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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung
Baumaßnahme:
Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern
Adresse:
Sandhöhe 10-14, Ecke Lange Straße 41-43
Bauherr:
Olaf Baas
Ramskamp 39
25337 Elmshorn
Lage:
Ruhiges innerstädtisches Wohngebiet, Standort umgeben von
Einfamilienhäusern
Gegenstand der Baumaßnahme:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau von fünf
Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise, einschl. der Gestaltung der
Freianlagen.
Das leerstehende Bestandsgebäude Sandhöhe 8 soll als Mannschaftsraum,
Besprechungsraum, Baubüro und für sanitäre Anlagen genutzt werden.
Auf der Brach?äche Sandhöhe / Lange Straße in Elmshorn sollen auf den
Flurstücken 30/7, 30/12, 30/13, 30/14, 30/19 und 32/2 fünf Neubauten mit
insgesamt 20 Wohnungen errichtet werden. Geplant sind vier
gleichförmige, straßenbegleitende Vorderhäuser (jeweils zwei
Vollgeschosse mit Staffelgeschoss) sowie ein Gartenhaus (ein
Vollgeschoss mit Dachgeschoss). Die Gebäude sind nicht unterkellert. Es
wird die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien sowie eine
kostensparende Bauweise angestrebt. Die Neugestaltung der Freiräume soll
ein differenziertes und hochwertiges Wohnumfeld mit privaten
Garten?ächen sowie gemeinschaftlichen Flächen ermöglichen.
Das Gründungskonzept sieht für jedes Gebäude Streifenfundamente bzw.
eine Stahlbeton-Bodenplatte mit umlaufenden Frostschutzschürzen vor.
Die Außenwände werden als Holzrahmenkonstruktion geplant. Die Fassade
wird als hinterlüftete, vorgehängte Konstruktion mit Fliesenbelag auf
zementgebundener Trägerplatte und Holzfaserdämmung ausgeführt. Die
Staffelgeschosse der vier straßenseitigen Häuser erhalten eine Fassade
aus pro?liertem, farbigem Metallblech. Die Farbe der
Laibungsverkleidungen und Attikableche entspricht dem jeweiligen
Farbkonzept der Gebäude. Fenster und Außentüren sind mit
Holz-Aluminium-Verbundpro?len und Isolierverglasung vorgesehen.
Textilrollos werden als Sonnenschutz in der Fassade integriert.
Die Decken werden als sichbar belassene Massivholzdecken aus
Brettschichtholz geplant. In allen Wohn- und Sanitärbereichen wird ein
Fliesenbelag auf einem schwimmenden Estrich mit Fußbodenheizung verlegt.
Sanitärräume sowie einzelne Nebenräume erhalten eine Abhangdecke aus
Gipskarton.
Die Dächer der straßenseitigen Häuser werden als Massivholzdecken aus
Brettschichtholz geplant. Die Flachdächer der Staffelgeschosse werden
als extensives Gründach ohne Retention geplant. Eine PV-Anlage wird in
diesen Bereichen auf dem Dach installiert. Die als Terrasse genutzten
Dächer oberhalb des 1. OG werden oberseitig gedämmt und abgedichtet und
mit einem aufgeständerten Terrassenbelag aus Betonsteinen ausgeführt.
Die Entwässerung erfolgt außenliegend über Fallrohre.
Das Dach des Gartenhauses wird als Sparrendach mit First- und
Kehlpfette geplant. Die Dach?ächen sind als hinterlüftete Konstruktion
mit Fliesenbelag auf zementgebundener Trägerplatte geplant. Die
Entwässerung erfolgt außenliegend über Fallrohre.
Gebäudekenndaten:
Anzahl der Vollgeschosse: Vorderhäuser 2 + Staffelgeschoss, Gartenhaus 1
+ Dachgeschoss
Bruttorauminhalt BRI: Vorderhäuser je ca. 1.650 m3, Gartenhaus ca. 900
m3
Bruttogrundfläche BGF: Vorderhäuser je ca. 530 m2, Gartenhaus ca. 400 m2
Dachform: Vorderhäuser Flachdach, Gartenhaus Schrägdach
Höhe Dach über OK Gelände: Vorderhäuser ca. 9,80 m, Gartenhaus ca. 8,75
m
Höhe letzte Decke über OK Gelände: ca. 6,40 m
Gebäudeabmessungen: Vorderhäuser ca. 12,00 x 15,00 m, Gartenhaus ca.
