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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand der Leistung:
Bau Anlagenerweiterung SiWa RA
- Anlieferung und betriebsbereite Herstellung von verbinden-
den Rohrleitungen und Kabeln zwischen dem bestehenden
Vorlagebehälter/ -becken und den neuen Verfahrens-
komponenten und dem Einleitpunkt in das öffentliche
Kanalnetz
- Anlieferung und betriebsbereite Einrichtung einer Einhausung
für die Erweiterungskomponenten der SiWA RA (inkl. Boden-
platte / Fundament, Haustechnik, Anbindung an Medien-
leitungen, etc.)
- Anlieferung und betriebsbereite Installation der
Erweiterungskomponenten der SiWA RA (inkl. allen
zugehörigen Nebeneinrichtungen wie Anlagen- und
Behältertechnik, E/MSR-Technik, etc.)
- Inbetriebnahme und Probetrieb der Erweiterungs-
komponenten der SiWA RA (Rohr- und Kabelleitungen,
Verfahrens-/ Behälter-/ E/MSR-Technik etc.) inkl.
Erstbefüllung mit Betriebsmitteln
- Austausch von Betriebsmitteln im Regelbetrieb
Alle o.g. technischen Einrichtungen (inkl. Softwarebestände, Steuerungsprojekt, Konfgurationsdaten, Dokumentationen, etc.) gehen in das Eigentum des Bauherrn über.
Umfang der Leistungen und Lieferungen:
Das Angebot enthält alle Leistungen und Lieferungen, die zu einer vollständigen, sachgerechten, ordnungsgemäßen und funktionsgerechten Ausführung gehören, auch wenn sie im Detail nicht näher beschrieben sind. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Voll-
ständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den einzelnen Positionen zwangsläufig ergeben sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Abstimmung und Zusammenarbeit:
Der AG erwartet einen reibungslosen Ablauf der gesamten Baumaßnahme und eine kooperative Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Durchführung der Arbeiten.
Eingesetzte Materialien:
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, die durch Güteüberwachung als normgerecht festgestellt sind und sich nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des aufbereiteten Sickerwassers auswirken, eingebaut werden. Zudem dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden, die den inneren und äußeren physikalischen und chemischen Angriffen des Wassers, der Luft und des Bodens standhalten.
Verkehrssicherung:
Der AN sorgt bei sämtlichen Baumaßnahmen sowie im Rahmen von Betriebsmittelwechseln für eine ausreichende Verkehrssicherung (Absperrung, Beschilderung, Beleuchtung) der Baustelle in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG. Sämtliche Kosten und Leistungen zur Verkehrssicherung sind in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Anmerkungen:
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff, Abmessungen u. ä. gelten im Rahmen der Anlagenorientierung auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der annerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. Die Anforderungen der entsprechenden DIN-Vorschriften und die DWA-Arbeitsblätter in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Im Falle der Bezugnahme auf technische Anforderungen wie Normen, techn. Spezifikationen oder technische Zulassungen (z.B. DIN oder RAL), gilt jeweils der Zusatz „oder gleichwertig“.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferleistung der zuge- hörigen Materialien und Bauteile, einschließlich Abladen
und Lagern auf der Baustelle. Das Leistungsverzeichnis entbindet den ausführenden Unternehmer nicht von seinen
eigenen Sorgfaltspflichten und seiner Haftung.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Neben- leistungen, die sich bei den einzelnen Positionen ggf. ergeben sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis sind anzuzeigen.
Es wird darauf verwiesen, dass Verkehrssicherung, Frostschutz, Vandalismusschutz, Indstandsetzung zur Betriebsaufrechterhaltung und Blitzschutz im Rahmen der Baumaßnahmen und dem Probebetrieb dem AN obliegen, und dass die notwendigen Aufwendungen hierfür mit dem EP der Positionen für Baustellenneinrichtung abgegolten sind.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Vorlaufende Tätigkeiten
01
Vorlaufende Tätigkeiten
01.02 Vermessungsarbeiten
01.02
Vermessungsarbeiten
01.03 Klärung Leitungsfreiheit
01.03
Klärung Leitungsfreiheit
01.04 Allgemeiner Arbeitsschutz
01.04
Allgemeiner Arbeitsschutz
01.05 Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
01.05
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
Vorbemerkungen Der AN kann sich in Abstimmung mit dem AG im Nahbereich der geplanten Anlagenstellfläche eine temporäre Bereit- stellungs- und Lagerfläche (BE-Flächen) einrichten. Die vorgesehenen Flächen sind bei Bedarf durch feste Zäune zu
sichern und über ein Zufahrtstor zu befahren. Für sonstige benötigte Bereitstellungs- und Lagerflächen hat der Bieter selbst und ohne gesonderte Vergütung zu sorgen.
