Öffnungen in Betondecke
45,00
St
1.000028 Sperrschicht unter Mauerwerk d = 24 cm bis d = 11,5 cm aus G 200 DD
1.000028
Sperrschicht unter Mauerwerk d = 24 cm bis d = 11,5 cm aus G 200 DD
25,00
2 Obergeschoss / Giebel im DG
2
Obergeschoss / Giebel im DG
2.000001 KS-Mauerwerk d = 24 cm Rohdichte 2,0 als Innenmauerwerk
2.000001
KS-Mauerwerk d = 24 cm Rohdichte 2,0
529,00
2.000002 Öffnungen 1,01/2,30 im Mauerwerk d = 24 cm anlegen und mit Betonstürzen überdecken
2.000002
Öffnungen 1,01/2,30 im Mauerwerk d = 24 cm anlegen und mit Betonstürzen überdecken
10,00
St
2.000003 KS-Mauerwerk d = 17,5 cm Rohdichte 2.0 als Außenmauerwerk
2.000003
KS-Mauerwerk d = 17,5 cm Rohdichte 2.0
870,00
2.000004 Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Ringbalken überdecken
2.000004
Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Ringbalken überdecken
180,00
m
2.000005 Zulage für Ringbalken oberhalb der Höhe der Fensteröffnung umlaufend schalen und mit Beton C25/30 betonieren Abmessung: 17,5/30 cm
2.000005
Zulage für Ringbalken oberhalb der Höhe der Fensteröffnung
50,00
m
2.000006 Zulage für Ringbalken in der Höhe von ca. 2,80 m waagerecht auf dem Mauerwerk der Pos 2.1 schalen, mit Beton C 25/30 betonieren. Abmessung 24/30 cm
2.000006
Zulage für Ringbalken in der Höhe von ca. 2,80 m
117,00
m
2.000007 Zulage zu Pos. 2.5 für die unterseitige Schalung des Ringbalkens im Bereich der Fensteröffnung
2.000007
Zulage zu Pos. 2.5 für die unterseitige Schalung des Ringbalkens im Bereich der Fensteröffnung
110,00
m
2.000008 Zulage für Ringbalken oberhalb des Mauerwerks der Pos. 2.3 im Dachverlauf schalen und mit C25/30 betonieren Abmessungen 17,5/30 cm
2.000008
Zulage für Ringbalken
148,00
m
2.000009 Zulage für Ringbalken des Mauerwerks der Pos. 2.1 im Dachverlauf Abmessung 24/30 cm ansonsten wie Pos 2.7
2.000009
Zulage für Ringbalken
87,00
m
2.000010 Zulage zu Pos 2.1 für Betonwandscheibe ca. 3,0/0,24/5,0 m einschl. vierseitiger Schalung, Beton C 25/30
2.000010
Zulage zu Pos 2.1 für Betonwandscheibe ca. 3,0/0,24/5,0 m
5,00
St
2.000011 Stahlbewehrung Stab und Mattenstahl für die Betonbauteile im OG/Giebel
2.000011
Stahlbewehrung
12,00
t
2.000012 Gerüststellung innerhalb der Gebäude für das Aufmauern der Treppenhaus- und Giebelwände (Gesamt-Giebelwandhöhe ca. 4,3 m i.M.) einschl. Vorhaltung von 4 Wochen Grundstandzeit und weiteren 4 Wochen Standzeit für Nachfolgegewerke
2.000012
Gerüststellung innerhalb der Gebäude
980,00
3 Allgemein
3
Allgemein
3.000001 Abstandshalter für die Bewehrung der Bodenplatten/Decken etc.
3.000001
Abstandshalter für die Bewehrung der Bodenplatten/Decken etc.