15,00 x 15,00 m
Hinweise gem. Baugenehmigung
Auflagen:
2. Zum Schutz der öffentlichen Bäume (Straßenbäume) ist gem. DIN 18920
mit Bauten und Eingriffen in den Boden von Bäumen ein Abstand von
Kronentraufe zzgl. 1,50 m einzuhalten. Die Bestimmungen des Baumschutzes
der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie der ZTV Baumpflege in der jeweils
geltenden Fassung sind verbindlich zu beachten. Dies betrifft auch die
Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Stellplätze und weitere
erforderliche Anlagen/ Einrichtungen.
3. Bestandsbäume: Abrissarbeiten von Gebäuden werden im Bereich der als
zu erhalten vorgesehenen Bäume im Südwesten des Baugrundstückes
vorgenommen. Auch hier sind die Bestimmungen der DIN 18920 einzuhalten.
Die erforderlichen Rückbauarbeiten sind so zu konzipieren, dass die zu
erhaltenden Bäume nicht beschädigt werden, dass zum Beispiel keine
Baumaschinen oder sonstiges Gerät den Kronentraufbereich der Bäume
befahren und belasten. Diese Vorgaben zum Baumschutz gelten für die
gesamte Bauphase inklusive der Herstellung der Außenanlagen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bautagesberichte
Bautagesberichte sind arbeitstäglich zu verfassen und wöchentlich bei
der Bauüberwachung vorzulegen.
Die Bautagesberichte müssen zumindest Angaben über Wetter, Temperatur,
Anzahl der Mitarbeiter, Zahl und Art der eingereichten Großgeräte, den
wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfangs, Unfälle und sonstige Vorkommnisse, die für die Ausführung des
Auftrags von Bedeutung sein können) enthalten.
Bauleitung des AN und Baubesprechungen
Die Baustellensprache ist deutsch. Der Auftragnehmer hat bei Ausführung
von Leistungen einen weisungsbefugten Firmenbauleiter/Vorarbeiter auf
der Baustelle einzusetzen, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht. Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen
entscheidungsbefugten und deutsch sprechenden Vertreter des AN vor und
während der eigenen Tätigkeiten ist vertragliche Grundleistung.
Unfallverhütung, Lärm- und Immissionsschutz
Alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein
für Bauarbeiten geltenden Unfallverhütungs-, Lärm- und
Immissionsschutzvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen
Leistungen darstellen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und
gelten als einzuhaltende vertragliche Leistung.
Muster und Bemusterung
Für die Vorlage von Mustern beim Auftraggeber gelten die Festlegungen
der VOB/C für besondere Leistungen und Nebenleistungen. Dies ist in die
Einheitspreise einzurechnen; die Bemusterungsentscheidung liegt beim
Bauherren.
Übergabe von Ausführungszeichnungen an den AN
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN digital über einen
Projektserver zur Verfügung gestellt.
Werkstatt- und Montageplanung
Werkstatt- und Montageplanungen sind spätestens 2 Wochen nach
technischer Klärung vorzulegen. Die Zeichnungen und Unterlagen sind
digital und 2-fach in Papierform zu übergeben. Die Prüffrist der
Werkplanung durch den jeweiligen (Fach-)Planer beträgt 2 Wochen.
Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Rahmenterminplanung des
Auftraggebers einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen
zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen
nachgewiesen und überwacht werden kann. Hierzu gehören ggf. auch
Planungsleistungen des Auftragnehmers, wie z. B. im Rahmen einer Werk-
und Montageplanung oder Herstellung von Arbeitsproben bzw. Baumustern,
welche der Auftragnehmer zu erstellen hat. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung
mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei
Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von
sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich
zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach
Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2-facher
Fertigung zu übergeben.