Die Baustelle und Arbeitswege sind täglich vom AN zu säubern.
Zu diesem Zweck sind geeignete Reinigungsgeräte auf der Baustelle vorzuhalten. Offene Schachtungen auf befahrbaren Wegen sind in Abstimmung mit dem AG mit für LKW befahrbaren Stahlplatten abzudecken.
Mit der Baustelleneinrichtung sind vom AN alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse für den Betrieb der Baustelle und den späteren Betrieb der Anlagenerweiterung der SiWa RA herzustellen (vgl. Kapitel 5.1.6 und Anlage 1.2). Die Strom- und Trinkwasserversorgung während der Bautätigkeiten erfolgt über einen bauseits bereitgestellten Strom- bzw. Trinwasser-anschluss. Erforderliche Baustromverteiler sowie Wasseruhren, etc. sind durch den AN zu stellen und einzusetzen. Die zugehörigen Kosten während der Bau- und Probebetriebsphase sind durch den AN zu tragen und werden diesem seitens des AG in Rechnung gestellt. Weiterhin steht dem AN im Nahbereich der Baustelle eine Einleitstelle in den öffentlichen Kanal (angrenzendes Gebäude) kostenfrei zur Verfügung.
Für den dauerhaften Betrieb sind die Erweiterungskompo- nenten der SiWa RA nach den Regeln der Technik mittels fliegender Leitungen und Wanddurchbrüchen an das Strom-, Wasser-, Abwassernetz sowie an das Telefon-/ Internetnetz (WLAN) der bestehenden SiWa RA bzw. des angrenzenden Bestandsgebäudes anzubinden.
Vorbemerkungen
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Leitungsverlegung
03
Leitungsverlegung
Vorbemerkung In den nachfolgenden Positionen werden Maßnahmen zur Verlegung von wasserführenden Rohrleitungen sowie Signal- und Stromkabeln (in Leerrohren) beschrieben. Grundsätzlich ist vorgesehen, soweit möglich die erfordelrichen Zu- und Ableitungen der Anlagenerweiterung der SiWa RA mittels fliegender Leitungen und Wanddurchbrüchen bis zu den Anbindepunkten in der bestehenden SiWa RA (vgl. Anlage 1.2 bis 1.4 der Leistungsbeschreibung) zu führen. Sollten Leitungsverlegearbeiten außerhalb der Einhausung der Anlagenerweiterung bzw. der Bestandsgebäude in Leitungsgräben erfolgen müssen (z.B. Verlegung von Bestandsleitungen im Baufeld) so sind die entsprechenden Vorgaben für Grabenbauarbeiten inkl. Leitungsverlegung zu berücksichtigen.
Durch den AN sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
- Betriebsbereite Herstellung einer wasserführenden Druckrohr-
leitungen zwischen der Anbindestelle des Vorlagebeckens
(nach biologischer Reinigungsstufe) und der Anlagenerwei-
terung der SiWa RA
- Betriebsbereite Herstellung einer wasserführenden Druckrohr-
leitung von der Anlagenerweiterung der SiWa RA bis zur
Anbindestelle an das öffentliche Kanalnetz (Reinwasser-
leitung)
- Betriebsbereite Herstellung von 2 Leerrorhrsystemen (Strom-
und Signalkabel) zwischen der Anlagenerweiterung der SiWa
RA und den Übergabepunkten für die E/MSR-technische
Anbindung der Anlagenerweiterung der SiWa RA
- Einziehen von Stromkabeln in erstem Leerrohrsystem
zwischen Anlagenerweiterung der SiWa RA und dem
Anbindepunkt
- Einziehen von Signalkabeln in zweitem Leerrohrsystem
zwischen dem Vorlagebecken (nach biologischer Reini-
gungsstufe) und der Anlagenerweiterung der SiWa RA
Im Zuge der Leitungsverlegung sind Beschädigungen an vorhandenen Leitungen unbedingt zu vermeiden. Aktuelle Leitungspläne zur Überprüfung des Leitungsverlaufs im Trassenverlauf werden soweit vorhanden durch den AG
übergeben. Im Zuge des Leitungsbaus angetroffene Leitungen sind grundsätzlich fachgerecht zu sichern und ggf. unter Ein- schaltung des jeweiligen Ver- oder Entsorgers auf Beschädi- gungen zu überprüfen. Der AN haftet in vollem Umfang für die durch Ihn hervorgerufene Beschädigung an den vorhandenen Leitungen. Zusätzlich sind in den Bereichen, in denen Ver- und Entsorgungsleitungen gekreuzt werden, Suchschürfe herzu- stellen.