2,00
t
3.000002 Notgeländer und Brüstungssicherungen für die Treppe vom EG zum OG sowie die Umwehrung des Podests im OG
3.000002
Notgeländer und Brüstungssicherungen
5,00
psch
3.000003 Sohlenanschluss für Kunststoffspachtel mit Gewebeeinlage im Sockelbereich der EG-Sohle Höhe der Abdichtung ca. 60 cm Wohnhäuser: 211 m Technik-/Fahrradraum: 33 m
3.000003
Sohlenanschluss für Kunststoffspachtel mit Gewebeeinlage
244,00
m
3.000004 Steinwolldämmung d = 18 cm, Lambda 0,035 zwischen Wohnhaus und Technikraum einschl. mechanischer Befestigung
3.000004
Steinwolldämmung d = 18 cm, Lambda 0,035
118,00
3.000005 Kernbohrungen Durchmesser DN 120 mm für Mauerwerk d = 24 cm und Beton d = 22 cm Gesamtmenge je Einsatz 5 Stück
3.000005
Kernbohrungen Durchmesser DN 120 mm
15,00
St
3.000006 B II Baustellenüberwachung für Bodenplatten der 5 Mehrfamilienhäuser und der 3 Technikräume
3.000006
B II Baustellenüberwachung
P
1,00
psch
3.000007 Facharbeiterstunden auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
3.000007
Facharbeiterstunden
100,00
h
3.000008 Dreisparten-Einführung für die Einführung der Hausanschlüsse in Betonsohle der Pos 1.1 druckwasserdicht einbauen
3.000008
Dreisparten-Einführung
5,00
St
3.000009 Baustelleneinrichtung einschl. Baustromanschluss, Bauwasser Material und Personalcontainer etc. einschl. Kran mit 35 m Ausleger einschl. Corona-Auflagen, Dixi-Toilette
3.000009
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
3.000010 Bauzaun aufbauen, abbauen einschl. Vorhaltung für insgesamt 11 Monate
3.000010
Bauzaun aufbauen, abbauen
100,00
m
3.000011 Begleitung der Sohlenabdichtung der 5 Mehrfamilienhäuser und der 3 Technikräume als wasserdichte WU-Ausführung durch Fachunternehmer wie z.B. Quinting angebotenes Fachunternehmen:
3.000011
Begleitung
P
1,00
psch
3.000012 Frischbetonverbundfolie als Zulage zu Pos. 1.1 unterhalb der Bodenplatte der 5 Mehrfamilienhäuser einbauen
3.000012
Frischbetonverbundfolie als Zulage zu Pos. 1.1
1.255,00
4 Entwässerung
4
Entwässerung
4.000001 Grundleitungen bestehend aus: KG 2.000 Material DN 100 Verlegung im Sandbett einschl. Erdarbeiten unterhalb der Sohle bis 1 m vor dem Fundament
4.000001
Grundleitungen bestehend aus:
130,00
m
4.000002 Zulage für Formteile wie Bogen und Abzweiger in KG 2.000 DN 100
4.000002
Zulage für Formteile wie Bogen und Abzweiger in
130,00
St
4.000003 Sohlendurchführung in druckwasserdichter Ausführung KG 2.000 DN 100
4.000003
Sohlendurchführung in druckwasserdichter Ausführung
15,00
St
4.000004 Revisionsschacht als Fertigschacht aus WU-Beton Abmessung 1,0/1,0/1,2 m einschl. 3 Zuläufe liefern und in Bodenplatte des Technikraums einbauen und mit Betonplatte druckwasserdicht anschließen
4.000004
Revisionsschacht als Fertigschacht aus WU-Beton
3,00
St
4.000005 Dichtigkeitsprüfung der Grundleitungen einschl. schriftlichem Nachweis für das gesamte Grundleitungssystem unterhalb der Wohnhäuser/Technikräume
4.000005
Dichtigkeitsprüfung der Grundleitungen
P
1,00
psch
Angebotsbedingungen aci Gesellschaft für Projektentwicklung, Bauplanung und -management mbH An St. Sebastian 4, 52146 Würselen Telefon: 02405-48950 Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen a) Angebo tsbedingungen: - sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit - die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe erfolgt - die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann - der NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung sowie einer Baufeinreinigung abdeckt - der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen - der NU hat die Verantwortung dafür, daß - er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann - er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht   einsetzen darf. - sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen   sowie Betriebshaftpflicht versichert ist. Allgemeine Nachunternehmerbedingungen: 1. Ausführungsunterlagen: - der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis- pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden - grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom Auftraggeber freigegeben werden 2. Durchführung: - grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen - Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen - die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt auch für Witterungs- und Frosteinflüsse - der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer- bescheinigungen etc. kostenlos beistellen - der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden - der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden - der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen - entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung - der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die von ihm erbrachten Leistungen - Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu- teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten 3. Abnahmen: - haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß 4. Sicherheitsleistungen: - eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim Auftraggeber einzureichen - während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben 5. Vergütung/Abrechnung: - der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden - Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs- erstellung in Anspruch zunehmen - die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme - grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreis abgegolten - die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden 6. Kündigung: - der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber 7. Abtretung und Übertragung: Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet. die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind 8. Streitigkeiten und Gerichtsstand: - falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt. - der Gerichtsstand ist Aachen. 9. Gültigkeit: - sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt. Ort: den,    Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Angebotsbedingungen
Vorbemerkungen Architekt:                              ac i Gesellschaft für Projektentwicklung, Bauplanung und -management mbH An St. Sebastian 4, 52146 Würselen Telefon: 02405-48950 Technische Vorbemerkungen 1. Allgemein: Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschrif­ten" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen. Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes. Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Aus­richt- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle kon­struktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen. 2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen: Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auf­traggeber zur Verfügung gestellt. Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkei­ten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen. Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer ein­zubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhan­denen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftragge­ber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können. Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Ein­heitspreisen abgegolten. Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht. Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maß­nahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich ge­plante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materia­lien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über. Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpac­kungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.
Vorbemerkungen