Dokumentation
Die kompletten Dokumentationsunterlagen sind 4 Wochen vor Abnahme an den
Bauherrn zu übergeben. Die Übergabe erfolgt zum einen in Papierform
(Ordner und
Inhaltsverzeichnis) in 2-facher Ausfertigung, zum andern in digitaler
Form auf geeignetem Datenträger als Teil des Ordners.
Die schriftlichen Unterlagen sind in Ordnern A4 mit einheitlicher
Rückenbeschriftung zu liefern. Ein entsprechendes Muster für das
Rückenschild wird dem AN vom AG übergeben. Inhalt und Form müssen auf
die praktische Anwendung ausgerichtet sein und auf die tatsächliche
Ausführung bezogen angefertigt sein. Allgemeine Schemata werden nicht
anerkannt. (Beispiel: Allgemeine Kopien aus Produktunterlagen für
ELT-Anschlüsse sind nicht zulässig, wenn alle möglichen Anschlüsse
aufgezeigt sind, die in der Form jedoch nicht verbaut wurden. Es sind
nur die tatsächlich verbauten Anschlüsse darzustellen.)
Behördliche Genehmigungen und Abnahmen
Der Auftragnehmer hat alle für die Erfüllung der Vertragsleistungen
erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen
eigenverantwortlich rechtzeitig zu beantragen und durchführen zu lassen.
Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das
Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen
Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau
laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit
nicht eingeschränkt.
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und
-beschränkungen
Zwischen einzelnen Arbeitsschritten sind ggf. Arbeitsschritte von
bauseitigen Unternehmern erforderlich, die bei der Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen üblich sind. Diese Arbeitsunterbrechungen
sind einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
Vorgesehene Bauabschnitte sind sofern sie bei der Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen nicht üblich sind im Leistungsverzeichnis
beschrieben und werden nicht besonders vergütet. Hebezeuge,
Schuttrutschen, Materialcontainer, Abfallcontainer sind von jedem
Unternehmer nach Erfordernis zu stellen und werden nicht gesondert
vergütet.
Angebotspreise
Mit den Angebotspreisen sind alle Leistungen abgegolten, die nach der
Leistungsbeschreibung, den Vertragsbedingungen und der gewerblichen
Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören, wie z. B. An- und
Abtransport, Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der
nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe, die zur Erfüllung
des Werkerfolges notwendig sind. Zwischenlagerkosten werden nicht
gesondert vergütet.
Baustelleneinrichtung
Abweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit
ausdrücklich benannt und zugesagt Baustelleneinrichtungsfläche zur
Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa
Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten.
Der AN überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der an
ihn beauftragten Leistungen zusätzlich zu den vom AG etwaig zur
Verfügung gestellten Flächen weitere Baustelleneinrichtungsflächen für
Verkehr, Zuwegung, Logistik, Lagerung oder Personalunterkünfte benötigt.
Werden private Flächen wie Nachbarland und/oder öffentliche Flächen wie
Straßen und Wege zusätzlich als Einrichtungsfläche vom AN benötigt, so
trägt der AN sämtliche erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen,
Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen
Zustimmung der Bauleitung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen
öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten
verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen.
Alle Baustellentransporte zum Einbauort, auch vertikal, sind vom
Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den
anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und
Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes
Personal gewährleistet werden.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte
darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen
dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Baustelleneinrichtung für den AN.
Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse für
Bauwasser und Baustrom zur Verfügung. Toiletten und Waschmöglichkeiten
können durch den AN mitgenutzt werden.
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen Potentialausgleich /
Erdung
Erläuterung:
"Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV
DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald
in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug
genommen wird.")