Bei der Kalkulation der Leistungen sind die Informationen und Vorgaben zur Leitungsverlegung zu berücksichtigen
(v.a. Kapitel 5.2 und 5.3.1 sowie Anlage 1.3 der Leistungsbeschreibung).
Alle Leistungen und Kosten zur Leiferung und betriebsbereiten Herstellung der Leitungen (wasserführende Leitungen, Leer- rohre, Strom- und Signalkabel) sind in die nachfolgenden Positionen einzurechnen und anzubieten.
Die Abrechnung der im Zuge der Leitungsverlegung zu erbringenden Leistungen erfolgt auf Nachweis nach dem
tatsächlichem Aufmaß. Die Preise enthalten alle Kosten für Formteile wie Fittings, Verbindungs-, Abdichtungsmaterial und sonstige Bauteile, die zur fachgerechten und betriebsbereiten Verlegung erforderlich sind.
Vorbemerkung
03.01 Grabenarbeiten
03.01
Grabenarbeiten
06 Entsorgung
06
Entsorgung
Vorbemerkungen Ggf. unbelastetes und zum Wiedereinbau geeignetes Aushub- material soll weitestmöglich auf dem Standort verwertet werden (z.B. zur Verfüllung der Gräben). Überschüssiges Material ist vom AN von der Baustelle abzufahren und einer ordnungsgemäßen Entsorgung / Verwertung zuzuführen.
Ggf. anfallendes belastetes Bodenmaterial ist vom AN zu separieren, aufzunehmen und in verschließbaren und wasserdichten Absetzmulden zu lagern. Die Lagerung der Mulden erfolgt auf der vom AG zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsfläche (vgl. Anlage 1.2 bis Anlage 1.4 der Leistungsbeschreibung).
Belastetes Bodenmaterial ist vom AN repräsentativ zu be- proben, die entsorgungsrelevanten Parameter sind zu analy- sieren und das Material ist, abhängig von den Ergebnissen der analytischen Einstufung, fachgerecht zu entsorgen. Die zur Entsorgung der Reststoffe erforderlichen Genehmigungen sind vom AN in die jeweiliege LV-Position (6.3) bei Bedarf einzukalkulieren.
Straßen- und Betonaufbruch oder Verbundpflastersteine, soweit diese bei den geplanten Baumaßnahmen anfallen, sind getrennt vom übrigen Aushub zu erfassen und zu lagern. Versäumt der AN eine getrennte Erfassung, geht die Entsorgung der hiervon betroffenen Kubaturen unabhängig von der Abfalleinstufung zu seinen Lasten.
Belasteter Bodenaushub bis zu Deponieklasse 2 (DK2) kann kostenfrei am Standort des AZV verbracht werden. Belasteter Bodenaushub > DK2 ist vom AN abzufahren.
Die Abrechnung der zu entsorgenden, belasteten Materialien erfolgt über Wiegescheine, die zeitnah und unaufgefordert dem AG vorzulegen sind. Alle dabei anfallenden Arbeiten und Kosten wie z.B. Begleitscheinbearbeitung, elektronisches Nachweisverfahren, Maut, das Wiegen oder die regelmäßige Reinigung der Transportfahrzeuge sind in die jeweilige Position einzukalkulieren. Entsorgungsnachweisanträge sind dem AG mindestens 5 Arbeitstage vor dem beabsichtigten Abtransport inkl. aller notwendigen Genehmigungen zur Prüfung vorzu- legen. Es wird der lückenlose Nachweis der deponitechnischen Verwertung bzw. Entsorgung verlangt.