DIN EN IEC 62561-6; VDE 0185-561-6
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 6: Anforderungen an Blitzzähler
(LSC)
DIN EN IEC 62561-7; VDE 0185-561-7
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 7: Anforderungen an Mittel zur
Verbesserung der Erdung
DVGW GW 306
Arbeitsblatt: Verbinden von Blitzschutzsystemen mit metallenen Gas- und
Trinkwasser-Installationen
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
VdS 2010
Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
VdS 2017
Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe, Unverbindliche
Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
VdS 2019
Überspannungsschutz in Wohngebäuden, Unverbindliche Richtlinien zur
Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
VdS 2031
Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen, Unverbindliche
Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten,
z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben
und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind
Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den
Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert
werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker
während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in
Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen
sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu
orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort
von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an
Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine
Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten
Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel
ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der
Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen
vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im
Originalmaßstab beigefügt: - keine -
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung
verkleinert beigefügt: - keine -
Weitere Angaben:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen,
z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zur Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage
von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu
informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger
einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu
beantragen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich
bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den
Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine
Festlegung zu treffen.
Regelungen der ATV DIN 18384, bei denen die ATV Bezug auf die ersatzlos
zurück gezogenen DIN VDE 0185-1 und DIN VDE 0185-2 nimmt, sind auf die
in diesen Vorbemerkungen genannten Normen und Vornormen zu übertragen,
sofern in diesen den zurückgezogenen Normen entsprechende Regelungen
enthalten sind. Enthalten die genannten Normen und Vornormen keine
entsprechenden Regelungen, sind weiterhin die Regelungen der
zurückgezogenen Normen zu beachten.
Metallteile sind so zu verbinden und aufeinander abzustimmen, dass
Kontaktkorrosion ausgeschlossen ist.
Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der
Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen
vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen.
Sämtliche Näherungen an Dunst- und Fallrohre, Lüftungskanäle,
metallische Leitungen für Gas und Wasser, Stahlkonstruktionen,
Antennenanlagen, Elektroanlagen, sind in die Blitzschutzmaßnahme
einzubeziehen.
Auf die Überbrückung von Messeinrichtungen und Nichtleitern ist zu
achten.
Die Fangleitung soll nach Möglichkeit ungeschnitten mit der Ableitung
verbunden werden.
Dachaufbauten aus elektrisch nicht leitendem Material gelten als
ausreichend geschützt, wenn sie nicht mehr als 0,3 m aus den durch die
Fangleitung gebildeten Maschen herausragen. Wird das Maß 0,3 m
überschritten, ist der Aufbau mit einer eigenen Fangeinrichtung
(z.B.Fangspitze, Fangstange) zu versehen, die mit der nächstgelegenen
Fangleitung zu verbinden ist.
Schornsteine werden mit an die Fangleitung angeschlossenen Fangstangen
geschützt.
Vorhandene Dachständer der elektrischen Energieversorgung sind über
eine
geschlossene Schutzfunkenstrecke mit der Fangleitung zu verbinden.
Vorhandene metallene Blecheinfassungen bzw. -abdeckungen können die
Fangleitung ersetzen, sofern sie die vorgeschriebene Mindestdicke
aufweisen. Sofern die Überlappung solcher Bleche mindestens 100 mm
beträgt, müssen sie nicht gesondert überbrückt werden.
Die Auswahl der Leitungshalter erfolgt nach der Dachform, der Art der
Eindeckung und der Wandgestaltung.
Bei Längen über 40 m sind Ausgleichsstücke zur Aufnahme
temperaturbedingter Dehnungen einzubauen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Preisinhalte
Als Nebenleistung gilt auch das Kennzeichnen der Leitungen und
Verbindungsstellen sowie das Einweisen für das Verlegen von
Fundamenterdern.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf-und
Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Abrechnungshinweise
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Die Ausführungszeichnungen werden mit diesem LV ausgegeben.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
02 Grundleitungen, Hauseinführung
02
Grundleitungen, Hauseinführung
02.01 Vorderhaus 1
02.01
Vorderhaus 1
02.02 Vorderhaus 2
02.02
Vorderhaus 2
02.03 Vorderhaus 3
02.03
Vorderhaus 3
02.04 Vorderhaus 4
02.04
Vorderhaus 4
02.05 Gartenhaus
02.05
Gartenhaus
02.06 Energiecontainer
02.06
Energiecontainer