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Ggf. unbelastetes und zum Wiedereinbau geeignetes Aushub- material soll weitestmöglich auf dem Standort verwertet werden (z.B. zur Verfüllung der Gräben). Überschüssiges Material ist vom AN von der Baustelle abzufahren und einer ordnungsgemäßen Entsorgung / Verwertung zuzuführen.
Ggf. anfallendes belastetes Bodenmaterial ist vom AN zu separieren, aufzunehmen und in verschließbaren und wasserdichten Absetzmulden zu lagern. Die Lagerung der Mulden erfolgt auf der vom AG zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsfläche (vgl. Anlage 1.2 bis Anlage 1.4 der Leistungsbeschreibung).
Belastetes Bodenmaterial ist vom AN repräsentativ zu be- proben, die entsorgungsrelevanten Parameter sind zu analy- sieren und das Material ist, abhängig von den Ergebnissen der analytischen Einstufung, fachgerecht zu entsorgen. Die zur Entsorgung der Reststoffe erforderlichen Genehmigungen sind vom AN in die jeweiliege LV-Position (6.3) bei Bedarf einzukalkulieren.
Straßen- und Betonaufbruch oder Verbundpflastersteine, soweit diese bei den geplanten Baumaßnahmen anfallen, sind getrennt vom übrigen Aushub zu erfassen und zu lagern. Versäumt der AN eine getrennte Erfassung, geht die Entsorgung der hiervon betroffenen Kubaturen unabhängig von der Abfalleinstufung zu seinen Lasten.
Belasteter Bodenaushub bis zu Deponieklasse 2 (DK2) kann kostenfrei am Standort des AZV verbracht werden. Belasteter Bodenaushub > DK2 ist vom AN abzufahren.
Die Abrechnung der zu entsorgenden, belasteten Materialien erfolgt über Wiegescheine, die zeitnah und unaufgefordert dem AG vorzulegen sind. Alle dabei anfallenden Arbeiten und Kosten wie z.B. Begleitscheinbearbeitung, elektronisches Nachweisverfahren, Maut, das Wiegen oder die regelmäßige Reinigung der Transportfahrzeuge sind in die jeweilige Position einzukalkulieren. Entsorgungsnachweisanträge sind dem AG mindestens 5 Arbeitstage vor dem beabsichtigten Abtransport inkl. aller notwendigen Genehmigungen zur Prüfung vorzu- legen. Es wird der lückenlose Nachweis der deponitechnischen Verwertung bzw. Entsorgung verlangt.
Vorbemerkungen
06.01 Gestellung abplanbarer Behälter
06.01
Gestellung abplanbarer Behälter
06.02 Deklarationsanalytik Bodenmaterial
06.02
Deklarationsanalytik Bodenmaterial
06.03 Entsorgung Bodenmaterial
06.03
Entsorgung Bodenmaterial
08 Arbeiten auf Nachweis
08
Arbeiten auf Nachweis
Vorbemerkungen Arbeiten auf Nachweis sind unvorhergesehene und außer- planmäßige Arbeiten. Sie werden grundsätzlich nur auf
schriftliche Anordnung durch den AG im Zeitraum der Baumaßnahme zur Anlagenerweiterung bzw. dem Probebetrieb ausgeführt.
In den angegebenen Stundenlöhnen sind sämtliche Neben- kosten zur vollständigen Leistungserfüllung enthalten wie die Gestellung der erforderlichen Geräte und Werkzeuge, Fahr- gelder, Auslösungen, Sozialversicherungs-, Überstunden-, Sonn-, Feiertags- und Urlaubszuschläge, Übernachtungsgelder und andere Gemeinkostenanteile sowie Wagnis und Gewinn.
Die Stundenlöhne und übrigen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden bzw. Leistungen.
Bei der Ausführung von Stundenlohnarbeiten oder sonstigen, zusätzlichen Leistungen sind entsprechende Nachweise (z.B. Stundenlohnrapporte) vom AN unmittelbar nach der Ausführ- ung dem AG vorzulegen. Bezahlt werden nur die auf Anord- nung tatsächlich geleisteten Stunden oder Leistungen, für die eine Bestätigung der Bauleitung vorliegt.
Vorbemerkungen
08.01 Arbeiten auf Nachweis
08.01
Arbeiten auf Nachweis